3536/2018
Rheinische Musikschule Köln, Mittelfreigabe und Konzept
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/403 Vorlagen-Nummer 3536/2018 Freigabedatum 23.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Rheinische Musikschule Köln, Mittelfreigabe und Konzept Beschlussorgan Rat Gremium Datum 1. Der Rat nimmt das Konzept zur Ausweitung des Angebotes und der finanziellen Aufwertung der Honorarkräfte der Rheinischen Musikschule zur Kenntnis und beschließt dessen Umset- zung. 2. Für die diesbezügliche Finanzierung beschließt er die im Hpl. 2019 im TP 0415 Rheinische Musikschule bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen zusätzlich be- reitgestellten Mittel in Höhe von 500.000,00 EUR p.a. freizugeben. 3. Der Rat stimmt der Einrichtung von sieben weiteren Planstellen in der Entgeltgruppe 9b für die Rheinische Musikschule im Rahmen der aufgezeigten Finanzierungmöglichkeiten und ent- sprechend dem vorliegenden Konzept zu. Die Mehrstellen werden zum Stellenplan 2020 eingerichtet. Bis zum Inkrafttreten des Stellen- plans 2020 wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Stellen intern zur Verrechnung zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung der Personalaufwendungen wird in 2019 ein Betrag von 464.800,00 EUR im Wege einer Sollumbuchung aus der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen, in die Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen umgeschichtet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 Rat 14.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 500.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen 464.800 € b) Sachaufwendungen etc. 35.200 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die finanzielle Situation bzw. die unzureichende Honorierung der Arbeit der auf Honorarbasis be- schäftigten Musiklehrerinnen und Musiklehrer an der Rheinischen Musikschule (RMS) führten im ver- gangenen Jahr zu öffentlich wirksamen Protestaktionen und einem überregionalen Presseecho. Auch die Gesamtlehrerkonferenz der RMS am 14.02.2018, zu der auch Ratsmitglieder des Aus- schusses für Schule und Weiterbildung zu einer Podiumsdiskussion eingeladen waren, wurde vom Forum der Honorarkräfte an der RMS genutzt, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Zur Situation der RMS hatte die Verwaltung den Ausschussmitgliedern im Vorfeld die als Anlage 1 beige- fügten Sachinformationen zur Verfügung gestellt. In der Folge hat die Verwaltung zum Veränderungsnachweis des Stellenplans 2019 zwölf neue Plan- stellen berücksichtigt. Die hierdurch eingesparten Sachaufwendungen für Honorarkräfte sind aus- schließlich zur Erhöhung der pauschalen Honoraraufwendungen zu verwenden. Im politischen Veränderungsnachweis zum Haushalt 2019 ff. wurden Mittel in Höhe 500.000,00 EU- RO veranschlagt, die zur (personellen) Stärkung der RMS durch Ausweitung des Angebots und zur finanziellen Aufwertung der Honorarkräfte verwendet werden sollen. Ausgehend von diesem Handlungsauftrag schlägt die Rheinische Musikschule folgendes KONZEPT vor: 1. Handlungsauftrag „Finanzielle Aufwertung der Honorarkräfte“: Durch Einstellung als TVöD Lehrkräfte im Umfang von zusätzlich 5 Stellen an der RMS wird zusammen mit den bereits gewährten 12 Planstellen eine Erhöhung des Mindesthonorars für 3 ausgebildete Musiklehrerinnen und Musiklehrer auf 35,00 EURO je Unterrichtsstunde (60 Mi- nuten) möglich. Diese Anhebung stellt eine realistische Annäherung an das gängige Honorar- niveau im Umland dar. Für die Honorare im deutlich besser vergüteten Bereich (z.B. Grund- stufe, gemeinsames Musizieren in Schulen) wird eine Erhöhung der Honorare (bisherige Ho- norarsätze siehe Anlage 1) um bis zu 10% möglich. 2. Handlungsauftrag „Ausweitung des Angebots“: Durch Einstellung von TVöD Lehrkräften mit Tätigkeitsschwerpunkt gemeinsames, nieder- schwelliges Musizieren, im Gesamtumfang von 2 Planstellen werden zusätzliche Angebote in Stadtgebieten möglich, in denen die RMS bisher unterrepräsentiert ist. Hierdurch ergibt sich folgende finanzielle Umsetzung: 1.Schritt Einstellung von bisherigen Honorarlehrkräften im Umfang von 12 Stellen entsprechend der Ausweisung im Stellenplan. Dies führt im Sachkostenetat bei den Honoraraufwendungen zu einer Entlastung von 270.000,00 EUR 2.Schritt Verwendung der Budgetverbesserung von 500.000,00 EUR: 1. Einstellung von weiteren Honorarlehrkräften im Umfang von 5 Stellen (Kosten 332.000,00 EUR). Dies führt im Sachkostenetat bei den Honorar- Aufwendungen zu einer Entlastung von 112.500,00 EUR 2. Einstellung von Musiklehrerinnen und Musiklehrern für neue Projekte in sozialen Brennpunkten wie z.B. in den Stadtbezirken Chorweiler bzw. Kalk im Umfang von 2 Stellen (Kosten 132.800,00 EUR) mit dem Ziel, dort weitere Musikschulstandorte zu etablieren. 3. Begleitende Sachmittelausstattung für die vorgenannten Projekte. Instrumentarium, Mieten etc. (Kosten bis zu 35.200,00 EUR) 3.Schritt Erhöhung aller Unterrichtshonorare für Honorarlehrkräfte, die aktuell weniger als 35,00 EUR betragen, auf 35,00 EUR je Zeitstunde, soweit ein Studienabschluss als Musiklehrerin bzw. Musiklehrer vorliegt. Dies führt im Sachkostenbudget bei den Honoraraufwendungen zu einer Belastung von - 335.000,00 EUR Erhöhung der Unterrichtshonorare im stark frequentierten Ensemblebereich um bis zu 10 %. 4 Die Belastung des Sachkostenbudgets (Honorare) beträgt bis zu - 47.500,00 EUR Differenz: 0,00 EUR 4.Schritt Ausweitung des Angebots gemäß Schritt 2, Ziff.2, insbesondere Outreach durch Ausweitung von Ko- operationen mit KiTas und Schulen mit besonderer Berücksichtigung der Bezirke Kalk und Chorweiler mit dem Ziel, mittelfristig weiterführende Angebote der RMS in den Bezirken nachhaltig zu etablieren. Es sei abschließend darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Angebotserweiterung, die dem Grundsatz von Bildungsgerechtigkeit und Präsenz im Stadtgebiet folgt, nicht zu entsprechenden Ge- bührenrückflüssen führt, also nicht mit einer proportionalen Einnahmesteigerung bei der RMS zu rechnen ist. Fazit: Die beschriebene Vorgehensweise trägt nachhaltig zur Konsolidierung der personellen Ausstattung im Bereich der Honorarkräfte der Rheinischen Musikschule bei. Sie reduziert den Honorarlehrkräf- teanteil von aktuell 44,9% unter die Vorgabe des damaligen Kienbaum-Gutachtens von 33,33%. Sie schafft personelle Handlungsspielräume, um mit der Unterstützung neuer Lehrkräfte in den Stadtbe- zirken Chorweiler und Kalk mittelfristig dauerhaft eigenständige Musikschulstandorte analog zu den anderen Stadtbezirken einzurichten und Outreach als wichtigen Bestandteil der musikalischen Bil- dungsarbeit der RMS nachhaltig zu verankern. * Outreach ist ein systematischer Prozess von Kulturinstitutionen, bei dem die Kulturinstitution strate- gische Maßnahmen plant, durchführt und evaluiert, um Gesellschaftsgruppen einzubeziehen, die das Kulturangebot aus unterschiedlichen Gründen nicht eigeninitiativ wahrnehmen. Ziel ist eine diversere, die Gesellschaft widerspiegelnde Besucherschaft.
Anlage 1
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Anlage 1 Im Vorfeld zu der Podiumsdiskussion zum Thema Musikschule der Zukunft- Zukunft der musikalischen Bildung hatte die Verwaltung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 22.01.2018 die nachstehenden Fragen beantwortet, die insbesondere zur Sach- information aller Ratsmitglieder dienen sollen. „ 1. Wie sieht die derzeitige Beschäftigungssituation an der Rheinischen Musikschule aus? Aufgeteilt nach Festangestellten (Vollzeit-und Teilzeit) und Honorarkräften. Die Beschäftigungsstruktur der Rheinischen Musikschule wird dem Verband Deutscher Musikschulen (VDM) jährlich im Berichtsbogen gemeldet und stellte sich im Jahr 2016 wie folgt dar: 2. Auf welcher Tarifbasis und mit welchen Kondition en werden derzeit die Honorarkräfte vergütet? Die Honorierung der Lehrkräfte mit Werkvertrag ist in einer Honorartabelle der Rheinischen Musikschule hinterlegt. Bei der Bemessung der Honorierung werden neben der Qualifikation über den Studienabschluss hinaus auch die Kriterien Berufserfahrung, Unterrichtsort, Unterrichtsdauer, Unterrichtsform, Bewerberangebot und Personalgewinnung mit berücksichtigt. Hierzu anbei auch nachstehend die Meldung an den VDM: Neben dem Honorar für die Unterrichtstätigkeit werden u.a. die Teilnahmen an Konferenzen (pauschal 25,00 EUR) oder sonstige Tätigkeiten gegen Nachweis (21,00 EUR/ Std.) zusätzlich vergütet. Laut Finanzrechnung hat die Rheinische Musikschule im Jahr 2016 insgesamt Honorare von 1.464.114,96 EUR ausgezahlt und zusätzlich Beiträge an die Künstlersozialkasse in Höhe von 76.027,46 EUR abgeführt. 3. Wie werden die Gebührenausfälle, die durch die V ergünstigung des Köln- MusiklehrerInnen mit weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich TVöD-Vertrag 74 41 11 3 63 38 MusiklehrerInnen mit weiblich männlich Summe %-Anteil Honorarvertrag 128 111 239 67,5% MusiklehrerInnen weiblich männlich Summe insgesamt 202 152 354 gesamt Vollzeit Teilzeit Honorarverträge gesamt 128 111 davon 21-24 € à 60 min 6 1 25-28 € à 60 min 80 89 29-32 € à 60 min 7 6 33-36 € à 60 min 8 4 37-40 € à 60 min 23 10 über 40 € à 60 min 4 1 Passes entstehen, bei der Rheinischen Musikschule ausgeglichen? Die Gebührenausfälle der Rheinischen Musikschule, die durch die 50%ige KölnPass- Ermäßigung entstehen, werden nicht ausgeglichen, sondern müssen im Rahmen des Budgets erwirtschaftet werden. 2016 betrugen die Gebührenausfälle 236.438,11 EUR. 4. Ist geplant den Anteil der angestellten Lehrkräf te kontinuierlich zu erhöhen um die fortlaufende Qualität der Rheinischen Musikschule zu gewährleisten? Auf Grund der finanziellen Rahmenbedingungen ( Einsparvorgabe 2018: 102.415,23 EUR) können lediglich freiwerdende TVöD-Stellen nachbesetzt werden. Bereits zum Bürgerhaushalt 2010 hatte der Verein der Freunde und Förderer der Rheinischen Musikschule vorgeschlagen, Honorarverträge durch feste Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen. Der Vorschlag zählte damals zu den höchstvotierten Pro-Vorschlägen, konnte aber wegen der fehlenden Finanzausstattung nicht umgesetzt werden. Da damit die steigende Unterrichtsnachfrage nur durch die Beschäftigung von MusiklehrerInnen auf Honorarbasis befriedigt werden kann, steigt der Anteil am Gesamtunterrichtsvolumen bei diesem Personenkreis stetig und beträgt aktuell 44,9 %. Laut Kienbaumgutachten von 2007 sollten bei einem damaligen Ist-Bestand von 23% ein Wert von 33,33% angestrebt werden.“ Am 31.01.2018 wurden den schulpolitischen Sprechern weitere Informationen zur Verfügung gestellt. „ 1. Unterrichtszeit der MusiklehrerInnen Die Unterrichtszeitfenster der Lehrkräfte sind in dem beigefügten Schaubild dar- gestellt. Danach findet rd. 60% des täglichen Unterrichtsvolumens in der Zeit von 15.00-18.00 Uhr statt. Eine Auswertung nach angestellten Musiklehrern und Honorarlehrkräften ist leider aus der Datenverarbeitung heraus nicht möglich, da hier nicht zwischen diesen beiden Personengruppen bei der Unterrichtsbelegung unterschieden wird. Nach Einschätzung der Verwaltung wird hier eine getrennte Betrachtung beider Personengruppen zu keinem signifikanten anderen Ergebnis führen. 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% Unterrichtsbeginn Prozent 2. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse Die bei der Rheinischen Musikschule tätigen Honorarlehrkräfte sind vom Status her Selbständige und folglich keine Arbeitnehmer; d.h. sie sind nicht in den Dienstbetrieb eingebunden und grundsätzlich nicht weisungsgebunden. Unabhängig vom Grundsatz der Selbständigkeit ist ein arbeitnehmerähnlicher Status möglich, wenn die wirtschaftliche Abhängigkeit nachgewiesen und die Lehrkraft einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig ist. In § 12 a (1) des Tarifvertragsgesetzes ist die wirtschaftliche Abhängigkeit dahingehend konkretisiert, dass arbeitnehmerähnliche Personen überwiegend für eine Person tätig sind oder ihnen von einer Person im Durchschnitt mehr als die Hälfte des Entgelts zusteht, das ihnen für die Erwerbstätigkeit insgesamt zusteht. Sofern der Status der wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeit festgestellt wurde, der bisher noch von keiner Lehrkraft (neuer Sachstand am 25.10.2018: 34 Antragstellungen) nachgewiesen wurde, besteht ein Rechtsanspruch von Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung nach dem Bundesurlaubsgesetz. 3. Kostenerstattung des KölnPasses Eine Erstattung der Mindereinnahmen durch den KölnPass findet nicht statt. Die Mindereinnahmen müssen durch das eigene Budget ausgeglichen werden. 4. Höhe des Zuschussbudgets Mit Ratsbeschluss vom 01.02.1994 wurde das Zuschussbudget der Rheinischen Musikschule für das Jahr 1994 auf 8.104.700,00 DM (= 4.143.867,31 EUR ) fest- gesetzt. Laut Ergebnis der Finanzrechnung für das Jahr 2016 betrug der städtische Zuschuss rd. 4.181.000,00 EUR. Faktisch arbeitet die Rheinische Musikschule damit mit dem gleichen Budgetvolumen wie vor 23 Jahren. Zwischenzeitlich hat es zwar Budgetkürzungen aber auch Budgetanhebungen gegeben, um weitere Gebührenerhöhungen zu vermeiden. Die Gebührenerhöhung zum 01.08.2017 ist auch einer Budgetreduzierung im Zuge der Haushaltskonsolidierung geschuldet. 5. Honorarerhöhungen Eine generelle pauschale Honorarerhöhung für alle Honorarlehrer konnte seit vielen Jahren nicht erfolgen. Im Zuge der Zusetzung von Mitteln über den politischen Veränderungsnachweis 2015 konnten aber zuletzt die Honorare von Musiklehrerinnen und Musiklehrer der untersten Stufe in die nächsthöhere Stufe angehoben werden. Weitere Handlungsspielräume bestehen leider nicht. „
Anlage 0
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die letzten Abstimmungen für die Erstellung der Vorlage konnten erst in den letzten Tagen erfolgen. Aufgrund der Erwartungshaltung der interessierten und betroffenen Akteure in Bezug auf die Umwandlung von Beschäftigungsverhältnisse in TVöD-Stellen bzw. auf die Erhöhung der bisherigen Honorare und der Berichterstattung in der Presse ist es zwingend notwendig, die Beratungen in den Fachausschüssen zeitnah durchzuführen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3536/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.01.2019
- Erstellt
- 26.10.2018 12:18