0395/2021
Sachstand Nachtragssachbearbeitung bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln - zu 1656/2019
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2062 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 12.02.2021 0395/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 16.03.2021 Sachstand Nachtragssachbearbeitung bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln - zu 1656/2019 In der Sitzung vom 18.06.2020 wollte Herr Detjen zu TOP 6.3, Vorlagen-Nummer 1656/2019, wissen, wann die Entwicklung eines stadtweiten Verfahrens zur Abwicklung von Nachträgen bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln abgeschlossen ist. Antwort der Verwaltung: Bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wurde ein neuer Sachbereich Einkauf eingerichtet. Mit der Einrichtung dieses neuen Bereichs wurde ein strukturierter Prozess zur Bearbeitung von Nachträgen im Zusammenhang mit Bauverträgen implementiert. Dieser sieht vor, dass in die Nach- tragsprüfung sowohl externe Projektbeteiligte (Fachbauleitungen, Projektsteuerungen) als auch die internen Projektsteuerungen (Bauherrenvertretung) und der Einkauf in die Nachtragsprüfung einge- bunden sind. Der Prozess funktioniert auch, wenn keine externen freiberuflichen Dienstleistungen im Projekt erbracht werden. Diese Rollen werden dann von der internen Projektleitung mit übernommen. Seit dem 1.1.2020 bearbeitet die Gebäudewirtschaft Vergaben und Nachträge auf der Basis der Geschäftsanweisung Vergaben (GAV). Zum Zeitpunkt des Zuständigkeitsübergangs der Nachtragsbearbeitung auf die Gebäudewirtschaft gab es Bearbeitungsrückstände in Gestalt von über 900 Altnachträgen. Diese sind nach den Rege- lungen der Kölner Vergabeordnung abzuarbeiten. Deshalb gibt es in diesen Fällen zu den jeweiligen Ergebnissen der Nachtragsprüfung eine Abstimmung mit der Abteilung Vergabe beim Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen. Die Altnachträge konnten zwischenzeitlich auf etwa 90 Fälle reduziert werden. Hinsichtlich der Bearbeitung der neuen, seit dem 01.01.2020 eingehenden Nachträge liegen keine signifikanten Bearbeitungsrückstände vor. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0395/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 12.02.2021
- Erstellt
- 04.02.2021 07:34