SENR/005/2025
Hitzeschutz - hier: Beantwortung der Anfrage des Seniorenrates aus der Sitzung vom 28.03.2025
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Informationsvorlage
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SENR/005/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Hitzeschutz - hier: Beantwortung der Anfrage des Seniorenrates aus der Sitzung vom 28.03.2025 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Seniorenrat 23.05.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Anfrage des Seniorenrates aus der Sitzung vom 28.03.2025 zum Thema Hitzeschutz wird durch das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf wie folgt beantwortet: Frage 1: Der Seniorenrat würde gerne wissen, welche konkreten Maßnahmen die Landeshauptstadt Düsseldorf in diesem Jahr zum Hitzeschutz plant? Antwort: Die Landeshauptstadt verfolgt auch 2025 verschiedene Maßnahmen zum gesundheitlichen Hitzeschutz der Bevölkerung. Hierbei liegt der Schwerpunkt neben der Allgemeinbevölkerung auf besonders hitzegefährdeten Gruppen. Zum einen werden bewährte Maßnahmen fortgeführt und ausgeweitet. Dazu zählen insbesondere: Bau- und stadtplanerische Maßnahmen wie Baumpflanzungen, Entsiegelungsprojekte, Trinkbrunnen oder das Förderprogramm für Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung. Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, unter anderem über Pressemitteilungen, soziale Medien inner- und außerhalb der Stadtverwaltung (zum Beispiel App „Gut versorgt in Düsseldorf“), die Bespielung digitaler Anzeigetafeln der Rheinbahn bei Hitzewarnungen, die „Karte der kühlen Orte“ sowie Vorträge, beispielsweise über das Selbsthilfe-Servicebüro. Zum anderen ist im Juli 2025 die Verabschiedung des ersten Konzepts zur Hitzeaktionsplanung (HAP) geplant. Das Konzept enthält rund 60 Maßnahmen, die auf einschlägigen Handlungsempfehlungen, Leitfäden, wissenschaftlicher Seite 2 Fachliteratur, guten Praxisbeispielen (unter anderem aus Deutschland und Frankreich), einer Bestands- und Bedarfsanalyse sowie internen und externen Austauschformaten und Abstimmungen basieren. Alle Maßnahmen sind mit verschiedenen Informationen versehen, darunter eine Zielbeschreibung, zeitliche Umsetzung der verantwortlichen Stellen und Einschätzung zur Umsetzbarkeit und dem Ressourcenbedarf mittels einer Priorisierung nach Wirksamkeit für die Gesundheit (hoch, mittel, niedrig). Da mit der Umsetzung einiger Maßnahmen bereits begonnen wurde, werden diese zusätzlich entsprechend gekennzeichnet. Ein Fokus der Einschätzung der verantwortlichen Dienststellen zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen liegt darauf, die Maßnahme in das Alltagshandeln zu integrieren oder zu evaluieren, ob die Umsetzung der Maßnahme zusätzliche Ressourcen erfordert. Vor sowie nach Beschluss soll die Maßnahmenumsetzung entsprechend ihrer Priorisierung erfolgen. Hier liegt der Fokus vor allem auf Information und Kommunikation, z. B. Fortbildungen für Schlüsselpersonen im Kontakt mit Risikogruppen, sowie Unterstützungsangebote, z. B. Bereitstellung und Bekanntmachung kühler Räume, Integration von Hitzeschutz in (psycho-)soziale Unterstützungsangebote. Frage 2: Welche Informationsveranstaltungen und Aktionen zum Thema Hitzeschutz unter Einbeziehung folgender möglicher Akteure (städtische Betriebe und Ämter wie Gesundheitsamt, Umweltamt, Rheinbahn und ggf. weitere) sind geplant? Antwort: Alle oben genannten Akteurinnen und Akteure – sowie weitere städtische und externe Partnerinnen und Partner – sind in Schnittstellenbereichen der Hitzeaktionsplanung verankert. Um Hitzeschutz besonders effektiv zu etablieren und gleichzeitig positive Synergieeffekte auszuschöpfen, sollen Maßnahmen möglichst in bestehende Strukturen eingebunden werden. Die Zusammenarbeit basiert auf einer umfangreichen Bestands- und Bedarfserhebung, bei der über hundert Akteur*innen der kommunalen Verwaltung aus Verwaltung und Stadtgesellschaft beteiligt wurden. Die insgesamt ca. 60 Maßnahmen des Düsseldorfer Hitzeaktionsplans gelten für das gesamte Stadtgebiet und fokussieren sich auf die Handlungsbereiche der Stadtverwaltung. Bei Maßnahmen, die im Wirkungsgebiet außerhalb der kommunalen Verantwortung liegen, setzt die Stadtverwaltung auf die vielerorts bereits bestehende gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen nicht-städtischen Einrichtungen. Darüber hinaus kann die Stadt als gutes Beispiel vorangehen und mit Beratungs- und Informationsangeboten zur Sensibilisierung beitragen. Ein besonderer Fokus liegt zum Beispiel auf Multiplikator*innenarbeit wie Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen, die in Lebenswelten von Risikogruppen wirken, um hitzeangepasstes Verhalten und Hilfsangebote möglichst nah an die Betroffenen herantragen zu können. Wir freuen uns, wenn auch die Arbeitsgruppe „Gesundheit des Seniorenrates“ erneut eine Informationsveranstaltung zum Thema Hitzeschutz im Jahr 2025 organisieren möchte – die Verwaltung unterstützt dies gerne. Seite 3 Frage 3: Wird zusätzlich zu der Nummer des kostenlosen Patientenservice (+49 116 117) ein spezielles Hitzetelefon eingerichtet? Antwort: Ein eigenständiges Hitzetelefon ist derzeit nicht vorgesehen. Stattdessen verfolgt die Landeshauptstadt – orientiert an Lernerfahrungen und guten Praxisbeispielen aus Ländern wie Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden – einen weitergehenden Ansatz: Der Hitzeschutz soll gezielt mit psychosozialen Unterstützungsangeboten verknüpft werden, mit Fokus auf proaktiver telefonischer Betreuung und Unterstützungsangeboten für ältere und sozial isolierten Menschen. Diese Gruppe gilt als besonders multivulnerabel gegenüber Hitzerisiken. Geplant ist die Integration von Hitzeschutz in bereits bestehende oder sich etablierende Unterstützungsangebote für sozial isolierter Personen. Betroffene sind hierüber gegebenenfalls bereits eingebunden. Das Umfeld (z.B. Ärzteschaft, Apotheken, Friseurinnen und Friseure) soll zudem für das Thema sensibilisiert und in die Vermittlung einbezogen werden. Die Kernidee ist der Ausbau proaktiver telefonischer Betreuung, bei der die Zielgruppe regelmäßig kontaktiert wird, um eine Vertrauensbasis aufzubauen. In Hitzephasen sollen Betroffene vermehrt angerufen und mit lokalen Unterstützungsangeboten vernetzt werden (z. B. Besuchsdienste, kühle Räume, Nachbarschaftshilfe). Die Maßnahme ist mittelfristig angelegt, fachlich sehr wünschenswert, kann aber aufgrund personeller und finanzieller Ressourcen derzeit nur schrittweise vorbereitet werden. Ein Fokus liegt zunächst auf der Entwicklung eines entsprechenden Konzepts, dem Aufbau von Kooperationsnetzwerken, der Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Datenschutz) sowie Schulungsmöglichkeiten für das ausführende Personal.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SENR/005/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 13:00