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4051/2019

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.11.2019

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Anlage 6 - Mittelfristiger Erfolgsplan 2019-2023

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Anlage 2b - Erläuterungen-Erfolgsplan 2020

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Anlage 2a - Erfolgsplan 2020

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Anlage 7 - Mittelfristiger Vermögensplan 2020-2023

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Anlage 3b - Erläuterungen-Vermögensplan 2020

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Anlage 1 - Vorbemerkungen 2020

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Anlage 4 - Stellenübersicht 2020

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Anlage 3a - Vermögensplan 2020

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Anlage 5 - Erläuterungen-Mifrifi 2020ff

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 6 - Mittelfristiger Erfolgsplan 2019-2023

2710 Zeichen

Anlage 6 
Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
Mittelfristiger Erfolgsplan 2019-2023 
2019 2020 2021 2022 2023 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.005.305 3.027.053 3.126.621 3.132.221 3.132.221 
Sonstige betriebliche Erträge 
    Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 2.300.000 2.300.000 3.000.000 3.000.000 
775.421 285.281 272.674 259.876 246.883 
789.177 766.698 743.876 720.701 696.056 
    Erträge  aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 38 6.058 386.058 386.058 289.537 0
    Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.283 .900 5.664.600 5.722.400 5.832.300 5.944.400 
    Sonstige Erträge 8.640 8.640 8.640 8.640 8.640 
Summe 10.243.196 9.411.278 9.433.648 10.111.054 9.895.978 
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 3.730.000 3.680.000 3.850.000 4.150.000 4.400.000 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
     Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 72.000 72.000 72.000 72.000 
     Bewachung Heinrich-Böll-Platz 221.750 230.000 240.000 250.000 260.000 
     Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.312.600 1.325.000 180.000 180.000 310.000 
     Instandhaltung technische Anlagen 250.000 340.000 250.000 250.000 250.000 
     Anteil Energiekosten Philharmonie 600.000 650.000 650.000 680.000 680.000 
     Versicherungen 60.000 65.000 65.000 70.000 70.000 
     Baubetreuungsentgelte 0 0 0 0 0
     Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 17.900 17.900 17.900 19.500 19.500 
     Leistungsentgelte Personalgestellung 20.700 21.000 21.500 22.000 22.500 
     Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 
     Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 
     Sonstige 130.000 130.000 140.000 140.000 140.000 
Summe 2.785.950 2.951.900 1.737.400 1.784.500 1.925.000 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
     Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
     Festgeldzinsen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen 
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.526.900 5.885.2 00 5.856.200 5.948.300 6.051.000 
Ergebnisübernahme 
KölnKongress GmbH -1.347.000 0 0 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
    Darlehenszinsen 2.990.000 3.065.000 3.045.000 3.042.500 3.047.500 
    Sonstige Zinsen 80.000 50.000 50.000 50.000 50.000 
Summe 3.070.000 3.115.000 3.095.000 3.092.500 3.097.500 
Ergebnis der gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit -3.211.349 -3.193.769 -1.978.331 -1.732.025 -2.445.300 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 0 0
Sonstige Steuern 0 0 0 0 0
Jahresergebnis -3.211.349 -3.193.769 -1.978.331 -1.732.025 -2.445.300 
    Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung

Anlage 2b - Erläuterungen-Erfolgsplan 2020

6388 Zeichen

2
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2020 
 
 
Allgemeines 
 
Nach § 15 Abs. 2 EigVO sind im Erfolgsplan zum Vergleich neben den aktuellen Veran- 
schlagungen auch die Vorjahresplanansätze sowie die Ist-Werte des letzten Jahresab- 
schlusses auszuweisen.  
 
 
Umsatzerlöse 
 
Ausgewiesen sind hier die von den Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koeln- 
congress GmbH an das Veranstaltungszentrum zu zahlenden Pachtentgelte. Ferner be- 
rücksichtigt der Ansatz die in den Vorbemerkungen dargestellte Neuregelung der Erbbau- 
rechte der Koelnmesse über das südliche Messegelände mit einem Erbbauzins von 2,45 
Mio. € (vorher: 341 Tsd. €) und über das Parkhausgelände mit einem Erbbauzins von 280 
Tsd. €. Darüber hinaus besteht noch ein Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahre 1998 für das 
Rheinterrassengelände mit einem Erbbauzins von rd. 67 Tsd. €.  
 
 
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil 
 
Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für den Um- und 
Erweiterungsbau Gürzenich in Höhe des insgesamt bewilligten Zuschusses von 
20.000.000,00 DM (10.225.837,62 Euro) sind seinerzeit in einen Sonderposten eingestellt 
worden. Die Aktivierung der Maßnahmen im Anlagevermögen erfolgte dementsprechend 
mit den vollen, nicht um die Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten. 
Den Abschreibungen auf diesen Anlagegütern steht eine anteilige Auflösung des Sonder- 
postens für den Landeszuschuss gegenüber, der über den gleichen Zeitraum wie die Ab- 
schreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen verteilt wird und somit den Ab- 
schreibungsaufwand per Saldo vermindert. 
 
 
Zuschuss der Stadt Köln 
 
Korrespondierend zu der Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 ist 
im Erfolgsplan ein Liquiditätszuschuss in Höhe von 2.300 Tsd. Euro veranschlagt. Dane- 
ben sind weitere städtische Mittel in Höhe von 285 Tsd. Euro als Zinsanteil der Schulden- 
diensthilfe für das in 2008 vom Veranstaltungszentrum aufgenommene Darlehen in Höhe 
von 22,7 Mio. Euro, mit dem die entsprechende Kapitalzuführung der Stadt bei der 
Koelnmesse GmbH finanziert wurde, vorgesehen. Der korrespondierende Tilgungsanteil 
für das Darlehen (rd. 830 Tsd. Euro) wurde im Vermögensplan berücksichtigt.  
Für die zur Finanzierung der Florasanierung aufgenommenen Darlehen in Höhe von ins- 
gesamt 40,0 Mio. Euro Euro berücksichtigt der Erfolgsplan beim Zinsaufwand anteilige 
Kosten von 767 Tsd. Euro, die bei den Erträgen in gleicher Höhe als Zuschuss der Stadt 
(Schuldendiensthilfe) veranschlagt sind. Auch hier wurde der korrespondierende Til- 
gungsanteil für das Darlehen (1.167 Tsd. Euro) im Vermögensplan berücksichtigt.

3
 
Abschreibungen 
 
Ausgewiesen sind die für die Kölner Philharmonie, das Alt-Gebäude und den Neubau des 
Gürzenichs nebst Außenaufzug sowie die auf das Sachanlagevermögen im Rheinpark 
entfallenden Abschreibungen. Mit Abschluss der Generalsanierung der Flora sind seit 
2015 zusätzliche Abschreibungswerte von rd. 1,3 Mio. Euro p.a. anzusetzen. 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden weitestgehend bestimmt von den In- 
standhaltungsaufwendungen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Philharmonie 
inkl. Baubetreuungsentgelte, den Energiekosten Philharmonie sowie die Bewachung des 
Heinrich-Böll-Platzes (230 Tsd. Euro). Hervorzuheben sind bei den Instandhaltungen die 
Sanierung der denkmalgeschützten Außenfassade des Gürzenichgebäudes (rd. 530 Tsd. 
Euro), der Austausch von Gehwegplatten am Tanzbrunnen (rd. 90 Tsd. Euro) sowie der 
Instandsetzung der Treppen in der Philharmonie (260 Tsd. Euro) und der klanglichen 
Überarbeitung der Orgel (173 Tsd. Euro).  
 
 
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 
 
Der Betrag betrifft die Abdeckung des Planverlustes 2020 der KölnMusik GmbH auf der 
Grundlage des vom Rat am 18.12.2018 beschlossenen Betriebskostenzuschusses an die 
KölnMusik GmbH. Der im Erfolgsplan 2020 des Veranstaltungszentrums auf der Ertrags-
seite veranschlagte Betrag von 5.665 Tsd. Euro entspricht dem im o.g. Ratsbeschluss für 
2020 festgelegten Zuschuss zzgl. der anteiligen Übernahme der Abschreibungen des 
neuen Vordaches der Philharmonie. Wie in der Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan be- 
reits erwähnt, sind die hierzu erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2020 als sog. Trans- 
feraufwand im Teilplan 0416 Kulturförderung veranschlagt. 
 
Der bei der Vorlagenerstellung noch nicht genehmigte Wirtschaftsplan für das Geschäfts- 
jahr 2020 der KölnMusik GmbH geht von einem Jahresfehlbetrag von 5.527 Tsd. Euro 
aus. Dies führt zu einer Abschreibung des Beteiligungswertes in gleicher Höhe. Die Gre- 
mien der KölnMusik GmbH werden den Wirtschaftsplan 2020 in ihren Sitzungen am 
05.12.2019 behandeln. 
 
 
Aufwendungen aus der Verlustübernahme 
 
Nach Veräußerung der städt. Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH entfallen zu- 
künftig die Aufwendungen aus Verlustübernahme.  
 
 
Jahresergebnis 
 
Trotz der Zuschüsse der Stadt Köln (allgemeiner Betriebskostenzuschuss und Schulden- 
diensthilfen) sowie der Übernahme des Verlustes der KölnMusik GmbH durch den allge- 
meinen Haushalt ergibt sich der ausgewiesene Planverlust, der vor allem auf die hohen 
Abschreibungen und die starke Zinsbelastung als Folge der mit Fremdmitteln finanzierten 
Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Betriebsteilen zurückzu- 
führen ist. Die Anhebung des Erbbauzinses durch die Neuregelung der Erbbaurechte der 
Koelnmesse GmbH sowie der Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH 
führen im Vergleich zu den Vorjahren immerhin zu einer Entlastung des Ergebnisses.

4
Gemäß § 10 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein etwaiger Jahresverlust, 
soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rech- 
nung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung 
zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch 
Abbuchung von Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung 
zulässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde aus- 
zugleichen. Vor dem Hintergrund der erkennbaren Rahmendaten ist eine grundlegende 
Änderung der wirtschaftlichen Situation des Veranstaltungszentrums nicht zu erwarten.

Anlage 2a - Erfolgsplan 2020

2825 Zeichen

Anlage 2 
Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
Erfolgsplan 
Ansatz 2020 Ansatz 2019 Ergebnis 2018 Ergebnis 2017 Erg ebnis 2016 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.027.053 3.005.305 2.841.506 603.769 587.924 
Sonstige betriebliche Erträge 
    Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 2.300.000 3.000 .000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 
285.281 775.421 782.870 800.906 812.923 
766.698 789.177 811.320 696.520 712.720 
    Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 386 .058 386.058 386.058 386.058 386.058 
    Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.664 .600 5.283.900 5.180.300 5.180.300 5.078.700 
    Sonstige Erträge 8.640 8.640 738.184 23.127 124.300 
Summe 9.411.278 10.243.196 10.898.732 10.086.911 10.114.701 
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 3.680.000 3.730.000 3.648.134 3.542.744 3.562.768 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
     Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 72.000 72.000 72.000 72.000 
     Bewachung Heinrich-Böll-Platz (in 2014 zzgl. Flora) 230.000 221.750 210.725 203.726 184.651 
     Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.325.000 1.312.600 184.697 173.636 91.680 
     Instandhaltung technische Anlagen 340.000 250.000 373.746 354.264 229.206 
     Anteil Energiekosten Philharmonie 650.000 600.000 558.283 573.664 604.126 
     Versicherungen 65.000 60.000 64.000 59.350 61.500 
     Baubetreuungsentgelte 0 0 159.029 259.830 228.407 
     Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 17.900 17. 900 17.500 17.509 17.477 
     Leistungsentgelte Personalgestellung 21.000 20.7 00 20.346 19.698 19.652 
     Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 75.905 77.143 109.702 
     Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 796 892 3.917 
     Sonstige 130.000 130.000 208.852 209.397 113.785 
Summe 2.951.900 2.785.950 1.945.878 2.021.109 1.736.104 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
     Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
    Zinsertrag aus Abzinsung von Rückstellungen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen 
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.885.200 5.526.9 00 4.904.198 4.986.804 5.366.193 
Ergebnisübernahme 
KÖLNKONGRESS GmbH 0 -1.347.000 -440.073 -861.453 -693.756 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
    Darlehenszinsen 3.065.000 2.990.000 3.588.779 3.774.465 4.102.279 
    Sonstige Zinsen 50.000 80.000 24.636 62.900 51.398 
Summe 3.115.000 3.070.000 3.613.415 3.837.365 4.153.676 
Ergebnis der gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit -3.193.769 -3.211.349 -811.460 -4.558.795 -4.809.873 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 0 0
Sonstige Steuern 0 0 0 0 0
Jahresergebnis -3.193.769 -3.211.349 -811.460 -4.558.795 -4.809.873 
- 2 - 
    Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung

Anlage 7 - Mittelfristiger Vermögensplan 2020-2023

1581 Zeichen

Anlage 7 
Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
Mittelfristiger Vermögensplan 2020-2023 
Mittelbedarf 2020 2021 2022 2023 
A  Betriebsteil Gürzenich 
Gesamtinvestitionen 1.065.000 120.000 0 0
B  Betriebsteil Philharmonie 
Gesamtinvestitionen 3.672.300 4.388.000 670.000 670.000 
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen 
Gesamtinvestitionen 1.500.000 2.650.000 4.780.000 0
D Betriebsteil Flora 
Gesamtinvestitionen 0 0 0 0
E Betriebsteil Bastei 
Generalsanierung Bastei 2.000.000 0 0 0
F Allgemeine Finanzwirtschaft 
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 8.450.000 8.8 25.000 9.082.500 9.265.000 
Jahresverlust 3.193.769 1.978.331 1.732.025 2.445.300 
Summe 11.643.769 10.803.331 10.814.525 11.710.300 
Gesamtmittelbedarf 19.881.069 17.961.331 16.264.525 12. 380.300 
Mittelherkunft 
Liquide Mittel zum 01.01. -10.900.000 -5.103.730 -2.189.223 -2.248.868 
A Eigenmittel   
   Abschreibungen 3.680.000 3.850.000 4.150.000 4.400.000 
   Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 830.197 84 2.804 855.602 868.595 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.1 67.143 1.183.034 1.199.278 1.216.992 
Summe 5.677.339 5.875.838 6.204.880 6.485.587 
B Neukreditaufnahmen 20.000.000 15.000.000 10.000.000 5.000.000 
Gesamtmittelbereitstellung 14.777.339 15.772.108 14.01 5.658 9.236.720 
Liquide Mittel zum 31.12. -5.103.730 -2.189.223 -2.248.868 -3.143.581 
Die Ausgaben für die Investitionsmaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich untereinander deckungsfähig.

Anlage 3b - Erläuterungen-Vermögensplan 2020

2463 Zeichen

2
 
 
 
 
 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2020 
 
 
Die über den Vermögensplan des Veranstaltungszentrums im Jahr 2020 zu finanzierenden 
Maßnahmen beschränken sich angesichts der finanziellen Lage der Einrichtung und der erst 
in 2014 abgeschlossenen Generalsanierung der Flora auf unabweisbare Investitionen in den 
anderen Betriebsteilen. 
 
Die Investitionssumme für den Betriebsteil Philharmonie von 3.672 Tsd. Euro berücksichtigt 
im Wesentlichen Mittel für die Erneuerung der Elektroakustischen Anlage inkl. Leitungsnetz 
und neuen Deckenaufbau (2.000 Tsd. €), Vorlaufkosten für die Sanierung der Klimaanlage/ 
Gebäudeleittechnik (67 Tsd. Euro), die Erneuerung der elektronischen Schließanlage (483 
Tsd. Euro) sowie für die Planungen für ein neues Beleuchtungskonzept im Konzertsaal (400 
Tsd. Euro). Diese Maßnahmen waren bereits im Vorjahreswirtschaftsplan berücksichtigt, 
können jedoch erst im Jahr 2020 begonnen bzw. abgewickelt werden, so dass die Mittel er- 
neut bereitzustellen sind.  
 
Im Betriebsteil Gürzenich ist in 2020 die Erneuerung der Klimatechnik sowie der Trinkwas- 
seranlage notwendig. Hierfür wurden insgesamt 1.065 Tsd. Euro veranschlagt. Im Tanz- 
brunnen wird in 2020 mit der Sanierung der denkmalgeschützten Schirmaufbauten sowie mit 
der Ertüchtigung der OpenAir-Bühne begonnen. Die Investitionssumme beläuft sich in 2020 
auf insgesamt 1.500 Tsd. Euro.  
 
Mit Beschluss vom 03.05.2018 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen 
Schritte gegenüber der Koelnmesse einzuleiten, um das denkmalgeschützte Gebäude „Bas- 
tei“ in das Eigentum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln zu 
überführen. Ferner soll die Verwaltung den Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf sowie 
eine Kostenschätzung in Hinsicht auf eine für die Öffentlichkeit zugängliche, rentierliche 
gastronomische Nutzung ermitteln. Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 18.12.2018 hat die 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Koelnmesse die Bastei zu einem Kaufpreis in Höhe 
von 614 Tsd. Euro abgekauft. Bis Juli 2019 wurden noch die bereits vorgebuchten Veranstal- 
tungen durchgeführt, seitdem ist die Bastei außer Betrieb. Derzeit wird der bauliche Zustand 
umfassend ermittelt. Es zeichnet sich bereits jetzt ein hoher Sanierungsaufwand ab. Detail- 
lierte Ergebnisse werden bis Ende des 1. Quartals 2020 vorliegen. Der Vermögensplan sieht 
für das Jahr 2020 für erste Maßnahmen Mittel in Höhe von 2.000 Tsd. Euro vor.

Anlage 1 - Vorbemerkungen 2020

5788 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2020 
 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln betreibt im Wege von Vermie- 
tungen und Verpachtungen an die nachfolgend aufgeführten Betriebsgesellschaften folgende städti- 
sche Einrichtungen: 
 
 
Betriebsteil des Veranstaltun gs zen trums : 
 
Philharmonie 
 
Gürzenich 
Rheinterrassen/Tanzbrunnen 
Flora 
Betriebsg esellschaft  
 
KölnMusik GmbH 
 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
 
 
 
Die Beteiligungen der Stadt Köln an den oben genannten Betriebsgesellschaften sind in das Ver- 
mögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln eingelegt und begrün- 
den aus steuerlicher Sicht einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). 
 
Am Stammkapital der KölnMusik GmbH  ist die Stadt Köln mit 89,93%, der WDR mit 10,07% betei- 
ligt. Gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH ist jedoch nur die Gesellschafte- 
rin Stadt Köln (Veranstaltungszentrum Köln) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Mittel für 
den städtischen Zuschuss werden wegen der fehlenden Finanzkraft der eigenbetriebsähnlichen Ein- 
richtung seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und über das Veranstaltungszent- 
rum an das Unternehmen weitergeleitet.  
 
Gemäß Ratsbeschluss vom 18.12.2018 wurde der Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik 
GmbH für 2020 auf 5.639.600 Euro festgelegt. Ferner wurde der Gesellschaft ein Ausgleich in Höhe 
der anteiligen Abschreibungen des neuen Vordaches der Philharmonie zugesagt. Hierfür wurde 
vorsorglich ein Betrag in Höhe von 25.000 Euro eingestellt. Da die KölnMusik GmbH in ihrer Pla- 
nung für das Geschäftsjahr 2020 von einem Verlust von 5.885.200 Euro ausgeht, sind zur vollstän- 
digen Verlustabdeckung zusätzliche Mittel von 220.600 Euro durch die Gesellschaft im Wege einer 
Entnahme aus der Kapitalrücklage bereitzustellen. Die Rücklagenentnahme führt zu einer entspre- 
chenden Abwertung der Finanzanlage bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
 
An der KölnKongress GmbH  hält die Stadt Köln, Veranstaltungszentrum Köln, bisher einen Anteil 
von 51%. Mitgesellschafter ist die Koelnmesse GmbH mit dem verbleibenden Anteil von 49%. An 
der Koelnmesse GmbH wiederum ist die Stadt mit 79,08% beteiligt. Gemäß Beschluss des Rates 
vom 07.11.2019 werden die städtischen Anteile an der KölnKongress GmbH zum 01.01.2020 an die 
Koelnmesse GmbH veräußert (Vorlagen-Nr. 2951/2019). In dem Zuge wird die KölnKongress 
GmbH auf die Koelnmesse Ausstellungen GmbH, eine weitere 100%-Tochter der Koelnmesse 
GmbH, die gleichfalls im Veranstaltungsbereich tätig ist, verschmolzen. Die verschmolzene Gesell- 
schaft wird zukünftig unter dem Namen Koelncongress GmbH  firmieren und alle Aufgaben der 
KölnKongress GmbH übernehmen.  
 
Durch die Bündelung des Kongress- und Veranstaltungsbereiches innerhalb des Koelnmesse Kon- 
zerns werden deutliche Synergieeffekte erwartet. Ferner wird die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
von den Verlusten der defizitären Bereiche der KölnKongress GmbH, zu deren Ausgleich sie auf- 
grund des derzeit noch bestehenden Organschaftsvertrages verpflichtet ist, in Zukunft dauerhaft 
entlastet. Die mit der KölnKongress GmbH abgeschlossenen Pachtverträge über die Objekte Gür-

zenich, Tanzbrunnen und Flora gehen gemeinsam mit der Übernahme der Aufgaben auf die neue 
Gesellschaft über. 
 
Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1995 wurde auch die städtische Beteiligung in Höhe von seinerzeit 
79,02 % an der Koelnmesse GmbH  als sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ in das 
Sondervermögen des Eigenbetriebes eingebracht. Wenn auch die steuerlichen Rahmenbedin- 
gungen, die ursächlich für die Einbringung der Messe-Beteiligung in das Vermögen des Veran- 
staltungszentrums waren, aufgrund einer Reform der Unternehmensbesteuerung (Abschaffung 
des Anrechnungsverfahrens im Jahre 2002) nicht mehr gegeben sind, ist die städtische Beteili- 
gung wegen der mittlerweile zwischen dem Veranstaltungszentrum und der Koelnmesse GmbH 
bestehenden Rechtsbeziehungen (die von der Stadt Köln an die Koelnmesse GmbH vermieteten 
und verpachteten Grundstücke befinden sich sämtlich im Sondervermögen der eigenbetriebsähn- 
lichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln) weiterhin in dessen Vermögen eingelegt. In 2008 
hat die Stadt Köln – Veranstaltungszentrum Köln zur Eigenkapitalstärkung der Gesellschaft eine 
Bareinlage von 22,7 Mio. € getätigt, die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung über eine entspre- 
chende Fremdmittelaufnahme finanzieren musste.  
 
In 2018 wurden drei der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Koelnmesse 
GmbH bestehenden Erbbaurechtsverträge, die Ende 2022 ausgelaufen wären, vorzeitig verlän- 
gert und zusammengefasst. Die Neuregelung der Erbbaurechte sieht im Gegensatz zu den Alt- 
verträgen einen nunmehr marktkonformen Erbbauzins vor, der mit 2,45 Mio. € um mehr als 
2 Mio. € über den bisherigen Pachtentgelten liegt und zu einer Entlastung der dauerdefizitären 
Einrichtung führt.  
 
Trotz der Anhebung der Erbbauzinsen und dem zukünftigen Wegfall der Verlustübernahme der 
KölnKongress GmbH ist das Veranstaltungszentrum auch weiterhin auf Zuschüsse aus dem 
städtischen Haushalt angewiesen. Durch den städtischen Zuschuss wird eine – wenn auch nicht 
auskömmliche – Verbesserung der Ertragskraft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erzielt. 
Entsprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung können nach Ablauf von fünf 
Jahren nicht ausgeglichene Verluste des Eigenbetriebes durch Abbuchung von der Rücklage 
ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist 
der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.

Anlage 4 - Stellenübersicht 2020

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Anlage 4 
 
 
Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
 
 
Gemäß § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus zwei Personen.  
Ein Mitglied wird vom Rat zum Ersten Betriebsleiter bestellt. Ist ein Beigeordneter Mit- 
glied der Betriebsleitung, so ist er Erster Betriebsleiter. Mit Beschluss des Rates vom 
14.02.2019 ist für die Dauer ihrer Wahlzeit als Beigeordnete der Stadt Köln Frau 
Stadtkämmerin Professor Dr. Dörte Diemert zur Ersten Betriebsleiterin bestellt wor- 
den. Als geschäftsführender Betriebsleiter wurde mit Beschluss des Rates vom 
15.11.2012 Herr Frank Höller bestellt. 
 
Die organisatorische Anbindung ist seinerzeit entsprechend der Empfehlung des 
Hauptausschusses am 29.06.1992 beim Finanzdezernat erfolgt. Durch die Einbrin- 
gung der Betriebsteile Kölner Philharmonie zum 01.01.1997 und Rheinterrassen/Tanz-
brunnen zum 01.01.1999 sowie die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen der Be- 
triebssatzung ergaben sich hier keine Änderungen. 
 
Die Abwicklung der laufenden Geschäfte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird 
durch Personal des Finanzdezernates sichergestellt. Im Übrigen werden - soweit er- 
forderlich - auch Leistungen anderer städtischer Fachdienststellen gegen entspre- 
chende Betriebskostenerstattungen in Anspruch genommen. 
 
Somit sind für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln kei- 
ne Stellen auszuweisen.

Anlage 3a - Vermögensplan 2020

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Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln Anlage 3 
Vermögensplan 
Mittelbedarf 
A  Betriebsteil Gürzenich 
Erneuerung Klimatechnik 900.000 
Trennung Trinkwasser 165.000 
Summe 1.065.000 
B  Betriebsteil Philharmonie 
Sanierung Klimaanlage/Gebäudeleittechnik 67.000 
Erneuerung Elektronische Schließanlage 483.000 
Neuanschaffung Displays/Vitrinen 124.000 
ELA-Sprechanlagen/Inspizientenanlage inkl. Leitungs netz 2.000.000 
Beleuchtungskonzept Konzertsaaldecke 400.000 
Erneuerung Parkett Konzertsaalpodium 225.000 
Erneuerung Spieltisch Orgel 233.000 
Neuanschaffung Musikerstühle 77.700 
Neuanschaffung Einbauschränke Chorgarderobe 13.500 
Akustikmaßnahmen Gastorchesterraum 46.500 
Anschaffung zwei mobiler Bühnentreppen 2.600 
Summe 3.672.300 
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen 
Ertüchtigung Open Air-Bühne 500.000 
Erneuerung Schirmaufbauten 1.000.000 
Summe 1.500.000 
D Betriebsteil Flora 
Gesamtinvestitionen 0
Summe 0
E Betriebsteil Bastei 
Generalsanierung Bastei (Planungskosten Lph 1-3) 2.000.000 
Summe 2.000.000 
F Allgemeine Finanzwirtschaft 
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 8.450.000 
Jahresverlust 3.193.769 
Summe 11.643.769 
Gesamtmittelbedarf 19.881.069 
Mittelherkunft 
Liquide Mittel zum 01.01.2020 -10.900.000 
A Eigenmittel   
   Abschreibungen 3.680.000 
   Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 830.197 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.167.143 
Summe 5.677.340 
B Neukreditaufnahmen 20.000.000 
Gesamtmittelherkunft 14.777.340 
Liquide Mittel zum 31.12.2020 -5.103.729 
Die Ausgaben für die Investitionsaßnahmen in den ei nzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich gegenseit ig deckungsfähig. 
- 2-

Anlage 5 - Erläuterungen-Mifrifi 2020ff

1986 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Erläuterungen zur mittelfristigen Planung 2019-2023 
 
 
 
Gemäß § 12 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist zusammen mit 
dem Wirtschaftsplan eine 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen. 
 
Grundsätzlich ist anzumerken, dass in der Veranstaltungsbranche eine detaillierte Planung 
über einen mittelfristigen Zeitraum mit großen Unsicherheiten behaftet ist, so dass die vorlie- 
genden Zahlen Schwankungen unterliegen können. 
 
Die mittelfristige Planung basiert unter Berücksichtigung moderater Kostenzuwächse wei- 
testgehend auf den Ansätzen für das Wirtschaftsjahr 2020. Die städtischen Betriebskosten- 
zuschüsse 2021 und 2022 für die KölnMusik GmbH hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sit- 
zung am 18.12.2018 (Vorlage Nr. 4008/2018) unter Berücksichtigung einer Erhöhung von 
200.000 Euro zur Durchführung des Barockfestivals auf 5.722.400 Euro und 5.832.300 Euro 
festgelegt. Da die Zuschüsse an die KölnMusik GmbH – bis auf 2018 - bisher alljährlich eine 
2%ige Steigerung aufwiesen, sieht die Mittelfristplanung für 2023 eine ebensolche Zu- 
schusssteigerung vor.  
 
Hinsichtlich der mittelfristigen Vermögensplanung beschränken sich die veranschlagten 
Maßnahmen angesichts der strukturell bedingten dauerdefizitären Lage der eigenbetriebs- 
ähnlichen Einrichtung weiterhin auf unabweisbare Investitionen in den einzelnen Betriebstei- 
len. Veranschlagt sind ausschließlich dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen, wie 
z.B. die Sanierung der Klimaanlage sowie die Erneuerung der Beleuchtung der Konzertsaal- 
decke in der Philharmonie (jeweils rd. 2,0 Mio. Euro). Darüber hinaus ist eine umfangreiche 
Neustrukturierung der Containerlandschaft am Tanzbrunnen und ggf. eine Foyererweiterung 
des Theaters geplant. Hierfür wurden vorsorglich 6,8 Mio. Euro angesetzt. Da für eine um- 
fassende Sanierung der Bastei eine Kostenschätzung noch aussteht, sind hierfür noch keine 
Mittel in der Mittelfristplanung eingestellt.

Beschlussvorlage Rat

2658 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4051/2019 
Freigabedatum 
28.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Wirtschaftsplan 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal-
tungszentrum Köln für das Wirtschaftsjahr 2020 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung 
fest. 
 
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum 
Höchstbetrag von 20,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. 
 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögens-
plans erforderlich ist, wird auf 20,0 Mio. Euro festgesetzt. 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.997.339€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  9.016.580€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
 
Nach § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres einen Wirt-
schaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzu-
stellen, der gemäß § 4 der Satzung durch den Rat festgestellt wird. 
 
Neben der Feststellung des Wirtschaftsplans 2020 durch den Rat bedarf die Betriebsleitung einer 
besonderen Ermächtigung gemäß § 97 Abs. 3 i.V.m. § 86 GO NRW für die Aufnahme von Kassenk-
rediten sowie für die Finanzierung der für Investitionsmaßnahmen notwendigen Kredite. 
 
 
 
Dieser Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:  
 
 
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2020  
 
2. Erfolgsplan 2020 mit Erläuterungen 
 
3. Vermögensplan 2020 mit Erläuterungen  
 
4. Stellenübersicht 2020  
 
5. Erläuterung mittelfristige Planung  
 
6. Mittelfristiger Erfolgsplan 2019 -2023 
 
7. Mittelfristiger Vermögensplan 2020 -2023

Beratungsverlauf (2)

09.12.2019 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4051/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.11.2019
Erstellt
19.11.2019 15:53