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AN/1538/2018

Gesunde Lebensverhältnisse auch für benachteiligte Stadtteile – Umweltgerechtigkeit umsetzen!

Die Linke. Antrag nach § 3 05.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 3.1.2

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

5682 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.11.2018 
AN/1538/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 22.11.2018 
 
Gesunde Lebensverhältnisse auch für benachteiligte Stadtteile – Umweltgerechtigkeit 
umsetzen! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, Umweltgerechtigkeit umzusetzen und strebt eine 
möglichst niedrige und ausgewogene Verteilung der Umweltbelastungen im Stadtgebiet 
an.  
Dazu entwickelt die Verwaltung ein Konzept, in dem die Erfahrungen des in Berlin 
praktizierten Verfahrens der Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption (IBUk) einfließen, 
ebenso die Handlungsempfehlungen für Kommunen aus dem Projekt 
„Umweltgerechtigkeit im städtischen Raum“ vom Umweltbundesumweltamt und dem 
Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). Die Erfahrungen der drei Pilotkommunen für eine 
integrierte Strategie zu Umweltgerechtigkeit Kassel, Marburg und München sollen 
miteinbezogen und die Ergebnisse der Studie der Bundesregierung von 2016 
„Umweltgerechtigkeit in der Sozialen Stadt“ berücksichtigt werden. 
Dieses Konzept wird dem Rat spätestens Mitte 2019 vorgelegt und soll folgende Aspekte 
umfassen.  
a. Die Verwaltung arbeitet darauf hin, Umweltbelastungen zu reduzieren, zu 
beseitigen bzw. zu vermeiden. Dabei sollen Maßnahmen vorrangig in schwer 
und mehrfach belasteten Stadtteilen greifen.

b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Vorfeld von Vorhaben, die 
Auswirkungen auf die Umweltbelastung haben, künftig ein 
umweltmedizinisches Gutachten zu erstellen, um die zu erwartende 
Belastung möglichst niedrig zu halten und die Belastung unter den 
Stadtteilen ausgewogener zu verteilen. Bei begründeten Abweichungen von 
dieser Maßgabe müssen Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden. 
c. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik führt zukünftig die jetzt schon 
erhobenen sowie neu gewonnene Daten zu sozialer Lage der 
Einwohner/innen und Umweltbelastungen wie (Verkehrs-) Lärmbelastung, 
Luftverschmutzung, fehlender Zugang zu Grünflächen und thermische 
Belastung zusammen und wertet diese aus. Diese Daten und Auswertung 
werden über eine geeignete Veröffentlichungsform jährlich dem Rat und den 
betroffenen Ausschüssen und Bezirksvertretungen sowie der Öffentlichkeit 
bekannt gemacht. Sie dienen als Grundlage einer gerechten und sozial 
verträglichen Stadtentwicklungspolitik. 
d. Die Verwaltung bemüht sich um eine regelmäßige Erfassung von Daten, die 
bisher noch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, z. B. zur 
Luftverschmutzung im Stadtgebiet. Wenn die eigene Erfassung dieser Daten 
nicht zweckmäßig erscheint, kooperiert die Stadt dazu mit anderen 
Institutionen, die diese Daten bereits erheben bzw. zukünftig erheben 
werden. Sie verbessert die Erfassung von Umweltdaten auch über das 
gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinaus, sofern sich hierdurch 
Rückschlüsse auf die Gesundheitsbelastung der Menschen ziehen lassen.  
e. In der Umsetzung des zu erstellenden Umweltgerechtigkeitskonzepts ist eine 
Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachressorts in der 
Kommunalverwaltung zwingend. Neben den Verwaltungseinheiten für 
Stadtentwicklung und Statistik, Umwelt und Gesundheit sollen ggf. auch die 
zuständigen Verwaltungen für Jugendhilfe und Sozialplanung einbezogen 
werden. 
f. In die Planungen sollen ebenfalls betroffenen Organisationen der 
Zivilgesellschaft wie Umwelt- und Sozialverbände frühzeitig miteinbezogen 
werden. Außerdem sollen Bürger/innen gehört und ihre Positionen 
mitberücksichtigt werden. 
 
Begründung: 
Menschen mit geringem Einkommen und niedriger Bildung sind in Deutschland oft höheren 
Gesundheitsbelastungen durch Umweltprobleme ausgesetzt als Menschen, die sozial besser 
gestellt sind. Sie wohnen oft an stark befahrenen Straßen und sind besonders häufig von Lärm 
und Luftverschmutzungen betroffen. Dies zeigen beispielsweise die Auswertungen der 
repräsentativen Umwelt-Surveys des Umweltbundesamtes (UBA). 
EU und Vereinte Nationen halten Umweltgerechtigkeit für einen wichtigen Indikator für eine 
ausgewogene soziale Entwicklung. Gleiche Lebensverhältnisse herzustellen ist im Grundgesetz 
Deutschlands als wichtiger Auftrag der Politik verankert. Deswegen muss Köln seine künftige

Stadtentwicklungspolitik auch unter dem Aspekt der Umweltgerechtigkeit betreiben, um diesem 
Ziel gerecht zu werden. 
Köln steht als stark wachsende Stadt vor vielen Herausforderungen und Projekten in der 
Stadtentwicklung. Eine zielgerichtete Steuerung der Stadtentwicklung im Hinblick auf 
Umweltgerechtigkeit ist Voraussetzung für eine verantwortungsbewusste Klima- und Umweltpolitik. 
Das ist gerade im Hinblick auf den Klimawandel unabdingbar, um die Lebensqualität in Köln 
beizubehalten und wenn möglich zu steigern. Sonst droht das wesentlich stärkere 
Auseinanderdriften der Stadt in „gesunde“ und „ungesunde“ Stadtgebiete, und damit auch der 
Zerfall der sozialen Bindungskräfte. 
Doch um Stadtentwicklung hier zielgerichtet steuern zu können, braucht es die systematische 
Erhebung auch von Daten, die die Stadt noch nicht sammelt, und darüber hinaus die sinnvolle 
Zusammenführung und Auswertung der relevanten Daten.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

22.11.2018 Rat
TOP 3.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1538/2018
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
05.11.2018
Erstellt
05.11.2018 09:46