Beantwortung der mündlichen Anfragen von Ulrike Müller-Harth (Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik) in der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 27.01.2025 zum Themenkomplex
Mitteilung Ausschuss 0945/2025 vom 15.05.2025
Stand: Am 01.07.2025 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 12.05.2025 15.05.2025 0945/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025 Beantwortung der mündlichen Anfragen von Ulrike Müller-Harth (Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik) in der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 27.01.2025 zum Themenkomplex „Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf / Schülerfahrkosten / Inklusionsmonitoring„. In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 27.01.2025 reichte Ul- rike Müller-Hardt ( Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik) folgende mündliche Anfragen ein: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf wer- den im Schuljahr 2024/2025 an Kölner Schulen (Grundschulen/Sekundarstufe I und II) im Gemeinsamen Lernen unterrichtet? Wie viele Kinder und Jugendliche an den städtischen Förderschulen und an den Schulen des LVR? 2. Für wie viele Kinder und Jugendliche wurden für das Schuljahr 2024/2025 Fahrtkostenübernahme sowohl im GL als auch an den Förderschulen bean- tragt? Wie viele Ablehnungen gab es? (Bitte Zahlen in Relation zu der Anzahl der Schuler*innen insgesamt !!!) 3. Wie und wann werden die Ergebnisse des Inklusionsmonitoring mit den Mitglie- dern des ASW ausführlich diskutiert und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des GL verabredet? (z.B. die Empfehlungen des Expert*innenbeirates) 4. Wann werden die Stellen für Sozialpädagogik bzw. Beschäftigungstherapie an der Grundschule am Rosenmaar bzw. der GS Köln-Holweide ausgeschrieben bzw. neu besetzt? Die Verwaltung teilt folgende Sachstände mit: 1. An allgemeinbildenden Schulen lernen im Schuljahr 24/251 2.018 Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der Primarstufe, 3.188 Ler- nende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der Sekundarstufe I und 62 Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der Se- kundarstufe II. Zum Ende der Sekundarstufe I werden die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache beendet. 1 Redaktionelle Änderung am 15.05.2025: „Schuljahr 24/25“ statt „SJ 25/26“. 2 3.875 Schüler*innen lernen an einer Förderschule, darunter 773 an einer Schule des LVR (Förderschwerpunkte Sprache/Sek. II, körperliche und motori- sche Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen). 2. Insgesamt wurden bislang 1.719 Anträge auf Fahrkostenübernahme im Bereich Schülerspezialverkehr „Beförderung“ gestellt. Hiervon entfallen 1.382 auf För- derschulen und 377 auf Schulen des Gemeinsamen Lernens. Insgesamt wur- den 73 Anträge abgelehnt. Auf die Förderschulen entfallen hierbei 4,12% und auf die Schulen des Gemeinsamen Lernens ein ähnlich hoher Wert von 4,75%. 3. Der Bericht zum Inklusionsmonitoring zielt darauf ab, eine Auswahl von zentra- len Entwicklungen an Kölner Schulen in verständlicher Weise transparent zu machen. Die Erörterung und Verabredung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens fällt nicht in den Aufgabenbereich Monitoring. Im Januar 2024 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Schule und Weiterbil- dung und der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Empfehlungen zur ‚Entlastung der Förderschulen Geistige Entwicklung‘ vorgestellt. Session-Vor- lage 4105/2023: https://buergerinfo.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=389599 Eine Arbeitsgruppe aus dem Expert*innenbeirat Inklusion hatte verschiedene Ideen und Maßnahmen vorgeschlagen. Einige der Vorschläge sind in der Um- setzung mit zusätzlichen personellen bzw. finanziellen Ressourcen verknüpft. Dies ist in der momentanen Haushaltslage nicht leistbar. Folgende Maßnah- men sind aktuell in der Planung / Umsetzung: - Eine Elternbefragung zur Schulwahl ‚Förderschule Geistige Entwicklung‘ soll gemeinsam mit der Schulaufsicht und der Universität Duisburg / Essen durchgeführt werden. - Gemeinsam mit der Schulaufsicht ist die Erstellung von Informations- und Beratungsleitfäden für Kitas, Schulen, niedergelassene Kinderärzte, Famili- enzentren, etc. geplant. - In Planung sind Fachforen und Veranstaltungen für und mit niedergelasse- nen Kinderärzten, sozialpädiatrischen Zentren, Familienzentren, Kitas, etc. - Das Thema Inklusion wird in den relevanten Netzwerken, in der Stadtver- waltung, bei den wesentlichen Akteuren weiter wachgehalten. Die positive Kommunikation der Stadtverwaltung soll verbessert werden. 4. Um die konzeptionelle Ausrichtung der Rosenmaarschule weiter bestmöglich zu unterstützen, bzw. diese nicht zu gefährden, hat sich die Verwaltung für den Verbleib einer Stelle Schulsozialarbeit an der Rosenmaarschule entschieden. Der Einsatz dieser Schulsozialarbeitsstelle erfolgt zusätzlich zu der seit 2012 an der Schule aktiven Schulsozialarbeit. Die Fachdienststelle steht in Kontakt mit der Schule und wird ebenfalls Kontakt mit dem in Frage kommenden Träger aufnehmen, um die Stellenbesetzung mit allen Beteiligten abzusprechen und in die Wege zu leiten. An der Gesamtschule Holweide ist die Schulsozialarbeit über Landesstellen abgedeckt, eine zusätzliche kommunale Stelle Schulsozial- arbeit ist hier nicht vorgesehen. Die auf dem Projekt beruhenden Therapiestel- len sind aktuell an beiden Schulen personell besetzt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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16.06.2025
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
01.07.2025 zuletzt
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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