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1218/2019

Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Stadtbezirk Nippes

Mitteilung BV 11.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 16.05.2019, TOP 10.2.6

Mitteilung BV

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BV 5 - Anlage 2 - Tödliche Verkehrsunfälle 2018

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BV 5 - Anlage 1 - Unfallhäufungen 2018

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Mitteilung BV

5682 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/1 
660/12 
Vorlagen-Nummer 
 1218/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 
 
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Stadtbezirk Nippes 
In der als Anlage beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2018 im Gebiet des 
Bezirks Nippes aufgeführt. In der Anlage 2 sind die tödlichen Verkehrsunfälle im Bezirk genannt. 
 
Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden 
alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, 
aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie 
und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres-
Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der 
Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. 
die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung ei-
nes Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle 
führt, erhöhen. 
 
Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: 
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten 
Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten 
Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten 
Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden  
Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle  
 
Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens 
unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal-
laufkommens geeignet sind. 
 
Neben den bisherigen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich seit dem 01.01.2018 
Unfälle nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung 
als Unfallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei 
Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt 
diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine 
Meldung innerhalb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn innerhalb dieses Zeitraums in 
einem Knoten drei Verkehrsteilnehmende schwer verletzt oder getötet wurden. Im Jahr 2018 wurden 
für den Stadtbezirk Nippes nach diesem System die Kreuzungen Innere Kanalstraße/Neusser Straße 
und Innere Kanalstraße/Niehler Straße gemeldet. Die Meldung erfolgte, da sich hier in drei Jahren 
fünf Unfälle ereigneten, bei denen Zufußgehende oder Radfahrende leicht verletzt wurden. Die bei-
den Kreuzungen wurden durch die Unfallkommission Köln besichtigt und in der Unfallkommission mit 
einem Vertreter des Fahrradbeauftragten besprochen. Für beide Kreuzungen erfolgt eine Prüfung, ob 
die frei fließenden Rechtsabbieger von der Inneren Kanalstraße in die Neusser bzw. in die Niehler 
Straße in die Signalisierung mit einbezogen werden können. Zielgerichtete, angemessene Maßnah-
men zur kurzfristigen Reduzierung der unfallbegünstigenden Umstände konnten aber nicht festge-

2 
 
stellt werden. 
 
Innerhalb der regulären Einjahresbetrachtung wurden vier Kreuzungen als Unfallhäufungsstelle ge-
meldet. Im Bereich der Emdener Straße/Geestemünder Straße beruhte das Unfallgeschehen mehr-
heitlich darauf, dass Autofahrende auf der Emdener Straße in Fahrtrichtung Norden gegen die Rot-
signalisierung verstießen und mit dem bevorrechtigten Querverkehr kollidierten. Für diese Kreuzung 
ist eine Sanierung der Fahrbahn mit einer Änderung der Spuraufteilung vorgesehen. Die Maßnahme 
ist für 2020 vorgesehen und erfolgt im Zuge der Gesamtinstandsetzung der Geestemünder Straße. 
 
Im Bereich der Neusser Straße/Bergstraße beruhten zwei Unfälle darauf, dass Pkw-Fahrende, die 
von der Neusser Straße aus nach links in die Bergstraße einbiegen wollten, mit geradeaus fahrenden 
Radfahrenden auf der Neusser Straße kollidierten. Hier veranlasst die Verwaltung, dass der letzte 
Stellplatz, der sich vor der Einmündung zur Bergstraße befindet, aufgehoben wird. Durch diese Maß-
nahme werden die Sichtbeziehungen zwischen linksabbiegenden Verkehrsteilnehmern und gerade-
aus fahrenden Radfahrenden verbessert. Die Verwaltung veranlasste bereits, dass die Benutzungs-
pflicht des Radweges auf der Neusser Straße aufgehoben wurde. 
 
Die Unfälle im Bereich der Wilhelm-Sollmann-Straße/Herforder Straße/Rambouxstraße ereigneten 
sich, nachdem Pkw-Fahrende von der Wilhelm-Sollmann-Straße aus nach rechts in die Ram-
bouxstraße abbogen, dabei das Rotsignal für ihre Fahrtrichtung missachteten und mit den Straßen-
bahnen kollidierten. Hier veranlasst die Verwaltung eine Änderung der Signalisierung. Derzeit befin-
den sich hier vereinfachte Signale, die eine flexiblere und schnellere Abwicklung des Verkehrs ermög-
lichen. Diese Konstellation führt aber offensichtlich auch zu dem erhöhten Unfallgeschehen. Die Ver-
waltung kehrt daher zu der regulären Signalisierung zurück, auch wenn diese längere Wartezeiten für 
alle Verkehrsteilnehmenden nach sich zieht.  
 
Im Jahr 2018 ereigneten sich im Stadtbezirk Nippes drei tödliche Verkehrsunfälle. Nach dem tödli-
chen Verkehrsunfall im Bereich der Militärringstraße/Herforder Straße am 06.05.2018 veranlasste die 
Verwaltung zeitnah, dass der Ausfahrtbereich der Herforder Straße auf die Militärringstraße ver-
schlossen wurde.

BV 5 - Anlage 2 - Tödliche Verkehrsunfälle 2018

837 Zeichen

Anlage 2
Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung Folgen Ursache
24.04.2018 08:15 Riehl Boltensternstraße/Niehler Gürtel Lkw (37) - R (57) 1 T (57), 1 LV (37)
Rechts abbiegender Lkw kollidiert mit 
geradeaus fahrender R - Möglicherweise 
"Toter Winkel"-Unfall
06.05.2018 17:38 Longerich Militärringstraße/Herforder Straße Pkw (55) - Krad (22) 1 SV (55), 1 T (22)
Pkw fährt vorschriftswidrig in Straße ein und 
kollidiert bei der Ausfahrt mit Krad
18.06.2018 18:50 Longerich
Wilhelm-Sollmann-
Straße/Neusser Straße F (94) - StraB (55) 1 T (94) - 1 LV (55)
F quert Schienenbereich entgegen 
Rotsignal und wird von StraB erfasst.
R - Radfahrerin T - Getöte Person
Krad - Motorradfahrer
LV - Leichtverletze 
Person
F - Fußgängerin
SV - Schwerverletzte 
Person 
StraB - Straßenbahn
Tödliche Verkehrsunfälle des Jahes 2018 im Stadtbezirk Nippes

BV 5 - Anlage 1 - Unfallhäufungen 2018

724 Zeichen

Anlage 1 
Standort Stadtteil 
Verkehrs- 
unfälle der 
Kategorie      
1 - 4 
davon 
Verkehrs- 
unfälle                 
mit 
Zufußgehe 
nden 
davon 
Verkehrs- 
unfälle mit 
Rad- 
fahrenden 
Unfallfolgen 
(SV - 
Schwerver- 
letzt, LV - 
Leicht- 
verletzt) 
Maß- 
nahmen                    
sind erfolgt 
Maßnahmen in 
Vorbereitung/ 
werden geprüft 
Kreuzung 
wurde 
überprüft - 
keine 
geeigneten 
Maßnahmen 
ersichtlich 
Emdener Straße/Geestemünder Straße Niehl 7 1 0 1 SV, 10 LV X
Neusser Straße/Bergstraße Weidenpesch 3 0 2 2 LV X
Niehler Straße/Friedrich-Karl-Straße Niehl 6 2 1 7 LV X
Wilhelm-Sollmann-Straße/Herforder 
Straße/Rambouxstraße Longerich 10 1 0 5 SV, 10 LV X
Unfallhäufungsstellen 2018 im Stadtbezirk Nippes

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1218/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.04.2019
Erstellt
01.04.2019 14:27