AN/0758/2024
Änderungsantrag zu TOP 3.1.4 betreffend "Stadt Köln schließt sich der internationalen Arbeitsdefinition der IHRA an"
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.05.2024 AN/0758/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat Änderungsantrag zu TOP 3.1.4 betreffend "Stadt Köln schließt sich der internationalen Arbeitsdefinition der IHRA an" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 32. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 16.05.2024 zu setzen. Beschluss: Der Beschlusstext des vorliegenden gemeinsamen Antrags zum oben näherbezeichneten Thema wird ersetzt durch den folgenden Beschlusstext: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zur internationalen Arbeitsdefinition der IHRA und anderen Definitionen von Antisemitismus (etwa der Jerusalemer Erklärung gegen Antisemitismus) ein Fachgespräch, einen Workshop o.ä. zu organisieren. Ziel ist die Auseinandersetzung mit der Kritik an den Inhalten dieser Definitionen und die Entwicklung eines Vorschlags für deren mögliche Anwendung in Köln. Begründung: „Um Antisemitismus wirksam bekämpfen zu können und Antisemiten als solche entlarven zu können, ist es notwendig, das Phänomen zuallererst zu erkennen und zu benennen.“ Dieser Einschätzung schließen wir uns voll und ganz an. Ob die internationale Arbeitsdefinition der IHRA dazu allerdings geeignet ist, ist umstritten. Das Kölner NS-Dokumentationszentrum schätzt sie als praktikabel ein und nutzt sie in seinen Vermittlungsformaten. Es gibt aber auch die Einschätzung – etwa von Peter Ullrich (Zentrum für Antisemitismusforschung) –, sie habe gravierende Mängel, sei inkonsistent, widersprüchlich und zu vage formuliert. Letzteres begünstigt eine politische Instrumentalisierung. Dem versucht die Jerusalemer Erklärung gegen Antisemitismus zu begegnen. Sie definiert Antisemitismus als „Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische)“. Bevor der Rat sich auf eine Definition des Antisemitismus festlegt, ist eine intensivere fachliche und politische Beratung erforderlich, als dies im Rahme n einer Antragsberatung auf einer Sitzung des Rates möglich ist. Die Diskussion darüber, ob man sich einer Definition anschließt, ist sinnvollerweise um eine Diskussion über die daraus folgende Anwendungspraxis zu ergänzen. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0758/2024
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 14.05.2024
- Erstellt
- 14.05.2024 10:28