1562/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Koch aus der Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 25.03.2025 zur Vorlage 1531/2025 betreffend Elternbeitragssatzung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3662 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 51 14 05 Vorlagen-Nummer 24.07.2025 1562/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Koch aus der Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 25.03.2025 zur Vorlage 1531/2025 betreffend Elternbeitragssatzung Die ab August 2025 gültige „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertages- einrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganz- tagsschulen“ (Elternbeitragssatzung) wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.03.2025 beraten. Hier stellte Frau Koch die nachfolgenden mündlichen Anfragen: 1. Welche Gremien und Akteure waren in die Entwicklung der neuen Beitragstabelle eingebunden? 2. Welche Beitragstabellen wurden als Referenz herangezogen und welche Experten wurden bei der Entwicklung der neuen Beitragsstruktur angehört? 3. Wie viele Eltern betrifft die Streichung der Beitragsstufe für Einkommen bis 24.542 € (bisher Stufe 2) und wie viele Familien werden von den neuen oberen Stufen 7-10 zusätzlich finanziell belastet? 4. Welche Minder- und Mehreinnahmen kalkuliert die Stadt durch die Änderung der Beitragstabelle unter der Berücksichtigung der Geschwisterkinder-Regelung und der Beitragsfreiheit in den letzten beiden Kita-Jahren? 5. Wie plant die Stadt Köln zukünftig sicherzustellen, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte der Elternvertretungen auf KITA- und Stadtebene gewahrt werden? Stellungnahme der Verwaltung Zu Frage 1 und 2: Die Beschlussfassung über die Elternbeitragstabelle obliegt dem Rat der Stadt Köln. Nach der sog. Schlusszeichnung der Vorlage auf Verwaltungsseite erfolgt zunächst die Vor- beratung in den politischen Gremien, u.a. im Jugendhilfeausschuss. Externe Expert*innen und Akteur*innen wurden hierüber beteiligt. Vor Abschluss der internen Verfahren wurden keine Externen beteiligt. Im internen Entwicklungsverfahren sind vergleichbare Daten und Beitragstabellen anderer Ju- gendämter in Nordrhein-Westfalen herangezogen worden. 2 Zu Frage 3 und 4: Von der Freistellung werden rund 800 weitere Familien profitieren; in der vorher höchsten Ein- kommensstufe sind rund 15.000 Familien. Diese Zahlen sind vorläufig, weil bisher nicht alle Neuverträge ab dem kommenden Kindergartenjahr bearbeitet sind bzw. in einer Vielzahl von Fällen Angaben der Eltern zu ihrem Einkommen fehlen. Die tatsächlichen Beitragsdaten ste- hen daher erst zum Jahresende 2025 fest. Die Eltern in der bisher höchsten Einkommensstufe wurden am 17.04.2025 angeschrieben und gebeten, sich entweder der neuen höchsten Stufe einzuordnen oder Unterlagen zu ihrem Einkommen einzureichen. Dies waren insgesamt rund 15.000 Schreiben. Bei welcher Anzahl es tatsächlich zu höheren Elternbeiträgen kommt, steht erst nach Bearbeitung aller Meldun- gen fest. Die Verwaltung geht insgesamt von den in der Beschlussvorlage dargestellten finanziellen Auswirkungen aus. Zu Frage 5: Bei der Beratung im Jugendhilfeausschuss ist der Jugendamtselternbeirat beteiligt worden. Es wurde diesem insoweit die Möglichkeit der Mitgestaltung eingeräumt. Zusätzlich konnte der Beirat die Diskussion mit den Einschätzungen und Bewertungen der Elternvertretungen er- gänzen. In der „AK 80“-Sitzung am 30.04.2025 wurden zudem alle Stakeholder zusätzlich über die neue Beitragssatzung informiert. Die Verwaltung wird auch zukünftig bei vergleichbaren Sachverhalten eine Involvierung des Jugendamtselternbeirats über den Jugendhilfeausschuss sicherstellen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1562/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.07.2025
- Erstellt
- 20.05.2025 08:02