0677/2021
Verkehrssicherheitsaktion "Toter Winkel" - Anfrage zu 2256/2020 - Anlage 5 von Frau Charlotte Grieser, Klima Freunde
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 660/12 Vorlagen-Nummer 22.03.2021 0677/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 20.04.2021 Verkehrssicherheitsaktion "Toter Winkel" - Anfrage zu 2256/2020 - Anlage 5 von Frau Charlotte Griese, Sachkundige Einwohnerin Klimafreunde Köln Mit Anfrage vom 16.02.2021 stellte die sachkundige Einwohnerin Frau Charlotte Grieser, Mitglied der Gruppe „Klimafreunde Köln” zu der Verkehrssicherheitsaktion “Toter Winkel” aus der Vorlage 2256/2020 – Anlage 5, verschiedene Fragen an die Verwaltung: „1.) Im Bericht wird ausführlich auf die Verkehrserziehungsmaßnahme „Toter Winkel“ vor allem in Schulen eingegangen. Wir begrüßen die Durchführung dieser. Allerdings fragen wir uns, welche Ver- kehrserziehungsmaßnahmen die Stadt bei den Verursacher*innen der Probleme, nämlich den KFZ- und LKW-Führer*innen, durchführt?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung sieht die besondere Bedeutung dieser Verkehrssicherheitsaktion darin, dass den Kin- dern in den Grundschulen vermittelt wird, wie sie im Straßenverkehr aktiv ihre eigene Gesundheit schützen und selbst aufmerksam und eigenverantwortlich dazu beitragen können, Unfälle zu vermei- den. Ziel der Aktion ist es, den Kindern zu vermitteln, welche Gefahren durch abbiegende Lkw- oder Pkw-Fahrende entstehen können, woran sie erkennen können, ob sie sich möglicherweise in einem Bereich befinden, den die Fahrenden nicht einsehen können und wie sie es vermeiden können, sich beispielsweise an Ampeln in solchen Bereichen aufzustellen, in denen sie nicht sichtbar sind. Eine besondere Bedeutung erhält die Kampagne dadurch, dass sie für Kinder konzipiert ist, die als zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende am Straßenverkehr teilnehmen und eben keinen besonderen Unterricht und keine Fahrstunden absolvieren, in denen sie deutlich auf die Gefahr hingewiesen wer- den. Lkw-Fahrende dagegen absolvieren Fahrstunden und eine Prüfung und werden somit über die Ge- fahren des toten Winkels aufgeklärt. Sicherlich wäre es wünschenswert, die Hinweise auf diese be- sondere Gefahr bei weiteren Aktionen noch einmal aufzufrischen, doch sieht die Verwaltung keinen Weg, sich so gezielt und konzentriert an die Lkw-Fahrenden zu wenden, wie es beispielsweise bei Schulklassen möglich ist. Sofern es möglich ist, beteiligt sich die Verwaltung an Aktionen, die auch an Speditionen vermittelt werden. So wurden in der Vergangenheit bei Beteiligungen an Kampagnen anderer Verkehrssicherheitsträger*innen großformatige Aufkleber an Speditionen verteilt 2.) Die Klimafreunde Köln wiesen erneut darauf hin, „dass der höchste Erfolg bei Vermeidung von Abbiegeunfällen und solchen in Folge des toten Winkels in Maßnahmen wie Lichtanlagen, baulicher Trennung und im Kölner Stadtgebiet vorgeschriebenen Abbiegeassistenten besteht bzw. bestünde.“ Dazu wurde gefragt, „ob und wenn ja wann eine solche Maßnahme geplant ist.“ Antwort der Verwaltung: Seit dem 1. Juli 2020 sind nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Assistenzsysteme für Neuzulassungen verpflichtend vorgeschrieben. Für Bestandsfahrzeuge greift eine Nachrüstpflicht 2 bis zum 1. Juli 2022. Ab diesem Termin sind die Assistenzsysteme dann für alle Lkw über 7,5 Tonnen verbindlich vorgeschrieben. Einen vorgezogenen Alleingang der Stadt Köln kann es zu dieser Vorschrift nicht geben. Die techni- sche Ausstattung der Lkw ist Bestandteil der StVZO, die der Regelung der Bundesgesetzgebung un- terliegt. Hieran ist auch die Stadt Köln gebunden. Dennoch setzt sich die Stadt Köln - wie auch schon in der Vergangenheit geschehen - über den Deutschen Städtetag dafür ein, dass diese Vorschrift schnellstmöglich umgesetzt oder die Nachrüstfrist nach Möglichkeit verkürzt wird. Weiterhin wurden auf den Kölner Straßen bereits in vielen Bereichen Aufstellflächen für Radfahrende geschaffen, damit sich die Radfahrenden vor dem motorisierten Verkehr aufstellen können und somit besser gesehen werden. Soweit es möglich ist, wurden auch die Ampelphasen so geändert, dass Menschen, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind, vor den Autofahrenden „grün“ erhalten und somit eher in den Sichtbereich der Fahrenden kommen. Diese Maßnahmen werden durch die Unfall- kommission der Stadt Köln, an der Vertreter*innen der Verwaltung, der Polizei und der Bezirksregie- rung Köln regelmäßig teilnehmen auch nach Unfällen im Zusammenhang mit dem toten Winkel ge- prüft und diskutiert. Dennoch ergibt sich auch hier keine Generalklausel, nach der solche Maßnah- men immer einsetzbar sind, genau so wenig wie sie immer dazu beitragen können, Unfälle zwischen rechtsabbiegenden Verkehrsteilnehmenden und zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden zu vermeiden. Darüber hinaus ist ein umfangreiches Programm zum Abbau von freilaufenden Rechtsabbiegern auf- gelegt worden und mittlerweile schon etliche freilaufende Rechtsabbieger entschärft worden. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0677/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.03.2021
- Erstellt
- 23.02.2021 09:35