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SENR/005/2025

Hitzeschutz - hier: Beantwortung der Anfrage des Seniorenrates aus der Sitzung vom 28.03.2025

Informationsvorlage 07.05.2025

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Nächste Beratung: Seniorenrat, Sitzung am 23.05.2025, TOP 8.1

Informationsvorlage

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Informationsvorlage

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SENR/005/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Hitzeschutz - hier: Beantwortung der Anfrage des Seniorenrates aus der Sitzung vom 
28.03.2025 
Fachbereich: 
51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend   
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Seniorenrat 23.05.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Die Anfrage des Seniorenrates aus der Sitzung vom 28.03.2025 zum Thema 
Hitzeschutz wird durch das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf wie folgt 
beantwortet: 
 
Frage 1: 
Der Seniorenrat würde gerne wissen, welche konkreten Maßnahmen die 
Landeshauptstadt Düsseldorf in diesem Jahr zum Hitzeschutz plant?  
Antwort: 
Die Landeshauptstadt verfolgt auch 2025 verschiedene Maßnahmen zum 
gesundheitlichen Hitzeschutz der Bevölkerung. Hierbei liegt der Schwerpunkt neben 
der Allgemeinbevölkerung auf besonders hitzegefährdeten Gruppen. Zum einen 
werden bewährte Maßnahmen fortgeführt und ausgeweitet. Dazu zählen 
insbesondere: 
 Bau- und stadtplanerische Maßnahmen wie Baumpflanzungen, 
Entsiegelungsprojekte, Trinkbrunnen oder das Förderprogramm für Dach-, 
Fassaden- und Innenhofbegrünung. 
 Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, unter anderem über 
Pressemitteilungen, soziale Medien inner- und außerhalb der Stadtverwaltung 
(zum Beispiel App „Gut versorgt in Düsseldorf“), die Bespielung digitaler 
Anzeigetafeln der Rheinbahn bei Hitzewarnungen, die „Karte der kühlen Orte“ 
sowie Vorträge, beispielsweise über das Selbsthilfe-Servicebüro.  
 
Zum anderen ist im Juli 2025 die Verabschiedung des ersten Konzepts zur 
Hitzeaktionsplanung (HAP) geplant. Das Konzept enthält rund 60 Maßnahmen, die 
auf einschlägigen Handlungsempfehlungen, Leitfäden, wissenschaftlicher

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Fachliteratur, guten Praxisbeispielen (unter anderem aus Deutschland und 
Frankreich), einer Bestands- und Bedarfsanalyse sowie internen und externen 
Austauschformaten und Abstimmungen basieren. Alle Maßnahmen sind mit 
verschiedenen Informationen versehen, darunter eine Zielbeschreibung, zeitliche 
Umsetzung der verantwortlichen Stellen und Einschätzung zur Umsetzbarkeit und 
dem Ressourcenbedarf mittels einer Priorisierung nach Wirksamkeit für die 
Gesundheit (hoch, mittel, niedrig). Da mit der Umsetzung einiger Maßnahmen 
bereits begonnen wurde, werden diese zusätzlich entsprechend gekennzeichnet. Ein 
Fokus der Einschätzung der verantwortlichen Dienststellen zur Umsetzbarkeit der 
Maßnahmen liegt darauf, die Maßnahme in das Alltagshandeln zu integrieren oder zu 
evaluieren, ob die Umsetzung der Maßnahme zusätzliche Ressourcen erfordert.  
Vor sowie nach Beschluss soll die Maßnahmenumsetzung entsprechend ihrer 
Priorisierung erfolgen. Hier liegt der Fokus vor allem auf Information und 
Kommunikation, z. B. Fortbildungen für Schlüsselpersonen im Kontakt mit 
Risikogruppen, sowie Unterstützungsangebote, z. B. Bereitstellung und 
Bekanntmachung kühler Räume, Integration von Hitzeschutz in (psycho-)soziale 
Unterstützungsangebote. 
Frage 2: 
Welche Informationsveranstaltungen und Aktionen zum Thema Hitzeschutz unter 
Einbeziehung folgender möglicher Akteure (städtische Betriebe und Ämter wie 
Gesundheitsamt, Umweltamt, Rheinbahn und ggf. weitere) sind geplant? 
Antwort: 
Alle oben genannten Akteurinnen und Akteure – sowie weitere städtische und 
externe Partnerinnen und Partner – sind in Schnittstellenbereichen der 
Hitzeaktionsplanung verankert. Um Hitzeschutz besonders effektiv zu etablieren und 
gleichzeitig positive Synergieeffekte auszuschöpfen, sollen Maßnahmen möglichst in 
bestehende Strukturen eingebunden werden. Die Zusammenarbeit basiert auf einer 
umfangreichen Bestands- und Bedarfserhebung, bei der über hundert Akteur*innen 
der kommunalen Verwaltung aus Verwaltung und Stadtgesellschaft beteiligt wurden. 
Die insgesamt ca. 60 Maßnahmen des Düsseldorfer Hitzeaktionsplans gelten für das 
gesamte Stadtgebiet und fokussieren sich auf die Handlungsbereiche der 
Stadtverwaltung. Bei Maßnahmen, die im Wirkungsgebiet außerhalb der 
kommunalen Verantwortung liegen, setzt die Stadtverwaltung auf die vielerorts 
bereits bestehende gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen nicht-städtischen 
Einrichtungen. Darüber hinaus kann die Stadt als gutes Beispiel vorangehen und mit 
Beratungs- und Informationsangeboten zur Sensibilisierung beitragen. Ein 
besonderer Fokus liegt zum Beispiel auf Multiplikator*innenarbeit wie 
Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen, die in 
Lebenswelten von Risikogruppen wirken, um hitzeangepasstes Verhalten und 
Hilfsangebote möglichst nah an die Betroffenen herantragen zu können. 
Wir freuen uns, wenn auch die Arbeitsgruppe „Gesundheit des Seniorenrates“ erneut 
eine Informationsveranstaltung zum Thema Hitzeschutz im Jahr 2025 organisieren 
möchte – die Verwaltung unterstützt dies gerne.

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Frage 3: 
Wird zusätzlich zu der Nummer des kostenlosen Patientenservice (+49 116 117) ein 
spezielles Hitzetelefon eingerichtet?  
Antwort: 
Ein eigenständiges Hitzetelefon ist derzeit nicht vorgesehen. Stattdessen verfolgt die 
Landeshauptstadt – orientiert an Lernerfahrungen und guten Praxisbeispielen aus 
Ländern wie Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden – einen 
weitergehenden Ansatz: Der Hitzeschutz soll gezielt mit psychosozialen 
Unterstützungsangeboten verknüpft werden, mit Fokus auf proaktiver telefonischer 
Betreuung und Unterstützungsangeboten für ältere und sozial isolierten Menschen. 
Diese Gruppe gilt als besonders multivulnerabel gegenüber Hitzerisiken. 
Geplant ist die Integration von Hitzeschutz in bereits bestehende oder sich 
etablierende Unterstützungsangebote für sozial isolierter Personen. Betroffene sind 
hierüber gegebenenfalls bereits eingebunden. Das Umfeld (z.B. Ärzteschaft, 
Apotheken, Friseurinnen und Friseure) soll zudem für das Thema sensibilisiert und in 
die Vermittlung einbezogen werden. Die Kernidee ist der Ausbau proaktiver 
telefonischer Betreuung, bei der die Zielgruppe regelmäßig kontaktiert wird, um eine 
Vertrauensbasis aufzubauen. In Hitzephasen sollen Betroffene vermehrt angerufen 
und mit lokalen Unterstützungsangeboten vernetzt werden (z. B. Besuchsdienste, 
kühle Räume, Nachbarschaftshilfe). 
 
Die Maßnahme ist mittelfristig angelegt, fachlich sehr wünschenswert, kann aber 
aufgrund personeller und finanzieller Ressourcen derzeit nur schrittweise vorbereitet 
werden. Ein Fokus liegt zunächst auf der Entwicklung eines entsprechenden 
Konzepts, dem Aufbau von Kooperationsnetzwerken, der Klärung rechtlicher 
Rahmenbedingungen (z. B. Datenschutz) sowie Schulungsmöglichkeiten für das 
ausführende Personal.

Beratungsverlauf (1)

23.05.2025 Seniorenrat
TOP 8.1 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
SENR/005/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
07.05.2025
Erstellt
07.05.2025 13:00