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0794/2022

Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 07.03.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 14.03.2022, TOP 2.1

Anlage 2b

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Anlage 4

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Anlage 1

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 5

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Anlage 3a

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Anlage 3b

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Anlage 2a

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Mitteilung Ausschuss

5028 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21/211 
00.05.01-2022-03-14 
Vorlagen-Nummer 07.03.2022 
 0794/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 14.03.2022 
 
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung 
Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord-
nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung 
auf Branchen darzustellen. 
Für das Haushaltsjahr 2022 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den 
Erhebungszeitraum 2022 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: 
 Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt 
Hpl.-Ansatz 1.098,90 Mio. EUR 285,00 Mio. EUR 1.383,90 Mio. EUR 
Stand: 03.03.2022 1.178,92 Mio. EUR 228,89 Mio. EUR 1.407,81 Mio. EUR 
Anteil vom Ansatz 107,28 % 80,31 % 101,73 % 
 
In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus-
zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich 
zur Vorjahresentwicklung dargestellt. 
Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil-
ansatz für Vorauszahlungen aus. Mit Blick auf die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-
Pandemie wurden die Haushaltsplanansätze gegenüber der Vor-Corona-Kalkulation etwas zurückge-
nommen.  
Für das Jahr 2022 wurde im Hpl.-Ansatz eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem 
Anordnungsergebnis des besonders von der Pandemie geprägten Jahres 2020 um ca. 18,02 % be-
rücksichtigt (Ergebnis 2020 = 931,1 Mio. EUR). Das Anordnungssoll für die Vorauszahlungen 2022 
erreicht derzeit 107,28 % dieses Teilansatzes von 1.098,90 Mio. EUR und liegt damit um 145,81 Mio. 
EUR bzw.  14,11 % oberhalb des Vorjahresniveaus (Stand zum 04.03.2021 = 1.033,11 Mio. EUR). 
Bei der Interpretation dieser Zahlungen ist zu berücksichtigen, dass die Vorauszahlungen – soweit 
diese von den Unternehmen nicht aktiv herabgesetzt worden sind – noch auf Vor-Corona-Daten be-
ruhen, da derzeit keine validen Vergleichsdaten aus den Vorjahren vorliegen. Im Normalfall entspricht 
die Höhe der Vorauszahlungen der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat, da so 
aktuelle Rückschlüsse für den laufenden Veranlagungszeitraum gezogen werden können. Denn die 
Vorauszahlungen zielen auf die Steuerhöhe, die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraus-
sichtlich ergeben wird. Im Jahr 2020 haben viele Steuerpflichtige in Folge der wirtschaftlichen Auswir-
kungen der COVID-19-Pandemie jedoch vergleichsweise niedrige Gewerbeerträge erzielt. Daher ist 
dieses Jahr, das durch einen mehrmonatigen Lockdown geprägt wurde, keine geeignete Grundlage

2 
 
zur Ermittlung der voraussichtlichen Steuerlast für das laufende Jahr 2022. Daher werden die laufen-
den Vorauszahlungen derzeit im Regelfall nicht von Amts wegen an eine niedrigere Steuerveranla-
gung 2020 angepasst. Stattdessen werden die Steuerpflichtigen in jedem Steuerbescheid auf die 
Herabsetzung der Vorauszahlungen hingewiesen, wenn sie im laufenden Jahr geringere Gewerbeer-
träge erwarten. Das Gesamtaufkommen der Vorauszahlungen wird daher noch sinken, falls die Steu-
erpflichtigen von dieser Möglichkeit vermehrt Gebrauch machen. 
Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes 
qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare 
Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen 
(erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus-
zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein-
spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. 
Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen 
Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 
03.03.2022 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2022. Als Zusatzinformationen werden 
in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (un-
terste Zeile) ausgewiesen. 
In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden 
Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. 
Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich-
tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä-
ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus-
haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun-
gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 
und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 3a

652 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2022 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR
Anlage 3a    m
30,0080,00130,00180,00230,00280,00330,00380,00430,00
31.01. 28./29.02. 03./31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Versicherungen - VorjahrVersicherungen - lfd. Jahrsonstige Dienstleistungen - Vorjahrsonstige Dienstleistungen - lfd. JahrFinanzdienstleister - VorjahrFinanzdienstleister - lfd. JahrProduzierendes Gewerbe - VorjahrProduzierendes Gewerbe - lfd. JahrGroß- und Außenhandel - VorjahrGroß- und Außenhandel - lfd. JahrEinzelhandel -VorjahrEinzelhandel - lfd. JahrBanken - VorjahrBanken - lfd. Jahr

Anlage 3b

474 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2022 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR
Anlage 3b  n
0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,0080,00
31.01. 28./29.02. 03./31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Verkehr/Postdienste -  VorjahrVerkehr/Postdienste - lfd. JahrIuK - VorjahrIuK - lfd. JahrMedienwirtschaft - VorjahrMedienwirtschaft - lfd. JahrHotel- und Gaststättengewerbe - VorjahrHotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr

Anlage 2a

1606 Zeichen

Anlage 2a    m
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll 
Vorausz.
Produzierendes Gewerbe 174,06 12,61% 163,05 12,47% 126,00 11,17% 184,45 14,99% 139,68 11,85%
Einzelhandel 69,14 5,01% 74,31 5,68% 57,23 5,07% 54,64 4,44% 62,36 5,29%
Hotel- & Gaststättengewerbe 22,80 1,65% 26,26 2,01% 8,72 0,77% 10,39 0,84% 10,29 0,87%
Groß- & Außenhandel 99,30 7,19% 96,03 7,34% 81,20 7,20% 85,12 6,92% 89,83 7,62%
Verkehr/Postdienste 38,11 2,76% 29,29 2,24% 19,82 1,76% 21,70 1,76% 22,37 1,90%
Banken 71,37 5,17% 60,83 4,65% 60,14 5,33% 56,84 4,62% 53,73 4,56%
Versicherungen 158,51 11,48% 164,95 12,62% 122,05 10,82% 127,59 10,37% 135,48 11,49%
Finanzdienstleister 458,93 33,25% 402,57 30,79% 407,06 36,08% 428,17 34,81% 393,61 33,39%
Medienwirtschaft 57,85 4,19% 57,41 4,39% 46,58 4,13% 62,38 5,07% 49,23 4,18%
Information & Kommunikation 64,34 4,66% 68,01 5,20% 64,42 5,71% 68,67 5,58% 68,40 5,80%
Sonstige Dienstleistungen *2) 165,89 12,02% 164,80 12,60% 134,85 11,95% 130,23 10,59% 153,94 13,06%
Summe 1.380,30 100,00% 1.307,51 100,00% 1.128,07 100,00% 1.230,18 100,00% 1.178,92 100,00%
Soll im Haushaltsjahr  *3) 1.290,38  Mio. EUR 1.460,09  Mio. EUR 1.200,85  Mio. EUR 1.473,23  Mio. EUR 1.407,81  Mio. EUR
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte
*2) Aufteilung - siehe Anlage 2b
*3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 03.03.2022
Branchen
2018 2019 2020 2021 2022

Beratungsverlauf (1)

14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0794/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.03.2022
Erstellt
03.03.2022 17:21