2604/2024
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023
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Beschlussvorlage Rat
5860 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2604/2024 Freigabedatum 10.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln mit einer Bilanzsumme von 414.580.841,31 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 1.495.311,79 Euro fest. 2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2023 von 1.495.311,79 Euro auf das Geschäftsjahr 2024 vorgetragen wird. 3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 23.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der vom Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 04.09.2023 benannte Prüfer für den Jahres- abschluss 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (s. Anlage). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat das Ge- schäftsjahr 2023 mit einem Verlust von 1.495 Tsd. Euro (Vorjahr: 394 Tsd. Euro) abgeschlos- sen. Den Aufwendungen von 15.684 Tsd. Euro (Vorjahr: 14.484 Tsd. Euro) standen dabei Er- träge von 14.189 Tsd. Euro (Vorjahr: 14.090 Tsd. Euro) gegenüber. Da der Verlust 2023 des Veranstaltungszentrums nicht aus städtischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge aus Vorjahren von 8.612 Tsd. Euro ergibt sich damit zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ein kumulierter Gesamt- verlust von 10.107 Tsd. Euro. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch be- stimmt § 10 Abs. 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Ver- lustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Ei- genkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausgleichs von Altverlusten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird verwiesen auf die separate Vorlage Nr. 2609/2024, die in gleicher Sitzung be- handelt wird. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2023 – bei Verrechnung der Verlustvorträge aus Vorjahren, jedoch ohne Berücksichtigung des noch nicht festgestellten Jahresergebnisses 2023 – 175.656 Tsd. Euro, wobei 21.000 Tsd. Euro auf das Stammkapital, 163.268 Euro auf die Kapitalrücklage und -8.612 Tsd. Euro auf die aus den Vorjahren aufgelaufenen Verlustvorträge des Veranstaltungszentrums entfallen. Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - mit Ausnahme der Verpachtung der Erbbaurechts- grundstücke und der für den Betrieb der Kölner Philharmonie, des Gürzenichs, der Flora und der Rheinterrassen sowie des Tanzbrunnens erforderlichen Immobilien an die jeweiligen Be- treiber - keine weiteren eigenen wirtschaftlichen Tätigkeiten entfaltet, wird deren finanzielle und wirtschaftliche Situation in der Hauptsache durch die Abschreibungen (2.347 Tsd. Euro) und die Zinsaufwendungen (3.145 Tsd. Euro) für die in den Betriebsteilen getätigten Investitio- nen sowie durch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (4.016 Tsd. Euro) bestimmt. Die Verlustübernahme der KölnMusik GmbH von 6.173 Tsd. Euro führt beim Veranstaltungs- zentrum zu einer entsprechenden Abwertung der Finanzanlage. Dieser steht der aus dem städtischen Haushalt bereitgestellte Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik GmbH in Höhe von 6.291 Tsd. Euro gegenüber. 3 Nach dem durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH im Jahre 2002 durchgeführten US-Lease-Transaktion letztmalig erzielten positiven Jahresergebnis hat das Veranstaltungszentrum trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 3,0 Mio. Euro mangels weiterer nachhaltiger Erträge auch in 2023 wiederum einen Verlust er- wirtschaftet. Da – wie oben ausgeführt - auch der Jahresfehlbetrag 2023 wieder gegen das Eigenkapital verrechnet werden soll, führt dies für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum der Stadt Köln zu einer weiteren Verschlechterung der Liquiditäts- und Finanzlage, die auch nicht durch die für die kommenden Jahre vorgesehenen Zuschüsse aus dem städti- schen Haushalt kompensiert werden kann. Noch ist das Eigenkapital (inkl. Verlust 2023) mit rd. 174,2 Mio. Euro, dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 42,0%, jedoch als auskömm- lich zu bezeichnen. Das Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als reine „Besitzgesellschaft“ stützt sich im Wesentlichen auf die Risikofrüherkennungssysteme der einzelnen Betriebsge- sellschaften, da hier die eigentlichen Unternehmensrisiken der Einrichtung zu sehen sind. Die turnusmäßige Berichterstattung über bestehende Risiken erfolgt mit Mitteilung in gleicher Sit- zung des Betriebsausschusses am 23.09.2024. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss 2023 ergeben sich aus dem beigefügten Prü- fungsbericht, insbesondere aus dem unter der Anlage 4 aufgeführten Lagebericht der Be- triebsleitung. Anlage: Prüfungsbericht zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023
Anlage - Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Prüfungsbericht 2023
188787 Zeichen
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
,
Köln
Wirtschaftsjahr 2023
Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses und Lageberichts zum
31. Dezember 2023
DORNBACH GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
.
Steuerberatungsgesellschaft
KOBLENZ
elektronische Kopie
Seite
1
Inhaltsverzeichnis
Seite
A. Prüfungsauftrag 3
B. Grundsätzliche Feststellungen 5
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 5
II. Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB 7
Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen 7
C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 9
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 15
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 18
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 18
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 18
2. Jahresabschluss 18
3. Lagebericht 19
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 20
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 20
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 20
3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 20
4. Zusammenfassende Beurteilung 21
III. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 21
1. Vermögenslage 22
2. Finanzlage 25
3. Ertragslage 26
4. Wirtschaftsplan 28
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 29
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG 29
G. Schlussbemerkung 30
elektronische Kopie
Seite
2
Anlagen
1. Bilanz zum 31. Dezember 2023
2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023
3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2023
4. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023
5. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
6
. Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720)
7. Rechtliche und steuerrechtliche Verhältnisse
8
. Aufgliederung und Erläuterung
der
Posten des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2023
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-
prüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
elektronische Kopie
Seite
3
A. Prüfungsauftrag
Die Betriebsleitung der
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
,
Köln
,
- im Folgenden auch „Veranstaltungszentrum“ oder
„eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ genannt -
hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023
unter Einbeziehung der
zugrunde liegenden Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023
der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen und über
das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten.
Der vorliegende Prüfungsbericht ist an die geprüfte Einrichtung gerichtet.
Dem Prüfungsauftrag lag der Beschluss des Betriebsausschusses vom 4. September 2023
zugrunde, durch den wir zum Abschlussprüfer bestellt wurden. Wir haben den Auftrag mit
Schreiben vom 14. September 2023 angenommen.
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften nicht prü
-
fungspflichtig. Die Prüfungspflicht ergibt sich aus §
21 der Eigenbetriebsverordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der rückwirkend zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung
des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 5. März 2024 sowie
der
Betriebssatzung
. Gemäß der Betriebssatzung kommen die Vorschriften für große Kapitalge
-
sellschaften zur Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem Wirtschaftsjahr 2025
ein Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD erstellt werden muss, wenn die Betriebssatzung nicht
an die geänderte EigVO angepasst wird.
Bei unserer Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des §
53 Abs.
1 Nr.
1 und 2
HGrG zu beachten; wegen Einzelheiten siehe Abschnitt D. und F. des Berichts.
Wir bestätigen gemäß §
321
Abs.
4a
HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an
-
wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfol
-
genden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung
von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)) erstellt wurde.
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Seite
4
Der Bericht enthält in Abschnitt
B.
vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch
die Betriebsleitung und Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB.
Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird in
Abschnitt
C.
wiedergegeben. Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in
den Abschnitten D. und E. im Einzelnen dargestellt.
Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz
(Anlage
1
)
,
der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage
2
) und dem Anhang (Anlage
3), sowie
den geprüften Lagebericht (Anlage 4), beigefügt.
Die rechtlichen und steuerrechtlichen Verhältnisse haben wir in der Anlage
7
dargestellt.
Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung ergeben sich aus Anlage 8.
Der Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten,
liegen die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeine Auftrags
-
bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom
1. Januar
2017
“ zugrunde. Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsrege
-
lungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten.
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Seite
5
B. Grundsätzliche Feststellungen
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung
Die Betriebsleitung hat im Lagebericht (Anlage
4)
und im Jahresabschluss (Anlagen
1
bis
3),
insbesondere im Anhang, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beurteilt.
Gemäß §
321
Abs.
1
Satz
2
HGB nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschließenden
Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung im Jahresabschluss
und
im Lagebericht Stellung. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands
und der zukünftigen Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
unter
Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer
eigenen Beurteilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ab, die wir im Rahmen
unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben.
Folgende Kernaussagen im Lagebericht sind hervorzuheben:
Das Veranstaltungszentrum nimmt - mit Ausnahme der Vermietung bzw. Verpachtung
der betriebsnotwendigen Immobilien an die Betriebsgesellschaften - keine eigenen ge
-
schäftlichen Tätigkeiten wahr.
– Das Veranstaltungszentrum wird in den Folgejahren weiterhin strukturelle Jahresfehlbe
-
träge erzielen und ist dauerhaft auf Zuschüsse bzw. auf einen Verlustausgleich durch den
städtischen Haushalt gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen angewiesen. Unter Berücksichtigung dieser landesrechtlichen Regelung wurde
der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
– Die im Wege der Verpachtung an die Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und
Koelncongress GmbH sowie aus der Bestellung der Erbbaurechte an die Koelnmesse
GmbH erzielten Umsatzerlöse reichten nicht aus, um die aus der Sanierung des
Gürzenich, der Generalinstandsetzung der Flora und der Renovierung des Tanzbrunnens
resultierenden Zinsaufwendungen, die Abschreibungen und die Instandsetzungsaufwen-
dungen zu kompensieren.
– Trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von EUR
3,0
Mio. ist ein
Jahresfehlbetrag von
TEUR 1.495 entstanden (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von TEUR 394).
– Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 EUR 174,2 Mio.
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Seite
6
– Der am 6. Februar 2024 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Wirtschaftsplan 2024
weist einen Jahresfehlbetrag von TEUR
705
aus. Er beinhaltet einen Zuschuss der Stadt
Köln in Höhe von EUR 3,0 Mio. und EUR 2,0 Mio. Schuldendiensthilfe der Stadt Köln.
Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt E. III. durch analysierende Dar
-
stellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beur
-
teilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einschließlich der dargestellten
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet.
Die
Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich
zutreffend.
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Seite
7
II. Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB
Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen
Nach §
321
Abs.
1
Satz
3
HGB haben wir als Abschlussprüfer über bei Durchführung der
Prüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, die die Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung wesentlich beeinträchtigen können oder ihren Bestand gefährden.
US-Lease
Die Stadt Köln hat am 19.
November 2002 gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH eine US-
Cross-Border-Leasing-Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind
die Grundstücke des Messegeländes sowie die Messehallen 9 - 14 (Trust I) und die Halle 4
(Trust II). Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Köln, die der Koelnmesse GmbH ein
Erbbaurecht an den Grundstücken eingeräumt hat, vgl. Anlage
7. Die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung als Sondervermögen der Stadt Köln ohne eigene Rechtspersönlichkeit wurde
zwar nicht zivilrechtlich unmittelbarer Vertragspartner im Rahmen der Leasing-Vereinbarung,
wird aber wirtschaftlich so gestellt. Wir verweisen auf die Darstellung der Transaktion in
Anlage 7.
Der Fremdkapitalanteil der Transaktion wurde in 2019 zurückgezahlt, so dass insoweit keine
Risiken mehr bestehen.
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8
Den deutschen Vertragsparteien wird am Ende der Laufzeit des Vertrags das Recht
eingeräumt, die Rechte der Trusts aus dem Hauptleasingvertrag gegen Zahlung eines Kauf-
optionspreises zu erwerben. Sofern das Leasingverhältnis nicht mit Ausübung der Kaufoption
am 1.
Januar 2033 beendet wird, trägt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung bzw. die
Koelnmesse GmbH das Risiko, die Messe oder eine andere Geschäftstätigkeit für die Ge-
samtdauer des Hauptleasingvertrags (99 Jahre) weiter zu betreiben.
Hinsichtlich der Zahlungen für den Eigenkapitalanteil der Transaktion während der verblei
-
benden Mietzeit bis zum Zeitpunkt der Kaufoption im Jahr 2033 und für den bereits bei Ver
-
tragsbeginn vereinbarten Kaufoptionspreis für den Fall der Ausübung der Kaufoption ist die
Erfüllungsübernahme durch Erfüllungsübernehmer, verschiedene Banken, vertraglich verein
-
bart. Sofern die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflichtungen nachkommen, werden von der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln keine Zahlungen
zu leisten sein. Derzeit bestehen auf der Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen keine
Anhaltspunkte dafür, dass die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflichtungen nicht nachkom
-
men können.
Die Koelnmesse GmbH trägt sämtliche Betriebs- sowie Objektrisiken. Aus der Vereinbarung
resultiert ferner die Sachgefahr (Untergang der Sache) für die Koelnmesse GmbH.
Sollte die Koelnmesse GmbH ihren Verpflichtungen aus der Leasingvereinbarung nicht nach
-
kommen können, könnte ein Rückgriff auf die Stadt Köln bzw. auf die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung erfolgen.
Finanzlage der eigenbetrieblichen Einrichtung
Zur Finanzierung der Geschäfts- und Investitionstätigkeit und des laufenden Schuldendiens
-
tes nimmt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kredite auf, was zu einem kontinuierlichen
Anstieg der Verschuldung bei gleichzeitigem entwicklungsbeeinträchtigenden Eigenkapital
-
verzehr führt.
Ohne die Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Stadt Köln wäre die eigenbetriebsähnli
-
che Einrichtung durch die auch zukünftig weiter zu erwartenden strukturellen Jahresfehlbe
-
träge und des damit verbundenen kontinuierlichen Eigenkapitalverzehrs mittelfristig in ihrer
Entwicklung beeinträchtigt.
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Seite
9
C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023
(Anlagen
1
bis
3
) und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023
(Anlage
4
) der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
,
Köln
, unter dem Datum vom 19. Juli 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungs
-
vermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr
vom
1. Januar
bis zum
31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebe
-
richt der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln, für
das
Wirtschaftsjahr
vom
1. Januar
bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
•
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den
einschlägigen
deutschen, für
Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen
Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
zum 31. Dezember 2023 sowie
ihrer
Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr
vom
1. Januar
bis zum 31. Dezember 2023 und
•
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein
unter Beachtung der
landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften
gelten
-
den handelsrechtlichen
Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
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10
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun
-
gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim
-
mung mit §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge
-
stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung
des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und be
-
rufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Über
-
einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns er
-
langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts
Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt „E. Prognosebericht“ des Lageberichts, in
dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dau
-
erhaft auf Zuschüsse bzw. mittelfristig auf einen Verlustausgleich durch die Stadt Köln ange
-
wiesen ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbe
-
züglich nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss
und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den
einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen
Vorschrif-
ten in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrecht
-
lichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung
mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt ha
-
ben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rech
-
nungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
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Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort
-
lich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmens
-
tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam
-
menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs
-
grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat
-
sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von
der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belan
-
gen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverord
-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als not
-
wendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften
geltenden handels
-
rechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro
-
zesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage
-
berichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtli
-
chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ver
-
mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebs
-
verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver
-
merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht be
-
inhaltet.
elektronische Kopie
Seite
12
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass ei
-
ne in Übereinstimmung mit §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü
-
fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge
-
führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angese
-
hen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
•
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahres
-
abschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü
-
fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü
-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentli
-
che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irr
-
tümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolo
-
se Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig
-
keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhal
-
ten können.
•
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun
-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um
-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
•
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
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Seite
13
•
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä
-
tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut
-
same Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die da
-
zugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi
-
zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un
-
seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
•
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein
-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge
-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vor
-
schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt.
•
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes
-
entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung.
•
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu
-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga
-
ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un
-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
elektronische Kopie
Seite
14
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein
-
schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unse
-
rer Prüfung feststellen.“
elektronische Kopie
Seite
15
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023
(Anlagen
1
bis
3
) und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023
(Anlage
4
) sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungs
-
legung und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften
entspricht und insgesamt eine unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffen
-
de Vorstellung von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einschließlich der we
-
sentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung vermittelt. Die Prüfung hat sich
auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts
beachtet worden sind (§ 317 Abs. 2 HGB).
Durch die Betriebsleitung wurde der Gegenstand der Prüfung um die Prüfung nach § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert.
Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist für die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, die dazu eingerichteten internen Kontrol
-
len sowie für die uns gemachten Angaben verantwortlich. Unsere Aufgabe ist es, die
von der
Betriebsleitung
vorgelegten Unterlagen und die gemachten Angaben im Rahmen unserer
pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, hat sich unsere Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob
der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit
der Geschäftsführung zugesichert werden kann (§ 317 Abs. 4a HGB).
Die Prüfungsarbeiten haben wir in der Zeit vom
2.
bis zum 19.
Juli 2024 in den Geschäftsräu
-
men der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in
Köln
und in unserem Büro in
Koblenz
durch
-
geführt.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem
uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk
vom 14. Juli 2023 versehene Vorjahresabschluss zum
31. Dezember 2022
; er wurde vom Rat der Stadt Köln am 7. September 2023 unverändert
festgestellt.
Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchhaltungsunterlagen und die Belege sowie das
Akten- und Schriftgut der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
elektronische Kopie
Seite
16
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns
von der
Betriebsleitung und den zur Auskunft benannten Personen bereitwillig erbracht worden.
Ergänzend hierzu hat uns die Betriebsleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung
schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle
bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände/Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnis
-
se und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle
erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt
gegeben worden sind. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des
Wirtschaftsjahres
sind im Anhang und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
erläutert.
In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwick
-
lungen alle für die Beurteilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wesentlichen
Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält.
Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§
317 ff.
HGB und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss
-
prüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne speziel
-
le Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass wir Unregelmäßigkeiten
und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tat
-
sächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
hätten erkennen müssen.
Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab
-
schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in
-
ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen
und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Sys
-
teme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben.
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Seite
17
Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer
vorläufigen Lageeinschätzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und eine Einschätzung
der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zugrunde
(risikoorientierter Prüfungsansatz). Die Einschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnis
-
sen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unter
-
nehmensstrategie und die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus der Prüfung des
Vorjahresabschlusses und aus Gesprächen mit den verantwortlichen Personen bekannt.
Aus den im Rahmen der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich fol
-
gende Prüfungsschwerpunkte:
•
Überprüfung der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
•
Entwicklung des Anlagevermögens
•
Bewertung der Beteiligungen
•
Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen
Ausgehend von einer vorläufigen Beurteilung des IKS haben wir bei der Festlegung der wei
-
teren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit
beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wur
-
den daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete
und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die
Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen
Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der ge
-
setzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.
Analytische Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen von Vorjahresvergleichen einzelner
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vorgenommen.
Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt.
Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
haben wir u.a. Bankbestätigungen, Steuerberaterbestätigungen sowie Saldenbe
-
stätigungen für Forderungen und Verbindlichkeiten eingeholt.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unse
-
re Beurteilung bildet.
Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in un
-
seren Arbeitspapieren festgehalten.
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Seite
18
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Das Rechnungswesen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erfolgt auf einer EDV-Anlage
der Stadt Köln unter Verwendung des Programms GDI Finanzbuchhaltung der Firma GDI
Gesellschaft für Datentechnik und Informationssysteme mbH, Landau in der Pfalz. Der
Hinweis auf die Zertifizierung nach IDW PS 880 vom Februar 2019 der interev GmbH,
Langenhagen, ist auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar.
Das von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung eingerichtete rechnungslegungsbezogene
interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Rege
-
lungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der
Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Verände
-
rungen erfahren.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsys
-
tem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Bu
-
chung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist
klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns
geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten
Wirtschaftsjahres
ordnungsgemäß geführt.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterla
-
gen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem, Kostenrechnung und Planungs
-
rechnungen) nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen
Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergän
-
zenden Bestimmungen der Betriebssatzung entsprechen. Die Prüfung ergab keine wesentli
-
chen Beanstandungen.
2. Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 wurde nach den handelsrechtlich
geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen
der Betriebssatzung aufgestellt.
elektronische Kopie
Seite
19
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den
weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung der Bilanz (Anlage
1
) erfolgt nach
dem Schema des §
266
Abs.
2
und
3
HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage
2)
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte beste
-
hen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang.
In dem von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aufgestellten Anhang (Anlage
3
) sind die
auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewer
-
tungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die
wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Ver
-
lustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt.
Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB ist bezüglich der Angaben zu den Gesamtbezügen
der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9a HGB) im Anhang zu Recht in Anspruch genommen wor
-
den.
Der Jahresabschluss entspricht nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen
den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Die Prüfung ergab keine Bean
-
standungen.
3. Lagebericht
Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 (Anlage
4
) entspricht in allen wesentlichen Be
-
langen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssat
-
zung. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie mit den von uns bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstel
-
lung von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Prüfung hat zu dem Er
-
gebnis geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dargestellt und die Angaben nach §
289 Abs.
2 HGB vollständig und
zutreffend sind.
elektronische Kopie
Seite
20
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
gesetzlichen Vorschriften entspricht und in seiner Gesamtaussage, wie sie sich aus dem Zu
-
sammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beach
-
tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
oder sonstiger maßgeblicher
Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt
(§ 264 Abs. 2 HGB).
Im Übrigen verweisen wir hierzu auch auf die analysierende Darstellung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage in Abschnitt E.
III. sowie auf die weitergehenden Aufgliederungen
und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses in Anlage 8.
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unterneh
-
menstätigkeit (going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die allgemeinen Grundsätze über die Bewertung und die Wertansätze der Vermögensgegen-
stände und Schulden wurden beachtet. Hinsichtlich der einzelnen angewandten und geprüf
-
ten Bewertungsgrundlagen und -methoden verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang
(Anlage 3) sowie unsere Darstellungen unter „D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung“.
Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Bewertungswahlrechte wur
-
den unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt. Eine Änderung bei der Ausnutzung von
Ermessensspielräumen ergab sich nicht. Ermessensspielräume wurden dem Grundsatz der
kaufmännischen Vorsicht folgend ausgeübt.
3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Über sachverhaltsgestaltende Maßnahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Darstel
-
lung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, ist nicht zu berichten.
elektronische Kopie
Seite
21
4. Zusammenfassende Beurteilung
Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir zu der in unserem Bestätigungs
-
vermerk getroffenen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beach
-
tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent
-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung vermittelt.
III. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet,
wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist
nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bilanzdaten - insbesondere auf
-
grund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt.
Die Anlage
8
enthält über den Anhang (Anlage
3
) hinaus weitergehende Aufgliederungen
und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
elektronische Kopie
Seite
22
1. Vermögenslage
31.12.2023
31.12.2022
Veränderung
TEUR
%
%
TEUR
%
TEUR
A.
Vermögen
I.
Anlagevermögen
1.
Sachanlagen
80.447
19,4
19,7
81.749
-1,6
-1.302
2.
Finanzanlagen
333.121
80,4
80,3
333.001
0,0
120
3.
Summe
413.568
99,8
100,0
414.750
-0,3
-1.182
II.
Umlaufvermögen
1.
Forderungen im Verbundbereich
20
0,0
0,0
15
33,3
5
2.
Sonstige Vermögensgegenstände
60
0,0
0,0
11
*
49
3.
Liquide Mittel
933
0,2
0,0
0
-
933
4.
Summe
1.013
0,2
0,0
26
*
987
III.
Vermögen gesamt
414.581
100,0
100,0
414.776
0,0
-195
B.
Kapital
I.
Eigenkapital
und eigenkapitalähnliche Posten
1.
Eigenkapital
174.161
42,0
41,3
171.373
1,6
2.788
2.
Summe
174.161
42,0
41,3
171.373
1,6
2.788
II.
Rückstellungen
1.
Steuerrückstellungen
150
0,0
0,0
150
0,0
0
2.
Sonstige Rückstellungen
889
0,3
0,2
618
43,9
271
3.
Summe
1.039
0,3
0,2
768
35,3
271
III.
Fremdkapital
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
237.769
57,3
58,3
241.603
-1,6
-3.834
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
0
0,0
0,0
30
-100,0
-30
3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
29
0,0
0,0
40
-27,5
-11
4.
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln
1.582
0,4
0,2
953
66,0
629
5.
Übrige Verbindlichkeiten
1
0,0
0,0
9
-88,9
-8
6.
Summe
239.381
57,7
58,5
242.635
-1,3
-3.254
IV.
Kapital gesamt
414.581
100,0
100,0
414.776
0,0
-195
* Veränderungen über 100 % werden nicht ausgewiesen.
- Nicht vergleichbar.
Rundungsdifferenzen bei den Prozentwerten sind EDV-bedingt.
elektronische Kopie
Seite
23
Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
Die Investitionen des Berichtsjahres in das
Sachanlagevermögen
betreffen folgende Be
-
triebsteile:
TEUR
- Philharmonie
584
- Bastei
693
- Tanzbrunnen
574
- Gürzenich
27
1.878
Die Abgänge des Berichtsjahres betragen TEUR 832 und resultieren auf folgendem Sachver
-
halt:
Der Anlagenabgang betrifft die geplante Erneuerung der elektronischen Alarmierungsanla
-
ge (ELA), die vor dem Hintergrund erheblicher Folgeinvestitionen nun erst im Zuge einer
Generalsanierung der Philharmonie durchgeführt werden soll. Die im Vorjahr für dieses
Projekt als Anlagen im Bau aktivierten Planungsaufwendungen von TEUR 832 wurden in
2023 deshalb als Abgang gebucht mit einer entsprechenden negativen Ergebnisauswir
-
kung.
Die Abschreibungen des Berichtsjahres des Sachanlagevermögens betragen TEUR 2.347.
Der Zugang beim
Finanzanlagevermögen
betrifft eine Einlage in die Kapitalrücklage der
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH mit TEUR
6.292 aufgrund der Verlustsitua
-
tion dieser Gesellschaft. Die Abschreibung in Höhe von TEUR
6.172 betrifft den Jahresfehl
-
betrag 2023 der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH.
Die
Forderungen im Verbundbereich
betreffen die KölnMusik Betriebs- und Servicegesell
-
schaft mbH.
Das
Eigenkapital
hat sich folgendermaßen verändert:
Das Stammkapital ist unverändert. Die Kapitalrücklagen haben sich erhöht um den Tilgungs
-
anteil der Schuldendiensthilfe der Stadt Köln von TEUR
4.283 und verringert um TEUR
4.559
durch die Entnahme zum Verlustausgleich 2017 gemäß §
10 Abs.
6 EigVO NRW aufgrund
des Ratsbeschlusses der Stadt Köln vom 7.
September 2023. Entsprechend hat sich der
Verlustvortrag verringert. Der Jahresfehlbetrag beträgt TEUR
1.495. Insgesamt hat sich das
Eigenkapital um TEUR 2.788 erhöht und beträgt 42,0 % der Bilanzsumme.
elektronische Kopie
Seite
24
Die
Steuerrückstellungen
betreffen die Gewerbesteuer aufgrund der Betriebsprüfung 2005
bis 2008.
Die
sonstigen Rückstellungen
setzen sich folgendermaßen zusammen:
Stand Inanspruch- Stand
1.1.2023 nahme Auflösung Zuführung 31.12.2023
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Nachzahlungszin-
sen Gewerbesteuer
2008
89.550,00 0,00 0,00 2.700,00 92.250,00
Jahresabschluss-
kosten/Steuerer-
klärungen
76.283,10 25.005,45 1.471,25 43.679,90 93.486,30
Rückstellung für
ausstehende Rech-
nungen
408.960,45 360.228,40 11.851,35 627.133,77 664.014,47
Verpflichtungen
US-Lease 43.576,56 4.594,74 0,00 111,94 39.093,76
Gesamt
618.370,11
389.828,59
13.322,60
673.625,61
888.844,53
Zur Entwicklung der
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
verweisen wir auf
Anlage 8, Seite 8.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
betreffen die Kölner Gesell
-
schaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH für die Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln
beinhalten mit TEUR
912 die Gebäude
-
wirtschaft der Stadt Köln, mit TEUR
371 das Darlehen Philharmonie und mit TEUR
323 Um
-
satzsteuer aufgrund der Organschaft mit der Stadt Köln.
elektronische Kopie
Seite
25
2. Finanzlage
TEUR
TEUR
A.
Ordentliche Geschäftstätigkeit
1.
Jahresergebnis
-1.495
2.
Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens
2.347
3.
Abschreibungen auf Finanzanlagen
6.172
4.
Veränderung der Forderungen im Verbundbereich
5
5.
Veränderung sonstige Aktiva
49
6.
Veränderung der Rückstellungen
270
7.
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
-30
8.
Veränderungen der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Köln
629
9.
Veränderung kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
94
10.
Veränderung sonstige Passiva
-17
B.
Zunahme des Finanzvermögens aus der ordentlichen
Geschäftstätigkeit
8.024
C.
Investitionstätigkeit
1.
Zugänge Sachanlagen
-1.879
2.
Abgänge Sachanlagen
832
3.
Zugänge Finanzanlagen
-6.292
D.
Abnahme des Finanzvermögens aus der Investitionstätigkeit
-7.339
E.
Finanzierungstätigkeit
1.
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
22.956
2.
Tilgung Bankdarlehen
-32.778
3.
Tilgung Darlehen Philharmonie (Stadt Köln)
-114
F.
Abnahme des Finanzvermögens aus der Finanzierungstätigkeit
-9.936
G.
Kapitalbewegungen
Zuführung Kapitalrücklage
4.283
H.
Zunahme des Finanzvermögens aus Kapitalbewegungen
4.283
I.
Abnahme des Finanzvermögens
-4.968
J.
Barvermögen am Beginn des Wirtschaftsjahres
-4.099
K.
Barvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres
-9.067
Das Barvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres setzt sich zusammen aus Bankguthaben
von TEUR 933 und einem kurzfristigen Kredit von TEUR 10.000.
Aufgrund der erhaltenen Zuschüsse und der Einbindung in den Zahlungsverkehr mit der
Stadt Köln war die Zahlungsfähigkeit der eigenbetrieblichen Einrichtung jederzeit gegeben.
elektronische Kopie
Seite
26
3. Ertragslage
2023
2022
I. Vgl.
z. Vj.
Ergeb-
nisaus-
wirkung
TEUR
%
%
TEUR
%
TEUR
A.
Betriebsleistung
1.
Umsatzerlöse
3.122
22,0
22,2
3.121
0,0
1
2.
Sonstige betriebliche Erträge
11.067
78,0
77,8
10.967
0,9
100
3.
Betriebsleistung
14.189
100,0
100,0
14.088
0,7
101
B.
Aufwendungen
1.
Abschreibungen
2.347
16,6
23,9
3.364
-30,2
1.017
2.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4.016
28,3
17,1
2.408
66,8
-1.608
3.
Sonstige Steuern
3
0,0
0,0
3
0,0
0
4.
Aufwendungen
6.366
44,9
41,0
5.775
10,2
-591
C.
Betriebsergebnis
(A - B)
7.823
55,1
59,0
8.313
-5,9
-490
D.
Finanzergebnis
1.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
0
0,0
0,0
2
-100,0
-2
2.
Abschreibungen auf Finanzanlagen
6.173
43,5
41,5
5.849
5,5
-324
3.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
3.145
22,2
20,3
2.860
10,0
-285
4.
Finanzergebnis
-9.318
-65,7
-61,8
-8.707
7,0
-611
E.
Unternehmerergebnis vor
Ertragsteuern/Jahresergebnis
-1.495
-10,5
-2,8
-394
*
-1.101
* Veränderungen über 100 % werden nicht ausgewiesen.
Rundungsdifferenzen bei den Prozentwerten sind EDV-bedingt.
elektronische Kopie
Seite
27
Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
Die
Umsatzerlöse
betreffen mit TEUR
2.925 Erbbauzinsen der Koelnmesse GmbH und mit
TEUR 197 Pachteinnahmen aus vier Pachtverträgen.
Die
sonstigen betrieblichen Erträge
haben sich folgendermaßen entwickelt:
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln zur Weiterleitung
an KölnMusik als Einzahlung in die Kapitalrücklage
6.291.390,58
5.817.300,00
Zinszuschuss der Stadt Köln
1.714.975,80
1.817.756,33
Allgemeiner Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln
3.000.000,00
3.000.000,00
Finanzhilfe aus dem Kulturfonds Energie des Bundes
35.548,94
0,00
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
13.322,60
33.100,00
Auflösung von Sonderposten für Landeszuschüsse
0,00
289.537,24
Sonstige Erträge
11.485,39
9.000,00
11.066.723,31
10.966.693,57
Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen
beinhalten Betriebsaufwendungen von
TEUR
3.868 (Vorjahr: TEUR
2.277) und Verwaltungsaufwendungen von TEUR
148 (Vorjahr:
TEUR 132). Zur Zusammensetzung verweisen wir auf Anlage 8, Seite 11.
Insgesamt ergibt sich ein um TEUR 490 geringeres
Betriebsergebnis
von TEUR 7.823.
Die
Abschreibungen auf Finanzanlagen
erfolgten in Höhe des Jahresfehlbetrags 2023 der
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH.
Der
Zinsaufwand
beinhaltet mit TEUR
2.766 Zinsen für langfristige Bankkredite (Vorjahr:
TEUR 2.848) und TEUR 376 für kurzfristige Bankkredite (Vorjahr: TEUR 9).
elektronische Kopie
Seite
28
4. Wirtschaftsplan
Gegenüberstellung des am 6. Februar 2024 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Erfolgs
-
plans und Gewinn- und Verlustrechnung 2023:
Voranschlag
TEUR
Gewinn- und
Verlustrechnung
TEUR
Ergebnis-
auswirkung
TEUR
A. Betriebsleistung
13.789
14.189
400
B. Aufwendungen für Betriebsleistungen
5.919
6.366
-447
C. Betriebsergebnis
7.870
7.823
-47
D. Finanzergebnis
-9.548
-9.318
230
E. Jahresverlust
-1.678
-1.495
183
elektronische Kopie
Seite
29
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des §
53
Abs.
1
Nr.
1 und 2
HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen,
dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW
PS 720
„Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der
erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage
6
darge
-
stellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben,
die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh
-
rung von Bedeutung sind.
elektronische Kopie
elektronische Kopie
Anlage
1
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A K T I V A
31.12.2023
31.12.2022
EUR
EUR
A.
ANLAGEVERMÖGEN
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
1,00
1,00
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden
Grundstücken
75.383.031,55
77.421.366,13
2.
Technische Anlagen und Maschinen
251.336,00
378.345,43
3.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
642.885,00
824.925,75
4.
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
4.169.675,39
3.123.885,92
80.446.927,94
81.748.523,23
III.
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
333.120.983,48
333.002.183,64
413.567.912,42
414.750.707,87
B.
UMLAUFVERMÖGEN
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.
Forderungen gegen verbundene
Unternehmen
20.065,94
15.046,06
2.
Sonstige Vermögensgegenstände
60.240,45
10.640,24
80.306,39
25.686,30
II.
Guthaben bei Kreditinstituten
932.622,50
0,00
1.012.928,89
25.686,30
414.580.841,31
414.776.394,17
P A S S I V A
31.12.2023
31.12.2022
EUR
EUR
A.
EIGENKAPITAL
I.
Stammkapital
21.000.000,00
21.000.000,00
II.
Kapitalrücklage
163.267.867,17
163.543.826,65
III.
Verlustvortrag
-8.611.588,08
-12.776.224,95
IV.
Jahresfehlbetrag
-1.495.311,79
-394.158,36
174.160.967,30
171.373.443,34
B.
RÜCKSTELLUNGEN
1.
Steuerrückstellungen
150.000,00
150.000,00
2.
Sonstige Rückstellungen
888.844,53
618.370,11
1.038.844,53
768.370,11
C.
VERBINDLICHKEITEN
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
237.768.858,35
241.603.914,63
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0,00
29.741,56
3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
29.255,24
39.618,09
4.
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln
1.582.043,31
952.774,90
5.
Sonstige Verbindlichkeiten
872,58
8.531,54
239.381.029,48
242.634.580,72
414.580.841,31
414.776.394,17
elektronische Kopie
Anlage
2
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023
2023
2022
EUR
EUR
1.
Umsatzerlöse
3.122.276,71
3.121.376,72
2.
Sonstige betriebliche Erträge
11.066.723,31
10.966.693,57
3.
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
2.347.365,76
3.364.177,00
4.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4.016.107,68
2.408.199,19
5.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
0,00
2.230,73
6.
Abschreibungen auf Finanzanlagen
6.172.590,74
5.849.265,22
7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
3.145.012,81
2.859.529,15
8.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
0,00
54,00
9.
Ergebnis nach Steuern
-1.492.076,97
-390.923,54
10.
Sonstige Steuern
3.234,82
3.234,82
11.
Jahresfehlbetrag
-1.495.311,79
-394.158,36
elektronische Kopie
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
Anlage 3
zentrum der Stadt Köln, Köln
Seite
1
Anh
ang für das Wirtschaftsjahr 202
3
I. Bilanzierungs
-
und Bewertungsmethoden
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum
der Stadt Köln
hat nach §
14
Abs.
3 der Betriebssatzung für die Aufstellung
des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes
die
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Dritten Buches des Handels
-
gesetzbuches
entsprechend
anzuwenden.
Ergänzend sind die §§ 22 bis 26 der EigVO NRW
zu beachten.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§
266
und 275 HGB i.V.
m.
§ 22
und § 2
3
der EigVO N
R
W.
Die Gliederung der Gewinn
-
und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren
gem
äß
§
275 Abs. 2 HGB.
Die angewandten
Bilanzierungs
-
und
Bewertungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken; sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der
Bi
lanzposten dargestellt.
Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt.
II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn
-
und Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs
-
oder Herstellungskosten sowie der Wertbe
richti
gungen al
-
ler Positionen des Anlagevermögens i
m
Wirtschaftsjahr
202
3
ist aus dem
nachfolgenden
Anla
-
ge
n
spiegel ersichtlich:
elektronische Kopie
Anlage 3
Seite 2
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln
Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Buchwerte
Stand
Stand
Stand
Stand
1.1.2023
Zugang
Abgang
Umbuchungen
31.12.2023
1.1.2023
Zugang
Abgang
Umbuchungen
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2022
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
1.410,00
0,00
0,00
0,00
1.410,00
1.409,00
0,00
0,00
0,00
1.409,00
1,00
1,00
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
151.943.836,60
0,00
145.224,87
0,00
151.798.611,73
74.522.470,47
2.038.331,30
145.221,59
0,00
76.415.580,18
75.383.031,55
77.421.366,13
2.
Technische Anlagen und Maschinen
6.942.105,87
0,00
3.500.305,32
48.726,84
3.490.527,39
6.563.760,44
165.979,00
3.500.293,05
9.745,00
3.239.191,39
251.336,00
378.345,43
3.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
2.864.816,67
0,00
1.451.459,16
-48.726,84
1.364.630,67
2.039.890,92
143.055,46
1.451.455,71
-9.745,00
721.745,67
642.885,00
824.925,75
4.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
3.123.885,92
1.878.259,99
832.470,52
0,00
4.169.675,39
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.169.675,39
3.123.885,92
164.874.645,06
1.878.259,99
5.929.459,87
0,00
160.823.445,18
83.126.121,83
2.347.365,76
5.096.970,35
0,00
80.376.517,24
80.446.927,94
81.748.523,23
III.
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
442.786.084,21
6.291.390,58
0,00
0,00
449.077.474,79
109.783.900,57
6.172.590,74
0,00
0,00
115.956.491,31
333.120.983,48
333.002.183,64
607.662.139,27
8.169.650,57
5.929.459,87
0,00
609.902.329,97
192.911.431,40
8.519.956,50
5.096.970,35
0,00
196.334.417,55
413.567.912,42
414.750.707,87
Abschreibungen
elektronische Kopie
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
Anlage 3
zentrum der Stadt Köln, Köln
Seite
3
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlage
vermögen
wurden zu An
-
schaffungs
kosten, vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet
.
Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungs
-
dauern linear berechnet. Gebäude werden zwischen 20 und 50 Jahren abgeschrieben.
Die Anlagen im Bau betreffen
verschiedene Maßnahmen für die Philharmonie
,
den Gürzenich
und den Tanzbrunnen
sowie die Bastei
.
Finanzanlagen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen
sind zu Anschaffungskosten
bzw.
zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt
.
Zum 31.12.20
2
3
stellt sich der
Anteils
besitz
der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
wie folgt
dar:
Gezeichnetes
Ergebnis
Eigen
-
Kapital
Besitzanteil
W
j. 20
2
3
kapita
l
Tsd. Euro
Tsd.
Euro
%
Tsd.
Euro
Tsd.
Euro
Koelnmesse GmbH, Köln
51.200
40.486
79,07
26
.
613
1
54
.
595
KölnMusik
Betriebs
-
und
Servicegesellschaft
mbH,
Köln
285
256
89,93
-
6
.
173
2.
362
Auf die Anteile an der K
ölnMusik
Betriebs
-
und Servicegesellschaft mbH, Köln, wurde eine
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von
6
.
173
T
€ vorgenommen. Zuschreibungen zur
Rückgängigmachung in Vorjahren vorgenommener außerplanmäßiger Abschreibungen sind
nicht erfolgt.
elektronische Kopie
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
Anlage 3
zentrum der Stadt Köln, Köln
Seite
4
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt.
Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr bestehen nicht.
Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen
aus
Steuerfor
derungen.
Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet.
Eigenkapital
Das Stammkapital der
E
igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln
der
Stadt Köln
beträgt unverändert 21.000
Tsd. Euro
.
Kapitalrücklage
Die
Kapitalrücklage
resultier
t
aus Einbringungen sowie aus de
n
sonstigen Zuführung
en und
Entnahmen
von Kapital.
Entwicklung de
s
Eigenkapitals
Stand
Zugänge
Entnahmen
Stand
01.01.2023
31.12.2023
Tsd. Euro
Tsd. Euro
Tsd. Euro
Tsd. Euro
Stammkapital
21.000
0
0
21.000
Kapitalrücklage
163.544
4.283
-4.559
163.268
Verlustvortrag
-13.170
0
4.559
-8.612
Jahresverlust
0
-1.495
0
-1.495
171.373
2.788
0
174.161
elektronische Kopie
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
Anlage 3
zentrum der Stadt Köln, Köln
Seite
5
Sonderposten für Landeszuschüsse
In Höhe der bewilligten Zuschüsse des Landes Nordrhein
-
Westfalen zur Stadterneuerung für
den Um
-
und Erweiterungsbau des Gürzenich wurde ein Sonderposten für Landeszuschüsse
mit ursprünglich
10.226
Tsd. Euro
gebildet. Die Auflösung wird entsprechend der Abschrei
-
bungsdauer des bezuschuss
ten Anlagevermögens vorgenommen und fand im
Wirtschaftsjahr
2022 letztmalig statt.
Rückstellungen
Die Rü
ckstellungen wurden
in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
not
-
wendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und un
-
gewisse Verpflichtungen.
Entwicklung der Rückstellungen
Bezeichnung
Stand
01.01.2023
€
Verbrauch
€
Auflösung
€
Zuführung
€
Stand
31.12.2023
€
Steuerrückstellungen
150.000,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
Zinsen § 233 AO
89.550,00
0,00
0,00
2.700,00
92.250,00
Jahresabschluss/Steuererklärungen
76.283,10
25.005,45
1.471,25
43.679,90
93.486,30
Rückstellung ausstehende Rechnungen
408.960,45
360.228,40
11.851,35
627.133,77
664.014,47
Rückstellung US Lease
43.576,56
4.594,74
0,00
111,94
39.093,76
Gesamt
768.370,11
389.828,59
13.322,60
673.625,61
1.038.844,53
elektronische Kopie
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
Anlage 3
zentrum der Stadt Köln, Köln
Seite
6
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihre
m
jeweiligen
Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen mehrere Darlehen.
In d
en Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Zins
abgrenzungen
in Hö
he von
337
Tsd. Euro (i.Vj.
2
47
Tsd. Euro) enthalten
.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von
29
Tsd. Euro
(i.Vj.
40
Tsd. Euro) bestehen gegenüber der Kölner Gesellschaft für Arbeits
-
und
Berufsförderung mbH.
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln bestanden in Höhe von
1.582
Tsd. Euro
(i.Vj.
953
Tsd.
Euro). Dieser Betrag
umfasst
insbesondere das Darlehen Philharmonie
(
371
Tsd.
Euro)
, Verbindlichkeiten gege
nüber der Gebäudewirtschaft
(
907
Tsd.
Euro)
und
Umsatzsteuerverrechnungen
(
323
Tsd. Euro).
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023
Erwartete Restlaufzeiten
Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
mehr als 1 Jahr
EUR
mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
237.768.858,35
29.275.889,27
208.492.969,08
156.102.971,00
im Vorjahr
241.603.914,63
37.356.417,04
204.247.497,59
147.194.184,54
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
0,00
0,00
0,00
0,00
im Vorjahr
29.741,56
29.741,56
0,00
0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
29.255,24
29.255,24
0,00
0,00
im Vorjahr
39.618,09
39.618,09
0,00
0,00
Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt Köln
1.582.043,31
1.325.452,68
256.590,63
0,00
im Vorjahr
952.774,90
602.493,56
350.281,34
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
872,58
872,58
0,00
0,00
im Vorjahr
8.531,54
8.531,54
0,00
0,00
239.381.029,48
30.631.469,77
208.749.559,71
156.102.971,00
242.634.580,72
38.036.801,79
204.597.778,93
147.194.184,54
elektronische Kopie
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
Anlage 3
zentrum der Stadt Köln, Köln
Seite
7
Latente Steuern
Es be
stehen Wert
-
und Ansatzunterschiede zwischen Handels
-
und Steuerbilanz. Insbeson
-
dere bei Sach
-
und Finanzanlagen liegen höhere Steuerbilanzwerte vor, bei den sonstigen
Rückstellungen sind die Steuerbilanzwerte teilweise niedriger. Zudem bestehen steuerliche
Verlustvorträge. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hierauf wird verzichtet.
Gewinn
-
und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse entfallen in Höhe von
197
Tsd. Euro
(i.Vj.
197
Tsd. Euro
) auf
Miet
-
und
Pachterlöse und in Höhe von
2.925
Tsd. Euro
(i.Vj.
2.
9
24
Tsd. Euro) auf Erbbauzi
nsen
.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge
resultieren im Wesentlichen aus Zuschüssen der Stadt
Köln
(
1
1
.
006
Tsd. Euro; i.
Vj.
10
.
635
Tsd. Euro)
.
Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Der Aufwand betrifft
wie im Vorjahr
ausschließlich planmäßige Abschreibungen
.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten
u.a. Aufwendungen für E
nergie
(764
Tsd. Euro; i.Vj. 577
Tsd.
Euro)
, Instandhaltung (
2
.
193
Tsd. Euro; i.
Vj.
1.008
Tsd.
Euro
),
B
aubetreuungsentgelte (211
Tsd.
Euro; i.Vj.
120
Tsd.
Euro),
Bewachung (
295
Tsd.
Euro; i.
Vj.
271
Tsd.
Euro
)
, Grünpflege (72
Tsd.
Euro; i.Vj
. 72
Tsd.
Euro) und Verwaltungs
aufwendungen
(
148
Tsd.
Euro; i
.
Vj. 132
Tsd.
Euro)
.
elektronische Kopie
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
Anlage 3
zentrum der Stadt Köln, Köln
Seite
8
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Der Ausweis betrifft außerplanmäßige
Abschreibung
en
auf die Anteile an der
K
ölnMusik
Be
-
triebs
-
und Servicegesellschaft mbH
in Höhe des erwirtsc
hafteten Jahresfehlbetrages 202
3
in
Höhe
von 6
.
173
Tsd. Euro
.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der Ausweis
im Vorjahr
ent
h
ielt
periodenfremde Aufwendungen.
III. Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse
US
-
Cross
-
Border
-
Leasing
-
Transaktion
--------------------------------------------------
-
Die Stadt Köln hat am 19. November 2002 gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH eine US
-
Cross
-
Border
-
Leasing
-
Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind
die Grundstücke des Messegeländes sowie Messehallen.
Nachdem der Fremdkapitalanteil der Transaktion in 2019 vorzeitig zurückgezahlt wurde, bleibt
d
ie
E
igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln zivilrechtlich ver
-
pflichtet, während der verbleibenden Mietzeit des Mietvertrages
Zahlungen
bis zum Zeit
punkt
der Kaufoption im Jahr 2033 an den US
-
Investor zu leisten. Hinsichtlich dieser Zahlungs
ver
-
pflichtungen ist die Erfüllungsübernahme durch Erfüllungsübernehmer, verschiedene Ban
ken,
vertraglich vereinbart. Sofern die Erfüllungsüber
nehmer ihren Verpflichtungen nach
kommen,
werden von der
E
igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
keine Zahlungen zu leisten sein.
Derzeit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflich
-
tungen nicht nachkommen können.
elektronische Kopie
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
Anlage 3
zentrum der Stadt Köln, Köln
Seite
9
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Das
Bestelloblig
o aus bereits erteilten Aufträgen für das
Folgejahr beläuft sich auf ca.
0,
1
Mio.
Euro
.
IV. Sonstige Angaben
Abschlussprüferhonorar
Das für das Geschäftsjahr
für Abschlussprüfungsleistungen zurückgestellte Honorar beläuft
sich auf
3
0
Tsd.
Euro.
Beschäftigte
Die
Eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Veranstaltungszentrum
der Stadt Köln
beschäftigte im
Wirtschafts
jahr kein eigenes Personal.
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Wesentliche
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind wie folgt zu ver
-
zeichnen:
Stadt Köln incl. andere
Verbundene
Eigenbetriebe/eigenbetriebs
-
Unternehmen
Art des Geschäfts
ähnliche Einrichtungen
der Stadt Köln
Tsd. Euro
Tsd. Euro
Umsatzerlöse
Pachten
197
Erbbauzinsen
2.92
5
Sonstige betriebliche Erträge
Zuschüsse
1
1
.
006
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Energiekosten
764
Baubetreuung, Grünpflege
283
Bewachung
2
71
Kostenumlagen
195
Zinsaufwendungen
7
elektronische Kopie
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
Anlage 3
zentrum der Stadt Köln, Köln
Seite
10
Mitglieder der Betriebsleitung
Frau Prof. Dr. Dörte Diemert, Erste Betriebsleiterin, Kämmerin der Stadt Köln
Herr Frank Höller, geschäftsführender Betriebsleiter,
Leiter der Stabsstelle Beteiligungs
steue
-
rung, öffentliches Finanz
-
und Unternehmensrecht, Dezernat Finanzen der
Stadt Köln
Mitglieder des Betriebsausschusses
Vorsitzender:
Herr
Dr. Gerrit Krupp, Rechtsanwalt
1. Stellvertretender Vorsitzender:
Herr Manf
red Richter,
Personalleiter
2. Stellvertretender Vorsitzender:
Herr Bernd Petelkau, MdR, Managing Director, Hy
pothekenbank Frankfurt AG
Ordentliche Mitglieder:
He
rr Christian Achtelik,
k.A.
Herr Ulrich Breite, Geschäftsführer
Frau Anna
-
Maria
Henk
-
Hollstein, Kauffrau
Herr Mike Homann,
Rechtsanwalt
Herr Christian Joisten,
Leiter Customer Relations & Networking
Frau Ulrike Kessing,
wissenschaftliche Referentin
Herr Niklas Kienitz,
MdR, Geschäftsführer, CD
U
-
Fraktion im Rat der Stadt Köln
Herr Ralf Klemm,
Fraktionsgeschäftsführer
Frau Sandra Schneeloch,
Trea
sury Management, Bankdirektorin
Frau Güldane Tokyürek,
Juristin
Mitglieder mit beratender Stimme:
Herr
Steph
an
Boyens
,
Manager Unternehmensentwicklung
Herr Oliver Fuchs,
k.A.
Frau Nicolin Gabrysch,
k.A.
(bis 08.02.2023)
Herr Lino
Hammer,
Geschäftsführer, Fraktion Bündnis 90/D
ie Grünen im Rat der Stadt Köln
Herr Michael Hoffmann
, k.A.
(bis 15.05.2023)
Herr Julian Kampa,
k.A.
Herr Henning Lenz, k.A.
Herr Michael
Olligschläger, k.A. (ab 16.05.2023)
Herr Niklas Schmickler,
k.A.
Frau Karina Margareta Syndikus, Künstlerin (ab 26.10.2023)
Herr Walte
r Wortmann, Unternehmensberater
elektronische Kopie
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
Anlage 3
zentrum der Stadt Köln, Köln
Seite
11
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Nachtragsbericht
Die
E
igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat auf Be
-
schluss des Rates der Stadt Köln hin im Juli 2024 einen Kaufvertrag über das nördliche Mes
-
seareal abgeschlossen. Zum Zeitpunkt
der Berichterstellung hat der E
igentumsübergang
der
Immobilie
noch nicht stattgefunden.
Darüber hinaus
haben sich
nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
bisher keine wesentlichen Vor
-
gänge
ergeben.
Köln,
1
9
.
Juli
20
2
4
Betriebsleitung
gez.
Prof. Dr. Dörte Diemert
gez.
Frank Höller
Erste Betriebsleiterin
Geschäftsführender Betriebsleiter
elektronische Kopie
Anlage 4
Seite
1
E
igenbetriebsähnliche Ei
nrichtung Veranstaltungszentrum
der Stadt Köln
, Köln
Lagebericht
für das
Wirtschafts
jahr 2023
A.
Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Rahmenbedingungen
Geschäftsverlauf
Das
Veranstaltungszentrum nimmt
-
mit Ausnahme der Vermietung bzw. Verpachtung der be
-
triebsnotwendigen Immobilien an die Betriebsgesellschaften
-
keine eigenen geschäftlichen
Tätigkeiten wahr. Seine wirtschaftlich
e Situation im
Wirtschafts
jahr 202
3
wird
-
wie auch in den
Vorjahren
-
im Wesentlichen durch die Ergebnisse, die sich aus dem Betrieb der Objekte
Gürzenich, Tanzbrunnen
,
Philharmonie
und
der Fl
or
a
durch die jeweiligen Betriebsgesell
-
schaften ergeben, bestimmt. Die im Wege der Verpach
tung an die Be
triebsgesellschaften
K
ölnMusik
GmbH und Koelnc
ongress GmbH sowie aus der Bestellung der Erbbaurechte an
die Koelnmesse
GmbH erzielten Umsatzerlöse rei
chten nicht aus, um die aus der Sanierung
des Gürzenich
s, der Generalinstandsetzung der Flora
und der Renovierung des Tanzbrun
-
nens resultierenden Zins
-
und Abschreibungs
-
sowie die laufenden Instandsetzungsaufwen
-
dungen zu kompensieren.
Durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH durchgeführten US
-
Lease
-
Transaktion konnte letztmalig im Jahre 2002 ein positives Jahresergebnis erzielt werden.
Trotz eines Zuschusses aus dem st
ädtischen Haushalt in Höhe von
3
,0
Mio. Euro hat die
E
igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln mangels weiterer nach
haltiger
Erträge in
2023
einen Verlust in Höhe von
rd
.
1
,
5
Mio
. Euro
(Vorjahr:
0
,
4
Mio. Euro) erwirt
-
schaftet, der das Eigenkapital
vermindert.
Der Rat der Stadt Köln hat am 23. März 2021
für den Bau eines neuen Kongresszentrums
eine Einlage
durch das Veranstaltungszentrum
in die Kapitalrücklage der Koeln
messe GmbH
in Höhe von 96 Mio. Euro
beschlossen
.
Die Finanzierung der
K
apitalzuführung erfolgt kredit
-
weise
entsprechend dem
Wirtschaftsplan der
E
igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstal
-
tungszentrum Köln. Der daraus resultierende Schuldendienst wird der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung aus allgemeinen Haushaltsmitteln erstattet
.
Ferner hat der Rat
in 2021
beschlossen, den städtischen Betriebskostenzuschuss der Köln
-
Musik GmbH
aufgrund der Corona
-
bedingt erhöhten Verlustprognose in Anpassung an den
tatsächlichen Geschäftsverlauf
von ursprünglich rd. 5,7 Mio. Euro auf bis zu 7,5 Mio. Euro
zu
erhöhen.
Um die Gewährung der für 2021 beantragten Corona
-
Hilfen von Land und Bund ab
-
zuwarten, wurde in Absprache mit der Geschäftsführung
der KölnMusik GmbH
in 2021
zu
-
nächst nur der ursprüngliche Betriebskostenzuschuss
ausgezahlt
.
Anfang 2023
wurde das An
-
tragsverfahren für die Corona
-
Hilfen zum Abschluss gebracht. Gewährt wurden sog. Novem
-
ber
-
/Dezemberhilfen des Bundes in einer Gesamthöhe von 575 Tsd.
Euro
. Der nach Abzug
des regulären BKZ verbliebene Jahresverlust des Jahres
2021 reduziert sich infolge der
gewährten Corona
-
Hilfen von 937
Tsd.
Euro
auf 362 Tsd.
Euro
. Der nach o.g. Ratsbeschluss
aus allg. Haus
haltsmitteln zu leistende
Restzuschuss
für 2021
von 362
Tsd.
Euro
wurde in
2023
ausgezahlt
und
führte
zu einer entsprechenden Stärkung der Rücklage der
KölnMusik
GmbH und zugleich zu einer entsprechenden Ergebnisverbesserung bei der eigen
be
triebs
-
ähnlichen Einrichtung
.
elektronische Kopie
Anlage 4
Seite
2
Zum
Geschäftsverlauf der Beteiligungsgesellschaften ist
F
olgendes auszuführen:
Koelnmesse GmbH
2023 hat die Koelnmesse GmbH 19
eigene Messen und Ausstellungen organisiert.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der Koelnmesse GmbH belaufen sich im
Wirtschaftsjahr
2023 auf
326,4
Mio.
Euro
(Vorjahr
:
181,9 Mio. Euro). Die Veranstaltungen erzielten insgesamt Umsätze,
die teil
weise noch
unterhalb der jeweiligen Vorveranstaltung vor der Corona
-
Krise lagen. Der
zuletzt geplante
Gesamtumsatz konnte jedoch um 2,5 Mio. Euro übertroffen werden.
173,9
Mio.
Euro der erzielten
Erlöse entfielen auf Standflächenerlöse, 45,1 Mio.
Euro auf
Eintrittsgelder sowie Katalogerlöse und
107,4 Mio. Euro auf Dienstleistungen und sonstige
Erlöse.
Die sonstigen betrieblichen Erträge verringern sich um 15,8 Mio. Euro auf 5,7 Mio.
Euro. Ur
-
sächlich ist
vor allem der Wegfall früherer staatlicher Corona
-
Hilfen (Vorjahr
:
5,7 Mio.
Euro).
Zudem fielen die
Auflösungen bei den sonstigen Rückstellungen mit 4,1 Mio. Euro um
7,0
Mio.
Euro deutlich geringer
aus als im Vorjahr.
Die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen haben mit 23,0 % weniger stark zugenommen
als die
Umsätze mit 79,5 %. Grund dafür sind unter anderem die in den Aufwendungen ent
-
haltenen fixen
Kosten, die die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen im Verhältnis zum
Umsatz weniger stark
schwanken lassen. Positiv beeinflusst werden die veranstaltungsbezo
-
genen Aufwendungen in 2023 vor
allem aber auch durch die zuletzt niedrigeren Kosten für
Energie. Deutlich wird dies in den um 3,9
Mio. Euro bzw. 30,8 % gesunkenen Aufw
endungen
für Hilfs
-
und Betriebsstoffe.
Der Personalaufwand ist um 5,2 % bzw. 2,9 Mio. Euro gestiegen. Aufwandsteigernd im Ver
-
gleich zum
Vorjahr wirken sich Tarifsteigerungen sowie der Personalanstieg bei der
Koelnmesse GmbH aus.
Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen verringern sich um
5,5
Mio.
Euro bzw. 14,7 %. Gegenüber
dem Vorjahr sind insbesondere Transitions
k
osten im
Zuge des Wechsels zu einem neuen IT
-
Dienstleister
sowie Rechts
-
und Beratungskosten
entfallen.
Im Zuge des
Ergebnisabführungsvertrags mit der Koelncongress GmbH ergeben sich Erträge
in Höhe
von 7,7 Mio. Euro nach 7,0 Mio. Euro im Vorjahr. Der Zinsaufwand erhöhte sich ge
-
genüber dem Vorjahr
deutlich um 4,4 Mio. Euro auf 7,0 Mio. Euro, bedingt vor allem durch das
deutlich gestiegene
Zinsniveau.
Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) beträgt 30,7 Mio. Euro (Vorjahr
:
-
63,3 Mio.
Euro) und
liegt
40,6 Mio. Euro über Plan. Die sonstigen Steuern betreffen vor allem die Grundsteuern.
Der
Jahresüberschuss beträgt 26,6
Mio.
Euro (Vorjahr
:
-
63,4
Mio.
Euro) und liegt
36,5
Mio.
Euro über den
Erwartungen. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
der Koeln
messe GmbH
entsprechen denen des Konzerns.
elektronische Kopie
Anlage 4
Seite
3
Vermögenslage
:
Die Bilanzsumme der Koelnmesse GmbH hat sich um
61,7 Mio. Euro auf 468,6 Mio.
Euro
erhöht. Auf
der Aktivseite steigt das Anlagevermögen um 43,0 Mio. Euro bzw. 11,7 % auf
409,8
Mio.
Euro. Den
Anlagenzugängen von insgesamt 64,5
Mio.
Euro stehen
Abschreibungen und Buchwertabgänge in Höhe
von 21,5 Mio. Euro gegenüber. Die
Sachanlagenzugänge in Höhe von 62,1 Mio. Euro betreffen mit
4,0 Mio. Euro Zugänge bei
den Betriebs
-
und Geschäftsge
bäuden. Sie resultieren überwiegend aus
Investitionen im Zuge
des Projekts Koelnmesse 3.0 und hier überwiegend aus der Besta
ndssanierung
der Hallen 10,
2 sowie dem Neubau der Halle 1. Die Zugänge der geleisteten Anzahlungen und Anlagen
im
Bau in Höhe von 57,2 Mio. Euro betreffen mit 49,1 Mio. Euro Bauleistungen für die neue
Messe
-
,
Kongress
-
und Eventlo
cation Confex, die im Jahr 2022 Richtfest feiern konnte und
dessen
Fertigstellung in 2024 erfolgt. Die Veränderungen bei den Finanzanlagen betreffen
eine
Anteilsaufstockung, Kapital
erhöhungen sowie die Umwandlung eines bereits wert
berich
-
tigten
Darlehens in
Eigenkapital bei Tochtergesellschaften.
Das Umlaufvermögen erhöht sich um 18,6 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag ergeben sich im
Rahmen des
Cash
-
Poolings bei der Hauptgesellschafterin neu angelegte finanzielle Mittel der
Koelnmesse GmbH in
Höhe von 26,0 Mio. Euro. Dem turnus
-
und stichtagsbedingten Anstieg
der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4,4 Mio. Euro stehen Rück
-
gänge der Forderungen gegen
verbundene Unternehmen um 3,8 Mio. Euro sowie der sonsti
-
gen Vermögensgegenstände um
4,6 Mio. Euro gegenüber. Der Rückgang der sonstige
n Ver
-
mögensgegenstände resultiert vor allem aus
dem stichtagsbedingten Rückgang der Vorsteu
-
erforderungen. Die Guthaben bei Kreditinstituten
verringern sich um 3,4 Mio. Euro.
Die gestiegene Bilanzsumme resultiert auf der Passivseite aus gestiegenem Eigenkapital, ge
-
stiegenen
Rückstellungen als auch Verbindlichkeiten. Das Eigenkapital erhöht sich von
128,0
Mio.
Euro um die
Höhe des Jahresüberschusses auf 154,6
Mio.
Euro. Die Eigen
kapital
-
quote steigt aufgrund der ebenfalls
gestiegenen Verpflichtungen leicht auf 33,0 % (Vorjahr
:
31,5
%).
Die Rückstellungen haben sich per Saldo um 9,0 Mio. Euro erhöht. Davon entfallen
auf die
Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen j
eweils 4,6 Mio. Euro, während
die
Pensionsrückstellung um 0,2
Mio.
Euro gesunken ist. Der Anstieg der Steuer
rück
stel
lun
-
gen ergibt sich
insbesondere aus der Bildung der Rückstellung für Körperschaftsteuer und
Gewer
besteuer für das
laufende Jahr. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultiert
maßge
bend aus um 6,4 Mio. Euro
gestiegenen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen,
hier vor allem im Rahmen des Confex
-
Neubaus.
Die Verbindlichkeiten nahmen insgesamt um 26,6 Mio. Euro zu. Turnus
-
und stichtagsbedingt
sind die
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen um 19,5 Mio. Euro und die Verbind
-
lichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen um 4,3 Mio. Euro gestiegen, während die
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen um 3,6 Mio. Euro gesunken sind.
Die Tilgung des langfristigen Darlehens gegenüber der Europäischen Investitionsbank (EIB)
erfolgte
planmäßig in Höhe von 6,6 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr wurde ein langfristiges Darle
-
hen in Höhe von
85,0 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis Ende 2039 bei der Hauptgesellschafterin
aufgenommen. Das
weiterhin ebenfalls mit der Hauptgesellschafterin bestehende Cash
-
Poo
-
ling weist, nach
Verbindlichkeiten in Höhe von 84,0 Mio. Euro im Vorjahr, zum Bilanzstichtag
einen positiven Saldo auf.
Die sonstigen Verbindlichkei
ten haben um 12,0
Mio. Euro zuge
-
nommen. Ursächlich sind erhaltene
Anzahlungen, die der Koelnmesse bereits Ende 2023 im
Zuge des im Januar 2024 abgeschlossenen
Verkaufsprozesses eines Bürogebäudes zuge
-
flossen sind.
elektronische Kopie
Anlage 4
Seite
4
Finanzlage
Zum Jahresende 2023 betrugen die liquiden Mittel der Koelnmesse GmbH 8,6 Mio. Euro, nach
12,0
Mio. Euro im Vorjahr. Der Rückgang der liquiden Mittel bei der Koelnmesse GmbH ergibt
sich vor allem
stichtagsbedingt und hängt zusammen mit den angelegten Mitteln im Rahmen
des mit der
Hauptgesellschafterin bestehenden Cash
-
Poolings sowie im Rahmen der vorüber
-
gehend erhaltenen
Darlehen von Tochtergesellschaften. Zum Bilanzstichtag betrugen diese
angelegten Mittel 26,0 Mio.
Euro bzw. die gewährten Mittel 9,3 Mio.
Euro.
Der Cash
-
Pooling
-
Vertrag wurde Mitte 2023 vorzeitig mit neuen Parametern angepasst im
Zuge der
gleichzeitigen langfristigen Darlehensgewährung durch die Hauptgesellschafterin in
Höhe von
85 Mio. Euro. Das neue Cash
-
Pooling
-
Volumen beträgt seit Mitte 2023 nun
95,0
Mio.
Euro, die Laufzeit
endet weiterhin Ende 2027.
Seit 2023 werden, wie in der Vor
-
Coronazeit, grundsätzlich wieder deutlich positive operative
Cash
-
flows erzielt. Die Umsetzung der weiteren Investitionen in die Infrastruktur der
Koelnmesse
erfolgt dabei je nach
Geschäftsverlauf und Finanzierbarkeit.
Die Koelnmesse GmbH war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukom
-
men.
KölnMusik
GmbH
Im Geschäftsjahr 2023 wurden in der Kölner Philharmonie 384 Veranstaltungen durchgeführt,
davon
137
KölnMusik
-
Veranstaltungen (Vorjahr: 350, davon 140 KölnMusik
-
Veranstaltungen)
inklusive
4 Koproduktionen (Vorjahr: 3) und 29 Philharmonie Lunch
-
Veranstaltungen (Vorjahr:
9 Veranstaltungen).
Neben dem Veranstaltungsprogramm in der Kölner Philharmonie führte
die KölnMusik GmbH 51 (Vorjahr:
56) Konzerte in verschiedenen Kölner Stadtteilen sowie
3
Konzerte im Rahmen des Musikfestivals für „alte
Musik“ Felix! auf.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2023 9.844
Tsd. Euro
(Vorjahr: 8.851
Tsd.
Euro
).
Gegenüber dem
Vorjahr konnte erstmalig wieder ein uneingeschränkter Spielbetrieb für das
ganze Jahr durchgeführt
werden. Aus diesem Grund und aufgrund des zunehmenden Besu
-
cheraufkommens in der zweiten
Jahreshälfte 2023 stiegen die Umsatzerlöse im
Wirtschafts
-
jahr
überproportional an.
Die
s
onstigen betrieblichen Erträge verminderten sich gegenüber
dem Vorjahr auf 657
Tsd. Euro
(Vorjahr:
1.920
Tsd. Euro
). Im Jahr 2023
konnten Zuschüsse
und Sponsorenerträge von 534
Tsd. Euro
vereinnahmt
werden. Die Verminderung gegenüber
dem Vorjahr beruht auf Auszahlungen von Corona
-
Hilfen des
Sonderfonds für Kultur des
Bundes in 2022 von 972
Tsd. Euro
.
Der Aufwand aus bezogenen Leistungen beinhaltet im Wesentlichen Künstlerhonorare und
Honorarnebenkosten. Die Höhe der Aufwendungen resultiert aus dem Veranstaltungsange
-
bot. Für das
Jahr 2023 betragen die Aufwendungen 6.228
Tsd. Euro
(
Vorjahr:
6.483
Tsd.
Euro
). Der Personalaufwand beträgt im
Wirtschaftsjahr
2023 6.358
Tsd.
Euro
gegenüber im Vorjahr 6.125
Tsd. Euro
. Der Anstieg der
Personalaufwendungen beruht auf
den Tarifsteigerungen des gel
tenden TVöD.
Gegenüber dem Vorjahr stiegen die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen ins
gesamt um 90
Tsd. Euro
auf
3.769
Tsd. Euro
(Vorjahr
:
3.679
Tsd.
Euro
). Durch das uneinge
schränkte Veranstaltungsangebot in 2023 und der
damit
höheren Besucherauslastung stiegen insbesondere die Ticketing
-
Kosten gegenüber dem
Vorjahr
an.
Die Gesamtaufwendungen beliefen sich in 2023 auf 16.674
Tsd.
Euro
(Vorjahr:
16.622
Tsd.
Euro
), so dass fü
r
das Jahr 2023 ein Jahresfehlbetrag von 6.173
Tsd.
Euro
(Fehlbetrag Vor
jahr: 5.849
Tsd. Euro
) erzielt wurde.
Hiermit wurde der im Erfolgsplan 2023
ausgewiesene Planjahresfehlbetrag von 6.408
Tsd. Euro
um 235
Tsd. Euro
unterschritten.
Aus dem Veranstaltungsgeschäft erzielt die Gesellschaft wie in den Vorjahren Verluste, die
insbesondere
aus dem defizitären Eigenveranstaltungsprogramm resultieren
.
elektronische Kopie
Anlage 4
Seite
5
Vermögenslage
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 943
Tsd.
Euro
auf
11.599
Tsd.
Euro
.
Auf der Aktivseite erhöhten sich Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen von 1.341
Tsd. Euro
auf
1.623
Tsd. Euro
sowie die liquiden Mittel von
5.983
Tsd.
Euro
auf 7.274
Tsd.
Euro
aufgrund des gestiegenen
Vorverkaufes von Konzert
ver
-
an
staltungen im Folgejahr.
Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um 119
Tsd. Euro
aufgrund der Einstellung
des Zuschusses
der Stadt Köln in Höhe von 5.929
Tsd. Euro
und der Nachschusszahlung des
Zuschusses für 2020 von
362
Tsd. Euro
und der Entnahmen aus der Kapitalrücklage zum
Ausgleich des Verlustes in Höhe von
6.173
Tsd. Euro
. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich von
im Vorjahr 6.801
Tsd. Euro
auf 7.748
Tsd. Euro
.
Insbesondere die erhaltenen Anzahlungen
auf Veranstaltungen stiegen aufgrund des Vorverkaufs für
Konzertver
anstaltungen im Folge
-
jahr. Ebenso erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber
Fremdveranstaltern, da wieder
Konzerte der Partner veranstaltet werden konnten.
B.
Erläuterungen zur Ertrags
-
und Vermögenslage
des Veranstaltungszentrums
Ertragslage
Die
E
igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat das
Wirt
-
schafts
jahr 202
3
mit einem
Jahresfehlbetrag
von
1.
4
96
Tsd.
Euro
(Vorjahr:
394
Tsd.
Euro)
abgeschlossen. Den Aufwendungen von
1
5
.
685
Tsd.
Euro
(Vorjahr:
14
.
484
Tsd.
Euro)
stan
-
den dabei Erträge von
1
4
.
189
Tsd.
Euro
(Vorjahr:
14
.
090
Tsd.
Euro)
gegenüber.
Geplant war
ein
Jahresfehlbetrag
von
rd.
1
.
678
Tsd. Euro.
Die
Erträge
des abgelaufenen
Wirtschafts
jahres
setzen sich
zusammen
aus Umsatzerlösen
(Mieten
bzw.
Pachten
, Erbbauzinsen) vo
n
3
.
122
Tsd. Euro und sonstigen betrieblichen Erträ
-
gen
in Höhe von
1
1
.
067
Tsd. Euro.
Die sonstigen
betrieblichen Erträge beinhalten im Wesent
-
lichen die
Betriebskostenzuschüsse der Stadt Köln für die
K
ölnMusik
GmbH
zzgl. der nach
-
träglichen Aufstockung für
das Jahr
2021
(
6
.
291
Tsd. Euro),
das Veranstaltungszentrum
der
Stadt
Köln
(
3
.
0
00 Tsd. Euro)
und
de
n
Zinsanteil des aus dem städtischen Haushalt zu leisten
-
den Schuldendienstes
(1.
715
Tsd. Euro).
A
uf der Aufwandseite
stehen den
vorgenannten
Erträgen
Abschreibungen auf Sacha
nlagen
von 2
.
348
Tsd. Euro, Zinsen in Höhe von
3
.
145
Tsd. Euro, Abschreibungen auf Finanzanlagen
in Höhe des Verlustes der
K
ölnMusik
GmbH
von
6
.
173
Tsd. Euro sowie sonstige betriebliche
Aufwendungen von
4
.
016
Tsd. Euro gegen
über
.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
beinhalten als größte
Posten
die Instandhaltungs
-
und Baubetreuungs
aufwendungen von
2
.
404
Tsd. Euro (V
orjahr
:
1.
131
Tsd. Euro)
,
die
Energiekosten in Höhe von
764
Tsd.
Euro
(V
orjahr
:
5
77
Tsd. Euro)
sowie die Bewachungskosten des
Heinrich
-
Böll
-
Pla
tzes von
2
95
Tsd.
Euro (V
orjahr
:
2
71
Tsd.
Euro).
elektronische Kopie
Anlage 4
Seite
6
Vermögenslage
Die Bilanzsumme
verringerte
sich gegenüber dem Vorjahr um
19
5
Tsd.
Euro auf
41
5
.
58
1
Tsd.
Euro.
D
as Sachanlagevermögen
hat sich
bei
Zugängen
von
1.878
Tsd. Euro
,
Nettoabgängen von
832 Tsd. Euro
und Abschreibungen in Höhe von 2
.
34
7
Tsd.
Euro im Saldo um
1
.
302
Tsd.
Euro
auf
8
0
.
44
7
Tsd. Euro
vermindert
.
Zugänge erfolgten
in 20
2
3
im Wesentlichen im Zuge der
laufenden Sanier
ungs
-
bzw.
Sicherungsmaßnahmen in der Bastei (693
Tsd.
Euro
),
im
Tanzbrun
nen (574 Tsd.
Euro
) und in der Philharmonie (585
Tsd.
Euro
)
, die als Anlagen im
Bau
ausgewiesen
werden
.
Der Anlagenabgang betrifft die geplante Erneuerung der ELA
-
Anlage, die
vor dem Hintergrund erheblicher Folgeinvestitionen nun erst im Zuge einer
Generalsanierung der Phil
harmonie durchgeführt werden soll. Die Betriebssicherheit der
bestehenden Anlage konnte durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden.
D
as Eigenkapital
hat sich
durch
die
Einlag
e
des aus dem städtischen Haushalt zu leistenden
Schuldendien
stes
(Tilgungsanteil)
in
Höhe von
4
.
283
Tsd. Euro
abzüglich
des Fehlbetrages in
Höhe von
1.495
Tsd. Euro
um
2
.
78
8
Tsd.
Euro
auf 1
7
4
.
161
Tsd. Euro
erhöht
.
Der Sonderpos
-
ten
für Landeszuschüsse für die Sanierung des Gürzenich
ist mit Auflösung der letztmaligen
Rate
im Vorjahr
vollständig verbraucht
.
D
as
Fremdkapital
wird im Wesentlichen bestimmt von
den Bankverbindlichkeiten, die sich info
lge der plangemäßen Tilgung um 3
.
835 Tsd.
Euro
auf
237
.
769
Tsd.
Euro
reduzieren.
Da der Jahres
fehlbetrag
des Veranstaltungszentrums vorerst nicht aus städtischen Haushalts
-
mitteln ausgeglichen wird, ist dieser auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung
der Verl
ustvorträge aus Vorjahren von 8
.
612
Tsd.
Euro ergibt sich damit zum Bilanzstichtag
31.12.20
23
ein kumulierter
Bilanzverlust von
1
0
.
10
7
Tsd.
Euro.
Grundsätzlich ist der Vortrag eines Jahresverlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmun
-
gen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein
-
Westfalen (EigVO NRW) zulässig.
Jedoch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO NRW, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren
nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen we
rden soll,
wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln
auszugleichen.
Im
Wirtschafts
jahr 202
3
wurde entsprechend dieser Vorschrift
mit Genehmigung durch
Rats
-
beschluss vom
7
.
September
20
2
3
ein durch Gewinnvorträge aus Vorjahren bzw. Gewinnen
aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt nicht abgede
ckter Ver
-
lust aus dem Jahre 20
1
7
von rd.
4
.
559
Tsd. Euro durch
Entnahme aus
der Kapitalrücklage
ausgeglichen. Durch diesen Verlustausgleich ergibt sich insgesamt keine Minderung des Ei
-
genkapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des
vorstehend genannten Betrages reduziert wird, andererseits jedoch ein entsprechend gerin
-
gerer Verlustv
ortrag mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet wird.
Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums betr
ä
gt zum Bilanzstichtag 31.12.202
3
in der
Summe
1
7
4
.
161
Tsd.
Euro, wobei 21.000
Tsd.
E
uro a
uf das
Stammkapital und
163.268
Tsd.
Euro auf die
Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen zum
Bila
nzstichtag der kumulierte Bilanz
verlust in Höhe von
1
0
.
1
07
Tsd.
Euro gegenüberstand.
elektronische Kopie
Anlage 4
Seite
7
Investitionen
Der Rat hat i
n seiner Sitzung am 3. Mai
2018
die Verwaltung beauftragt,
d
as
denkmalge
-
schützte Gebäude „Bastei“ in das Eigentum der
E
igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstal
-
tungszentrum Köln zu überführen.
Ferner sollte e
in Baubestandsgutachten
erstellt werden
, um
den Instandsetzungs
-
und Sanierungsbedarf sowie eine Kostenschätzung in Hinsicht auf eine
für die Öffentlichkeit zugängliche, rentierliche gastronomische Nutzung festzustellen. Denk
-
malgerechte Vorgaben sind
dabei
zu berücksichtigen.
Der Ankauf der Bastei von der Koelnmesse GmbH erfolgte auf Basi
s des Ratsbeschlusses
vom 18. Dezember 2018 mit Wirkung zum 1. Januar
2019. Der Kaufpreis belief sich auf
614
Tsd.
Euro.
Mit Beschluss vom 7
.
Sept
e
mber
2020 hat der Betriebsausschuss für die Planung und die
Erstellung einer Kostenberechnung der Generalsanierung der Bastei Planungsmittel in Höhe
von 600 Tsd. Euro bereitgestellt.
Finanzierungsmaßnahmen bzw.
-
vorhaben
D
ie Finanzierung
von Investitionen
erfolgt
in Anbetracht der finanziellen Situation des Veran
-
staltungszentrums kreditwei
se
.
Der
hieraus resultierende Schuldendienst der eigenbetriebs
-
ähnlichen Einrichtung
wird
aus Mitteln des städtischen Haushaltes
im Einlagewege (Einzah
-
lung in die Kapitalrücklage) und durch Zuschüsse
erstattet.
Der
Cash
-
f
low aus laufender Ge
-
schäftstätigkeit
und die Einlagen der Stadt reichen nicht aus, um den Schuldendienst insge
-
samt bedienen zu können. Die Finanzplanung sieht daher in der Zukunft weitere Kreditaufnah
-
men vor.
C.
Risiko
-
und Chancen
bericht
Beteiligungsrisiken
Da die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung sich als Besitz
unternehmen
grundsätzlich nur im
Rahmen von Vermietungen und Verpachtungen der von Betriebsgesellschaften bewirtschaf
-
teten Grundstücke und Gebäude wirtschaftlich betätigt, liegen die wesentlichen Unterneh
-
mensrisiken bei den Betriebsgesellschaften, bei denen die für den Betrieb erforderlichen Fel
-
der der Risikobetrachtung im Mittelpunkt des jeweiligen Risikomanagements stehen
und in
Abstimmung mit dem Veranstaltungszentrum überwacht werden
.
elektronische Kopie
Anlage 4
Seite
8
Unternehmensrisiko
Wesentliche Risiken aus dem operativen Geschäft bestehen für das Veranstaltungszentrum
lediglich aus der seinerzeit zusammen mit der Koelnmesse GmbH durchgeführten US
-
Cross
-
Border
-
Transaktion für bestimmte Messehallen.
Hier steht das
Veranstaltungszentrum in stän
-
diger enger Abstimmung mit der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH, damit sowohl die
Geschäftsführung als auch die
Betriebsleitung und der Betriebs
ausschuss wesentliche Risiken
frühzeitig erkennen und geeignete gegensteuernde Maßnahmen einleiten können.
Die aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH am 19. September 2002 im Zusammen
-
hang mit der US
-
Cross
-
Border
-
Transaktion mit dem amerikanischen Investor abgeschlosse
-
nen Leasing
-
Gesamtvereinbarung auch für das Veranstaltungszentrum als Vertragspartner
resultierenden Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Vorjahr unverändert fort. Von beson
-
derer Bedeutung ist hier die Verpflichtung der beiden Vertragsparteien Koelnmesse GmbH
und Stadt Köln
-
E
igenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum, bei Eintr
itt be
-
stimmter Ereignisse (im Vertrag
„
Equity Collateral Trigger Event“ genannt) weitere Sicherhei
-
ten stellen zu müssen. In diesem Zusammenhang sieht der Vertrag z.B. das Absinken des
Ratings der Bundesrepublik unter AA bei Standard & Poor’s oder Aa2 bei Moody’s oder den
Eintritt einer wesentlichen Vertragsverletzung als mögliches
,
eine Sicherheit auslösendes Er
-
eignis vor. Im Jahre 2004 ist mit der Herabstufung der Bonität des Landes Nordrhein
-
Westfalen
ein solches
„
Trigger Event“ eingetreten, das den In
vestor berechtigt, eine Dienstbarkeit im
Grundbuch eintragen zu lassen.
Die Eintragung erfolgte 2008.
Auswirkungen auf das Veran
-
staltungszentrum und den operativen Messebetrieb ergeben sich hieraus nicht.
Darüber hinaus verpflichten die abgeschlossenen Verträge die Stadt Köln, im Falle einer In
-
solvenz der Koelnmesse GmbH ihr in den Erbbaurechtsverträgen abgesichertes Heimfallrecht
auszuüben. Weiterhin bestehen Berichtspflichten bei Änderungen und Umstrukturierungen der
den Verträgen zugrundeliegenden Rahmenbedingungen. Dem Investor, dem Trustee
und den
Darlehensgebern sind jährlich Pflichterfüllungsbescheinigungen nebst Anlagen (Auszug aus
dem Haushaltsplan, Jahresabschluss der GmbH) vorzulegen. Für die sic
h hieraus ergebenden
Verpflichtungen in den Folgejahren wurde bereits im Jahresabschluss 2002 eine entspre
-
chende Rückstellung gebildet.
Bisher sind keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Risiken aus der Cross
-
Border
-
Transak
-
tion für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung entstanden und momentan auch nicht ersicht
-
lich.
Vielmehr konnte in
2019 der Fremdkapitalanteil der Transaktion
(A
-
Payment Undertaking
Agreement und B
-
Payment
-
Undertaking Agreement)
vorzeitig
vorfälligkeitsentschädigungsfrei
vollständig getilgt
werden
.
Dies führt zu einer dauerhaften Min
derung
etwaiger Risiken aus
dem US
-
Lease
-
Geschäft.
Gesamtwirtschaftliche Branchenrisiken
Konjunkturelle Entwicklungen der
Gesamtwirtschaft können das Geschäft der Betriebsgesell
-
schaften durch eine veränderte Nachfrage der Kunden beeinflussen und sich sowohl positiv
als auch negativ auf das jeweilige Umsatz
-
und Unternehmensergebnis der Betriebs
-
bzw.
Beteiligungsgesellschaft
en
auswirken. Von diesen Auswirkungen ist dann auch das Veranstal
-
tungszentrum immer unmittelbar
bzw.
mittelbar (Koelnc
ongress
GmbH
nach dem Verkauf über
Koelnmesse GmbH)
betroffen.
elektronische Kopie
Anlage 4
Seite
9
Liquiditätsrisiko
Auch wenn das
Veranstaltungszentrum organisatorisch und finanziell als selbständiges Son
-
dervermögen auf der Grundlage eines eigenen Wirtschaftsplans seine Geschäfte führt,
muss
seine Finanzierung über Mittel des städtischen Haushalts sichergestellt
werden
. Das Risiko
einer Illiquidität ist daher als gering anzusehen.
Eigenkapitalverzehr
Werden die auch für die Folgejahre erwarteten Jahresfehlbeträge wie bisher durch Entnahmen
aus der Kapitalrücklage ausgeglichen,
wird
das Eigenkapital
weiter
kontinuierlich
sinken. Auf
mittlere Sicht wird daher bei der derzeitigen Betriebsstruktur ein Verlustausgleich aus Mitteln
der Stadt Köln erforderlich werden.
Nur damit kann das Veranstaltungszentrum in seiner der
-
zeitigen Struktur seinen Verpflichtungen dauerhaft nachkommen und eine
angemessene
Ei
-
genkapitalausstattung erhalten.
Rechtliche Risiken
A
us heutiger Sicht
sind
keine existenziellen Risiken für die zukünftige Entwicklung der eigen
-
betriebsähnlichen Einrichtung zu erwarten.
Zur Vermeidung von EU
-
beihilferechtlichen Risike
n w
e
rden alle Beziehungen zu möglichen
Empfängern von Ausgleichsleistungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen
Interesse
überprüft und soweit notwendig
rechtlich angepasst.
So hat der Rat der Sta
dt Köln
mit Beschluss vom 30. September
2014 die Köln
K
ongress GmbH mit der Erbringung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesses betraut.
Gegenstand der Be
-
trauung sind der Betrieb und die an den Interessen aller Bevölkerungskrei
se orientierte Nut
-
zung des Gürzenich, des Tanzbrunnens (inkl. Theater am Tanzbrunnen) sowie der Flora.
Die
Betrauung tra
t zum 01.01.2015 in Kraft.
Die
K
ölnMusik
GmbH ist als Kultureinrichtung gemäß
Artikel 1 Nr. 1 lit. j) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU)
Nr.
651/201
4
der Kommission
)
von der Notifizierungspflicht befreit.
Nach dem Verkauf an die Koelnmesse GmbH betreffen rechtliche Risiken bezüglich der
Köln
K
ongress GmbH das Veranstaltungszentrum ab 2020 allenfalls noch mittelbar.
Chancen
Nicht zuletzt auf Grund der Inbetriebnahme der Flora liegen Chancen für das
Veranstaltungs
-
zentrum in verbesserten Vermarktungsmöglichkeiten der Beteiligungsgesellschaften. Diese
können sich positiv auf die Jahresergebnisse und
die
Erfüllung des Satzungszwecks auswir
-
ken.
Risikofrüherkennungssystem
Das
Risikomanagement
s
ystem ist als internes Kontrollsystem ausgerichtet auf die Betriebs
-
leitung und den Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln als Kontrollorgan.
In 2015 wurde
ein in sich geschlossene
s
Risikofrüherkennungssystem
implementiert
. Dazu
wurden ein Leit
-
faden sowie ein zusammengefasster Bericht zum Risikomanagemen
t
vorgelegt.
Der
Bericht
wurde in 202
3
aktualisiert.
elektronische Kopie
Anlage 4
Seite
10
D.
Prüfungsfeststellungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dornbach
GmbH
hat auf der Gr
undlage des unter Zustim
-
mung des
Betriebsausschusses Veranstaltungszentrum Köln
von der Betriebsleitung am
27
.
Februar
20
2
3
erteilten Prüfungsa
uftrages den Jahresabschluss 202
2
des
Veranstaltungszent
rums Köln geprüft. Der Prüfungsauftrag umfasste nach § 106 Absatz 1 GO
NRW in entspre
chender Anwendung des § 53 Absatz 1 Nummern 1 und 2
Haushalts
grund
-
sätze
gesetz auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der
wirtschaftlichen Verhält
nisse. Die Prüfung hat
keine
Feststellungen ergeben
.
E
.
Prognosebericht
Der
Rat der Stadt Köln hat
in sei
ner Sit
zung am
6
.
Februar
20
24
nach Vorberatung im Be
-
triebsausschuss am
5
.
Februar
20
24
den
Wirtschaftsplan 20
2
4
des
Veranstaltungszentrums
festgestellt.
Im Erfolgsplan
weist
dies
er
einen Jahresfehlbetrag von rd. 0
,
7
Mio. Euro
aus.
Das
im Vermögensplan 202
4
ausgewiesene Investitionsvolumen
beläuft
sich für die Betriebsteile
Gürzenich, Kölner Philharmonie, Rheinterrassen/Tanzbrunnen und Fl
ora insgesamt auf rd.
9
,
2
Mio.
Euro
. Davon sind 4,0 Mio.
Euro
für die Sanierung der Open
-
Air
-
Bühne und der
Schirme am Tanzbrunnen vorgesehen. Mit dem Planungsbeschluss zur Generalsanierung der
Bastei am 07.09.2020 hat der Ausschuss Mittel in Höhe von 600 Tsd.
Euro
freigegeben. Der
Vermö
gensplan sieht zur Weiterführung der Maßnahme vorsorglich Mitt
el in Höhe von
2,0
Mio.
Euro
vor.
Das Ergebnis des Erfolgsplans berücksichtigt den aus dem städtischen Haushalt bereitgestell
-
ten und über d
ie
eigenbetriebsähnliche Einrichtung
weitergeleiteten Betriebskostenzuschuss
an die KölnMusik GmbH
in Höhe von rd. 5,9
Mio. Euro.
Des Weiteren beinhaltet der Erfolgs
-
plan einen
direkten Zuschuss der Stadt Köln an
d
ie
eigenbetriebsähnliche Einrichtung
in Höhe
von
3
,0
Mio.
Euro
. Daneben erhält
das Veranstaltungszentrum rd. 2
,
0
Mio. Euro
Schulden
-
dienst
hilfe (Zinsanteil) für die Darlehen zur Finanzierung der Kapitalzuführung an die
Koelnmesse GmbH sowie für die Finanzierung der Florasanierung.
Mit Beschluss vom 16.05.2024 hat der Rat die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Ein
-
richtung ermächtigt, einen Kaufvertrag zum Erwerb des Nordgeländes der Koelnmesse, der
sog. „Nordhallen“ (inkl. Congress
-
Centrum Nord) abzuschließen.
Basis des Grundstücksge
-
schäftes ist der zwischen der Koelnmesse und der
Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15
-
18
GbR bestehende Pachtvertrag, der im Zuge des Ankaufes durch die Stadt bzw. des Ver
-
anstaltungszentrums auf Triple
-
Net, d.h. sämtliche Instandhaltungen sind von der Koelnmesse
zu leisten, umgestellt sowie auf eine Laufzeit von 30 Jahren verlängert w
ird.
Die Wirtschaft
-
lichkeit des Geschäfts wurde gutachterlich belegt. Demnach erwirtschaftet das Invest, nach
Anfangsverlusten in den ersten 10 Jahren, ansteigende Überschüsse, die das Veranstaltungs
-
zentrum deutlich entlasten.
Der
auf Basis
der beschriebenen Transaktion
fortgeschriebene Wirtschaftsplan für das Jahr
2024 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 27.06.2024 festgestellt.
Der fortgeschriebene Wirt
-
schaftsplan
schließt nunmehr mit einem
Verlust in Höhe von rd.
2,2 Mio.
Euro ab
. In der Mit
-
telfristplanung steigt der
Verlust
aufgrund der Anfangsverluste
des Invests
sukzessive
an
.
Das
Veranstaltungszentrum
wird
daher
auch
in den Folgejahren
aller Voraussicht nach
struk
-
turelle
Jahresfehlbeträge erzielen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
bleibt
aufgrund ihrer
Struktur
mittelfristig
auf
Zuschüsse
aus dem
städtischen Haushalt angewiesen.
Unter dieser
Prämisse wurde der Jahresabschluss unter going
-
concern Gesichtspunkten aufgestellt.
elektronische Kopie
Anlage 4
Seite
11
Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen
Eigenkapitalquote und der praktizierten bzw. wei
-
ter geplanten Finanzierungsmaßnahme über Abschreibungen, Zuschüsse und Kreditauf
-
nahme ist der Bestand des Betriebes
trotz der Anfangsverluste aus dem Ankauf der Nordhal
-
len
nach unserer Einschätzung nicht gefährdet.
Der Wirtschaftsplan der
KölnMusik
Gmb
H
für das Geschäftsjahr 202
4
schließt mit einem
Jahresfehlbetrag von 6.
242
Tsd.
Euro
ab.
Bei den Planungen ging die Geschäftsführung von
einer weiteren langsamen Erholung der Nachfrage
insbesondere bei den Einzelkartenverkäu
-
fen aus.
Tatsächlich
setzt sich der positive Trend beim Besucheraufkommen fort
, so dass nach derzei
-
tigem Stand
gegenüber
de
r
Planung von einer Ergebnisverbesserung auszugehen ist.
Der Wirtschaftsplan der
Koelnmesse GmbH
sieht
für das
turnusbedingt grundsätzlich
schwä
-
chere
Geschäftsjahr 20
2
4
einen Jahres
fehlbetrag
in Höhe von
0,6
Mio
. Euro
vor
.
Die Koelnmesse plant
weltweit insgesamt 70 Veranstaltungen für 2024. Darunter sind 46 Ei
-
gen
-
und
21 Gastveranstaltungen sowie 3 Corporate Events in Köln.
Köln,
den
19
.
Juli
202
4
gez.
Prof. Dr. Dörte Diemert
gez.
Frank Höller
Erste Betriebsleiterin
Geschäftsführender Betriebsleiter
elektronische Kopie
Anlage
5
Seite
1
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Veranstaltungszentrum der Stadt Köln
, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr
vom
1. Januar
bis zum
31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebe
-
richt der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln, für
das
Wirtschaftsjahr
vom
1. Januar
bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
•
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den
einschlägigen
deutschen, für
Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen
Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
zum 31. Dezember 2023 sowie
ihrer
Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr
vom
1. Januar
bis zum 31. Dezember 2023 und
•
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein
unter Beachtung der
landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften
gelten
-
den handelsrechtlichen
Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
elektronische Kopie
Anlage
5
Seite
2
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun
-
gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim
-
mung mit §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge
-
stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung
des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und be
-
rufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Über
-
einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns er
-
langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts
Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt „E. Prognosebericht“ des Lageberichts, in
dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dau
-
erhaft auf Zuschüsse bzw. mittelfristig auf einen Verlustausgleich durch die Stadt Köln ange
-
wiesen ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbe
-
züglich nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss
und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den
einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen
Vorschrif-
ten in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrecht
-
lichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung
mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt ha
-
ben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rech
-
nungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
elektronische Kopie
Anlage
5
Seite
3
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort
-
lich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmens
-
tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam
-
menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs
-
grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat
-
sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von
der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belan
-
gen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverord
-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als not
-
wendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften
geltenden handels
-
rechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro
-
zesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage
-
berichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtli
-
chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ver
-
mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebs
-
verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver
-
merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht be
-
inhaltet.
elektronische Kopie
Anlage
5
Seite
4
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass ei
-
ne in Übereinstimmung mit §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü
-
fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge
-
führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angese
-
hen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
•
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahres
-
abschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü
-
fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü
-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentli
-
che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irr
-
tümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolo
-
se Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig
-
keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhal
-
ten können.
•
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun
-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um
-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
•
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
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5
•
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä
-
tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut
-
same Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die da
-
zugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi
-
zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un
-
seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
•
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein
-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge
-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vor
-
schriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt.
•
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes
-
entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung.
•
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu
-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga
-
ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un
-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
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1
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Ver
-
hältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720)
1.
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisier
-
te Offenlegung der Organbezüge
a)
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schrift
-
liche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie
ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen
den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Nach § 2 der aktuellen Betriebssatzung vom 31.
Mai 2022, in Kraft getreten am
13.
Juni 2022, regelt der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Betriebsausschus
-
ses die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung durch Dienstanweisung. Der
Oberbürgermeister hat die aktuell gültige Version der „Dienstanweisung zur Geschäfts-
verteilung innerhalb der Betriebsleitung des Veranstaltungszentrums Köln“ am
27.
Februar 2013 mit Zustimmung des Betriebsausschusses vom 4.
Februar 2013 er
-
lassen.
Die Einbindung des Betriebsausschusses und des Rats in die Entscheidungsprozesse
der Betriebsleitung ist in §
3 bzw. §
4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung geregelt. Darüber hinaus gehende schriftliche Weisungen an die Betriebs
-
leitung bestehen nicht.
b)
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur
-
den Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr fand eine Sitzung des Rats der Stadt Köln mit Befassung der eigenbe
-
triebsähnlichen Einrichtung und sieben Sitzungen des Betriebsausschusses statt.
Die Protokolle haben uns vorgelegen.
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c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. §
125 Abs.
1 Satz
5
AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Frau Prof. Dr. Dörte Diemert war im Berichtsjahr 2023 Mitglied in folgenden Aufsichts
-
räten:
– KölnVorsorge-Sterbeversicherung VVaG,
– RheinEnergie AG,
– GEW Köln AG.
Herr Frank Höller nimmt als Leiter der Stabsstelle Beteiligungssteuerung, öffentliches
Finanz- und Unternehmensrecht im Dezernat Finanzen der Stadt Köln an diversen Sit
-
zungen von Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs.
1
Satz 5 AktG bei städtischen Beteiligungsgesellschaften teil.
Ansonsten waren die Mitglieder der Betriebsleitung auskunftsgemäß im Berichtsjahr
2023 in keinen Kontrollgremien tätig.
d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi
-
vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi
-
xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwir
-
kung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Organmitglieder erhalten keine Vergütung von der Eigenbetriebsähnliche Einrich
-
tung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln.
2. Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a)
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations
-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs-
befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse erge
-
ben sich aus der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung, einer
Dienstanweisung für die Sonderkasse und einer Dienstanweisung zur Geschäftsvertei
-
lung innerhalb der Betriebsleitung. Diese entsprechen den Bedürfnissen der eigenbe
-
triebsähnlichen Einrichtung. Auskunftsgemäß erfolgt eine regelmäßige Überprüfung.
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3
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht
nach den jeweils gültigen Regelungen verfahren wird.
c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku
-
mentiert?
Die Betriebsleitung hat über die zu a) genannten Regelungen hinaus, die auf die Ein
-
haltung des 4-Augen-Prinzips abstellen, keine eigenen spezifischen Vorkehrungen zur
Korruptionsprävention ergriffen, da die Stadt entsprechende Maßnahmen ergriffen und
dokumentiert hat, die auch von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung entsprechend
zu beachten sind.
d)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs
-
prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen,
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese
nicht eingehalten werden?
Für die Auftragsvergabe und -abwicklung ist die Betriebsleitung verantwortlich. Sie be
-
dient sich bei Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Gebäudewirt
-
schaft der Stadt Köln, bei Kreditaufnahmen der Kämmerei der Stadt Köln.
e)
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwal
-
tung, EDV)?
Die Dokumentation erfolgt nach unserem im Rahmen der Prüfung gewonnenen Ein
-
druck ordnungsgemäß.
3. Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei-
bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten -
den Bedürfnissen des Unternehmens?
Es wird jährlich ein Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan) einschließlich einer
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung entsprechend §
12 der Betriebssatzung er
-
stellt. Nach unseren im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erlangten Kenntnissen
entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrich
-
tung.
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b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Die Ursachen für Planabweichungen werden analysiert und in den Quartalsberichten
ausgewertet.
c)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und
den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einschließlich der Kos
-
tenrechnung entspricht grundsätzlich der Größe und den besonderen Anforderungen
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
Im Bereich der Anlagenbuchhaltung ist eine Verbesserung erforderlich hinsichtlich der
Abstimmung mit den in der Finanzbuchhaltung gebuchten Beträgen, zumindest im
Rahmen der Jahresabschlusserstellung. Denn es erfolgt eine unabhängige Verbu
-
chung in der Anlagenbuchhaltung ohne Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung. Dies er
-
fordert im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zusätzliche Abstimmungsarbeiten.
d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquidi
-
tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Auf Grundlage der „Dienstanweisung für die Sonderkasse“ und der „Unterschrifts-
ordnung für die Sonderkasse“ besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, wel
-
ches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet.
e)
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten
worden sind?
Ein zentrales Cash-Management mit der Stadt Köln oder mit anderen Einrichtungen
der Stadt Köln existiert nicht.
f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden?
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen
zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Forderungen resultieren nahezu ausschließlich aus Vermietungs- und Verpachtungs
-
leistungen sowie Erbbauzinsen gegenüber verbundenen Unternehmen. Auf Basis der
vertraglichen Regelungen wird der planmäßige Zahlungseingang überwacht.
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g)
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um
-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Eine eigenständige Stelle Controlling ist bei dem Veranstaltungszentrum nicht vorhan
-
den. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird maßgeblich von den Tochterge
-
sellschaften beeinflusst. Die für das Beteiligungscontrolling der Beteiligungsgesell
-
schaften beim Finanzdezernat der Stadt Köln zuständige Mitarbeiterin ist auch für das
Veranstaltungszentrum tätig.
Bei Bauprojekten stützt sich das Veranstaltungszentrum auf das Baucontrolling der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Aufgrund dieser organisatorischen Einbindungen und unter der Voraussetzung, dass
bei den genannten anderen Stellen ein funktionsfähiges Beteiligungs- bzw. Baucontrol
-
ling implementiert ist, erscheint dieses Vorgehen anforderungsgerecht.
h)
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa
-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be
-
teiligung besteht?
Zuständig für das Controlling bei den Beteiligungsgesellschaften ist das Beteiligungs
-
controlling der Stadt Köln.
4. Risikofrüherkennungssystem
a)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig er
-
kannt werden können?
Die Betriebsleitung hat ein Risikofrüherkennungssystem implementiert und in einem
„Leitfaden zum Risikomanagement der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstal
-
tungszentrum Köln der Stadt Köln“ (Stand Juni 2015) als Dienstanweisung erlassen
und dokumentiert. Danach erfolgt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, ei
-
ne Berichterstattung über die Einschätzung potenzieller Risiken.
Auf dieser Grundlage wurde ein aktualisierter Bericht zum Risikomanagement erstellt
und dem Betriebsausschuss zur Sitzung am 4.
September 2023 vorgelegt. Risiken be
-
stehen in der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften und in mögli
-
chen Auswirkungen der US-Lease-Vereinbarungen.
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b)
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Die getroffenen Maßnahmen sind ausreichend und zweckentsprechend. Anhaltspunk
-
te, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen unserer
Prüfung nicht ergeben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Ja. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Frage 4 a) und b).
d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit
dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen
abgestimmt und angepasst?
Ja. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Frage 4 a) und b).
5. Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Der Fragenkreis ist nicht anwendbar, da derartige Geschäfte nicht mehr getätigt wer
-
den.
In 2002 wurde einmalig ein US-Cross-Border-Leasingvertrag hinsichtlich der Messe
-
hallen abgeschlossen. Der Fremdkapitalanteil wurde zurück gezahlt. Risiken sind nicht
zu erwarten. Die jährlichen Berichtspflichten gegenüber den Vertragspartnern werden
erfüllt
6. Interne Revision
a)
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese
Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Angesichts seiner Größe und Struktur verfügt der Betrieb über keine eigene interne
Revision.
b)
Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unterneh
-
men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Antwort 6 a).
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c)
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revisi
-
on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander
unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch
getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionspräventi
-
on berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Siehe Antwort 6 a).
d)
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge
-
stimmt?
Siehe Antwort 6 a).
e)
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
Siehe Antwort 6 a).
f)
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der inter
-
nen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revisi
-
on/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Siehe Antwort 6 a).
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln führt Revisionstätigkeiten bei der eigenbe
-
triebsähnlichen Einrichtung durch. Im Berichtsjahr sind durch das Rechnungsprüfungs
-
amt der Stadt Köln zwei Kassenprüfungen der Sonderkasse der eigenbetriebsähnli
-
chen Einrichtung durchgeführt worden. Die Prüfungsberichte enthalten keine Bean
-
standungen.
7.
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung,
Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Über
-
wachungsorgans
a)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa
-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden ist?
Wir haben im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür festgestellt, dass
die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen
Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist.
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b)
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa
-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass
Kredite an Mitglieder der Betriebsleitung, des Betriebsausschusses bzw. Rates der
Stadt Köln gewährt wurden.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah
-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorge
-
nommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Anhaltspunkte dafür, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche,
aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen wurden,
haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge
-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es sind uns keine Anhaltspunkte bekannt geworden, dass Geschäfte und Maßnah
-
men, die nicht mit Gesetz, nicht mit den in 2023 gültigen Betriebssatzungen und nicht
mit der Geschäftsordnung oder der Geschäftsanweisung sowie bindenden Beschlüs
-
sen der Überwachungsorgane in Übereinstimmung stehen, abgeschlossen wurden.
8. Durchführung von Investitionen
a)
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, imma
-
terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Ren
-
tabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans geplant. Bei größeren Investiti
-
onen werden auskunftsgemäß Wirtschaftlichkeitsrechnungen unter Berücksichtigung
der öffentlichen Zwecksetzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung durchgeführt.
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b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt
-
lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu
ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligun
-
gen)?
Im Rahmen der Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte bekannt geworden, dass die
Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil
über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen.
c)
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Kontrolle und Abwicklung von Investitionen erfolgen unter Führung der Gebäude
-
wirtschaft der Stadt Köln und unter Einbeziehung des Betriebsausschusses, des Rates
und des Rechnungsprüfungsamtes. Darüber hinaus erfolgt eine Überwachung im Rah
-
men des jährlich aufzustellenden Wirtschaftsplans.
d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge
-
ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Es haben sich bei abgeschlossenen Investitionen keine Überschreitungen ergeben.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Anhaltspunkte dafür, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung
der Kreditlinien abgeschlossen wurden, haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht
festgestellt.
9. Vergaberegelungen
a)
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B.
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte für eindeutige Verstö
-
ße gegen Vergaberegelungen ergeben. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass von we
-
nigen Ausnahmen abgesehen die Vergaben durch die Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln durchgeführt werden.
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b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzan
-
gebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Siehe zu Frage 9 a).
10. Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die nach § 13 der Betriebssatzung alle drei Monate vorgesehene Berichterstattung an
den Betriebsausschuss erfolgte ausweislich uns vorgelegter Protokolle während der
turnusmäßigen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Erläuterungen, insbeson
-
dere durch die Quartalsberichte.
b)
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un
-
ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die Berichte vermittelten einen sachgerechten Einblick in die wirtschaftliche Lage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
c)
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge
-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesent
-
liche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Das Überwachungsorgan wurde ausweislich der Sitzungsprotokolle über wesentliche
Vorgänge angemessen und zeitnah im gemäß Satzung vorgesehenen Turnus unter
-
richtet.
Anhaltspunkte für ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickel
-
te Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlas
-
sungen, über die darüber hinaus noch zu berichten gewesen wäre, haben sich im Rah
-
men unserer Prüfung nicht ergeben.
d)
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Den von uns durchgesehenen Protokollen waren keine besonderen Berichtsanforde
-
rungen im Sinne von § 90 Abs. 3 AktG zu entnehmen.
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e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach §
90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Aufgrund unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Bericht
-
erstattung nicht in allen Fällen ausreichend war.
f)
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan
erörtert?
Nach den uns erteilten Auskünften gibt es keine D&O-Versicherung.
g)
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa
-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen
-
gelegt worden?
Meldungen über Interessenkonflikte der Mitglieder der Betriebsleitung oder der Über
-
wachungsorgane sind uns nicht bekannt geworden.
11. Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass in wesent-
lichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für auffallend hohe oder
niedrige Bestände ergeben.
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c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermö
-
gensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine konkreten Anhaltspunkte für im Ver
-
gleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der
Vermögensgegenstände ergeben. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die veran
-
staltungsspezifischen Gebäude und technischen Einrichtungen zu einer anderen Nut
-
zung nicht geeignet sind und es sich außerdem um einen Zuschussbetrieb handelt, so
dass positive Ertragswerte zur Ermittlung von marktorientierten Verkehrswerten nicht
gegeben sein dürften.
12. Finanzierung
a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu
-
sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti
-
onsverpflichtungen finanziert werden?
Die Eigenkapitalquote beträgt 42,0
% der Bilanzsumme (Vorjahr: 41,3
%). Die Darle
-
hensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 57,3
% der Bilanzsumme
(Vorjahr: 58,3 %).
Die wesentlichen Investitionsverpflichtungen sollen aus erwirtschafteten Abschreibun
-
gen und aus Krediten finanziert werden.
b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre
-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Für Zwecke des NKF-Gesamtabschlusses der Stadt Köln ist das Veranstaltungszen
-
trum erstmals für 2016 aufgefordert worden, einen Teilkonzernabschluss nach NKF-
Grundsätzen unter Einbeziehung des Teilkonzerns der Koelnmesse GmbH aufzustel
-
len.
Die Konzernbilanz zum 31.
Dezember 2019 weist bei einer Bilanzsumme von
EUR
661,3
Mio. liquide Mittel von EUR
118,5
Mio. und Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen von EUR
159,1
Mio. aus. Die liquiden Mittel entfallen ausschließlich
auf den Teilkonzern der Koelnmesse GmbH, die Kredite mit Ausnahme von
EUR 0,6 Mio. auf das Veranstaltungszentrum.
Zum 31.
Dezember 2020 und zum 31.
Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2022
liegt noch kein NKF-Teilkonzernabschluss vor.
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Eine abschließende Beurteilung der Finanzlage des Teilkonzerns Veranstaltungszen
-
trum ist erst nach Aufstellung und Prüfung des NKF-Teilkonzernabschlusses möglich.
c)
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garanti
-
en der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit
verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung erhielt 2023 von der Stadt Köln einen allgemei
-
nen Betriebskostenzuschuss in Höhe von TEUR
3.000 und einen Zinszuschuss in Hö
-
he von TEUR 1.715.
Der Betriebskostenzuschuss für 2023 an die KölnMusik GmbH in Höhe von
TEUR
6.291 wurde planmäßig an die KölnMusik GmbH weitergeleitet und dort in die
Kapitalrücklage eingestellt.
Außerdem hat die Stadt Köln einen Darlehenstilgungszuschuss in Höhe von
TEUR 4.283 in die Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung eingestellt.
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflich
-
tungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden.
13. Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapital
-
ausstattung?
Anhaltspunkte für aktuelle Finanzierungsprobleme haben wir im Rahmen unserer Prü
-
fung nicht festgestellt.
Es ist wie auch im Lagebericht von der Betriebsleitung ausgeführt darauf hinzuweisen,
dass angesichts der Tatsache, dass es sich um einen Dauerverlustbetrieb handelt, mit
einem weiteren kontinuierlichen Eigenkapitalverzehr zu rechnen. Ein im Laufe der Jah
-
re sich ergebendes zu niedriges Eigenkapital kann mittelfristig zu Finanzierungsproble
-
men führen, sofern nicht Mittelzuführungen von außen aus dem Haushalt der Stadt
Köln erfolgen.
b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Es ist ein Jahresfehlbetrag entstanden.
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14. Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmen
-
ten/Konzernunternehmen zusammen?
Entfällt.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Die in 2021 zunächst mit der Bauaufsicht und Sachverständigen abgestimmte Erneue
-
rung der elektronischen Alarmierungsanlage (ELA) in der Philharmonie soll vor dem
Hintergrund erheblicher Folgeinvestitionen nun erst im Zuge einer Generalsanierung
der Philharmonie durchgeführt werden.
Die im Vorjahr für dieses Projekt als Anlagen im Bau aktivierten Planungsaufwendun
-
gen von TEUR 832 wurden in 2023 als Abgang gebucht mit einer entsprechenden ne
-
gativen Ergebnisauswirkung.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs
-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig
zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Anhaltspunkte dafür, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen mit
der Stadt Köln eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden, ha
-
ben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Entfällt.
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15. Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be
-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Es gab keine einzelnen verlustbringenden Geschäfte. Wir verweisen auf Frage 13 a).
b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Der Spielraum für Maßnahmen ist gering, da die Ertragslage des Veranstaltungszen
-
trums einerseits durch die Aufwendungen für die vermieteten bzw. verpachteten Immo
-
bilien und vertraglich festgelegte, nur indexbezogen anzupassende Erträge geprägt
wird und andererseits die Betriebssatzung durch den Bezug auf eine Nutzung der Ver
-
anstaltungsstätten durch alle Bevölkerungskreise, was die Vermarktungserlöse an
-
geht, enge Grenzen zieht. Zudem hängt das Ergebnis des Veranstaltungszentrums
auch wesentlich von den Ergebnissen der Beteiligungsgesellschaften ab, auf die kein
bzw. nur ein begrenzter Einfluss genommen werden kann. Das Veranstaltungszentrum
stellt sich daher in seiner jetzigen Situation als dauerdefizitäre Einrichtung dar, die auf
-
grund ihrer Struktur auf Zuschüsse und mittelfristig auch auf Eigenkapitalzuführungen
der Stadt Köln angewiesen ist.
16.
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Er
-
tragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Wir verweisen auf Fragen 15 a) und b).
b)
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage
des Unternehmens zu verbessern?
Wir verweisen auf Fragen 15 a) und b).
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Anlage
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Rechtliche und steuerrechtliche Verhältnisse
1. Rechtliche Verhältnisse
Rechtsform: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung.
Betriebssatzung:
Die aktuelle Fassung vom 31. Mai 2022 ist am 13.
Juni
2022 in Kraft getreten.
Gegenstand des Unternehmens:
Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist
der Betrieb der Kölner Philharmonie, des Gürzenich der
Stadt Köln, des Veranstaltungsgebäudes Flora Köln
sowie des Tanzbrunnens und des Theaters am
Tanzbrunnen auf dem Gelände des Rheinparks im Wege
von Gesamt- und Einzelverpachtungen. Dabei ist bei dem
Betrieb dieser Veranstaltungsstätten vorrangig einer an
den Interessen aller Bevölkerungskreise orientierten
Nutzung Rechnung zu tragen.
Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist
des Weiteren auf dem Messegelände in Köln-Deutz und
Köln-Mülheim der Betrieb des Confex sowie der südlichen
Messehallen 1 bis 5 sowie 10 und 11 im Wege der Ein
-
räumung von Erbbaurechten an den für den Betrieb die
-
ser Hallen benötigten Grundstücken.
Sitz: Köln.
Wirtschaftsjahr
:
1. Januar
bis
31. Dezember
.
Stammkapital: EUR 21.000.000,00.
Organe: Rat der Stadt Köln,
Betriebsleitung,
Betriebsausschuss.
elektronische Kopie
Anlage
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Aufgaben des Rates
:
Nach §
4 der Betriebssatzung entscheidet der Rat in den
Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung,
die ihm durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebs
-
verordnung oder die Hauptsatzung vorbehalten sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- Die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans,
- die Feststellung des Jahresabschlusses und die Er
-
gebnisbehandlung,
- die Entlastung des Betriebsausschusses,
- der Erwerb, die Veräußerung oder Belastung von
Grundstücken im Wert von mehr als EUR 500.000,00,
- der Erlass oder die Niederschlagung von Forderun
-
gen im Wert von mehr als EUR
50.000,00 im Einzel
-
fall,
- die Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt Köln,
- die Bestellung und die Abberufung der Betriebslei
-
tung.
Der Rat der Stadt Köln hat in der Sitzung vom
7. September 2023 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Rat stellt gemäß §
4 der Betriebssatzung i.V.m.
§
4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-
Westfalen den Jahresabschluss 2022 der Eigenbe
-
triebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum
Köln fest.
2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der
Jahresfehlbetrag 2022 von EUR
394.158,36 auf das
Wirtschaftsjahr 2023 vorgetragen wird.
3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022
Entlastung erteilt.
4.
Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr
2022 Entlastung erteilt.
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Anlage
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3
5.
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß §
10
Abs.
6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus
dem Wirtschaftsjahr 2017 stammenden Verlustes
von EUR
4.558.795,23 durch eine entsprechende
Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden.
Betriebsleitung:
Nach §
2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung
aus zwei Personen. Ein Mitglied der Betriebsleitung wird
vom Rat zum/zur Ersten Betriebsleiter/in bestellt. Ist
ein(e) Beigeordnete(r) Mitglied der Betriebsleitung, so ist
er/sie Erste(r) Betriebsleiter/in.
Die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung hat
der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Betriebsaus
-
schusses durch „Dienstanweisung zur Geschäftsvertei
-
lung innerhalb der Betriebsleitung des Veranstaltungszen-
trums Köln“ geregelt. Hierin wird das weitere Mitglied der
Betriebsleitung als „Geschäftsführende(r) Betriebslei
-
ter/in“ bezeichnet und ist Leiter/in des Rechnungswesens
im Sinne des § 13 EigVO NRW.
Im Wirtschaftsjahr 2023 waren bestellt:
Frau Prof. Dr. Dörte Diemert, Erste Betriebsleiterin,
Kämmerin der Stadt Köln.
Herr Frank Höller, geschäftsführender Betriebsleiter, Lei
-
ter der Stabsstelle Beteiligungssteuerung, öffentliches
Finanz- und Unternehmensrecht im Dezernat Finanzen
der Stadt Köln.
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Anlage
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Betriebsausschuss:
Nach §
3 der Betriebssatzung ist der Betriebsausschuss
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Finanzaus
-
schuss des Rates der Stadt Köln. Der Betriebsausschuss
berät die Angelegenheiten vor, die vom Rat zu entschei
-
den sind. Der Betriebsausschuss entscheidet in den An
-
gelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, die
Eigenbetriebsverordnung, die Betriebssatzung der eigen
-
betriebsähnlichen Einrichtung und vom Rat der Stadt Köln
ausdrücklich übertragen sind. Er entscheidet in den An
-
gelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates un
-
terliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet.
In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Oberbürger
-
meister mit dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses
oder dessen Stellvertreter entscheiden.
Der Betriebsausschuss ist zuständig für:
- Zustimmung zur Beauftragung einer(s) Wirtschafts
-
prüfer/in oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
oder der Gemeindeprüfungsanstalt zur Durchführung
der Jahresabschlussprüfung,
- Zustimmung zu Verträgen, wenn der Wert im Einzel
-
fall den Betrag von EUR
300.000,00 übersteigt; aus
-
genommen sind die Geschäfte der laufenden Be
-
triebsführung und Angelegenheiten, die nach der Ge
-
meindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung oder
der Betriebssatzung der Zuständigkeit des Rates vor
-
behalten sind,
- Stundung von Zahlungsverbindlichkeiten, wenn sie im
Einzelfall EUR 20.000,00 übersteigen,
- Erlass und Niederschlagung von Forderungen bei Be
-
trägen von EUR 10.000,00 bis EUR 50.000,00,
- die Entscheidung über den Erwerb, Veräußerung und
Belastung von Grundstücken im Wert von mehr als
EUR 50.000,00 bis einschließlich EUR 500.000,00,
- die Zustimmung zu Grundstücksmiet- und Pachtver
-
trägen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren
oder einer Miet- oder Pachtsumme von mehr als
EUR 250.000,00 innerhalb der Laufzeit,
elektronische Kopie
Anlage
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- die Entscheidung über die Entlastung der Betriebslei
-
tung.
Im Wirtschaftsjahr 2023 haben 7 Sitzungen stattgefun
-
den. Die Protokolle haben uns vorgelegen.
In der Sitzung vom 4.
September 2023 hat der Betriebs
-
ausschuss der Beauftragung unserer Gesellschaft zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zugestimmt.
Hinsichtlich der Zusammensetzung des Betriebsaus
-
schusses verweisen wir auf den Anhang.
Beschäftigte:
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung beschäftigt kein ei
-
genes Personal.
Wichtige Verträge: Pachtvertrag „Gürzenich“
Mit Vertrag vom 30.
Januar 1995 wurde zwischen der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung (damals noch unter
„Eigenbetrieb Gürzenich der Stadt Köln“ firmierend) und
der KölnKongress GmbH (verschmolzen auf die jetzige
Koelncongress GmbH) ein Pachtvertrag über das Objekt
Gürzenich geschlossen. Das Pachtverhältnis läuft bis
31. März 2024.
Pachtvertrag „Gelände Tanzbrunnen“
Mit Vertrag vom 29.
November bzw. 6.
Dezember 1999
wurde zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
und der KölnKongress GmbH (verschmolzen auf die jetzi
-
ge Koelncongress GmbH) ein Pachtvertrag über das Ge
-
lände des Tanzbrunnens einschließlich der Aufbauten
und Inventar geschlossen. Das Pachtverhältnis endet am
31. Dezember 2029.
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Anlage
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Pachtvertrag
„
Philharmonie
“
Am 7.
Februar 2008 wurde eine Neufassung des Pacht
-
vertrags vom 20.
September 1997 zwischen der eigenbe
-
triebsähnlichen Einrichtung und der Kölnmusik Betriebs-
und Servicegesellschaft mbH über den stadteigenen
Konzertsaal „Kölner Philharmonie“ mit Nebenräumen ver
-
einbart. Das Pachtverhältnis läuft bis zum 31.
Dezember
2027. Es verlängert sich jeweils um 10
Jahre, wenn es
nicht bis 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Mietvertrag
„
Flora
“
Mit Vertrag vom 27.
November 2006 bzw. 8.
Januar 2007
wurde zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
und der KölnKongress GmbH (verschmolzen auf die
jetzige Koelncongress GmbH) ein Mietvertrag über das
Grundstück „Am Botanischen Garten“ einschließlich der
Aufbauten und der fest eingebauten Inventarstücke
geschlossen. Das Mietobjekt ist zum Betrieb der Veran-
staltungsstätte „Flora“ vermietet. Das Mietverhältnis läuft
bis zum 31.
Dezember 2026. Es verlängert sich jeweils
um 2
Jahre, wenn es nicht bis 2
Jahre vor Ablauf ge-
kündigt wird.
Erbbaurechtsverträge mit der Koelnmesse GmbH
Mit notarieller Urkunde vom 27.
Dezember 2017 wurden
die bisherigen drei Erbbaurechtsverträge mit einer Lauf
-
zeit bis 31.
Dezember 2022 insgesamt mit Wirkung zum
1.
Januar 2018 neu gefasst und in einer Urkunde zusam
-
mengeführt. Die Erbbaurechte wurden zu einem Erbbau
-
recht mit einer Laufzeit bis 31.
Dezember 2047 zusam
-
mengefasst und verlängert. Das Erbbaurecht ist bestellt
zur Bebauung mit Messehallen, Kongress- und Nebenge
-
bäuden sowie zur Nutzung als Messegelände, Parkplatz
oder zu sonstigen messe- oder veranstaltungsbezogenen
Zwecken.
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Anlage
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Bei Auslaufen des Gesamterbbaurechtes ist das Veran
-
staltungszentrum verpflichtet, eine Entschädigung für den
Übergang der Bauten in Höhe des Verkehrswertes zu
zahlen. Zur Abwendung der Entschädigung kann das
Erbbaurecht auch für die voraussichtliche Standdauer der
Bauten weiter verlängert werden.
Mit notarieller Urkunde vom 2. September 1999 hat die ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung der Koelnmesse GmbH
ein Erbbaurecht an einem Grundstück bestellt, das be
-
baut ist mit den denkmalgeschützten Aufbauten der
Rheinterrassen, einer Mehrzweckhalle und rückwärtigen
Gebäuden einer Bühne. Die Bestellung des Gesamterb
-
baurechts erfolgt für die Dauer von 99
Jahren. Das Erb
-
baurecht wurde zur Renovierung, zum Um- und Ausbau
der bestehenden Aufbauten und zur Nutzung der Mehr
-
zweckhalle, der bestehenden Aufbauten sowie der unbe
-
bauten Geländeflächen für die Durchführung kultureller
und kommerzieller Veranstaltungen bestellt.
US-Cross-Border-Leasing-Vereinbarung
Die Stadt Köln hat am 19.
November 2002 gemeinsam
mit der Koelnmesse GmbH eine US-Cross-Border-
Leasing-Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand die
-
ser Vereinbarung sind die Grundstücke des Messegelän
-
des sowie die Messehallen 9 - 14 (Trust I) und die Halle 4
(Trust II). Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt
Köln, die der Koelnmesse GmbH ein Erbbaurecht an den
Grundstücken eingeräumt hat. Im Rahmen der Vereinba
-
rung wurden die Grundstücke und Gebäude von der
Stadt Köln und der Koelnmesse GmbH durch separate
gleichlautende Vereinbarungen an die beiden US-Trusts
der Wilmington Trust Company, Wilmington, USA,
verleast und mit Datum vom gleichen Tag wieder zurück
-
geleast. Begünstigter der Trusts und Investor ist der
US-amerikanische Investor John Hancock Life Insurance
Company, Boston, USA.
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Anlage
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8
Die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs
-
zentrum der Stadt Köln, als Sondervermögen der Stadt
Köln ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wurde zwar nicht
zivilrechtlich unmittelbarer Vertragspartner im Rahmen
der Vereinbarung, wird aber wirtschaftlich so gestellt.
Der unkündbare Hauptleasingvertrag betrifft die Messe
-
hallen und hat eine Laufzeit von 99 Jahren und übersteigt
damit die erwartete Restnutzungsdauer der Gebäude. Die
Trusts haben ein ungestörtes Besitzrecht an den Hallen.
Das zivilrechtliche Eigentum wurde jedoch nicht übertra
-
gen. Im Gegenzug leisteten die Trusts eine Vorauszah
-
lung in Höhe von USD
505
Mio. an die deutschen Ver
-
tragsparteien, die zu 15
% eigen- und zu 85
% fremdfi
-
nanziert ist. Das Eigenkapital erhielten die Trusts von
dem Investor. Die Fremdfinanzierung erfolgt durch zwei
festverzinsliche regresslose Darlehen, die durch zwei
Kreditinstitute begeben wurden. Der Fremdkapitalanteil
wurde in 2019 vorzeitig zurückgezahlt.
In einem weiteren Vertrag wird der Grund und Boden, auf
dem sich die Messehallen befinden, von der Stadt Köln
an die Trusts vermietet. Der Vertrag datiert ebenfalls vom
19.
November 2002 und läuft zunächst bis zum
Dezember 2032. Dies entspricht der Laufzeit des im
Folgenden dargestellten Rückleasingvertrags. Im Gegen-
zug leisteten die Trusts eine Vorauszahlung in Höhe von
USD
75
Mio., die ebenfalls zu 15
% eigen- und 85
%
fremdfinanziert ist. Der Fremdkapitalanteil wurde in 2019
vorzeitig zurückgezahlt.
Durch einen Rückleasingvertrag haben die Trusts ihr
Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte (Sub-Lease)
ausgeübt, indem die Grundstücke und Gebäude an die
deutschen Vertragspartner zur Nutzung überlassen wur
-
den. Der Rückleasingvertrag hat eine Laufzeit von
30
Jahren. Den deutschen Vertragsparteien wird am En
-
de der Laufzeit des Vertrags das Recht eingeräumt, die
Rechte der Trusts aus dem Hauptleasingvertrag gegen
Zahlung eines Kaufoptionspreises zu erwerben.
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Anlage
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Bei Ausübung dieser Kaufoption gehen alle Rechte der
Trusts an den Grundstücken und Gebäuden auf die deut
-
schen Vertragsparteien über. Im Ergebnis kommt es
dann zu einer vollständigen Vertragsaufhebung
(Konfusion). Bei Nichtausübung der Kaufoption haben die
Trusts ein Wahlrecht. Von den deutschen Vertragspartei
-
en kann die Übergabe der Gebäude verlangt werden mit
der Folge, dass etwa erhaltene Vorauszahlungen an die
deutschen Vertragsparteien zurückerstattet werden müs
-
sen. Alternativ kann auch eine Dienstleistungs-Vertrags-
Option gewählt werden. In diesem Fall sind die deutschen
Vertragsparteien verpflichtet, für die Refinanzierung der
Kredite (inzwischen abgelöst) und geleisteter Vorauszah
-
lungen zu sorgen, die die Trusts eventuell noch schulden
und eine Restwertversicherung für die Gebäude zu Guns
-
ten der Trusts zu bestellen. Darüber hinaus sind die deut
-
schen Vertragsparteien verpflichtet, einen Dienstleis
-
tungsempfänger und einen qualifizierten Betreiber der
Gebäude zu besorgen. Der Dienstleistungsempfänger ist
dann verpflichtet, an die Trusts die Leasing-Vergütungen
zu leisten, die die Betriebskosten der Gebäude und die
Verbindlichkeiten des Trusts abdecken.
Hinsichtlich der Zahlungen für den Eigenkapitalanteil der
Transaktion während der verbleibenden Mietzeit bis zum
Zeitpunkt der Kaufoption im Jahr 2033 und für den bereits
bei Vertragsbeginn vereinbarten Kaufpreis für den Fall
der Ausübung der Kaufoption ist die Erfüllungsübernah
-
me durch Erfüllungsübernehmer, verschiedene Banken,
vertraglich vereinbart.
Durch das US-Cross-Border-Leasing hat das Veranstal
-
tungszentrum Köln der Stadt Köln im Geschäftsjahr 2002
einen einmaligen Nettobarwertvorteil in Höhe von
TEUR
11.530 vereinnahmt. Dieser ergab sich aus einem
Steuerstundungseffekt beim US-Investor und wurde beim
Vertragsabschluss als einmalige Zahlung fällig.
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Anlage
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2. Steuerrechtliche Verhältnisse
Betriebsfinanzamt: Finanzamt Köln-Mitte,
Steuer-Nr.: 215/5941/0016.
Letzte Betriebsprüfung:
Es hat eine steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre
2005 bis 2008 und 2009 bis 2011 stattgefunden. Die Be
-
triebsprüfungsberichte datieren vom 2. November 2021.
Gegen die aufgrund der Betriebsprüfung ergangenen Be
-
scheide wurde in 2022 Einspruch eingelegt.
Für die Jahre 2012 bis 2015 findet eine Betriebsprüfung
statt. Prüfungsergebnisse liegen noch nicht vor.
Veranlagungen:
Die Steuererklärungen sind bis zum Veranlagungszeit
-
raum
2021
abgegeben und
unter dem Vorbehalt der
Nachprüfung veranlagt.
Die letzte Nichtveranlagungsbescheinigung nach §
44a
Abs.
4 und Abs. 8 EStG datiert vom 19. November 2021
und gilt für die Jahre 2022 bis 2024.
Organschaft:
Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der
Stadt Köln als Organträgerin, in die auch die KölnMusik
Betriebs- und Servicegesellschaft mbH einbezogen ist.
elektronische Kopie
Anlage
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1
Aufgliederung und Erläuterung
der Posten des Jahresabschlusses
zum
31. Dezember 2023
Bilanz zum
31. Dezember 2023
A.
Anlagevermögen
EUR
413.567.912,42
Vorjahr
EUR
414.750.707,87
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
EUR
1,00
Vorjahr
EUR
1,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
EUR
1,00
Vorjahr
EUR
1,00
II.
Sachanlagen
EUR
80.446.927,94
Vorjahr
EUR
81.748.523,23
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
75.383.031,55
77.421.366,13
Technische Anlagen und Maschinen
251.336,00
378.345,43
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
642.885,00
824.925,75
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
4.169.675,39
3.123.885,92
80.446.927,94
81.748.523,23
elektronische Kopie
Anlage
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Seite
2
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
EUR
75.383.031,55
Vorjahr
EUR
77.421.366,13
Entwicklung:
EUR
Stand 1.1.2023 77.421.366,13
Abschreibungen
2.038.331,30
Abgang
3,28
Stand 31.12.2023 75.383.031,55
2.
Technische Anlagen und Maschinen
EUR
251.336,00
Vorjahr
EUR
378.345,43
Entwicklung:
EUR
Stand 1.1.2023 378.345,43
Umbuchung 38.981,84
Abschreibungen
165.979,00
Abgang
12,27
Stand 31.12.2023 251.336,00
elektronische Kopie
Anlage
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3
3.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
EUR
642.885,00
Vorjahr
EUR
824.925,75
Entwicklung:
EUR
Stand 1.1.2023 824.925,75
Abschreibungen
143.055,46
Abgang
3,45
Umbuchung -38.981,84
Stand 31.12.2023 642.885,00
4.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im
Bau
EUR
4.169.675,39
Vorjahr
EUR
3.123.885,92
Zusammensetzung und Entwicklung:
31.12.2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2023
EUR
Philharmonie, diverse Maßnahmen
1.673.214,88
584.523,93
832.470,52
1.425.268,29
Bastei, Generalsanierung
1.186.293,61
692.946,76
0,00
1.879.240,37
Tanzbrunnen, Erneuerung Außenbühne
222.556,97
574.074,63
0,00
796.631,60
Gürzenich, Erneuerung Klimatechnik
41.820,46
26.714,67
0,00
68.535,13
3.123.885,92
1.878.259,99
832.470,52
4.169.675,39
Der Anlagenabgang betrifft die geplante Erneuerung der elektronischen Alarmierungsan
-
lage (ELA), die vor dem Hintergrund erheblicher Folgeinvestitionen nun erst im Zuge einer
Generalsanierung der Philharmonie durchgeführt werden soll. Die im Vorjahr für dieses
Projekt als Anlagen im Bau aktivierten Planungsaufwendungen von TEUR 832 wurden in
2023 als Abgang gebucht mit einer entsprechenden negativen Ergebnisauswirkung.
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Anlage
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Seite
4
III.
Finanzanlagen
EUR
333.120.983,48
Vorjahr
EUR
333.002.183,64
Anteile an verbundenen Unternehmen
EUR
333.120.983,48
Vorjahr
EUR
333.002.183,64
31.12.2022
EUR
Zugang
EUR
Abschreibung
EUR
31.12.2023
EUR
Koelnmesse GmbH
330.851.912,32
0,00
0,00
330.851.912,32
KölnMusik Betriebs- und
Servicegesellschaft mbH
2.150.271,32
6.291.390,58
6.172.590,74
2.269.071,16
333.002.183,64
6.291.390,58
6.172.590,74
333.120.983,48
Der Zugang betrifft eine Einlage in die Kapitalrücklage der KölnMusik Betriebs- und Service
-
gesellschaft mbH aufgrund der Verlustsituation dieser Gesellschaft. Die Abschreibung betrifft
den Jahresfehlbetrag 2023 der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH.
elektronische Kopie
Anlage
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Seite
5
B.
Umlaufvermögen
EUR
1.012.928,89
Vorjahr
EUR
25.686,30
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
EUR
80.306,39
Vorjahr
EUR
25.686,30
1.
Forderungen gegen verbundene
Unternehmen
EUR
20.065,94
Vorjahr
EUR
15.046,06
Der Ausweis betrifft die KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH.
2.
Sonstige Vermögensgegenstände
EUR
60.240,45
Vorjahr
EUR
10.640,24
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
60.240,45
10.640,24
60.240,45
10.640,24
II.
Guthaben bei Kreditinstituten
EUR
932.622,50
Vorjahr
EUR
0,00
elektronische Kopie
Anlage
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6
A.
Eigenkapital
EUR
174.160.967,30
Vorjahr
EUR
171.373.443,34
I.
Stammkapital
EUR
21.000.000,00
Vorjahr
EUR
21.000.000,00
Der Ausweis des Stammkapitals erfolgt unverändert gegenüber dem Vorjahr.
II.
Kapitalrücklage
EUR
163.267.867,17
Vorjahr
EUR
163.543.826,65
Entwicklung:
EUR
Stand 1.1.2023 163.543.826,65
Einlage Tilgungsanteil der Schuldendiensthilfe der Stadt Köln 4.282.835,75
Entnahme zum Verlustausgleich 2017 gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW 4.558.795,23
Stand 31.12.2023 163.267.867,17
III.
Verlustvortrag
EUR
-8.611.588,08
Vorjahr
EUR
-12.776.224,95
Entwicklung:
EUR
Stand 1.1.2023 12.776.224,95
Jahresfehlbetrag 2022 394.158,36
Entnahme Kapitalrücklage 4.558.795,23
Stand 31.12.2023 8.611.588,08
IV.
Jahresfehlbetrag
EUR
-1.495.311,79
Vorjahr
EUR
-394.158,36
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
elektronische Kopie
Anlage
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7
B.
Rückstellungen
EUR
1.038.844,53
Vorjahr
EUR
768.370,11
1.
Steuerrückstellungen
EUR
150.000,00
Vorjahr
EUR
150.000,00
Es handelt sich um Gewerbesteuer aufgrund der Betriebsprüfungen 2005 bis 2008 und 2009
bis 2011.
2.
Sonstige Rückstellungen
EUR
888.844,53
Vorjahr
EUR
618.370,11
Die Entwicklung der einzelnen Rückstellungen ist im Anhang (Anlage 3, Seite 5) dargestellt.
elektronische Kopie
Anlage 8
Seite 8
C.
Verbindlichkeiten
EUR
239.381.029,48
Vorjahr
EUR
242.634.580,72
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
EUR
237.768.858,35
Vorjahr
EUR
241.603.914,63
Ursprungs-
Stand
Stand
betrag
1.1.2023
Zugang
Tilgung
31.12.2023
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Darlehen
Bayerische Landesbank, München
15.000.000,00
13.492.043,85
0,00
608.158,22
12.883.885,63
Bayerische Landesbank, München
12.000.000,00
8.992.616,20
0,00
395.022,44
8.597.593,76
Commerzbank AG Köln
17.000.000,00
9.672.878,89
0,00
714.247,48
8.958.631,41
Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG Hamburg
7.000.000,00
4.591.636,02
0,00
238.478,16
4.353.157,86
KfW NL Berlin
10.000.000,00
7.155.169,00
0,00
7.155.169,00
0,00
Kreissparkasse Köln
10.000.000,00
8.644.426,08
0,00
8.644.426,08
0,00
NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster
22.700.000,00
16.674.544,83
0,00
868.595,35
15.805.949,48
NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster
10.000.000,00
7.700.382,53
0,00
7.700.382,53
0,00
NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster
9.178.930,84
3.645.910,26
0,00
487.038,67
3.158.871,59
NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster
10.000.000,00
7.739.423,59
0,00
470.405,33
7.269.018,26
NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster
5.000.000,00
3.869.711,82
0,00
235.202,66
3.634.509,16
NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster
6.048.196,39
4.761.536,07
0,00
313.116,83
4.448.419,24
Sparkasse KölnBonn
7.000.000,00
4.422.606,20
0,00
349.303,54
4.073.302,66
Sparkasse KölnBonn
6.791.824,53
4.231.449,49
0,00
502.520,36
3.728.929,13
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main
72.000.000,00
69.300.000,00
0,00
1.800.000,00
67.500.000,00
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main
24.000.000,00
23.250.000,00
0,00
600.000,00
22.650.000,00
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main
22.956.142,54
0,00
22.956.142,54
0,00
22.956.142,54
DZ HYP AG, Münster, zuvor WL Bank AG Münster
10.000.000,00
7.811.202,66
0,00
328.201,03
7.483.001,63
N26 Bank GmbH, Berlin
12.583.918,95
11.731.146,01
0,00
569.927,14
11.161.218,87
Deutsche Kreditbank AG, Berlin
15.000.000,00
14.400.000,00
0,00
600.000,00
13.800.000,00
Deutsche Kreditbank AG, Berlin
5.119.441,58
5.119.441,58
0,00
197.487,38
4.921.954,20
237.206.125,08
22.956.142,54
32.777.682,20
227.384.585,42
Kontokorrent Sparkasse KölnBonn
4.099.103,31
0,00
Finanzdisposition
0,00
10.000.000,00
Zinsabgrenzung
247.178,16
336.568,22
Fällige Zinsen
51.508,08
47.704,71
241.603.914,63
237.768.858,35
elektronische Kopie
Anlage
8
Seite
9
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
EUR
0,00
Vorjahr
EUR
29.741,56
3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
EUR
29.255,24
Vorjahr
EUR
39.618,09
Der Ausweis betrifft die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH für die Be
-
wachung des Heinrich-Böll-Platzes.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln
EUR
1.582.043,31
Vorjahr
EUR
952.774,90
Der Ausweis betrifft mit TEUR
912 die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, mit TEUR
371 das
Darlehen Philharmonie und mit TEUR
323 Umsatzsteuer, die aufgrund der Organschaft mit
der Stadt Köln als Organträgerin hier auszuweisen ist.
5.
Sonstige Verbindlichkeiten
EUR
872,58
Vorjahr
EUR
8.531,54
elektronische Kopie
Anlage
8
Seite
10
Gewinn- und Verlustrechnung für
das Wirtschaftsjahr
2023
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
1.
Umsatzerlöse
EUR
3.122.276,71
Vorjahr
EUR
3.121.376,72
2023
EUR
2022
EUR
Erbbauzinsen
2.924.799,42
2.923.899,42
Pachteinnahmen
197.477,29
197.477,30
3.122.276,71
3.121.376,72
2.
Sonstige betriebliche Erträge
EUR
11.066.723,31
Vorjahr
EUR
10.966.693,57
2023
EUR
2022
EUR
Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln zur
Weiterleitung an KölnMusik als Einzahlung in die
Kapitalrücklage
6.291.390,58
5.817.300,00
Zinszuschuss der Stadt Köln
1.714.975,80
1.817.756,33
Allgemeiner Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln
3.000.000,00
3.000.000,00
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
13.322,60
33.100,00
Auflösung von Sonderposten für Landeszuschüsse
0,00
289.537,24
Finanzhilfe aus dem Kulturfonds Energie des Bundes
35.548,94
0,00
sonstige Erträge
11.485,39
9.000,00
11.066.723,31
10.966.693,57
3.
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
EUR
2.347.365,76
Vorjahr
EUR
3.364.177,00
elektronische Kopie
Anlage
8
Seite
11
4.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
EUR
4.016.107,68
Vorjahr
EUR
2.408.199,19
2023
EUR
2022
EUR
a)
Betriebsaufwendungen
Instandhaltung Betriebs- und
Geschäftsausstattung
999.245,47
767.384,13
Instandhaltung Bauten, technische Anlagen
und Maschinen
1.195.499,67
243.165,08
Energiekosten
763.991,28
576.672,91
Baubetreuungsentgelte
211.344,86
120.151,21
Nicht abzugsfähige Vorsteuer
208.730,29
128.099,25
Bewachung Heinrich-Böll-Platz und Flora
295.165,23
271.282,54
Versicherungen
117.546,94
98.400,00
Grünpflege
72.000,00
72.000,00
Grundbesitzabgaben Bastei
6.289,14
1.526,16
Erhaltene Skonti
-2.044,37
-2.061,18
3.867.768,51
2.276.620,10
b)
Verwaltungsaufwendungen
Rechts- und Beratungskosten
70.218,71
45.213,98
Personalkostenumlage
58.380,80
54.520,50
Verwaltungskosten
18.800,00
18.800,00
Periodenfremde Aufwendungen
19,00
0,00
Übrige
920,66
13.044,61
148.339,17
131.579,09
4.016.107,68
2.408.199,19
In den Instandhaltungsaufwendungen Bauten, technische Anlagen und Maschinen ist ein Be
-
trag von TEUR 832 als vergebliche Planungskosten enthalten. Siehe dazu die Erläuterungen
zu den Anlagen im Bau.
5.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
EUR
0,00
Vorjahr
EUR
2.230,73
6.
Abschreibungen auf Finanzanlagen
EUR
6.172.590,74
Vorjahr
EUR
5.849.265,22
Die Abschreibung erfolgte in Höhe des Jahresfehlbetrags 2023 der KölnMusik Betriebs- und
Servicegesellschaft mbH.
elektronische Kopie
Anlage
8
Seite
12
7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
EUR
3.145.012,81
Vorjahr
EUR
2.859.529,15
2023
EUR
2022
EUR
Zinsen Darlehen Philharmonie (Stadt Köln)
2.700,00
2.700,00
Zinsaufwendungen für kurzfristige
Bankverbindlichkeiten
375.900,31
8.506,70
Zinsaufwendungen für langfristige
Bankverbindlichkeiten
2.766.300,56
2.847.773,28
Zinsaufwand aus der Abzinsung von Rückstellungen
111,94
549,17
3.145.012,81
2.859.529,15
8.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
EUR
0,00
Vorjahr
EUR
54,00
9.
Ergebnis nach Steuern
EUR
-1.492.076,97
Vorjahr
EUR
-390.923,54
10.
Sonstige Steuern
EUR
3.234,82
Vorjahr
EUR
3.234,82
Grundsteuer Bastei
11.
Jahresfehlbetrag
EUR
-1.495.311,79
Vorjahr
EUR
-394.158,36
elektronische Kopie
Allgemeine
Auftragsbedingungen
für
W
irtschaftsprüfer und
W
irtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar
2017
1. Geltungsbereich
(1)
Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im
Nachstehenden zusammenfa
s-
send
„Wirtschaftsprüfer
“
genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonst
i-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2)
Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wir
t-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist
oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt
.
Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen
auch diesen
Dritten
gegenüber.
2.
Umfang und Ausführung des Auftrags
(1)
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestim
m-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnung
s-
mäßiger
Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfü
h-
rung. Der Wir
t
schaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebni
s-
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger
Personen
zu bedienen.
(2)
Die Berücksichtigung ausländischen Rechts
bedarf
–
außer bei betrieb
s-
wirtschaftlichen Prüfungen
–
der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3)
Ä
ndert sich
die Sach
-
oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus erg
ebende Folgerungen
hinzuweisen.
3.
Mitwirkungspflichten des Auft
raggebers
(1)
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weitere
n
Inform
a-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtsc
haft
s-
prüfer geeignete Auskunftspersonen
benennen
.
(2)
A
uf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstä
n-
di
gkeit der vorgelegten Unterlagen und
d
e
r
weiteren Informationen sowie
der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer form
u-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. S
icherung der Unabhängigkeit
(1)
Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit
der
Mitarbeiter
des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies g
ilt
für die Dauer des
Auftragsverhältnisses
insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übe
r-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rec
h-
nung zu übernehmen.
(2)
Sollte
die Durchführung
des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaft
s-
prüfers
, die der mit ihm verbundenen Unternehmen,
seiner Netzwerkunte
r-
nehmen
oder solcher mit ihm assoziierte
n
Unternehmen, auf die die Una
b-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer,
in anderen Auftragsverhäl
tnissen
beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. B
erichters
tattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers
nur dann
verbindlich, wenn sie schriftlich
bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auf
trags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1)
Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
(Arbeit
s-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen
–
sei es im Entwurf oder
in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaft
s-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zusti
m-
mung des Wirtschaftsprüfers,
es sei denn,
der Auftraggeber
ist
zur Weiter
-
gabe
oder Information
aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.
(2)
Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragg
e-
ber zu Werbezwecken
durch den Auftraggeber
sind unzulässig.
7. M
ängelbeseitigung
(1)
Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unb
e-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfü
l-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag
nicht von einem Verbraucher
erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wege
n eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrac
h-
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt N
r.
9.
(2)
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verj
ährungsbeginn.
(3)
Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wir
t-
schaftsprüfer auch Dritt
en gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse in
f
rage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl
len ist der Auftragg
e-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören
.
8.
Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1)
Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2)
Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.
9
. H
aftung
(1)
Für gesetzlich vorgeschriebene Lei
stungen des Wirtschaftsprüfers, insb
e-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Ha
f-
tungsbeschränkungen
, insbesondere die Haftungsbeschränkung
des
§ 323
Abs. 2 HGB
.
(2)
Sofern weder
eine gesetzliche Haftungs
beschränkung
Anwendung findet
noch eine
einzel
vertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausna
h-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Sch
a-
densfall gem
äß
§ 54a Abs. 1 Nr.
2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3)
Einreden und
Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis
mit dem Au
f-
traggeber
st
ehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4)
Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtve
r-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 gena
nnte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
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elektronische Kopie
(5
)
Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2
ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne
Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflich
t-
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Un
terlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mite
i-
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. D
ie Begrenzung auf das Fünffache der Mi
n-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflich
t-
prüfungen.
(6
)
Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung K
lage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufü
h-
ren sind
,
sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit
sowie bei
Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen
. Das Recht, die Einrede der Verjährung gelte
nd zu
machen, bleibt unberührt.
10
. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1)
Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch de
n Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lag
e-
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrif
t-
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2)
Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeb
en.
(3)
Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden
besonders in Rechnung gestellt.
11
. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1)
Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerl
i-
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstä
n-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2)
Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem
Fall hat der Auftragg
e-
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3)
Mangel
s einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigke
i-
ten:
a)
Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der V
ermögensteuererklä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahre
s-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise
b)
Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c)
Verhandlu
ngen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d)
Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e)
Mitwirkung in Ei
nspruchs
-
und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4)
Erhält der Wirtschaftsprüfer für
die laufende Steuerberatung ein Pa
u-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3
Buchst.
d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honori
e-
ren.
(5)
Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist
und die
Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist
,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6)
Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körpe
r-
schafts
teuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung
und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a)
die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer,
Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b)
die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der F
i-
nanz
-
und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen
,
c)
die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit U
m-
wandlung
en
, Kapitalerhöhung und
-
herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen
und
d)
die Unterstützung bei der Erfü
llung von
Anzeige
-
und Dokumentation
s-
pflichten
.
(7)
Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, o
b alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrg
e-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unte
r-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die
Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E
-
Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E
-
Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E
-
Mails, w
ird der Auftraggeber den Wir
t-
schaftsprüfer entsprechend
in Textform
informieren.
13. Vergütung
(1)
Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren
-
oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslage
n-
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befri
e-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2)
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslage
nersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14.
Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherst
reitbeil
e-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden A
n-
sp
r
üche gilt nur deutsches Recht.
Lizenziert für/Licensed to: DORNBACH GmbH | 4298994 | AV00018986
DokID:
elektronische Kopie
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2604/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.09.2024
- Erstellt
- 27.08.2024 09:46