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2777/2023

Strukturförderfonds 2023 / 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 12.10.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 16.11.2023, TOP 4.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage Förderprogramm Strukturförderfonds Dez. OB 2024

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Beschlussvorlage Ausschuss

6406 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2777/2023 
Freigabedatum 
 12.10.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Strukturförderfonds 2023 / 2024  
hier: Richtlinie für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der 
Oberbürgermeisterin zur Abmilderung der steigenden Personal- und Betriebs- / 
Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die „Förderricht-
linie für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbür-
germeisterin und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 285.000 € werden 
im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 
0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15-Transferauf-
wendungen zur Verfügung gestellt. 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 23.10.2023 
Integrationsrat 14.11.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  285.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
Im Herbst 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, Trägern, Vereinen und Insti-
tutionen in den Jahren 2023 und 2024 zu helfen, die mehr Geld für Personal und 
Energie bezahlen müssen. Diese Ausgaben sind durch den Ukraine-Krieg sehr gestie-
gen. Die Hilfe heißt „Strukturförderfonds“. Im Jahr 2023 hat der Rat hierfür fünf Millio-
nen Euro bereitgestellt und genau so viel im Jahr 2024. Das Dezernat der Oberbür-
germeisterin erhält im Jahr 2024 hiervon 285.000€, so wie auch schon im Jahr 2023.  
Weil im Jahr 2023 schon vielen Antragstellenden geholfen werden konnte, soll dies 
genauso im Jahr 2024 weitergemacht werden. Die Regeln für die Auszahlung des 
Geldes, zum Beispiel wer einen Antrag stellen darf, heißen Förderprogramm. Das 
neue Förderprogramm für das Jahr 2024 für das Dezernat der Oberbürgermeisterin 
muss vom Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschlossen werden.  
 
Begründung:  
 
Im Rahmen seiner Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 hat der 
Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 für die Jahre 2023 und 2024 jeweils fünf Millionen

3 
Euro zur Unterstützung der zahlreichen Träger, Vereine und Institutionen, die für die 
Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, zur Verfügung gestellt. Diese Mittel 
sind zweckgebunden für die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund 
steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges.  
Dem Dezernat der Oberbürgermeisterin wurden entsprechend des prozentualen An-
teils am Gesamtfördervolumen für freiwillige Förderungen jährlich 285.000 € zugeteilt 
(siehe Mitteilung im Finanzausschuss am 05.12.2022 (3876/2022)).  
 
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 
19.01.2023 wurde die Verwaltung mit der Umsetzung eines gemeinsamen fachspezifi-
schen Förderprogrammes des Dezernates V - Soziales, Gesundheit und Wohnen und 
des Amtes für Integration und Vielfalt im Dezernat der Oberbürgermeisterin für 2023 
beauftragt (4259/2022).  
 
Im Rahmen der Umsetzung dieses Förderprogrammes im Dezernat der Oberbürger-
meisterin sind im laufenden Jahr zum Stichtag 31.08.2023 insgesamt rund 40 Anträge 
eingereicht worden. Von den zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von ins-
gesamt 285.000 € wurden in diesem Jahr bislang etwa 120.000€ an die Antragstellen-
den ausgezahlt.  
 
Die Umsetzung des Förderprogrammes für 2023 erfolgte sehr niedrigschwellig, um 
den betroffenen Institutionen zügig und unbürokratisch Hilfe zukommen lassen zu 
können. Das hierfür entwickelte und in dem Förderprogramm dargestellte administra-
tive Verfahren hat sich dabei bewährt und soll daher gleichermaßen im Jahre 2024 
fortgeführt werden.  
Da im Rahmen der Antragsbearbeitung festgestellt wurde, dass das gemeinsame För-
derprogramm vom Amt für Integration und Vielfalt und Dezernat V teilweise zu Unklar-
heiten in der Trägerschaft geführt hat, und zudem im Dezernat der Oberbürgermeiste-
rin die Kommunalstelle für die Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Enga-
gements (FABE) bei der Abwicklung des Strukturförderfonds berücksichtigt werden 
muss, wird für das Jahr 2024 ein eigenes Förderprogramm des Dezernates der Ober-
bürgermeisterin erstellt.   
 
Das Förderprogramm für 2024 wurde entsprechend der Maßgaben im Ratsbeschluss 
vom 10.11.2022 sowie unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten in 
der Förderstruktur des Dezernates der Oberbürgermeisterin entwickelt. Im Sinnes die-
ses Förderprogrammes sind im Jahr 2024 -wie bisher auch- Vereine, Träger und Insti-
tutionen (juristische Personen), die im Jahr 2024 eine institutionelle Förderung oder 
eine Stellenförderung durch das Dezernat der Oberbürgermeisterin erhalten, förderbe-
rechtigt. Voraussetzung ist, dass die Förderung aus kommunalen Mitteln besteht. Zu-
dem kann eine Zuwendung auch weiterhin grundsätzlich nur nachrangig zu strukturer-
haltenden Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Lan-
des zur Kompensation steigender Personal- und Betriebs- / Energiekosten erfolgen.  
 
Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Höhe der möglichen Zuwen-
dung sind dem im Anhang beigefügten Förderprogramm für das Jahr 2024 zu entneh-
men. 
 
Der Finanzausschuss erhält die Entscheidung im Nachgang zur Kenntnis. 
 
Anlage 
Förderprogramm

Anlage Förderprogramm Strukturförderfonds Dez. OB 2024

6466 Zeichen

Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des 
Dezernates der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (Amt für Integration und 
Vielfalt sowie Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung 
Bürgerschaftlichen Engagements (FABE)) 
zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des 
Ukraine-Krieges im Jahr 2024 
 
1. Ziel und Zweck der Zuwendung 
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für das Dezernat der 
Oberbürgermeisterin (OB) der Stadt Köln freiwillige kommunale Leistungen 
erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des 
Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen 
bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus 
dem oben genannten Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt.  
2. Was kann gefördert werden? 
Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der 
Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2024 nicht berücksichtigte 
Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Energiekosten (in Folge des Ukraine-
Krieges).  
3. Wer erhält eine Zuwendung? 
Antragsberechtigt sind Vereine, Träger und Institutionen (juristische 
Personen), die im Jahr 2024 eine institutionelle Förderung oder 
Stellenförderung (Personalkostenförderung) durch das Dezernat OB erhalten.  
 
Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung aus kommunalen Mitteln 
erfolgt. Beim Erhalt von drittmittelgeförderten Zuschüssen, bei der 
beispielsweise neben der kommunalen Zuwendung auch Fördermittel des 
Bundes oder des Landes weitergeleitet werden, besteht bezogen auf diese 
drittmittelgeförderten Zuschussbeträge keine Berechtigung zur Antragstellung.  
Antragsberechtigt ist nicht, wer im Jahre 2024 keine kommunale Förderung 
erhält.  
 
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden 
Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes 
zur Kompensation steigender Personal- und Energiekosten. Dies gilt auch, 
wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2024 bewilligt 
werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieser Richtlinie ist dann 
gegebenenfalls (anteilig) zu erstatten 
 
Ausnahme: Förderprogramme mit Sammelansätzen 
 
Neben Ansätzen zur institutionellen Förderung oder Stellenförderung 
(Personalkostenförderung) von Trägern und Projekten sind im Haushaltsplan 
auch Förderprogramme mit Sammelansätzen veranschlagt, aus denen Träger 
Mittel für erst bei Antragstellung konkret zu benennende Maßnahmen abrufen 
können. Hier können gestiegene Kosten bereits im aktuellen Förderantrag

einkalkuliert werden. Daher erübrigt sich ein gesonderter Antrag auf Hilfen aus 
dem Strukturförderfonds. Um Anzahl und Qualität geförderter Leistungen und 
Projekte konstant zu halten, werden diese Förderprogramme aus dem 
Strukturförderfonds pauschal um 5 % des Haushaltsplanansatzes aufgestockt. 
 
Dies gilt im Amt für Integration und Vielfalt für folgende Förderprogramme: 
- LSBTI Förderprogramm für Gewaltprävention und Antidiskriminierung 
- Antirassismusmittel 
- Integrationsbegleitende Unterstützung von Geflüchteten, Eingewanderten 
und weiteren Menschen mit Migrationsgeschichte  
4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung?  
Gefördert wird die Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich der 
Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024. Die 
Fördermittel stehen für das Jahr 2024 zur Verfügung und die Förderung muss 
bis zum 31.12.2024 für den beantragten Förderzweck verausgabt werden. Der 
Förderzeitraum wird auf den 01.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegt. 
 
Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein kommunale 
Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im Jahr 2024 vom Dezernat 
OB der Stadt Köln erhalten.  
 
Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 80% der entstehenden 
Mehraufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 20% 
der Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche 
Mittel bis zu einer Höhe von maximal 5% der ursprünglichen 
Gesamtfördersumme beantragt werden. 
 
Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher 
Kostensteigerungen wurden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur 
Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus gewährten zusätzlichen 
Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein 
Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu 
veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden 
5. Verfahren 
Antragstellung 
Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist 
antragsgebunden. Anträge sind bei der Dienststelle zu stellen, die auch den 
ursprünglichen Zuschuss für 2024 bewilligt. Die Förderung kann im Jahr 2024 
laufend beantragt werden. Anträge werden nach Posteingang bearbeitet, bis 
die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind.  
 
Anträge sind an: 
 
Amt für Integration und Vielfalt: 
16-Strukturfoerderfonds@stadt-koeln.de

oder 
Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen 
Engagements (FABE): 
PoststelleFABE@stadt-koeln.de 
 
zu richten. 
 
Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: 
 
- Erklärung über die zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich Personal- 
und/oder Energiekosten in Folge des Ukraine Krieges  
- Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen  
- Erklärung, welche vorrangigen Maßnahmen zur Kompensation der 
steigenden Kosten ergriffen werden 
- Benennung von getroffenen Energiesparmaßnahmen 
- Erklärung, ob anderweitige Hilfen oder strukturerhaltende Fördermittel für 
den gleichen Zweck, beispielsweise bei Bund oder Land beantragt 
beziehungsweise bezogen wurden/werden. 
 
Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, 
insbesondere Erhalt von anderweitigen Hilfen oder strukturerhaltenden 
Fördermitteln, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. 
 
Bewilligung 
Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. 
Die Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass 
dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat.  
 
Verwendungsnachweis 
Die Fördermittelnehmer bestätigen im Verwendungsnachweis die 
zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden 
Vordrucks. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2025 vorzulegen. Die 
Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. 
6. Schlussbestimmung 
Das Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

23.10.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung
14.11.2023 Integrationsrat
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2777/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.10.2023
Erstellt
29.08.2023 09:54