2885/2022
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln, AN/1081/2022 Rechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung von stadtentwicklungspolitischen Zielen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Pörs Sa Vorlagen-Nummer 01.09.2022 2885/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.10.2022 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln, AN/1081/2022 Rechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung von stadtentwicklungspolitischen Zielen Im Mülheimer Süden gibt es einige Flächen, auf denen inzwischen ein Baustopp eingetreten ist oder auf denen nie mit dem Bauen begonnen wurde. Dies gilt auch für eine weitere Liegenschaft in der Kölner Innenstadt. Der Eigentümerin, einer Finanzgruppe, ist das Testat der Wirtschaftsprüfer für 2021 verweigert wor- den. Die BaFin und der Finanzausschuss des Bundestages sind bereits mit dem Fall beschäftigt. Ent- sprechende Details sind der nationalen und internationalen Presse zu entnehmen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Frage: Welche rechtlichen und planungsrechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt Köln, um ihre stadtentwick- lungspolitischen Ziele auf den betroffenen Flächen zu verwirklichen? Antwort der Verwaltung: Sachstand im Mülheimer Süden: Für die Entwicklungsfläche Euroforum Nord / Cologneo I besteht bereits ein rechtskräftiger Bebau- ungsplan und für den Großteil der Baufelder wurden auf dieser Grundlage Baugenehmigungen erteilt. Die Stadt Köln hat nach Erteilen der Baugenehmigungen keinen weiteren Einfluss auf den Baubeginn oder Baufortschritt der einzelnen Vorhaben. Bezüglich der westlich angrenzenden Entwicklungsfläche Euroforum West / Cologneo II besteht bis- lang noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan. In der Vergangenheit hat hier mehrfach ein Eigentü- merwechsel stattgefunden. Die Planungstätigkeiten zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens sind seitens der Projektentwickler seit Monaten nicht fortgeführt worden. Vor diesem Hintergrund ist aktuell seitens der Stadt nicht absehbar, wann die Fortführung des Verfahrens wieder aufgenommen wird und ein rechtskräftiger Bebauungsplan für diese Flächen das Planungsrecht schafft. Instrumente des Allgemeinen und Besonderen Städtebaurechts Die Verwaltung prüft derzeit die vorhandenen Instrumente des Allgemeinen und Besonderen Städte- baurechts des BauGB, die zur Baulandmobilisierung im gesamten Mülheimer Süden nachhaltig vo- 2 ranbringen können und es ermöglichen, die Steuerungsmöglichkeiten zurückzugewinnen. Die Steue- rung im Gebiet durch die Stadt Köln erfolgt aktuell durch die Baurechtschaffung in Verbindung mit dem Abschluss von bilateralen Städtebaulichen Verträgen von Stadt Köln mit den jeweiligen Investo- ren. Denkbare ergänzende Instrumente sind die Anwendung von Vorkaufsrechten insbesondere nach § 25 BauGB nach Erlass einer oder mehrerer Satzungen im Entwicklungsgebiet. Darüber hinaus wird die Einleitung von Vorbereitenden Untersuchung nach § 141 BauGB zur Prüfung weiterer anwendba- rer Maßnahmen in einem geordneten Verfahren unter rechtlich vorgegebenen Mitwirkung der Eigen- tümer untersucht. Allgemeines Städtebaurecht §§ 1-10 BauGB Bauleitplanung § 11 BauGB Städtebaulicher Vertrag § 24 BauGB Allgemeines Vorkaufsrecht § 25 BauGB Besonderes Vorkaufsrecht § 85 ff BauGB Enteignung Besonderes Städtebaurecht § 136 ff BauGB Städtebauliche Sanierungsmaßnahme § 141 BauGB Vorbereitende Untersuchung § 165 ff BauGB Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 171a ff BauGB Stadtumbaumaßnahmen § 176 BauGB Baugebot Die politischen Gremien werden nach Abschluss der Prüfung informiert, bzw. entsprechende Be- schlussvorlagen werden zur Beschlussfassung vorgelegt. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2885/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.09.2022
- Erstellt
- 01.09.2022 10:31