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V/0514/2016

52. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm

Vorlagen 09.06.2016

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Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0514/2016 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Begründung  
zum Entwurf der 52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Wolbeck  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 
2.  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 2 
3.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 
3.1  Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................... 2 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................... 3 
4.  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 
5.  Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung .............................................................................. 4 
6.  Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ........................................................................................... 4 
6.1  Art der baulichen Nutzung .......................................................................................................... 4 
6.2  Grünflächen ................................................................................................................................ 4 
6.3  Erschließung ............................................................................................................................... 4 
6.4  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ......................................................................... 5 
6.5  Immissionsschutz ....................................................................................................................... 5 
6.6  Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................ 5 
6.7  Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 5 
6.8.  Entwässerung ............................................................................................................................. 5 
7.  Artenschutz ............................................................................................................................................ 5 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 5 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 5 
8.2  Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 6 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 7 
8.4.1  Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands ...................................... 7 
8.4.2  Menschen .......................................................................................................................... 7 
8.4.3  Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ........................................................................... 8 
8.4.4  Boden ................................................................................................................................ 9 
8.4.5  Wasser ............................................................................................................................ 11 
8.4.6  Klima / Luft ...................................................................................................................... 11 
8.4.7  Landschaft ....................................................................................................................... 12 
8.4.8  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 13 
8.4.9  Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 13 
8.4.10  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ................... 13 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 13 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 13 
8.7  Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 14 
8.8  Zusammenfassung ................................................................................................................... 14 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren  
Im September 2012 hat der neue Eigentümer nach Erwerb der ehemals im Besitz der Firma 
Lancier befindlichen Flächen einen Antrag auf Einleitung der  erforderlichen bauleitplanerischen 
Verfahren zur Umwidmung der ehemals gewerblich genutzten Flächen zu einem Wohngebiet 
gestellt. Die angestrebte Nutzungsänderung entspricht den aktuellen stadtentwicklungsplaneri -
schen Zielsetzungen für diesen Bereich.  Das der Flächennutzungsplanänderung 
zugrundeliegende städtebauliche Konzept umfasst die Errichtung von ca. 2 00-
240 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilienhäusern sowie Einzel -, Doppel- und 
Reihenhäusern.  
Der Bereich der 52. Änderung  des Flächennutzungsplans  befindet sich im Südosten der 
Ortslage Wolbeck. Er liegt am Rande der bestehenden Wohnbebauung sowie angrenzend an 
den landwirtschaftlich genutzten Freiraum. Die betroffene Fläche ergänzt  die bestehenden 
Siedlungsflächen in Wolbeck und ist im Regionalplan bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich 
dargestellt.  
Da der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) diese Flächen derzeit zum Großteil als 
„Gewerbegebiet“ darstellt, wird  eine Ä nderung des Flächennutzungsplans entsprechend dem 
oben formulierten Planungsziel erforderlich.  
Mit der Änderung des Flächennutzungs plans wird somit in Übereinstimmung mit  den 
regionalplanerischen Zielsetzungen das Ziel  verfolgt, durch eine Arrondierung der 
Siedlungsflächen einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu leisten.  
Da in großen Teilen Brachflächen überplant werden, wird auch dem Grundsatz des sparsamen 
Umgangs mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel) Rechnung getragen. 
Die Planung ist im Baulandprogramm der Stadt Münster enthalten. 
2.  Änderungsbereich  
Der räumliche Geltungsbereich der 52.  Änderung des Flächennutzungsplans liegt am 
südöstlichen Rand des Stadtteils Wolbeck und umfasst eine Fläche von ca. 11,5 ha. Er wird 
begrenzt  
• im Nordwesten durch Wohnnutzungen,  
• im Norden durch einen Einzelhandelsbetrieb ,ein Jugendzentrum sowie Wohnnutzungen, 
• im Osten durch eine Bahntrasse und die Straße Am Steintor sowie  
• im Süden und Südwesten durch landwirtschaftliche Nutzflächen.  
3.  Planungsrechtliche Situation  
3.1  Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland ist der Änderungsbereich vollständig als 
„Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt. Die Planung entspricht damit den Zielen der 
Raumordnung und Landesplanung.  
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
3.2  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen  
Flächennutzungsplan  
Der wirksame  Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt  Münster stellt für den B ereich der 52. 
Änderung zurzeit überwiegend „Gewerbegebiet“ dar. Im Süden sind zudem „Flächen für die 
Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“ sowie im Norden „Gemischte Bauflächen“ sowie „Fläche 
für Bahnanlagen“ dargestellt. Für den Bereich der angestrebten Wohnnutzung widersprechen 
die Darstellungen des Flächennutzungsplans den künftigen städtebaulichen Zielsetzungen. 
Bebauungspläne  
Im Änderungsbereich ist seit 1990 der Bebauungsplan Nr. 344 „Wol beck - Gewerbegebiet Süd 
(Am Steintor / Petersheide / Petersdamm)“ rechtskräftig. Dieser setzt ein nach Abstandserlass 
gegliedertes Gewerbegebiet mit einer zweigeschossigen Bauweise, einer Grundflächenzahl von 
0,8 und einer Geschossflächenzahl von 1,6 fest. 
NATURA 2000  
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA  2000 liegen im Geltungsbereich der 
52. FNP-Änderung nicht vor. Östlich des Änderungsbereiche s beginnt in einer Entfernung von 
ca. 150 m das FFH-Gebiet DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. 
Landschaftsplan 
Der südliche Bereich des Bebauungsplans grenzt bis an den Geltungsbereich des 
Landschaftsplans „Werse“. Eine Überschneidung der Planung mit dem Landschaftsplan besteht 
jedoch nicht, so dass sich keine Vorgaben für die vorliegende Planung ergeben. 
Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben  
Weitergehende landschaftsrechtliche Vorgaben, beispielsweise aus dem LANUV 
Biotopkataster liegen für den Änderungsbereich nicht vor . Gemäß Grünordnungsplan der 
Stadt Münster ist der Änderungsbereich als „Siedlungsbereich“ dargestellt. 
4.  Räumliche und strukturelle Situation  
Der Änderungsbereich zeigt sich im Norden und Nordwesten hauptsächlich als ungenutzte 
Brache mit einem leerstehenden ehemaligen Bürogebäude. Nordöstlich daran angrenzend 
befinden sich zwei Wohngebäude, ein Gebäude, das durch Wohn-  und gewerbliche Nutzung 
geprägt ist sowie eine Lager - bzw. Montagehalle, die von einem östlich angrenzenden KFZ-
Händler genutzt wird. Im Nordosten bestehen ferner zwei Wohnhäuser, die von der Straße Am 
Steintor erschlossen werden. 
Die gewerbliche Nutzung umfasste den nördlichen Teil des Änderungsbereiches. Der südliche 
Teil war als Erweiterungsfläche des Betriebes gedacht. Hier befinden sich derzeit 
landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland, Acker), Grabeland und anderweitige, ungenutzte 
Biotopstrukturen. Dazu gehören entlang der westlichen und südlichen Grenze des 
Änderungsbereiches Gehölzbestände unterschiedlicher Größenordnung und 
Zusammensetzung (Einzelbäume, Baumgruppen, Fichtenwald). Für eine detaill ierte Analyse 
der bestehenden Biotoptypen wird an dieser Stelle auf den Umweltbericht (s. Pkt. 8 der 
Begründung) verwiesen.  
Westlich und nördlich grenzt unmittelbar an den Änderungsbereich ein Wohngebiet an, das 
insbesondere durch Ein-  und Zweifamilienhäuser in ein-  bis zweigeschossiger Ba uweise  
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
geprägt ist. Im Osten verläuft parallel zur Straße „Am Steintor“ eine Bahntrasse, die derzeit nur 
von Güterverkehr befahren wird. Daran schließt sich landwirtschaftliche Nutzfläche sowie weiter 
östlich der Wolbeck er Tiergarten (Naturschutz -, FFH -Gebiet) an. Im Süden und Südwesten 
umgeben landwirtschaftliche Nutzflächen den Änderungsbereich.  
Versorgungseinrichtungen und Einzelhandelsnutzungen sind im näheren Umfeld an der 
Hiltruper Straße vorhanden. Über den Peters damm ist der Bereich der 52.  Änderung des 
Flächennutzungsplans gut an das übergeordnete Straßen- und Busliniennetz angeschlossen. 
5.  Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung  
Mit der 52.  Änderung des Flächennutzungsplan s soll eine  Gewerbebrache (Norden) sowie  
landwirtschaftlich genutzte Fläche (Süden) am Rande des Ortsteils Wolbeck planungsrechtlich 
für eine künftige Wohnnutzung vorbereitet werden. Städtebaulich wird dadurch eine Abrundung 
des im Norden, Osten und Nordwesten angrenzenden Siedlungsbereichs ermöglicht.  
Entsprechend den umgebenden Siedlungsstrukturen sowie der bestehenden 
Nachfragesituation soll hier eine Entwicklung von Bauflächen für Einfamilien - und 
Mehrfamilienhäuser erfolgen. Die Umsetzung der städtebaulichen Planung erfolgt durch den 
Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm.  
Mit der Entwicklung von Bauflächen trägt die Stadt Münster dem dringenden Bedarf der 
Bevölkerung nach Wohnraum Rechnung.  
6.  Inhalte der Flächennutzungsplanänderung  
6.1  Art der baulichen Nutzung  
Entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erfolgt für den Änderungsbereich im 
Flächennutzungsplan die Dar stellung als „Wohnbaufläche“ (W) sowie als  „Gemischte 
Baufläche“ (M). Zudem wird der geplante Kindergarten im Änderungsbereich dargestellt. 
Damit wird dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen.  
6.2  Grünflächen  
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt im südlichen Bereich Flächen für 
die Landwirtschaft/ Flächen für Wald dar. Durch die vorliegende Änderung  werden in diesem 
Bereich zukünftig Wohnbauflächen dargestellt. 
6.3  Erschließung  
Der Änderungsbereich ist über die Petersheide und daran anschließend die Hiltruper Straße an 
das übergeordnete Straßennetz (L 585) angebunden.  
Der Änderungsbereich ist  an den Stadtbusverkehr angebunden. Der Haltepunkt „Von- Holte-
Straße” der Stadtbuslinie 8 in 250- 600 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) sowie der 
Haltepunkt „Juffernkamp” der Regionalbuslinie R32 (Münster -  Sendenhorst) in 80 -550 m 
Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) bieten eine gute Anbindung an den Hauptbahnhof 
Münster.  
Die Bahnlinie der Westfälischen- Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Wolbeck - Münster (Haupt-
bahnhof) tangiert das Plangebiet im Osten. Eine Wiederaufnahme bzw.  Weiterführung des 
Personennahverkehrs in Richtung Sendenhorst ist vorgesehen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
6.4  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Die Ver- und Entsorgung der Wohnbauflächen kann durch Erweiterung der bestehenden Netze 
sichergestellt werden.  
6.5  Immissionsschutz  
Der Änderungsbereich unterliegt Schallimmissionen durch den östlich angrenzenden 
Schienenverkehr sowie den Straßenverkehr auf der Straße Am Steintor. Zur Ermittlung der 
einwirkenden Schallimmissionen, wurde daher im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung 
(Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm) 
eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Der  erforderliche Immissionsschutz wird 
durch entsprechende Festsetzungen zum aktiven und passiven Schallschutz im Bebauungsplan 
sichergestellt. 
6.6  Altlasten / Altstandorte  
Im Norden des Änderungsbereiches liegt auf einer Teilfläche eine Altlastenverdachtsfläche. Sie 
wird im Sinne einer planerischen Vorsorge im Flächennutzungsplan dargestellt. 
Weitere Altlasten- bzw. Altlastverdachtsflächen sind nicht bekannt. Die Flächen des ehemaligen 
Gewerbetriebes wurden im Rahmen der bereits durchgeführten Abrissarbeiten bereits 
entsprechend untersucht. 
6.7  Denkmalschutz / Archäologie  
Im Änderungsbereich befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude.  
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine 
Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über 
Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische 
Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, 
Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt 
werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz.  
6.8.  Entwässerung 
Zu einer geordneten Regenwasserversorgung sind entsprechende Rückhalteanlagen 
vorgesehen, die im FNP durch ein entsprechendes Symbol dargestellt sind. 
7.  Artenschutz 
Artenschutzrechtliche Belange sind im Grundsatz berücksichtigt. Eine weitergehende Prüfung 
erfolgt im Rahmen des Bebauungsplans. 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB  
8.1  Rahmen der Umweltprüfung  
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der 
Planung voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. 
Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten orientiert sich der Umweltbericht an den 
Vorgaben der Anlage zu §§ 2 Abs. 4 und 2 a BauGB.  Schwierigkeiten bei der 
Zusammenstellung der erforderlichen Informationen traten nicht auf. Der Untersuchungsrahmen 
des Umweltberichts umfasst den Bereich der 52 . FNP-Änderung und die angrenzenden 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Bereiche. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden 
Schutzgutes erfolgt eine Variierung des Untersuchungsraums.  
8.2  Kurzdarstellung der Planung  
Mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster sollen auf einer rund 
11,5 ha großen Fläche am südöstlichen Rand des Stadtteils Wolbeck die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohn-/ Mischgebietes geschaffen werden. 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Mensch 
Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor 
Immissionen (z.  B. Lärm) und gesunde Wohn-  und Arbeitsverhältnisse zielen (z.  B. 
Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).  
Bezüglich der Erholungsmöglichk eit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Baugesetzbuch 
(Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und 
Landschaft) enthalten. 
Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten- und Biotopschutz 
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem 
Landschaftsgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den 
entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches (u.  a. zur Sicherung der Leistungs - und 
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier - und Pflanzenwelt einschließlich ihrer 
Lebensstätten und Lebensräume sowie Erhalt des Waldes wegen seiner Bedeutung für die 
Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der 
Bundesartenschutzverordnung vorgegeben. Weitere Auskünfte geben die 
Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). 
Boden und Wasser 
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes - und 
Landesbodenschutzgesetzes (u. a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und 
Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der 
Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugesetzbuches 
(z. B. Bodenschutzk lausel) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz 
(u. a. zur Sicherung der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier 
und Pflanze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. 
Landschaft 
Die Berücksichtigung dieses Schutz guts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem 
Landschaftsgesetz NW (u.  a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des 
Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechenden Paragraphen des 
Baugesetzbuches vorgegeben. 
Luft und Klimaschutz 
Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädlichen 
Umwelteinwirkungen sowie zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und 
Gemeinden sind die Vorgaben des Baugesetzbuches (u.a. „Klimaschutzklausel“ gemä ß 
§ 1 a Abs.5 BauGB), des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Kultur- und Sachgüter 
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Der 
Schutz eines bedeutenden, historischen Orts - und Landschaftsbilds ist in den entsprechenden 
Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben. 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
8.4.1  Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands 
Naturräumlich betrachtet liegt der Änderungsbereich innerhalb der Haupteinheit des 
„Kernmünsterland“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Ebene“, die sich von Wolbeck bis 
nach Everswinkel zieht und im Süden bis nach Sendenhorst reicht.  Kennzeichnend für die 
„Wolbecker Ebene“ sind die Sandlößebenen mit geringen Höhenunterschieden –  der 
Änderungsbereich liegt bei Höhen zwischen 53,21 m ü. NHN und 54,11 m ü. NHN. Es 
überwiegen sandige, nährstoffarme Braun - und Parabraunerden aus Flugsand auf Schichten 
aus Sand, Kies und Ton. N eben den parkartig im Raum verteilten kleineren Waldflächen und 
Hecken ist der Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen 
dominiert. 
Laut Grünordnungsplan der Stadt Münster würde sich entsprechend des vorherrschenden 
Untergrunds vorwiegend artenarmer Eichen- Hainbuchenwald mit Buchen -Eichen 
Durchdringung als „potenziell natürliche Vegetation“ etablieren. 
Der nördliche Teilbereich ist als Gewerbestandort gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans 
Nr. 344 mit den entsprechenden Versieg elungen realisiert worden. Inzwischen sind jedoch die 
damals errichteten Gebäude größtenteils mit entsprechender Genehmigung abgerissen 
worden. Der südliche Änderungsbereich wird als intensiv genutzter Acker wie auch Grünland 
bewirtschaftet. Gleichzeitig bestehen in diesem Bereich auch einige Gehölzbestände mit z.T. 
kulturhistorischer Bedeutung (Wallhecke, Schneitelhainbuchen). Im Norden rahm en die 
bestehende Siedlungsflächen Wolbecks Teile des Änderungsbereiches ein. Im Osten schließen 
sich die weitläufigen Waldbestände des Wolbecker Tiergartens an, die als Naturschutz - und 
FFH-Gebiet ausgewiesen sind.  
8.4.2  Menschen  
Bestandsanalyse  
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen steht die Wahrung der 
Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte 
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) aber auch mögliche Funktionen 
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein. 
Der Änderungsbereich wird im Flächennutzungsplan derzeit großflächig als Gewerbefläche 
dargestellt. Im nördlichen Bereich bestehen kleinflächige Darstellungen als Gemischte 
Bauflächen und Flächen für Bahnanlagen. Im Süden werden Flächen wir die Landwirtschaft / 
Wald dargestellt. 
Gemäß den o.g. Darstellungen wurde die nördliche Fläche des Änderungsbereiches gewerblich 
genutzt (Arbeitsplatzfunktion), während die südlichen Teilbereiche einer land-  bzw. 
forstwirtschaftlichen Nutzung unterlagen. Dabei erstreckte sich die landwirtschaftliche Nutzung 
auch auf Bereiche, die derzeit noch als Gewerbeflächen dargestellt sind. 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Mit der Lage am südlichen Rand von Wolbeck, übernimmt der Änderungsbereich 
(insbesondere, weil er nicht vollständig gewerblich entwickelt war) auch eine Funktion für die 
Naherholung der Bevölkerung aus den weiter nördlich angrenzenden Wohngebieten. 
Auswirkungsprognose 
Mit der Änderung wird die bislang in Teilen gewerblich genutzte Fläche einer Siedlungsnutzung 
zugeführt.  
Die bisher land- und forstwirtschaftlich genutzten Bereiche stehen damit ei ner 
Lebensmittelproduktion bzw. der Erzeugung von regenerativen Baustoffen / Energiequellen 
nicht mehr zur Verfügung. 
Die Naherholungsnutzung der Anwohner wird sich auf benachbarte Flächen (Wolbecker 
Tiergarten, ggfs. Parkanlagen im zukünftigen Wohngebiet)  erstrecken. In den Gartenbereichen 
der künftigen Baugrundstücke entstehen neue Möglichkeiten der Naherholung. 
8.4.3  Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt  
Bestandsanalyse  
Der Änderungsbereich zeigt sich (nach einer Bestandserfassung im Frühjahr 2015) im Norden 
und Nordwesten hauptsächlich als ungenutzte Brache mit einem leerstehenden ehemaligen 
Bürogebäude. Nordöstlich daran angrenzend befinden sich zwei Wohngebäude, ein Gebäude, 
das durch Wohn - und gewerbliche Nutzung geprägt ist sowie eine Lager - bzw. Montagehalle. 
Im Nordosten bestehen ferner zwei Wohnhäuser, die von der Straße Am Steintor erschlossen 
werden. 
Der nördliche Teilbereich ist bereits großflächig versiegelt. Von den zum Zeitpunkt der 
Bestandserfassung noch erhaltenen Gewerbegebäuden soll nur das Bürogebäude im 
Nordwesten zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die übrigen Hallen sind bereits abgerissen. 
Es bestehen schmale randliche Eingrünungen.  
Im nordöstlichen Bereich finden sich neben einigen W ohnhäusern mit angegliederten Gärten 
zusätzliche Gartenflächen. Die Gärten sind teilweise mit Obstgehölzen bestanden. In diesem 
Bereich liegt auch ein Birkenbestand.  
Im Nordwesten verläuft ein offenes Gewässer, welches von einem dichten Gehölzstreifen 
umgeben ist. Das Gewässer ist im weiteren Verlauf verrohrt und wird unterirdisch weiter geführt. 
Im zentralen Bereich finden sich zwei größere Gehölzbestände, die einige markante und 
erhaltenswerte Einzelbäume (z.B. Solitäreichen, Weiden) aufweisen.  
Der südliche Bereich ist landwirtschaftlich geprägt. Neben den ackerbaulich genutzten Flächen 
verlaufen Gehölzstrukturen entlang der Grenzen, die z.T. eine hochwertige ökologische Qualität 
aufweisen. Es befinden sich einige alte Eichen an der westlichen Grenze des 
Änderungsbereiches und etwas weiter südlich davon liegt ein erhaltenswertes 
Schlehengebüsch.  
An der südwestlichen Grenze besteht ein kleiner, lichter Fichtenbestand, an dessen östlicher 
Seite sich einige hochwertige Schneitelhainbuchen und Eichen in Form  einer Wallhecke 
befinden. An der westlichen Seite des Fichtenbestandes verläuft ein erhaltenswertes 
Weidengebüsch. 
Entlang der südlichen Grenze verläuft ein Graben, der von Erlen, Weiden aber auch Fichten 
begleitet wird. 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Zu den hochwertigen Gehölzstruktur en zählen neben den Schneitelhainbuchen und den 
Eichen, vor allem die Schlehen-  und Weidengebüsche im westlichen Änderungsbereich, aber 
auch die Gehölze entlang des Gewässers im Norden.  
Natura 2000-Gebiete 
Durch die Planung wird eine bestehende, teils als  Gewerbegebiet und teils landwirtschaftlich 
genutzte Fläche in Wohnbaufläche bzw. Mischgebiet umgewandelt. Das bestehende 
Gewerbegebiet liegt auch heute schon in einem Abstand von ca. 150 m zum FFH -Gebiet 
„Wolbecker Tiergarten“ (DE-4012-301) und stellt dem nach eine zulässige Vorbelastung des 
FFH-Gebietes dar. Durch die vorgesehene Änderung wird die bisher zulässige,  großflächige 
Versiegelung zurückgenommen.  
Durch Änderung ist mit einer Zunahme der Besucherzahlen im Wolbecker  Tiergarten zu 
rechnen, da im Änderungsbereich zusätzliche Wohneinheiten entstehen werden.  
Auswirkungsprognose  
Mit den vorgenannten Änderungspunkten, können die bislang maßgeblich gewerblich und 
landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß den Festsetzungen im parallel aufgestellten 
Bebauungsplan überbaut werden. 
Auf Ebene der verbi ndlichen Bauleitplanung werden die Möglichkeiten, bestimmte 
Biotopstrukturen über entsprechende Festsetzungen planungsrechtlich zu sichern genutzt. 
Abgeleitet aus der Betrachtung  zum Bebauungsplan kann für den Flächennutzungsplan 
ausgeschlossen werden, dass durch die Änderung artenschutzrechtliche Verbote gemäß § 44 
BNatSchG vorbereitet werden.  
Freizeit- und Erholungstätigkeiten in der freien Landschaft und im Wald sind in der Regel keine 
erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Lebensräume sow ie der Tier - und 
Pflanzenarten.  
8.4.4  Boden  
Der nördliche Teil des Änderungsbereiches ist bereits großflächig versiegelt. Der südliche Teil 
wird derzeit vorwiegend landwirts chaftlich genutzt.  Hier bestehen auch „ungenutzte“ bzw. 
forstwirtschaftlich genutzte Bereiche. 
Braunerde-Pseudogley  
Lage/ Seltenheit – Dominierend kommen im Änderungsbereich Braunerden-
Pseudogley vor, die aus lehmigen Sandböden der Grundmoräne 
über tonigen Lehmen aus dem Altpleistozän bzw. Mittelpleistozän 
bestehen.  
Speicher- und 
Reglerfunktion 
– Laut Bodenkarte weisen sie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit 
und eine mittlere chemisch- physikalische Funktion Filterfunktion 
auf. Die Fähigkeit Stoffe zu speichern (Sorptionsfähigkeit) ist von 
mittlerer Funktionserfüllung.  
Natürliche 
Ertragsfähigkeit 
– Mit 30-50 Bodenwertpunkten besteht eine mittlere Ertragsfähigkeit. 
Schutzwürdigkeit – Es liegt keine Schutzwürdigkeit vor. 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Braunerde-Pseudogley  
Vorbelastungen/ 
Entwicklungs-
potenzial 
– Vorbelastungen des Bodens sind durch eine großflächige 
Versiegelung und die ackerbauliche Nutzung gegeben. Die obere 
Bodenschicht ist durch mechanische und stoffliche Wirkungen 
(Bewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische 
Pestizide) durch d ie Bewirtschaftung verändert. Bei Aufgabe der 
intensiven Nutzung und einer Entsiegelung bestünde jedoch ein 
hohes Entwicklungspotenzial. 
Gley-Pseudogley  
Lage/ Seltenheit – Am südwestlichen Rand ragt ein grund - und 
stauwasserbeeinflusster Boden in den Änderungsbereich . Diese 
grund- und stauwasserbeeinflussten Böden kommen hier auf 
lehmigen Sand aus Talsanden und Terrassenablagerungen über 
sanden der Grundmoräne aus dem Mittelpleistozän vor. 
Speicher- und 
Reglerfunktion 
– Laut Bodenkarte besteht eine geringe Wasserdurchlässigkeit und 
eine mittlere chemisch- physikalische Filterfunktion. Die Fähigkeit 
Stoffe zu speichern (Sorptionsfähigkeit) ist von geringer 
Funktionserfüllung.  
Natürliche 
Ertragsfähigkeit 
– Mit 25-45 Bodenwertpunkten besteht eine geringe Ertragsfähigkeit. 
Schutzwürdigkeit – Es liegt keine Schutzwürdigkeit vor. 
Vorbelastungen/ 
Entwicklungs-
potenzial 
– Vorbelastungen des Bodens bestehen in Randbereichen durch die 
ackerbauliche Nutzung. So ist die obere Bodenschicht  durch 
mechanische und stoffliche Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. 
Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) der 
landwirtschaftlichen Nutzung verändert. Der größte Teil ist jedoch 
mit Gehölzen bestanden.  
– Bei potenzieller Aufgabe der intensiven Nutzung besteht ein hohes 
Entwicklungspotenzial.  
Typischer Pseudoley  
Lage/ Seltenheit – Am südlichen Rand des Änderungsbereiches  erstreckt sich 
entlang des dort befindlichen Grabens ein stauwasserbeeinflusster 
Pseudogley. Dieser Boden besteht aus lehmigen Sandböden der 
Grundmoräne über tonigen Lehmen aus dem Alt - bzw. 
Mittelpleistozän.  
Speicher- und 
Reglerfunktion 
– Das Substrat weist eine hohe Pufferfunktion und mittlere Speicher- 
und Reglerfunktionen auf. 
Natürliche 
Ertragsfähigkeit 
– Die Ertragsfähigkeit des Bodens wird auf 30 -50 Bodenwertpunkte 
beziffert, jedoch ist der Ertrag aufgrund des hohen 
Grundwasserstands als unsicher einzustufen. 
Schutzwürdigkeit – Der Boden ist als besonders schutzwürdiger Staunässeboden mit 
Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte ausgewiesen.  
Vorbelastungen/ 
Entwicklungs-
potenzial 
– Der Boden ist lediglich in den Randbereichen durch die Wirkungen 
der ackerbaulichen Nutzungen beeinflusst. 
Tabelle 1: Boden 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Auswirkungsprognose  
Mit der Flächennutzungsplanänderung wird auf einer Fläche von ca. 11,5 ha eine Überbauung 
eines bisher planungsrechtlich schon überbaubaren Bodens vorbereitet. Die vorliegende 
Änderung lässt jedoch eine deutlich geringere Versiegelungsrate zu. 
Der schutzwürdige Boden im Süden des Änderungsbereiches  kann im Zuge der verbindlichen 
Bauleitplanung durch Grünfestsetzungen in Teilen gesichert werden.  
8.4.5  Wasser  
Dem Änderungsbereich unterliegt großräumig die Grundwassereinheit „Profiltyp 4“. Der 
Grundwasserleiter wird von Geschiebesand gebildet, der von Geschiebemergel/ - lehm 
unterlagert wird. In Bachsenken werden die glazialen Sedimente von Auensedimenten 
überlagert. 
Die Grundwasserneubildungsrate ist flächig mit 200-300 mm/Jahr beziffert. Es liegt eine mittlere 
Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers vor. Eine Ausweisung als 
Wasserschutzgebiet besteht nicht.  
Im Süden des Änderungsbereiches befindet sich ein wassergefüllter Graben, der nicht im 
Kataster der Stadt Münster geführt wi rd. Er dient zur Entwässerung der Landesstraße und der 
Bahnlinie im Osten.  
Auswirkungsprognose  
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird das namenlose Gewässer in der Planung 
berücksichtigt und an die Plangebietsgrenze im Norden bzw. Westen verlegt . Es wird offen und 
naturnah ausgebaut. Hierfür wird parallel zum Bebauungsplan auch ein wasserwirtschaftliches 
Verfahren durchgeführt.  
Auf Bebauungsplanebene wird das unbelastete Niederschlagswasser über zwei 
Regenrückhaltebecken gesammelt und gedrosselt  in das Gewässer eingeleitet. Durch die 
Verringerung der zulässigen Versiegelungsrate wird dauerhaft sichergestellt, dass mehr 
Niederschlagswasser direkt vor Ort für die Grundwasserneubildung zur Verfügung steht. Die 
Schmutzwässer werden über Kanäle, die an das bestehende Netz angeschlossen werden, 
abgeführt. Die Aufgabe der gewerblichen Nutzung hat zur Folge, dass keine Verunreinigungen 
durch Gefahrgüter oder sonstige belastende Stoffe mehr im Änderungsbereich entstehen 
könnten.  
8.4.6  Klima / Luft  
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro-  
bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. 
– Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid 
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Die klimatische Bedeutung liegt in Abhängigkeit 
zur Bestandsgröße zwischen mittel bis sehr hoch.  
– Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) sind Kaltluft ent-
stehungsgebiete von mittlerer Bedeutung. Die Ackerflächen weisen im Vergleich zu 
ganzjährig mit Vegetation bedeckten Flächen eine geringe Funktion für die 
Kaltluftproduktion auf. 
Der Änderungsbereich wird im Norden durch bereits großflächig versiegelte Bereiche 
gekennzeichnet. Der südliche Bereich ist jedoch noch in landwirtscha ftlicher Nutzung mit einer 
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Wirkung als Kaltluftentstehungsbereich und die bestehenden Gehölze haben eine positive 
Wirkung auf die Lufthygiene.  
Aufgrund der Lage im südlichen Bereich von Wolbeck besteht vorwiegend eine indirekte 
Funktion im Rahmen des thermischen Luftaustausches.  
Im Umweltkataster der Stadt Münster sind für das Plangebiet keine Funktionen als 
klimaökologischer Ausgleichsraum, Belüftungskorridore, Kaltluftentstehungsgebiet oder 
sonstige Kaltluftleitbahnen dargestellt. 
Auswirkungsprognose  
Mit der Änderung erfolgt durch die Verringerung der zulässigen Versiegelungsrate, der 
voraussichtlichen Anlage von Grünstrukturen in den Gärten der Wohnbaufläche und der 
Veränderung der Nutzung (Gewerbe  Wohnen) ergibt sich eine positive Auswirkung auf das  
Schutzgut.  
In dem künftigen Wohngebiet ist im Vergleich zu dem bisher festgesetzten Gewerbegebiet mit 
niedrigeren Temperaturen, geringeren Tag- und Nachttemperaturunterschieden und geringeren 
Belastungen durch Anteile an Aerosolen / Luftschadstoffen auszugehen. 
8.4.7  Landschaft 
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und 
Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die 
Landschaft gestellt: 
– Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d.h. der 
Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen Landschaftselementen, wider.  
– Das Bedürfnis nach Abenteuer entspricht der Natürlichkeit, d.h der Ausstattung der 
Landschaft mit naturbelassenen Landschaftselementen. 
– Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft, d.h. das Vorhan-
densein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des 
Menschen über Generationen, befriedigt. 
Der Änderungsbereich befindet sich im Übergangsbereich zwischen Siedlungs flächen im 
Norden (Wolbeck) und freier Landschaft im Süden. 
Aufgrund der bisherigen Darstellung von Flächen für Wald/ Landwirtschaft im südlichen Bereich 
des Flächennutzungsplanes ist eine wirkungsvolle E ingrünung des Änderungsbereiches 
gewährleistet. 
Auswirkungsprognose  
Durch die Darstellung einer Wohnbaufläche und den Wegfall der Fläche für Wald/ 
Landwirtschaft besteht die Möglichkeit, dass die Wohnbaufläche zukünftig nicht mehr 
wirkungsvoll gegenüber der freien Landschaft eingegrünt ist. In Kenntnis des parallel 
aufzustellenden Bebauungsplanes ist jedoch vorgesehen, die bestehenden Grünstrukturen 
durch die Festsetzung einer Grünfläche planungsrechtlich zu sichern. Die in diesem Bereich 
bestehenden Schneitelhainbuchen wurden eingemessen und werden im Bebauungsplan 
festgesetzt. 
Im Bebauungsplan werden zudem Festsetzungen zur Höhenentwicklungen für die geplanten 
Baukörper aufgenommen, so das s erwartet werden kann,  dass sich das neue Baugebiet 
verträglich in den Landschaftsraum einfügen wird.  
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
8.4.8  Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Im südlichen Änderungsbereich befindet sich eine alte Wallhecke aus Hainbuchen. Durch die 
historische Nutzungsform (schneiteln) haben sich besonders erhaltenswerte Bäume von 
kulturhistorischer Bedeutung, sog. Schneitelhainbuchen entwickelt. Die Wallhecke setzt sich in 
nördlich Richtung fort. Hier finden sich anstelle der Schneitelhainbuchen Eichen. 
Es liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren Kultur- oder Sachgüter vor. 
Auswirkungsprognose  
Besonders erhaltenswerte Bäume werden im Bebauungsplan durch Erhaltungsfestsetzungen 
gesichert werden. 
8.4.9  Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung.  
Dominierend wirkte und wirkt die gewerbliche Nutzung im nördlichen Teilbereich und die 
landwirtschaftliche Nutzung im südlichen Änderungsbereich. Hieraus resultieren Auswirkun gen 
auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und 
Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ 
ökosystemaren Zusammenhänge hinausgehen, werden –  soweit sie zu erwarten sind –  bei 
Bearbeitung des jeweiligen Schutzgutes betrachtet. Es liegen im Plangebiet keine Schutzgüter 
vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen (z.B. extreme Boden-  und 
Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). 
8.4.10  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Mit der 52. Änderung des  Flächennutzungsplans sind voraussichtlich keine erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. Es besteht die Möglichkeit Beeinträchtigungen 
von Natur und Landschaft auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu vermeiden bzw.  
auszugleichen.  
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Bei Nichtdurchführung der Änderung würde die Fläche im nördlichen Bereich weiterhin als 
Gewerbebrache bestehen bleiben, während die südlicheren Teile als „Fläche für die 
Landwirtschaft“ weiterhin entsprechend genutzt würden.  Die planerische Zielsetzung der 
Entwicklung eines Gewerbestandortes und damit die bauliche Inanspruchnahme der Flächen 
für eine gewerbliche Nutzung über das bestehende Maß hinaus wäre weiterhin m öglich. Ein 
kurzfristiges, nennenswertes Biotopentwicklungspotential und damit einhergehend eine 
Veränderung der bestehenden und beschriebenen Schutzgutqualitäten ist nicht gegeben.  
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsplanung wurde festgestellt, dass für Münster 
langfristig von einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen ist. Um 
Wohnungsengpässe und knappheitsbedingte Preissteigerungen in Grenzen zu halten, ist 
gemäß Baulandprogramm eine kontinuierlich hohe jährliche Wohnungsneubauleistung in 
Münster erforderlich.  
Als Grundlage für die städtebaulichen Entwicklungsziele wurde daher das „Baulandprogramm 
2014-2020“ aufgestellt. In diesem sind Flächen dargestellt, für die eine zeitlich abgestufte 
Wohnbauentwicklung angestrebt werden sollte. Neben planungsrechtlichen Voraussetzungen 
sind auch eine günstige Perspektive zur Umsetzung berücksichtigt worden.  
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 14

52. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
8.7  Überwachung (Monitoring)  
Gemäß § 4 c BauGB sind die von einem Bauleitplan ausgehenden erheblichen 
Umweltauswirkungen von der Stadt zu überwachen. Hierin wird sie gemäß § 4 Absatz 3 BauGB 
von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. Unabhängig von der 
kontinuierlichen Überprüfung und Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans bestehen im 
Rahmen der 52 . Änderung des Flächennutzungsplans keine Erforderlichkeiten zur 
Überwachung von potenziell erheblichen Umweltauswirkungen. 
8.8  Zusammenfassung 
Mit der 52.  Änderung d es Flächennutzungsplans soll eine Gewerbebrache (Norden) sowie 
landwirtschaftlich genutzte Fläche (Süden) am Rande des Ortsteils Wolbeck planungsrechtlich 
für eine künftige Wohnnutzung vorbereitet werden. 
Mit der Entwicklung der Fläche als Wohngebiet erfolgt eine Inanspruchnahme einer derzeit 
planungsrechtlich/ faktisch gewerblich bzw. landwirtschaftlich genutzten Fläche. Der 
Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Änderung 
voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Im Ergebnis 
sind keine voraussichtlich erheblich nachteilige Auswirkungen durch die Änderung des 
Flächennutzungsplans auf die Schutzgüter zu erwarten, da die in Ge setzen bzw. Fach-
planungen ge nannten Um weltschutzziele beachtet werden und auf der nachfolgenden 
verbindlichen Planungsebene gelöst werden können. 
Die auf Flächennutzungsplanebene erforderliche überschlägige Artenschutzprüfung bei der 
mögliche artenschutzrechtliche Konflikte bei Durchführung des V orhabens prognostiziert 
werden, lässt keine Erfüllung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG erkennen, die auf 
der nachfolgenden, verbindlichen Planungsebene nicht artenschutzkonform gelöst werden 
könnten. 
Negative Auswirkungen auf das FFH -Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ sind nicht gegeben. Die 
absehbare intensivierte Erholungsnutzung stellt keine Beeinträchtigung auf die Ziele des  FFH-
Gebietes dar. 
Maßnahmen zum Moni toring werden auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht 
erforderlich. 
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf der 52.  Änderung des fortgeschriebenen 
Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im 
Stadtteil Wolbeck für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ 
Petersdamm.  
Münster,  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung  
 
Schultheiß  
Stadtdirektor  
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 14

Berichtsvorlage

2282 Zeichen

V/0514/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil 
Wolbeck für den Bereich Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm 
Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplans 
öffentlich auszulegen 
Der Rat der Stadt Münster hat am 12.02.2014 (Vorlage V/0925/2013) den Beschluss zur 52. Än-
derung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich Am Steintor  / Petersheide / Peters-
damm gefasst. Dieser erfolgte zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 509: Wol-
beck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm. 
Mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplans soll eine Gewerbebrache (Norden) sowie lan d-
wirtschaftlich genutzte Fläche (Süden) am Rande des Ortsteils Wolbeck planungsrechtlich für 
eine künftige Wohnnutzung vorbe reitet werden. Städtebaulich wird dadurch eine Abrundung des 
im Norden, Osten und Nordwesten angrenzenden Siedlungsbereichs ermöglicht.  
Entsprechend den umgebenden Siedlungsstrukturen sowie der bestehenden Nachfragesituation 
soll hier eine Entwicklung von  Bauflächen für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser erfolgen. Die 
Umsetzung der städtebaulichen Planung erfolgt durch den Bebauungsplan Nr. 509.  
Eine erste Vorstellung der Planung für das neue Wohngebiet im Bereich des ehemaligen Lancier-
Geländes fand im Rahmen einer Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) am 
02.09.2015 statt. Das Protokoll dieser Veranstaltung ist als Anlage beigefügt. Die Offenlegung 
der 52. Änderung des Flächennutzungsplans ist für den Herbst 2016 vorgesehen. 
Nähere Einzelheiten zur FNP-Änderung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
i. V. 
gez. 
Schultheiß 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0514/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 93 
E-Mail: 
Geitel@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.06.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage 
 
 
Anlagen: 
 
1. Niederschrift zur Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. Plan

V-0514-2016-Anlage-3-Plan

501 Zeichen

Anlage 3

7

m ' Flächen
ANTSSFUNRGESBHBIAN ED] für die Landwirtschaft STADT

[w] Wohnbaufläche Flächen für Wald
j . Amt für Stadtentwicklung
Im] Gemischte Baufläche .  Allast-/ | Stadtplanung
Verdachtsfläche < 1 ha Verkehrsplanung
= IN gu Fläche für Bahnanlagen [pjan zur 52. Änderung des fortge-
Gemeinbedarf Stadtgrenze en Flächennutzungsplanes
E33 Kindergarten olbeck - AM
u Flächen für Ver- Steintor/Petersheide/Petersdamm
und Entsorgung N

m Stand: 28.01.2016

M.: 1:15.000

Regenrückhaltebecken

V-0514-2016-Anlage-1-Niederschrift

23600 Zeichen

Seite 1 von 9 
Niederschrift zur Bürgeranhörung gem. § 3 (1) BauGB 
Th
ema a) 52. Änderung des Flächennutzungsplans, 
b) Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 509,
Wolbeck – Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm 
Ort | Datum | 
Zeit 
Münster-Wolbeck, Aula des Bildungszentrums Gartenbau und 
Landwirtschaft, Münsterstraße 62-68, 48167 Münster 
02.09.2015, 18:00 -  20.00 Uhr 
Podium Herr Schönlau (Bezirksbürgermeister Münster-Südost) 
Herr Winter (Planungsamt, Stadt Münster) 
Herr Elkendorf (Gnegel GmbH) 
Herr Vieten (IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH) 
Herr Wenzel (Uppenkamp und Partner GmbH) 
Herr Lang, Frau Bonnekessel, Herr Küdde (Wolters Partner GmbH) 
ca. 160 Bürgerinnen und Bürger 
Am Mittwoch, den 02.09.2015, hatte die Stadt Münster um 18.00 Uhr zu einer Bürgerversamm-
lung in die Aula des Bildungszentrums Gartenbau und Landwirtschaft in Münster-Wolbeck einge-
laden. Anlass der Veranstaltung war die Vorstellung der Planungen für ein neues Wohngebiet im 
Bereich des ehemaligen Lancier-Geländes zwischen der Straße „Am Steintor“ und „Petersheide“ 
in Münster-Wolbeck.  
Begrüßung / Erläuterung Planverfahren 
Nach Begrüßung und Vorstellung der Projektbeteiligten durch den Bezirksbürgermeister Herrn 
Schönlau erfolgte die Erläuterung des förmlichen Planverfahrens durch Herrn Winter (Stadt 
Münster). Es wurde darauf hingewiesen, dass der Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung 
gem. § 3 (1) BauGB dient. Ziel ist es, die Bürger frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden. 
 
Der Bebauungsplan soll durch einen Vorhabenträger, die Karl Gründker GmbH, realisiert wer-
den. 
Anschließend wurde das Wort an Herrn Lang vom Büro Wolters Partner, das im Auftrag des 
Vorhabenträgers die städtebauliche Planung entwickelt hat, übergeben. 
Erläuterung der Planung 
Herr Lang erläuterte die Planinhalte der Flächennutzungsplanänderung, des rechtskräftigen 
Bebauungsplanes und des städtebaulichen Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 509 anhand ei-
ner Präsentation. 
Im Einzelnen wurden folgende Punkte angesprochen: 
Flächennutzungsplan 
– Der Flächennutzungsplan stellt die allgemeine Art der künftigen Nutzung dar. Bebau-
ungspläne müssen aus diesem entwickelt sein.
– Die derzeit als „Gewerbefläche“ dargestellte Fläche wird daher künftig als „Wohnbauflä-
che“ und in einem kleinen Bereich im Norden als „Mischbaufläche“ dargestellt. Ergänzt
Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0514/2016

Seite 2 von 9 
 
werden diese Nutzungen durch eine „Grünfläche“, die als Streifen entlang der südwestli- 
chen Plangrenze verläuft, eine „Fläche für Aufschüt tung“ im Osten, die als Lärmschutz- 
wall zur Bahn fungiert, sowie Regenrückhaltebecken und einen Kindergarten. 
Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 344  
– Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 344 „Wolbeck  - Gewerbegebiet Süd (Am Steintor/ 
Petersheide/ Petersdamm)“ setzt eine großflächige G ewerbegebietsnutzung mit einem 
möglichen Versieglungsgrad von 80 % (GRZ 0,8) fest. 
– Die Anbindung erfolgt über die Petersheide und de n Petersdamm. Eine Bahnquerung im 
Norden ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan  vorgesehen und entspricht dem 
Bestand. 
– Derzeit wäre eine gewerbliche Nutzung des Areals inkl. der damit einhergehenden Im- 
missionen gem. den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich. 
Planung 
– Vorgesehen ist eine Wohnbebauung mit ca. 200 Wohn einheiten in Mehrfamilienhäusern 
( ca. 90) sowie Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern(ca. 110). 
– Es sind zwei Anbindungen für die Erschließung vor gesehen: Eine von der Petersheide 
(Nordwesten) und eine vom Petersdamm inkl. der Bahnquerung im Nordosten. Im Weite- 
ren verläuft die Erschließung als „Ring“ mit Querverbindungen durch das Plangebiet.  
Im Planungsprozess wurde ebenfalls eine Erschließun g von Südosten diskutiert. Hierfür 
konnte jedoch keine geeignete Lösung gefunden werde n, die aus wirtschaftlichen, städ- 
tebaulichen und vor allem verkehrssichernden Gesich tspunkten (Vorgaben der Bahn) 
realistisch wäre.  
– Die im Norden vorhandenen Bestandsgebäude können erhalten werden 
– Um ein Einfügen in das Umfeld sicher zu stellen, sollen die daran anschließenden Mehr- 
familienhäuser maximal drei Geschosse mit Flachdach aufweisen. 
– An die Mehrfamilienhäuser schließen südlich max. zweigeschossige Reihen und Dop- 
pelhäuser an.  
– Zentral im Plangebiet sollen eine Kita sowie eine  Grünfläche realisiert werden. So wer- 
den der Kinderbetreuungsbedarf sowie die Grünversor gung des neuen Wohngebietes 
mit einem Quartiers- / Spielplatz sichergestellt.  
– Im Nordosten des Plangebietes gibt es derzeit ver schiedene Einzeleigentümer mit denen 
noch eine detaillierte Abstimmung erfolgen wird. Di e Bebauung der einzelnen Grundstü- 
cke wird in jedem Fall berücksichtigt und in das Konzept integriert.  
– Im Südosten entlang der Bahnlinie erstreckt sich eine Grünzone, die zum einen einem  
ca. 4 m hohen Lärmschutzwall, zum anderen der Eingrünung des Plangebietes dient.  
– Auf Grund der beengten Bestandssituation im Nordo sten des Plangebietes soll dort der 
erforderliche Lärmschutz über eine Schallschutzwand (ca. 3 m Höhe) sichergestellt wer- 
den. 
– Hinter dem Wall schließen Einfamilien- und Doppel häuser mit unterschiedlichen Grund- 
stücksgrößen an, die sich über das gesamte südliche Plangebiet erstrecken sollen.  
 
Verkehr und Erschließung  
– Um eine leistungsgerechte und ortsverträgliche Ve rkehrsabwicklung für das geplante 
Baugebiet gewährleisten zu können, wurde  bereits ein „Verkehrsgutachten“ erstellt. 
– Es wird darauf hingewiesen, dass in allen erstell ten Gutachten als Berechnungsgrundla-

Seite 3 von 9 
 
ge entsprechend eines früheren Planungsstandes 180 Wohneinheiten angesetzt wur- 
den. Alle Gutachten werden überarbeitet und an die aktuelle Planung (ca. 200 Wohnein- 
heiten) angepasst. 
– Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass jewe ils im Ziel- und Quellverkehr 420 
Fahrten täglich erfolgen.  
– Die Petersheide einschl. Kreuzungsbereich ist für  die zukünftige Belastung leistungsfä- 
hig ausgestaltet. Der Knotenpunkt Petersdamm kann v erkehrstechnisch so angepasst 
werden, dass dieser auch künftig ausreichend leistu ngsfähig ist. Hierfür ist eine Signali- 
sierung und voraussichtlich Beschrankung der Bahnqu erung sowie in der Straße „Am 
Steintor“ aus Süden kommend eine Linksabbiegerspur und aus Norden kommend eine 
Rechtsabbiegerspur erforderlich. So wird der Durchg angsverkehr auf der Straße „Am 
Steintor“ durch eine mögliche Schrankenschließung nicht beeinträchtigt. 
– Zudem ist beabsichtigt, die Nutzung der WLE-Trass e zukünftig zu intensivieren. Dies 
wirkt sich sowohl auf die Anforderungen an die Bahn querung als auch auf die  zu erwar- 
tenden Immissionen auf das Plangebiet aus. 
Immissionen 
– Da es in Teilbereichen zu Überschreitungen der Or ientierungswerte kommt, sind aktive 
und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Der  aktive Schallschutz durch  einen 
begrünten Wall sowie daran anschließend durch eine Lärmschutzwand im sichergestellt 
werden. Um auch in den Obergeschossen die Orientier ungswerte einzuhalten, ist es er- 
forderlich, die Fenster in den zur Lärmquelle ausge richteten Schlafräu- 
men/Aufenthaltsräumen mit schalldämmenden Lüftungse inrichtungen auszustatten 
(passiver Schallschutz). 
– Neben den Immissionseinwirkungen auf das neue Woh ngebiet (s.o.) wurden ebenso 
auch die Auswirkungen des neuen Verkehrs (durch das  Wohngebiet) auf die Bestands- 
bebauung außerhalb des Plangebietes untersucht. Das  Ergebnis zeigt, dass die Immis- 
sionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (1 6. BImSchV) unterschritten wer- 
den.  
Entwässerung  
– Derzeit wird das Niederschlagswasser von den vers iegelten Flächen in die Kanalisation 
abgeführt. Diese Situation wird sich durch die Plan ung verbessern: Durch den Bau von 
zwei Regenrückhaltebecken (im Westen und Norden) so wie eines ca. 12 m breiten 
Grünstreifens mit Graben an den Randzonen im Westen  und Nordwesten, wird das Nie- 
derschlagswasser zurückgehalten und das Wasser gedr osselt der Kanalisation zuge- 
führt.  
 
Anschließend wurde die Diskussion mit der Bürgersch aft eröffnet. Die Anregungen und Fragen 
werden nachfolgend in Themengruppen zusammengefasst:  
 
Fragen und Anregungen der Bürger  
 
Erschließung  
 
/head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative äußert Bedenken zur Verbindung der Petersheide mit dem 
Petersdamm. Dies führe zu Durchgangs- und Schleichv erkehren, die sich negativ auf das

Seite 4 von 9 
 
angrenzende Wohngebiet auswirken. Eine direkte Verb indung solle nur für Rettungsfahrten 
bestehen und durch Poller für den sonstigen Verkehr  gesperrt sein. Die Hauptverkehrsfüh- 
rung solle über die südlichen Querverbindungen sichergestellt werden. 
/head2right Ein weiterer Bürger hinterfragt ebenfalls die Verb indung zwischen Petersheide und der Stra- 
ße „Am Steintor“. Um Durchgangsverkehr zu vermeiden , sei es sinnvoll, die Haupterschlie- 
ßung zu verschwenken. 
/square4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbindung zw ischen Petersheide und Steintor für 
Schleichverkehre auf Grund der signalisierten Bahnq uerung nicht sehr attraktiv ist. Darüber 
hinaus können durch bauliche Maßnahmen (Baumscheibe n, „Freiburger Kegel“, Einengun- 
gen) weitere „Erschwernisse“ für den Durchgangsverkehr geplant werden. 
Gleichwohl wird zugesagt, die angeregte Verkehrsführung zu prüfen. 
 
/head2right Ein Bürger schlägt vor, im Norden eine Querung für  Fußgänger- und Radfahrer vorzuhalten 
und das Plangebiet für den motorisierten Verkehr üb er eine neue Zufahrt von Süden in Form 
eines Kreisverkehrs zu erschließen, der ein Einfahr en in das Wohngebiet ermöglicht und 
gleichzeitig den Verkehr entschleunigt und Schleich verkehre vermeidet. Eine Querung der 
Bahn sei derzeit sowieso schon über den vorhandenen Feldweg gegeben. 
/head2right Ein weiterer Bürger erklärt, dass die Straßenführu ng „Am Steintor“ nahezu gradlinig sei. 
Sinnvoll wäre es, die Straße zu verschwenken, um Ve rkehr zu entschleunigen und das ge- 
plante Wohngebiet in Höhe der Kita anzubinden. Durc h den Versatz der Straße könnten 
„Wartestreifen“ zwischen Straße und Bahn realisiert  werden, wie dies auch am Bahnüber- 
gang im Norden beabsichtigt sei.   
/square4 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zufahrt zum Plangebiet über den bestehenden, sog. 
„plangleichen“ Übergang als Feldweg keine Option darstellt. Dies wird auch von der Westfäli- 
schen Landes-Eisenbahn (WLE) nicht mitgetragen, da die Anlage neuer Bahnquerungen nur 
noch in Form von planfreien Übergängen (Überführung /Unterführung) möglich ist. Eine Er- 
tüchtigung bestehenden Querungen im Norden ist in jedem Fall erforderlich. 
 
/head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative erkundigt sich n ach dem Stellplatzangebot. Parkplätze sei- 
en im Entwurf nicht ersichtlich und es stelle sich die Frage, wo Bewohner, Besucher und Hol- 
und Bringverkehre der Kita parken. 
/square4 Es wird dargelegt, dass aus bauordnungsrechtlicher  Sicht je Wohneinheit ein Stellplatz nach- 
zuweisen ist. Die privaten Stellplätze werden auf d en privaten Grundstücken vorgehalten 
(dies gilt auch für die Kita), für Besucher werden im öffentlichen Straßenraum in ausreichen- 
der Anzahl Parkplätze eingeplant. 
 
/head2right Eine Bürgerin erkundigt sich, ob pro Wohneinheit w irklich nur mit einem Fahrzeug gerechnet 
werde. Familien hätten heutzutage häufig mindestens zwei Autos. 
/square4 Da der Stellplatzbedarf auf den privaten Grundstüc ken sicherzustellen ist, ist den Eigentü- 
mern freigestellt über den Mindestbedarf hinaus, St ellplätze anzulegen(z.B. Doppelgarage 
oder Garage mit vorgelagertem Parkplatz). 
 
/head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative weist darauf hin , dass die geplante, durchgängige Fuß- und 
Radwegeverbindung im Nordwesten des Plangebietes ni cht erforderlich sei, da parallel zur 
Bahntrasse bereits ein Fuß- und Radweg vorhanden sei.

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/square4 Die Notwendigkeit des Weges wird erneut geprüft. Z u berücksichtigen ist allerdings, dass der 
vorh. Spielplatz „An der Vogelrute“ an das neue Wohngebiet angebunden werden muss. 
 
/head2right Ein Bürger weist darauf hin, dass in einem ähnlich en Baugebiet in Angelmodde die Erschlie- 
ßung höhengleich, d.h. ohne Bürgersteig realisiert wurde und erkundigt sich, ob dies auch 
vorgesehen sei. 
/square4 Der detaillierte Straßenausbau wird im weiteren Ve rfahren festgelegt. Untergeordnete Er- 
schließungsstraßen werden im Regelfall höhengleich als sog. „Mischverkehrsfläche“ ausge- 
baut. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich, ob die Anwohner an Ersc hließungskosten beteiligt werden.  
/square4 Zum Bebauungsplan wird ein Vertrag zwischen der St adt Münster und dem Investor ge- 
schlossen. Darin wird geregelt, dass der Investor d ie Kosten der Erschließung trägt. Insofern 
wird bzw. kann die Stadt keine Erschließungskosten erheben. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich, welche Funktion die Bäu me in den Kreuzungsbereichen haben. 
/square4 Es handelt sich um sich um vorgeschlagene Begrünun gsmaßnahmen, um den Straßenraum 
zu gestalten.  
 
Städtebauliches Konzept 
 
/head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative weist darauf hin , dass eine homogene Bebauung ge- 
wünscht wird. Die Mehrfamilienhausbebauung sollte zentral im Plangebiet liegen, um eine In- 
tegration sicherzustellen. Es sei nicht nachvollzie hbar, dass diese „am Rand“ im Norden lie- 
gen.   
/square4 Mehrfamilienhäuser erzeugen aufgrund der Wohnungsd ichte mehr Verkehr als Einfamilien- 
häuser. Daher werden diese dort verortet, wo der Ve rkehr auf kurzem Weg abfließen kann. 
Bei einer Anordnung im Kern ergeben sich demgegenüb er Mehrbelastungen. Die Anregung 
wird im weiteren Verfahren geprüft; dabei ist noch ein weiterer Faktor relevant : So wird bei 
Reaktivierung der WLE-Trasse für den Personenverkeh r nördlich des Plangebietes ein 
Bahnhaltepunkt liegen. Die Flächen mit höherer Wohn ungsdichte sollten möglichst nah an 
Diesen anbinden. 
/head2right Darauf wird seitens des Bürgers erwidert, dass die s ausschließlich einen Vorteil für die neuen 
Bewohner bringe, jedoch nicht für die nördlich angrenzenden Bewohner. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich, welche Nutzung das „u-f örmige“ Gebäude im Norden erhalten 
wird. 
/square4 Es handelt sich um einen „Platzhalter“ für eine mö gliche, mischgebietskonforme Neubebau- 
ung. Eine detaillierte Planung liegt noch nicht vor. 
 
/head2right Eine Bürgerin wünscht sich, dass das neue Wohngebi et in die alte Bebauung integriert wird. 
Daher wird der geplante Fuß- und Radweg als Verbind ung positiv bewertet. Durch die Grün- 
fläche/renaturierter Graben im Norden wirke das Woh ngebiet jedoch abgekapselt. Sinnvoller 
sei es, den Spielplatz zu vergrößern und dadurch alt und neu zu mischen.  
Zudem sei das ehemalige Verwaltungsgebäude, welches  erhalten wird, eine schlechte Visi-

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tenkarte für die Einfahrt in das Plangebiet. 
/square4 Das ehemalige Verwaltungsgebäude soll zu attraktiv en Wohnungen umgebaut werden. 
Eine Vergrößerung des Spielplatzes ist wegen der no twendigen Führung und Offenlegung 
des vorhandenen Gewässers nicht möglich. 
 
/head2right Ein Bürger weist darauf hin, dass die Verzahnung v on Bestand und Neubaugebiet sehr wich- 
tig sei. Unter diesem Aspekt sei die Lage der Kita in Frage zu stellen, da diese nicht nur dem 
Neubaugebiet, sondern auch den angrenzenden Bereich en diene. Es wird vorgeschlagen, 
die Kita im Nordwesten des Plangebietes, in der Nähe des bestehenden und Spielplatzes, zu 
realisieren.  
/square4 Da eine Kita erhebliche Freiflächen benötigt (300 qm pro Gruppe) war es naheliegend, diese 
mit dem zentralen Quartiers- und Grünplatz zu verbinden. Gleichwohl wird die Anregung ge- 
prüft. 
/head2right Ein anderer Bürger ist der Auffassung, dass die Ki ta dort angesiedelt werden soll, wo der 
hauptsächliche Bedarf entstehe, nämlich zentral im Plangebiet. Zudem befände sich am 
Schulzentrum eine weitere Kita. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich, welche Nutzung auf den Flächen unmittelbar südwestlich angren- 
zend an das Mischgebiet vorgesehen sei.  
/square4 Es wird darauf hingewiesen, dass dort Wohnen reali siert werden soll.  
/head2right Der Bürger erwidert, dass sich dort derzeit ein Ge werbe befindet und dies fortbestehen soll.  
/square4 Wenn hier das Gewerbe fortbestehen soll,ist zu prü fen, ob für das in Rede stehende Grund- 
stück ein Mischgebiet festgesetzt werden kann. 
 
/head2right Eine Bürgerin erkundigt sich nach der Nutzung der Mehrfamilienhäuser und erfragt, ob bei- 
spielsweise auch Seniorenwohnen geplant sei. 
/square4 Es wird ein Angebot entsprechend der Nachfragesitu ation geschaffen, die Häuser werden auf 
jeden Fall barrierefrei errichtet. Ebenfalls ist öffentlich geförderter Wohnungsbau vorgesehen. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich nach der Geschossigkeit der Gebäude im Plangebiet. 
/square4 Die Mehrfamilienhäuser sollen maximal 3-geschossig  und die Einfamilienhäuser maximal 2-
geschossig errichtet werden. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich nach der Bedeutung der z wei Pfeile, die im Westen/Südwesten des 
Entwurfes eingezeichnet sind und Richtung landwirts chaftliche Fläche zeigen. Er fragt, ob 
dort ein weiteres Baugebiet beabsichtigt sei und wi e die Zuwegung erfolgen soll. Zudem 
weist er darauf hin, dass hier ein Naturschutzgebiet läge. 
/square4 Die angesprochene Fläche ist im Regionalplan Münst erland (Bezirksregierung Münster) als 
Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt und könnte langfristig entwickelt werden. Eine mög- 
liche Anbindung wurde daher perspektivisch in den P lan aufgenommen, um bei einer optio- 
nalen ,späteren Entwicklung eine Erschließung siche rstellen zu können. Die Fläche ist z.Zt. 
Teil eines Landschaftsschutzgebietes. 
 
/head2right Eine Bürgerin weist darauf hin, dass beabsichtigt sei, in einem der Mehrfamilienhäuser 
„Wohnen im Alter“ zu realisieren. Es sei befremdlic h zu hören, dass einige Nachbarn sich

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negativ zu den Mehrfamilienhäusern äußern. 
Grünflächen 
/head2rightEin Bürger bewertet den Grünstreifen im Norden zur angrenzenden Bebauung positiv.
/square4 Es wird dargelegt, dass hier über ein offen zu legendes Gewässer das Niederschlagswasser 
durch diese Grünzone abgeleitet werden soll. 
/head2rightEin Bürger erkundigt sich, warum die Bäume im Süden so verortet sind, dass sie die geplan-
ten Gärten verschatten würden.
/square4 Es handelt sich um eine wertvolle Baumreihe im Bestand, die als solche im Bebauungsplan 
als zu erhalten festgesetzt werden soll. 
/head2rightEine Bürgerin weist darauf hin, dass im Norden des Plangebietes zwei große Ahornbäume
stehen, diese im Plan jedoch nicht eingezeichnet seien.
/square4 Die Planung steht unter dem Ziel, soviel Baumbestand wie möglich zu erhalten. 
Dem Hinweis wird nachgegangen. 
/head2rightEin Bürger erkundigt sich, ob auch ein Bolzplatz eingeplant sei.
/square4 Ein Bolzplatz ist nicht vorgesehen. 
Immissionen 
/head2rightEin Bürger regt an, die Lärmschutzwand und den -wall zu begrünen.
/head2rightEin Bürger äußert Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nutzungseinschränkung des an-
grenzenden Jugendzentrums im Norden des Plangebietes. Es liege eine Betriebsgenehmi-
gung als Versammlungsstätte vor. Die Freiflächen des Jugendzentrums, die auf das Plange-
bietes ausgerichtet sind, dürften freitags und samstags bis 0.30 Uhr genutzt werden. Dies
könne mit Blick auf die geplante Wohnnutzung zu Problemen führen.  Außerdem wird darauf
hingewiesen, dass bereits ein Schallschutzgutachten für den Betrieb des Jugendzentrums
vorliege.
/square4  Die angrenzende Nutzung des Jugendzentrums ist bekannt. Der Betrieb genießt Bestands-
schutz. Eine Verträglichkeit im Hinblick auf die heranrückende Wohnbebauung muss im wei-
teren Planverfahren nachgewiesen werden. Bisher gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass 
dies nicht möglich ist. 
/head2rightEin Bürger weist darauf hin, dass das bestehende Wäldchen im Norden des Plangebiets
überplant sei und somit der natürliche Lärmschutz entfalle.
/square4 Ein Bewuchs in dieser Größenordnung ist für den Schallschutz nicht relevant. 
/head2rightEin Bürger erfragt, welche Lärmbelastung entstehe, wenn die Bahntrasse reaktiviert und dies
noch auf die Lärmimmissionen des ohnehin bestehenden Straßenverkehrs addiert werden
müsse.

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/square4 Dieser Sachverhalt wurde bereits im Immissionsguta chten untersucht. Bei einer Reaktivie- 
rung der WLE-Strecke für den Personenverkehr wurden  täglich insgesamt 54 Personenzüge  
(48 tags und 6 nachts) der Prognose zugrunde gelegt . Die sich hieraus ergebenden Emissi- 
onspegel bewegen sich in einem verträglichen Rahmen.  
 
/head2right Ein Bürger erfragt, ob die Lärmschutzwand auf den bestehenden Grundstücken oder auf dem 
Grundstück der Bahn errichtet werde. 
/square4 Die Wand ist auf den Wohnbaugrundstücken vorgesehe n. 
 
Sonstiges 
 
/head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative weist darauf hin , dass bereits in 2014 ein Schreiben an die 
Verwaltung gerichtet worden sei, in dem Anregungen und Ideen der BI im Einzelnen aufge- 
führt sind. Nun werde deutlich, dass diese im städt ebaulichen Konzept kaum berücksichtigt 
worden seien. 
/square4 Da hier eine Vielzahl von Punkten angesprochen sin d, wird seitens der Planer angeboten, die 
Anregungen und Ideen in einem gesonderten Gespräch mit der BI zu erörtern. 
 
/head2right Ein Bürger gibt zu bedenken, dass im städtebaulich en Konzept zwei Regenrückhaltebecken 
enthalten seien; in dem Plan zur Flächennutzungsplan-Änderung jedoch drei Rückhaltebe- 
cken dargestellt seien. 
/square4 Bei dem dritten „Becken“ handelt es sich um das of fen zu legende Gewässer im Norden des 
Plangebietes. 
 
/head2right Ein Bürger erklärt hinsichtlich einer Internetanbi ndung für das Wohngebiet, dass eine Glasfa- 
seranbindung auf dem neuesten Stand der Technik sinnvoll wäre. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich nach der zeitlichen Plan ung. Des Weiteren weist er darauf hin, 
dass während der Bauphase einer erhöhte verkehrlich e Belastung bestehen werde und der 
Baustellenverkehr über den Petersdamm erfolgen soll e, um eine Belastung für der Peters- 
heide zu vermeiden. 
/square4 Der Investor hat zugesichert, die Belästigungen wä hrend der Bauphase auf ein Minimum zu 
beschränken. 
Gemäß aktuellem, städtischem Baulandprogramm ist ei ne Baureife für das Jahr 2017 vorge- 
sehen.  
 
/head2right Ein Bürger erfragt, ob noch Altlasten bestehen. 
/square4 Die Altlastenuntersuchungen sind bereits weitgehen d abgeschlossen. Alle Flächen werden, 
soweit erforderlich, so  aufbereitet, dass  ein gesundes Wohnen gewährleistet ist. 
 
/head2right Ein Bürger weist darauf hin, dass die Flächen östl ich des Plangebietes im Flächennutzungs- 
plan für Kleingärten vorgesehen seien. Dies stehe i m Widerspruch zu den angesprochenen 
langfristigen Planungen. Er fragt an, ob es schon Ü berlegungen für einen Ersatzstandort ge- 
be. 
/square4 Ersatzflächen sind derzeit noch nicht geplant.

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/square4 Herr Winter weist abschließend darauf hin, dass Fragen oder Anregungen auch im Nachgang 
der Bürgerinformation beim Planungsamt eingereicht werden können. Gerne könne auch ein 
Gesprächstermin vereinbart werden. 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich Bezirksbürgermeister Schönlau 
bei den Vertretern der Verwaltung sowie den Vertretern der beteiligten Büro‘s für die Vorstellung 
der Planung und bei den Bürgerinnen und Bürgern für die engagierte Diskussion und schließt die 
Veranstaltung gegen 20 Uhr. 
gez.  gez. 
Carsten Lang  Schönlau 
Wolters Partner  Bezirksbürgermeister 
Architekten & Stadtplaner GmbH

Beratungsverlauf (2)

06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Hiltruper Straße
  • Münsterstraße 62
  • Petersdamm
  • Juffernkamp
  • Am Steintor
  • An der Vogelrute
  • Von-Holte-Straße
  • Petersheide
  • Tiergarten
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0514/2016
Typ
Vorlagen
Datum
09.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37