Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2604/2024 vom 10.09.2024
Stand: Am 01.10.2024 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2604/2024 Freigabedatum 10.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln mit einer Bilanzsumme von 414.580.841,31 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 1.495.311,79 Euro fest. 2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2023 von 1.495.311,79 Euro auf das Geschäftsjahr 2024 vorgetragen wird. 3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 23.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der vom Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 04.09.2023 benannte Prüfer für den Jahres- abschluss 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (s. Anlage). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat das Ge- schäftsjahr 2023 mit einem Verlust von 1.495 Tsd. Euro (Vorjahr: 394 Tsd. Euro) abgeschlos- sen. Den Aufwendungen von 15.684 Tsd. Euro (Vorjahr: 14.484 Tsd. Euro) standen dabei Er- träge von 14.189 Tsd. Euro (Vorjahr: 14.090 Tsd. Euro) gegenüber. Da der Verlust 2023 des Veranstaltungszentrums nicht aus städtischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge aus Vorjahren von 8.612 Tsd. Euro ergibt sich damit zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ein kumulierter Gesamt- verlust von 10.107 Tsd. Euro. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch be- stimmt § 10 Abs. 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Ver- lustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Ei- genkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausgleichs von Altverlusten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird verwiesen auf die separate Vorlage Nr. 2609/2024, die in gleicher Sitzung be- handelt wird. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2023 – bei Verrechnung der Verlustvorträge aus Vorjahren, jedoch ohne Berücksichtigung des noch nicht festgestellten Jahresergebnisses 2023 – 175.656 Tsd. Euro, wobei 21.000 Tsd. Euro auf das Stammkapital, 163.268 Euro auf die Kapitalrücklage und -8.612 Tsd. Euro auf die aus den Vorjahren aufgelaufenen Verlustvorträge des Veranstaltungszentrums entfallen. Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - mit Ausnahme der Verpachtung der Erbbaurechts- grundstücke und der für den Betrieb der Kölner Philharmonie, des Gürzenichs, der Flora und der Rheinterrassen sowie des Tanzbrunnens erforderlichen Immobilien an die jeweiligen Be- treiber - keine weiteren eigenen wirtschaftlichen Tätigkeiten entfaltet, wird deren finanzielle und wirtschaftliche Situation in der Hauptsache durch die Abschreibungen (2.347 Tsd. Euro) und die Zinsaufwendungen (3.145 Tsd. Euro) für die in den Betriebsteilen getätigten Investitio- nen sowie durch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (4.016 Tsd. Euro) bestimmt. Die Verlustübernahme der KölnMusik GmbH von 6.173 Tsd. Euro führt beim Veranstaltungs- zentrum zu einer entsprechenden Abwertung der Finanzanlage. Dieser steht der aus dem städtischen Haushalt bereitgestellte Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik GmbH in Höhe von 6.291 Tsd. Euro gegenüber. 3 Nach dem durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH im Jahre 2002 durchgeführten US-Lease-Transaktion letztmalig erzielten positiven Jahresergebnis hat das Veranstaltungszentrum trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 3,0 Mio. Euro mangels weiterer nachhaltiger Erträge auch in 2023 wiederum einen Verlust er- wirtschaftet. Da – wie oben ausgeführt - auch der Jahresfehlbetrag 2023 wieder gegen das Eigenkapital verrechnet werden soll, führt dies für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum der Stadt Köln zu einer weiteren Verschlechterung der Liquiditäts- und Finanzlage, die auch nicht durch die für die kommenden Jahre vorgesehenen Zuschüsse aus dem städti- schen Haushalt kompensiert werden kann. Noch ist das Eigenkapital (inkl. Verlust 2023) mit rd. 174,2 Mio. Euro, dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 42,0%, jedoch als auskömm- lich zu bezeichnen. Das Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als reine „Besitzgesellschaft“ stützt sich im Wesentlichen auf die Risikofrüherkennungssysteme der einzelnen Betriebsge- sellschaften, da hier die eigentlichen Unternehmensrisiken der Einrichtung zu sehen sind. Die turnusmäßige Berichterstattung über bestehende Risiken erfolgt mit Mitteilung in gleicher Sit- zung des Betriebsausschusses am 23.09.2024. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss 2023 ergeben sich aus dem beigefügten Prü- fungsbericht, insbesondere aus dem unter der Anlage 4 aufgeführten Lagebericht der Be- triebsleitung. Anlage: Prüfungsbericht zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 -
Anlage - Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Prüfungsbericht 2023
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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln , Köln Wirtschaftsjahr 2023 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts zum 31. Dezember 2023 DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . Steuerberatungsgesellschaft KOBLENZ elektronische Kopie Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag 3 B. Grundsätzliche Feststellungen 5 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 5 II. Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB 7 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen 7 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 9 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 15 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 18 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 18 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 18 2. Jahresabschluss 18 3. Lagebericht 19 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 20 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 20 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 20 3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 20 4. Zusammenfassende Beurteilung 21 III. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 21 1. Vermögenslage 22 2. Finanzlage 25 3. Ertragslage 26 4. Wirtschaftsplan 28 F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 29 Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG 29 G. Schlussbemerkung 30 elektronische Kopie Seite 2 Anlagen 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023 3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2023 4. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 5. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 6 . Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) 7. Rechtliche und steuerrechtliche Verhältnisse 8 . Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts- prüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 elektronische Kopie Seite 3 A. Prüfungsauftrag Die Betriebsleitung der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln , Köln , - im Folgenden auch „Veranstaltungszentrum“ oder „eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ genannt - hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen und über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten. Der vorliegende Prüfungsbericht ist an die geprüfte Einrichtung gerichtet. Dem Prüfungsauftrag lag der Beschluss des Betriebsausschusses vom 4. September 2023 zugrunde, durch den wir zum Abschlussprüfer bestellt wurden. Wir haben den Auftrag mit Schreiben vom 14. September 2023 angenommen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften nicht prü - fungspflichtig. Die Prüfungspflicht ergibt sich aus § 21 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der rückwirkend zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 5. März 2024 sowie der Betriebssatzung . Gemäß der Betriebssatzung kommen die Vorschriften für große Kapitalge - sellschaften zur Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem Wirtschaftsjahr 2025 ein Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD erstellt werden muss, wenn die Betriebssatzung nicht an die geänderte EigVO angepasst wird. Bei unserer Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten; wegen Einzelheiten siehe Abschnitt D. und F. des Berichts. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an - wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfol - genden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)) erstellt wurde. elektronische Kopie Seite 4 Der Bericht enthält in Abschnitt B. vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung und Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB. Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird in Abschnitt C. wiedergegeben. Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten D. und E. im Einzelnen dargestellt. Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1 ) , der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2 ) und dem Anhang (Anlage 3), sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 4), beigefügt. Die rechtlichen und steuerrechtlichen Verhältnisse haben wir in der Anlage 7 dargestellt. Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich aus Anlage 8. Der Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, liegen die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeine Auftrags - bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 “ zugrunde. Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsrege - lungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten. elektronische Kopie Seite 5 B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung Die Betriebsleitung hat im Lagebericht (Anlage 4) und im Jahresabschluss (Anlagen 1 bis 3), insbesondere im Anhang, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beurteilt. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschließenden Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung im Jahresabschluss und im Lagebericht Stellung. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unter Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Folgende Kernaussagen im Lagebericht sind hervorzuheben: Das Veranstaltungszentrum nimmt - mit Ausnahme der Vermietung bzw. Verpachtung der betriebsnotwendigen Immobilien an die Betriebsgesellschaften - keine eigenen ge - schäftlichen Tätigkeiten wahr. – Das Veranstaltungszentrum wird in den Folgejahren weiterhin strukturelle Jahresfehlbe - träge erzielen und ist dauerhaft auf Zuschüsse bzw. auf einen Verlustausgleich durch den städtischen Haushalt gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen angewiesen. Unter Berücksichtigung dieser landesrechtlichen Regelung wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. – Die im Wege der Verpachtung an die Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koelncongress GmbH sowie aus der Bestellung der Erbbaurechte an die Koelnmesse GmbH erzielten Umsatzerlöse reichten nicht aus, um die aus der Sanierung des Gürzenich, der Generalinstandsetzung der Flora und der Renovierung des Tanzbrunnens resultierenden Zinsaufwendungen, die Abschreibungen und die Instandsetzungsaufwen- dungen zu kompensieren. – Trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von EUR 3,0 Mio. ist ein Jahresfehlbetrag von TEUR 1.495 entstanden (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von TEUR 394). – Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 EUR 174,2 Mio. elektronische Kopie Seite 6 – Der am 6. Februar 2024 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Wirtschaftsplan 2024 weist einen Jahresfehlbetrag von TEUR 705 aus. Er beinhaltet einen Zuschuss der Stadt Köln in Höhe von EUR 3,0 Mio. und EUR 2,0 Mio. Schuldendiensthilfe der Stadt Köln. Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt E. III. durch analysierende Dar - stellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beur - teilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. elektronische Kopie Seite 7 II. Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB haben wir als Abschlussprüfer über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, die die Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wesentlich beeinträchtigen können oder ihren Bestand gefährden. US-Lease Die Stadt Köln hat am 19. November 2002 gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH eine US- Cross-Border-Leasing-Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Grundstücke des Messegeländes sowie die Messehallen 9 - 14 (Trust I) und die Halle 4 (Trust II). Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Köln, die der Koelnmesse GmbH ein Erbbaurecht an den Grundstücken eingeräumt hat, vgl. Anlage 7. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung als Sondervermögen der Stadt Köln ohne eigene Rechtspersönlichkeit wurde zwar nicht zivilrechtlich unmittelbarer Vertragspartner im Rahmen der Leasing-Vereinbarung, wird aber wirtschaftlich so gestellt. Wir verweisen auf die Darstellung der Transaktion in Anlage 7. Der Fremdkapitalanteil der Transaktion wurde in 2019 zurückgezahlt, so dass insoweit keine Risiken mehr bestehen. elektronische Kopie Seite 8 Den deutschen Vertragsparteien wird am Ende der Laufzeit des Vertrags das Recht eingeräumt, die Rechte der Trusts aus dem Hauptleasingvertrag gegen Zahlung eines Kauf- optionspreises zu erwerben. Sofern das Leasingverhältnis nicht mit Ausübung der Kaufoption am 1. Januar 2033 beendet wird, trägt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung bzw. die Koelnmesse GmbH das Risiko, die Messe oder eine andere Geschäftstätigkeit für die Ge- samtdauer des Hauptleasingvertrags (99 Jahre) weiter zu betreiben. Hinsichtlich der Zahlungen für den Eigenkapitalanteil der Transaktion während der verblei - benden Mietzeit bis zum Zeitpunkt der Kaufoption im Jahr 2033 und für den bereits bei Ver - tragsbeginn vereinbarten Kaufoptionspreis für den Fall der Ausübung der Kaufoption ist die Erfüllungsübernahme durch Erfüllungsübernehmer, verschiedene Banken, vertraglich verein - bart. Sofern die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflichtungen nachkommen, werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln keine Zahlungen zu leisten sein. Derzeit bestehen auf der Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflichtungen nicht nachkom - men können. Die Koelnmesse GmbH trägt sämtliche Betriebs- sowie Objektrisiken. Aus der Vereinbarung resultiert ferner die Sachgefahr (Untergang der Sache) für die Koelnmesse GmbH. Sollte die Koelnmesse GmbH ihren Verpflichtungen aus der Leasingvereinbarung nicht nach - kommen können, könnte ein Rückgriff auf die Stadt Köln bzw. auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung erfolgen. Finanzlage der eigenbetrieblichen Einrichtung Zur Finanzierung der Geschäfts- und Investitionstätigkeit und des laufenden Schuldendiens - tes nimmt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kredite auf, was zu einem kontinuierlichen Anstieg der Verschuldung bei gleichzeitigem entwicklungsbeeinträchtigenden Eigenkapital - verzehr führt. Ohne die Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Stadt Köln wäre die eigenbetriebsähnli - che Einrichtung durch die auch zukünftig weiter zu erwartenden strukturellen Jahresfehlbe - träge und des damit verbundenen kontinuierlichen Eigenkapitalverzehrs mittelfristig in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. elektronische Kopie Seite 9 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (Anlagen 1 bis 3 ) und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 (Anlage 4 ) der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln , Köln , unter dem Datum vom 19. Juli 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungs - vermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln , Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebe - richt der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung . In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten - den handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. elektronische Kopie Seite 10 Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun - gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim - mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge - stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und be - rufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Über - einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns er - langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt „E. Prognosebericht“ des Lageberichts, in dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dau - erhaft auf Zuschüsse bzw. mittelfristig auf einen Verlustausgleich durch die Stadt Köln ange - wiesen ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbe - züglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschrif- ten in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrecht - lichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt ha - ben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rech - nungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. elektronische Kopie Seite 11 Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort - lich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmens - tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam - menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs - grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat - sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belan - gen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverord - nung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als not - wendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels - rechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro - zesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage - berichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtli - chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ver - mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebs - verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver - merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht be - inhaltet. elektronische Kopie Seite 12 Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass ei - ne in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü - fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge - führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angese - hen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahres - abschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü - fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü - fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentli - che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irr - tümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolo - se Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig - keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhal - ten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun - gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um - ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. elektronische Kopie Seite 13 • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä - tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut - same Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die da - zugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi - zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un - seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein - schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge - schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vor - schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes - entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu - kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga - ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un - vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. elektronische Kopie Seite 14 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein - schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unse - rer Prüfung feststellen.“ elektronische Kopie Seite 15 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (Anlagen 1 bis 3 ) und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 (Anlage 4 ) sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungs - legung und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und insgesamt eine unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffen - de Vorstellung von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einschließlich der we - sentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung vermittelt. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind (§ 317 Abs. 2 HGB). Durch die Betriebsleitung wurde der Gegenstand der Prüfung um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist für die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, die dazu eingerichteten internen Kontrol - len sowie für die uns gemachten Angaben verantwortlich. Unsere Aufgabe ist es, die von der Betriebsleitung vorgelegten Unterlagen und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, hat sich unsere Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann (§ 317 Abs. 4a HGB). Die Prüfungsarbeiten haben wir in der Zeit vom 2. bis zum 19. Juli 2024 in den Geschäftsräu - men der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in Köln und in unserem Büro in Koblenz durch - geführt. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 14. Juli 2023 versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ; er wurde vom Rat der Stadt Köln am 7. September 2023 unverändert festgestellt. Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchhaltungsunterlagen und die Belege sowie das Akten- und Schriftgut der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. elektronische Kopie Seite 16 Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Betriebsleitung und den zur Auskunft benannten Personen bereitwillig erbracht worden. Ergänzend hierzu hat uns die Betriebsleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände/Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnis - se und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres sind im Anhang und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erläutert. In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwick - lungen alle für die Beurteilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 317 ff. HGB und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss - prüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne speziel - le Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass wir Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tat - sächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit hätten erkennen müssen. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab - schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in - ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Sys - teme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben. elektronische Kopie Seite 17 Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zugrunde (risikoorientierter Prüfungsansatz). Die Einschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnis - sen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unter - nehmensstrategie und die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus der Prüfung des Vorjahresabschlusses und aus Gesprächen mit den verantwortlichen Personen bekannt. Aus den im Rahmen der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich fol - gende Prüfungsschwerpunkte: • Überprüfung der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit • Entwicklung des Anlagevermögens • Bewertung der Beteiligungen • Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen Ausgehend von einer vorläufigen Beurteilung des IKS haben wir bei der Festlegung der wei - teren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wur - den daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der ge - setzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen. Analytische Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen von Vorjahresvergleichen einzelner Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorgenommen. Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt. Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung haben wir u.a. Bankbestätigungen, Steuerberaterbestätigungen sowie Saldenbe - stätigungen für Forderungen und Verbindlichkeiten eingeholt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unse - re Beurteilung bildet. Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in un - seren Arbeitspapieren festgehalten. elektronische Kopie Seite 18 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Das Rechnungswesen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erfolgt auf einer EDV-Anlage der Stadt Köln unter Verwendung des Programms GDI Finanzbuchhaltung der Firma GDI Gesellschaft für Datentechnik und Informationssysteme mbH, Landau in der Pfalz. Der Hinweis auf die Zertifizierung nach IDW PS 880 vom Februar 2019 der interev GmbH, Langenhagen, ist auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar. Das von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Rege - lungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Verände - rungen erfahren. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsys - tem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Bu - chung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Wirtschaftsjahres ordnungsgemäß geführt. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterla - gen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem, Kostenrechnung und Planungs - rechnungen) nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergän - zenden Bestimmungen der Betriebssatzung entsprechen. Die Prüfung ergab keine wesentli - chen Beanstandungen. 2. Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellt. elektronische Kopie Seite 19 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung der Bilanz (Anlage 1 ) erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte beste - hen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang. In dem von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aufgestellten Anhang (Anlage 3 ) sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewer - tungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Ver - lustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt. Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB ist bezüglich der Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9a HGB) im Anhang zu Recht in Anspruch genommen wor - den. Der Jahresabschluss entspricht nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Die Prüfung ergab keine Bean - standungen. 3. Lagebericht Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 (Anlage 4 ) entspricht in allen wesentlichen Be - langen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssat - zung. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstel - lung von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Prüfung hat zu dem Er - gebnis geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt und die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB vollständig und zutreffend sind. elektronische Kopie Seite 20 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und in seiner Gesamtaussage, wie sie sich aus dem Zu - sammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beach - tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder sonstiger maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). Im Übrigen verweisen wir hierzu auch auf die analysierende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Abschnitt E. III. sowie auf die weitergehenden Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses in Anlage 8. 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unterneh - menstätigkeit (going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die allgemeinen Grundsätze über die Bewertung und die Wertansätze der Vermögensgegen- stände und Schulden wurden beachtet. Hinsichtlich der einzelnen angewandten und geprüf - ten Bewertungsgrundlagen und -methoden verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang (Anlage 3) sowie unsere Darstellungen unter „D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung“. Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Bewertungswahlrechte wur - den unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt. Eine Änderung bei der Ausnutzung von Ermessensspielräumen ergab sich nicht. Ermessensspielräume wurden dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht folgend ausgeübt. 3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Über sachverhaltsgestaltende Maßnahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Darstel - lung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, ist nicht zu berichten. elektronische Kopie Seite 21 4. Zusammenfassende Beurteilung Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir zu der in unserem Bestätigungs - vermerk getroffenen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beach - tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent - sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. III. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bilanzdaten - insbesondere auf - grund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt. Die Anlage 8 enthält über den Anhang (Anlage 3 ) hinaus weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. elektronische Kopie Seite 22 1. Vermögenslage 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung TEUR % % TEUR % TEUR A. Vermögen I. Anlagevermögen 1. Sachanlagen 80.447 19,4 19,7 81.749 -1,6 -1.302 2. Finanzanlagen 333.121 80,4 80,3 333.001 0,0 120 3. Summe 413.568 99,8 100,0 414.750 -0,3 -1.182 II. Umlaufvermögen 1. Forderungen im Verbundbereich 20 0,0 0,0 15 33,3 5 2. Sonstige Vermögensgegenstände 60 0,0 0,0 11 * 49 3. Liquide Mittel 933 0,2 0,0 0 - 933 4. Summe 1.013 0,2 0,0 26 * 987 III. Vermögen gesamt 414.581 100,0 100,0 414.776 0,0 -195 B. Kapital I. Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Posten 1. Eigenkapital 174.161 42,0 41,3 171.373 1,6 2.788 2. Summe 174.161 42,0 41,3 171.373 1,6 2.788 II. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 150 0,0 0,0 150 0,0 0 2. Sonstige Rückstellungen 889 0,3 0,2 618 43,9 271 3. Summe 1.039 0,3 0,2 768 35,3 271 III. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 237.769 57,3 58,3 241.603 -1,6 -3.834 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0,0 0,0 30 -100,0 -30 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 29 0,0 0,0 40 -27,5 -11 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 1.582 0,4 0,2 953 66,0 629 5. Übrige Verbindlichkeiten 1 0,0 0,0 9 -88,9 -8 6. Summe 239.381 57,7 58,5 242.635 -1,3 -3.254 IV. Kapital gesamt 414.581 100,0 100,0 414.776 0,0 -195 * Veränderungen über 100 % werden nicht ausgewiesen. - Nicht vergleichbar. Rundungsdifferenzen bei den Prozentwerten sind EDV-bedingt. elektronische Kopie Seite 23 Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses Die Investitionen des Berichtsjahres in das Sachanlagevermögen betreffen folgende Be - triebsteile: TEUR - Philharmonie 584 - Bastei 693 - Tanzbrunnen 574 - Gürzenich 27 1.878 Die Abgänge des Berichtsjahres betragen TEUR 832 und resultieren auf folgendem Sachver - halt: Der Anlagenabgang betrifft die geplante Erneuerung der elektronischen Alarmierungsanla - ge (ELA), die vor dem Hintergrund erheblicher Folgeinvestitionen nun erst im Zuge einer Generalsanierung der Philharmonie durchgeführt werden soll. Die im Vorjahr für dieses Projekt als Anlagen im Bau aktivierten Planungsaufwendungen von TEUR 832 wurden in 2023 deshalb als Abgang gebucht mit einer entsprechenden negativen Ergebnisauswir - kung. Die Abschreibungen des Berichtsjahres des Sachanlagevermögens betragen TEUR 2.347. Der Zugang beim Finanzanlagevermögen betrifft eine Einlage in die Kapitalrücklage der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH mit TEUR 6.292 aufgrund der Verlustsitua - tion dieser Gesellschaft. Die Abschreibung in Höhe von TEUR 6.172 betrifft den Jahresfehl - betrag 2023 der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH. Die Forderungen im Verbundbereich betreffen die KölnMusik Betriebs- und Servicegesell - schaft mbH. Das Eigenkapital hat sich folgendermaßen verändert: Das Stammkapital ist unverändert. Die Kapitalrücklagen haben sich erhöht um den Tilgungs - anteil der Schuldendiensthilfe der Stadt Köln von TEUR 4.283 und verringert um TEUR 4.559 durch die Entnahme zum Verlustausgleich 2017 gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW aufgrund des Ratsbeschlusses der Stadt Köln vom 7. September 2023. Entsprechend hat sich der Verlustvortrag verringert. Der Jahresfehlbetrag beträgt TEUR 1.495. Insgesamt hat sich das Eigenkapital um TEUR 2.788 erhöht und beträgt 42,0 % der Bilanzsumme. elektronische Kopie Seite 24 Die Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbesteuer aufgrund der Betriebsprüfung 2005 bis 2008. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich folgendermaßen zusammen: Stand Inanspruch- Stand 1.1.2023 nahme Auflösung Zuführung 31.12.2023 EUR EUR EUR EUR EUR Nachzahlungszin- sen Gewerbesteuer 2008 89.550,00 0,00 0,00 2.700,00 92.250,00 Jahresabschluss- kosten/Steuerer- klärungen 76.283,10 25.005,45 1.471,25 43.679,90 93.486,30 Rückstellung für ausstehende Rech- nungen 408.960,45 360.228,40 11.851,35 627.133,77 664.014,47 Verpflichtungen US-Lease 43.576,56 4.594,74 0,00 111,94 39.093,76 Gesamt 618.370,11 389.828,59 13.322,60 673.625,61 888.844,53 Zur Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verweisen wir auf Anlage 8, Seite 8. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Kölner Gesell - schaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH für die Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln beinhalten mit TEUR 912 die Gebäude - wirtschaft der Stadt Köln, mit TEUR 371 das Darlehen Philharmonie und mit TEUR 323 Um - satzsteuer aufgrund der Organschaft mit der Stadt Köln. elektronische Kopie Seite 25 2. Finanzlage TEUR TEUR A. Ordentliche Geschäftstätigkeit 1. Jahresergebnis -1.495 2. Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens 2.347 3. Abschreibungen auf Finanzanlagen 6.172 4. Veränderung der Forderungen im Verbundbereich 5 5. Veränderung sonstige Aktiva 49 6. Veränderung der Rückstellungen 270 7. Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -30 8. Veränderungen der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 629 9. Veränderung kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 94 10. Veränderung sonstige Passiva -17 B. Zunahme des Finanzvermögens aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit 8.024 C. Investitionstätigkeit 1. Zugänge Sachanlagen -1.879 2. Abgänge Sachanlagen 832 3. Zugänge Finanzanlagen -6.292 D. Abnahme des Finanzvermögens aus der Investitionstätigkeit -7.339 E. Finanzierungstätigkeit 1. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 22.956 2. Tilgung Bankdarlehen -32.778 3. Tilgung Darlehen Philharmonie (Stadt Köln) -114 F. Abnahme des Finanzvermögens aus der Finanzierungstätigkeit -9.936 G. Kapitalbewegungen Zuführung Kapitalrücklage 4.283 H. Zunahme des Finanzvermögens aus Kapitalbewegungen 4.283 I. Abnahme des Finanzvermögens -4.968 J. Barvermögen am Beginn des Wirtschaftsjahres -4.099 K. Barvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres -9.067 Das Barvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres setzt sich zusammen aus Bankguthaben von TEUR 933 und einem kurzfristigen Kredit von TEUR 10.000. Aufgrund der erhaltenen Zuschüsse und der Einbindung in den Zahlungsverkehr mit der Stadt Köln war die Zahlungsfähigkeit der eigenbetrieblichen Einrichtung jederzeit gegeben. elektronische Kopie Seite 26 3. Ertragslage 2023 2022 I. Vgl. z. Vj. Ergeb- nisaus- wirkung TEUR % % TEUR % TEUR A. Betriebsleistung 1. Umsatzerlöse 3.122 22,0 22,2 3.121 0,0 1 2. Sonstige betriebliche Erträge 11.067 78,0 77,8 10.967 0,9 100 3. Betriebsleistung 14.189 100,0 100,0 14.088 0,7 101 B. Aufwendungen 1. Abschreibungen 2.347 16,6 23,9 3.364 -30,2 1.017 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.016 28,3 17,1 2.408 66,8 -1.608 3. Sonstige Steuern 3 0,0 0,0 3 0,0 0 4. Aufwendungen 6.366 44,9 41,0 5.775 10,2 -591 C. Betriebsergebnis (A - B) 7.823 55,1 59,0 8.313 -5,9 -490 D. Finanzergebnis 1. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0,0 0,0 2 -100,0 -2 2. Abschreibungen auf Finanzanlagen 6.173 43,5 41,5 5.849 5,5 -324 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.145 22,2 20,3 2.860 10,0 -285 4. Finanzergebnis -9.318 -65,7 -61,8 -8.707 7,0 -611 E. Unternehmerergebnis vor Ertragsteuern/Jahresergebnis -1.495 -10,5 -2,8 -394 * -1.101 * Veränderungen über 100 % werden nicht ausgewiesen. Rundungsdifferenzen bei den Prozentwerten sind EDV-bedingt. elektronische Kopie Seite 27 Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses Die Umsatzerlöse betreffen mit TEUR 2.925 Erbbauzinsen der Koelnmesse GmbH und mit TEUR 197 Pachteinnahmen aus vier Pachtverträgen. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich folgendermaßen entwickelt: 31.12.2023 EUR 31.12.2022 EUR Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln zur Weiterleitung an KölnMusik als Einzahlung in die Kapitalrücklage 6.291.390,58 5.817.300,00 Zinszuschuss der Stadt Köln 1.714.975,80 1.817.756,33 Allgemeiner Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln 3.000.000,00 3.000.000,00 Finanzhilfe aus dem Kulturfonds Energie des Bundes 35.548,94 0,00 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 13.322,60 33.100,00 Auflösung von Sonderposten für Landeszuschüsse 0,00 289.537,24 Sonstige Erträge 11.485,39 9.000,00 11.066.723,31 10.966.693,57 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Betriebsaufwendungen von TEUR 3.868 (Vorjahr: TEUR 2.277) und Verwaltungsaufwendungen von TEUR 148 (Vorjahr: TEUR 132). Zur Zusammensetzung verweisen wir auf Anlage 8, Seite 11. Insgesamt ergibt sich ein um TEUR 490 geringeres Betriebsergebnis von TEUR 7.823. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen erfolgten in Höhe des Jahresfehlbetrags 2023 der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH. Der Zinsaufwand beinhaltet mit TEUR 2.766 Zinsen für langfristige Bankkredite (Vorjahr: TEUR 2.848) und TEUR 376 für kurzfristige Bankkredite (Vorjahr: TEUR 9). elektronische Kopie Seite 28 4. Wirtschaftsplan Gegenüberstellung des am 6. Februar 2024 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Erfolgs - plans und Gewinn- und Verlustrechnung 2023: Voranschlag TEUR Gewinn- und Verlustrechnung TEUR Ergebnis- auswirkung TEUR A. Betriebsleistung 13.789 14.189 400 B. Aufwendungen für Betriebsleistungen 5.919 6.366 -447 C. Betriebsergebnis 7.870 7.823 -47 D. Finanzergebnis -9.548 -9.318 230 E. Jahresverlust -1.678 -1.495 183 elektronische Kopie Seite 29 F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 6 darge - stellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh - rung von Bedeutung sind. elektronische Kopie elektronische Kopie Anlage 1 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2023 A K T I V A 31.12.2023 31.12.2022 EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1,00 1,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 75.383.031,55 77.421.366,13 2. Technische Anlagen und Maschinen 251.336,00 378.345,43 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 642.885,00 824.925,75 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.169.675,39 3.123.885,92 80.446.927,94 81.748.523,23 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 333.120.983,48 333.002.183,64 413.567.912,42 414.750.707,87 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 20.065,94 15.046,06 2. Sonstige Vermögensgegenstände 60.240,45 10.640,24 80.306,39 25.686,30 II. Guthaben bei Kreditinstituten 932.622,50 0,00 1.012.928,89 25.686,30 414.580.841,31 414.776.394,17 P A S S I V A 31.12.2023 31.12.2022 EUR EUR A. EIGENKAPITAL I. Stammkapital 21.000.000,00 21.000.000,00 II. Kapitalrücklage 163.267.867,17 163.543.826,65 III. Verlustvortrag -8.611.588,08 -12.776.224,95 IV. Jahresfehlbetrag -1.495.311,79 -394.158,36 174.160.967,30 171.373.443,34 B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Steuerrückstellungen 150.000,00 150.000,00 2. Sonstige Rückstellungen 888.844,53 618.370,11 1.038.844,53 768.370,11 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 237.768.858,35 241.603.914,63 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 29.741,56 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 29.255,24 39.618,09 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 1.582.043,31 952.774,90 5. Sonstige Verbindlichkeiten 872,58 8.531,54 239.381.029,48 242.634.580,72 414.580.841,31 414.776.394,17 elektronische Kopie Anlage 2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023 2023 2022 EUR EUR 1. Umsatzerlöse 3.122.276,71 3.121.376,72 2. Sonstige betriebliche Erträge 11.066.723,31 10.966.693,57 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.347.365,76 3.364.177,00 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.016.107,68 2.408.199,19 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 2.230,73 6. Abschreibungen auf Finanzanlagen 6.172.590,74 5.849.265,22 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.145.012,81 2.859.529,15 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 54,00 9. Ergebnis nach Steuern -1.492.076,97 -390.923,54 10. Sonstige Steuern 3.234,82 3.234,82 11. Jahresfehlbetrag -1.495.311,79 -394.158,36 elektronische Kopie Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - Anlage 3 zentrum der Stadt Köln, Köln Seite 1 Anh ang für das Wirtschaftsjahr 202 3 I. Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat nach § 14 Abs. 3 der Betriebssatzung für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handels - gesetzbuches entsprechend anzuwenden. Ergänzend sind die §§ 22 bis 26 der EigVO NRW zu beachten. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB i.V. m. § 22 und § 2 3 der EigVO N R W. Die Gliederung der Gewinn - und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem äß § 275 Abs. 2 HGB. Die angewandten Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der Bi lanzposten dargestellt. Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt. II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn - und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs - oder Herstellungskosten sowie der Wertbe richti gungen al - ler Positionen des Anlagevermögens i m Wirtschaftsjahr 202 3 ist aus dem nachfolgenden Anla - ge n spiegel ersichtlich: elektronische Kopie Anlage 3 Seite 2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023 Anschaffungs-/Herstellungskosten Buchwerte Stand Stand Stand Stand 1.1.2023 Zugang Abgang Umbuchungen 31.12.2023 1.1.2023 Zugang Abgang Umbuchungen 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.410,00 0,00 0,00 0,00 1.410,00 1.409,00 0,00 0,00 0,00 1.409,00 1,00 1,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 151.943.836,60 0,00 145.224,87 0,00 151.798.611,73 74.522.470,47 2.038.331,30 145.221,59 0,00 76.415.580,18 75.383.031,55 77.421.366,13 2. Technische Anlagen und Maschinen 6.942.105,87 0,00 3.500.305,32 48.726,84 3.490.527,39 6.563.760,44 165.979,00 3.500.293,05 9.745,00 3.239.191,39 251.336,00 378.345,43 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.864.816,67 0,00 1.451.459,16 -48.726,84 1.364.630,67 2.039.890,92 143.055,46 1.451.455,71 -9.745,00 721.745,67 642.885,00 824.925,75 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.123.885,92 1.878.259,99 832.470,52 0,00 4.169.675,39 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.169.675,39 3.123.885,92 164.874.645,06 1.878.259,99 5.929.459,87 0,00 160.823.445,18 83.126.121,83 2.347.365,76 5.096.970,35 0,00 80.376.517,24 80.446.927,94 81.748.523,23 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 442.786.084,21 6.291.390,58 0,00 0,00 449.077.474,79 109.783.900,57 6.172.590,74 0,00 0,00 115.956.491,31 333.120.983,48 333.002.183,64 607.662.139,27 8.169.650,57 5.929.459,87 0,00 609.902.329,97 192.911.431,40 8.519.956,50 5.096.970,35 0,00 196.334.417,55 413.567.912,42 414.750.707,87 Abschreibungen elektronische Kopie Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - Anlage 3 zentrum der Stadt Köln, Köln Seite 3 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlage vermögen wurden zu An - schaffungs kosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet . Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungs - dauern linear berechnet. Gebäude werden zwischen 20 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Anlagen im Bau betreffen verschiedene Maßnahmen für die Philharmonie , den Gürzenich und den Tanzbrunnen sowie die Bastei . Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt . Zum 31.12.20 2 3 stellt sich der Anteils besitz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wie folgt dar: Gezeichnetes Ergebnis Eigen - Kapital Besitzanteil W j. 20 2 3 kapita l Tsd. Euro Tsd. Euro % Tsd. Euro Tsd. Euro Koelnmesse GmbH, Köln 51.200 40.486 79,07 26 . 613 1 54 . 595 KölnMusik Betriebs - und Servicegesellschaft mbH, Köln 285 256 89,93 - 6 . 173 2. 362 Auf die Anteile an der K ölnMusik Betriebs - und Servicegesellschaft mbH, Köln, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 6 . 173 T € vorgenommen. Zuschreibungen zur Rückgängigmachung in Vorjahren vorgenommener außerplanmäßiger Abschreibungen sind nicht erfolgt. elektronische Kopie Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - Anlage 3 zentrum der Stadt Köln, Köln Seite 4 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr bestehen nicht. Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus Steuerfor derungen. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet. Eigenkapital Das Stammkapital der E igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln beträgt unverändert 21.000 Tsd. Euro . Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage resultier t aus Einbringungen sowie aus de n sonstigen Zuführung en und Entnahmen von Kapital. Entwicklung de s Eigenkapitals Stand Zugänge Entnahmen Stand 01.01.2023 31.12.2023 Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Stammkapital 21.000 0 0 21.000 Kapitalrücklage 163.544 4.283 -4.559 163.268 Verlustvortrag -13.170 0 4.559 -8.612 Jahresverlust 0 -1.495 0 -1.495 171.373 2.788 0 174.161 elektronische Kopie Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - Anlage 3 zentrum der Stadt Köln, Köln Seite 5 Sonderposten für Landeszuschüsse In Höhe der bewilligten Zuschüsse des Landes Nordrhein - Westfalen zur Stadterneuerung für den Um - und Erweiterungsbau des Gürzenich wurde ein Sonderposten für Landeszuschüsse mit ursprünglich 10.226 Tsd. Euro gebildet. Die Auflösung wird entsprechend der Abschrei - bungsdauer des bezuschuss ten Anlagevermögens vorgenommen und fand im Wirtschaftsjahr 2022 letztmalig statt. Rückstellungen Die Rü ckstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not - wendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und un - gewisse Verpflichtungen. Entwicklung der Rückstellungen Bezeichnung Stand 01.01.2023 € Verbrauch € Auflösung € Zuführung € Stand 31.12.2023 € Steuerrückstellungen 150.000,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 Zinsen § 233 AO 89.550,00 0,00 0,00 2.700,00 92.250,00 Jahresabschluss/Steuererklärungen 76.283,10 25.005,45 1.471,25 43.679,90 93.486,30 Rückstellung ausstehende Rechnungen 408.960,45 360.228,40 11.851,35 627.133,77 664.014,47 Rückstellung US Lease 43.576,56 4.594,74 0,00 111,94 39.093,76 Gesamt 768.370,11 389.828,59 13.322,60 673.625,61 1.038.844,53 elektronische Kopie Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - Anlage 3 zentrum der Stadt Köln, Köln Seite 6 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihre m jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen mehrere Darlehen. In d en Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Zins abgrenzungen in Hö he von 337 Tsd. Euro (i.Vj. 2 47 Tsd. Euro) enthalten . Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 29 Tsd. Euro (i.Vj. 40 Tsd. Euro) bestehen gegenüber der Kölner Gesellschaft für Arbeits - und Berufsförderung mbH. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln bestanden in Höhe von 1.582 Tsd. Euro (i.Vj. 953 Tsd. Euro). Dieser Betrag umfasst insbesondere das Darlehen Philharmonie ( 371 Tsd. Euro) , Verbindlichkeiten gege nüber der Gebäudewirtschaft ( 907 Tsd. Euro) und Umsatzsteuerverrechnungen ( 323 Tsd. Euro). Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023 Erwartete Restlaufzeiten Gesamtbetrag EUR bis 1 Jahr EUR mehr als 1 Jahr EUR mehr als 5 Jahre EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 237.768.858,35 29.275.889,27 208.492.969,08 156.102.971,00 im Vorjahr 241.603.914,63 37.356.417,04 204.247.497,59 147.194.184,54 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 im Vorjahr 29.741,56 29.741,56 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 29.255,24 29.255,24 0,00 0,00 im Vorjahr 39.618,09 39.618,09 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 1.582.043,31 1.325.452,68 256.590,63 0,00 im Vorjahr 952.774,90 602.493,56 350.281,34 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 872,58 872,58 0,00 0,00 im Vorjahr 8.531,54 8.531,54 0,00 0,00 239.381.029,48 30.631.469,77 208.749.559,71 156.102.971,00 242.634.580,72 38.036.801,79 204.597.778,93 147.194.184,54 elektronische Kopie Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - Anlage 3 zentrum der Stadt Köln, Köln Seite 7 Latente Steuern Es be stehen Wert - und Ansatzunterschiede zwischen Handels - und Steuerbilanz. Insbeson - dere bei Sach - und Finanzanlagen liegen höhere Steuerbilanzwerte vor, bei den sonstigen Rückstellungen sind die Steuerbilanzwerte teilweise niedriger. Zudem bestehen steuerliche Verlustvorträge. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hierauf wird verzichtet. Gewinn - und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 197 Tsd. Euro (i.Vj. 197 Tsd. Euro ) auf Miet - und Pachterlöse und in Höhe von 2.925 Tsd. Euro (i.Vj. 2. 9 24 Tsd. Euro) auf Erbbauzi nsen . Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Zuschüssen der Stadt Köln ( 1 1 . 006 Tsd. Euro; i. Vj. 10 . 635 Tsd. Euro) . Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Der Aufwand betrifft wie im Vorjahr ausschließlich planmäßige Abschreibungen . Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u.a. Aufwendungen für E nergie (764 Tsd. Euro; i.Vj. 577 Tsd. Euro) , Instandhaltung ( 2 . 193 Tsd. Euro; i. Vj. 1.008 Tsd. Euro ), B aubetreuungsentgelte (211 Tsd. Euro; i.Vj. 120 Tsd. Euro), Bewachung ( 295 Tsd. Euro; i. Vj. 271 Tsd. Euro ) , Grünpflege (72 Tsd. Euro; i.Vj . 72 Tsd. Euro) und Verwaltungs aufwendungen ( 148 Tsd. Euro; i . Vj. 132 Tsd. Euro) . elektronische Kopie Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - Anlage 3 zentrum der Stadt Köln, Köln Seite 8 Abschreibungen auf Finanzanlagen Der Ausweis betrifft außerplanmäßige Abschreibung en auf die Anteile an der K ölnMusik Be - triebs - und Servicegesellschaft mbH in Höhe des erwirtsc hafteten Jahresfehlbetrages 202 3 in Höhe von 6 . 173 Tsd. Euro . Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Ausweis im Vorjahr ent h ielt periodenfremde Aufwendungen. III. Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen Haftungsverhältnisse US - Cross - Border - Leasing - Transaktion -------------------------------------------------- - Die Stadt Köln hat am 19. November 2002 gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH eine US - Cross - Border - Leasing - Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Grundstücke des Messegeländes sowie Messehallen. Nachdem der Fremdkapitalanteil der Transaktion in 2019 vorzeitig zurückgezahlt wurde, bleibt d ie E igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln zivilrechtlich ver - pflichtet, während der verbleibenden Mietzeit des Mietvertrages Zahlungen bis zum Zeit punkt der Kaufoption im Jahr 2033 an den US - Investor zu leisten. Hinsichtlich dieser Zahlungs ver - pflichtungen ist die Erfüllungsübernahme durch Erfüllungsübernehmer, verschiedene Ban ken, vertraglich vereinbart. Sofern die Erfüllungsüber nehmer ihren Verpflichtungen nach kommen, werden von der E igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln keine Zahlungen zu leisten sein. Derzeit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflich - tungen nicht nachkommen können. elektronische Kopie Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - Anlage 3 zentrum der Stadt Köln, Köln Seite 9 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Bestelloblig o aus bereits erteilten Aufträgen für das Folgejahr beläuft sich auf ca. 0, 1 Mio. Euro . IV. Sonstige Angaben Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr für Abschlussprüfungsleistungen zurückgestellte Honorar beläuft sich auf 3 0 Tsd. Euro. Beschäftigte Die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln beschäftigte im Wirtschafts jahr kein eigenes Personal. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind wie folgt zu ver - zeichnen: Stadt Köln incl. andere Verbundene Eigenbetriebe/eigenbetriebs - Unternehmen Art des Geschäfts ähnliche Einrichtungen der Stadt Köln Tsd. Euro Tsd. Euro Umsatzerlöse Pachten 197 Erbbauzinsen 2.92 5 Sonstige betriebliche Erträge Zuschüsse 1 1 . 006 Sonstige betriebliche Aufwendungen Energiekosten 764 Baubetreuung, Grünpflege 283 Bewachung 2 71 Kostenumlagen 195 Zinsaufwendungen 7 elektronische Kopie Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - Anlage 3 zentrum der Stadt Köln, Köln Seite 10 Mitglieder der Betriebsleitung Frau Prof. Dr. Dörte Diemert, Erste Betriebsleiterin, Kämmerin der Stadt Köln Herr Frank Höller, geschäftsführender Betriebsleiter, Leiter der Stabsstelle Beteiligungs steue - rung, öffentliches Finanz - und Unternehmensrecht, Dezernat Finanzen der Stadt Köln Mitglieder des Betriebsausschusses Vorsitzender: Herr Dr. Gerrit Krupp, Rechtsanwalt 1. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Manf red Richter, Personalleiter 2. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Bernd Petelkau, MdR, Managing Director, Hy pothekenbank Frankfurt AG Ordentliche Mitglieder: He rr Christian Achtelik, k.A. Herr Ulrich Breite, Geschäftsführer Frau Anna - Maria Henk - Hollstein, Kauffrau Herr Mike Homann, Rechtsanwalt Herr Christian Joisten, Leiter Customer Relations & Networking Frau Ulrike Kessing, wissenschaftliche Referentin Herr Niklas Kienitz, MdR, Geschäftsführer, CD U - Fraktion im Rat der Stadt Köln Herr Ralf Klemm, Fraktionsgeschäftsführer Frau Sandra Schneeloch, Trea sury Management, Bankdirektorin Frau Güldane Tokyürek, Juristin Mitglieder mit beratender Stimme: Herr Steph an Boyens , Manager Unternehmensentwicklung Herr Oliver Fuchs, k.A. Frau Nicolin Gabrysch, k.A. (bis 08.02.2023) Herr Lino Hammer, Geschäftsführer, Fraktion Bündnis 90/D ie Grünen im Rat der Stadt Köln Herr Michael Hoffmann , k.A. (bis 15.05.2023) Herr Julian Kampa, k.A. Herr Henning Lenz, k.A. Herr Michael Olligschläger, k.A. (ab 16.05.2023) Herr Niklas Schmickler, k.A. Frau Karina Margareta Syndikus, Künstlerin (ab 26.10.2023) Herr Walte r Wortmann, Unternehmensberater elektronische Kopie Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - Anlage 3 zentrum der Stadt Köln, Köln Seite 11 Ergebnisverwendungsvorschlag Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Die E igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat auf Be - schluss des Rates der Stadt Köln hin im Juli 2024 einen Kaufvertrag über das nördliche Mes - seareal abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung hat der E igentumsübergang der Immobilie noch nicht stattgefunden. Darüber hinaus haben sich nach Ablauf des Wirtschaftsjahres bisher keine wesentlichen Vor - gänge ergeben. Köln, 1 9 . Juli 20 2 4 Betriebsleitung gez. Prof. Dr. Dörte Diemert gez. Frank Höller Erste Betriebsleiterin Geschäftsführender Betriebsleiter elektronische Kopie Anlage 4 Seite 1 E igenbetriebsähnliche Ei nrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln , Köln Lagebericht für das Wirtschafts jahr 2023 A. Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Rahmenbedingungen Geschäftsverlauf Das Veranstaltungszentrum nimmt - mit Ausnahme der Vermietung bzw. Verpachtung der be - triebsnotwendigen Immobilien an die Betriebsgesellschaften - keine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten wahr. Seine wirtschaftlich e Situation im Wirtschafts jahr 202 3 wird - wie auch in den Vorjahren - im Wesentlichen durch die Ergebnisse, die sich aus dem Betrieb der Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen , Philharmonie und der Fl or a durch die jeweiligen Betriebsgesell - schaften ergeben, bestimmt. Die im Wege der Verpach tung an die Be triebsgesellschaften K ölnMusik GmbH und Koelnc ongress GmbH sowie aus der Bestellung der Erbbaurechte an die Koelnmesse GmbH erzielten Umsatzerlöse rei chten nicht aus, um die aus der Sanierung des Gürzenich s, der Generalinstandsetzung der Flora und der Renovierung des Tanzbrun - nens resultierenden Zins - und Abschreibungs - sowie die laufenden Instandsetzungsaufwen - dungen zu kompensieren. Durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH durchgeführten US - Lease - Transaktion konnte letztmalig im Jahre 2002 ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Trotz eines Zuschusses aus dem st ädtischen Haushalt in Höhe von 3 ,0 Mio. Euro hat die E igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln mangels weiterer nach haltiger Erträge in 2023 einen Verlust in Höhe von rd . 1 , 5 Mio . Euro (Vorjahr: 0 , 4 Mio. Euro) erwirt - schaftet, der das Eigenkapital vermindert. Der Rat der Stadt Köln hat am 23. März 2021 für den Bau eines neuen Kongresszentrums eine Einlage durch das Veranstaltungszentrum in die Kapitalrücklage der Koeln messe GmbH in Höhe von 96 Mio. Euro beschlossen . Die Finanzierung der K apitalzuführung erfolgt kredit - weise entsprechend dem Wirtschaftsplan der E igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstal - tungszentrum Köln. Der daraus resultierende Schuldendienst wird der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aus allgemeinen Haushaltsmitteln erstattet . Ferner hat der Rat in 2021 beschlossen, den städtischen Betriebskostenzuschuss der Köln - Musik GmbH aufgrund der Corona - bedingt erhöhten Verlustprognose in Anpassung an den tatsächlichen Geschäftsverlauf von ursprünglich rd. 5,7 Mio. Euro auf bis zu 7,5 Mio. Euro zu erhöhen. Um die Gewährung der für 2021 beantragten Corona - Hilfen von Land und Bund ab - zuwarten, wurde in Absprache mit der Geschäftsführung der KölnMusik GmbH in 2021 zu - nächst nur der ursprüngliche Betriebskostenzuschuss ausgezahlt . Anfang 2023 wurde das An - tragsverfahren für die Corona - Hilfen zum Abschluss gebracht. Gewährt wurden sog. Novem - ber - /Dezemberhilfen des Bundes in einer Gesamthöhe von 575 Tsd. Euro . Der nach Abzug des regulären BKZ verbliebene Jahresverlust des Jahres 2021 reduziert sich infolge der gewährten Corona - Hilfen von 937 Tsd. Euro auf 362 Tsd. Euro . Der nach o.g. Ratsbeschluss aus allg. Haus haltsmitteln zu leistende Restzuschuss für 2021 von 362 Tsd. Euro wurde in 2023 ausgezahlt und führte zu einer entsprechenden Stärkung der Rücklage der KölnMusik GmbH und zugleich zu einer entsprechenden Ergebnisverbesserung bei der eigen be triebs - ähnlichen Einrichtung . elektronische Kopie Anlage 4 Seite 2 Zum Geschäftsverlauf der Beteiligungsgesellschaften ist F olgendes auszuführen: Koelnmesse GmbH 2023 hat die Koelnmesse GmbH 19 eigene Messen und Ausstellungen organisiert. Ertragslage Die Umsatzerlöse der Koelnmesse GmbH belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2023 auf 326,4 Mio. Euro (Vorjahr : 181,9 Mio. Euro). Die Veranstaltungen erzielten insgesamt Umsätze, die teil weise noch unterhalb der jeweiligen Vorveranstaltung vor der Corona - Krise lagen. Der zuletzt geplante Gesamtumsatz konnte jedoch um 2,5 Mio. Euro übertroffen werden. 173,9 Mio. Euro der erzielten Erlöse entfielen auf Standflächenerlöse, 45,1 Mio. Euro auf Eintrittsgelder sowie Katalogerlöse und 107,4 Mio. Euro auf Dienstleistungen und sonstige Erlöse. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringern sich um 15,8 Mio. Euro auf 5,7 Mio. Euro. Ur - sächlich ist vor allem der Wegfall früherer staatlicher Corona - Hilfen (Vorjahr : 5,7 Mio. Euro). Zudem fielen die Auflösungen bei den sonstigen Rückstellungen mit 4,1 Mio. Euro um 7,0 Mio. Euro deutlich geringer aus als im Vorjahr. Die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen haben mit 23,0 % weniger stark zugenommen als die Umsätze mit 79,5 %. Grund dafür sind unter anderem die in den Aufwendungen ent - haltenen fixen Kosten, die die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen im Verhältnis zum Umsatz weniger stark schwanken lassen. Positiv beeinflusst werden die veranstaltungsbezo - genen Aufwendungen in 2023 vor allem aber auch durch die zuletzt niedrigeren Kosten für Energie. Deutlich wird dies in den um 3,9 Mio. Euro bzw. 30,8 % gesunkenen Aufw endungen für Hilfs - und Betriebsstoffe. Der Personalaufwand ist um 5,2 % bzw. 2,9 Mio. Euro gestiegen. Aufwandsteigernd im Ver - gleich zum Vorjahr wirken sich Tarifsteigerungen sowie der Personalanstieg bei der Koelnmesse GmbH aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringern sich um 5,5 Mio. Euro bzw. 14,7 %. Gegenüber dem Vorjahr sind insbesondere Transitions k osten im Zuge des Wechsels zu einem neuen IT - Dienstleister sowie Rechts - und Beratungskosten entfallen. Im Zuge des Ergebnisabführungsvertrags mit der Koelncongress GmbH ergeben sich Erträge in Höhe von 7,7 Mio. Euro nach 7,0 Mio. Euro im Vorjahr. Der Zinsaufwand erhöhte sich ge - genüber dem Vorjahr deutlich um 4,4 Mio. Euro auf 7,0 Mio. Euro, bedingt vor allem durch das deutlich gestiegene Zinsniveau. Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) beträgt 30,7 Mio. Euro (Vorjahr : - 63,3 Mio. Euro) und liegt 40,6 Mio. Euro über Plan. Die sonstigen Steuern betreffen vor allem die Grundsteuern. Der Jahresüberschuss beträgt 26,6 Mio. Euro (Vorjahr : - 63,4 Mio. Euro) und liegt 36,5 Mio. Euro über den Erwartungen. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Koeln messe GmbH entsprechen denen des Konzerns. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 3 Vermögenslage : Die Bilanzsumme der Koelnmesse GmbH hat sich um 61,7 Mio. Euro auf 468,6 Mio. Euro erhöht. Auf der Aktivseite steigt das Anlagevermögen um 43,0 Mio. Euro bzw. 11,7 % auf 409,8 Mio. Euro. Den Anlagenzugängen von insgesamt 64,5 Mio. Euro stehen Abschreibungen und Buchwertabgänge in Höhe von 21,5 Mio. Euro gegenüber. Die Sachanlagenzugänge in Höhe von 62,1 Mio. Euro betreffen mit 4,0 Mio. Euro Zugänge bei den Betriebs - und Geschäftsge bäuden. Sie resultieren überwiegend aus Investitionen im Zuge des Projekts Koelnmesse 3.0 und hier überwiegend aus der Besta ndssanierung der Hallen 10, 2 sowie dem Neubau der Halle 1. Die Zugänge der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von 57,2 Mio. Euro betreffen mit 49,1 Mio. Euro Bauleistungen für die neue Messe - , Kongress - und Eventlo cation Confex, die im Jahr 2022 Richtfest feiern konnte und dessen Fertigstellung in 2024 erfolgt. Die Veränderungen bei den Finanzanlagen betreffen eine Anteilsaufstockung, Kapital erhöhungen sowie die Umwandlung eines bereits wert berich - tigten Darlehens in Eigenkapital bei Tochtergesellschaften. Das Umlaufvermögen erhöht sich um 18,6 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag ergeben sich im Rahmen des Cash - Poolings bei der Hauptgesellschafterin neu angelegte finanzielle Mittel der Koelnmesse GmbH in Höhe von 26,0 Mio. Euro. Dem turnus - und stichtagsbedingten Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4,4 Mio. Euro stehen Rück - gänge der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 3,8 Mio. Euro sowie der sonsti - gen Vermögensgegenstände um 4,6 Mio. Euro gegenüber. Der Rückgang der sonstige n Ver - mögensgegenstände resultiert vor allem aus dem stichtagsbedingten Rückgang der Vorsteu - erforderungen. Die Guthaben bei Kreditinstituten verringern sich um 3,4 Mio. Euro. Die gestiegene Bilanzsumme resultiert auf der Passivseite aus gestiegenem Eigenkapital, ge - stiegenen Rückstellungen als auch Verbindlichkeiten. Das Eigenkapital erhöht sich von 128,0 Mio. Euro um die Höhe des Jahresüberschusses auf 154,6 Mio. Euro. Die Eigen kapital - quote steigt aufgrund der ebenfalls gestiegenen Verpflichtungen leicht auf 33,0 % (Vorjahr : 31,5 %). Die Rückstellungen haben sich per Saldo um 9,0 Mio. Euro erhöht. Davon entfallen auf die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen j eweils 4,6 Mio. Euro, während die Pensionsrückstellung um 0,2 Mio. Euro gesunken ist. Der Anstieg der Steuer rück stel lun - gen ergibt sich insbesondere aus der Bildung der Rückstellung für Körperschaftsteuer und Gewer besteuer für das laufende Jahr. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultiert maßge bend aus um 6,4 Mio. Euro gestiegenen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, hier vor allem im Rahmen des Confex - Neubaus. Die Verbindlichkeiten nahmen insgesamt um 26,6 Mio. Euro zu. Turnus - und stichtagsbedingt sind die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen um 19,5 Mio. Euro und die Verbind - lichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 4,3 Mio. Euro gestiegen, während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 3,6 Mio. Euro gesunken sind. Die Tilgung des langfristigen Darlehens gegenüber der Europäischen Investitionsbank (EIB) erfolgte planmäßig in Höhe von 6,6 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr wurde ein langfristiges Darle - hen in Höhe von 85,0 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis Ende 2039 bei der Hauptgesellschafterin aufgenommen. Das weiterhin ebenfalls mit der Hauptgesellschafterin bestehende Cash - Poo - ling weist, nach Verbindlichkeiten in Höhe von 84,0 Mio. Euro im Vorjahr, zum Bilanzstichtag einen positiven Saldo auf. Die sonstigen Verbindlichkei ten haben um 12,0 Mio. Euro zuge - nommen. Ursächlich sind erhaltene Anzahlungen, die der Koelnmesse bereits Ende 2023 im Zuge des im Januar 2024 abgeschlossenen Verkaufsprozesses eines Bürogebäudes zuge - flossen sind. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 4 Finanzlage Zum Jahresende 2023 betrugen die liquiden Mittel der Koelnmesse GmbH 8,6 Mio. Euro, nach 12,0 Mio. Euro im Vorjahr. Der Rückgang der liquiden Mittel bei der Koelnmesse GmbH ergibt sich vor allem stichtagsbedingt und hängt zusammen mit den angelegten Mitteln im Rahmen des mit der Hauptgesellschafterin bestehenden Cash - Poolings sowie im Rahmen der vorüber - gehend erhaltenen Darlehen von Tochtergesellschaften. Zum Bilanzstichtag betrugen diese angelegten Mittel 26,0 Mio. Euro bzw. die gewährten Mittel 9,3 Mio. Euro. Der Cash - Pooling - Vertrag wurde Mitte 2023 vorzeitig mit neuen Parametern angepasst im Zuge der gleichzeitigen langfristigen Darlehensgewährung durch die Hauptgesellschafterin in Höhe von 85 Mio. Euro. Das neue Cash - Pooling - Volumen beträgt seit Mitte 2023 nun 95,0 Mio. Euro, die Laufzeit endet weiterhin Ende 2027. Seit 2023 werden, wie in der Vor - Coronazeit, grundsätzlich wieder deutlich positive operative Cash - flows erzielt. Die Umsetzung der weiteren Investitionen in die Infrastruktur der Koelnmesse erfolgt dabei je nach Geschäftsverlauf und Finanzierbarkeit. Die Koelnmesse GmbH war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukom - men. KölnMusik GmbH Im Geschäftsjahr 2023 wurden in der Kölner Philharmonie 384 Veranstaltungen durchgeführt, davon 137 KölnMusik - Veranstaltungen (Vorjahr: 350, davon 140 KölnMusik - Veranstaltungen) inklusive 4 Koproduktionen (Vorjahr: 3) und 29 Philharmonie Lunch - Veranstaltungen (Vorjahr: 9 Veranstaltungen). Neben dem Veranstaltungsprogramm in der Kölner Philharmonie führte die KölnMusik GmbH 51 (Vorjahr: 56) Konzerte in verschiedenen Kölner Stadtteilen sowie 3 Konzerte im Rahmen des Musikfestivals für „alte Musik“ Felix! auf. Ertragslage Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2023 9.844 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.851 Tsd. Euro ). Gegenüber dem Vorjahr konnte erstmalig wieder ein uneingeschränkter Spielbetrieb für das ganze Jahr durchgeführt werden. Aus diesem Grund und aufgrund des zunehmenden Besu - cheraufkommens in der zweiten Jahreshälfte 2023 stiegen die Umsatzerlöse im Wirtschafts - jahr überproportional an. Die s onstigen betrieblichen Erträge verminderten sich gegenüber dem Vorjahr auf 657 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.920 Tsd. Euro ). Im Jahr 2023 konnten Zuschüsse und Sponsorenerträge von 534 Tsd. Euro vereinnahmt werden. Die Verminderung gegenüber dem Vorjahr beruht auf Auszahlungen von Corona - Hilfen des Sonderfonds für Kultur des Bundes in 2022 von 972 Tsd. Euro . Der Aufwand aus bezogenen Leistungen beinhaltet im Wesentlichen Künstlerhonorare und Honorarnebenkosten. Die Höhe der Aufwendungen resultiert aus dem Veranstaltungsange - bot. Für das Jahr 2023 betragen die Aufwendungen 6.228 Tsd. Euro ( Vorjahr: 6.483 Tsd. Euro ). Der Personalaufwand beträgt im Wirtschaftsjahr 2023 6.358 Tsd. Euro gegenüber im Vorjahr 6.125 Tsd. Euro . Der Anstieg der Personalaufwendungen beruht auf den Tarifsteigerungen des gel tenden TVöD. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen ins gesamt um 90 Tsd. Euro auf 3.769 Tsd. Euro (Vorjahr : 3.679 Tsd. Euro ). Durch das uneinge schränkte Veranstaltungsangebot in 2023 und der damit höheren Besucherauslastung stiegen insbesondere die Ticketing - Kosten gegenüber dem Vorjahr an. Die Gesamtaufwendungen beliefen sich in 2023 auf 16.674 Tsd. Euro (Vorjahr: 16.622 Tsd. Euro ), so dass fü r das Jahr 2023 ein Jahresfehlbetrag von 6.173 Tsd. Euro (Fehlbetrag Vor jahr: 5.849 Tsd. Euro ) erzielt wurde. Hiermit wurde der im Erfolgsplan 2023 ausgewiesene Planjahresfehlbetrag von 6.408 Tsd. Euro um 235 Tsd. Euro unterschritten. Aus dem Veranstaltungsgeschäft erzielt die Gesellschaft wie in den Vorjahren Verluste, die insbesondere aus dem defizitären Eigenveranstaltungsprogramm resultieren . elektronische Kopie Anlage 4 Seite 5 Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 943 Tsd. Euro auf 11.599 Tsd. Euro . Auf der Aktivseite erhöhten sich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 1.341 Tsd. Euro auf 1.623 Tsd. Euro sowie die liquiden Mittel von 5.983 Tsd. Euro auf 7.274 Tsd. Euro aufgrund des gestiegenen Vorverkaufes von Konzert ver - an staltungen im Folgejahr. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um 119 Tsd. Euro aufgrund der Einstellung des Zuschusses der Stadt Köln in Höhe von 5.929 Tsd. Euro und der Nachschusszahlung des Zuschusses für 2020 von 362 Tsd. Euro und der Entnahmen aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich des Verlustes in Höhe von 6.173 Tsd. Euro . Die Verbindlichkeiten erhöhten sich von im Vorjahr 6.801 Tsd. Euro auf 7.748 Tsd. Euro . Insbesondere die erhaltenen Anzahlungen auf Veranstaltungen stiegen aufgrund des Vorverkaufs für Konzertver anstaltungen im Folge - jahr. Ebenso erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Fremdveranstaltern, da wieder Konzerte der Partner veranstaltet werden konnten. B. Erläuterungen zur Ertrags - und Vermögenslage des Veranstaltungszentrums Ertragslage Die E igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat das Wirt - schafts jahr 202 3 mit einem Jahresfehlbetrag von 1. 4 96 Tsd. Euro (Vorjahr: 394 Tsd. Euro) abgeschlossen. Den Aufwendungen von 1 5 . 685 Tsd. Euro (Vorjahr: 14 . 484 Tsd. Euro) stan - den dabei Erträge von 1 4 . 189 Tsd. Euro (Vorjahr: 14 . 090 Tsd. Euro) gegenüber. Geplant war ein Jahresfehlbetrag von rd. 1 . 678 Tsd. Euro. Die Erträge des abgelaufenen Wirtschafts jahres setzen sich zusammen aus Umsatzerlösen (Mieten bzw. Pachten , Erbbauzinsen) vo n 3 . 122 Tsd. Euro und sonstigen betrieblichen Erträ - gen in Höhe von 1 1 . 067 Tsd. Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesent - lichen die Betriebskostenzuschüsse der Stadt Köln für die K ölnMusik GmbH zzgl. der nach - träglichen Aufstockung für das Jahr 2021 ( 6 . 291 Tsd. Euro), das Veranstaltungszentrum der Stadt Köln ( 3 . 0 00 Tsd. Euro) und de n Zinsanteil des aus dem städtischen Haushalt zu leisten - den Schuldendienstes (1. 715 Tsd. Euro). A uf der Aufwandseite stehen den vorgenannten Erträgen Abschreibungen auf Sacha nlagen von 2 . 348 Tsd. Euro, Zinsen in Höhe von 3 . 145 Tsd. Euro, Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe des Verlustes der K ölnMusik GmbH von 6 . 173 Tsd. Euro sowie sonstige betriebliche Aufwendungen von 4 . 016 Tsd. Euro gegen über . Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als größte Posten die Instandhaltungs - und Baubetreuungs aufwendungen von 2 . 404 Tsd. Euro (V orjahr : 1. 131 Tsd. Euro) , die Energiekosten in Höhe von 764 Tsd. Euro (V orjahr : 5 77 Tsd. Euro) sowie die Bewachungskosten des Heinrich - Böll - Pla tzes von 2 95 Tsd. Euro (V orjahr : 2 71 Tsd. Euro). elektronische Kopie Anlage 4 Seite 6 Vermögenslage Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 19 5 Tsd. Euro auf 41 5 . 58 1 Tsd. Euro. D as Sachanlagevermögen hat sich bei Zugängen von 1.878 Tsd. Euro , Nettoabgängen von 832 Tsd. Euro und Abschreibungen in Höhe von 2 . 34 7 Tsd. Euro im Saldo um 1 . 302 Tsd. Euro auf 8 0 . 44 7 Tsd. Euro vermindert . Zugänge erfolgten in 20 2 3 im Wesentlichen im Zuge der laufenden Sanier ungs - bzw. Sicherungsmaßnahmen in der Bastei (693 Tsd. Euro ), im Tanzbrun nen (574 Tsd. Euro ) und in der Philharmonie (585 Tsd. Euro ) , die als Anlagen im Bau ausgewiesen werden . Der Anlagenabgang betrifft die geplante Erneuerung der ELA - Anlage, die vor dem Hintergrund erheblicher Folgeinvestitionen nun erst im Zuge einer Generalsanierung der Phil harmonie durchgeführt werden soll. Die Betriebssicherheit der bestehenden Anlage konnte durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden. D as Eigenkapital hat sich durch die Einlag e des aus dem städtischen Haushalt zu leistenden Schuldendien stes (Tilgungsanteil) in Höhe von 4 . 283 Tsd. Euro abzüglich des Fehlbetrages in Höhe von 1.495 Tsd. Euro um 2 . 78 8 Tsd. Euro auf 1 7 4 . 161 Tsd. Euro erhöht . Der Sonderpos - ten für Landeszuschüsse für die Sanierung des Gürzenich ist mit Auflösung der letztmaligen Rate im Vorjahr vollständig verbraucht . D as Fremdkapital wird im Wesentlichen bestimmt von den Bankverbindlichkeiten, die sich info lge der plangemäßen Tilgung um 3 . 835 Tsd. Euro auf 237 . 769 Tsd. Euro reduzieren. Da der Jahres fehlbetrag des Veranstaltungszentrums vorerst nicht aus städtischen Haushalts - mitteln ausgeglichen wird, ist dieser auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der Verl ustvorträge aus Vorjahren von 8 . 612 Tsd. Euro ergibt sich damit zum Bilanzstichtag 31.12.20 23 ein kumulierter Bilanzverlust von 1 0 . 10 7 Tsd. Euro. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Jahresverlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmun - gen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (EigVO NRW) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO NRW, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen we rden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Im Wirtschafts jahr 202 3 wurde entsprechend dieser Vorschrift mit Genehmigung durch Rats - beschluss vom 7 . September 20 2 3 ein durch Gewinnvorträge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt nicht abgede ckter Ver - lust aus dem Jahre 20 1 7 von rd. 4 . 559 Tsd. Euro durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Durch diesen Verlustausgleich ergibt sich insgesamt keine Minderung des Ei - genkapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des vorstehend genannten Betrages reduziert wird, andererseits jedoch ein entsprechend gerin - gerer Verlustv ortrag mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet wird. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums betr ä gt zum Bilanzstichtag 31.12.202 3 in der Summe 1 7 4 . 161 Tsd. Euro, wobei 21.000 Tsd. E uro a uf das Stammkapital und 163.268 Tsd. Euro auf die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen zum Bila nzstichtag der kumulierte Bilanz verlust in Höhe von 1 0 . 1 07 Tsd. Euro gegenüberstand. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 7 Investitionen Der Rat hat i n seiner Sitzung am 3. Mai 2018 die Verwaltung beauftragt, d as denkmalge - schützte Gebäude „Bastei“ in das Eigentum der E igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstal - tungszentrum Köln zu überführen. Ferner sollte e in Baubestandsgutachten erstellt werden , um den Instandsetzungs - und Sanierungsbedarf sowie eine Kostenschätzung in Hinsicht auf eine für die Öffentlichkeit zugängliche, rentierliche gastronomische Nutzung festzustellen. Denk - malgerechte Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen. Der Ankauf der Bastei von der Koelnmesse GmbH erfolgte auf Basi s des Ratsbeschlusses vom 18. Dezember 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019. Der Kaufpreis belief sich auf 614 Tsd. Euro. Mit Beschluss vom 7 . Sept e mber 2020 hat der Betriebsausschuss für die Planung und die Erstellung einer Kostenberechnung der Generalsanierung der Bastei Planungsmittel in Höhe von 600 Tsd. Euro bereitgestellt. Finanzierungsmaßnahmen bzw. - vorhaben D ie Finanzierung von Investitionen erfolgt in Anbetracht der finanziellen Situation des Veran - staltungszentrums kreditwei se . Der hieraus resultierende Schuldendienst der eigenbetriebs - ähnlichen Einrichtung wird aus Mitteln des städtischen Haushaltes im Einlagewege (Einzah - lung in die Kapitalrücklage) und durch Zuschüsse erstattet. Der Cash - f low aus laufender Ge - schäftstätigkeit und die Einlagen der Stadt reichen nicht aus, um den Schuldendienst insge - samt bedienen zu können. Die Finanzplanung sieht daher in der Zukunft weitere Kreditaufnah - men vor. C. Risiko - und Chancen bericht Beteiligungsrisiken Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung sich als Besitz unternehmen grundsätzlich nur im Rahmen von Vermietungen und Verpachtungen der von Betriebsgesellschaften bewirtschaf - teten Grundstücke und Gebäude wirtschaftlich betätigt, liegen die wesentlichen Unterneh - mensrisiken bei den Betriebsgesellschaften, bei denen die für den Betrieb erforderlichen Fel - der der Risikobetrachtung im Mittelpunkt des jeweiligen Risikomanagements stehen und in Abstimmung mit dem Veranstaltungszentrum überwacht werden . elektronische Kopie Anlage 4 Seite 8 Unternehmensrisiko Wesentliche Risiken aus dem operativen Geschäft bestehen für das Veranstaltungszentrum lediglich aus der seinerzeit zusammen mit der Koelnmesse GmbH durchgeführten US - Cross - Border - Transaktion für bestimmte Messehallen. Hier steht das Veranstaltungszentrum in stän - diger enger Abstimmung mit der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH, damit sowohl die Geschäftsführung als auch die Betriebsleitung und der Betriebs ausschuss wesentliche Risiken frühzeitig erkennen und geeignete gegensteuernde Maßnahmen einleiten können. Die aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH am 19. September 2002 im Zusammen - hang mit der US - Cross - Border - Transaktion mit dem amerikanischen Investor abgeschlosse - nen Leasing - Gesamtvereinbarung auch für das Veranstaltungszentrum als Vertragspartner resultierenden Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Vorjahr unverändert fort. Von beson - derer Bedeutung ist hier die Verpflichtung der beiden Vertragsparteien Koelnmesse GmbH und Stadt Köln - E igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum, bei Eintr itt be - stimmter Ereignisse (im Vertrag „ Equity Collateral Trigger Event“ genannt) weitere Sicherhei - ten stellen zu müssen. In diesem Zusammenhang sieht der Vertrag z.B. das Absinken des Ratings der Bundesrepublik unter AA bei Standard & Poor’s oder Aa2 bei Moody’s oder den Eintritt einer wesentlichen Vertragsverletzung als mögliches , eine Sicherheit auslösendes Er - eignis vor. Im Jahre 2004 ist mit der Herabstufung der Bonität des Landes Nordrhein - Westfalen ein solches „ Trigger Event“ eingetreten, das den In vestor berechtigt, eine Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgte 2008. Auswirkungen auf das Veran - staltungszentrum und den operativen Messebetrieb ergeben sich hieraus nicht. Darüber hinaus verpflichten die abgeschlossenen Verträge die Stadt Köln, im Falle einer In - solvenz der Koelnmesse GmbH ihr in den Erbbaurechtsverträgen abgesichertes Heimfallrecht auszuüben. Weiterhin bestehen Berichtspflichten bei Änderungen und Umstrukturierungen der den Verträgen zugrundeliegenden Rahmenbedingungen. Dem Investor, dem Trustee und den Darlehensgebern sind jährlich Pflichterfüllungsbescheinigungen nebst Anlagen (Auszug aus dem Haushaltsplan, Jahresabschluss der GmbH) vorzulegen. Für die sic h hieraus ergebenden Verpflichtungen in den Folgejahren wurde bereits im Jahresabschluss 2002 eine entspre - chende Rückstellung gebildet. Bisher sind keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Risiken aus der Cross - Border - Transak - tion für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung entstanden und momentan auch nicht ersicht - lich. Vielmehr konnte in 2019 der Fremdkapitalanteil der Transaktion (A - Payment Undertaking Agreement und B - Payment - Undertaking Agreement) vorzeitig vorfälligkeitsentschädigungsfrei vollständig getilgt werden . Dies führt zu einer dauerhaften Min derung etwaiger Risiken aus dem US - Lease - Geschäft. Gesamtwirtschaftliche Branchenrisiken Konjunkturelle Entwicklungen der Gesamtwirtschaft können das Geschäft der Betriebsgesell - schaften durch eine veränderte Nachfrage der Kunden beeinflussen und sich sowohl positiv als auch negativ auf das jeweilige Umsatz - und Unternehmensergebnis der Betriebs - bzw. Beteiligungsgesellschaft en auswirken. Von diesen Auswirkungen ist dann auch das Veranstal - tungszentrum immer unmittelbar bzw. mittelbar (Koelnc ongress GmbH nach dem Verkauf über Koelnmesse GmbH) betroffen. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 9 Liquiditätsrisiko Auch wenn das Veranstaltungszentrum organisatorisch und finanziell als selbständiges Son - dervermögen auf der Grundlage eines eigenen Wirtschaftsplans seine Geschäfte führt, muss seine Finanzierung über Mittel des städtischen Haushalts sichergestellt werden . Das Risiko einer Illiquidität ist daher als gering anzusehen. Eigenkapitalverzehr Werden die auch für die Folgejahre erwarteten Jahresfehlbeträge wie bisher durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, wird das Eigenkapital weiter kontinuierlich sinken. Auf mittlere Sicht wird daher bei der derzeitigen Betriebsstruktur ein Verlustausgleich aus Mitteln der Stadt Köln erforderlich werden. Nur damit kann das Veranstaltungszentrum in seiner der - zeitigen Struktur seinen Verpflichtungen dauerhaft nachkommen und eine angemessene Ei - genkapitalausstattung erhalten. Rechtliche Risiken A us heutiger Sicht sind keine existenziellen Risiken für die zukünftige Entwicklung der eigen - betriebsähnlichen Einrichtung zu erwarten. Zur Vermeidung von EU - beihilferechtlichen Risike n w e rden alle Beziehungen zu möglichen Empfängern von Ausgleichsleistungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse überprüft und soweit notwendig rechtlich angepasst. So hat der Rat der Sta dt Köln mit Beschluss vom 30. September 2014 die Köln K ongress GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesses betraut. Gegenstand der Be - trauung sind der Betrieb und die an den Interessen aller Bevölkerungskrei se orientierte Nut - zung des Gürzenich, des Tanzbrunnens (inkl. Theater am Tanzbrunnen) sowie der Flora. Die Betrauung tra t zum 01.01.2015 in Kraft. Die K ölnMusik GmbH ist als Kultureinrichtung gemäß Artikel 1 Nr. 1 lit. j) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/201 4 der Kommission ) von der Notifizierungspflicht befreit. Nach dem Verkauf an die Koelnmesse GmbH betreffen rechtliche Risiken bezüglich der Köln K ongress GmbH das Veranstaltungszentrum ab 2020 allenfalls noch mittelbar. Chancen Nicht zuletzt auf Grund der Inbetriebnahme der Flora liegen Chancen für das Veranstaltungs - zentrum in verbesserten Vermarktungsmöglichkeiten der Beteiligungsgesellschaften. Diese können sich positiv auf die Jahresergebnisse und die Erfüllung des Satzungszwecks auswir - ken. Risikofrüherkennungssystem Das Risikomanagement s ystem ist als internes Kontrollsystem ausgerichtet auf die Betriebs - leitung und den Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln als Kontrollorgan. In 2015 wurde ein in sich geschlossene s Risikofrüherkennungssystem implementiert . Dazu wurden ein Leit - faden sowie ein zusammengefasster Bericht zum Risikomanagemen t vorgelegt. Der Bericht wurde in 202 3 aktualisiert. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 10 D. Prüfungsfeststellungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH hat auf der Gr undlage des unter Zustim - mung des Betriebsausschusses Veranstaltungszentrum Köln von der Betriebsleitung am 27 . Februar 20 2 3 erteilten Prüfungsa uftrages den Jahresabschluss 202 2 des Veranstaltungszent rums Köln geprüft. Der Prüfungsauftrag umfasste nach § 106 Absatz 1 GO NRW in entspre chender Anwendung des § 53 Absatz 1 Nummern 1 und 2 Haushalts grund - sätze gesetz auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhält nisse. Die Prüfung hat keine Feststellungen ergeben . E . Prognosebericht Der Rat der Stadt Köln hat in sei ner Sit zung am 6 . Februar 20 24 nach Vorberatung im Be - triebsausschuss am 5 . Februar 20 24 den Wirtschaftsplan 20 2 4 des Veranstaltungszentrums festgestellt. Im Erfolgsplan weist dies er einen Jahresfehlbetrag von rd. 0 , 7 Mio. Euro aus. Das im Vermögensplan 202 4 ausgewiesene Investitionsvolumen beläuft sich für die Betriebsteile Gürzenich, Kölner Philharmonie, Rheinterrassen/Tanzbrunnen und Fl ora insgesamt auf rd. 9 , 2 Mio. Euro . Davon sind 4,0 Mio. Euro für die Sanierung der Open - Air - Bühne und der Schirme am Tanzbrunnen vorgesehen. Mit dem Planungsbeschluss zur Generalsanierung der Bastei am 07.09.2020 hat der Ausschuss Mittel in Höhe von 600 Tsd. Euro freigegeben. Der Vermö gensplan sieht zur Weiterführung der Maßnahme vorsorglich Mitt el in Höhe von 2,0 Mio. Euro vor. Das Ergebnis des Erfolgsplans berücksichtigt den aus dem städtischen Haushalt bereitgestell - ten und über d ie eigenbetriebsähnliche Einrichtung weitergeleiteten Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik GmbH in Höhe von rd. 5,9 Mio. Euro. Des Weiteren beinhaltet der Erfolgs - plan einen direkten Zuschuss der Stadt Köln an d ie eigenbetriebsähnliche Einrichtung in Höhe von 3 ,0 Mio. Euro . Daneben erhält das Veranstaltungszentrum rd. 2 , 0 Mio. Euro Schulden - dienst hilfe (Zinsanteil) für die Darlehen zur Finanzierung der Kapitalzuführung an die Koelnmesse GmbH sowie für die Finanzierung der Florasanierung. Mit Beschluss vom 16.05.2024 hat der Rat die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Ein - richtung ermächtigt, einen Kaufvertrag zum Erwerb des Nordgeländes der Koelnmesse, der sog. „Nordhallen“ (inkl. Congress - Centrum Nord) abzuschließen. Basis des Grundstücksge - schäftes ist der zwischen der Koelnmesse und der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15 - 18 GbR bestehende Pachtvertrag, der im Zuge des Ankaufes durch die Stadt bzw. des Ver - anstaltungszentrums auf Triple - Net, d.h. sämtliche Instandhaltungen sind von der Koelnmesse zu leisten, umgestellt sowie auf eine Laufzeit von 30 Jahren verlängert w ird. Die Wirtschaft - lichkeit des Geschäfts wurde gutachterlich belegt. Demnach erwirtschaftet das Invest, nach Anfangsverlusten in den ersten 10 Jahren, ansteigende Überschüsse, die das Veranstaltungs - zentrum deutlich entlasten. Der auf Basis der beschriebenen Transaktion fortgeschriebene Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 27.06.2024 festgestellt. Der fortgeschriebene Wirt - schaftsplan schließt nunmehr mit einem Verlust in Höhe von rd. 2,2 Mio. Euro ab . In der Mit - telfristplanung steigt der Verlust aufgrund der Anfangsverluste des Invests sukzessive an . Das Veranstaltungszentrum wird daher auch in den Folgejahren aller Voraussicht nach struk - turelle Jahresfehlbeträge erzielen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung bleibt aufgrund ihrer Struktur mittelfristig auf Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt angewiesen. Unter dieser Prämisse wurde der Jahresabschluss unter going - concern Gesichtspunkten aufgestellt. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 11 Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Eigenkapitalquote und der praktizierten bzw. wei - ter geplanten Finanzierungsmaßnahme über Abschreibungen, Zuschüsse und Kreditauf - nahme ist der Bestand des Betriebes trotz der Anfangsverluste aus dem Ankauf der Nordhal - len nach unserer Einschätzung nicht gefährdet. Der Wirtschaftsplan der KölnMusik Gmb H für das Geschäftsjahr 202 4 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 6. 242 Tsd. Euro ab. Bei den Planungen ging die Geschäftsführung von einer weiteren langsamen Erholung der Nachfrage insbesondere bei den Einzelkartenverkäu - fen aus. Tatsächlich setzt sich der positive Trend beim Besucheraufkommen fort , so dass nach derzei - tigem Stand gegenüber de r Planung von einer Ergebnisverbesserung auszugehen ist. Der Wirtschaftsplan der Koelnmesse GmbH sieht für das turnusbedingt grundsätzlich schwä - chere Geschäftsjahr 20 2 4 einen Jahres fehlbetrag in Höhe von 0,6 Mio . Euro vor . Die Koelnmesse plant weltweit insgesamt 70 Veranstaltungen für 2024. Darunter sind 46 Ei - gen - und 21 Gastveranstaltungen sowie 3 Corporate Events in Köln. Köln, den 19 . Juli 202 4 gez. Prof. Dr. Dörte Diemert gez. Frank Höller Erste Betriebsleiterin Geschäftsführender Betriebsleiter elektronische Kopie Anlage 5 Seite 1 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln , Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebe - richt der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung . In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten - den handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. elektronische Kopie Anlage 5 Seite 2 Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun - gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim - mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge - stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und be - rufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Über - einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns er - langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt „E. Prognosebericht“ des Lageberichts, in dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dau - erhaft auf Zuschüsse bzw. mittelfristig auf einen Verlustausgleich durch die Stadt Köln ange - wiesen ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbe - züglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschrif- ten in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrecht - lichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt ha - ben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rech - nungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. elektronische Kopie Anlage 5 Seite 3 Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort - lich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmens - tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam - menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs - grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat - sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belan - gen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverord - nung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als not - wendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels - rechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro - zesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage - berichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtli - chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ver - mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebs - verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver - merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht be - inhaltet. elektronische Kopie Anlage 5 Seite 4 Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass ei - ne in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü - fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge - führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angese - hen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahres - abschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü - fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü - fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentli - che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irr - tümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolo - se Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig - keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhal - ten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun - gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um - ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. elektronische Kopie Anlage 5 Seite 5 • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä - tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut - same Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die da - zugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi - zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un - seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein - schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge - schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vor - schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes - entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu - kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga - ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un - vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. elektronische Kopie elektronische Kopie Anlage 6 Seite 1 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Ver - hältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) 1. Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisier - te Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schrift - liche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Nach § 2 der aktuellen Betriebssatzung vom 31. Mai 2022, in Kraft getreten am 13. Juni 2022, regelt der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Betriebsausschus - ses die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung durch Dienstanweisung. Der Oberbürgermeister hat die aktuell gültige Version der „Dienstanweisung zur Geschäfts- verteilung innerhalb der Betriebsleitung des Veranstaltungszentrums Köln“ am 27. Februar 2013 mit Zustimmung des Betriebsausschusses vom 4. Februar 2013 er - lassen. Die Einbindung des Betriebsausschusses und des Rats in die Entscheidungsprozesse der Betriebsleitung ist in § 3 bzw. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung geregelt. Darüber hinaus gehende schriftliche Weisungen an die Betriebs - leitung bestehen nicht. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur - den Niederschriften hierüber erstellt? Im Berichtsjahr fand eine Sitzung des Rats der Stadt Köln mit Befassung der eigenbe - triebsähnlichen Einrichtung und sieben Sitzungen des Betriebsausschusses statt. Die Protokolle haben uns vorgelegen. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 2 c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Frau Prof. Dr. Dörte Diemert war im Berichtsjahr 2023 Mitglied in folgenden Aufsichts - räten: – KölnVorsorge-Sterbeversicherung VVaG, – RheinEnergie AG, – GEW Köln AG. Herr Frank Höller nimmt als Leiter der Stabsstelle Beteiligungssteuerung, öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht im Dezernat Finanzen der Stadt Köln an diversen Sit - zungen von Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bei städtischen Beteiligungsgesellschaften teil. Ansonsten waren die Mitglieder der Betriebsleitung auskunftsgemäß im Berichtsjahr 2023 in keinen Kontrollgremien tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi - vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi - xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwir - kung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Organmitglieder erhalten keine Vergütung von der Eigenbetriebsähnliche Einrich - tung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln. 2. Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations - plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs- befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse erge - ben sich aus der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung, einer Dienstanweisung für die Sonderkasse und einer Dienstanweisung zur Geschäftsvertei - lung innerhalb der Betriebsleitung. Diese entsprechen den Bedürfnissen der eigenbe - triebsähnlichen Einrichtung. Auskunftsgemäß erfolgt eine regelmäßige Überprüfung. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 3 b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach den jeweils gültigen Regelungen verfahren wird. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku - mentiert? Die Betriebsleitung hat über die zu a) genannten Regelungen hinaus, die auf die Ein - haltung des 4-Augen-Prinzips abstellen, keine eigenen spezifischen Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen, da die Stadt entsprechende Maßnahmen ergriffen und dokumentiert hat, die auch von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung entsprechend zu beachten sind. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs - prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Für die Auftragsvergabe und -abwicklung ist die Betriebsleitung verantwortlich. Sie be - dient sich bei Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Gebäudewirt - schaft der Stadt Köln, bei Kreditaufnahmen der Kämmerei der Stadt Köln. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwal - tung, EDV)? Die Dokumentation erfolgt nach unserem im Rahmen der Prüfung gewonnenen Ein - druck ordnungsgemäß. 3. Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei- bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Es wird jährlich ein Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan) einschließlich einer mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung entsprechend § 12 der Betriebssatzung er - stellt. Nach unseren im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erlangten Kenntnissen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrich - tung. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 4 b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Die Ursachen für Planabweichungen werden analysiert und in den Quartalsberichten ausgewertet. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einschließlich der Kos - tenrechnung entspricht grundsätzlich der Größe und den besonderen Anforderungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Im Bereich der Anlagenbuchhaltung ist eine Verbesserung erforderlich hinsichtlich der Abstimmung mit den in der Finanzbuchhaltung gebuchten Beträgen, zumindest im Rahmen der Jahresabschlusserstellung. Denn es erfolgt eine unabhängige Verbu - chung in der Anlagenbuchhaltung ohne Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung. Dies er - fordert im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zusätzliche Abstimmungsarbeiten. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquidi - tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Auf Grundlage der „Dienstanweisung für die Sonderkasse“ und der „Unterschrifts- ordnung für die Sonderkasse“ besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, wel - ches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Ein zentrales Cash-Management mit der Stadt Köln oder mit anderen Einrichtungen der Stadt Köln existiert nicht. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Forderungen resultieren nahezu ausschließlich aus Vermietungs- und Verpachtungs - leistungen sowie Erbbauzinsen gegenüber verbundenen Unternehmen. Auf Basis der vertraglichen Regelungen wird der planmäßige Zahlungseingang überwacht. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 5 g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um - fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Eine eigenständige Stelle Controlling ist bei dem Veranstaltungszentrum nicht vorhan - den. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird maßgeblich von den Tochterge - sellschaften beeinflusst. Die für das Beteiligungscontrolling der Beteiligungsgesell - schaften beim Finanzdezernat der Stadt Köln zuständige Mitarbeiterin ist auch für das Veranstaltungszentrum tätig. Bei Bauprojekten stützt sich das Veranstaltungszentrum auf das Baucontrolling der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Aufgrund dieser organisatorischen Einbindungen und unter der Voraussetzung, dass bei den genannten anderen Stellen ein funktionsfähiges Beteiligungs- bzw. Baucontrol - ling implementiert ist, erscheint dieses Vorgehen anforderungsgerecht. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa - chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be - teiligung besteht? Zuständig für das Controlling bei den Beteiligungsgesellschaften ist das Beteiligungs - controlling der Stadt Köln. 4. Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig er - kannt werden können? Die Betriebsleitung hat ein Risikofrüherkennungssystem implementiert und in einem „Leitfaden zum Risikomanagement der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstal - tungszentrum Köln der Stadt Köln“ (Stand Juni 2015) als Dienstanweisung erlassen und dokumentiert. Danach erfolgt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, ei - ne Berichterstattung über die Einschätzung potenzieller Risiken. Auf dieser Grundlage wurde ein aktualisierter Bericht zum Risikomanagement erstellt und dem Betriebsausschuss zur Sitzung am 4. September 2023 vorgelegt. Risiken be - stehen in der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften und in mögli - chen Auswirkungen der US-Lease-Vereinbarungen. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 6 b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Die getroffenen Maßnahmen sind ausreichend und zweckentsprechend. Anhaltspunk - te, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Ja. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Frage 4 a) und b). d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Ja. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Frage 4 a) und b). 5. Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Der Fragenkreis ist nicht anwendbar, da derartige Geschäfte nicht mehr getätigt wer - den. In 2002 wurde einmalig ein US-Cross-Border-Leasingvertrag hinsichtlich der Messe - hallen abgeschlossen. Der Fremdkapitalanteil wurde zurück gezahlt. Risiken sind nicht zu erwarten. Die jährlichen Berichtspflichten gegenüber den Vertragspartnern werden erfüllt 6. Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Angesichts seiner Größe und Struktur verfügt der Betrieb über keine eigene interne Revision. b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unterneh - men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Siehe Antwort 6 a). elektronische Kopie Anlage 6 Seite 7 c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revisi - on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionspräventi - on berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Siehe Antwort 6 a). d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge - stimmt? Siehe Antwort 6 a). e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Siehe Antwort 6 a). f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der inter - nen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revisi - on/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Siehe Antwort 6 a). Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln führt Revisionstätigkeiten bei der eigenbe - triebsähnlichen Einrichtung durch. Im Berichtsjahr sind durch das Rechnungsprüfungs - amt der Stadt Köln zwei Kassenprüfungen der Sonderkasse der eigenbetriebsähnli - chen Einrichtung durchgeführt worden. Die Prüfungsberichte enthalten keine Bean - standungen. 7. Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Über - wachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa - chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Wir haben im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür festgestellt, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 8 b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa - chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Kredite an Mitglieder der Betriebsleitung, des Betriebsausschusses bzw. Rates der Stadt Köln gewährt wurden. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah - men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorge - nommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Anhaltspunkte dafür, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen wurden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge - setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Es sind uns keine Anhaltspunkte bekannt geworden, dass Geschäfte und Maßnah - men, die nicht mit Gesetz, nicht mit den in 2023 gültigen Betriebssatzungen und nicht mit der Geschäftsordnung oder der Geschäftsanweisung sowie bindenden Beschlüs - sen der Überwachungsorgane in Übereinstimmung stehen, abgeschlossen wurden. 8. Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, imma - terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Ren - tabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans geplant. Bei größeren Investiti - onen werden auskunftsgemäß Wirtschaftlichkeitsrechnungen unter Berücksichtigung der öffentlichen Zwecksetzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung durchgeführt. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 9 b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt - lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligun - gen)? Im Rahmen der Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte bekannt geworden, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Kontrolle und Abwicklung von Investitionen erfolgen unter Führung der Gebäude - wirtschaft der Stadt Köln und unter Einbeziehung des Betriebsausschusses, des Rates und des Rechnungsprüfungsamtes. Darüber hinaus erfolgt eine Überwachung im Rah - men des jährlich aufzustellenden Wirtschaftsplans. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge - ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Es haben sich bei abgeschlossenen Investitionen keine Überschreitungen ergeben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Anhaltspunkte dafür, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden, haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. 9. Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte für eindeutige Verstö - ße gegen Vergaberegelungen ergeben. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass von we - nigen Ausnahmen abgesehen die Vergaben durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln durchgeführt werden. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 10 b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzan - gebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Siehe zu Frage 9 a). 10. Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Die nach § 13 der Betriebssatzung alle drei Monate vorgesehene Berichterstattung an den Betriebsausschuss erfolgte ausweislich uns vorgelegter Protokolle während der turnusmäßigen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Erläuterungen, insbeson - dere durch die Quartalsberichte. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un - ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Die Berichte vermittelten einen sachgerechten Einblick in die wirtschaftliche Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge - mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesent - liche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Das Überwachungsorgan wurde ausweislich der Sitzungsprotokolle über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah im gemäß Satzung vorgesehenen Turnus unter - richtet. Anhaltspunkte für ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickel - te Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlas - sungen, über die darüber hinaus noch zu berichten gewesen wäre, haben sich im Rah - men unserer Prüfung nicht ergeben. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Den von uns durchgesehenen Protokollen waren keine besonderen Berichtsanforde - rungen im Sinne von § 90 Abs. 3 AktG zu entnehmen. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 11 e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Aufgrund unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Bericht - erstattung nicht in allen Fällen ausreichend war. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Nach den uns erteilten Auskünften gibt es keine D&O-Versicherung. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa - chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen - gelegt worden? Meldungen über Interessenkonflikte der Mitglieder der Betriebsleitung oder der Über - wachungsorgane sind uns nicht bekannt geworden. 11. Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass in wesent- lichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für auffallend hohe oder niedrige Bestände ergeben. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 12 c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermö - gensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine konkreten Anhaltspunkte für im Ver - gleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände ergeben. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die veran - staltungsspezifischen Gebäude und technischen Einrichtungen zu einer anderen Nut - zung nicht geeignet sind und es sich außerdem um einen Zuschussbetrieb handelt, so dass positive Ertragswerte zur Ermittlung von marktorientierten Verkehrswerten nicht gegeben sein dürften. 12. Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu - sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti - onsverpflichtungen finanziert werden? Die Eigenkapitalquote beträgt 42,0 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 41,3 %). Die Darle - hensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 57,3 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 58,3 %). Die wesentlichen Investitionsverpflichtungen sollen aus erwirtschafteten Abschreibun - gen und aus Krediten finanziert werden. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre - ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Für Zwecke des NKF-Gesamtabschlusses der Stadt Köln ist das Veranstaltungszen - trum erstmals für 2016 aufgefordert worden, einen Teilkonzernabschluss nach NKF- Grundsätzen unter Einbeziehung des Teilkonzerns der Koelnmesse GmbH aufzustel - len. Die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 weist bei einer Bilanzsumme von EUR 661,3 Mio. liquide Mittel von EUR 118,5 Mio. und Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von EUR 159,1 Mio. aus. Die liquiden Mittel entfallen ausschließlich auf den Teilkonzern der Koelnmesse GmbH, die Kredite mit Ausnahme von EUR 0,6 Mio. auf das Veranstaltungszentrum. Zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2022 liegt noch kein NKF-Teilkonzernabschluss vor. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 13 Eine abschließende Beurteilung der Finanzlage des Teilkonzerns Veranstaltungszen - trum ist erst nach Aufstellung und Prüfung des NKF-Teilkonzernabschlusses möglich. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garanti - en der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung erhielt 2023 von der Stadt Köln einen allgemei - nen Betriebskostenzuschuss in Höhe von TEUR 3.000 und einen Zinszuschuss in Hö - he von TEUR 1.715. Der Betriebskostenzuschuss für 2023 an die KölnMusik GmbH in Höhe von TEUR 6.291 wurde planmäßig an die KölnMusik GmbH weitergeleitet und dort in die Kapitalrücklage eingestellt. Außerdem hat die Stadt Köln einen Darlehenstilgungszuschuss in Höhe von TEUR 4.283 in die Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung eingestellt. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflich - tungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden. 13. Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapital - ausstattung? Anhaltspunkte für aktuelle Finanzierungsprobleme haben wir im Rahmen unserer Prü - fung nicht festgestellt. Es ist wie auch im Lagebericht von der Betriebsleitung ausgeführt darauf hinzuweisen, dass angesichts der Tatsache, dass es sich um einen Dauerverlustbetrieb handelt, mit einem weiteren kontinuierlichen Eigenkapitalverzehr zu rechnen. Ein im Laufe der Jah - re sich ergebendes zu niedriges Eigenkapital kann mittelfristig zu Finanzierungsproble - men führen, sofern nicht Mittelzuführungen von außen aus dem Haushalt der Stadt Köln erfolgen. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Es ist ein Jahresfehlbetrag entstanden. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 14 14. Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmen - ten/Konzernunternehmen zusammen? Entfällt. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Die in 2021 zunächst mit der Bauaufsicht und Sachverständigen abgestimmte Erneue - rung der elektronischen Alarmierungsanlage (ELA) in der Philharmonie soll vor dem Hintergrund erheblicher Folgeinvestitionen nun erst im Zuge einer Generalsanierung der Philharmonie durchgeführt werden. Die im Vorjahr für dieses Projekt als Anlagen im Bau aktivierten Planungsaufwendun - gen von TEUR 832 wurden in 2023 als Abgang gebucht mit einer entsprechenden ne - gativen Ergebnisauswirkung. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs - beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Anhaltspunkte dafür, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen mit der Stadt Köln eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden, ha - ben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Entfällt. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 15 15. Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be - deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Es gab keine einzelnen verlustbringenden Geschäfte. Wir verweisen auf Frage 13 a). b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Der Spielraum für Maßnahmen ist gering, da die Ertragslage des Veranstaltungszen - trums einerseits durch die Aufwendungen für die vermieteten bzw. verpachteten Immo - bilien und vertraglich festgelegte, nur indexbezogen anzupassende Erträge geprägt wird und andererseits die Betriebssatzung durch den Bezug auf eine Nutzung der Ver - anstaltungsstätten durch alle Bevölkerungskreise, was die Vermarktungserlöse an - geht, enge Grenzen zieht. Zudem hängt das Ergebnis des Veranstaltungszentrums auch wesentlich von den Ergebnissen der Beteiligungsgesellschaften ab, auf die kein bzw. nur ein begrenzter Einfluss genommen werden kann. Das Veranstaltungszentrum stellt sich daher in seiner jetzigen Situation als dauerdefizitäre Einrichtung dar, die auf - grund ihrer Struktur auf Zuschüsse und mittelfristig auch auf Eigenkapitalzuführungen der Stadt Köln angewiesen ist. 16. Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Er - tragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Wir verweisen auf Fragen 15 a) und b). b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Wir verweisen auf Fragen 15 a) und b). elektronische Kopie Anlage 7 Seite 1 Rechtliche und steuerrechtliche Verhältnisse 1. Rechtliche Verhältnisse Rechtsform: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Betriebssatzung: Die aktuelle Fassung vom 31. Mai 2022 ist am 13. Juni 2022 in Kraft getreten. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist der Betrieb der Kölner Philharmonie, des Gürzenich der Stadt Köln, des Veranstaltungsgebäudes Flora Köln sowie des Tanzbrunnens und des Theaters am Tanzbrunnen auf dem Gelände des Rheinparks im Wege von Gesamt- und Einzelverpachtungen. Dabei ist bei dem Betrieb dieser Veranstaltungsstätten vorrangig einer an den Interessen aller Bevölkerungskreise orientierten Nutzung Rechnung zu tragen. Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist des Weiteren auf dem Messegelände in Köln-Deutz und Köln-Mülheim der Betrieb des Confex sowie der südlichen Messehallen 1 bis 5 sowie 10 und 11 im Wege der Ein - räumung von Erbbaurechten an den für den Betrieb die - ser Hallen benötigten Grundstücken. Sitz: Köln. Wirtschaftsjahr : 1. Januar bis 31. Dezember . Stammkapital: EUR 21.000.000,00. Organe: Rat der Stadt Köln, Betriebsleitung, Betriebsausschuss. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 2 Aufgaben des Rates : Nach § 4 der Betriebssatzung entscheidet der Rat in den Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, die ihm durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebs - verordnung oder die Hauptsatzung vorbehalten sind. Hierzu gehören insbesondere: - Die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans, - die Feststellung des Jahresabschlusses und die Er - gebnisbehandlung, - die Entlastung des Betriebsausschusses, - der Erwerb, die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken im Wert von mehr als EUR 500.000,00, - der Erlass oder die Niederschlagung von Forderun - gen im Wert von mehr als EUR 50.000,00 im Einzel - fall, - die Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt Köln, - die Bestellung und die Abberufung der Betriebslei - tung. Der Rat der Stadt Köln hat in der Sitzung vom 7. September 2023 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein- Westfalen den Jahresabschluss 2022 der Eigenbe - triebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln fest. 2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2022 von EUR 394.158,36 auf das Wirtschaftsjahr 2023 vorgetragen wird. 3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 3 5. Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Abs. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Wirtschaftsjahr 2017 stammenden Verlustes von EUR 4.558.795,23 durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden. Betriebsleitung: Nach § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus zwei Personen. Ein Mitglied der Betriebsleitung wird vom Rat zum/zur Ersten Betriebsleiter/in bestellt. Ist ein(e) Beigeordnete(r) Mitglied der Betriebsleitung, so ist er/sie Erste(r) Betriebsleiter/in. Die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung hat der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Betriebsaus - schusses durch „Dienstanweisung zur Geschäftsvertei - lung innerhalb der Betriebsleitung des Veranstaltungszen- trums Köln“ geregelt. Hierin wird das weitere Mitglied der Betriebsleitung als „Geschäftsführende(r) Betriebslei - ter/in“ bezeichnet und ist Leiter/in des Rechnungswesens im Sinne des § 13 EigVO NRW. Im Wirtschaftsjahr 2023 waren bestellt: Frau Prof. Dr. Dörte Diemert, Erste Betriebsleiterin, Kämmerin der Stadt Köln. Herr Frank Höller, geschäftsführender Betriebsleiter, Lei - ter der Stabsstelle Beteiligungssteuerung, öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht im Dezernat Finanzen der Stadt Köln. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 4 Betriebsausschuss: Nach § 3 der Betriebssatzung ist der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Finanzaus - schuss des Rates der Stadt Köln. Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheiten vor, die vom Rat zu entschei - den sind. Der Betriebsausschuss entscheidet in den An - gelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung, die Betriebssatzung der eigen - betriebsähnlichen Einrichtung und vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich übertragen sind. Er entscheidet in den An - gelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates un - terliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Oberbürger - meister mit dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses oder dessen Stellvertreter entscheiden. Der Betriebsausschuss ist zuständig für: - Zustimmung zur Beauftragung einer(s) Wirtschafts - prüfer/in oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder der Gemeindeprüfungsanstalt zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung, - Zustimmung zu Verträgen, wenn der Wert im Einzel - fall den Betrag von EUR 300.000,00 übersteigt; aus - genommen sind die Geschäfte der laufenden Be - triebsführung und Angelegenheiten, die nach der Ge - meindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung oder der Betriebssatzung der Zuständigkeit des Rates vor - behalten sind, - Stundung von Zahlungsverbindlichkeiten, wenn sie im Einzelfall EUR 20.000,00 übersteigen, - Erlass und Niederschlagung von Forderungen bei Be - trägen von EUR 10.000,00 bis EUR 50.000,00, - die Entscheidung über den Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken im Wert von mehr als EUR 50.000,00 bis einschließlich EUR 500.000,00, - die Zustimmung zu Grundstücksmiet- und Pachtver - trägen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren oder einer Miet- oder Pachtsumme von mehr als EUR 250.000,00 innerhalb der Laufzeit, elektronische Kopie Anlage 7 Seite 5 - die Entscheidung über die Entlastung der Betriebslei - tung. Im Wirtschaftsjahr 2023 haben 7 Sitzungen stattgefun - den. Die Protokolle haben uns vorgelegen. In der Sitzung vom 4. September 2023 hat der Betriebs - ausschuss der Beauftragung unserer Gesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zugestimmt. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Betriebsaus - schusses verweisen wir auf den Anhang. Beschäftigte: Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung beschäftigt kein ei - genes Personal. Wichtige Verträge: Pachtvertrag „Gürzenich“ Mit Vertrag vom 30. Januar 1995 wurde zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung (damals noch unter „Eigenbetrieb Gürzenich der Stadt Köln“ firmierend) und der KölnKongress GmbH (verschmolzen auf die jetzige Koelncongress GmbH) ein Pachtvertrag über das Objekt Gürzenich geschlossen. Das Pachtverhältnis läuft bis 31. März 2024. Pachtvertrag „Gelände Tanzbrunnen“ Mit Vertrag vom 29. November bzw. 6. Dezember 1999 wurde zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der KölnKongress GmbH (verschmolzen auf die jetzi - ge Koelncongress GmbH) ein Pachtvertrag über das Ge - lände des Tanzbrunnens einschließlich der Aufbauten und Inventar geschlossen. Das Pachtverhältnis endet am 31. Dezember 2029. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 6 Pachtvertrag „ Philharmonie “ Am 7. Februar 2008 wurde eine Neufassung des Pacht - vertrags vom 20. September 1997 zwischen der eigenbe - triebsähnlichen Einrichtung und der Kölnmusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH über den stadteigenen Konzertsaal „Kölner Philharmonie“ mit Nebenräumen ver - einbart. Das Pachtverhältnis läuft bis zum 31. Dezember 2027. Es verlängert sich jeweils um 10 Jahre, wenn es nicht bis 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Mietvertrag „ Flora “ Mit Vertrag vom 27. November 2006 bzw. 8. Januar 2007 wurde zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der KölnKongress GmbH (verschmolzen auf die jetzige Koelncongress GmbH) ein Mietvertrag über das Grundstück „Am Botanischen Garten“ einschließlich der Aufbauten und der fest eingebauten Inventarstücke geschlossen. Das Mietobjekt ist zum Betrieb der Veran- staltungsstätte „Flora“ vermietet. Das Mietverhältnis läuft bis zum 31. Dezember 2026. Es verlängert sich jeweils um 2 Jahre, wenn es nicht bis 2 Jahre vor Ablauf ge- kündigt wird. Erbbaurechtsverträge mit der Koelnmesse GmbH Mit notarieller Urkunde vom 27. Dezember 2017 wurden die bisherigen drei Erbbaurechtsverträge mit einer Lauf - zeit bis 31. Dezember 2022 insgesamt mit Wirkung zum 1. Januar 2018 neu gefasst und in einer Urkunde zusam - mengeführt. Die Erbbaurechte wurden zu einem Erbbau - recht mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2047 zusam - mengefasst und verlängert. Das Erbbaurecht ist bestellt zur Bebauung mit Messehallen, Kongress- und Nebenge - bäuden sowie zur Nutzung als Messegelände, Parkplatz oder zu sonstigen messe- oder veranstaltungsbezogenen Zwecken. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 7 Bei Auslaufen des Gesamterbbaurechtes ist das Veran - staltungszentrum verpflichtet, eine Entschädigung für den Übergang der Bauten in Höhe des Verkehrswertes zu zahlen. Zur Abwendung der Entschädigung kann das Erbbaurecht auch für die voraussichtliche Standdauer der Bauten weiter verlängert werden. Mit notarieller Urkunde vom 2. September 1999 hat die ei- genbetriebsähnliche Einrichtung der Koelnmesse GmbH ein Erbbaurecht an einem Grundstück bestellt, das be - baut ist mit den denkmalgeschützten Aufbauten der Rheinterrassen, einer Mehrzweckhalle und rückwärtigen Gebäuden einer Bühne. Die Bestellung des Gesamterb - baurechts erfolgt für die Dauer von 99 Jahren. Das Erb - baurecht wurde zur Renovierung, zum Um- und Ausbau der bestehenden Aufbauten und zur Nutzung der Mehr - zweckhalle, der bestehenden Aufbauten sowie der unbe - bauten Geländeflächen für die Durchführung kultureller und kommerzieller Veranstaltungen bestellt. US-Cross-Border-Leasing-Vereinbarung Die Stadt Köln hat am 19. November 2002 gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH eine US-Cross-Border- Leasing-Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand die - ser Vereinbarung sind die Grundstücke des Messegelän - des sowie die Messehallen 9 - 14 (Trust I) und die Halle 4 (Trust II). Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Köln, die der Koelnmesse GmbH ein Erbbaurecht an den Grundstücken eingeräumt hat. Im Rahmen der Vereinba - rung wurden die Grundstücke und Gebäude von der Stadt Köln und der Koelnmesse GmbH durch separate gleichlautende Vereinbarungen an die beiden US-Trusts der Wilmington Trust Company, Wilmington, USA, verleast und mit Datum vom gleichen Tag wieder zurück - geleast. Begünstigter der Trusts und Investor ist der US-amerikanische Investor John Hancock Life Insurance Company, Boston, USA. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 8 Die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - zentrum der Stadt Köln, als Sondervermögen der Stadt Köln ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wurde zwar nicht zivilrechtlich unmittelbarer Vertragspartner im Rahmen der Vereinbarung, wird aber wirtschaftlich so gestellt. Der unkündbare Hauptleasingvertrag betrifft die Messe - hallen und hat eine Laufzeit von 99 Jahren und übersteigt damit die erwartete Restnutzungsdauer der Gebäude. Die Trusts haben ein ungestörtes Besitzrecht an den Hallen. Das zivilrechtliche Eigentum wurde jedoch nicht übertra - gen. Im Gegenzug leisteten die Trusts eine Vorauszah - lung in Höhe von USD 505 Mio. an die deutschen Ver - tragsparteien, die zu 15 % eigen- und zu 85 % fremdfi - nanziert ist. Das Eigenkapital erhielten die Trusts von dem Investor. Die Fremdfinanzierung erfolgt durch zwei festverzinsliche regresslose Darlehen, die durch zwei Kreditinstitute begeben wurden. Der Fremdkapitalanteil wurde in 2019 vorzeitig zurückgezahlt. In einem weiteren Vertrag wird der Grund und Boden, auf dem sich die Messehallen befinden, von der Stadt Köln an die Trusts vermietet. Der Vertrag datiert ebenfalls vom 19. November 2002 und läuft zunächst bis zum Dezember 2032. Dies entspricht der Laufzeit des im Folgenden dargestellten Rückleasingvertrags. Im Gegen- zug leisteten die Trusts eine Vorauszahlung in Höhe von USD 75 Mio., die ebenfalls zu 15 % eigen- und 85 % fremdfinanziert ist. Der Fremdkapitalanteil wurde in 2019 vorzeitig zurückgezahlt. Durch einen Rückleasingvertrag haben die Trusts ihr Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte (Sub-Lease) ausgeübt, indem die Grundstücke und Gebäude an die deutschen Vertragspartner zur Nutzung überlassen wur - den. Der Rückleasingvertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren. Den deutschen Vertragsparteien wird am En - de der Laufzeit des Vertrags das Recht eingeräumt, die Rechte der Trusts aus dem Hauptleasingvertrag gegen Zahlung eines Kaufoptionspreises zu erwerben. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 9 Bei Ausübung dieser Kaufoption gehen alle Rechte der Trusts an den Grundstücken und Gebäuden auf die deut - schen Vertragsparteien über. Im Ergebnis kommt es dann zu einer vollständigen Vertragsaufhebung (Konfusion). Bei Nichtausübung der Kaufoption haben die Trusts ein Wahlrecht. Von den deutschen Vertragspartei - en kann die Übergabe der Gebäude verlangt werden mit der Folge, dass etwa erhaltene Vorauszahlungen an die deutschen Vertragsparteien zurückerstattet werden müs - sen. Alternativ kann auch eine Dienstleistungs-Vertrags- Option gewählt werden. In diesem Fall sind die deutschen Vertragsparteien verpflichtet, für die Refinanzierung der Kredite (inzwischen abgelöst) und geleisteter Vorauszah - lungen zu sorgen, die die Trusts eventuell noch schulden und eine Restwertversicherung für die Gebäude zu Guns - ten der Trusts zu bestellen. Darüber hinaus sind die deut - schen Vertragsparteien verpflichtet, einen Dienstleis - tungsempfänger und einen qualifizierten Betreiber der Gebäude zu besorgen. Der Dienstleistungsempfänger ist dann verpflichtet, an die Trusts die Leasing-Vergütungen zu leisten, die die Betriebskosten der Gebäude und die Verbindlichkeiten des Trusts abdecken. Hinsichtlich der Zahlungen für den Eigenkapitalanteil der Transaktion während der verbleibenden Mietzeit bis zum Zeitpunkt der Kaufoption im Jahr 2033 und für den bereits bei Vertragsbeginn vereinbarten Kaufpreis für den Fall der Ausübung der Kaufoption ist die Erfüllungsübernah - me durch Erfüllungsübernehmer, verschiedene Banken, vertraglich vereinbart. Durch das US-Cross-Border-Leasing hat das Veranstal - tungszentrum Köln der Stadt Köln im Geschäftsjahr 2002 einen einmaligen Nettobarwertvorteil in Höhe von TEUR 11.530 vereinnahmt. Dieser ergab sich aus einem Steuerstundungseffekt beim US-Investor und wurde beim Vertragsabschluss als einmalige Zahlung fällig. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 10 2. Steuerrechtliche Verhältnisse Betriebsfinanzamt: Finanzamt Köln-Mitte, Steuer-Nr.: 215/5941/0016. Letzte Betriebsprüfung: Es hat eine steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2005 bis 2008 und 2009 bis 2011 stattgefunden. Die Be - triebsprüfungsberichte datieren vom 2. November 2021. Gegen die aufgrund der Betriebsprüfung ergangenen Be - scheide wurde in 2022 Einspruch eingelegt. Für die Jahre 2012 bis 2015 findet eine Betriebsprüfung statt. Prüfungsergebnisse liegen noch nicht vor. Veranlagungen: Die Steuererklärungen sind bis zum Veranlagungszeit - raum 2021 abgegeben und unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt. Die letzte Nichtveranlagungsbescheinigung nach § 44a Abs. 4 und Abs. 8 EStG datiert vom 19. November 2021 und gilt für die Jahre 2022 bis 2024. Organschaft: Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der Stadt Köln als Organträgerin, in die auch die KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH einbezogen ist. elektronische Kopie Anlage 8 Seite 1 Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 Bilanz zum 31. Dezember 2023 A. Anlagevermögen EUR 413.567.912,42 Vorjahr EUR 414.750.707,87 I. Immaterielle Vermögensgegenstände EUR 1,00 Vorjahr EUR 1,00 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten EUR 1,00 Vorjahr EUR 1,00 II. Sachanlagen EUR 80.446.927,94 Vorjahr EUR 81.748.523,23 31.12.2023 EUR 31.12.2022 EUR Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 75.383.031,55 77.421.366,13 Technische Anlagen und Maschinen 251.336,00 378.345,43 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 642.885,00 824.925,75 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.169.675,39 3.123.885,92 80.446.927,94 81.748.523,23 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 2 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 75.383.031,55 Vorjahr EUR 77.421.366,13 Entwicklung: EUR Stand 1.1.2023 77.421.366,13 Abschreibungen 2.038.331,30 Abgang 3,28 Stand 31.12.2023 75.383.031,55 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 251.336,00 Vorjahr EUR 378.345,43 Entwicklung: EUR Stand 1.1.2023 378.345,43 Umbuchung 38.981,84 Abschreibungen 165.979,00 Abgang 12,27 Stand 31.12.2023 251.336,00 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 3 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung EUR 642.885,00 Vorjahr EUR 824.925,75 Entwicklung: EUR Stand 1.1.2023 824.925,75 Abschreibungen 143.055,46 Abgang 3,45 Umbuchung -38.981,84 Stand 31.12.2023 642.885,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 4.169.675,39 Vorjahr EUR 3.123.885,92 Zusammensetzung und Entwicklung: 31.12.2022 EUR Zugänge EUR Abgänge EUR 31.12.2023 EUR Philharmonie, diverse Maßnahmen 1.673.214,88 584.523,93 832.470,52 1.425.268,29 Bastei, Generalsanierung 1.186.293,61 692.946,76 0,00 1.879.240,37 Tanzbrunnen, Erneuerung Außenbühne 222.556,97 574.074,63 0,00 796.631,60 Gürzenich, Erneuerung Klimatechnik 41.820,46 26.714,67 0,00 68.535,13 3.123.885,92 1.878.259,99 832.470,52 4.169.675,39 Der Anlagenabgang betrifft die geplante Erneuerung der elektronischen Alarmierungsan - lage (ELA), die vor dem Hintergrund erheblicher Folgeinvestitionen nun erst im Zuge einer Generalsanierung der Philharmonie durchgeführt werden soll. Die im Vorjahr für dieses Projekt als Anlagen im Bau aktivierten Planungsaufwendungen von TEUR 832 wurden in 2023 als Abgang gebucht mit einer entsprechenden negativen Ergebnisauswirkung. elektronische Kopie Anlage 8 Seite 4 III. Finanzanlagen EUR 333.120.983,48 Vorjahr EUR 333.002.183,64 Anteile an verbundenen Unternehmen EUR 333.120.983,48 Vorjahr EUR 333.002.183,64 31.12.2022 EUR Zugang EUR Abschreibung EUR 31.12.2023 EUR Koelnmesse GmbH 330.851.912,32 0,00 0,00 330.851.912,32 KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH 2.150.271,32 6.291.390,58 6.172.590,74 2.269.071,16 333.002.183,64 6.291.390,58 6.172.590,74 333.120.983,48 Der Zugang betrifft eine Einlage in die Kapitalrücklage der KölnMusik Betriebs- und Service - gesellschaft mbH aufgrund der Verlustsituation dieser Gesellschaft. Die Abschreibung betrifft den Jahresfehlbetrag 2023 der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH. elektronische Kopie Anlage 8 Seite 5 B. Umlaufvermögen EUR 1.012.928,89 Vorjahr EUR 25.686,30 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände EUR 80.306,39 Vorjahr EUR 25.686,30 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen EUR 20.065,94 Vorjahr EUR 15.046,06 Der Ausweis betrifft die KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH. 2. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 60.240,45 Vorjahr EUR 10.640,24 31.12.2023 EUR 31.12.2022 EUR Vorsteuer im Folgejahr abziehbar 60.240,45 10.640,24 60.240,45 10.640,24 II. Guthaben bei Kreditinstituten EUR 932.622,50 Vorjahr EUR 0,00 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 6 A. Eigenkapital EUR 174.160.967,30 Vorjahr EUR 171.373.443,34 I. Stammkapital EUR 21.000.000,00 Vorjahr EUR 21.000.000,00 Der Ausweis des Stammkapitals erfolgt unverändert gegenüber dem Vorjahr. II. Kapitalrücklage EUR 163.267.867,17 Vorjahr EUR 163.543.826,65 Entwicklung: EUR Stand 1.1.2023 163.543.826,65 Einlage Tilgungsanteil der Schuldendiensthilfe der Stadt Köln 4.282.835,75 Entnahme zum Verlustausgleich 2017 gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW 4.558.795,23 Stand 31.12.2023 163.267.867,17 III. Verlustvortrag EUR -8.611.588,08 Vorjahr EUR -12.776.224,95 Entwicklung: EUR Stand 1.1.2023 12.776.224,95 Jahresfehlbetrag 2022 394.158,36 Entnahme Kapitalrücklage 4.558.795,23 Stand 31.12.2023 8.611.588,08 IV. Jahresfehlbetrag EUR -1.495.311,79 Vorjahr EUR -394.158,36 Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. elektronische Kopie Anlage 8 Seite 7 B. Rückstellungen EUR 1.038.844,53 Vorjahr EUR 768.370,11 1. Steuerrückstellungen EUR 150.000,00 Vorjahr EUR 150.000,00 Es handelt sich um Gewerbesteuer aufgrund der Betriebsprüfungen 2005 bis 2008 und 2009 bis 2011. 2. Sonstige Rückstellungen EUR 888.844,53 Vorjahr EUR 618.370,11 Die Entwicklung der einzelnen Rückstellungen ist im Anhang (Anlage 3, Seite 5) dargestellt. elektronische Kopie Anlage 8 Seite 8 C. Verbindlichkeiten EUR 239.381.029,48 Vorjahr EUR 242.634.580,72 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 237.768.858,35 Vorjahr EUR 241.603.914,63 Ursprungs- Stand Stand betrag 1.1.2023 Zugang Tilgung 31.12.2023 EUR EUR EUR EUR EUR Darlehen Bayerische Landesbank, München 15.000.000,00 13.492.043,85 0,00 608.158,22 12.883.885,63 Bayerische Landesbank, München 12.000.000,00 8.992.616,20 0,00 395.022,44 8.597.593,76 Commerzbank AG Köln 17.000.000,00 9.672.878,89 0,00 714.247,48 8.958.631,41 Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG Hamburg 7.000.000,00 4.591.636,02 0,00 238.478,16 4.353.157,86 KfW NL Berlin 10.000.000,00 7.155.169,00 0,00 7.155.169,00 0,00 Kreissparkasse Köln 10.000.000,00 8.644.426,08 0,00 8.644.426,08 0,00 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 22.700.000,00 16.674.544,83 0,00 868.595,35 15.805.949,48 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 10.000.000,00 7.700.382,53 0,00 7.700.382,53 0,00 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 9.178.930,84 3.645.910,26 0,00 487.038,67 3.158.871,59 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 10.000.000,00 7.739.423,59 0,00 470.405,33 7.269.018,26 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 5.000.000,00 3.869.711,82 0,00 235.202,66 3.634.509,16 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 6.048.196,39 4.761.536,07 0,00 313.116,83 4.448.419,24 Sparkasse KölnBonn 7.000.000,00 4.422.606,20 0,00 349.303,54 4.073.302,66 Sparkasse KölnBonn 6.791.824,53 4.231.449,49 0,00 502.520,36 3.728.929,13 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main 72.000.000,00 69.300.000,00 0,00 1.800.000,00 67.500.000,00 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main 24.000.000,00 23.250.000,00 0,00 600.000,00 22.650.000,00 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main 22.956.142,54 0,00 22.956.142,54 0,00 22.956.142,54 DZ HYP AG, Münster, zuvor WL Bank AG Münster 10.000.000,00 7.811.202,66 0,00 328.201,03 7.483.001,63 N26 Bank GmbH, Berlin 12.583.918,95 11.731.146,01 0,00 569.927,14 11.161.218,87 Deutsche Kreditbank AG, Berlin 15.000.000,00 14.400.000,00 0,00 600.000,00 13.800.000,00 Deutsche Kreditbank AG, Berlin 5.119.441,58 5.119.441,58 0,00 197.487,38 4.921.954,20 237.206.125,08 22.956.142,54 32.777.682,20 227.384.585,42 Kontokorrent Sparkasse KölnBonn 4.099.103,31 0,00 Finanzdisposition 0,00 10.000.000,00 Zinsabgrenzung 247.178,16 336.568,22 Fällige Zinsen 51.508,08 47.704,71 241.603.914,63 237.768.858,35 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 9 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 0,00 Vorjahr EUR 29.741,56 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 29.255,24 Vorjahr EUR 39.618,09 Der Ausweis betrifft die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH für die Be - wachung des Heinrich-Böll-Platzes. 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln EUR 1.582.043,31 Vorjahr EUR 952.774,90 Der Ausweis betrifft mit TEUR 912 die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, mit TEUR 371 das Darlehen Philharmonie und mit TEUR 323 Umsatzsteuer, die aufgrund der Organschaft mit der Stadt Köln als Organträgerin hier auszuweisen ist. 5. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 872,58 Vorjahr EUR 8.531,54 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 10 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023 Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. 1. Umsatzerlöse EUR 3.122.276,71 Vorjahr EUR 3.121.376,72 2023 EUR 2022 EUR Erbbauzinsen 2.924.799,42 2.923.899,42 Pachteinnahmen 197.477,29 197.477,30 3.122.276,71 3.121.376,72 2. Sonstige betriebliche Erträge EUR 11.066.723,31 Vorjahr EUR 10.966.693,57 2023 EUR 2022 EUR Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln zur Weiterleitung an KölnMusik als Einzahlung in die Kapitalrücklage 6.291.390,58 5.817.300,00 Zinszuschuss der Stadt Köln 1.714.975,80 1.817.756,33 Allgemeiner Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln 3.000.000,00 3.000.000,00 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 13.322,60 33.100,00 Auflösung von Sonderposten für Landeszuschüsse 0,00 289.537,24 Finanzhilfe aus dem Kulturfonds Energie des Bundes 35.548,94 0,00 sonstige Erträge 11.485,39 9.000,00 11.066.723,31 10.966.693,57 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen EUR 2.347.365,76 Vorjahr EUR 3.364.177,00 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 11 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 4.016.107,68 Vorjahr EUR 2.408.199,19 2023 EUR 2022 EUR a) Betriebsaufwendungen Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung 999.245,47 767.384,13 Instandhaltung Bauten, technische Anlagen und Maschinen 1.195.499,67 243.165,08 Energiekosten 763.991,28 576.672,91 Baubetreuungsentgelte 211.344,86 120.151,21 Nicht abzugsfähige Vorsteuer 208.730,29 128.099,25 Bewachung Heinrich-Böll-Platz und Flora 295.165,23 271.282,54 Versicherungen 117.546,94 98.400,00 Grünpflege 72.000,00 72.000,00 Grundbesitzabgaben Bastei 6.289,14 1.526,16 Erhaltene Skonti -2.044,37 -2.061,18 3.867.768,51 2.276.620,10 b) Verwaltungsaufwendungen Rechts- und Beratungskosten 70.218,71 45.213,98 Personalkostenumlage 58.380,80 54.520,50 Verwaltungskosten 18.800,00 18.800,00 Periodenfremde Aufwendungen 19,00 0,00 Übrige 920,66 13.044,61 148.339,17 131.579,09 4.016.107,68 2.408.199,19 In den Instandhaltungsaufwendungen Bauten, technische Anlagen und Maschinen ist ein Be - trag von TEUR 832 als vergebliche Planungskosten enthalten. Siehe dazu die Erläuterungen zu den Anlagen im Bau. 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 0,00 Vorjahr EUR 2.230,73 6. Abschreibungen auf Finanzanlagen EUR 6.172.590,74 Vorjahr EUR 5.849.265,22 Die Abschreibung erfolgte in Höhe des Jahresfehlbetrags 2023 der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH. elektronische Kopie Anlage 8 Seite 12 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 3.145.012,81 Vorjahr EUR 2.859.529,15 2023 EUR 2022 EUR Zinsen Darlehen Philharmonie (Stadt Köln) 2.700,00 2.700,00 Zinsaufwendungen für kurzfristige Bankverbindlichkeiten 375.900,31 8.506,70 Zinsaufwendungen für langfristige Bankverbindlichkeiten 2.766.300,56 2.847.773,28 Zinsaufwand aus der Abzinsung von Rückstellungen 111,94 549,17 3.145.012,81 2.859.529,15 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR 0,00 Vorjahr EUR 54,00 9. Ergebnis nach Steuern EUR -1.492.076,97 Vorjahr EUR -390.923,54 10. Sonstige Steuern EUR 3.234,82 Vorjahr EUR 3.234,82 Grundsteuer Bastei 11. Jahresfehlbetrag EUR -1.495.311,79 Vorjahr EUR -394.158,36 elektronische Kopie Allgemeine Auftragsbedingungen für W irtschaftsprüfer und W irtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 1. Geltungsbereich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfa s- send „Wirtschaftsprüfer “ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonst i- ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wir t- schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt . Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. 2. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestim m- ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnung s- mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfü h- rung. Der Wir t schaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebni s- se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betrieb s- wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Ä ndert sich die Sach - oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus erg ebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Mitwirkungspflichten des Auft raggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weitere n Inform a- tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtsc haft s- prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen . (2) A uf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstä n- di gkeit der vorgelegten Unterlagen und d e r weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer form u- lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. S icherung der Unabhängigkeit (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies g ilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übe r- nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rec h- nung zu übernehmen. (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaft s- prüfers , die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunte r- nehmen oder solcher mit ihm assoziierte n Unternehmen, auf die die Una b- hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhäl tnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. B erichters tattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auf trags sind stets unverbindlich. 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeit s- ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaft s- prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zusti m- mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter - gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragg e- ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. M ängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unb e- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfü l- lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wege n eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrac h- te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt N r. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verj ährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wir t- schaftsprüfer auch Dritt en gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in f rage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl len ist der Auftragg e- ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören . 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten. 9 . H aftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Lei stungen des Wirtschaftsprüfers, insb e- sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Ha f- tungsbeschränkungen , insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB . (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungs beschränkung Anwendung findet noch eine einzel vertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausna h- me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Sch a- densfall gem äß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. (3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Au f- traggeber st ehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtve r- letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 gena nnte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf DokID: Lizenziert für/Licensed to: DORNBACH GmbH | 4298994 | AV00018986 elektronische Kopie (5 ) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflich t- verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Un terlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mite i- nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. D ie Begrenzung auf das Fünffache der Mi n- destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflich t- prüfungen. (6 ) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung K lage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufü h- ren sind , sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen . Das Recht, die Einrede der Verjährung gelte nd zu machen, bleibt unberührt. 10 . Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch de n Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lag e- bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrif t- licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeb en. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11 . Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerl i- chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstä n- dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragg e- ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangel s einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigke i- ten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der V ermögensteuererklä- rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahre s- abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlu ngen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Ei nspruchs - und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pa u- schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honori e- ren. (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera- tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist , kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden. (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körpe r- schafts teuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der F i- nanz - und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen , c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit U m- wandlung en , Kapitalerhöhung und - herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unterstützung bei der Erfü llung von Anzeige - und Dokumentation s- pflichten . (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, o b alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrg e- nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unte r- lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E - Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E - Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E - Mails, w ird der Auftraggeber den Wir t- schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren - oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslage n- ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befri e- digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslage nersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherst reitbeil e- gungsgesetzes teilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden A n- sp r üche gilt nur deutsches Recht. Lizenziert für/Licensed to: DORNBACH GmbH | 4298994 | AV00018986 DokID: elektronische Kopie
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Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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