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0395/2021

Sachstand Nachtragssachbearbeitung bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln - zu 1656/2019

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.02.2021

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 16.03.2021, TOP 6.6

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2062 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer   12.02.2021 
 0395/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 16.03.2021 
 
Sachstand Nachtragssachbearbeitung bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln - zu 
1656/2019 
In der Sitzung vom 18.06.2020 wollte Herr Detjen zu TOP 6.3, Vorlagen-Nummer 1656/2019, wissen, 
wann die Entwicklung eines stadtweiten Verfahrens zur Abwicklung von Nachträgen bei der  
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln abgeschlossen ist. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wurde ein neuer Sachbereich Einkauf eingerichtet.  
Mit der Einrichtung dieses neuen Bereichs wurde ein strukturierter Prozess zur Bearbeitung von 
Nachträgen im Zusammenhang mit Bauverträgen implementiert. Dieser sieht vor, dass in die Nach-
tragsprüfung sowohl externe Projektbeteiligte (Fachbauleitungen, Projektsteuerungen) als auch die 
internen Projektsteuerungen (Bauherrenvertretung) und der Einkauf in die Nachtragsprüfung einge-
bunden sind. Der Prozess funktioniert auch, wenn keine externen freiberuflichen Dienstleistungen im 
Projekt erbracht werden. Diese Rollen werden dann von der internen Projektleitung mit übernommen. 
Seit dem 1.1.2020 bearbeitet die Gebäudewirtschaft Vergaben und Nachträge auf der Basis der  
Geschäftsanweisung Vergaben (GAV). 
Zum Zeitpunkt des Zuständigkeitsübergangs der Nachtragsbearbeitung auf die Gebäudewirtschaft 
gab es Bearbeitungsrückstände in Gestalt von über 900 Altnachträgen. Diese sind nach den Rege-
lungen der Kölner Vergabeordnung abzuarbeiten. Deshalb gibt es in diesen Fällen zu den jeweiligen 
Ergebnissen der Nachtragsprüfung eine Abstimmung mit der Abteilung Vergabe beim Amt für Recht, 
Vergabe und Versicherungen. Die Altnachträge konnten zwischenzeitlich auf etwa 90 Fälle reduziert 
werden. Hinsichtlich der Bearbeitung der neuen, seit dem 01.01.2020 eingehenden Nachträge liegen 
keine signifikanten Bearbeitungsrückstände vor. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

16.03.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0395/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.02.2021
Erstellt
04.02.2021 07:34