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3536/2018

Rheinische Musikschule Köln, Mittelfreigabe und Konzept

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2019, TOP 10.20

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

7783 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/403 
 
Vorlagen-Nummer 
 3536/2018 
Freigabedatum 
23.01.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Rheinische Musikschule Köln, Mittelfreigabe und Konzept 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
1. Der Rat nimmt das Konzept zur Ausweitung des Angebotes und der finanziellen Aufwertung 
der Honorarkräfte der Rheinischen Musikschule zur Kenntnis und beschließt dessen Umset-
zung. 
 
2. Für die diesbezügliche Finanzierung beschließt er die im Hpl. 2019 im TP 0415 Rheinische 
Musikschule bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen zusätzlich be-
reitgestellten Mittel in Höhe von 500.000,00 EUR p.a. freizugeben. 
 
3. Der Rat stimmt der Einrichtung von sieben weiteren Planstellen in der Entgeltgruppe 9b für die 
Rheinische Musikschule im Rahmen der aufgezeigten Finanzierungmöglichkeiten und ent-
sprechend dem vorliegenden Konzept zu. 
 
Die Mehrstellen werden zum Stellenplan 2020 eingerichtet. Bis zum Inkrafttreten des Stellen-
plans 2020 wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Stellen intern zur Verrechnung 
zur Verfügung zu stellen. 
 
Zur Finanzierung der Personalaufwendungen wird in 2019 ein Betrag von 464.800,00 EUR im 
Wege einer Sollumbuchung aus der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen, in die Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen umgeschichtet. 
 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019 
Rat 14.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme    500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen    464.800  € 
b) Sachaufwendungen etc.     35.200  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Die finanzielle Situation bzw. die unzureichende Honorierung der Arbeit der auf Honorarbasis be-
schäftigten Musiklehrerinnen und Musiklehrer an der Rheinischen Musikschule (RMS) führten im ver-
gangenen Jahr zu öffentlich wirksamen Protestaktionen und einem überregionalen Presseecho.  
 
Auch die Gesamtlehrerkonferenz der RMS am 14.02.2018, zu der auch Ratsmitglieder des Aus-
schusses für Schule und Weiterbildung zu einer Podiumsdiskussion eingeladen waren, wurde vom 
Forum der Honorarkräfte an der RMS genutzt, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Zur 
Situation der RMS hatte die Verwaltung den Ausschussmitgliedern im Vorfeld die als Anlage 1 beige-
fügten Sachinformationen zur Verfügung gestellt. 
 
In der Folge hat die Verwaltung zum Veränderungsnachweis des Stellenplans 2019 zwölf neue Plan-
stellen berücksichtigt. Die hierdurch eingesparten Sachaufwendungen für Honorarkräfte sind aus-
schließlich zur Erhöhung der pauschalen Honoraraufwendungen zu verwenden.  
 
Im politischen Veränderungsnachweis zum Haushalt 2019 ff. wurden Mittel in Höhe 500.000,00 EU-
RO veranschlagt, die zur (personellen) Stärkung der RMS durch Ausweitung des Angebots und zur 
finanziellen Aufwertung der Honorarkräfte verwendet werden sollen. 
Ausgehend von diesem Handlungsauftrag schlägt die Rheinische Musikschule folgendes  
 
 
KONZEPT 
vor: 
  
1. Handlungsauftrag „Finanzielle Aufwertung der Honorarkräfte“:  
 
Durch Einstellung als TVöD Lehrkräfte im Umfang von zusätzlich 5 Stellen an der RMS wird 
zusammen mit den bereits gewährten 12 Planstellen eine Erhöhung des Mindesthonorars für

3 
ausgebildete Musiklehrerinnen und Musiklehrer auf 35,00 EURO je Unterrichtsstunde (60 Mi-
nuten) möglich. Diese Anhebung stellt eine realistische Annäherung an das gängige Honorar-
niveau im Umland dar. Für die Honorare im deutlich besser vergüteten Bereich (z.B. Grund-
stufe, gemeinsames Musizieren in Schulen) wird eine Erhöhung der Honorare (bisherige Ho-
norarsätze siehe Anlage 1) um bis zu 10% möglich. 
 
2. Handlungsauftrag „Ausweitung des Angebots“:  
 
Durch Einstellung von TVöD Lehrkräften mit Tätigkeitsschwerpunkt gemeinsames, nieder-
schwelliges Musizieren, im Gesamtumfang von 2 Planstellen werden zusätzliche Angebote in 
Stadtgebieten möglich, in denen die RMS bisher unterrepräsentiert ist.  
 
 
Hierdurch ergibt sich folgende finanzielle  
 
Umsetzung: 
 
1.Schritt 
 
Einstellung von bisherigen Honorarlehrkräften im Umfang von 12  
Stellen entsprechend der Ausweisung im Stellenplan.  
 
Dies führt im Sachkostenetat bei den Honoraraufwendungen 
zu einer Entlastung von       270.000,00 EUR 
 
2.Schritt 
 
Verwendung der Budgetverbesserung von 500.000,00 EUR: 
 
1. Einstellung von weiteren Honorarlehrkräften im Umfang 
von 5 Stellen (Kosten 332.000,00 EUR).  
 
Dies führt im Sachkostenetat bei den Honorar- 
Aufwendungen zu einer Entlastung von    112.500,00 EUR 
 
2. Einstellung von Musiklehrerinnen und Musiklehrern für neue Projekte in 
sozialen Brennpunkten wie z.B. in den Stadtbezirken 
Chorweiler bzw. Kalk im Umfang von 2 Stellen  
(Kosten 132.800,00 EUR) mit dem Ziel, dort weitere 
Musikschulstandorte zu etablieren. 
 
3. Begleitende Sachmittelausstattung für die vorgenannten 
Projekte. Instrumentarium, Mieten etc. (Kosten bis zu 
35.200,00 EUR) 
 
3.Schritt 
 
Erhöhung aller Unterrichtshonorare für Honorarlehrkräfte, die aktuell  
weniger als 35,00 EUR betragen, auf 35,00 EUR je Zeitstunde, 
soweit ein Studienabschluss als Musiklehrerin bzw. Musiklehrer vorliegt. 
 
Dies führt im Sachkostenbudget bei den Honoraraufwendungen 
zu einer Belastung von      - 335.000,00 EUR 
 
Erhöhung der Unterrichtshonorare im stark frequentierten 
Ensemblebereich um bis zu 10 %.

4 
 
Die Belastung des Sachkostenbudgets (Honorare) beträgt bis zu -   47.500,00 EUR 
 
 
Differenz:          0,00 EUR 
 
 
4.Schritt  
Ausweitung des Angebots gemäß Schritt 2, Ziff.2, insbesondere Outreach durch Ausweitung von Ko-
operationen mit KiTas und Schulen mit besonderer Berücksichtigung der Bezirke Kalk und Chorweiler 
mit dem Ziel, mittelfristig weiterführende Angebote der RMS in den Bezirken nachhaltig zu etablieren. 
Es sei abschließend darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Angebotserweiterung, die dem 
Grundsatz von Bildungsgerechtigkeit und Präsenz im Stadtgebiet folgt, nicht zu entsprechenden Ge-
bührenrückflüssen führt, also nicht mit einer proportionalen Einnahmesteigerung bei der RMS zu 
rechnen ist.  
Fazit:  
Die beschriebene Vorgehensweise trägt nachhaltig zur Konsolidierung der personellen Ausstattung 
im Bereich der Honorarkräfte der Rheinischen Musikschule bei. Sie reduziert den Honorarlehrkräf-
teanteil von aktuell 44,9% unter die Vorgabe des damaligen Kienbaum-Gutachtens von 33,33%. Sie 
schafft personelle Handlungsspielräume, um mit der Unterstützung neuer Lehrkräfte in den Stadtbe-
zirken Chorweiler und Kalk mittelfristig dauerhaft eigenständige Musikschulstandorte analog zu den 
anderen Stadtbezirken einzurichten und Outreach als wichtigen Bestandteil der musikalischen Bil-
dungsarbeit der  RMS nachhaltig zu verankern. 
 
* Outreach ist ein systematischer Prozess von Kulturinstitutionen, bei dem die Kulturinstitution strate-
gische Maßnahmen plant, durchführt und evaluiert, um Gesellschaftsgruppen einzubeziehen, die das 
Kulturangebot aus unterschiedlichen Gründen nicht eigeninitiativ wahrnehmen. Ziel ist eine diversere, 
die Gesellschaft widerspiegelnde Besucherschaft.

Anlage 1

6641 Zeichen

Anlage 1 
 
Im Vorfeld zu der Podiumsdiskussion zum Thema Musikschule der Zukunft- Zukunft der  
musikalischen Bildung  hatte die Verwaltung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
am 22.01.2018 die nachstehenden Fragen beantwortet, die insbesondere zur Sach-
information aller Ratsmitglieder dienen sollen. 
„ 
1. Wie sieht die derzeitige Beschäftigungssituation  an der Rheinischen 
Musikschule aus? Aufgeteilt nach Festangestellten (Vollzeit-und Teilzeit) und 
Honorarkräften. 
 
Die Beschäftigungsstruktur der Rheinischen Musikschule wird dem Verband 
Deutscher Musikschulen (VDM) jährlich im Berichtsbogen gemeldet und stellte sich 
im Jahr 2016 wie folgt dar: 
 
 
 
2. Auf welcher Tarifbasis und mit welchen Kondition en werden derzeit die 
Honorarkräfte vergütet? 
 
Die Honorierung der Lehrkräfte mit Werkvertrag ist in einer Honorartabelle der 
Rheinischen Musikschule hinterlegt. Bei der Bemessung der Honorierung werden 
neben der Qualifikation über den Studienabschluss hinaus auch die Kriterien 
Berufserfahrung, Unterrichtsort, Unterrichtsdauer, Unterrichtsform, Bewerberangebot 
und Personalgewinnung mit  berücksichtigt. 
 
Hierzu anbei auch nachstehend die Meldung an den VDM: 
 
 
Neben dem Honorar für die Unterrichtstätigkeit werden u.a. die Teilnahmen an 
Konferenzen (pauschal 25,00 EUR) oder sonstige Tätigkeiten gegen Nachweis 
(21,00 EUR/ Std.) zusätzlich vergütet. 
 
Laut Finanzrechnung hat die Rheinische Musikschule im Jahr 2016 insgesamt 
Honorare von 1.464.114,96 EUR ausgezahlt und zusätzlich Beiträge an die 
Künstlersozialkasse in Höhe von 76.027,46 EUR abgeführt. 
 
 
3. Wie werden die Gebührenausfälle, die durch die V ergünstigung des Köln- 
MusiklehrerInnen 
mit weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich
TVöD-Vertrag 74 41 11 3 63 38 
MusiklehrerInnen  mit weiblich männlich Summe %-Anteil 
Honorarvertrag 128 111 239 67,5% 
MusiklehrerInnen weiblich männlich Summe 
insgesamt 202 152 354 
gesamt Vollzeit Teilzeit 
Honorarverträge gesamt 128 111 
davon 
21-24 € à 60 min 6 1
25-28 € à 60 min 80 89 
29-32 € à 60 min 7 6
33-36 € à 60 min 8 4
37-40 € à 60 min 23 10 
über 40 € à 60 min 4 1

Passes entstehen, bei der Rheinischen Musikschule ausgeglichen? 
 
Die Gebührenausfälle der Rheinischen Musikschule, die durch die 50%ige  KölnPass- 
Ermäßigung entstehen, werden nicht ausgeglichen, sondern müssen im Rahmen des 
Budgets erwirtschaftet werden. 2016 betrugen die Gebührenausfälle 236.438,11 
EUR. 
 
4. Ist geplant den Anteil der angestellten Lehrkräf te kontinuierlich zu erhöhen um 
die fortlaufende Qualität der Rheinischen Musikschule zu gewährleisten? 
 
Auf Grund der finanziellen Rahmenbedingungen ( Einsparvorgabe 2018: 102.415,23 
EUR) können lediglich freiwerdende TVöD-Stellen nachbesetzt werden. 
 
Bereits zum Bürgerhaushalt 2010 hatte der Verein der Freunde und  Förderer der 
Rheinischen Musikschule vorgeschlagen, Honorarverträge durch feste 
Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen. Der Vorschlag zählte damals zu den 
höchstvotierten Pro-Vorschlägen, konnte aber wegen der fehlenden 
Finanzausstattung nicht umgesetzt werden. 
 
Da damit die steigende Unterrichtsnachfrage nur durch die Beschäftigung von 
MusiklehrerInnen auf Honorarbasis befriedigt werden kann, steigt der Anteil am 
Gesamtunterrichtsvolumen bei diesem Personenkreis stetig und beträgt aktuell 44,9 
%. Laut Kienbaumgutachten von 2007 sollten bei einem damaligen Ist-Bestand von 
23% ein Wert von 33,33% angestrebt werden.“ 
 
 
Am 31.01.2018 wurden den schulpolitischen Sprechern weitere Informationen zur Verfügung 
gestellt. 
 
„ 
1. Unterrichtszeit der MusiklehrerInnen  
 
Die Unterrichtszeitfenster der Lehrkräfte sind in dem beigefügten Schaubild dar-
gestellt. Danach findet rd. 60% des täglichen Unterrichtsvolumens in der Zeit von 
15.00-18.00 Uhr statt. Eine Auswertung nach angestellten Musiklehrern und 
Honorarlehrkräften ist leider aus der Datenverarbeitung heraus nicht möglich, da hier 
nicht zwischen diesen beiden Personengruppen bei der Unterrichtsbelegung 
unterschieden wird. Nach Einschätzung der Verwaltung wird hier eine getrennte 
Betrachtung beider Personengruppen zu keinem signifikanten anderen Ergebnis 
führen. 
 
 
0,00% 
5,00% 
10,00% 
15,00% 
20,00% 
25,00% 
Unterrichtsbeginn 
Prozent

2. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse 
 
Die bei der Rheinischen Musikschule tätigen Honorarlehrkräfte sind vom Status  her 
Selbständige und folglich keine Arbeitnehmer; d.h. sie sind nicht in den Dienstbetrieb 
eingebunden und grundsätzlich nicht weisungsgebunden. 
 
Unabhängig vom Grundsatz der Selbständigkeit ist ein arbeitnehmerähnlicher Status 
möglich, wenn die wirtschaftliche Abhängigkeit nachgewiesen und die Lehrkraft 
einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig ist.  
 
In § 12 a (1) des Tarifvertragsgesetzes ist die wirtschaftliche Abhängigkeit 
dahingehend konkretisiert, dass arbeitnehmerähnliche Personen überwiegend für 
eine Person tätig sind oder ihnen von einer Person im Durchschnitt mehr als die 
Hälfte des Entgelts zusteht, das ihnen für die Erwerbstätigkeit insgesamt zusteht. 
 
Sofern der Status der wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeit festgestellt wurde, 
der bisher noch von keiner Lehrkraft (neuer Sachstand am 25.10.2018: 34 
Antragstellungen)  nachgewiesen wurde, besteht ein Rechtsanspruch von Urlaub 
bzw. Urlaubsabgeltung nach dem Bundesurlaubsgesetz. 
 
3. Kostenerstattung des KölnPasses 
 
Eine Erstattung der Mindereinnahmen durch den KölnPass findet nicht statt. Die 
Mindereinnahmen müssen durch das eigene Budget ausgeglichen werden. 
 
4. Höhe des Zuschussbudgets 
 
Mit Ratsbeschluss vom 01.02.1994 wurde das Zuschussbudget der Rheinischen 
Musikschule für das Jahr 1994 auf 8.104.700,00 DM (= 4.143.867,31 EUR ) fest-
gesetzt.  
Laut Ergebnis der Finanzrechnung für  das  Jahr 2016 betrug der städtische 
Zuschuss rd. 4.181.000,00 EUR. Faktisch arbeitet die Rheinische Musikschule damit 
mit dem gleichen Budgetvolumen wie vor 23 Jahren. 
Zwischenzeitlich hat es zwar Budgetkürzungen aber auch Budgetanhebungen 
gegeben, um weitere Gebührenerhöhungen zu vermeiden.  
Die Gebührenerhöhung zum 01.08.2017 ist auch einer Budgetreduzierung im Zuge 
der Haushaltskonsolidierung geschuldet. 
 
 
5. Honorarerhöhungen  
 
Eine generelle pauschale Honorarerhöhung für alle Honorarlehrer konnte seit vielen 
Jahren nicht erfolgen. Im Zuge der Zusetzung von Mitteln über den politischen 
Veränderungsnachweis 2015 konnten aber zuletzt die Honorare von 
Musiklehrerinnen und Musiklehrer der untersten Stufe in die nächsthöhere Stufe 
angehoben werden. Weitere Handlungsspielräume bestehen leider nicht. „

Anlage 0

470 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die letzten Abstimmungen für die Erstellung der Vorlage konnten erst in den letzten Tagen 
erfolgen.  
Aufgrund der Erwartungshaltung der interessierten und betroffenen Akteure in Bezug auf die 
Umwandlung von Beschäftigungsverhältnisse in TVöD-Stellen bzw. auf die Erhöhung der 
bisherigen Honorare und der Berichterstattung in der Presse ist es zwingend notwendig, die 
Beratungen in den Fachausschüssen zeitnah durchzuführen.

Beratungsverlauf (4)

28.01.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.35 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3536/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.01.2019
Erstellt
26.10.2018 12:18