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AN/0758/2024

Änderungsantrag zu TOP 3.1.4 betreffend "Stadt Köln schließt sich der internationalen Arbeitsdefinition der IHRA an"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 14.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2828 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
Rathaus 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.05.2024 
AN/0758/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat  
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.4  betreffend "Stadt Köln schließt sich der internationalen 
Arbeitsdefinition der IHRA an" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die 
Tagesordnung der 32. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 
16.05.2024 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlusstext des vorliegenden gemeinsamen Antrags zum oben näherbezeichneten Thema 
wird ersetzt durch den folgenden Beschlusstext: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zur internationalen 
Arbeitsdefinition der IHRA und anderen Definitionen von Antisemitismus (etwa 
der Jerusalemer Erklärung gegen Antisemitismus) ein Fachgespräch, einen 
Workshop o.ä. zu organisieren.  
Ziel ist die Auseinandersetzung mit der Kritik an den Inhalten dieser Definitionen 
und die Entwicklung eines Vorschlags für deren mögliche Anwendung in Köln.  
 
 
 Begründung:  
 
„Um Antisemitismus wirksam bekämpfen zu können und Antisemiten als solche 
entlarven zu können, ist es notwendig, das Phänomen zuallererst zu erkennen und 
zu benennen.“

Dieser Einschätzung schließen wir uns voll und ganz an.  
 
Ob die internationale Arbeitsdefinition der IHRA dazu allerdings geeignet ist, ist umstritten.  
Das Kölner NS-Dokumentationszentrum schätzt sie als praktikabel ein und nutzt sie in seinen 
Vermittlungsformaten. Es gibt aber auch die Einschätzung – etwa von Peter Ullrich (Zentrum 
für Antisemitismusforschung) –, sie habe gravierende Mängel, sei inkonsistent, 
widersprüchlich und zu vage formuliert. Letzteres begünstigt eine politische 
Instrumentalisierung.  
 
Dem versucht die Jerusalemer Erklärung gegen Antisemitismus zu begegnen. Sie definiert 
Antisemitismus als  
„Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden 
als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische)“.  
 
Bevor der Rat sich auf eine Definition des Antisemitismus festlegt, ist eine intensivere 
fachliche und politische Beratung erforderlich, als dies im Rahme n einer Antragsberatung auf 
einer Sitzung des Rates möglich ist.  
Die Diskussion darüber, ob man sich einer Definition anschließt, ist sinnvollerweise um eine 
Diskussion über die daraus folgende Anwendungspraxis zu ergänzen.  
 
gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

16.05.2024 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0758/2024
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
14.05.2024
Erstellt
14.05.2024 10:28