AN/0588/2020
Eindämmung der nächtlichen Beleuchtung im Stadtbezirk Rodenkirchen
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)
4624 Zeichen
SPD-Fraktion Fraktien Die Grünen Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0588/2020 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 Eindämmung der nächtlichen Beleuchtung im Stadtbezirk Rodenkirchen Aufgrund der Beantwortung (1932/2019) der Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0724/2019) wird der gemeinsame AN 0379/2020 der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen geändert. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Grünen bitten , folgenden geänderten Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 11.05.2020 zu setzen: 1. Sowohl bei bestehenden Lichtanlagen, als auch bei Planungen und Installationen von neuen Lichtanlagen in und an öffentlichen Gebäuden und in Gewerbegebieten (insbesondere Großindustrie) sind Aspekte des Vogel- und Insektenschutzes zu berück- sichtigen. 2. Die nächtliche Beleuchtung soll nur noch da, wo sie unerlässlich ist, zugelassen werden. Bei notwendiger Beleuchtung sollen Maßnahmen wie z.B. Umrüstung von Lampen, Ein- engung des Strahlungsbereiches, Regulierung der Beleuchtungsdauer getroffen werden. 3. Es soll ein Aktionsplan oder Maßnahmenkatalog der Stadt Köln zur Reduzierung von Lichtverschmutzung durch öffentliche, gewerbliche und private Verursacher erstellt wer- den. Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorgelegt werden. Es wird darum gebeten, das von der Politik initiierte Gutachten zum Schutz der Insekten eben- falls vorzulegen. 4. Die beabsichtigte Erstellung von Luftbildern zur Bekämpfung von Lichtverschmutzung soll für den Kölner Süden schnellstmöglich umgesetzt werden, da durch die verstärkte Bebauung die Einrichtung von Lichtschutzgebieten besondere Bedeutung hat. - 2 - 5. Es wird um Mitteilung gebeten, ob die vom Bund bis 2019 geprüften verfassungsrechtli- chen Voraussetzungen zur Erweiterung der bestehenden rechtlichen Vorgaben zur wei- teren Eindämmung von Lichtverschmutzung und ihrer schädlichen Auswirkungen auf In- sekten vorliegen. Begründung: Die SPD-Fraktion hat in der BV-Sitzung am 03.06.2019 eine Anfrage (ANY0724/2019) zur Eindämmung der nächtlichen Beleuchtung im Stadtbezirk Rodenkirchen eingereicht. Da durch die Verwaltung bisher keine Beantwortung erfolgt ist, soll der hier vorliegende Antrag zu einer schnelleren Umsetzung führen. Es wird auf die Internetseite der Stadt Köln zum Insektenschutz verwiesen. „Die Stadt Köln hat sich mit der Unterzeichnung der Deklaration "Biodiversität in Kommunen" im Jahr 2010 zu der Notwendigkeit des intensiven Handelns bekannt und dazu verpflichtet, den Aspekt des Erhalts der Artenvielfalt bei allen Planungen und Programmen verstärkt zu berücksichti- gen. Durch den Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e. V." in 2017 wurde die- ses Anliegen weiter bekräftigt. Um unter Berücksichtigung der vielfältigen Flächennutzungs- konkurrenzen verschiedenste Möglichkeiten der weiterwachsenden Stadt für den Arterhalt aufzuzeigen, wird beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt aktuell eine kommunale Bio- diversitätsstrategie erstellt. Die Realisierung der dabei ermittelten Potentiale soll anschlie- ßend über einen Umsetzungsfahrplan sichergestellt werden." In einem Projekt der Stadt Köln „werden Möglichkeiten zum Schutz von Insekten beschrie- ben und konkrete Maßnahmen für das Stadtgebiet konzipiert. Maßnahmen, die das Ma- nagement der für die Insektenvielfalt besonders wichtigen Grünlandflächen betreffen, werden von einem speziellen Monitoring begleitet, das flächenscharfe Daten zur Bestandsentwick- lung der Insekten liefern wird. Das Insektensterben kann zu ähnlich großen Problemen führen wie der Klimawandel. Des- wegen sind Maßnahmen zum Stopp des Rückgangs und zur Wiederbelebung der Insekten- populationen dringend erforderlich, der Rückgang der Insekten ist sehr gut belegt (in den Rote Listen und anhand der Krefelder Studie: "Rückgang der Gesamtbiomasse der Flugin- sekten" um durchschnittlich 76 Prozent)." Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat einen Master- plan Stadtnatur veröffentlich. In diesem Masterplan wird der Begriff Stadtnatur als Gesamt- heit aller Lebensräume innerhalb einer Stadt verstanden, die für die Artenvielfalt von Be- deutung sind. „Die Bundesregierung wird die Kommunen dabei unterstützen." gez. Dr. Klusemann gez. Giesen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0588/2020
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
- Datum
- 12.05.2022
- Erstellt
- 10.05.2020 11:03