2240/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion vom 17.07.2024 (AN/1035/2024) betreffend "Kommerzielle Fitness- und Sportkurse auf Grünflächen und Parks"
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 22.07.2024 2240/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 22.07.2024 Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2024 Sportausschuss 19.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion vom 17.07.2024 (AN/1035/2024) betreffend "Kommerzielle Fitness- und Sportkurse auf Grünflächen und Parks" Gemäß der Anfrage (AN/1035/2024) bittet die SPD-Fraktion im Hauptausschuss um die Beantwortung folgender Fragestellungen: 1. Wie viele Beschwerden gab es in den letzten zwei Jahren durch Bürger*innen über Trainingsangebote von kommerziellen Betreiber*innen? 2. Wie oft wurden in den letzten zwei Jahren Verwarnungen oder Bußgelder ver- hängt? 3. Wie viele offizielle Online-Anfragen zur Nutzung gab es in den letzten zwei Jahren und für welche Flächen? 4. Wäre es möglich, ein Pilotprojekt aufzusetzen, in dem ausgewählte kommerzielle Anbieter von Outdoor-Fitnesskursen unter bestimmten Bedingungen (z.B. Anmel- dung, Gebühren) eine befristete Genehmigung erhalten, um die Auswirkungen auf die Grünflächen und die öffentliche Nutzung zu evaluieren? Antwort der Verwaltung: Gemäß der Kölner Stadtordnung sind nach § 24 Abs. 3 Angebote von kommerziellen Sportanbieter*innen in den öffentlichen Grünflächen und auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen grundsätzlich verboten. Die Grünflächen sind – auch ihrer Widmung und historischen Idee nach – für die Naherholung und Freizeitgestaltung der Allgemeinheit gedacht. Eine kommerzielle Nutzung könnte zudem zu Beschädigungen der Grünflä- chen führen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass öffentliche Grünflächen in zunehmendem Maße für derartige oder ähnlich gelagerte Nutzungen angefragt werden und im Falle einer Erlaubniserteilung unmittelbar ein entsprechender Rechtsanspruch auch aller anderen Interessenten/Antragsteller*innen entsteht. Bei der sich aus der Erlaubniserteilung für 2 eine Sondernutzung aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes in Bezug auf alle ähnlich gelagerten Veranstaltungen ergebenden rechtlichen Situation kann folgend binnen kürzester Zeit von einer massiven Überlastung dieser im Fokus der Öffentlichkeit ste- henden Grünflächen ausgegangen werden. Zu 1.: Bei der Verwaltung gehen regelmäßig Beschwerden über Trainingsangebote kommer- zieller Betreiber*innen in den Kölner Grünanlagen ein. Inhalt der Beschwerden ist überwiegend, dass Bürger*innen die Anlagen nicht nutzen können, da diese von kom- merziellen Anbieter*innen belegt werden. Dies gilt auch für in den Grünflächen instal- lierte Outdoor-Sportgeräte. Eine konkrete Bezifferung der Beschwerden ist nicht möglich, da diese die Verwaltung auf den verschiedensten Wegen erreichen (telefonisch, per Mail, an das Amt für öf- fentliche Ordnung, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, das Beschwerde- management usw.). Zu 2.: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln stellt immer wieder, insbesondere in den Sommer- monaten, Verstöße gegen die Nutzung von Grünflächen durch Fitnessstudios oder Trainingsgruppen mit kommerziellem Hintergrund fest. Die kommerzielle Nutzung wird noch vor Ort untersagt und entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den letzten zwei Jahren (01.07.2022 bis 30.06.2024) wurden von der Bußgeldstelle des Amtes für öffentliche Ordnung insgesamt sieben Bußgeldbescheide erlassen. Im Rahmen dieser sieben Bescheide wurden 29 Verstöße mit einer Gesamtgeldbuße von 8.150 Euro geahndet. Alle Forderungen wurden beglichen. Zu 3.: Bei der Verwaltung gehen regelmäßig Anträge von Fitnessstudios und Trainer*innen auf Nutzung der Kölner Grünflächen ein. Diese werden im Sinne der Kölner Stadt ord- nung abgelehnt (siehe oben), jedoch nicht nachgehalten. Zu 4.: Die Nutzung der Kölner Grünanlagen durch kommerzielle Sportanbieter*innen ist in der Kölner Stadtordnung klar geregelt bzw. ausgeschlossen. Daher ist ein Pilotprojekt nicht geplant. gez. Reker
Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss vom 22.07.2024
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Geschäftsführung Hauptausschuss Herr Schneider Telefon: (0221) 221 27549 E-Mail: Martin.Schneider@stadt- koeln.de Datum: 29.07.2024 (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Hauptausschusses vom 22.07.2024 öffentlich 3.3 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Kommerzielle Fitness – und Sportkurse auf Grünflächen und Parks" AN/1035/2024 Antwort der Verwaltung vom 22.07.2024 2240/2024 Herr Joisten bittet um zusätzliche Behandlung im Sportausschuss und im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales. Der Hauptausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. Die Beratungsfolge der Vorlage 2240/2024 wird zudem um den Sportausschuss und um den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa- les erweitert.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2240/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 30.07.2024
- Erstellt
- 18.07.2024 09:11