2777/2023
Strukturförderfonds 2023 / 2024
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/160/3 Vorlagen-Nummer 2777/2023 Freigabedatum 12.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Strukturförderfonds 2023 / 2024 hier: Richtlinie für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbürgermeisterin zur Abmilderung der steigenden Personal- und Betriebs- / Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024 Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die „Förderricht- linie für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbür- germeisterin und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 285.000 € werden im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15-Transferauf- wendungen zur Verfügung gestellt. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 23.10.2023 Integrationsrat 14.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 285.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Zusammenfassung in einfacher Sprache Im Herbst 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, Trägern, Vereinen und Insti- tutionen in den Jahren 2023 und 2024 zu helfen, die mehr Geld für Personal und Energie bezahlen müssen. Diese Ausgaben sind durch den Ukraine-Krieg sehr gestie- gen. Die Hilfe heißt „Strukturförderfonds“. Im Jahr 2023 hat der Rat hierfür fünf Millio- nen Euro bereitgestellt und genau so viel im Jahr 2024. Das Dezernat der Oberbür- germeisterin erhält im Jahr 2024 hiervon 285.000€, so wie auch schon im Jahr 2023. Weil im Jahr 2023 schon vielen Antragstellenden geholfen werden konnte, soll dies genauso im Jahr 2024 weitergemacht werden. Die Regeln für die Auszahlung des Geldes, zum Beispiel wer einen Antrag stellen darf, heißen Förderprogramm. Das neue Förderprogramm für das Jahr 2024 für das Dezernat der Oberbürgermeisterin muss vom Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschlossen werden. Begründung: Im Rahmen seiner Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 hat der Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 für die Jahre 2023 und 2024 jeweils fünf Millionen 3 Euro zur Unterstützung der zahlreichen Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges. Dem Dezernat der Oberbürgermeisterin wurden entsprechend des prozentualen An- teils am Gesamtfördervolumen für freiwillige Förderungen jährlich 285.000 € zugeteilt (siehe Mitteilung im Finanzausschuss am 05.12.2022 (3876/2022)). Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 19.01.2023 wurde die Verwaltung mit der Umsetzung eines gemeinsamen fachspezifi- schen Förderprogrammes des Dezernates V - Soziales, Gesundheit und Wohnen und des Amtes für Integration und Vielfalt im Dezernat der Oberbürgermeisterin für 2023 beauftragt (4259/2022). Im Rahmen der Umsetzung dieses Förderprogrammes im Dezernat der Oberbürger- meisterin sind im laufenden Jahr zum Stichtag 31.08.2023 insgesamt rund 40 Anträge eingereicht worden. Von den zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von ins- gesamt 285.000 € wurden in diesem Jahr bislang etwa 120.000€ an die Antragstellen- den ausgezahlt. Die Umsetzung des Förderprogrammes für 2023 erfolgte sehr niedrigschwellig, um den betroffenen Institutionen zügig und unbürokratisch Hilfe zukommen lassen zu können. Das hierfür entwickelte und in dem Förderprogramm dargestellte administra- tive Verfahren hat sich dabei bewährt und soll daher gleichermaßen im Jahre 2024 fortgeführt werden. Da im Rahmen der Antragsbearbeitung festgestellt wurde, dass das gemeinsame För- derprogramm vom Amt für Integration und Vielfalt und Dezernat V teilweise zu Unklar- heiten in der Trägerschaft geführt hat, und zudem im Dezernat der Oberbürgermeiste- rin die Kommunalstelle für die Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Enga- gements (FABE) bei der Abwicklung des Strukturförderfonds berücksichtigt werden muss, wird für das Jahr 2024 ein eigenes Förderprogramm des Dezernates der Ober- bürgermeisterin erstellt. Das Förderprogramm für 2024 wurde entsprechend der Maßgaben im Ratsbeschluss vom 10.11.2022 sowie unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten in der Förderstruktur des Dezernates der Oberbürgermeisterin entwickelt. Im Sinnes die- ses Förderprogrammes sind im Jahr 2024 -wie bisher auch- Vereine, Träger und Insti- tutionen (juristische Personen), die im Jahr 2024 eine institutionelle Förderung oder eine Stellenförderung durch das Dezernat der Oberbürgermeisterin erhalten, förderbe- rechtigt. Voraussetzung ist, dass die Förderung aus kommunalen Mitteln besteht. Zu- dem kann eine Zuwendung auch weiterhin grundsätzlich nur nachrangig zu strukturer- haltenden Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Lan- des zur Kompensation steigender Personal- und Betriebs- / Energiekosten erfolgen. Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Höhe der möglichen Zuwen- dung sind dem im Anhang beigefügten Förderprogramm für das Jahr 2024 zu entneh- men. Der Finanzausschuss erhält die Entscheidung im Nachgang zur Kenntnis. Anlage Förderprogramm
Anlage Förderprogramm Strukturförderfonds Dez. OB 2024
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Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (Amt für Integration und Vielfalt sowie Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements (FABE)) zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024 1. Ziel und Zweck der Zuwendung Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für das Dezernat der Oberbürgermeisterin (OB) der Stadt Köln freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus dem oben genannten Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. 2. Was kann gefördert werden? Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2024 nicht berücksichtigte Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Energiekosten (in Folge des Ukraine- Krieges). 3. Wer erhält eine Zuwendung? Antragsberechtigt sind Vereine, Träger und Institutionen (juristische Personen), die im Jahr 2024 eine institutionelle Förderung oder Stellenförderung (Personalkostenförderung) durch das Dezernat OB erhalten. Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung aus kommunalen Mitteln erfolgt. Beim Erhalt von drittmittelgeförderten Zuschüssen, bei der beispielsweise neben der kommunalen Zuwendung auch Fördermittel des Bundes oder des Landes weitergeleitet werden, besteht bezogen auf diese drittmittelgeförderten Zuschussbeträge keine Berechtigung zur Antragstellung. Antragsberechtigt ist nicht, wer im Jahre 2024 keine kommunale Förderung erhält. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes zur Kompensation steigender Personal- und Energiekosten. Dies gilt auch, wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2024 bewilligt werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieser Richtlinie ist dann gegebenenfalls (anteilig) zu erstatten Ausnahme: Förderprogramme mit Sammelansätzen Neben Ansätzen zur institutionellen Förderung oder Stellenförderung (Personalkostenförderung) von Trägern und Projekten sind im Haushaltsplan auch Förderprogramme mit Sammelansätzen veranschlagt, aus denen Träger Mittel für erst bei Antragstellung konkret zu benennende Maßnahmen abrufen können. Hier können gestiegene Kosten bereits im aktuellen Förderantrag einkalkuliert werden. Daher erübrigt sich ein gesonderter Antrag auf Hilfen aus dem Strukturförderfonds. Um Anzahl und Qualität geförderter Leistungen und Projekte konstant zu halten, werden diese Förderprogramme aus dem Strukturförderfonds pauschal um 5 % des Haushaltsplanansatzes aufgestockt. Dies gilt im Amt für Integration und Vielfalt für folgende Förderprogramme: - LSBTI Förderprogramm für Gewaltprävention und Antidiskriminierung - Antirassismusmittel - Integrationsbegleitende Unterstützung von Geflüchteten, Eingewanderten und weiteren Menschen mit Migrationsgeschichte 4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung? Gefördert wird die Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024. Die Fördermittel stehen für das Jahr 2024 zur Verfügung und die Förderung muss bis zum 31.12.2024 für den beantragten Förderzweck verausgabt werden. Der Förderzeitraum wird auf den 01.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegt. Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein kommunale Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im Jahr 2024 vom Dezernat OB der Stadt Köln erhalten. Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 80% der entstehenden Mehraufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 20% der Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche Mittel bis zu einer Höhe von maximal 5% der ursprünglichen Gesamtfördersumme beantragt werden. Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher Kostensteigerungen wurden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus gewährten zusätzlichen Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden 5. Verfahren Antragstellung Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist antragsgebunden. Anträge sind bei der Dienststelle zu stellen, die auch den ursprünglichen Zuschuss für 2024 bewilligt. Die Förderung kann im Jahr 2024 laufend beantragt werden. Anträge werden nach Posteingang bearbeitet, bis die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind. Anträge sind an: Amt für Integration und Vielfalt: 16-Strukturfoerderfonds@stadt-koeln.de oder Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements (FABE): PoststelleFABE@stadt-koeln.de zu richten. Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: - Erklärung über die zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich Personal- und/oder Energiekosten in Folge des Ukraine Krieges - Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen - Erklärung, welche vorrangigen Maßnahmen zur Kompensation der steigenden Kosten ergriffen werden - Benennung von getroffenen Energiesparmaßnahmen - Erklärung, ob anderweitige Hilfen oder strukturerhaltende Fördermittel für den gleichen Zweck, beispielsweise bei Bund oder Land beantragt beziehungsweise bezogen wurden/werden. Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, insbesondere Erhalt von anderweitigen Hilfen oder strukturerhaltenden Fördermitteln, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Bewilligung Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat. Verwendungsnachweis Die Fördermittelnehmer bestätigen im Verwendungsnachweis die zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden Vordrucks. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2025 vorzulegen. Die Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. 6. Schlussbestimmung Das Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2777/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.10.2023
- Erstellt
- 29.08.2023 09:54