4051/2019
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020
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Anlage 6 - Mittelfristiger Erfolgsplan 2019-2023
2710 Zeichen
Anlage 6
Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln
Mittelfristiger Erfolgsplan 2019-2023
2019 2020 2021 2022 2023
Euro Euro Euro Euro Euro
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.005.305 3.027.053 3.126.621 3.132.221 3.132.221
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 2.300.000 2.300.000 3.000.000 3.000.000
775.421 285.281 272.674 259.876 246.883
789.177 766.698 743.876 720.701 696.056
Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 38 6.058 386.058 386.058 289.537 0
Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.283 .900 5.664.600 5.722.400 5.832.300 5.944.400
Sonstige Erträge 8.640 8.640 8.640 8.640 8.640
Summe 10.243.196 9.411.278 9.433.648 10.111.054 9.895.978
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 3.730.000 3.680.000 3.850.000 4.150.000 4.400.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 72.000 72.000 72.000 72.000
Bewachung Heinrich-Böll-Platz 221.750 230.000 240.000 250.000 260.000
Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.312.600 1.325.000 180.000 180.000 310.000
Instandhaltung technische Anlagen 250.000 340.000 250.000 250.000 250.000
Anteil Energiekosten Philharmonie 600.000 650.000 650.000 680.000 680.000
Versicherungen 60.000 65.000 65.000 70.000 70.000
Baubetreuungsentgelte 0 0 0 0 0
Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 17.900 17.900 17.900 19.500 19.500
Leistungsentgelte Personalgestellung 20.700 21.000 21.500 22.000 22.500
Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
Sonstige 130.000 130.000 140.000 140.000 140.000
Summe 2.785.950 2.951.900 1.737.400 1.784.500 1.925.000
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
Festgeldzinsen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.526.900 5.885.2 00 5.856.200 5.948.300 6.051.000
Ergebnisübernahme
KölnKongress GmbH -1.347.000 0 0 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Darlehenszinsen 2.990.000 3.065.000 3.045.000 3.042.500 3.047.500
Sonstige Zinsen 80.000 50.000 50.000 50.000 50.000
Summe 3.070.000 3.115.000 3.095.000 3.092.500 3.097.500
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit -3.211.349 -3.193.769 -1.978.331 -1.732.025 -2.445.300
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 0 0
Sonstige Steuern 0 0 0 0 0
Jahresergebnis -3.211.349 -3.193.769 -1.978.331 -1.732.025 -2.445.300
Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse
b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung
Anlage 2b - Erläuterungen-Erfolgsplan 2020
6388 Zeichen
2 Erläuterungen zum Erfolgsplan 2020 Allgemeines Nach § 15 Abs. 2 EigVO sind im Erfolgsplan zum Vergleich neben den aktuellen Veran- schlagungen auch die Vorjahresplanansätze sowie die Ist-Werte des letzten Jahresab- schlusses auszuweisen. Umsatzerlöse Ausgewiesen sind hier die von den Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koeln- congress GmbH an das Veranstaltungszentrum zu zahlenden Pachtentgelte. Ferner be- rücksichtigt der Ansatz die in den Vorbemerkungen dargestellte Neuregelung der Erbbau- rechte der Koelnmesse über das südliche Messegelände mit einem Erbbauzins von 2,45 Mio. € (vorher: 341 Tsd. €) und über das Parkhausgelände mit einem Erbbauzins von 280 Tsd. €. Darüber hinaus besteht noch ein Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahre 1998 für das Rheinterrassengelände mit einem Erbbauzins von rd. 67 Tsd. €. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für den Um- und Erweiterungsbau Gürzenich in Höhe des insgesamt bewilligten Zuschusses von 20.000.000,00 DM (10.225.837,62 Euro) sind seinerzeit in einen Sonderposten eingestellt worden. Die Aktivierung der Maßnahmen im Anlagevermögen erfolgte dementsprechend mit den vollen, nicht um die Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Den Abschreibungen auf diesen Anlagegütern steht eine anteilige Auflösung des Sonder- postens für den Landeszuschuss gegenüber, der über den gleichen Zeitraum wie die Ab- schreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen verteilt wird und somit den Ab- schreibungsaufwand per Saldo vermindert. Zuschuss der Stadt Köln Korrespondierend zu der Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 ist im Erfolgsplan ein Liquiditätszuschuss in Höhe von 2.300 Tsd. Euro veranschlagt. Dane- ben sind weitere städtische Mittel in Höhe von 285 Tsd. Euro als Zinsanteil der Schulden- diensthilfe für das in 2008 vom Veranstaltungszentrum aufgenommene Darlehen in Höhe von 22,7 Mio. Euro, mit dem die entsprechende Kapitalzuführung der Stadt bei der Koelnmesse GmbH finanziert wurde, vorgesehen. Der korrespondierende Tilgungsanteil für das Darlehen (rd. 830 Tsd. Euro) wurde im Vermögensplan berücksichtigt. Für die zur Finanzierung der Florasanierung aufgenommenen Darlehen in Höhe von ins- gesamt 40,0 Mio. Euro Euro berücksichtigt der Erfolgsplan beim Zinsaufwand anteilige Kosten von 767 Tsd. Euro, die bei den Erträgen in gleicher Höhe als Zuschuss der Stadt (Schuldendiensthilfe) veranschlagt sind. Auch hier wurde der korrespondierende Til- gungsanteil für das Darlehen (1.167 Tsd. Euro) im Vermögensplan berücksichtigt. 3 Abschreibungen Ausgewiesen sind die für die Kölner Philharmonie, das Alt-Gebäude und den Neubau des Gürzenichs nebst Außenaufzug sowie die auf das Sachanlagevermögen im Rheinpark entfallenden Abschreibungen. Mit Abschluss der Generalsanierung der Flora sind seit 2015 zusätzliche Abschreibungswerte von rd. 1,3 Mio. Euro p.a. anzusetzen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden weitestgehend bestimmt von den In- standhaltungsaufwendungen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Philharmonie inkl. Baubetreuungsentgelte, den Energiekosten Philharmonie sowie die Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes (230 Tsd. Euro). Hervorzuheben sind bei den Instandhaltungen die Sanierung der denkmalgeschützten Außenfassade des Gürzenichgebäudes (rd. 530 Tsd. Euro), der Austausch von Gehwegplatten am Tanzbrunnen (rd. 90 Tsd. Euro) sowie der Instandsetzung der Treppen in der Philharmonie (260 Tsd. Euro) und der klanglichen Überarbeitung der Orgel (173 Tsd. Euro). Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Der Betrag betrifft die Abdeckung des Planverlustes 2020 der KölnMusik GmbH auf der Grundlage des vom Rat am 18.12.2018 beschlossenen Betriebskostenzuschusses an die KölnMusik GmbH. Der im Erfolgsplan 2020 des Veranstaltungszentrums auf der Ertrags- seite veranschlagte Betrag von 5.665 Tsd. Euro entspricht dem im o.g. Ratsbeschluss für 2020 festgelegten Zuschuss zzgl. der anteiligen Übernahme der Abschreibungen des neuen Vordaches der Philharmonie. Wie in der Vorbemerkung zum Wirtschaftsplan be- reits erwähnt, sind die hierzu erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2020 als sog. Trans- feraufwand im Teilplan 0416 Kulturförderung veranschlagt. Der bei der Vorlagenerstellung noch nicht genehmigte Wirtschaftsplan für das Geschäfts- jahr 2020 der KölnMusik GmbH geht von einem Jahresfehlbetrag von 5.527 Tsd. Euro aus. Dies führt zu einer Abschreibung des Beteiligungswertes in gleicher Höhe. Die Gre- mien der KölnMusik GmbH werden den Wirtschaftsplan 2020 in ihren Sitzungen am 05.12.2019 behandeln. Aufwendungen aus der Verlustübernahme Nach Veräußerung der städt. Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH entfallen zu- künftig die Aufwendungen aus Verlustübernahme. Jahresergebnis Trotz der Zuschüsse der Stadt Köln (allgemeiner Betriebskostenzuschuss und Schulden- diensthilfen) sowie der Übernahme des Verlustes der KölnMusik GmbH durch den allge- meinen Haushalt ergibt sich der ausgewiesene Planverlust, der vor allem auf die hohen Abschreibungen und die starke Zinsbelastung als Folge der mit Fremdmitteln finanzierten Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Betriebsteilen zurückzu- führen ist. Die Anhebung des Erbbauzinses durch die Neuregelung der Erbbaurechte der Koelnmesse GmbH sowie der Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH führen im Vergleich zu den Vorjahren immerhin zu einer Entlastung des Ergebnisses. 4 Gemäß § 10 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein etwaiger Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rech- nung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde aus- zugleichen. Vor dem Hintergrund der erkennbaren Rahmendaten ist eine grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Situation des Veranstaltungszentrums nicht zu erwarten.
Anlage 2a - Erfolgsplan 2020
2825 Zeichen
Anlage 2
Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln
Erfolgsplan
Ansatz 2020 Ansatz 2019 Ergebnis 2018 Ergebnis 2017 Erg ebnis 2016
Euro Euro Euro Euro Euro
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.027.053 3.005.305 2.841.506 603.769 587.924
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 2.300.000 3.000 .000 3.000.000 3.000.000 3.000.000
285.281 775.421 782.870 800.906 812.923
766.698 789.177 811.320 696.520 712.720
Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 386 .058 386.058 386.058 386.058 386.058
Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.664 .600 5.283.900 5.180.300 5.180.300 5.078.700
Sonstige Erträge 8.640 8.640 738.184 23.127 124.300
Summe 9.411.278 10.243.196 10.898.732 10.086.911 10.114.701
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 3.680.000 3.730.000 3.648.134 3.542.744 3.562.768
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 72.000 72.000 72.000 72.000
Bewachung Heinrich-Böll-Platz (in 2014 zzgl. Flora) 230.000 221.750 210.725 203.726 184.651
Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.325.000 1.312.600 184.697 173.636 91.680
Instandhaltung technische Anlagen 340.000 250.000 373.746 354.264 229.206
Anteil Energiekosten Philharmonie 650.000 600.000 558.283 573.664 604.126
Versicherungen 65.000 60.000 64.000 59.350 61.500
Baubetreuungsentgelte 0 0 159.029 259.830 228.407
Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 17.900 17. 900 17.500 17.509 17.477
Leistungsentgelte Personalgestellung 21.000 20.7 00 20.346 19.698 19.652
Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 75.905 77.143 109.702
Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 796 892 3.917
Sonstige 130.000 130.000 208.852 209.397 113.785
Summe 2.951.900 2.785.950 1.945.878 2.021.109 1.736.104
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
Zinsertrag aus Abzinsung von Rückstellungen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.885.200 5.526.9 00 4.904.198 4.986.804 5.366.193
Ergebnisübernahme
KÖLNKONGRESS GmbH 0 -1.347.000 -440.073 -861.453 -693.756
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Darlehenszinsen 3.065.000 2.990.000 3.588.779 3.774.465 4.102.279
Sonstige Zinsen 50.000 80.000 24.636 62.900 51.398
Summe 3.115.000 3.070.000 3.613.415 3.837.365 4.153.676
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit -3.193.769 -3.211.349 -811.460 -4.558.795 -4.809.873
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 0 0
Sonstige Steuern 0 0 0 0 0
Jahresergebnis -3.193.769 -3.211.349 -811.460 -4.558.795 -4.809.873
- 2 -
Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse
b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung
Anlage 7 - Mittelfristiger Vermögensplan 2020-2023
1581 Zeichen
Anlage 7
Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln
Mittelfristiger Vermögensplan 2020-2023
Mittelbedarf 2020 2021 2022 2023
A Betriebsteil Gürzenich
Gesamtinvestitionen 1.065.000 120.000 0 0
B Betriebsteil Philharmonie
Gesamtinvestitionen 3.672.300 4.388.000 670.000 670.000
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen
Gesamtinvestitionen 1.500.000 2.650.000 4.780.000 0
D Betriebsteil Flora
Gesamtinvestitionen 0 0 0 0
E Betriebsteil Bastei
Generalsanierung Bastei 2.000.000 0 0 0
F Allgemeine Finanzwirtschaft
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 8.450.000 8.8 25.000 9.082.500 9.265.000
Jahresverlust 3.193.769 1.978.331 1.732.025 2.445.300
Summe 11.643.769 10.803.331 10.814.525 11.710.300
Gesamtmittelbedarf 19.881.069 17.961.331 16.264.525 12. 380.300
Mittelherkunft
Liquide Mittel zum 01.01. -10.900.000 -5.103.730 -2.189.223 -2.248.868
A Eigenmittel
Abschreibungen 3.680.000 3.850.000 4.150.000 4.400.000
Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 830.197 84 2.804 855.602 868.595
b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.1 67.143 1.183.034 1.199.278 1.216.992
Summe 5.677.339 5.875.838 6.204.880 6.485.587
B Neukreditaufnahmen 20.000.000 15.000.000 10.000.000 5.000.000
Gesamtmittelbereitstellung 14.777.339 15.772.108 14.01 5.658 9.236.720
Liquide Mittel zum 31.12. -5.103.730 -2.189.223 -2.248.868 -3.143.581
Die Ausgaben für die Investitionsmaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich untereinander deckungsfähig.
Anlage 3b - Erläuterungen-Vermögensplan 2020
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2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2020 Die über den Vermögensplan des Veranstaltungszentrums im Jahr 2020 zu finanzierenden Maßnahmen beschränken sich angesichts der finanziellen Lage der Einrichtung und der erst in 2014 abgeschlossenen Generalsanierung der Flora auf unabweisbare Investitionen in den anderen Betriebsteilen. Die Investitionssumme für den Betriebsteil Philharmonie von 3.672 Tsd. Euro berücksichtigt im Wesentlichen Mittel für die Erneuerung der Elektroakustischen Anlage inkl. Leitungsnetz und neuen Deckenaufbau (2.000 Tsd. €), Vorlaufkosten für die Sanierung der Klimaanlage/ Gebäudeleittechnik (67 Tsd. Euro), die Erneuerung der elektronischen Schließanlage (483 Tsd. Euro) sowie für die Planungen für ein neues Beleuchtungskonzept im Konzertsaal (400 Tsd. Euro). Diese Maßnahmen waren bereits im Vorjahreswirtschaftsplan berücksichtigt, können jedoch erst im Jahr 2020 begonnen bzw. abgewickelt werden, so dass die Mittel er- neut bereitzustellen sind. Im Betriebsteil Gürzenich ist in 2020 die Erneuerung der Klimatechnik sowie der Trinkwas- seranlage notwendig. Hierfür wurden insgesamt 1.065 Tsd. Euro veranschlagt. Im Tanz- brunnen wird in 2020 mit der Sanierung der denkmalgeschützten Schirmaufbauten sowie mit der Ertüchtigung der OpenAir-Bühne begonnen. Die Investitionssumme beläuft sich in 2020 auf insgesamt 1.500 Tsd. Euro. Mit Beschluss vom 03.05.2018 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte gegenüber der Koelnmesse einzuleiten, um das denkmalgeschützte Gebäude „Bas- tei“ in das Eigentum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln zu überführen. Ferner soll die Verwaltung den Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf sowie eine Kostenschätzung in Hinsicht auf eine für die Öffentlichkeit zugängliche, rentierliche gastronomische Nutzung ermitteln. Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 18.12.2018 hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Koelnmesse die Bastei zu einem Kaufpreis in Höhe von 614 Tsd. Euro abgekauft. Bis Juli 2019 wurden noch die bereits vorgebuchten Veranstal- tungen durchgeführt, seitdem ist die Bastei außer Betrieb. Derzeit wird der bauliche Zustand umfassend ermittelt. Es zeichnet sich bereits jetzt ein hoher Sanierungsaufwand ab. Detail- lierte Ergebnisse werden bis Ende des 1. Quartals 2020 vorliegen. Der Vermögensplan sieht für das Jahr 2020 für erste Maßnahmen Mittel in Höhe von 2.000 Tsd. Euro vor.
Anlage 1 - Vorbemerkungen 2020
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Anlage 1 Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2020 Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln betreibt im Wege von Vermie- tungen und Verpachtungen an die nachfolgend aufgeführten Betriebsgesellschaften folgende städti- sche Einrichtungen: Betriebsteil des Veranstaltun gs zen trums : Philharmonie Gürzenich Rheinterrassen/Tanzbrunnen Flora Betriebsg esellschaft KölnMusik GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Die Beteiligungen der Stadt Köln an den oben genannten Betriebsgesellschaften sind in das Ver- mögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln eingelegt und begrün- den aus steuerlicher Sicht einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). Am Stammkapital der KölnMusik GmbH ist die Stadt Köln mit 89,93%, der WDR mit 10,07% betei- ligt. Gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH ist jedoch nur die Gesellschafte- rin Stadt Köln (Veranstaltungszentrum Köln) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Mittel für den städtischen Zuschuss werden wegen der fehlenden Finanzkraft der eigenbetriebsähnlichen Ein- richtung seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und über das Veranstaltungszent- rum an das Unternehmen weitergeleitet. Gemäß Ratsbeschluss vom 18.12.2018 wurde der Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik GmbH für 2020 auf 5.639.600 Euro festgelegt. Ferner wurde der Gesellschaft ein Ausgleich in Höhe der anteiligen Abschreibungen des neuen Vordaches der Philharmonie zugesagt. Hierfür wurde vorsorglich ein Betrag in Höhe von 25.000 Euro eingestellt. Da die KölnMusik GmbH in ihrer Pla- nung für das Geschäftsjahr 2020 von einem Verlust von 5.885.200 Euro ausgeht, sind zur vollstän- digen Verlustabdeckung zusätzliche Mittel von 220.600 Euro durch die Gesellschaft im Wege einer Entnahme aus der Kapitalrücklage bereitzustellen. Die Rücklagenentnahme führt zu einer entspre- chenden Abwertung der Finanzanlage bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. An der KölnKongress GmbH hält die Stadt Köln, Veranstaltungszentrum Köln, bisher einen Anteil von 51%. Mitgesellschafter ist die Koelnmesse GmbH mit dem verbleibenden Anteil von 49%. An der Koelnmesse GmbH wiederum ist die Stadt mit 79,08% beteiligt. Gemäß Beschluss des Rates vom 07.11.2019 werden die städtischen Anteile an der KölnKongress GmbH zum 01.01.2020 an die Koelnmesse GmbH veräußert (Vorlagen-Nr. 2951/2019). In dem Zuge wird die KölnKongress GmbH auf die Koelnmesse Ausstellungen GmbH, eine weitere 100%-Tochter der Koelnmesse GmbH, die gleichfalls im Veranstaltungsbereich tätig ist, verschmolzen. Die verschmolzene Gesell- schaft wird zukünftig unter dem Namen Koelncongress GmbH firmieren und alle Aufgaben der KölnKongress GmbH übernehmen. Durch die Bündelung des Kongress- und Veranstaltungsbereiches innerhalb des Koelnmesse Kon- zerns werden deutliche Synergieeffekte erwartet. Ferner wird die eigenbetriebsähnliche Einrichtung von den Verlusten der defizitären Bereiche der KölnKongress GmbH, zu deren Ausgleich sie auf- grund des derzeit noch bestehenden Organschaftsvertrages verpflichtet ist, in Zukunft dauerhaft entlastet. Die mit der KölnKongress GmbH abgeschlossenen Pachtverträge über die Objekte Gür- zenich, Tanzbrunnen und Flora gehen gemeinsam mit der Übernahme der Aufgaben auf die neue Gesellschaft über. Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1995 wurde auch die städtische Beteiligung in Höhe von seinerzeit 79,02 % an der Koelnmesse GmbH als sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ in das Sondervermögen des Eigenbetriebes eingebracht. Wenn auch die steuerlichen Rahmenbedin- gungen, die ursächlich für die Einbringung der Messe-Beteiligung in das Vermögen des Veran- staltungszentrums waren, aufgrund einer Reform der Unternehmensbesteuerung (Abschaffung des Anrechnungsverfahrens im Jahre 2002) nicht mehr gegeben sind, ist die städtische Beteili- gung wegen der mittlerweile zwischen dem Veranstaltungszentrum und der Koelnmesse GmbH bestehenden Rechtsbeziehungen (die von der Stadt Köln an die Koelnmesse GmbH vermieteten und verpachteten Grundstücke befinden sich sämtlich im Sondervermögen der eigenbetriebsähn- lichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln) weiterhin in dessen Vermögen eingelegt. In 2008 hat die Stadt Köln – Veranstaltungszentrum Köln zur Eigenkapitalstärkung der Gesellschaft eine Bareinlage von 22,7 Mio. € getätigt, die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung über eine entspre- chende Fremdmittelaufnahme finanzieren musste. In 2018 wurden drei der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Koelnmesse GmbH bestehenden Erbbaurechtsverträge, die Ende 2022 ausgelaufen wären, vorzeitig verlän- gert und zusammengefasst. Die Neuregelung der Erbbaurechte sieht im Gegensatz zu den Alt- verträgen einen nunmehr marktkonformen Erbbauzins vor, der mit 2,45 Mio. € um mehr als 2 Mio. € über den bisherigen Pachtentgelten liegt und zu einer Entlastung der dauerdefizitären Einrichtung führt. Trotz der Anhebung der Erbbauzinsen und dem zukünftigen Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH ist das Veranstaltungszentrum auch weiterhin auf Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt angewiesen. Durch den städtischen Zuschuss wird eine – wenn auch nicht auskömmliche – Verbesserung der Ertragskraft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erzielt. Entsprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung können nach Ablauf von fünf Jahren nicht ausgeglichene Verluste des Eigenbetriebes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Anlage 4 - Stellenübersicht 2020
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Anlage 4 Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln Gemäß § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus zwei Personen. Ein Mitglied wird vom Rat zum Ersten Betriebsleiter bestellt. Ist ein Beigeordneter Mit- glied der Betriebsleitung, so ist er Erster Betriebsleiter. Mit Beschluss des Rates vom 14.02.2019 ist für die Dauer ihrer Wahlzeit als Beigeordnete der Stadt Köln Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Dörte Diemert zur Ersten Betriebsleiterin bestellt wor- den. Als geschäftsführender Betriebsleiter wurde mit Beschluss des Rates vom 15.11.2012 Herr Frank Höller bestellt. Die organisatorische Anbindung ist seinerzeit entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses am 29.06.1992 beim Finanzdezernat erfolgt. Durch die Einbrin- gung der Betriebsteile Kölner Philharmonie zum 01.01.1997 und Rheinterrassen/Tanz- brunnen zum 01.01.1999 sowie die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen der Be- triebssatzung ergaben sich hier keine Änderungen. Die Abwicklung der laufenden Geschäfte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird durch Personal des Finanzdezernates sichergestellt. Im Übrigen werden - soweit er- forderlich - auch Leistungen anderer städtischer Fachdienststellen gegen entspre- chende Betriebskostenerstattungen in Anspruch genommen. Somit sind für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln kei- ne Stellen auszuweisen.
Anlage 3a - Vermögensplan 2020
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Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln Anlage 3
Vermögensplan
Mittelbedarf
A Betriebsteil Gürzenich
Erneuerung Klimatechnik 900.000
Trennung Trinkwasser 165.000
Summe 1.065.000
B Betriebsteil Philharmonie
Sanierung Klimaanlage/Gebäudeleittechnik 67.000
Erneuerung Elektronische Schließanlage 483.000
Neuanschaffung Displays/Vitrinen 124.000
ELA-Sprechanlagen/Inspizientenanlage inkl. Leitungs netz 2.000.000
Beleuchtungskonzept Konzertsaaldecke 400.000
Erneuerung Parkett Konzertsaalpodium 225.000
Erneuerung Spieltisch Orgel 233.000
Neuanschaffung Musikerstühle 77.700
Neuanschaffung Einbauschränke Chorgarderobe 13.500
Akustikmaßnahmen Gastorchesterraum 46.500
Anschaffung zwei mobiler Bühnentreppen 2.600
Summe 3.672.300
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen
Ertüchtigung Open Air-Bühne 500.000
Erneuerung Schirmaufbauten 1.000.000
Summe 1.500.000
D Betriebsteil Flora
Gesamtinvestitionen 0
Summe 0
E Betriebsteil Bastei
Generalsanierung Bastei (Planungskosten Lph 1-3) 2.000.000
Summe 2.000.000
F Allgemeine Finanzwirtschaft
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 8.450.000
Jahresverlust 3.193.769
Summe 11.643.769
Gesamtmittelbedarf 19.881.069
Mittelherkunft
Liquide Mittel zum 01.01.2020 -10.900.000
A Eigenmittel
Abschreibungen 3.680.000
Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 830.197
b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.167.143
Summe 5.677.340
B Neukreditaufnahmen 20.000.000
Gesamtmittelherkunft 14.777.340
Liquide Mittel zum 31.12.2020 -5.103.729
Die Ausgaben für die Investitionsaßnahmen in den ei nzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich gegenseit ig deckungsfähig.
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Anlage 5 - Erläuterungen-Mifrifi 2020ff
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Anlage 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Planung 2019-2023 Gemäß § 12 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist zusammen mit dem Wirtschaftsplan eine 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass in der Veranstaltungsbranche eine detaillierte Planung über einen mittelfristigen Zeitraum mit großen Unsicherheiten behaftet ist, so dass die vorlie- genden Zahlen Schwankungen unterliegen können. Die mittelfristige Planung basiert unter Berücksichtigung moderater Kostenzuwächse wei- testgehend auf den Ansätzen für das Wirtschaftsjahr 2020. Die städtischen Betriebskosten- zuschüsse 2021 und 2022 für die KölnMusik GmbH hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sit- zung am 18.12.2018 (Vorlage Nr. 4008/2018) unter Berücksichtigung einer Erhöhung von 200.000 Euro zur Durchführung des Barockfestivals auf 5.722.400 Euro und 5.832.300 Euro festgelegt. Da die Zuschüsse an die KölnMusik GmbH – bis auf 2018 - bisher alljährlich eine 2%ige Steigerung aufwiesen, sieht die Mittelfristplanung für 2023 eine ebensolche Zu- schusssteigerung vor. Hinsichtlich der mittelfristigen Vermögensplanung beschränken sich die veranschlagten Maßnahmen angesichts der strukturell bedingten dauerdefizitären Lage der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung weiterhin auf unabweisbare Investitionen in den einzelnen Betriebstei- len. Veranschlagt sind ausschließlich dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. die Sanierung der Klimaanlage sowie die Erneuerung der Beleuchtung der Konzertsaal- decke in der Philharmonie (jeweils rd. 2,0 Mio. Euro). Darüber hinaus ist eine umfangreiche Neustrukturierung der Containerlandschaft am Tanzbrunnen und ggf. eine Foyererweiterung des Theaters geplant. Hierfür wurden vorsorglich 6,8 Mio. Euro angesetzt. Da für eine um- fassende Sanierung der Bastei eine Kostenschätzung noch aussteht, sind hierfür noch keine Mittel in der Mittelfristplanung eingestellt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 4051/2019 Freigabedatum 28.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Wirtschaftsplan 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln für das Wirtschaftsjahr 2020 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 20,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögens- plans erforderlich ist, wird auf 20,0 Mio. Euro festgesetzt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.997.339€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 9.016.580€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Nach § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres einen Wirt- schaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzu- stellen, der gemäß § 4 der Satzung durch den Rat festgestellt wird. Neben der Feststellung des Wirtschaftsplans 2020 durch den Rat bedarf die Betriebsleitung einer besonderen Ermächtigung gemäß § 97 Abs. 3 i.V.m. § 86 GO NRW für die Aufnahme von Kassenk- rediten sowie für die Finanzierung der für Investitionsmaßnahmen notwendigen Kredite. Dieser Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt: 1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2020 2. Erfolgsplan 2020 mit Erläuterungen 3. Vermögensplan 2020 mit Erläuterungen 4. Stellenübersicht 2020 5. Erläuterung mittelfristige Planung 6. Mittelfristiger Erfolgsplan 2019 -2023 7. Mittelfristiger Vermögensplan 2020 -2023
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4051/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.11.2019
- Erstellt
- 19.11.2019 15:53