AN/0323/2022
Deutzer Hafen
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Die FRAKTION Anfrage nach § 4
2664 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.02.2022 AN/0323/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 14.02.2022 Deutzer Hafen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Sommer, wir bitten Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Liegenschaftsausschuss am 14.02.2022 zu setzen. 1. In Bezug auf Flächen des Deutzer Hafens, die im Besitz entweder der Stadt Köln oder von Gesell- schaften mit Beteiligung der Stadt Köln sind: Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse bzw. andere rechtliche Abhängigkeiten (z,Bsp. Betrauung) der einzelnen Baufelder derzeit dar? (Name des/der Ei- gentümers/In, bzw. der städtischer Beteiligungen o.ä.) 2. Für welche der unter 1. genannten Baufelder sind Eigentümerwechsel vorgesehen und welche Form der Übereignung ist vorgesehen (Angabe Verkauf oder Erbpacht). 3. Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten hat der Rat bei Veränderungen der unter 1. genannten Baufel- der und wann müsste die jeweilige Mitbestimmung wahrgenommen werden? An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Ausschussvorsitzende Frau Ira Sommer Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - 4. Wird die Stadt bei Baufeldern des Deutzer Hafens, die sich aktuell noch in Privatbesitz befinden, ihr Vorkaufsrecht geltend machen, und welche wären das? Begründung Wie in der Mitteilung 1799/2020 dokumentiert, läuft die aktuelle Willensbildung im Rat darauf hinaus, bei der Vergabe städtischer Flächen für Wohnbebauung (und daher sinnvollerweise auch bei gemischten Nutzungen, die Wohnnutzung enthalten) dem Erbbaurecht Vorrang vor dem Verkauf einzuräumen, um die im Beschluss 1775/2016 genannten stadtentwicklungspolitischen Ziele zu verwirklichen. Diese Ziele sind aber auch dann zu verfolgen, wenn die fraglichen Flächen mittelbar im Eigentum der Stadt Köln sind - insbesondere im Falle der großen städtebaulichen Entwicklungsgebiete wie dem Deutzer Hafen. Dementsprechend ist es notwendig dort Eigentumskonstellationen und Vergabeverfahren herbeizufüh- ren, die die Umsetzung des o.g. Beschlusses unterstützen und ihr nicht entgegenstehen. Es ist also eine Vergabe der Baufelder im Deutzer Hafen ausschließlich unter Erbbaurecht oder an gemeinwohlorientier- te Bestandshalter zu ermöglichen. Gez. Frau Syndicus Herr Wortmann Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0323/2022
- Typ
- Die PARTEI Anfrage nach § 4
- Datum
- 08.02.2022
- Erstellt
- 08.02.2022 13:55