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2885/2022

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln, AN/1081/2022 Rechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung von stadtentwicklungspolitischen Zielen

Mitteilung Ausschuss 01.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.10.2022, TOP 10.2.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3744 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Pörs Sa 
Vorlagen-Nummer  01.09.2022 
 2885/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.10.2022 
 
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat, 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln, AN/1081/2022 
Rechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung von stadtentwicklungspolitischen Zielen 
Im Mülheimer Süden gibt es einige Flächen, auf denen inzwischen ein Baustopp eingetreten ist  
oder auf denen nie mit dem Bauen begonnen wurde. Dies gilt auch für eine weitere Liegenschaft in 
der Kölner Innenstadt.  
Der Eigentümerin, einer Finanzgruppe, ist das Testat der Wirtschaftsprüfer für 2021 verweigert wor-
den. Die BaFin und der Finanzausschuss des Bundestages sind bereits mit dem Fall beschäftigt. Ent-
sprechende Details sind der nationalen und internationalen Presse zu entnehmen.  
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Frage:  
 
Welche rechtlichen und planungsrechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt Köln, um ihre stadtentwick-
lungspolitischen Ziele auf den betroffenen Flächen zu verwirklichen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Sachstand im Mülheimer Süden: 
Für die Entwicklungsfläche Euroforum Nord / Cologneo I besteht bereits ein rechtskräftiger Bebau-
ungsplan und für den Großteil der Baufelder wurden auf dieser Grundlage Baugenehmigungen erteilt. 
Die Stadt Köln hat nach Erteilen der Baugenehmigungen keinen weiteren Einfluss auf den Baubeginn 
oder Baufortschritt der einzelnen Vorhaben.  
Bezüglich der westlich angrenzenden Entwicklungsfläche Euroforum West / Cologneo II besteht bis-
lang noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan. In der Vergangenheit hat hier mehrfach ein Eigentü-
merwechsel stattgefunden. Die Planungstätigkeiten zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens sind 
seitens der Projektentwickler seit Monaten nicht fortgeführt worden. Vor diesem Hintergrund ist aktuell 
seitens der Stadt nicht absehbar, wann die Fortführung des Verfahrens wieder aufgenommen wird 
und ein rechtskräftiger Bebauungsplan für diese Flächen das Planungsrecht schafft.  
 
Instrumente des Allgemeinen und Besonderen Städtebaurechts 
Die Verwaltung prüft derzeit die vorhandenen Instrumente des Allgemeinen und Besonderen Städte-
baurechts des BauGB, die zur Baulandmobilisierung im gesamten Mülheimer Süden nachhaltig vo-

2 
 
ranbringen können und es ermöglichen, die Steuerungsmöglichkeiten zurückzugewinnen. Die Steue-
rung im Gebiet durch die Stadt Köln erfolgt aktuell durch die Baurechtschaffung in Verbindung mit 
dem Abschluss von bilateralen Städtebaulichen Verträgen von Stadt Köln mit den jeweiligen Investo-
ren. 
Denkbare ergänzende Instrumente sind die Anwendung von Vorkaufsrechten insbesondere nach § 
25 BauGB nach Erlass einer oder mehrerer Satzungen im Entwicklungsgebiet. Darüber hinaus wird 
die Einleitung von Vorbereitenden Untersuchung nach § 141 BauGB zur Prüfung weiterer anwendba-
rer Maßnahmen in einem geordneten Verfahren unter rechtlich vorgegebenen Mitwirkung der Eigen-
tümer untersucht. 
 
Allgemeines Städtebaurecht  
§§ 1-10 BauGB Bauleitplanung 
§ 11 BauGB Städtebaulicher Vertrag 
§ 24 BauGB Allgemeines Vorkaufsrecht 
§ 25 BauGB Besonderes Vorkaufsrecht 
§ 85 ff BauGB Enteignung 
Besonderes Städtebaurecht  
§ 136 ff BauGB Städtebauliche Sanierungsmaßnahme  
§ 141 BauGB Vorbereitende Untersuchung 
§ 165 ff BauGB Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
§ 171a ff BauGB Stadtumbaumaßnahmen 
§ 176 BauGB Baugebot 
 
Die politischen Gremien werden nach Abschluss der Prüfung informiert, bzw. entsprechende Be-
schlussvorlagen werden zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.10.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2885/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.09.2022
Erstellt
01.09.2022 10:31