0794/2022
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/211 00.05.01-2022-03-14 Vorlagen-Nummer 07.03.2022 0794/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 14.03.2022 Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord- nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. Für das Haushaltsjahr 2022 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2022 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt Hpl.-Ansatz 1.098,90 Mio. EUR 285,00 Mio. EUR 1.383,90 Mio. EUR Stand: 03.03.2022 1.178,92 Mio. EUR 228,89 Mio. EUR 1.407,81 Mio. EUR Anteil vom Ansatz 107,28 % 80,31 % 101,73 % In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus- zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil- ansatz für Vorauszahlungen aus. Mit Blick auf die konjunkturellen Auswirkungen der Corona- Pandemie wurden die Haushaltsplanansätze gegenüber der Vor-Corona-Kalkulation etwas zurückge- nommen. Für das Jahr 2022 wurde im Hpl.-Ansatz eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem Anordnungsergebnis des besonders von der Pandemie geprägten Jahres 2020 um ca. 18,02 % be- rücksichtigt (Ergebnis 2020 = 931,1 Mio. EUR). Das Anordnungssoll für die Vorauszahlungen 2022 erreicht derzeit 107,28 % dieses Teilansatzes von 1.098,90 Mio. EUR und liegt damit um 145,81 Mio. EUR bzw. 14,11 % oberhalb des Vorjahresniveaus (Stand zum 04.03.2021 = 1.033,11 Mio. EUR). Bei der Interpretation dieser Zahlungen ist zu berücksichtigen, dass die Vorauszahlungen – soweit diese von den Unternehmen nicht aktiv herabgesetzt worden sind – noch auf Vor-Corona-Daten be- ruhen, da derzeit keine validen Vergleichsdaten aus den Vorjahren vorliegen. Im Normalfall entspricht die Höhe der Vorauszahlungen der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat, da so aktuelle Rückschlüsse für den laufenden Veranlagungszeitraum gezogen werden können. Denn die Vorauszahlungen zielen auf die Steuerhöhe, die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraus- sichtlich ergeben wird. Im Jahr 2020 haben viele Steuerpflichtige in Folge der wirtschaftlichen Auswir- kungen der COVID-19-Pandemie jedoch vergleichsweise niedrige Gewerbeerträge erzielt. Daher ist dieses Jahr, das durch einen mehrmonatigen Lockdown geprägt wurde, keine geeignete Grundlage 2 zur Ermittlung der voraussichtlichen Steuerlast für das laufende Jahr 2022. Daher werden die laufen- den Vorauszahlungen derzeit im Regelfall nicht von Amts wegen an eine niedrigere Steuerveranla- gung 2020 angepasst. Stattdessen werden die Steuerpflichtigen in jedem Steuerbescheid auf die Herabsetzung der Vorauszahlungen hingewiesen, wenn sie im laufenden Jahr geringere Gewerbeer- träge erwarten. Das Gesamtaufkommen der Vorauszahlungen wird daher noch sinken, falls die Steu- erpflichtigen von dieser Möglichkeit vermehrt Gebrauch machen. Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus- zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein- spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 03.03.2022 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2022. Als Zusatzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (un- terste Zeile) ausgewiesen. In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich- tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä- ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus- haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun- gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage 3a
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Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2022 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3a m 30,0080,00130,00180,00230,00280,00330,00380,00430,00 31.01. 28./29.02. 03./31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Versicherungen - VorjahrVersicherungen - lfd. Jahrsonstige Dienstleistungen - Vorjahrsonstige Dienstleistungen - lfd. JahrFinanzdienstleister - VorjahrFinanzdienstleister - lfd. JahrProduzierendes Gewerbe - VorjahrProduzierendes Gewerbe - lfd. JahrGroß- und Außenhandel - VorjahrGroß- und Außenhandel - lfd. JahrEinzelhandel -VorjahrEinzelhandel - lfd. JahrBanken - VorjahrBanken - lfd. Jahr
Anlage 3b
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Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2022 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3b n 0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,0080,00 31.01. 28./29.02. 03./31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Verkehr/Postdienste - VorjahrVerkehr/Postdienste - lfd. JahrIuK - VorjahrIuK - lfd. JahrMedienwirtschaft - VorjahrMedienwirtschaft - lfd. JahrHotel- und Gaststättengewerbe - VorjahrHotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr
Anlage 2a
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Anlage 2a m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Produzierendes Gewerbe 174,06 12,61% 163,05 12,47% 126,00 11,17% 184,45 14,99% 139,68 11,85% Einzelhandel 69,14 5,01% 74,31 5,68% 57,23 5,07% 54,64 4,44% 62,36 5,29% Hotel- & Gaststättengewerbe 22,80 1,65% 26,26 2,01% 8,72 0,77% 10,39 0,84% 10,29 0,87% Groß- & Außenhandel 99,30 7,19% 96,03 7,34% 81,20 7,20% 85,12 6,92% 89,83 7,62% Verkehr/Postdienste 38,11 2,76% 29,29 2,24% 19,82 1,76% 21,70 1,76% 22,37 1,90% Banken 71,37 5,17% 60,83 4,65% 60,14 5,33% 56,84 4,62% 53,73 4,56% Versicherungen 158,51 11,48% 164,95 12,62% 122,05 10,82% 127,59 10,37% 135,48 11,49% Finanzdienstleister 458,93 33,25% 402,57 30,79% 407,06 36,08% 428,17 34,81% 393,61 33,39% Medienwirtschaft 57,85 4,19% 57,41 4,39% 46,58 4,13% 62,38 5,07% 49,23 4,18% Information & Kommunikation 64,34 4,66% 68,01 5,20% 64,42 5,71% 68,67 5,58% 68,40 5,80% Sonstige Dienstleistungen *2) 165,89 12,02% 164,80 12,60% 134,85 11,95% 130,23 10,59% 153,94 13,06% Summe 1.380,30 100,00% 1.307,51 100,00% 1.128,07 100,00% 1.230,18 100,00% 1.178,92 100,00% Soll im Haushaltsjahr *3) 1.290,38 Mio. EUR 1.460,09 Mio. EUR 1.200,85 Mio. EUR 1.473,23 Mio. EUR 1.407,81 Mio. EUR *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) Aufteilung - siehe Anlage 2b *3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 03.03.2022 Branchen 2018 2019 2020 2021 2022
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0794/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.03.2022
- Erstellt
- 03.03.2022 17:21