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AN/0323/2022

Deutzer Hafen

Die PARTEI Anfrage nach § 4 08.02.2022

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 16.05.2022, TOP 4.1.2

Die FRAKTION Anfrage nach § 4

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Die FRAKTION Anfrage nach § 4

2664 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.02.2022 
 
AN/0323/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 14.02.2022 
 
Deutzer Hafen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
Sehr geehrte Frau Sommer, 
wir bitten Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Liegenschaftsausschuss am 14.02.2022 
zu setzen. 
1. In Bezug auf Flächen des Deutzer Hafens, die im Besitz entweder der Stadt Köln oder von Gesell-
schaften mit Beteiligung der Stadt Köln sind:  Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse bzw. andere 
rechtliche Abhängigkeiten (z,Bsp. Betrauung)  der einzelnen Baufelder derzeit dar?  (Name des/der Ei-
gentümers/In, bzw. der städtischer Beteiligungen o.ä.) 
2. Für welche der unter 1. genannten Baufelder sind Eigentümerwechsel vorgesehen und welche Form 
der Übereignung ist vorgesehen (Angabe Verkauf oder Erbpacht).   
3. Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten hat der Rat bei Veränderungen der unter 1. genannten Baufel-
der und wann müsste die jeweilige Mitbestimmung wahrgenommen werden? 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Ausschussvorsitzende 
Frau Ira Sommer 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
4. Wird die Stadt bei Baufeldern des Deutzer Hafens, die sich aktuell noch in Privatbesitz befinden, ihr 
Vorkaufsrecht geltend machen, und welche wären das?  
 
Begründung 
Wie in der Mitteilung 1799/2020 dokumentiert, läuft die aktuelle Willensbildung im Rat darauf hinaus, bei 
der Vergabe städtischer Flächen für Wohnbebauung (und daher sinnvollerweise auch bei gemischten 
Nutzungen, die Wohnnutzung enthalten) dem Erbbaurecht Vorrang vor dem Verkauf einzuräumen, um 
die im Beschluss 1775/2016 genannten stadtentwicklungspolitischen Ziele zu verwirklichen. Diese Ziele 
sind aber auch dann zu verfolgen, wenn die fraglichen Flächen mittelbar im Eigentum der Stadt Köln 
sind - insbesondere im Falle der großen städtebaulichen Entwicklungsgebiete wie dem Deutzer Hafen. 
Dementsprechend ist es notwendig dort Eigentumskonstellationen und Vergabeverfahren herbeizufüh-
ren, die die Umsetzung des o.g. Beschlusses unterstützen und ihr nicht entgegenstehen. Es ist also eine 
Vergabe der Baufelder im Deutzer Hafen ausschließlich unter Erbbaurecht oder an gemeinwohlorientier-
te Bestandshalter zu ermöglichen. 
 
Gez. 
Frau Syndicus Herr Wortmann 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

16.05.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0323/2022
Typ
Die PARTEI Anfrage nach § 4
Datum
08.02.2022
Erstellt
08.02.2022 13:55