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2240/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion vom 17.07.2024 (AN/1035/2024) betreffend "Kommerzielle Fitness- und Sportkurse auf Grünflächen und Parks"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 30.07.2024

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 19.09.2024, TOP 7.1

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss vom 22.07.2024

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4076 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer          22.07.2024 
 2240/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 22.07.2024 
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 16.09.2024 
Sportausschuss 19.09.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion vom 17.07.2024 
(AN/1035/2024) betreffend "Kommerzielle Fitness- und Sportkurse auf Grünflächen und 
Parks" 
Gemäß der Anfrage (AN/1035/2024) bittet die SPD-Fraktion im Hauptausschuss um 
die Beantwortung folgender Fragestellungen: 
 
1. Wie viele Beschwerden gab es in den letzten zwei Jahren durch Bürger*innen über 
Trainingsangebote von kommerziellen Betreiber*innen? 
2. Wie oft wurden in den letzten zwei Jahren Verwarnungen oder Bußgelder ver-
hängt? 
3. Wie viele offizielle Online-Anfragen zur Nutzung gab es in den letzten zwei Jahren 
und für welche Flächen? 
4. Wäre es möglich, ein Pilotprojekt aufzusetzen, in dem ausgewählte kommerzielle 
Anbieter von Outdoor-Fitnesskursen unter bestimmten Bedingungen (z.B. Anmel-
dung, Gebühren) eine befristete Genehmigung erhalten, um die Auswirkungen auf 
die Grünflächen und die öffentliche Nutzung zu evaluieren? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Gemäß der Kölner Stadtordnung sind nach § 24 Abs. 3 Angebote von kommerziellen 
Sportanbieter*innen in den öffentlichen Grünflächen und auf öffentlichen Spiel- und 
Bolzplätzen grundsätzlich verboten. Die Grünflächen sind – auch ihrer Widmung und 
historischen Idee nach – für die Naherholung und Freizeitgestaltung der Allgemeinheit 
gedacht. Eine kommerzielle Nutzung könnte zudem zu Beschädigungen der Grünflä-
chen führen. 
Hintergrund dieser Regelung ist, dass öffentliche Grünflächen in zunehmendem Maße 
für derartige oder ähnlich gelagerte Nutzungen angefragt werden und im Falle einer 
Erlaubniserteilung unmittelbar ein entsprechender Rechtsanspruch auch aller anderen 
Interessenten/Antragsteller*innen entsteht. Bei der sich aus der Erlaubniserteilung für

2 
 
eine Sondernutzung aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes in Bezug auf alle ähnlich 
gelagerten Veranstaltungen ergebenden rechtlichen Situation kann folgend binnen 
kürzester Zeit von einer massiven Überlastung dieser im Fokus der Öffentlichkeit ste-
henden Grünflächen ausgegangen werden. 
Zu 1.: 
Bei der Verwaltung gehen regelmäßig Beschwerden über Trainingsangebote kommer-
zieller Betreiber*innen in den Kölner Grünanlagen ein. Inhalt der Beschwerden ist 
überwiegend, dass Bürger*innen die Anlagen nicht nutzen können, da diese von kom-
merziellen Anbieter*innen belegt werden. Dies gilt auch für in den Grünflächen instal-
lierte Outdoor-Sportgeräte. 
Eine konkrete Bezifferung der Beschwerden ist nicht möglich, da diese die Verwaltung 
auf den verschiedensten Wegen erreichen (telefonisch, per Mail, an das Amt für öf-
fentliche Ordnung, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, das Beschwerde-
management usw.). 
 
Zu 2.: 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln stellt immer wieder, insbesondere in den Sommer-
monaten, Verstöße gegen die Nutzung von Grünflächen durch Fitnessstudios oder 
Trainingsgruppen mit kommerziellem Hintergrund fest. Die kommerzielle Nutzung wird 
noch vor Ort untersagt und entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.  
In den letzten zwei Jahren (01.07.2022 bis 30.06.2024) wurden von der Bußgeldstelle 
des Amtes für öffentliche Ordnung insgesamt sieben Bußgeldbescheide erlassen. Im 
Rahmen dieser sieben Bescheide wurden 29 Verstöße mit einer Gesamtgeldbuße von 
8.150 Euro geahndet. Alle Forderungen wurden beglichen. 
 
Zu 3.: 
Bei der Verwaltung gehen regelmäßig Anträge von Fitnessstudios und Trainer*innen 
auf Nutzung der Kölner Grünflächen ein. Diese werden im Sinne der Kölner Stadt ord-
nung abgelehnt (siehe oben), jedoch nicht nachgehalten. 
Zu 4.: 
Die Nutzung der Kölner Grünanlagen durch kommerzielle Sportanbieter*innen ist in 
der Kölner Stadtordnung klar geregelt bzw. ausgeschlossen. Daher ist ein Pilotprojekt 
nicht geplant. 
 
 
 
gez. Reker

Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss vom 22.07.2024

818 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Herr Schneider 
Telefon:  (0221) 221 27549 
E-Mail:  Martin.Schneider@stadt-
koeln.de 
Datum: 29.07.2024 
(Vorab-)Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 22.07.2024  
öffentlich 
3.3 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Kommerzielle Fitness – und 
Sportkurse auf Grünflächen und Parks" 
AN/1035/2024 
Antwort der Verwaltung vom 22.07.2024 
2240/2024 
 
Herr Joisten bittet um zusätzliche Behandlung im Sportausschuss und im Ausschuss 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales.  
Der Hauptausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.  
Die Beratungsfolge der Vorlage 2240/2024 wird zudem um den Sportausschuss und 
um den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa-
les erweitert.

Beratungsverlauf (3)

22.07.2024 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2024 Sportausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2240/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
30.07.2024
Erstellt
18.07.2024 09:11