0347/2026
Beantwortung einer Anfrage der FDP/KSG-Fraktion betreffend "Nutzbarmachung des Neumarktes für Karnevalsgesellschaften anlässlich der Schließung des Hotels Pullman" (AN/0210/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 05.02.2026 0347/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 05.02.2026 Beantwortung einer Anfrage der FDP/KSG-Fraktion betreffend "Nutzbarmachung des Neumarktes für Karnevalsgesellschaften anlässlich der Schließung des Hotels Pullman" (AN/0210/2026) Die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt eine Anfrage betreffend „Nutzbarmachung des Neumarktes für Karnevalsgesellschaften anlässlich der Schließung des Hotels Pullmann“ für die kommende Sitzung des Rates am 05.02.2026 und bittet um Beantwortung der folgen- den Fragen: 1. Inwieweit kann der Neumarkt als Ausweichfläche in der Karnevalssession 2026/2027 für Karnevalsveranstaltungen nutzbar gemacht werden? 2. Haben Karnevalsgesellschaften bereits bei der Stadt angefragt, ob eine Nutzung des Neumarkts möglich ist und falls ja, inwieweit hat die Stadt einer Nutzung zugestimmt? 3. Inwieweit ist eine Zusammenarbeit mit der KG Alt-Köllen zur Nutzung des bestehen- den Festzeltes möglich? 4. Sofern eine Weiternutzung des bestehenden Festzeltes nicht oder nur eingeschränkt möglich ist: Inwieweit unterstützt die Stadt Planungen der Karnevalsgesellschaften zur Errichtung eines Festzeltes?“ Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Die Verwaltung ist sich der Bedeutung des Kölner Karnevals als identitätsstiftendes Kulturgut der Stadt und Symbol für Offenheit, Toleranz und Zusammenhalt der Stadtgesellschaft mit großer Ausstrahlung weit über Köln hinaus bewusst. Die Karnevalssitzungen bilden dabei ei- nen zentralen Bestandteil: als Orte der Lebensfreude und Traditionspflege fördern sie Ge- meinschaftsgefühl, kulturelle Identität und soziale Einheit. Vor diesem Hintergrund erklärt sich die Verwaltung bereit, die vom Ausfall des Pullman Hotels als Veranstaltungsort betroffenen Karnevalsveranstaltungen, hinsichtlich der Planungen zur Nutzung des Neumarktes als Ausweichstandort zu unterstützen. Hierzu im Einzelnen: Zu 1.: Auf dem Neumarkt finden zu Beginn eines jeden Jahres im Rahmen der jeweiligen Karnevals- session traditionell die Karnevalsveranstaltungen Volkskarnevalssitzung der Alt-Köllen vun 1883 e.V. (in der Regel am 2. Wochenende im Januar) und Funkenbiwak der Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V. (Karnevalssamstag) statt. In der Zeit zwischen diesen beiden Veran- staltungen fanden in den vergangenen Jahren, bis auf wenige Ausnahmen, keine Veranstal- 2 tungen auf dem Neumarkt statt. Auch für das Jahr 2027 liegen für diesen Zeitraum nach aktu- ellem Stand keine Anfragen oder Anträge über weitere Veranstaltungen vor. Insofern einer Nutzung des Neumarkts keine dringenden Baumaßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entgegenstehen, kann der Neumarkt in der Karnevalssession 2026/2027 von Kar- nevalsgesellschaften für Karnevalsveranstaltungen genutzt werden. Das nach dem Vergabe- konzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 für den Neumarkt festgelegte Veranstaltungskontingent stünde grundsätzlich zur Verfügung. Zu 2. Eine Kontaktaufnahme durch die Karnevalsgesellschaften selbst ist bisher nicht erfolgt. Bisher fragte das Festkomitee Kölner Karneval von 1823 am 21.01.2026 bei der Verwaltung an, ob die Platzfläche Neumarkt im Jahr 2027 im Anschluss an die Volkskarnevalssitzung für weitere Karnevalssitzungen im Zelt der KG Alt Köllen von 1883 e.V. zur Verfügung stünde. Dies be- stätigte die Verwaltung gegenüber dem Festkomitee am 22.01.2026. Die Verwaltung hat den Neumarkt im Zeitraum zwischen der Volkskarnevalssitzung und dem Funkenbiwak für eine etwaige Nutzung durch weitere Karnevalssitzungen vorläufig reserviert. Das Festkomitee hat zugesagt, im Anschluss an die Bestätigung der grundsätzlichen Möglich- keit zur Nutzung des Neumarktes durch die Verwaltung, mit der KG Alt Köllen von 1883 e.V. und den vom Ausfall des Hotel Pullman betroffenen Karnevalsgesellschaften in Kontakt zu tre- ten, um die weiteren Schritte prüfen zu können. Dem Festkomitee wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung für die weiteren Abstimmungen zu den Planungen mit allen Beteiligten zur Verfü- gung steht. Zu 3. Die KG Alt Köllen hat sich gegenüber der Verwaltung bereit erklärt – sofern vonseiten des Festkomitees und/oder der vom Ausfall des Hotel Pullman betroffenen Karnevalsgesellschaf- ten gewünscht – mit dem*der Eigentümer*in des Festzelts Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeiten zur Weiternutzung des Zelts für weitere Karnevalsveranstaltungen zu prüfen. Zu 4. Sofern eine Weiternutzung des Zelts der KG Alt Köllen nicht möglich sein sollte, besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Errichtung eines Festzelts. gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0347/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 05.02.2026
- Erstellt
- 03.02.2026 10:06