Mandari Insight

V/0914/2013

39. Änderung des Flächennutzungssplans und Bebauungsplan Nr. 535 - Kenntnisnahme des Entwurfs

Vorlagen 19.11.2013

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128979 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 39. Änderung des Flächennutzungsplans 
  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 1 von 47 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
B E G R Ü N D U N G  
 zur 39. Änderung des  fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk 
Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich  „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“  
 
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 und 
Vorhaben- und Erschließungsplan 
 
Stand: ENTWURF - 12. Dezember 2013

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 39. Änderung des Flächennutzungsplans 
  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 2 von 47 
 
Inhalt  
 
1 Änderungsanlass / Planungsgrundlagen..................................................................................................... 5 
2 Änderungsbereich ................................................................................................................................................. 7 
3 Planungsrechtliche Situation ............................................................................................................................ 8 
3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ................................ 8 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ..........................12 
4 Räumliche und strukturelle Situation ..........................................................................................................14 
5 Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ............................................................................15 
6 Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ...............................................................................................17 
6.1 Grundzüge der Änderung ............................................................................................................17 
6.2 Art der baulichen Nutzung ..........................................................................................................18 
6.3 Verkehrliche Belange, Verkehrsflächen ..................................................................................19 
6.4 Berücksichtigung von Umwelteinwirkungen .....................................................................20 
6.5 Altlasten / Altstandorte .................................................................................................................27 
6.6 Denkmalschutz / Archäologie ....................................................................................................32 
6.7 Artenschutz ........................................................................................................................................32 
7 Kenndaten der 39. Änderung ..........................................................................................................................34 
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht ....................................................................................35 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung .....................................................................................................35 
8.2 Kurzdarstellung der Planung ......................................................................................................35 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..........................................35 
8.3.1 Fachgesetze ..................................................................................................................35 
8.3.2 Fachplanungen ............................................................................................................36 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ......................37 
8.4.1 Mensch ............................................................................................................................37 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ..........................................................38 
8.4.3 Boden ...............................................................................................................................39 
8.4.4 Wasser ..............................................................................................................................39 
8.4.5 Klima / Luft .....................................................................................................................40 
8.4.6 Landschaft/Ortsbild ...................................................................................................40 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ..................................................................40 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ..................................................................41 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen ..............................................................................................41

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 39. Änderung des Flächennutzungsplans 
  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 3 von 47 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ..........................................41 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..................................................................................42 
8.7 Monitoring ..........................................................................................................................................42 
8.8 Zusammenfassung .........................................................................................................................42 
9 Gesamtabwägung................................................................................................................................................44 
10 Realisierung der Änderungsinhalte ..............................................................................................................47

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 39. Änderung des Flächennutzungsplans 
  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 4 von 47 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Dipl. Ing. Bernd Strey  Düsselstraße 11  Am Mittelhafen 42 - 44 
 Dipl. Ing. Martin Rogge  40219 Düsseldorf    48155 Münster 
 Architekten + Stadtplaner  Telefon 0211 393055   Telefon 0251 45984  
   Telefax 0211 393056   Telefax 0251 58803 
 
 eMail: office@stadtraum-architekten.de, im Internet: www.stadtraum-architekten.de

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 39. Änderung des Flächennutzungsplans 
  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 5 von 47 
 
*1) Masterplan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster 
 Stadt Münster, Dezernat III / Stadtplanung, aktualisierte Fassung Mai 2012 
*2) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2009 
 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Juli 2009 
 
1 Änderungsanlass / Planungsgrundlagen  
Um dem Wandel im Nutzungs- und Funktionsgefüge im Bereich der Münsteraner Stadthäfen aktiv 
zu begegnen, hat die Stadt Münster zur Bewertung und Steuerung zukünftiger Entwicklungs-
potentiale einen Masterplan ‚Stadthäfen Münster’ *1) aufgestellt, dessen grundlegende Zielaussagen 
bereits im Jahre 2004 gefasst und in der  vorliegenden aktualisierten Fassung vom 03.05.2012 vom 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) der Stadt Münster 
als handlungsleitende Grundlage für die weitere strukturelle und städtebauliche Entwicklung und 
die erforderlichen Bauleitplanverfahren im Bereich der Stadthäfen Münster beschlossen wurde. 
Unter der Gebietskategorie 12 wird im Masterplan für den Bereich südlich des Hansarings , auf den 
ehemals gewerblich genutzten Flächen zwischen Schillerstraße und Hafenweg, als Standortpotenti-
al die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels mit einer maximalen Verkaufsfläche von 4.900 m² mit 
ergänzenden Wohn-  und Dienstleistungsnutzungen benannt. Die Zielsetzungen für den Standort 
gehen zurück auf das ‚E inzelhandelskonzept - Leitlinien der räumlichen Entwicklung, 2004‘, das als 
vorgeschaltetes, gesamtstädtisches Plan - bzw. Entwicklungskonzept i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 
BauGB die Voraussetzung für die Darstellung des Bereiches im Masterplan Stadthäfen lieferte. In der 
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Münster *2) ist der Bereich Hansa-
ring/Osmo mit der Kennzeichnung ‚Planungsziel: Stadtbereichszentrum ‘ hervorgehoben und in 
Abstimmung auf die Vorgaben der Landesplanung mit der kompletten Neuentwicklung als eines in 
die Siedlungsstrukturen der östlichen Münsteraner Innenstadt integrierten  Versorgungsbereichs 
mittelzentraler Stufe belegt.  
Die Umsetzung der Entwicklungsziele für den Bereich südlich des Hansarings  soll über einen vorha-
benbezogenen Bebauungsplan erwirkt werden, als traditionsreiches Handelsunternehmen aus 
Münster beabsichtigt dabei die Firma STROETMANN als Investor und Vorhabenträger ein ganzheitli-
ches Konzept aus großflächigen Einzelhandelseinrichtungen, Gas tronomie, Dienstleistungsangebo-
ten, Praxen, Büro- und Wohnnutzungen sowie einer ergänzenden Quartiersgarage am Standort zu 
realisieren und somit zu einer Gesamtattraktivierung und langfristigen Sicherung der stadträumli-
chen und nutzungsspezifischen Qualitäten im Quartier beizutragen.  
Kern der Planung ist die Errichtung eines Verbrauchermarktes (E -Centers) mit einer Verk aufsfläche 
(VK) von 3.000 m² mit  einem angeschlossenen Getränkemarkt mit rd. 400 m² VK , einem Lebensmit-
teldiscounter mit einer Verkaufsfläche von 900 m²  sowie einem Drogeriefachmarkt mit 550 m² VK 
und einer Apotheke von 50 m² VK sowie den erforderlichen Kundenstellplätzen . Zur städtebaulich 
funktionalen Einbindung der Einzelhandelsnutzungen in die bestehende Stadtstruktur werden als

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 39. Änderung des Flächennutzungsplans 
  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 6 von 47 
ergänzende Nutzungen Flächen für Dienstleistungsbetriebe/Pra xen/Büros, Gastronomie und Wo h-
nen realisiert. Insgesamt beträgt die maximale Gesamtverkaufsfläche der geplanten Einzelhandel s-
einrichtungen 4.900 m², die Flächen für die ergän zenden Nutzungen umfassen mit rd. 3.400 m² für 
Dienstleistungen/Praxen/Büros, 1.000 m² für Gastronomie und rd. 3.000 m² für die Wohnnutzungen 
insgesamt rd. 7.400 m².   Mit dem Vorhaben ist die Errichtung einer Tiefgarage mit bis zu 365  Stell-
plätzen verbunden, anteilig werden ca. 200 - 220 Stellplätze als öffentliche Quartiersgarage genutzt 
um dem bestehenden Parkdruck im Quartier entgegen zuwirken und somit die verkehrliche Situati-
on im Planbereich zu verbessern.  
Neben der Berücksichtigung landesplanerischer Belange bei der Bewertung des Standortes als Ein-
zelhandelsstandort sind auch die städtebaulichen und verkehrlichen  Rahmenbedingen in die B e-
trachtung eingefl ossen. Als teilweise freies bzw. mit Aufgabe der Nutzung durch die Post AG frei 
werdendes Grundstück ist die Sicherung der brachliegenden, ehemals gewerblich genutzten Flä-
chen im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein erstrangiges Planungsz iel. Ü ber 
die Lage zwischen der Hauptverkehrsachse Hansaring und dem Hafenweg sowie über die Anbin-
dung zur Schillerstraße ist eine optimale Lenkung der Verkehre entsprechend den funktionalen und 
nutzungsspezifischen Erfordernissen möglich.  
Die Umsetzung d er Planung erfolgt über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 „Hansa-
ring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“  gemäß § 12 BauGB . Innerhalb der best e-
henden Darstellungen im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist die Umset-
zung der benannten E ntwicklungsziele im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB nicht möglich, so dass eine 
Änderung des Flächennutzungsplans  im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen 
ist. Die Aufstellung der Flächen nutzungsplanänderung  wurde als 39. Änderung des fortgeschriebe-
nen Flächennutzungsplans der Stadt Münster für den Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafen-
weg / Dortmunder Straße“ gemäß § 2 Abs.  1 BauGB durch den Rat der Stadt Münster in seiner Sit-
zung am 07. 07.2010 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im A mtsblatt 12 der Stadt 
Münster am 16.07.2010 öffentlich bekanntgemacht.  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer Informationsveranstaltung der Stadt Münster zum 
Hafenforum/Masterplan ‚Stadthäfen Münster‘ am 05.07.2012 durchgeführt, die Veranstaltung wurde 
ortsüblich bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
erfolgte in der Zeit vom 11.10.2013 bis einschließlich 15.11.2013.

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 39. Änderung des Flächennutzungsplans 
  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 7 von 47 
2 Änderungsber eich 
Der Bereich  der 39. Flächennutzungsplanänderung i st aus dem Geltungsbereich des v orhaben-
bezogenen Bebauungsplan s Nr. 535 abgeleitet. I m Sinne einer strukturellen  Begrenzung aus den 
bestehenden Darstellungen werden die bebauten Flächen der westlich und nördlich/nordöstlich 
angrenzenden Blockstrukturen dem Änderungsbereich zugeschlagen. Der Änderungsbereich wird 
begrenzt 
• im Norden/Nordwesten durch den Hansaring (außerhalb) 
• im Nordosten durch die Schillerstraße (außerhalb) 
• im Osten durch d ie derzeit noch von den OSMO -Hallen überstandenen ehemaligen G e-
werbegrundstücke  
• im Süden durch den Hafenweg (innerhalb) sowie 
• im Westen durch die Dortmunder Straße (außerhalb). 
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 3,9 ha.

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 39. Änderung des Flächennutzungsplans 
  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 8 von 47 
 
*2) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2009 
 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Juli 2009 
*3) „Städtebauliche Wirkungsanalyse zu Einzelhandelsbausteinen im Bereich Münster – Hafen in der Stadt Münster“ 
Junker und Kruse Stadtforschung / Planung  , Dortmund, Endbericht Juni 2011 
 
3 Planungsrechtliche Situation  
3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Als ganzheitliches Konzept aus Einzelhandelseinrichtungen, Gastronomie, Dienstleistungs -
angeboten, Praxen  und ergänzenden Büro - und Wohnnutzungen am Standort Hansaring/Hafen-
weg enthält die Vorhabenplanung mit dem Lebensmittelvollsortimenter und dem Discounter gro ß-
flächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment.  Die Umsetzung der Entwic k-
lungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 und der damit verbundenen 3 9. Fl ä-
chennutzungsplanänderung erfolgt daher in Abstimmung auf die landesplanerischen Zielsetzu n-
g e n  a m  S t a n d o r t  g e m ä ß  den Zielen und Grunds ätzen des seit dem 13.07.2013 rechtswirksamen  
‚Sachlichen Teilplans gro ßflächiger Einzelhandel‘ des Landesentwicklungsplans Nordrhein -
Westfalen LEP NRW. 
Im geltenden Regionalplan Münsterland sowie im Entwurf zur Fortschreibung des  Regionalplanes 
Münsterland (Stand: 2. Offenlage mit Stand 07.10.2013)  ist der Geltungsbereich der 39. Flächennu t-
zungsplanänderung als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Das Einzelhandels - und Zentren-
konzept der Stadt Münster * 2) stellt den Vorhabenbereich als neu zu entwickelndes Stadtbereich s-
zentrum „Hansaring/Osmo“ mit mittelzentraler Versorgungsfunktion  entsprechend der Kategorie B 
dar. Zusammen mit den bereits bestehenden Einrichtungen an  der Warendorfer Straße und der 
Wolbecker Straße soll der Standort siedlungsbereichs - bzw. stadtteilübergreifende Versorgungsau f-
gaben im Stadtbereich Ost übernehmen. 
Eine erste Bewertung der zu erwartenden städtebaulichen Auswirkungen einer großflächigen Ein-
zelhandelsansiedlung am Standort wurde  in einer  städtebaulichen Wirkungsanalyse im Jahr 2007 
durch das Büro Junker und Kruse gutach terlich vorgenommen . Als Gesamtverkaufsflächengröße 
war für das Planvorhaben eine Fläche von 8.000 m² projektiert. Aufgrund veränderter Rahmenb e-
dingungen aus den Entwicklungen im Einzelhandelsbestand der Stadt Münster, veränderten a b-
satzwirtschaftlichen Kennziffern sowie aktuellen Erkenntnissen zur Bevölkerungs - und Kaufkraf t-
entwicklung im Untersuchungsraum  wurde jedoch im Jahre 2010 eine Überarbeitung des Konze p-
tes erforderlich. In diesem Zusammenhang wurde das Gesamteinzelhandelsvolumen angepasst und 
auf 6.900 m² Ge samtverkaufsfläche reduziert, so dass eine Neubewertung der städtebaulichen Au s-
wirkungen auch unter Berücksichtigung der  Ergebnisse des im Februar 2009 fortgeschriebenen 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster notwendig wurde. Die Ergebnisse der B e-
wertung sind in der  Städtebaulichen Wirkungsanalyse* 3) aus dem Jahr 2011 dokumentiert. Neben

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der reduzierten Gesamtverkaufsfläche auf 6.900 m² war mit dem Konzept auch eine veränderte 
städtebaulich architektonische Ausgestaltung der Vorhabennutzung gegenüber dem nun vorlie-
genden Planstand mit 4.900 m² Verkaufsfläche verbunden.  
Auf Basis der Kennziffern zur Kaufkraft (Kaufkraftbindung/Kaufkraftzuflüsse), zum  einzelhandels-
relevanten Nachfragevolumen und zur Einzelhandelszentralität wurde das Vorhaben ‚Hafenc enter’ 
und sein Einzugsgebiet erfasst und hinsichtlich der Umverteilungswirkungen als maßgebliches Kr i-
terium für die Beurteilung der zu erwartenden städtebaulichen Auswirkungen bewertet. Als Bewer-
tungskriterien wurden städtebauliche Kriterien (Auswirkungen auf die städtebauliche Funktionsf ä-
higkeit der benachbarten Versorgungsbereiche und auf die Nahversorgung im Versorgungsbereich) 
sowie landesplanerische K riterien (Konzentrationsgebot, Integrationsgebot, Kongruenzgebot und 
Beeinträchtigungsverbot) gutachterlich untersucht.  Als Kerneinzugsgebiet wurde für den Unters u-
chungsraum das südöstliche Münsteraner Stadtgebiet mit den Standortbereichen, die nach dem 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster als zentrale Versorgungsbereiche ausgewie-
sen sind, erfasst (Östliche Innenstadt, Warendorfer Straße/  Schiffahrter Damm, Wolbecker Straße 
westlich, Hansaring/Osmo, Wolbecker Straße östlich, Mauritz -Ost/Wolbecker Staße und Friedrich -
Ebert-Straße). Als weiterer Einzugsbereich wurde neben den Sonderstandorten an der Robert -
Bosch-Straße, Hammer Straße und Loddenheide das Stadtbereichs - bzw. Grundversorgungs -
/Nahbereichszentrum in Gremmendorf und Angelmodde  berü cksichtigt. Neben dem aktuellen 
Einzelhandelsbestand im Untersuchungsraum sind zusätzlich die geplanten potentiellen Einzelha n-
delsansiedlungen bzw. Erweiterungsvorhaben in die Bewertung eingeflossen. 
Zusammengefasst ist aus der gutachterlichen Bewertung vo n Juni 2011 festzuhalten, dass die Reali-
sierung des damaligen Planvorhabens gutachterlich grundsätzlich als vertretbar eingestuft wurde. 
Unter Einhaltung einer sortimentsbezogenen maximalen Verkaufsflächengröße für die Warengru p-
pen 
• ‚Nahrungs- und Genussmittel‘  max. 3.600 m² VK 
• ‚Gesundheits- und Körperpflege‘ max. 800 m² VK 
• ‚Bekleidung‘ max. 800 m² VK und 
• ‚Schuhe/Lederwaren‘  max. 300 m² VK 
und der Festsetzung von Verkaufsflächenobergrenzen für zusätzliche kleinteilige zentrenreleva nte 
Angebote auf max. 600 m² VK  sowie der Festsetzung maximaler Obergrenzen für einzelne kleinteil i-
ge Ladenlokale, wurde für die Gesamtverkaufsflächengröße von 6.900 m² eine weitgehende Über-
einstimmung des Planvorhabens mit den Aussagen und Zielsetzungen des Einzelhandelsentwick-
lungskonzepts für die Stadt Münster attestiert. Strukturrelevante Auswirkungen auf die vorhandene 
Zentrenstruktur und Versorgungs situation der Stadt Münster waren lt. Gutachter  mit dem damal i-
gen Planungskonzept nicht zu erwarten, einzi ge mögliche Ausnahme bildete das benachbarte 
Stadtbereichszentrum ‚Wolbecker Straße‘ (westlich), wobei aufgrund der verbleibenden Anbieter 
ein Funktionsverlust des Zentrums gutachterlich ausgeschlossen wurde.  Ein Widerspruch des g e-

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*4)  „Städtebauliche Wirkungsanalyse zu Einzelhandelsbausteinen im Bereich Münster – Hafen, Ergänzende Stellung-
nahme zur Untersuchung von Juni 2011 unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen“  
 Junker und Kruse Stadtforschung / Planung  Dortmund, den 03.09.2012  
 
 
planten Vorhabens  zu den  Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Mü ns-
ter sowie zu bundes - und landesrechtlichen Rahmenbedingungen ist unter Berücksichtigung der 
benannten Einschränkungen aus Sicht des Gutachters nicht gegeben. 
Aus dem Erfordernis weitergehender Planungsoptimierungen und Einarbeitung der Maßgaben aus 
dem nach dem Hafenforum überarbeiteten Masterplan ‚Stadthäfen Münster’  (s. Kapitel 1) wurde das 
Architektur- und Nutzungskonzept der  Vorhabenplanung im Jahr 2012 erneut überarbeitet und das 
Nutzungsprofil mit einer Stärkung des Wohn - und Dienstleistungsangebotes  im Sinne eines g e-
mischten Stadtquartiercenters weiter geöffnet. Die Kopplung des Centers mit einer Quartiersgarage 
mit 200  - 220 öffentlichen Stellplätzen stützt die Quartiersfunktion zusätzlich.  Als Einzelhandelsnu t-
zungen sind ein Verbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche (VK) von 3.000 m² mit integriertem Ge-
tränkemarkt von zusätzlich 400 m²  VK, ein Lebensmitteldiscounter mit einer VK von 900 m² sowie 
ein Droger iemarkt mit einer Fläche von 550 m² VK und eine ergänzende Apotheke mit 50 m²  VK 
vorgesehen, die geplante max. Gesamtverkaufsfläche im Vorhabenbereich umfasst mit dem nun 
vorliegenden Konzept eine Fläche von 4.900 m²  VK. Als ergänzende Nutzungen werden Flä chen für 
Dienstleistungen/Praxen/Büros (rd. 3.400 m²), Gastronomie (rd. 1.000 m²) und Flächen für Wohnnu t-
zungen (rd. 3.000 m²) realisiert. 
Gegenüber der Planung aus dem Jahr 2011 entfallen damit die Flächen für Textil-  und Schuhfach-
märkte und sind die Fläc hen für die ergänzenden kleinteiligen Einzelhandelsnutzungen deutlich 
reduziert. Neben dem veränderten Nutzungsprofil der Vorhabennutzung hat sich die Angebotssit u-
ation im Untersuchungsraum mit Neueröffnun gen und Erweiterungen von Netto -
Lebensmittelmärkten und der Schließung von Drogeriemärkten in Folge der Schlecker -Insolvenz 
ebenfalls verändert. Darüber hinaus ist auch die geplante Erweiterung des Rewe- Marktes am Hansa-
ring bei der Bewertung möglicher absatzwirtschaftlicher Auswertungen zu berücksichtigen,  so dass 
insgesamt eine Neubewertung der städtebaulichen Verträglichkeit in Form einer ergänzenden Stel-
lungnahme der städtebaulichen Wirkungsanalyse *4)  vorgenommen wurde. 
Zur Bewertung des Einflusses der veränderten Rahmenbedingungen auf die gutachterlichen Ergeb-
nisse aus dem Jahr 2011 wurden die möglichen absatzwirtschaftlichen Umverteilungseffekte neu 
berechnet und in die Einschätzung möglicher städtebaulicher Folgewirkungen eingestellt. Mit 3.550 
m² VK bleibt der in die B erechnung einzustellende Verkaufsflächenanteil für die Hauptwarengruppe 
Nahrungs- und Genussmittel mit -1,4 % gegenüber dem St and 2011 von 3.600 m² nahezu unverä n-
dert. I n der Branche Gesundheits - und Körperpflegeartikel ist mit 715 m²  ein um 9,4 % geringer 
Anteil gegenüber den früheren Verkaufsflächenanteilen von 800 m² gegeben. Für die verbliebenen 
angebotenen Randsortimente sind aufgrund der geringeren Umsatzvolumina städtebauliche Au s-
wirkungen lt. Gutachter nicht zu erwarten.

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Die aktualisierten B erechnungsergebnisse bestätigen die grundsätzliche gutachterliche Einschät-
zung aus dem Jahr 2011, wonach mögliche absatzwirtschaf tliche Umverteilungseffekte mit hoher 
Wahrscheinlichkeit nicht mit negativen  städtebaulichen Folgewirkungen einhergehen . Vielmehr 
konnten durch die nochmalige Reduzierung des geplanten Verkaufsflächenvolumens die wahr-
scheinlichen absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf die Kaufkraftströme im Untersuchungs -
gebiet noch einmal reduziert  werden. Über den Wegfall der Angebote in den Br anchen Bekle i-
dung/Textilien und Schuhe/Lederwaren sowie der kleinteiligen zentrenrelevanten Ergänzungsa n-
gebote wird darüber hinaus die potenzielle Konkurrenz  zu bestehenden Zentren im Unters u-
chungsgebiet zusätzlich minimiert.   
Die Wettbewerbssituation im benachbarten Zentrum der Wolbecker Straße (westlich) konnte durch 
Verkaufsflächenerweiterungen oder Modernisierungen sowie Veränderungen des kleinräumigen 
Wettbewerbs verbessert werden, so dass trotz der zu verzeichnenden Konkurrenz aus der geplanten 
Vorhabennutzung Betriebsaufgaben an der Wolbecker Straße (westlich) gutachterlich als unwahr-
scheinlich eingestuft werden. Eine Verschlechterung der räumlichen Angebotssituation in den zen t-
ralen Versorgun gsbereichen wäre lt. Gutachter jedoch selbst im Falle einer Betriebsaufgabe eines 
der Anbieter an der Wolbecker Straße (westlich) über das weitgehend deckungsgleiche Verso r-
gungsangebot im zentralen Versorgungsbereich Hansaring/OSMO nicht zu erwarten.   
Nach Auffassung des Gutachters  ist nach wie vor eine Verbess erung der Versorgungssituatio n im 
südöstlichen Stadtbereich - insbesondere auch zur Positionierung der Zentren gegenüber Stando r-
ten in nicht integrierten Lagen - durch die Entwicklung des Hafenareals und des zentralen Verso r-
gungsbereichs Hansaring/OSMO anz ustreben. Mit dem veränderten Nutzungsprofil und vor dem 
Hintergrund der aktuellen Einzelhandelsentwicklungen im Untersuchungsgebiet entspricht dabei 
die geplante Vorhabennutzung nach wie vor den Zielaussagen des Einzelhandels - und Zentrenkon-
zeptes für die Stadt Münster sowie den bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen.  
Mit Schreiben vom 08.11.2013 hat die Bezirksregierung Münster / Regionalplanungsbehörde anläs s-
lich der Anfrage zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 
LPIG vom 11.10.2013 mitgeteilt, dass „das Vorhaben [...]  mit den geltenden Zielen der Raumor d-
nung vereinbar“ ist. Belange der Raumordnung und Landesplanung stehen der 39. Änderung des 
wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Münster in den Zielsetzungen des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 535 somit nicht entgegen.

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3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen  
Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan: 
Das Stadtquartier im nördlichen übergeordneten Planbereich zum Vorhabenstandort wird geprägt 
durch gemischte Nutzungen entlang den Hauptverkehrsachsen Hansaring und Wolbecker Straße 
und einer ü berwiegenden Wohnnutzung in den den Hauptstraßen abgewandten ‚I nnenbereichen’.  
Nach Süden, zum Stadthafen I, sind die Flächen entsprechend ihrer zum Teil noch bestehenden 
oder ehemaligen gewerblichen Nutzung im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster als 
Gewerbegebietsflächen dargestellt, im weiteren südlichen Verlauf grenzt das bestehende Industrie-
gebiet an den Stadthafen. Entsprechend dieser Nutzungsstruktur ist der Planbereich im fortge-
schriebenen Flächennutzungsplan der Stadt Münster im Wesentlichen  
• als Gemischte Baufläche (M) dargestellt. Dies betrifft die Bereiche östlich der Dortmunder 
Straße, südlich des Hansarings sowie südwestlich der Schillerstraße. Lediglich im südöstli-
chen Teil des Plangebiets, über eine Länge von ca. 140 m und mit einer mittleren  Tiefe 
von rd. 50 m, sind die Flächen nördlich des Hafenwegs entsprechend der ehemaligen rein 
gewerblichen Nutzung Teil der südlich und östlich angrenzenden Gewerbegebietsda r-
stellung (GE). Die Verkehrsfläche des Hafenweges selbst ist in die Darstellung des Gewer-
begebietes mit einbezogen.  
Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen: 
Der Bereich der 39. Flächennutzungsplanänderung mit dem Plangebiet des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 535 liegt im Geltungsbereich  
• des Bebauungsplans Nr. 401 „Stadthafen I / Albersloher Weg “ in der Fassung der 5. Änd e-
rung, rechtskräftig seit September 2006.   
Der Bebauungsplan Nr. 401 setzt zur Art der baulichen Nutzung die Flächen östlich der 
Dortmunder Straße, südlich des Hansarings und südwestlich der Sc hillerstraße als Misch-
gebiete (MI) fest, der südliche Planbereich zum Hafenweg ist im rechtskräftigen Beba u-
ungsplan entsprechend seiner ehemaligen gewerblichen Nutzung als Gewerbegebiet 
(GE) planungsrechtlich gesichert. 
Eine Umsetzung der Entwicklungsziele ist  innerhalb der bestehenden Gebietsabgrenzungen des 
wirksamen Flächennutzungsplans und den Festsetzu ngen des Bebauungsplans Nr. 401 nicht mö g-
lich. Die planungsrechtliche Sicherung der Vorhabennutzung erfolgt daher über das Instrumentari-
um eines Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 12 BauGB und der nach § 8 Abs. 2 und Abs. 
3 BauGB erforderlichen Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren. Mit Inkrafttreten der 
39. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 53 5 
werden die in dem Änderungsbereich bisher gültigen Darstellungen aufgehoben.

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Sonstige Satzungen, Verordnungen: 
Mit den geplanten Entwicklungszielen entspricht  die 39. Flächennutzungsplanänderung den Ziel-
setzungen des Masterplans ‚Stadthäfen Münster’ * 1) sowie den Vorgaben des  Einzelhandels- und 
Zentrenkonzeptes der Stadt Münster *2).  
Der Planbereich der 39. Flächennutzungsplanänderung liegt im Geltungsbereich der ‚Satzung der 
Stadt Münster über das besondere Vorkaufsrecht für den Bereich Bahnhof/Hansaviertel/Stadthafen ‘ 
vom 12.10.1990 und ist darüber hinaus Bestandteil des Sanierungsgebietes Hafen I gemäß ‚Satzung 
der Stadt Münster über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hafen/Ha lle Münsterland‘ 
vom 12.11.1992.  Belange aus dem besonderen Vork aufsrechts stehen der 39. FNP -Änderung nicht 
entgegen, mit den Änderungsinhalten wird dem Erfordernis städtebaulicher Sanierungs -
maßnahmen zur Behebung städtebaulicher Miss stände entsprochen. Sonstige Satzungen oder Ver-
ordnungen der Stadt Münster sind von der 39. Änderung des Flächennutzungsplans nicht betroffen. 
 
 
 
 
*1) Masterplan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster 
 Stadt Münster, Dezernat III / Stadtplanung, aktualisierte Fassung Mai 2012 
*2) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2009 
 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Juli 2009

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4 Räumliche und strukturelle Situation  
Der übergeordnete Planbereich  ist gekennzeichnet durch die heterogenen Bebauungen  im Übe r-
gang der straßenbegleitenden geschlossenen  Blockstruktur der auslaufenden südöstlichen Innen-
stadt zu den Büro - und Dienstleistungseinrichtungen bzw. gewerblich genutzten Gebäuden und 
Anlagen im Umfeld der Münsteraner Stadthäfen.  
Nach Norden z um Hansaring und im Anschluss zur Schillerstraße begren zt eine 4 - 5 geschossige 
Blockrandbebauung mit in weiten Teilen gemischten Nutzungen in den Erdgeschossen und einer 
überwiegenden Wohnnutzung in den Obergeschossen den Planbereich . Mit einem Penny - und 
Rewe-Markt sowie m ehreren kleinteiligen Laden- und Büronutzungen sind am Hansaring bereits 
diverse Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote vorhanden. Nach Westen zur Dortmunder 
Straße, nördlich des  Hafenwegs, wird die Struktur durch ein  4 - geschossiges Bürogebäude b e-
stimmt, das  über den Neubau eines Wohn - und Geschäftshauses auf der  östlich angrenzenden  
Brachfläche (Anpassungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s Nr. 535) im Sinne einer 
geschlossenen Straßenrandbebauung räumlich fortgeführt werden soll. Nach Osten zwischen Schil-
lerstraße und Hafenweg grenzen die großmaßstäblichen aufgelassenen Anlagen und Hallen des 
ehemaligen Werksgeländes der Firma OSMO. Der ehemalige Spänebu nker im unmittelbaren östli-
chen Anschluss an das Plangebiet ist dabei prägender Ausdruck der früheren Gewerbenutzung.  
Der eigentliche Planbereich als zukünftiger Standort der geplanten Vorhabennutzung zwischen 
Hansaring und Hafenweg, stellt sich nach Abriss der ehemaligen Gewerbebauten der Holzhandlung 
Wehmeyer in weiten Teilen als brachgefallene Gewerbefläche dar. L ediglich mit der  Tankstelle im 
Eingangsbereich vom Hansaring , einem ehemaligen Wirtschaftsgebäude im nordöstlichen A n-
schluss zur Schillerstraße und mit dem 3-geschossigen, zurzeit noch durch die Deutsche Post AG als 
Postzustellstützpunkt genutzten Gebäude im Blocki nnenbereich sind noch bauliche Anlagen bzw.  
Nutzungen auf dem Grundstück vorhanden . Mit Verlagerung des Postzustellstützpunktes  an einen 
neuen Standort im Bereich der südlichen Stadthäfen werden die Gebäude zugunsten der geplanten 
Vorhabennutzungen aufgegeben.  
Südlich des Hafenweges, außerhalb des Änderungsbereiches, grenzen nach Osten 3 - 7 geschossige 
ehemalige Speicher-, Lager-  und Verwaltungsgebäude der früheren Hafennutzungen ans Plang e-
biet; teilweise aufwendig saniert nehmen sie heute Veranstaltungs-, Gastronomie- sowie Büro- und 
Dienstleistungsnutzungen auf. Die Speichergebäude Hafenweg 28 und 30 stehen unter Denkma l-
schutz. Nach Westen wird die Struktur ergänzt über 4 -5 geschossige Neubauten gleicher Nutzung, 
sodass insgesamt eine durchlaufende Raumkante im Wechsel historischer und moderner Architek-
turen den nördlichen Bereich des Stadthafens prägen.

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*1) Masterplan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster 
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*2) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2009 
 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Juli 2009 
 
5 Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung  
Mit der 39. Flächennutzungsplanänderung , dessen Aufstellungsbeschluss der Rat am 07.07.2010 
gefasst hat, sollen die Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s Nr. 535 gemäß 
den  M a ß g a b e n  d e s  §  8  A b s .  2  u n d  3 BauGB  in die vorbereitende Bauleitplanung übernommen 
werden. Dabei sollen unter dem Titel ‚Hafencenter‘ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur 
Schaffung eines Stadtbereichszentrums geschaffen werden. Dieser zentrale Versorgungsbereich soll 
zur Ansiedlung großflächiger und nichtgroßflächiger Einzelhandelseinric htungen mit überwiegend 
nahversorgungsrelevanten Sortimenten, Gastronomie- und Dienstleistungsangeboten sowie ergän-
zende Praxen, Büro - und Wohnnutzungen am Standort Stadthafen zwischen Hansaring und Hafe n-
weg dienen. Darüber hinaus soll über die im Zusammen hang mit der Vorhabenutzung geplante 
Errichtung einer Quartiersgarage dem erhöhten Stellplatzbedarf im Stadtviertel und am Hafen en t-
sprochen werden. Die Planungsinhalte sind Teil der Umstrukturierung im südöstlichen Stadtquartier 
von Münster, deren wesentliche Zielaussagen zur Sicherung der stadträumlichen und nutzungssp e-
zifischen Qualitäten im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Masterplan ‚Stadt-
häfen Münster’ *1) niedergelegt sind (s. Kapitel 1).  
Das auf der Grundlage des Einzelhandelskonzeptes 2004 durch das Büro Junker und Kruse erarbeite-
te Verträglichkeitsgutachten aus 2007 kam auf der Grundlage der damaligen Investorenplanung mit 
ca. 8.000 m² Gesamtverkaufsfläche zu einer Verträglichkeitsaussage für insgesamt 7.300 m² V er-
kaufsfläche (VK), davon 4.400 m² VK für Nahrungs - und Genussmittel, 800 m² VK für Drogerie-  und 
800 m² VK für Textilartikel, 800 m² VK für Schuhe/Lederwaren und 500 m² VK für kleinteiliges zen-
trenrelevantes Ergänzungsangebot (zuzüglich nicht zentrenrelevantem Einzelhandel).  
Nachdem im Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2009 , das der Rat am 11.02.2009 * 2) beschlos-
sen hat, der Standort „ Post" nicht mehr als Teil eines einheitlichen größeren Stadtbereichszentrum 
(einschließlich Wolbecker Straße), sonder n als eigenständiges Stadtbereichszentrum ausgewiesen 
wurde, untersuchten Junker und Kruse die Verträglichkeit des Vorhabens im Hinblick auf den b e-
nachbarten zentralen Versorgungsbereich Wolbecker Straße erneut und empfahlen  insgesamt 
6.300 m² Verkaufsfläc he, davon 3.800 m² VK für Nahrungs - u n d  G e n u s s m i t t e l ,  8 0 0  m ²  V K  f ü r  Ge-
sundheits- und Körperpflegeartikel, 800 m² VK für Bekleidung, 300 m² VK für Schuhe/Lederwaren 
und 600 m² VK für weiteren kleinteiligen zentrenrelevantem Einzelhandel.  
Der Standort ist im Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt Münster vom 11.02.2009 als zent-
raler Versorgungsbereich  "B6 Hansaring/Osmo “ zur Etablierung eines integrierten Versorgungsb e-
reiches mittelzentraler Stufe (Stadtbereichszentrum) mit dem Angebotsschwerpunkt einer Ansied-

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*3) Hafenforum, Prozess zur Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen Münster 
 Beschluss Juni 2010 , Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft der Stadt Münster 
lung großflächiger nahversorgungsrelevanter Angebote dargestellt. 
Im sogenannten ‚Hafenforum‘ *3)  wurde die Stadtverwaltung vom Rat der Stadt Münster beau f-
tragt, neben der Formulierung städtebaulicher und nutzungsspezifischer Zielsetzungen im Master-
plan, die Steuerung und Umsetzung der Entwicklungsziele in einem ca. einjährig angelegten Bü r-
gerbeteiligungsprozess unter Mitwirkung der Anwohnerschaft und Akteure im Stadtquartier zu 
moderieren und zu begleiten. Dabei bildet neben den bereits umgesetzten Maßnahmen entlang 
des nördlichen ‚Ufers’ des Stadthafens I die Umsetzung der Entwicklungsziele des VBP Nr. 535 den 
nächsten wichtigen Realisierungsschritt zur Neuordnung des Quartiers. Am 31.0 5.2011 wurde mit 
der Bilanz zum Hafenforum und der Vorstellung der zentralen Erkenntnisse aus den Workshops der 
öffentliche Diskussionsprozess beendet. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Hafenforums 
und der Workshops wurde der ‚Masterplan Stadthäfen‘ im Mai 2012 aktualisiert und der Öffentlic h-
keit vorgestellt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Hafenforum“ wurden für die Vorhabennu t-
zungen u.a. städtebauliche Kriterien entwickelt, die zu einer Umplanung des bereits im November 
2010 vorgestellten Vorhabens geführt haben. Darüber hinaus wurde durch politischen Beschluss die 
maximal zulässige Gesamtverkaufsfläche der geplanten Einzelhandelseinrichtungen von ehemals 
6.900 m² auf nunmehr max. 4.900 m² (ohne Sortimentsbeschränkung) begrenzt.  
Die Investoren stellten die an die Vorgabe 4.900 m² Gesamtverkaufsfläche angepasste Planung am 
03.05.2012 im ASSVW vor. Vorgesehen sind ein E -Center incl. Getränke mit 3.400 m² Verkaufsfläche, 
ein Drogeriemarkt mit 550 m² Verkaufsfläche, eine Apotheke mit anteilig 50 m² Verkaufsfläche sowie 
ein Lebensmitteldiscounter mit 900 m² Verkaufsfläche. 
Nach Aussprache bescheinigte der Ausschuss dem Projektentwickler mehrheitlich, dass die Anr e-
gungen des Ausschusses in der Überarbeitung gut umgesetzt worden seien. Die vom Aussch uss 
freigegebenen Planungen wurden der Öffentlichkeit in einer Infoveranstaltung zum Masterplan am 
05.07.2012 in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster vorgestellt. 
Mit den nun vorliegenden Planinhalten zur 39. FNP -Änderung und zum VBP Nr. 535 unter Ber ück-
sichtigung der Entwicklungsziele des Masterplans  ‚Stadthäfen Münster ’ ist die Übereinstimmung 
der Vorhabennutzung mit den mehrheitlichen Grundaussagen des Hafenforums dokumentiert.  Als 
Maßnahme des großflächigen Einzelhandels erfolgt die Um setzung der Vorhabenplanung auch in 
Anwendung der landesplanerischen Zielsetzungen und in Abstimmung auf das Einzelhandels - und 
Zentrenkonzept der Stadt Münster  (s. Kapitel 3.1). Insgesamt wird somit neben der Sicherung stad t-
räumlicher und nutzungsspezifischer Qualitä ten den infrastrukturellen Belangen zur langfristigen 
Stärkung der Versorgungsfunktionen im Stadtbereich Ost entsprochen.

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*2) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2009  
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*1) Masterplan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster 
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6 Inhalt der Flächennutzungsplanänderung  
6.1 Grundzüge der Änderung  
Im fortgeschriebenen Flächenn utzungsplan der Stadt Müns ter ist der Bereich des VBP  Nr. 535 und 
damit der Änderungsbereich der 39. Flächennutzungsplanänderung im Wesentlichen als gemischte 
Baufläche (M) dargestellt (s. Kapitel 3.2). Die Darstellung dokumentiert die bestehenden Nutzungen 
und Strukturen im südöstlichen Stadtquartier mit dem grundsätzlichen Schwerpunkt einer gemisc h-
ten Nutzung im Sinne der §§ 6 und 7 der BauNVO als Misch- bzw. Kerngebiet.  
Die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels am Standort basiert auf den Zielsetzungen des Einzel-
handels- und Zentrenkonzeptes  der Stadt Münster *2). Demnach ist der Bereich Hansaring/Osmo 
mit der Kennzeichnung ‚Planungsziel:  Stadtbereichszentrum‘ hervorgehoben und in Abstimmung 
auf die Vorgaben der Landesplanung mit der kom pletten Neuentwicklung als ein  in die Siedlung s-
strukturen der östlichen Münsteraner  Innenstadt integrier ter Versorgungsbereich mit mittelzentr a-
ler Versorgungs funktion entsprec hend der Kategorie B belegt . Zusammen mit den bereits best e-
henden Einrichtungen an der Warendorfer Straße und der Wolbecker Straße soll der Standort sied-
lungsbereichs- bzw. stadtteilübe rgreifende Versorgungsaufgaben im Stadtbereich Ost überneh-
men. Neben den Zielsetzungen im  Einzelhandels- und Zentrenkonzept erfolgt eine  weitergehende 
Konkretisierung der Entwicklun gspotentiale im Masterplan ‚Stadthäfen Münster’ * 1). Unter der G e-
bietskategorie 12 sieht der Masterplan für den Vorhabenstandort  neben der Ansiedlung großflächi-
gen Einzelhandels mit einer maxima len Verkaufsfläche von 4.900 m²  über die zusätzliche Auswei-
sung von Wohn- und Dienstleistungsangeboten eine weitergehende Öffnung des Nutzungsprofils 
in ein gemischtes Stadtquartierscenter vor. 
Mit dem geplanten Nutzungsprofil von Einzelhandel, Dienstleistungen/Praxen/Büros, Gastronomie 
und Wohnen entspricht die Vorhabenplanung in vollem Umfang dem vorgegebenen Entwicklungs-
ziel. Über die zusätzliche A usweisung einer Quartiersgarage mit rd. 200 – 220 öffentlichen Stellplät-
zen zur verkehrlichen Entlastung des Stadthafenareals wird die Quartiersfunktion des Vorhabens 
zusätzlich unterstrichen.  
Vor dem Hintergrund der Vielschichtigkeit des Nu tzungsprofils und der Verteilung und Gewichtung 
der jeweiligen Nutzungsanteile nimmt die V orhabenplanung im Sinne eines gemischten Stadtq uar-
tiercenters  die bestehende Flächennutzungsplandarstellung einer gemischten Baufläche uneinge-
schränkt auf.  Über das Instrumentarium des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die weiterg e-
hende planungsrechtliche Sicherung der Maßnahmen , abseits der Gebietst ypologien der BauNVO ,

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*3) „Städtebauliche Wirkungsanalyse zu Einzelhandelsbausteinen im Bereich Münster – Hafen in der Stadt Münster“ 
Junker und Kruse Stadtforschung / Planung  , Dortmund, Endbericht Juni 2011 
*4)  „Städtebauliche Wirkungsanalyse zu Einzelhandelsbausteinen im Bereich Münster – Hafen, Ergänzende Stellung-
nahme zur Untersuchung von Juni 2011 unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen“  
 Junker und Kruse Stadtforschung / Planung  Dortmund, den 03.09.2012  
 
 
im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB auch auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung gewährleistet. 
Die im Zusammenhang mit der Großflächigkeit der geplanten Einzelhandelseinrichtungen durchge-
führte gutachterliche Prüfung der städtebaulichen Auswirkungen  *3 *4)  hat eine  grundsätzliche 
Verträglichkeit und Übereinstimmung der Vorhabenplanung mit den raumordnerischen Zielen und 
Grundsätzen der Landesplanung ergeben, anlässlich der Anfrage zur Anpassung der Bauleitplanung 
an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 LPIG wurde mit Schreiben der Bezirksregierung Mün s-
ter / Regionalplanungsbehörde vom 08.11.2013 die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den geltenden 
Zielen der Raumordnung bestätigt (s. Kapitel 3.1). 
Mit der nun vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer gem ischten Bau-
fläche für die Grundstücke im  Änderungsbereich unter Wegfall der zur zeit noch für Teilflächen be-
stehenden Gewerbegebietsdarstellung verbunden. Die Straßenfläche des  im südlichen Änderung s-
bereich verlaufenden Hafenwegs bleibt in der bestehenden Gewerbegebietsdarstellung unverän-
dert erhalten. Abseits der Nutzungstypologien wird entsprechend den Maßgaben der Stadt Münster 
der S tandort der zukünfti gen Quartiersgarage als öffentlic he Parkplatzf läche zusätzlich in die Flä-
chennutzungsplandarstellung aufgenommen.   
Die im Folgenden aufgezeigten Inhalte zur Planä nderung werden als 39 .  Ä n d e r u n g  d e s  f o r t ge-
schriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster aufgenommen, durch die vorliegende Änd e-
rung des Flächennutzungsplans werden dessen Grundzüge nicht verändert. 
6.2 Art der baulichen Nutzung  
Im Änderungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster werden zur 
Art der baulichen Nutzung (Bauflächen) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB folgende Änderungen vor-
genommen: 
• Die im südöstlichen Planbereich über eine Länge von ca. 140 m und einer mittleren Tiefe 
von rd. 50 m  als Gewerbegebiet (GE)  dargestellten ehemals gewerblich genutzten Flä-
chen werden in die Flächendarstellung der angrenzenden Bereiche als  Gemischte Bauflä-
che (M) aufgenommen und geändert. Die Gewerbegebiets darstellung der Straßenver-
kehrsfläche des Hafenwegs bleibt unverändert erhalten.

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 19 von 47 
  
 
*5) „Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 535 „Hafen - Center“ in Münster - Entwurf“ Ingenieurgesellschaft 
nts mbH Münster, Stand 15.08.2013 
 
Über die geänderte Darstellung  wird eine einheitliche Überplanung des Standortes im Sinne eines 
gemischten Stadtquartiercenters planungsrechtlich gesichert  und die Umsetzung der Vorhabe n-
planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 unter  Berücksichtigung der Vorgaben 
des Masterplans ‚Stadthäfen Münster‘ und des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Müns-
ter gemäß § 8 Abs. 2 BauGB gewährleistet (s.a. Kapitel 6.1). 
Die Überplanung des zur zeit noch unbebauten Grundstück s im westlichen Anpassungsbereich des 
VBP Nr. 535 mit Wohn- und Dienstleistungsnutzungen  ist innerhalb der bestehenden Flächennu t-
zungsplandarstellung als Gemischte Baufläche sichergestellt. 
6.3 Verkehrliche Belange , Verkehr sflächen  
Für das im Parallelverfahren zur 39. FNP -Änderung laufende Planverfahren des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 535 wurde eine Verkehrsuntersuchung *5) durchgeführt, die die Auswirkungen 
der Vorhabenplanung auf die bestehenden Straßen und die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kn o-
tenpunkte gutachterlich bewertet und geeignete Maßna hmen zur Sicherung der verkehrlichen 
Belange aufzeigt.  Die Bewertung der bestehenden und zukünftigen verkehrlichen Belastungen im 
zu untersuchenden Planbereich erfolgte anhand unterschiedlicher Planszenarien, wobei in allen 
Varianten neben den geplanten Vo rhabennutzungen auch die Entwicklung des ö stlich an das Vo r-
habengrundstück anschließenden Planbereichs des ‚Neuhafens-Münster‘ (ehem. OSMO-Areal) zum 
Wohnstandort mit rd. 390 Wohneinheiten in die Bewertung mit einbezogen wurde. Aufgrund zu r-
zeit nicht gesic herter Realisierungshorizonte wurden die Auswirkungen übergeordneter verkehrli-
cher Maßnahmen, wie der 3. Bauabschnitt der B 51 und der Neubau der B 481n , differenziert erfasst 
und ausgewertet. P lanfeststellungsbeschlüsse liegen seit Ende 2012 für die Maßna hmen vor. Die 
bestehende Fahrverbindung zwischen dem Albersloher Weg und der Schillerstraße über die derzeit 
private Theodor-Scheiwe-Straße ist in die Berechnung zur Verteilung der übergeordneten Verkehre 
einbezogen, in den Planszenarien wird zwischen der Bestandssituation sowie dem geplanten Au s-
bau der Straße durch die Stadt Münster unterschieden. Weitergehende Details sind dem Gutachten 
sowie der Begründung zum VBP Nr. 535 zu entnehmen. 
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass zum Anschluss der Vorhabenplanung an das innerörtliche Str a-
ßennetz ein baulicher Eingriff  in den öffentlichen Verkehrsweg des Hansarings  über den Ausbau 
eines lichtsignalgesteuerten Kreuzungspunktes erforderlich ist (außerhalb des Geltungsbereichs der 
39. FNP-Änderung). Der Betrieb der Lichtsignalanlage erfolgt ausschließlich für den Tageszeitraum . 
Insgesamt wird trotz des Mehrverkehrs durch die geplante Vorhabennutzung  - selbst ohne Berüc k-

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sichtigung der Entlastungswirkungen aus den übergeordneten Verkehrsmaßnahmen - teilweise 
sogar eine Verbesserung gegenüber der heutigen Verkehrssituation erwirkt. Vor dem Hinter grund 
der gutachterlichen Ergebnisse stehen verkehrliche Belange der 39. Änderung des Flächennu t-
zungsplanes nicht entgegen, vielmehr wird die Funktions - und Leistungsfähigkeit des bestehenden 
und zukünftigen Verkehrsnetzes auch für die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung bestätigt.  
Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 401  „Stadthafen I / Albersloher Weg“ 
sollte mit  der 3. Änderung die Errichtung einer Quartiersgarage zur verkehrlichen Entlastung des 
Stadthafenareals vom Parkdruck fehlender öffentlicher Besucherstellplätze planung srechtlich ges i-
chert werden. Die Realisierung einer öffentlichen Parkierungsanlage im Planbereich war bis zu m 
heutigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich.  
Mit Umsetzung der V orhabenziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 im Parallelver-
fahren zur 39. FNP -Änderung ist in der geplanten privaten Tiefgarage anteilig die Ausweisung von 
rd. 200 - 220 öffentlichen Besucherstellplätzen vorgesehen, die die Funktion der  Quartiersgarage 
nunmehr übernehmen. Entsprechend den Maßgaben der Stadt Münster zur Darstellung des öffen t-
lichen Parkflächenangebots auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung  wird 
• der Standort  der Quartiersgarage im Vorhabenbereich als ‚Verkehrsfläc he, hier: öffentli-
che Parkfläche‘ in die Darstellung zur 39. Flächennutzungsplanänderung übernommen.  
Mit der Darstellung werden die benannten Entwicklungsziele am Standort dokumentiert.  
6.4 Berücksichtigung von Umwelteinwirkungen  
LÄRMIMMISSIONEN 
Der Änderungsbereich der 39. Flächennutzungsplanänderung  ist als Teil der Siedlungsstrukturen 
der südöstlichen Münsteraner Innenstadt  durch Lärmemissionen, insbesondere durch Verkehrslärm 
entlang der innerstädtischen Haupt erschließungsstraßen, erheblich belastet. Vor dem Hintergrund 
ist davon auszugehen, dass für die Übe rplanung des Änderungsbereiches  als stark lärmvorbelast e-
ter Bereich die Orientierungswerte der DIN 18005 nicht eingehalten werden können bzw. sogar 
deutlich überschritten werden.  
Mit der 39. FNP -Änderung sollen die Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
Nr. 535 im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB  in die vorbereitende Bauleitplanung übertragen werden (s. 
Kapitel 1). Das Nutzungsprofil des geplanten Vorhabens sieht die Errichtung von großflächigen Ein-
zelhandelsnutzungen, Diens tleistungen/Praxen/Büros, Gastronomie und  Wohnen vor. Mit dem 
Angebot wird den Entwicklungszielen des Masterplans ‚Stadthäfen Münster‘ unter Berücksichtigung 
der Vorgaben des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts der Stadt Münster für den Standort entspro-
chen. Darüber hinaus soll entsprechend den politischen Beschlüssen das  Parkplatzproblem im B e-
reich des Stadthafens durch die in Kombination mit der Vorhabennutzung geplante Errichtung einer

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Quartiersgarage mit rd. 200  - 220 öffentlichen Stellplätzen gelöst und eine nachhaltige Entlastung 
und Aufwertung des Quartiers durch Wegfall störender Parkplatzsuchverkehre und Wegfall von 
Nutzungsbeeinträchtigungen durch ‚Wildes Parken’ erwirkt werden.  Neben den nutzungsspezif i-
schen Zielsetzungen für den Standort ist die mit der Umsetzung des Vorhabens verbundene Neub e-
lebung eines prominenten, brachgefallenen innerstädtischen Grundstücks im Sinne einer geordn e-
ten städtebaulichen Entwicklung ein zentrales Planung sziel zur Stärkung der Innenentwicklung im 
südöstlichen Stadtquartier.  
Mit der Umsetzung der benannten Entwicklungsziele sind besondere Anforderungen an den Immis-
sionsschutz zu stellen um städtebauliche Missstände zu verhindern und die Schutzansprüche nac h 
gesunden Wohn-  und Lebensverhältnissen der angrenzenden bestehenden Nutzungen sowie der 
zukünftigen Nutzer zu gewährleisten. Diesem Erfordernis soll über die Festsetzung effizienter aktiver 
und passiver Schallschutzmaßnahmen auf der Ebene des Bebauungsplans entsprochen werden.  
Zur verkehrlichen Anbindung des Vorhabens ist ein baulicher Eingriff in den öffentlichen Verkehrs -
weg des Hansarings erforderlich mit dem eine zusätzliche Erhöhung der Lärmemissionen verbu n-
den ist. Vor dem Hintergrund der schwierigen Immissionssituation wurden zunächst unterschiedli-
che Planungsszenarien zur Anbindung des Vorhabens vom Hansaring einer grundsätzlichen Bewer-
tung unterzogen , um ggf. durch eine bauliche Optimierung eine mögliche Reduzierung der Lär m-
belastung zu erwirken; betrachtet wurden  
• der Verzicht auf die Signalisierung des Kreuzungsbereichs 
• die Anbindung des Vorhabens über einen Kreisverkehr 
• die Aufweitung des Straßenraumes zur Schaffung von Wendemöglichkeiten für PKW  
• nur rechts-rein/rechts-raus Lösungen 
• die Signalisierung nur für Fußgänger als Bedarfsampel und 
• die Signalisierung nur für Fußgänger mit Einbindung in die Verkehrssteuerung. 
Nach Auswertung der benannten Planszenarien - die detaillierten Ergebnisse sind dem Kapitel 6.7.1 
der Begründung zum VBP Nr. 535 zu entnehmen - soll in Abstimmung mit den Verkehrsbehörden 
der Stadt Münster die Anbindung des Vorhabenbereichs an den Hansaring über einen lichtsignalge-
steuerten Kreuzungspunkt erfolgen (s. a. Kapitel 6.3); n ur so ist die Sich erheit aller Verkehrsteilneh-
mer zu gewährleisten und werden Störungen der Verkehrsabläufe durch verkehrlich funktionale 
Defizite im Kreuzungspunkt vermieden, die letztlich auch zu einer weiteren Erhöhung  der Lärmbe-
lastungen beitragen würden.  
Auf Basis der benannten Maßgaben wurde für das im Parallelverfahren zur 39. FNP -Änderung lau-
fende Planverfahren des vorhabenbezogen en Bebauungsplans Nr. 535  eine Bewertung der Lärms i-
tuation und der schalltechnischen Auswirkungen der geplanten Vorhabennutzungen durchgeführt. 
Die Bewertung erfolgte in Form eines schalltechnischen Berichtes, der in vier separaten Ergebnisd o-

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*6) „Schalltechnischer Bericht Nr. LL5683.2/01 zur Verkehrslärmuntersuchung im Rahmen der Bauleitplanung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ der 
Stadt Münster“, ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, Stand 19. August 2013 
*7) „Schalltechnischer Bericht Nr. LL5683.2/04 zur Bewertung der schalltechnischen Auswirkungen der vorhabenbe-
zogenen Verkehrserzeugung auf die Verkehrslärmsituation im Bereich der vorhandenen Wohnnachbarschaft im 
Rahmen der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 der Stadt Münster“, ZECH Ingeni-
eurgesellschaft mbH Lingen, Stand 19. August 2013 
*8) „Schalltechnischer Bericht Nr. LL5683.2/02 zur Verkehrslärmuntersuchung zum baulichen Eingriff in öffentliche 
Verkehrswege ( Ausbau des Knotenpunktes am Hansaring) im Rahmen der Bauleitplanung zum vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan Nr. 535 der Stadt Münster“, ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, Stand 19. August 2013 
*9) „Schalltechnischer Bericht Nr. LL5683.2/03 zur Gewerbelärmuntersuchung im Rahmen der Bauleitplanung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 „Hansaring/Schiller-straße/Hafenweg/Dortmunder Straße“ der Stadt 
Münster“, ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, Stand 19. August 2013 
 
 
 
kumentationen die Verkehrslärmsituation im Plangebiet *6), die Auswirkungen der vorhabenbez o-
genen Verkehrserzeug ung auf die Verkehrslärmsituation im Bereich der vorhandenen Wohnnac h-
barschaft *7), die Auswirkungen des baulichen Eingriffs in den Hansaring als öffentlichen Verkehr s-
weg *8) sowie die Gewerbelärmsituation *9) gutachterlich untersucht und geeignete Lärmmin de-
rungsmaßnahmen aufzeigt. 
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass für die geplanten schützenswerten Nutzungen im Geltungs -
bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhabenbereich und westlicher Anpassungs -
bereich zum Hafenweg) über die planungsrechtliche Festsetzung von passiven und aktiven Schall-
schutzmaßnahmen in Kombination mit Immissionsschu tzhinweisen für das bauordnungs rechtliche 
Genehmigungsverfahren zur Errichtung der Vorhabennutzungen die Einhaltung der entsprechend 
den Gebietskategorien geltenden  Orientierungs-/Richt- und Grenzwerte gegenüber Verkehrs - und 
Gewerbelärm gesichert und somit der erforderliche Schutzanspruch gewährleistet wird. 
Mit dem für die Umsetzung der Vorhabenplanung erforderlichen  Eingriff in den öffentlichen Ver-
kehrsweg des Hansarings sind a n bestehenden Fassaden im Einwirkungsbereich des Eingriffs die 
Grundlagen für eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV erfüllt. Dies resultiert im We-
sentlichen aus dem Erfordernis eines lichtsignalgesteuerten Kreuzun gspunktes und dem damit 
verbundenen abstandsbedingten Zuschlag von 1 bis 3 dB für die Ampelanlage im Tagesbetrieb. Im 
weiteren Verfahren werden die A nspruchsvoraussetzungen für passive A usgleichsmaßnahmen an 
den betroffenen Gebäuden geprüft und nach Erford ernis durchgeführt. Die Sicherung der Ma ß-
nahmen zum Umbau des Kreuzungspunktes sowie zur Durchführung der Ausgleichs maßnahmen 
erfolgt auf der Ebene des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan. 
Die Verkehrslärmsituation wird durch die hohe Verkehrsbelastung insbesondere auf dem Hansaring 
bestimmt. Hier ist festzustellen, dass im Prognose- Nullfall für das Jahr 2016 - ohne vorhaben-

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bedingte Lärmzuwächse - alleinig aus den Verkehrsbelastungen bereits Beurteilungspegel am Han-
saring von bis zu 71 dB(A) tags bzw. 62 dB(A) nachts zu erwarten sind. Im Bereich der bestehenden 
Wohnbebauung werden unter Berücksichtigung  des zu erwartenden Mehrverkehrs und Ausbau 
des Hansarings - auch im Planfall 3 als ‚Worst -Case-Szenario‘ - Beurteilungspegel absolut von bis zu 
74/62 dB(A) tags/nachts ermittelt. Auch dies resultiert im Wesentlichen aus dem abstandsbedingten 
Zuschlag von 1 bis 3 dB für die Ampelanlage im benannten Kreuzungsbereich der öffentlichen Ver-
kehrsfläche. Bei Abzug des l ichtsignalbedingten Zuschlags liegen die maximalen Erhöhungen der 
Beurteilungspegel aus vorhabenbezogenen  Mehrverkehren und unter Berück sichtigung der Schall-
reflektionen bei aufgerundet 2 dB tags als auch nachts (Ampel nur im Tagesbetrieb). 
Bei der Berechnung der Lärmsituation wurde von de n derzeitigen zulässigen Höchst geschwindig-
keiten sowie von den bestehenden Ausbaustandards der vorhandenen Straßen ausgegangen. Im 
Zusammenhang mit Überlegungen zur Lärmminderungsplanung würde eine Verringerung der 
zulässigen Fahrgeschwindigkeit in den kritischen Straßen abschnitten des Hansarings  von 50 km/h 
auf 30 km/h bereits eine Minderung des Beurteilungspegels an den relevanten Immissionspunkten 
um 2,5 dB erwirken, weitergehende Reduzierungen könnten über den  Einsatz lärmmindernden 
Asphalts erzielt werden. Mit Blick auf die Maßnahmen würden die Lärmzuwächse aus den vorh a-
benbezogenen Mehrverkehren inkl. der Schallreflektionen somit vollstä ndig ausgeglichen. Was 
verbleiben würde,  ist die Mehrbelastung aus dem abstandsbedingten Zuschlag von 1 bis 3 dB f ü r  
die Ampelanlage im Kreuzungsbereich vom Hansaring zum Vorhabengrundstück. Hier ist festzustel-
len, dass mit jedweder städtebaulichen Entwicklung des brachgefallenen Gewerbegrundstücks  mit 
entsprechend dem Standort adäquaten Nutzungen , allein aus den nu tzungsspezifischen und ver-
kehrstechnischen Erfordernissen zur Anbindung eines 20. 000 m² großen innerstädtischen Grund-
stücks an das vorhandene innerörtliche Straßennetz, eine Umgestaltung  der bestehenden Grun d-
stückszufahrt am Hansaring zu einem leistungsf ähigen lichtsignalgesteuerten Kreuzungspunkt - mit 
den damit verbundenen Lärmzuwächsen aus dem abstandsbedingten Zuschlag f ür die Ampelanla-
ge -  erforderlich w äre. Unabhängig vom konkreten  Planvorhaben ist somit eine geordnete städt e-
bauliche Entwicklung des Planbereichs nur unter den benann ten Vorgaben und Maßgaben möglich 
und eine im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB vorrangige Maßnahme zur Innenentwicklung entspr e-
chend den städtebaulichen und nu tzungsspezifischen Entwicklungszielen der Stadt Münster zu 
gewährleisten. Vor dem benannten Hintergrund ist der Umsetzung des vorhabenbezogenen B e-
bauungsplans Nr. 535 und damit auch der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt 
Münster auch unter Be rücksichtigung der Belange zum Lärmschutz zuzustimmen.  Die detaillierten 
Ergebnisse und Maßnahmen s i n d  d e m  K a p i t e l  6 . 7 . 1  d e r  B e g r ü n d u n g  z u m  V B P  N r .  5 3 5  z u  e n t n eh-
men.  
Möglicherweise wird es  zukünftig weitere Verbesserungen der Verkehrslärmproblematik geben. Im 
Zusammenhang mit der Lärmminderungsplanung werden erste Überlegungen zur Ausdehnung 
einer Tempo -30-Geschwindigkeitsbegrenzung auch auf innerstädtische Hauptverkehrsstraßen dis-
kutiert. Der weitere Verlauf dieser Diskussion bleibt abzuwarten. Als derzeit nicht gesichert werden

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*10) „Projekt Hafencenter Münster, Untersuchungen zu den Luftschadstoffimmissionen“,  
 simuPlan, Dipl. Met. Georg Ludes, Dorsten, den 11.07.2013 
*5) „Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 535 „Hafen - Center“ in Münster - Entwurf“ Ingenieurgesellschaft 
nts mbH Münster, Stand 15.08.2013 
 
etwaige Maßnahmen aus einer Lärmminderungsplanung jedoch nicht Bestandteil des vorhabenb e-
zogenen Bebauungsplans.   
LUFTSCHADSTOFFIMMISSIONEN 
Im Zuge des Planverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 als Parallelv erfahren 
z u r  3 9 .  F N P-Änderung wurden z ur Beurteilung der Auswirkungen der Vorhabenplanung auf die 
Luftqualität im angrenzenden Planbereich Untersuchungen zu den Luftschadstoffimmissionen 
durchgeführt*10). In den Untersuchungen wurden die Stickstoffdioxid - (NO2) und Feinstaub -
immissionen (PM10 und PM 2,5) mit Hilfe eines Grobscreenings für die Straßenabschnitte Hansaring 
West, Hansaring Mitte, Hansaring Ost, Hafenweg West und Hafenweg Ost bestimmt und anhand der 
Grenzwerte der 39. BImSchV bewertet. Weitergeh ende Luftverunreinigungen aus dem Verkehrsb e-
reich wie Benzol, Blei, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid liegen aufgrund der bereits durch die 
Stadt Münster ergriffenen Luftreinhaltemaßnahmen auch in den höchstbelasteten Bereichen deu t-
lich unterhalb gesundheit sbezogener Grenz- und Richtwerte und wurden daher nicht in die Unte r-
suchung mit einbezogen.  
Als Eingangsdaten für die Emissionsberechnung wurden die durchschnittlichen t äglichen Verkehrs-
stärken  (DTV -Werte) mit der h öchsten Verkehrsbelastung des ung ünstigsten Planfalls gem äß der 
vorliegenden Verkehrsuntersuchung *5)  zugrunde gelegt, entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeu-
tung wurde als räumliche Einordnung für den Hansaring die Verkehrssituation ein er ‚Hauptve r-
kehrsstraße‘ und für den Hafenweg eine r  ‚Erschließungsstraße‘ in die Berechnungen eingestellt. Auf 
Basis der Windrichtungsverteilung der Station Münster Zoo mit Übertrag der Windgeschwindigkeit 
in das Untersuchungsgebiet wurde eine durchschnittliche Wind -geschwindigkeit von 2,2 m/s in 
einer Höhe von 5 Metern über der mittleren Gebäudehöhe als Grundlage für d ie Immissionsprogno-
se ermittelt. D er Einfluss der Bebauungsstruktur auf das Windfeld wurde im Sinne einer Worst -Case 
Betrachtung als geschlossene Randbebauung mit dem jeweils geringsten Bebauu ngsabstand ange-
setzt.  Neben den Luftschadstoffimmissionen durch den Straßenverkehr wurden zur Bestimmung 
der Hintergrundbelastung die gemittelten Messwerte der Station Münster -Geist aus den Jahren 
2010 bis 2012 zugrunde gelegt, ohne Berücksichtigung zu er wartender rückläufiger Werte in den 
nächsten Jahren aufgrund der bestehenden verschärften Vorgaben zur Emissionsminderung.  
Auf Grundlage der Ausbreitungsberechnungen zum Planfall 2016 sind folgende gutachterlichen 
Ergebnisse festzuhalten:

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• NO2 -Belastung: Für den westlichen Straßenabschnitt des Hansarings beträgt die berec h-
nete NO2 -Belastung im Jahresmittel 3 6,1 µg/m³ und für den mittleren Abschnitt mit der 
höchsten Verkehrsbelastung 36,9 µg/m³, für den Bereich ‚Hansaring Ost‘  wird aufgrund 
niedrigerer Gebäudehöhen und größerer Bebauungsabstände eine geringere Belastung 
von 34,6 µg/m³ prognostiziert. Entlang des Hafenwegs liegt aufgrund des sehr niedrigen 
Verkehrsaufkommens der Jahresmittelwert im wes tlichen Abschnitt bei nur 28,1 µg/m³, 
östlich liegt bei weiter sinkenden Verkehrsbelastungen der Wert mit 24,6  µg/m³ nur g e-
ringfügig über dem Wert der Hintergrundbelastung von 23,7 µg/m³. 
Zwar führt die geschlossene Randbebauung in Kombination mit dem hoh en Verkehr s-
aufkommen auf dem Hansaring zu einer Zusatzbelastung von bis zu 13,2 µg/m³ NO2 , der 
nach 39. BImSchV maximal zulässige NO2 -Wert von 40 µg/m³ im Jahresmittel wird jedoch 
in allen untersuchten Straßenabschnitten eingehalten. Die Wahrscheinlichkeit einer NO2 -
Stundenmittelwertüberschreitung von 200 µg / m ³  a n  m e h r  a l s  1 8  S t u n d e n  d e s  J a h r e s  
liegt in allen Straßenabschnitten bei unter 3 %, eine Überschreitung des NO 2 - Kurzzeit-
grenzwertes wird nach Auswertung von Messungen aller LUQS -Stationen gutachterlich 
ausgeschlossen.  
• PM10 und PM 2,5 Belastung: Der höchste PM 10  - Jahresmittelwert liegt im mittleren A b-
schnitt des Hansarings mit 27,9 µg/m³ bei 28 Überschreitungstagen, im westlichen und 
östlichen Bereich liegen die Werte bei 27,6 µg/m³ bzw. 26,7 µg/m³ mit 27 bzw. 24 Übe r-
schreitungstagen. Der PM 2,5 -Jahresmittelwert liegt für den Bereich ‚Hansaring Mitte‘ mit 
19,6 µg/m³ ebenfalls am höchsten, die Werte im westlichen und östlichen Bereich liegen 
bei 19,4 µg/m³ bzw. 19,2 µg/m³. Die ermit telte Feinstaubbelastung am Hafenweg liegt 
mit 23,5 µg/m³ im Bereich West und 22,1 µg / m ³  i m  B e r e i c h  O s t  f ü r  d e n  P M10 -
Jahresmittelwert und 18,3 µg/m³ bzw. 17,8 µg/m³ für den PM 2,5 -Wert nur geringfügig 
oberhalb der vorhandenen Hintergrundbelastung. 
Die ber echneten Feinstaubkenngrößen liegen im Jahresmittel an allen untersuchten 
Straßenabschnitten unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte von 40 µg/m³ für PM10 und 25 
µg/m³ für PM 2,5 sowie der  zulässigen fünfunddreißigmaligen  Überschreitung des PM 10 -
Tagesmittelwertes von 50 µg/m³. 
Insgesamt ist mit Umsetzung der Vorhabenziele keine unzulässige Überschreitung der NO 2 - und 
Feinstaubgrenzwerte für die bestehenden und geplanten Nutzungen im Plangebiet und in den 
angrenzenden Bereichen verbunden. Die Schadstoffkonzentrationen am Hansaring werden zwar 
deutlich erhöht, erreichen aber noch keine kritischen Werte, sondern bleiben auf einem Niveau, das 
für innerstädtische Hauptverkehrsstraßen nicht unü blich ist. Langfristig ist wegen sinkender Vorb e-
lastungswerte und versch ärften Emissionswerten f ür Kraftfahrzeuge mit einem weiteren R ückgang 
der Belastungen zu rechnen. Die Auswirkungen auf die Luftschadstoffkonzentrationen  k önnen 
daher im Rahmen der Abw ägung hingenommen werden. Für die Änderung des Flächennu tzungs-

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 26 von 47 
  
*11) „Gutachten zur Errichtung des Hafencenters Münster hinsichtlich möglicher Störfallrisiken auf Basis des Art. 12 der 
Seveso-II-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG“ UCON Umweltmanagement Consulting GmbH, Münster,  21.01.2013 
 
plans der Stadt Münster mit einer einheitlichen Überplanung des Vorhabens tandortes im Sinne 
eines gemischten Stadtquartiercenters bestätigen die Ergebnisse die dargestellten Nutzungsziele, 
so dass Belange aus Luftschadstoffimmissionen der 39. FNP-Änderung nicht entgegen stehen. 
STÖRFALLBETRIEB 
Südlich des Bereichs der 39. FNP -Änderung befinden sich zwischen Stadthafen I und der Straße ‚Am 
Mittelhafen‘ zwei Gefahrstofflager der Spedition der Lehnkering GmbH, die bei der Entwicklung des 
Hafenareals bis zur Aufgabe der Lager im Jahr 2016 als Störfallbetrieb e im Sinne der 12. BImSchV 
(Störfall-Verordnung) zu berücksichtigen sind. Im Zuge des Planverfahrens des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 535 als Parallelverfahren zur 39. FNP -Änderung wurde zur Beurteilung der G e-
nehmigungsfähigkeit der Vorhabennutzungen in Bezug auf die Gefahrstofflager eine Einzelfallbe-
trachtung gem. Kapitel 3.2 des KAS- 18 Leitfadens „Empfehlungen für Abstände zwischen Betrieb s-
bereichen nach der Störfallverordnung und schu tzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitpl a-
nung - Umsetzung des § 50 BImSchG durchgeführt *11). Dabei wurden die negativen Auswirkungen 
eines Störfalls in den Betriebsbereichen der Fa. Lehnkering auf die geplante Vorhabennutzung gu t-
achterlich untersucht. Die Untersuchung erfolgte anhand von Auswirkungsbetrachtungen kritischer 
Stoffe nach Stofflisten der Fa. Lehnkering mit Ausbreitungs berechnungen unter Berücksichtigung 
der im Leitfaden KAS- 18 genannten Parameter bei jeweils kürzester Entfernung zwischen einem 
möglichen Freisetzungsort und schutzbedürftigen Gebieten.   
Die kürzeste Entfernung vom Betriebsbereich der Fa. Lehnkering zum Vorhabenbereich beträgt vom 
Lager „Am Mittelhafen 30 – 36“ 136 m und vom Lager „Am Mittelhafen 46“ 140 m. In den Betrieb s-
bereichen werden Pflanzenschutzmittel, Farben und Lacke und sonstige Gefahrstoffe sowie Güter, 
die nicht als Gefahrenstoff eingest uft, jedoch wassergefährdend sein können, gelagert. Brennbare 
Flüssigkeiten, die nach der Gefahrstoffverordnung als entzündlich, leichtentzündlich bzw. hochen t-
zündlich eingestuft sind, kommen nicht vor.  
Unter den Szenarien ‚Brandereignis und Ausbreitung giftiger Brandgase‘ ergibt  sich für den Vorh a-
benbereich/Bereich der 39. FNP -Änderung beim Brand eines flüssigen Pflanzenschutzmittels eine 
Schwefeldioxidkonzentration (SO2) von max. 3,2 ppm, womit eine geringfügige Überschreitu ng des 
Beurteilungswertes von 3,0 ppm gegeben ist, die Expositionszeit beträgt ca. 10 Minuten.  Im Brand-
fall schwefelhaltiger Stoffe wird eine unterhalb des Grenzwertes liegende SO2-Konzentration von 2,7 
ppm bzw. von 4,0 ppm ermittelt, die zeitliche Überschreitung des Beurteilungsw ertes beträgt j e-
doch lediglich ca. 282 s, entgegen einer dem Grenzwert zugrunde gelegten Expositionszeit von 1 
Stunde.

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  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 27 von 47 
Aufgrund der lediglich geringen Überschreitungen des Beurteilungspegels mit Expositionszeiten 
von nur wenigen Minuten wird vom Gutachter eine Gefährdung von Menschen im Bereich der Vo r-
habennutzung/Bereich der 39. FNP -Änderung weitgehend ausgeschlossen. Auswirkungen eines 
Brandes hinsichtlich Wärmestrahlung sowie der Druckwelle einer Explosion waren vor dem Hinter-
grund des ausreichenden bestehenden Abstandes nicht zu betrachten.  
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse stehen lt. Gutachter sicherheitstechnische Bedenken einer 
Realisierung der Nutzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs plans / Ände-
rungsbereich der 39. FNP-Änderung nicht entgegen.   
6.5 Altlasten / Altstandorte  
Im Altlastenkataster der Stadt Münster ist der Änderungsbereich der 39. FNP -Änderung und der 
Geltungsbereich des im Parallelverfahren laufenden vorhabenbezogenen Beba uungsplans Nr. 535 
aufgrund der  früheren und zum Teil noch heute bestehenden gewerblichen Nutzung mit unter-
schiedlichen Verdachtsflächen belegt.  
Im Änderungsbereich der 39. FNP -Änderung ist die Tankstelle zum Hansaring als Standort s chädli-
cher Bodenveränderungen ( Nr.10048) gekennzeichnet, Altlast-/Verdachtsflächen sind mit der Nr.  
232 auf dem Hafenweg und im Bereich der nördlichen  Bebauung zum Hansaring (Grundstücke  
Hansaring 66, 66a und 68) mit der Nr. 222 eingetragen. Weitergehend liegt mit der Nr. 3592 auf dem 
Grundstück Hansaring 58 ein historischer Altstandort. Im weiteren Planbereich (außerhalb des Än-
derungsbereichs) grenzen teils großflächige Altlasten - / Verdachtsflächen und historische Altstand-
orte an. Hierbei sind besonders die Altlast -/Verdachtsflächen 330, ehemaliges OSMO -Gelände, die 
Grundstücke der südlichen Hafenwegbebauung im westlichen Anschluss an die ehemaligen OSMO -
Hallen mit den Num mern 302, 319 und 10 sowie  der Bereich der Gebäude Hafenweg 26a und 26b 
als historische Altstandorte 2304 und 2874 zu nennen. Im nördlich angrenzenden Planbereich zum 
Hansaring / Schillerstraße ist der Parkplatzvorbereich der bestehen den E inzelhandelseinrichtung 
Hansaring 59 als Altlast -/Verdachtsfläche Nr. 166 und die Gebäudebereiche als historische Altstan d-
orte (Nr. 2253 und 3080) eingetragen, d as Grundstück des Berufskollegs ist mit der Nr. 4507 eben-
falls als historischer Altstandort gekennzeichnet. Entsprechend den Darstellungen im Altlastenkatas-
ter sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster für den Bereich der 39. Änd e-
rung im nördlichen Anschluss der gemischten Baufläche zum Hansaring als auch im südlichen A n-
schluss der Gewerbefläche zum Hafenweg Darstellungen als  Altlast- / Verdachtsflächen < 1 ha d o-
kumentiert. 
Die Darstellungen im Altlastenkataster und Flächennutzungsplan gehen teilweise zurück auf kon-
krete Begutachtungen der Altlastensituation, die zur Wertermittlung der Grundstücke im Zuge der 
geplanten Flächenentwicklung für den Vorhabenbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

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*12) Bericht zu den Ergebnissen der Bauschadstoff- und Bodenuntersuchungen – Postimmobilie Hansaring 64, 48155 
Münster - Umweltlabor ACB GmbH, Münster,  26.03.2001 
*13) Gutachten zu den Ergebnissen der Bodenuntersuchung – Ehem. Holzkontor Heinrich Wehmeyer GmbH & Co. KG, 
Hansaring 50-52, Münster - Umweltlabor ACB GmbH, Münster, 10.09.2010 
*14) Gutachten, Untersuchung zur Durchführung einer Gefährdungsabschätzung auf dem Grundstück der Star-
Tankstelle  am Hansaring 54, 48155 Münster - GEOscan Technik GmbH, Ladbergen, 02.11.2012 
 
 
Nr. 535 vorgenommen wurden.  Die erste Erkundung in Bezug auf mögliche Altlasten im Boden und 
Belastungen der aufstehenden Gebäude erfolgte im Jahr 2001 für das Grundstück der Postimmob i-
lie Hansaring 64 * 12), das Grundstück des ehemalige n Holzkontors Heinrich Wehmeyer im südlichen 
Anschluss zum Hafenweg wurde im September 2010 einer Begutachtung * 13) unterzogen und als 
verbleibendes Restgrundstück im Anschluss des Vorhabenbereichs an den Hansaring wurde für das 
städtische Grundstück der bestehenden Star -Tankstelle am Hansaring 54 eine Untersuchung zur 
Gefährdungsabschätzung *14) mit Stand November 2012 durchgeführt. 
Für die an das Vorhabengrundstück angrenzenden gemischten Bauflächen wurden keine weiterg e-
henden gutachterlichen Bewertungen zu möglichen Bodenbelastungen vorgenommen.  
GRUNDSTÜCK POSTIMMOBILIE, HANSARING 64 
Das Grundstück der Postimmobilie Hansaring 64 stellt mit rd. 1,22 ha den größten Flächenanteil im 
Vorhabenbereich und ist zu rd. 1/3 überbaut. Die unbebauten Flächenanteile liegen überwiegend 
brach und werden zum Großteil als Flächen für den ruhenden Verk eh r  der Pos t AG un d der  Post-
kunden genutzt und sind weitestgehend versiegelt. In der Begutachtung aus dem Jahr 2001 beauf-
tragte die Deutsche Post Bauen GmbH die Umweltlabor ACB, die für den Rückbau vorgesehenen 
Gebäude und das Gelände der Postimmobilie auf mögliche Bauschadstoffe und Bodenverunreini-
gungen zu überprüfen und ein Konzept für den Gebäuderückbau zu erarbeiten. 
Erfasst wurde ein Teilbereich der Gebäude sowie die gesamten Freiflächen der Postimmobilie, g e-
werblich/industrielle Vornutzungen wie ehemalige Montagegruben für PKW o der LKW sowie eine 
frühere, im Randbereich der Postimmobilie gelegene Tankstelle auf dem Grundstück des Bundes-
amtes für Post und Telekommunikation ( BAPT) wurden bei der Untersuchung auf mögliche Boden-
verunreinigungen berücksichtigt. Das BAPT -Grundstück war bereits Mitte der 90er Jahre saniert 
worden. Die Gebäude und baulichen Anlagen gehen auf unterschiedliche Entstehungsjahre des 
letzten Jahrhunderts, insbesondere zwischen den 30er und 60er Jahren zurück. 
Die Überprüfung möglicher Bodenverunreinigungen erfolgte anhand von 50 Kleinrammbohrungen 
bis in eine Tiefe von max. 3,00 bzw. 5,00 m, oberhalb der für den Standort typischen geogenen bin-
digen Böden wurden Auffüllungen mit Schlacken, Bauschutt und Ziegelbr uch festgestellt. Ein z u-
sammenhängender Grundwasserleiter wurde nicht ermittelt, punktuell wird Stau - und Schichte n-
wasser oberhalb der bindigen Bodenschicht angetroffen. Folgende Ergebnisse der physikalisch -

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chemischen Untersuchungen der Boden- und Bodenluftproben sind festzuhalten: 
• nennenswerte Beeinträchtigungen der Bodenluft liegen nicht vor, 
• für einen Teilbereich des Parkplatzes im Randbereich zum BAPT -Gelände wurden in tiefe-
ren Boden schichten Bodenverunreinigungen  mit leichtflüchtigen aromatischen Kohlen-
wasserstoffen als Ausbreitungen über das Stau - und Schichtenwasser oberhalb der B o-
denschichten aus dem Bereich der ehemaligen Tankstelle festgestellt. Bei einer Umnu t-
zung der Fläche sind Bodenaustauschmaßnahmen  bzw. Sanierungsmaßnahmen erfo r-
derlich, 
• im ö stlichen Geländebereich sind aufgrund der Auffüllungen punktuelle Beeinträcht i-
gungen aus polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bzw. Meta l-
len/Schwermetallen vorhanden, womit eine eingeschränkte Verwertung/Ent sorgung des 
Bodenaushubmaterials verbunden ist, 
• für das Untersuchungsgelände ergeben sich Zuordnungen zur Verwertung/Entsorgung 
des anfallenden Bodenaushubmaterials gemäß LAGA -Richtlinie von Kategorie Z 0 bis Z 
1.2 bzw.  Z 2 und > Z 2, 
• eine Beeinträchtigung des Grundwassers und Beeinflussung des Wasserhaushalts kann 
ausgeschlossen werden, lediglich eine kleinräumige Belastung des Stau - und Schichten-
wassers ist zu besorgen. 
Die Bauschadstofferhebung ergab nur geringe Mengen an Bauschadstoffen in F orm von asbesthal-
tigen Materialien im Bereich einzelner Bauteile sowie Materialien wie bituminöse Dachbahnen und 
Gussasphaltplatten sowie Anlageteile, die im Z uge eines Rückbaus zu separieren und einer geregel-
ten Verwertung/Entsorgung zuzuführen sind. 
In Hinblick  auf eine spätere Nutzung b estehen lt. Gutachter keine Einschränkungen hinsichtlich 
einer gewerblichen Nutzung, auf der Fläche können sowohl Food - als auch Non -food-Produkte 
verkauft oder gelagert werden. O hne Sanierung der belasteten Flächen sollte von einer multifunkti-
onalen Nutzu ng abgesehen werden. Unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung empfiehlt der 
Gutachter die Erd- und Abbrucharbeiten auf dem Gelände gutachterlich zu begleiten. 
GRUNDSTÜCK HOLZKONTOR WEHMEYER, HANSARING 50-52 
Die Fa. Stroetmann beauftragte im Jahr 2010 die U mweltlabor ACB mit der Entnahme und Unter su-
chung von Bodenproben auf dem Grundstück des ehemaligen Holzkontors der Heinrich Wehmeyer 
GmbH & Co. KG zur Überprüfung der Fläche auf nutzungsbedingte Schadstoffeinträge und zur D e-
klaration der zu erwartenden Aushubmassen. 
Das Gelände nördlich des Hafenwegs umfasst eine Fläche von rd . 6.000 m² und ist mittlerweile voll-
ständig freigeräumt. Die ehemaligen Betriebsgebäude wurden im Jahr 2009 rückgebaut und die

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Versiegelung der Flächen über  Entfundamentierung aufgehoben. Die Abbrucharbeiten wurden 
gutachterlich begleitet, Auffälligkeiten bei den erschlossenen Auffüllungen oder Hinweise auf 
schädliche Bodenverunreinigungen ergaben sich nicht. 
Die Überprüfung erfolgte anhand von 10 Rammkernsondierungen jeweils b is in den geogenen 
Bodenhorizont, woraus Sondierbohrungen bis in 2,00 bis maximal 3,00 m unter Gelände resultier-
ten. Der geogene Schichtenaufbau variiert. Oberhalb der geogenen Böden wurden Auffüllhorizonte 
bestehend aus schluffigen Bodenschichten mit einem geringen Fremdstoffanteil aus i.d.R. Ziegel-
bruch oder Beton mit Mächtigkeiten von 0,5 – 2 , 0  m  i m  M i t t e l  m i t  1 , 5  m  a n g e t r o f f e n .  E i n  z us am-
menhängender Grundwasserleiter wurde nicht erschlossen, Stau - und Schichtenwasser wurde in 
Tiefen von 0,5  m  un d c a. 1,1 m unter Gelände angetroffen. Folgende Ergebnisse der physikalisch -
chemischen Untersuchungen der Boden- und Bodenluftproben sind festzuhalten: 
• Eine Sondierung (RSK 8) ergab  eine Verunreinigung aus Mineralölkohlenwasserstoffen in 
Folge eines älteren Heizölschaden s. Ausmaß und Tiefe der Verunreinigung konnten über 
horizontale und vertikale Bohrungen eingegrenzt werden, mit Umsetzung der geplanten 
Baumaßnahmen sind die auffälligen Bodenschichten  auszuheben und einer  geregelten 
Sanierung zuzuführen, 
• die Schadstoffbelastung der Auffüllhorizonte ist gering und erlaubt eine Verwertung der 
anfallenden Auffüllhorizonte im Sinne der LAGA -Richtlinie 2004 entsprechend der Ein-
bauklasse Z 2 (Einbauklasse Z 1.2 nach Richtlinie 1997), 
• Die geogenen Böden sind in der Einbauklasse Z 0 als unbelastet einzustufen. 
Mit Ausnahme des Teilbereichs der Zufahrt (RKS 8) wurd en keine schädlichen Bodenverun reinigun-
gen festgestellt. Vor dem Hintergrund, dass  kleinräumige Bodenverunreinigungen jedoch nicht 
vollständig ausgeschlossen werden können wird vom Gutachter empfohlen, die Tiefbauarbeiten 
unter fachgutachterlicher Begleitung in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde durc h-
zuführen. 
GRUNDSTÜCK STAR-TANKSTELLE, HANSARING 54 
Zur Umsetzung der Vorhabenplanung ist eine Veräußeru ng des stadteigenen Tankstellen grund-
stücks an den Vorhabenträger erforderlich, vor dem Hintergrund hat die Stadt Münster  im Jahr 
2012 die GEOscan Technik GmbH mit einer u mwelttechnischen Untersuchung  der Liegenschaft 
beauftragt. Das Tankstellengrundstück u mfasst eine Fläche von rd. 960 m² und bildet die nordwes t-
liche Eingangssituation des Vorhabenbereiches  zum Hansaring. Aus der bestehenden Nutzung mit 
einem Tankstellenbetrieb sind mögliche Infiltrationsstellen für umweltrelevante Stoffe nicht ausz u-
schließen, erste Voruntersuchungen hatten bereits Hinweise auf Verunreinigungen des Bodens und 
des Grundwassers ergeben.

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Die Erkundung erfolgte über insgesamt 26 Sondierbohrungen mit einer maximalen Tiefe von 4,90 m 
unter Geländeoberkante GOK bis in gewachsenen B oden, insgesamt wurden 173 Bodenmischpr o-
ben entnommen. Festgestellt wurden Füllböden bis zu einer Tiefe von 3,90 m unter GOK mit ant h-
ropogenen Beimengungen wie Bauschutt, Kohle, Ziegelbruch, Gasbeton, Schlacke, Beton  und Glas-
bruch. Grundwasser konnte in Tiefen zwischen 1,92 m und 2,91 m unter GOK gemessen werden, zur 
Beprobung wurden drei Grundwassermessstellen eingerichtet. Folgende Ergebnisse sind festzuha l-
ten: 
• Organoleptisch wahrnehmbare Hinweise auf umweltrelevante Bodenverunreinigungen 
wurden über Mineralölkohlenwasserstoffgerüche (MKW) und Gerüche nach leichtflücht i-
gen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTX) in verschiedenen Intensitäten an insgesamt 
15 Sondierbohrungen  sowie in den Grundwassermessstellen  festgestellt, 
• für das Grundwasser wurde eine südlich bzw. südwestlich gerichtete örtliche Fließric h-
tung ermittelt, 
• nennenswerte Kohlenwasserstoffbelastungen mit Konzentrationen zwischen 3.200  
mg/kg und 4.800 mg/kg konnten ausschließlich an drei Untersuchungspunkten geme s-
sen werden, BTX- Konzentrationen wurden an vier Sondierbohrungspunkten i m Bereich 
zwischen 11,961 mg/kg und  111,835 mg/kg nachgewiesen. Da die jeweiligen Konzentr a-
tionshöchstwerte in grundwassergesättigten Bodenbereichen lagen, kann eine Scha d-
stoffverlagerung über das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden.  
• Die gewachsenen Böden sind nicht über Schadstoffe beeinflusst und können als unauffäl-
lig bewertet werden, eine uneingeschränkte Verwertung der Böden ist möglich. Die Au f-
füllböden sind aufgrund der Verunreinigungen nach LAGA -Richtlinie in die Verwertung s-
klasse Z 1 bzw. Z 2 einzustufen, aus Sicherheitsgründen wird eine grundsätzliche Z 2 -
Behandlung für die weitere Verwertung/Entsorgung empfohlen, 
• ein erhöhter PAK -Gehalt mit 0,98 µg/l als Summe der 16 EPA -PAK war lediglich an einer 
Grundwasserprobe messbar, alle weiteren auf PAK, BTX und KW untersuchten Grundwa s-
serproben waren unauffällig. 
Zusammengefasst belegen die Gutachten  eine Beeinflussung der Flächen über unterschiedlich 
intensive Kontaminationen. Zu den stärker belasteten Bereichen zählen insbesondere die Zonen um 
die ehemalige Tankstelle und Wartungsgrube des Postgrunds tückes im Norden des Plangebietes 
und die Fläche d er Star -Tankstelle, hier sind  teils A ustausche der Auffüllböden  oder anderweitige 
Sicherungsmaßnahmen zur U msetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Beba u-
ungsplans notwendig. Bei dem geplanten Vorhaben und den anstehenden Tiefbauarbeiten sind die 
unterschiedlichen Kontaminationsbereiche mit einer geregelten Verwertung und Entsorgung des 
Bodenaushubs zu beachten und unter fachgutachterlicher Begleitung in Abstimmung mit der z u-
ständigen Aufsichtsbehörde durchzuführen. Unabhängig von den Messe rgebnissen, die im Wesent-

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lichen nur mittelgradige Verunreinigungen  belegen, sind zusätzliche höhere, sanierungsbedürftige 
Belastungen in Klein- oder Kleinsträumen nicht gänzlich auszuschließen. Bei Bedarf sind ergänzende 
gutachterliche Untersuchungen zu veranlassen.  
Die Sicherung der Vorgehensweisen zur Sanierung und Verwertung/Entsorgung der belasteten 
Bereiche wird  für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535  auf der Ebene des Durchfü h-
rungsvertrags verbindlich vereinbart und zur Grundlage des bauordnungsrechtlichen Genehm i-
gungsverfahrens zur Errichtung der Gebäude gemacht. Weitergehende planu ngsrechtliche Darstel-
lungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung werden nicht erforderlich, die bestehen-
den Altlast-/Verdachtsflächendarstellungen im FNP in den angrenzenden Bereic hen bleiben unver-
ändert erhalten.  
6.6 Denkmalschutz / Archäologi e  
Innerhalb des Änderungsbereichs der 39. Änderung des Flächennutzungsplans befinden sich nach  
derzeitigem Kenntnisstand keine Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW.  
Südlich des Hafenweges liegen dem Plangebiet jedoch die zwei denkmalgeschützten Speicherge-
bäude Nr. 28 und 30 gegenüber, in deren Umgebung das Denkmalschutzgesetz besondere Rüc k-
sichtnahme fordert. Dem wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch festgesetzte 
Höhenstaffelungen des Baukörpers zum Hafenweg  sowie durch Baumanpflanzungen zum Hafe n-
weg Rechnung getragen.  
Innerhalb des Änderungsbereichs  befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand auch keine B o-
dendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW.  Auf das Erfordernis zum Umgang mit 
Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern gemäß Denkma l-
schutzgesetz wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan hingewiesen.  
Weitergehende Belange der Bodendenkmalpflege sind von der Änderung des Flächennutzung s-
plans nicht betroffen. 
6.7 Artenschutz  
Mit der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Dezember 2007 wurde 
eine Anpassung des deutschen Artenschutzrechtes an europäische Vorgaben vorgenommen . In der 
Folge sind bei allen genehmigungspflichtigen Planungs - und Zulassungsverfahren die Artenschutz-
belange entsprechend den europäischen Bestimmungen im Rahmen einer arten schutzrechtlichen 
Prüfung zu betrachten.

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 33 von 47 
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sind die Artenschutzbelange im Sinne einer überschlä-
gigen Vorabschätz ung zu berücksichtigen, soweit sie auf dieser Ebene bereits ersichtlich sind. Auf 
diese Weise lassen sich Darstellungen vermeiden, die in nachgeordneten Verfahren aus Arten-
schutzgründen nicht umgesetzt werden können (vgl. Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der 
baurechtlichen Zulassung von Vorhaben, Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für 
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, U m-
welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 22.12.2010).  
Als Ergebnis einer überschlägigen Prüfung der Liste sog. planungsrelevanter Arten, die das Au s-
kunftssystem des LANUV für das Messtischblatt 4011 'Münster' bereitstellt, ist für die Schotter - und 
Brachflächen sowie für die jungen Sukzessionsgehölze und Straßenbäume des Plangebietes eine 
Lebensraumbedeutung für planungsrelevante Arten nicht anzunehme n. Gutachterliche Begehu n-
gen des Geländes im Dezember 2012 und Dezember 2013 bestätigten die Annahme, dem besonde-
ren Artenschutz unterliegende Tier - und Pfla nzenarten kommen auf dem Gelände nicht vor  und 
sind auch für die nahe Zukunft nicht zu erwarten. 
Im Zusammenhang mit dem im Parallelverfahren zur 39. FNP -Änderung laufenden  Bebauungs -
planverfahren d e s  V B P  N r .  5 3 5  w u r d e  d a s zur Umsetzung der E ntwicklungsziele rückzubauende 
Gebäude der Post AG  einer artenschutzrechtlichen Überprüfung unterzogen, eine Besiedelung des 
Gebäudes von Tierarten, die einem besonderen Artenschutz unterliegen, konnte gutachterlich aus-
geschlossen werden. Weitergehende allgemein e Hinweise zur grundsätzlichen Sicherung arten-
schutzrechtlicher Belange wurden aus dem V orhabenbezug auf der Ebene der verbindlichen B au-
leitplanung getroffen.  
Vor dem Hintergrund der benannten Ergebnisse stehen Belange des Artenschutzes  der 39. Änd e-
rung des Flächennutzungsplanes nicht entgegen.

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Flächen nach Nutzung Größe in ha %
M Gemischte Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) vor der Änderung 3,1 ha 80 %
GE Gewerbegebiet (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO) vor der Änderung
einschließlich der Straßenverkehrsfläche 'Hafenweg' 0,8 ha 20 %
M Gemischte Baufläche (§ 1 Abs.1 Nr. 2 BauNVO) nach der Änderung 3,65 ha 94 %
GE Gewerbegebiet (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO) nach der Änderung
(verbleibende Straßenverkehrsfläche 'Hafenweg') 0,25 ha 6 %
  GESAMTFLÄCHE ÄNDERUNGSBEREICH 3,9 ha 100,0 %
7 Kenndaten der 39. Änderung  
Im Änderungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich folgende Flächenb i-
lanz:

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8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  
8.1 Rahmen der Umweltprüfung  
Nach § 2a BauGB ist bei Änderung eines Flächennutzungsplans eine Umweltprüfung durchzufü h-
ren. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirku n-
gen ermittelt und in einem Umweltbericht, der den Anforderungen der Anlage zum BauGB zu en t-
sprechen hat, beschrieben und bewertet. 
Die Umweltprüfung wurde auf Basis vorhandener Daten und Geländeerhebungen für den im Para l-
lelverfahren aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  535 'Hansaring / Schillerstr a-
ße / Hafenweg / Dortmunder Straße' durchgeführt. Diese Datenlage ist hinreichend, um die no t-
wendige Abschätzung der Umweltfolgen durch die Planung vorzu nehmen. Umfang und Detailli e-
rungsgrad entsprechen dabei der Ebene des Flächennutzungsplanes. 
8.2 Kurzdarstellung der Planung  
Mit der 39. FNP-Änderung wird die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  535 
'Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße' planungsrechtlich vorbereitet. Dieser 
dient der Realisierung einer großflächigen, mit Wohn -, Gastronomie - und Dienstleistungs -
nutzungen einschließlich Praxen und Büros  durchmischten Einzelhandelsfläche. Im weiteren über-
geordneten Planbereich des Stadthafens grenzen die  Entwicklungsflächen des Bebauungspla-
nes Nr. 541 ‚Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg‘ 
und der begleitenden 42. FNP-Änderung an. Alle  Planungen sind aus den Zielsetzungen  des Einzel-
handels- und Zentrenkonzepts der Stadt Mü nster und des Masterplans ‚Stadthäfen Münster‘ entwi-
ckelt. 
Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht im südöstlichen Teil des Plangebietes auf einer 
Fläche von 0,55 ha die  Umwandlung einer bisher als G ewerbegebiet dargestellten Fläche (GE) in 
eine gemischte Baufläche vor (M). Im übrigen Plangebiet wird die bisherige Ausweisung als g e-
mischte Baufläche beibehalten. Insgesamt umfasst der Änderungsbereich eine Fläche von 3,9 ha.  
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
8.3.1  Fachgesetze  
Von den in § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB genannten Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und -plänen 
sind für die 39. Änderung des Flächennutzungsplans neben den Vorschriften des Baugesetzbuches 
im Wesentlichen folgende als relevant zu berücksichtigen:

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• Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärmimmissionen, Luftschadstoffe) nach 
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den dazu gehörigen Verordnungen 
(BImSchV) sowie Einhaltung von Grenz -, Richt - und Orientierungswerten verschiedener 
Vorschriften (z.B. TA -Lärm, DIN  18005). Des  weiteren Beachtung des Erneuerbare -
Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG);  
• Berücksichtigung der Altlastensituation gemäß Bundes- und Landesbodenschutzgesetz; 
• Berücksichtigung des Eingriffes in Natur und Landschaft sowie Berücksichtigung von 
Schutzobjekten sowie von geschützten Tierarten gemäß Bundesnaturschutzgesetz bzw. 
Landschaftsgesetz NRW in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der 
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH -RL) und 
79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie). 
8.3.2  Fachplanungen  
Schutzstatus Flächen/Objekte/Arten  
Im Plangebiet kommen keine geschützten Flächen oder Objekte vor (§  62 LG-Biotope, Natu r-
schutz- oder Landschaftsschutzgebiete, Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutung 
wie FFH- oder Vogelschutzgebiete). Aussagen zu möglichen Zugriffsverboten nach §  44 BNatSchG 
hinsichtlich sog. planungsrelevanter Arten sowie zu ggf. notwendigen Maßnahmen werden im 
Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages erarbeitet. 
Eine Baumschutzsatzung existiert im Stadtgebiet nicht. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbe-
reich eines Landschaftsplans. Schutzwürdige Biotope gemäß Stadtbiotopkartierung Münster oder 
gemäß Biotopkataster NRW sind nicht vorhanden. 
Klimaschutz  
Ein Ziel der Stadt Münster ist es, eine klima- und umweltschonende Stadtentwicklung zu realisieren, 
indem erneuerbare Energien genutzt werden sowie mit Energie- und Wasservorräten schonend 
umgegangen wird (Klimaschutzkonzept 2020 für die Stadt Münster).  
Der Luftqualitätsplan der Stadt Münster verzeichnet für das Plangebiet keine Überschreitung der 
relevanten Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub . Das Plangebiet ist daher nicht Teil 
der seit dem 01.01.2010 ausgewiesenen Umweltzone, innerhalb derer eine Verbesserung der luf t-
hygienischen Situation angestrebt wird. 
Umweltplan und Grünordnungskonzept der Stadt Münster  
Im Umweltplan der Stadt Münster werden planerische Zielvorstellungen zu den Themen Klima -, 
Gewässer- und Bodenschutz räumlich dargeste llt. Ziele des Umweltschutzes lassen sich aus dem

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Umweltplan für das Vorhaben nicht ableiten, da das Plangebiet ohne besondere Schutzwürdigkei-
ten dargestellt wird. Das Plangebiet liegt außerdem nicht im Bereich wertvoller Teilflächen der ver-
schiedenen grünordnerischen Zielkonzepte der Stadt Münster. 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
Für die einzelnen zu betrachtenden Schutzgüter erfolgt gemäß § 2a BauGB jeweils eine Beschrei-
bung und Bewertung der gegenwärtigen Umweltsituation. Anschließend werden die voraussichtli-
chen Auswirkungen des Vorhabens sowie die in Frage kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, 
Verminderung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen dargestellt. 
Beschreibung und Bewertung werden, wie es der Ebene des Flächennutzungsplans entspricht, auf 
die wesentlichsten Inhalte beschränkt. Für ausführlichere  Informationen sei auf den Umweltbericht 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 hingewiesen. 
8.4.1 Mensch  
Derzeitige Umweltsitua tion 
Die bauliche Nutzung gemäß BauNVO setzt sich im Änderungsbereich vor allem aus Gemischten 
Bauflächen (M) zusammen, am Hafenweg kommen untergeordnet auch Gewerbegebietsflächen 
(GE) vor. Die nächstgelegenen Wohnbauflächen (W) liegen außerhalb des Plangebietes jenseits von 
Schillerstraße und Hansaring. Das Plangebiet liegt insgesamt im Übergang sbereich zwischen der 
nördlich gelegenen Innenstadt sowie den südlich gelegenen von Gewerbe und I ndustrie geprägten 
Flächen im Umfeld der Münsteraner Stadthäfen. 
Die tatsächlichen Nutzungen im Gebiet sind abseits der noch genutzten Postimmobilie von weitlä u-
figen Brachflächen geprägt, die ehem. Gebäude der Holzhandlung Wehmeyer sind bereits rückg e-
baut.  
Vorbelastungen existieren in Form von deutlichen Verkehrs belastungen entlang des Hansaring s, in 
dessen Folge der Änderungsbereich neben Belastungen aus Verkehrslärm  auch verkehrsbedingten 
Schadstoffbelastungen unterliegt, die zulässigen Jahresmittelwerte der 39. BImSchV für Feinstaub 
und Stickstoffdioxid werden jedoch nicht erreicht. Darüber hinaus liegt das Plangebiet im potentiel-
len Wirkungsbereich eines Gefahrstofflagers der Firma Lehnkering GmbH, welches als Störfallbetrieb 
entsprechend den Maßgaben d es § 50 BImSchG einzustufen ist . Laut einer Auswirkungs betrach-
tung gemäß Seveso -II-Richtlinie (UCON, Stand 21.01.2013) können  im Änderungsbereich im Falle 
eine Brandes Schwefeldioxidimmissionen auftreten, die jedoch die relevanten Grenzwerte einer 
potentiellen Gesundheitsgefährdung deutlich unterschreiten.

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 39. Änderung des Flächennutzungsplans 
  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 38 von 47 
Militärische Luftbilder sowie Erkenntnisse aus Bauvorhaben in der Vergang enheit legen im Gel-
tungsbereich der Änderungsplanung den Fund von Bomben und sonstigen Munitionsresten im 
Boden nahe. 
Auswirkungen  der Planung  
Der Verlust von gewerblichen Nutzungen ist mit keinen direkten Betroffenheiten aus betrieblichen 
Verlagerungen/Veränderungen für das Schutzgut Mensch  verbunden, die ehemals auf diesen Flä-
chen angesiedelte Holzhandlung wurde verlagert. Auch im Umfeld verliert die Gewerbenutzung 
absehbar an Bedeutung.  
Mit der Änderungsplanung ist für das Schutzgut Mensch zunächst nicht mit erheblichen nachteil i-
gen Umweltauswirkungen zu rechnen. Der Umfang möglicher zusätzlicher Lärmentwicklungen aus 
zukünftigen Nutzungen ist aufgrund der Lärmvorbelastungen se hr begrenzt, die Voraussetzungen 
für gesund es Wohnen und Arbeiten sind über geeignete L ärmminderungsmaßnahmen sicherzu-
stellen. 
Bei Neubaumaßnahmen besteht grundsätzlich Gefährdungspotential durch potentiell vorhandene 
Kampfmittel.  
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
Derzeitige Umweltsituation  
Der Vorhabenbereich stellt sich abseits der noch in Nutzung befindlichen Postgebäude seit Abriss 
der ehemaligen Gewerbebauten der Holzhandlung Wehmeyer in weiten Teilen als Schotterfläche 
dar, die bereits teilweise von ruderaler  Vegetation unterschiedlichen Typs bewachsen ist. Gehölze 
existieren lediglich in Gestalt vereinzelter, überwiegend jüngerer Straßenbäume im Bereich Hans a-
ring/Tankstelle sowie in Gestalt einiger ruderaler Gebüsche aus verschiedenen Pioniergehölzarten. 
Entlang des Hafenweges stockt knapp außerhalb des Änderungsbereiches eine Reihe junger Plat a-
nen.  
Schützenswerte Biotopflächen der Stadtbiotopkartierung kommen im Plangebiet nicht vor, eine 
Bedeutung des Plangebiets für das innerstädtische Biotopverbundsystems ist gemäß der Darstel-
lung des Umweltkatasters der Stadt Münster ebenfalls nicht gegeben. 
Auswirkungen  der Planung  
Durch die Umwandlung der  Gewerbefläche in eine Gemischte Baufläche sind keine erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen auf Pflanzen und Tiere und die biologische Vielfalt zu erwarten.

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  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 39 von 47 
8.4.3  Boden  
Derzeitige Umweltsituation  
Im Plangebiet haben sich über Sandlöss der späten Weichsel- Kaltzeit unter Grundwassereinfluss 
ursprünglich Gley und Pseudogleyböden entwickelt. Schutzwürdige Böden waren innerhalb des 
Geltungsbereichs nach dem Auskunftssystem BK50 NRW dabei nicht vorhanden. 
Im Bereich des gesamten Plangebietes wurden die gewachsenen Böden im Rahmen verschiedener 
Bautätigkeiten mit Auffüllungen von Höhen zwischen 0,5 und 2 ,0 m  versehen sowie weitgehend 
überbaut. Die Auffüllböden weisen dabei teilweise Verunreinigungen auf, weswegen im Gebiet 
verschiedene Altlasten anzusprechen sind. So verzeichnet der FNP für das Plangebiet zwei Altlast -
/Verdachtsflächen der Größenordnung < 1  ha, das Vorhandensein weiterer Kontaminationen ist 
anzunehmen. Die Altlastensituation wurde im Rahmen des im Parallelverfahren zur 39. FNP -
Änderung laufenden Bebauungsplanverfahrens zum VBP Nr. 535 einer gutachterlichen Bewertung 
unterzogen (s. Kapitel 6.5).  
Auswirkungen  der Planung  
Durch die Umwandlung der Gewerbefläche in eine Gemischte Baufläche ist für das Schutzgut B o-
den aufgrund weitreichender Vorbelastungen nicht mit zusätzlichen erheblichen nachteiligen U m-
weltauswirkungen zu rechnen. Allerdings ist im Zuge baulicher Tätigkeiten ein Eingriff in scha d-
stoffbelastete Auffüllböden zu erwarten. Zur Umsetzung der Entwicklungsziele ist eine fach gut-
achterliche Begleitung von Baufeldfreimachung und Erdarbeiten durchzuführen.  
8.4.4  Wasser  
Derzeitige Umweltsituation  
Das Plangebiet weist keine Oberflächengewässer auf. Der Flurabstand des Grundwassers liegt bei 
über drei Metern, kleinräumig können innerhalb dieses Flurabstandes über stauenden Tonschichten 
jedoch Stauwasserhorizonte ausgebildet sein. Das Grundwasser strömt großräumig in östlicher 
Richtung der Werse zu, kleinräumig sind davon im Plangebiet nach Messungen der GEOscan Tec h-
nik GmbH (2012) jedoch auch Abweichungen festzustellen (Fließrichtung örtlich südlich bzw. sü d-
westlich).  
Gemäß einer Untersuchung an einer Grundwassermessstelle des Gebietes wurden im Wirkbereich 
einer ehemaligen Tankstelle kleinräumig Belastungen des Stau - und Schichtenwassers durch Min e-
ralölkohlenwasserstoffe (MKW) festgestellt. Von einer Beeinträchtigung des Grundwass erleiters ist 
jedoch nicht auszugehen (Umweltlabor ACB GmbH, Stand 26 .03.2001). Für den Bereich der best e-
henden Tankstelle am Hansaring sind nach den Grundwasseruntersuchungen der GEOscan Technik 
GmbH (Stand 02.11.2012) Belastungen des Grundwassers durch Kohlenwasserstoff und leichtflüc h-
tige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTX) als möglich zu bewerten.

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  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 40 von 47 
Auswirkungen  der Planung  
Durch die Umwandlung der Gewerbefläche in eine Gemischte Bauflä che ist für das Schutzgut Wa s-
ser nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen. Allerdings ist im Zuge 
baulicher Tätigkeiten ein Eingriff in schadstoffbelastete Auffüllböden zu erwarten. Eine fach gut-
achterliche Begleitung von Baufeld freimachung und Erdarbeiten zum Schutze des Grundwassers ist 
durchzuführen (s. a. Kapitel 8.4.3). 
8.4.5  Klima / Luft  
Derzeitige Umweltsituation  
Die Klimafunktionskarte für die Stadt Münster weist das gesamte Plangebiet als stark verdichteten 
Siedlungsbereich aus. Vorhandene Klimatope sind aufgrund des hohen Versiegelungsgrades und 
aufgrund des Mangels an Vegetationsflächen durch den sogenannten 'Wärmeinseleffekt' charakt e-
risiert. 
Auswirkungen  der Planung  
Durch die Umwandlung der Gewerbefläche in eine Gemischte Baufläche ist für das Schutzgut Kli-
ma / Luft aufgrund vorhandener Vorbelastungen nicht mit zusätzlichen erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen zu rechnen. Klim aökologische Ausgleichsräume, Belüftungskorridore, Kaltlu f-
tentstehungsgebiete oder Kaltluftleitbahnen werden gemäß Darstellung des Umweltkatasters der 
Stadt Münster von der Planung nicht berührt. 
8.4.6  Landschaft /Ortsbild  
Derzeitige Umweltsituation  
Das Landschafts-/Ortsbild ist vor allem hinsichtlich seiner Bedeutung für die Wohnumfeldfunktion 
sowie für die wohnungsnahe Erholung zu betrachten.  Eine Bedeutung des Plangebietes für die Frei-
zeitnutzung besteht nicht, erholungsrelevante Strukturen sind nicht vorhanden. 
Auswirkungen  der Planung  
Durch die Umwandlung der Gewerbefläche in eine Gemischte Baufläche ist für das Schutzgut Lan d-
schafts-/Ortsbild aufgrund vorhandener Vorbelastungen nicht mit zusätzlichen erheblichen nachtei-
ligen Umweltauswirkungen zu rechnen. 
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau - oder 
Bodendenkmäler im Sinne des Denkrnalschutzgesetzes  NRW. Südlich des Hafenwegs liegen dem 
Plangebiet jedoch die zwei denkmalgeschützten Speichergebäude Nr. 28 und 30 gegenüber.

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  Bereich „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 41 von 47 
Auswirkungen der Planung  
Belange des Denkmalschutzes sind am Südrand des Änderungsbereichs in direkter Umgebung der 
genannten Baudenkmäler betroffen. 
8.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Die verschiedenen Schutzgüter sind Bestandteile eines komplexen Wirkungsgefüges. Die Wechsel-
wirkungen zwischen ihnen sind bei der Beurteilung von Umweltfolgen zu berücksichtigen, damit 
auch indirekte Wirkungen und Summenwirkungen von Eingriffen erkannt werden können. Im Pla n-
gebiet sind möglicherweise folgende Wechselwirkungen von Belang: 
• Entsiegelungen sowie bauliche Eingriffe in Bereiche mit Altlasten können Schadstoff -
verfrachtungen in Boden und Grundwasser auslösen. 
Wechselwirkungen, die über die dargestellten Vorhabenwirkungen hinaus gehen, sind nicht e r-
kennbar.  
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Unter erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen sind diejenigen Auswirkungen zu verstehen, die 
auch unter Ausschöpfung von Vermeidungs -, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen die Umwelt 
erheblich beeinträchtigen und von daher mit besonderer Sorgfalt in die Abwägung einzustellen 
sind. 
Auf der Ebene des Flächenn utzungsplans sind derartige Auswirkungen nicht erkennbar. Grund -
sätzlich kommt allerdings bei der Umsetzung der Entwicklungsziele aufgrund der hohen Vorbela s-
tung aus Verkehrslärm einem fachgerechten  Umgang mit Lärmminderungsmaßnahmen entlang 
der Hauptverke hrsachsen eine besondere Bedeutung zu, darüber hinaus sind in Abstimmung mit 
den zuständigen städtischen Dienststellen  Maßnahmen im Umgang mit vorhandenen Altlasten zur 
Vermeidung erheblicher nachteiliger Auswirkungen zu treffen.  
8.5 Nichtdurchführung der  Planung (Prognose Null -Variante)  
Die Nullvariante bedeutet im vorliegenden Fall die Beibehaltung der Darstellung von Teilflächen  im 
Süden des Plangebietes als Gewerbegebiet. Dies stü nde im Widerspruch zu den Zielsetzungen  des 
Masterplans 'Stadthäfen Münst er' bzw. des E inzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Münster.  
Positive Umweltauswirkungen durch Beibehaltung des Status quo sind gleichzeitig nicht erkennbar.

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 42 von 47 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 0 7.07.2010 beschlossen, das Verfahren zur 39. 
Änderung des Fl ächennutzungsplanes als Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauung s-
plan Nr. 535 „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ einzuleiten. Mit  der 39. 
FNP-Änderung wird die planungsrechtliche Umsetzung der Enwicklungsziele des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Stadtbereichszentrums im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB 
erwirkt. Mit dem geplanten Vorhaben wird den Vorgaben des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts 
der Stadt Münster und den daraus entwickelten Zielsetzungen des Masterplans 'Stadthäfen Mün s-
ter' entsprochen. Zur Umsetzung der städtischen Entwicklungsziele für den Standort ist d ie U m-
wandlung von Gewerbegebietsflächen  im Planbereich der 39. FNP -Änderung sowie in den östlich 
angrenzenden Bereichen des Bebauungsplanes Nr. 541 ‚Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker 
Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg ‘ in der begleitenden 42. FNP-Änderung unabdingbare 
Voraussetzung. Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen insofern nicht in Betracht. 
8.7 Monitoring  
Gemäß §  4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die mit der Durchführung einer 
Planung verbunden sind, von den Gemeinden zu überwachen, um unvorhergesehene nachteilige 
Auswirkungen frühzeitig ermitteln und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. 
Da die FNP -Änderung als vorbereitender Bauleitplan grundsätzlich nicht auf Vollzug ausgelegt ist, 
hat sie auch keine unmittelbaren Umweltauswirkungen, die im Sinne des Monitorings überwacht 
werden können. Erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist  die Festschreibung von Mon i-
toringmaßnahmen z.  B. hinsichtlich der Überwa chung des Umgang s mit Altlasten oder der Wir k-
samkeit grünordnerischer Maßnahmen möglicherweise sinnvoll. 
Grundsätzlich haben die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Mitwirkungspflich t die Stadt 
Münster zu unterrichten, sofern sie im Zusammenhang mit einer Planung Erkenntnisse über erheb-
lich nachteilige Umweltauswirkungen erlangen (§ 4 Abs. 3 BauGB). 
8.8 Zusammenfassung  
Mit der 39. Änderung d es Flächennutzungsplans sind keine  erheblichen Umwelteinwirkungen ver-
bunden. Durch die Änderung des 0,55 ha großen Teilabschnitts im südöstlichen  Änderungsbereich 
des 3,9 ha großen Plangebietes  von einem Gewerbegebiet (GE)  in eine gemischte Baufläche (M)  
werden keine bedeutenden Umweltfaktoren berührt.

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 43 von 47 
Fachliche Ziele und Vorgaben nach §1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB sind besonders in Hinsicht auf den 
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen auf die Schu tzgüter, die Altlasten und den Schutz von 
Objekten und Tierarten einzuhalten. Für die in §44 BNatSchG formulierten Aussagen hinsichtlich 
sogenannter planungsrelevanter Arten sowie ggf. notwe ndiger Maßnahmen wu rde eine arten-
schutzrechtliche Stellungnahme erarbeitet. In Bezug auf Bestimmungen des Klimaschutz es und der 
Umweltbestimmungen der Stadt Münster ist das Gebiet  nur über das Klimakonzept 2020 betroffen. 
Die am 01.01.2010 eingerichtete Umweltzone schließt das Plangebiet nicht mit ein, auch städtische 
Zielkonzepte der Grünordnung betreffen das Gebiet nicht. 
Voraussichtliche Auswirkungen d er Entwicklung der F läche auf einzelne Schutzgüter nach §2a 
BauGB wurden einzeln unter den derzeitigen Gegebenheiten untersucht und beschrieben. Ergebnis 
der U ntersuchungen ist , dass auf die  Schutzfaktoren Mensch, Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt, 
Klima/Luft, Landschaft und Kultur/sonstige Sachgüter keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten 
sind. Bestehende Brachflächen nehmen keine ökologisch wichtige Rolle für die Tier - und Pflanzen-
welt ein. Für d en Schutzfaktor Mensch sind relevante Luftschadstoffbelastungen im Gebiet nicht 
gegeben, gegenüber Verkehrs - und Betriebslärm sind  mit der Umsetzung der Entwicklungsziele,  
insbesondere aufgrund der hohen Vorbelastung aus Verkehrslärmimmissionen en tlang des Hansar-
ings, geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zum Schutz der bestehenden und  geplanten Nu t-
zungen sicher zu stellen.  
In Bezug auf die Schutzgüter Boden und Wasser wurde auf die festgestellten Altlasten und die zu 
erwartenden Kampfmittel aus den Weltkriegen hingewiesen. Altlasten wurden meist über Auffüll-
böden und die ehemalige g ewerbliche Nu tzung in den Boden eingetragen . Ü ber eine fachgut-
achterliche Begleitung der im Änderungsbereich geplanten Baumaßnahmen ist  darauf zu achten , 
dass es zu keiner Schadstoffverfrachtung oder zu einem Eintrag von Schadstoffen in das Grundwa s-
ser kommt.  
Zusammengefasst ist festzustellen, dass mit  Umwandlung bestehender Gewerbeflächen in eine 
Gemischte Baufläche aufgrund vorhandener Vorbelastungen für das Plangebiet nicht mit zusätzli-
chen erheblichen nachteiligen  Umweltauswirkungen zu rechnen ist, u nter Berücksichtigung der 
Belange zum Immission s s c h u t z  u n d  d e r  M a ß g a b e n  i m  Umgang mit de n vorhandenen Altlasten 
stehen Umweltbelange der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht entgegen.

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 44 von 47 
9 Gesamtabwägung  
Die 39. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster basiert auf den 
Entwicklungszielen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 zur Errichtung eines Stadtbe-
reichszentrums am Standort Stadthafen I, auf den ehemals gewerblich genutzten Flächen zwischen 
Hansaring, Schillerstraße und Hafenweg. Das Vorhaben umfasst zwei großflächige Einzelhandelsein-
richtungen mit einer maxima len Gesamtv erkaufsfläche von 4.900 m² in Kombination mit einem 
zusätzlichen Angebot an Dienstleistungsnutzungen/Praxen/Büros,  gastronomischen Einrichtungen 
und  Wohnnutzungen mit rd. 7.400 m². Mit den geplanten Nutzungen wird den Zielsetzungen eines 
gemischten Stadtquartiercenters am Standort entsprochen, über die zusätzliche Ausweisung ein er 
Quartiersgarage mit rd. 200 - 220  öffentlichen Stellplätzen wird die Quartiersfunktion des Vorh a-
bens zusätzlich unterstrichen. Die Planungsinhalte sind Teil der Umstrukturierung im südöstlichen 
Stadtquartier von Münster deren wesentliche Zielaussagen z ur Sicherung der stadträumlichen und 
nutzungsspezifischen Qualitäten im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Ma s-
terplan ‚Stadthäfen Münster’ niedergelegt sind . Im weiteren übergeordneten Planbereich grenzen 
die Entwicklungsflächen des Beba uungsplanes Nr. 541 ‚Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker 
Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg‘ und der begleitenden 42. FNP-Änderung an.  
Die gutachterliche Prüfung der städtebaulichen Verträglichkeit der geplanten großflächigen Einzel-
handelseinrichtungen  hat insgesamt eine Übereinstimmung der geplanten Vorhabennutzungen 
mit den Zielaussagen des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster sowie den bu n-
des- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen bestätigt. Die kritische Wettbewerbssituation im 
benachbarten Zentrum der Wolbecker Straße (westlich)  konnte durch Verkaufsflächenerweiteru n-
gen oder Modernisierungen sowie Veränderungen des kleinräumigen Wettbewerbs verbessert 
werden, so dass trotz der zu verzeichnenden Konkurrenz aus  der geplanten Vorhabennutzung B e-
triebsaufgaben an der Wolbecker Straße (westlich) gutachterlich als unwahrscheinlich eingestuft 
werden. Über die F estsetzung betriebstypenbezogener maxim aler Verkaufsflächenanteile in K om-
bination mit sortimentsbezogenen Beg renzungen der Verkaufsflächen auf der Ebene der verbindli-
chen Bauleitplanung wird eine planungsrechtliche Sicherung der gutachterlichen Vorgaben erwir kt,  
so dass strukturrelevante Auswirkungen auf die vorhandene Zentrenstruktur und Versorgungssitua-
tion oder Funktionsverluste in den benachbarten Stadtbereichszentren  nicht zu erwarten sind. 
Insgesamt wird mit der geplanten Vorhabennutzung der gutachterlichen Empfehlung nach einer 
Verbesserung der Versorgungssituatio n im südöstlichen Stadtbereich - insbesondere auch zur Pos i-
tionierung der Zentren gegenüber Standorten in nicht integrierten Lagen - durch die Entwicklung 
des Hafencenters entsprochen. Die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den geltenden Zielen der 
Raumordnung ist über das Ergebnis der landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 LPIG bestätigt. 
Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele sind zusätzliche verkehrliche Belastungen sowie Bela s-
tungen aus Lärmemissionen im unmittelbaren und angrenzenden Planbereich , insbesondere zum 
Hansaring, verbunden. Zur Sicherung der verkehrlichen Abläufe auf den angrenzenden Erschlie-

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 45 von 47 
ßungsstraßen sowie der gesetzlichen Schutzbedürftigkeiten der bestehenden als auch geplanten 
Nutzungen wurden gutachterlich Maßnahmen aufgezeigt, die als Regelungen zum Ausbau der 
Straßenverkehrsflächen im Durchführungsvertrag z u m  V B P  N r .  5 3 5  zwischen dem Vorhabenträger 
und der Stadt Münster vertraglich vereinbart werden bzw. als Festsetzung passiver ode r aktiver 
Schallschutzmaßnahmen eine Sicherung der verkehrlic hen Belange sowie der Belange zum Immis-
sionsschutz auf der Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gewährleisten. In Anwendung 
der im Bebauungsplan festgesetzten L ärmminderungsmaßnahmen und der Sicherung und Durc h-
führung der Anspruchsvoraussetzungen gem äß der 16. BImSchV im Einwirkungsbereich des bauli-
chen Eingriffs in den Hansaring über den Durchf ührungsvertrag kann eine hinreichende Vertr äg-
lichkeit des Vorhabens auch vor dem Hintergrund der besonderen L ärmsituation zum Hansaring 
erwirkt werden. Weitergehende M öglichkeiten einer zus ätzlichen L ärmminderung können durch 
bauliche und verkehrliche Ma ßnahmen im Zusammenhang mit einer Lärmminderungsplanung für 
die innerstädtischen Hauptverkehrsachsen erwirkt werden. Mit der Ausweisung von rd. 200 – 220 
öffentlichen Parkplätzen im Zusammenhang mit der Vorhabennutzung wird eine  Entlastung des 
Parkdrucks im Stadthafenareal erwirkt und somit auch zu einer Reduzierung der Lärmbelastungen 
im Quartier durch Wegfall von Parksuchverkehren beigetragen. 
Aufgrund der bestehenden hohen Verkehrsbelastungen auf den umgebenden Erschließungs -
straßen ist der FNP-Änderungsbereich durch Luftschadstoffe belastet. Die gutachterliche Bewertung 
der Schadstoffimmissionen ergab, dass mit Umsetzung der Entwicklungsziele keine unzulässige 
Überschreitung der NO 2 - und Feinstaubgrenzwerte PM10 und PM 2,5 für die bestehenden und g e-
planten Nutzungen im Änderungsbereich  verbunden ist, Belange aus Luftschadstoffimmissionen 
stehen der 39. FNP-Änderung nicht entgegen. 
Über die bes tehende tec hnische Infrastruktur ist die Ver- und Entsorgung im Bereich der 39. Flä-
chennutzungsplanänderung grundlegend sichergestellt. Vor dem Hinterg rund der Tatsache, dass 
der Änderungsbereich in weiten Teilen überplant und teilweise  flächendeckend versiegelt ist, sind 
Belange von Natur und Landschaft von der  Umsetzung der Änderungsinhalte  nicht betroffen. Pla-
nungsrelevante Tier - und Pflanzenarten kommen im Plangebiet des vorhabenbezogenen Beba u-
ungsplans nicht vor und sind auch für die nahe Zukunft nicht zu erwarten. Die Altlastenunters u-
chungen haben keine erheblichen flächigen Belastungen des Bodens oder der zurzeit noch auf dem 
Vorhabengrundstück des VBP Nr. 535  bestehenden baulichen Anlagen ergeben, zur Sicherung der 
Altlastenbelange wird die Um setzung der Entwicklungsziele des VBP im Änderungsbereich der 39. 
Flächennutzungsplanänderung vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster 
begleitet. 
Das im weiteren südlichen Anschluss jenseits des Stadthafens I befindliche Gefahrgutlager der Fa. 
Lehnkering wurde als Störfallbetrieb im Sinne des § 50 BImSchG einer gutachterlichen Bewertung 
unterzogen, sicherheitstechnische Belange  stehen einer Errichtung der geplanten Nutzungen im 
Änderungsbereich der 39. FNP-Änderung nicht entgegen.

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 39. Änderung des Flächennutzungsplans 
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 Begründung zum ENTWURF - Seite 46 von 47 
Im S inne einer Gesamtabwägung würde b ei Nichtdurchführung der Planung das bestehende Pla-
nungsrecht Gültigkeit behalten, womit eine Umsetzung der Entwicklungsziele des Masterplans 
'Stadthäfen Münster' für den Standort südlich des Hansarings nicht möglich wäre. Eine Wiederau f-
nahme der Zielsetzungen des bestehenden Planungsrechtes steht vor dem Hintergrund der bereits 
erfolgten und in Planung befindlichen Maßnahmen zur Neugestaltung des Stadthafenbereichs 
ebenso außer Frage, so dass eine geordnete städtebauliche E ntwicklung entsprechend den städt i-
schen Zielsetzungen nicht mehr gewährleistet wäre.  Abseits möglicher Umsetzungspotentiale in 
den angrenzenden Bereichen würde das Vorhabengrundstück als aufgelassene Gewerbebrache das 
erforderliche stadträumliche und funk tionale Zusammenwachsen des Stadtquartier s stören.  Vor 
dem benannten Hintergrund  wird mit Umsetzung der Vorhabenplanung  und der damit verbunde-
nen 39. Änderung des Flächennutzungspl ans den stadträumlichen  und nutz ungsspezifischen Ent-
wicklungszielen am S tandort in vollem Umfang  entsprochen und ei ne langfristige Stärkung der 
Versorgungsfunktionen im Stadtbereich Ost entsprechend den Maßgaben der Stadt Münster er-
wirkt.

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10 Realisierung der Änderungsinhalte  
Mit der 39. Änderung des  fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster werden die 
Voraussetzungen zur Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungs plans 
Nr. 535 entsprechend den Maßgaben des Baugesetzbuches geschaffen. Zur Realisierung des Vorh a-
bens werden ergänzende ö ffentlich-rechtliche vertragliche Vereinbarungen in einem Durchfü h-
rungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen. 
Die Umsetzung der Maßnahmen zur  39. Flächennutzungsplanänderung wird sich auf die persönli-
chen Lebensumstände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, 
nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein 
Sozialplan ist daher nicht erforderlich. 
 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs.5  BauGB als Anlage zum E ntwurf der  39. Änderung des  
fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich  „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“  
Münster, den         __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Berichtsvorlage

13385 Zeichen

V/0914/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
39. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / 
Dortmunder Straße 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535: Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder 
Straße 
Kenntnisnahme des Entwurfs 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt  
 den Entwurf der 39. Änderung des wirksam fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
für den Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße sowie  
 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535: Hansaring / Schiller -
straße / Hafenweg / Dortmunder Straße  
öffentlich auszulegen. 
 
Geltungsbereich: 
Der Planbereich der 39. Änderung des wirksam fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  ist der 
Anlage 2 zu entnehmen.  
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  (VBP) Nr. 535 setzt sich zusammen 
aus den Grundstücksflächen des Vorhabenträgers, die zusammen mit den derzeit noch im Eigen-
tum der Stadt Münster befindlichen Flächen einer bestehenden Tankstelle am Hansaring den 
Geltungsbereich des Vorhaben - und Erschließungsplans (Vorhabenbereich) darstellen, sowie 
Teile des Hafenwegs als Straße nverkehrsfläche und der Ergänzungsfläche westlich des Vorh a-
bengebiets am Hafenweg.  
 
Planungsziel und Beteiligungsverfahren: 
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535, dessen Aufstellung der Rat am 
07.07.2010 beschlossen hat, ist die Ansiedlung gro ßflächiger und nichtgroßflächiger Einzelha n-
delseinrichtungen mit überwiegend nahversorgungsrelevanten Sortimenten, von Gastronomie- 
und Dienstleistungsangeboten in einem gemischten Nutzungskonzept, ergänzt um Praxen, Büro- 
und auch innerstädtische Wohnnutzungen in den Obergeschossen des Projektes . Darüber hi n-
aus soll durch die im Zusammenhang mit der Vorhabennutzung geplante Errichtung einer öffent-
lichen Quartiersgarage dem erhöhten Stellplatzbedarf im Stadtviertel und am Hafen Rechnung 
getragen werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0914/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülk / Herr Hänsel 
Ruf: 
492 61 90 / 492 61 22 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.12.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0914/2013 
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das heute noch gültige Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
der Stadt Münster, das der Rat am 11. 02.2009 beschlossen hat. Es stellt den Bereich als zentra-
len Versorgungsbereich "B6 Hansaring/Osmo“ zur Etablierung eines integrierten Versorgungsbe-
reichs mittelzentraler Stufe (Stadtbereichszentrum) mit dem Angebotsschwerpunkt einer Ansie d-
lung großflächiger, nahversorgungsrelevanter Angebote dar. Die Umsetzung der Entwicklung s-
ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 e rfolgt ebenfalls in Abstimmung mit de n 
landesplanerischen Zielsetzungen am Standort gemäß den Maßgaben der neu formulierten Ziele 
und Grundsätze des am 13.07.2013 in Kraft getretenen ‚Sachlichen Teilplans großflächiger Ei n-
zelhandel‘ des Landesentwicklungsp lans Nordrhein -Westfalen (LEP NRW). Zusammenfassend 
ist festzuhalten, dass die bestehenden Ratsbeschlüsse zum Einzelhandels - und Zentrenkonzept 
der Stadt Münster aus 2009 und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen bzw. vertragsgebunde-
nen Bebauungsplanes Nr. 535 für das Projekt „Hafencenter“ aus 2010 durch den Beschluss des 
Hauptausschusses vom 14.12.2011 zum Masterplan Stadthäfen Münster (s. unten) nicht aufge-
hoben worden sind.  
Die Einhaltung dieser Ziele spiegelt sich in den Stellungnahmen zur frühzeitigen  Beteiligung der 
Behörden nach § 4 (1) BauGB wider. Sowohl  Bezirksregierung, IHK als auch der Einzelhandels-
verband tragen keine Anregungen vor bzw. stehen dem Planvorhaben positiv gegenüber. 
Innerhalb der b estehenden Darstellungen im fortgeschriebenen Fläc hennutzungsplan der Stadt 
Münster ist die U msetzung der benannten Entwicklungsziele im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB 
nicht möglich, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 
Abs. 3 BauGB durchzuführen ist. Die Aufstellung d er Flächennutzungsplanänderung wurde als 
39. Änderung des fort geschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster für den Bereich 
„Hansaring / Schille rstraße / Hafen weg / Dortmunder Straße“ durch den Rat der Stadt Müns ter 
am 07.07.2010 (Vorlage V/0463/2010) beschlossen. 
 
Zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss zu  den o. g. Bauleitplanverfahren hat die Verwaltung 
ein  öffentliches und transparentes Beteiligungsverfahren, das sogenannte „Hafenforum“, gestar-
tet. In diesem  ca. einjährig angel egten Bürgerbeteiligungsprozess unter Mitwirkung der Anwo h-
nerschaft und der Akteure im Stadtquartier wurden Kriterien zur Entwicklung des Bereichs um 
den Stadthafen I erörtert. Die Umsetzung der Entwicklungsziele des VBP Nr. 535 bildeten hierbei 
einen der Schwerpunkte der Diskussion.  
Am 31.05.2011 wurde mit der Bilanz zum Hafenforum und der Vorstellung der zentralen Erkennt-
nisse aus den Workshops der öffentliche Diskussionsprozess zunächst abgeschlossen. Unter 
Berücksichtigung der Ergebnisse des Hafenforums und der Worksho ps wurde der ‚Masterplan 
Stadthäfen Münster‘ aktualisiert und der Politik zur Abstimmung vorgelegt. 
 
Der Hauptausschuss hat am 14.12.2011 folgende, für das Verfahren zur Aufstellung des VBP Nr. 
535 relevanten Punkte beschlossen:  
A. Masterplan Stadthäfen Münster 
… 
Die Ausweisung eines Stadtbereichszentrums (SBZ) zwischen Hafenweg und Hansaring 
wird aufgehoben. Stattdessen wird diese Fläche lediglich für eine gemischte Nutzung mit 
Einzelhandel, Wohnen und Dienstleistungen vorgesehen. 
… 
Der so aktualisierte M asterplan Stadthäfen Münster wird als handlungsleitende Grundlage 
für die weitere strukturelle und städtebauliche Entwicklung und die erforderlichen Baulei t-
planverfahren beschlossen. 
 
B. Investorenvorhaben ‘Einzelhandel’ zwischen dem Hafenweg und dem Hansaring (ehem. Post-
gelände): 
Bei der weiteren Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplans ist die Gesamtverkaufsfl ä-
che (Einzelhandel) auf max. 4.900 qm zu begrenzen.

3 
V/0914/2013 
 
Die Umsetzung dieser Beschlusslage zur Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen Münster hat 
die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft (ASSVW) am 03.05.2012 unter TOP 5.2 Fortschreibung Masterplan Stadthäfen Müns-
ter vorgestellt. 
Der in diesem Zusammenhang eingebrachte Antrag der SPD-Fraktion 
„Der Ausschuss möge beschließen: 
Die textlichen Festsetzungen zum Bereich südlich Hansaring:  
Die maximale Verkaufsfläche ist auf 4.900 m² begrenzt.“  
 
wurde einvernehmlich beschlossen. 
Der Hauptausschuss hat für das geplante „Hafencenter“ explizit eine Gesamtverkaufsfläche (Ein-
zelhandel) von maximal 4.900 m ² als Grundlage für die weitere Bauleitplanung  beschlossen. 
Damit bleibt das Vorhaben deutlich großflächig.  
Die Umsetzung eines Einzelhandelsvorhabens dieser Größenordnung setzt zwingend die b e-
schlossenen und bestehenden Zielaussagen im Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt 
Münster für den zentralen Versorgungsbereich „B6 Hansaring/Osmo“ in Form der Darstellung 
eines Versorgungsbereichs mittelzentraler Stufe (Stadtbereichszentrum) voraus.  
Aus dem Erfordernis der Planungsoptimierungen und der Einarbeitung der Maßgaben aus dem 
nach dem Hafenf orum überarbeiteten ‚Masterplan Stadthäfen Münster’ wurde das Architektur - 
und Nutzungskonzept der Vorhabenplanung im Jahr 2012 überarbeitet und das Nutz ungsprofil 
mit einer Stärkung des Wohn - und Dienstleistungsangebotes im Sinne eines gemischten Stad t-
quartiercenters weiter geöffnet. Die Kopplung des Projekts Hafencenter mit einer Quartiersgar a-
ge mit 200 - 220 öffentlichen Stellplätzen stützt die Quartier sfunktion zusätzlich und macht die 
originär öffentlichen Belange, die diesem VBP zu Grunde liegen, zusätzlich deutlich. 
Der Vorhabenträger hat die an die Vorgabe angepasste Planung ebenfalls am 03.05.2013 im 
ASSVW vorgestellt. Nach Aussprache bescheinigte der Ausschuss den Projektentwicklern mehr-
heitlich, dass die Anregungen des Ausschusses in der Überarbeitung gut umgesetzt worden se i-
en.  
Die vom Ausschuss freigegebenen Planungen wurden der Öffentlichkeit in einer Infoveransta l-
tung zum Masterplan  Stadthäfen Münster  am 5.7.2012 in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke 
Münster vorgestellt (siehe Anlage 1). 
Die dort geäußerten Kritikpunke beziehen sich – neben der deutlichen Kritik an dem Einzelha n-
delskonzept und den zusätzlichen Verkaufsflächen – überwiegend auf das Thema „Zunahme von 
Verkehr“ und die damit verbundene Mehrbelastung für die Anwohner.  
Zum Thema Einzelhandel kann auf die bestehende Beschlusslage verwiesen werden, die in di e-
ser Vorlage ausführlich dargelegt wird. 
Richtig ist, dass es durch die Umsetz ung der im Masterplan Stadthäfen Münster beschlossenen 
Einzelprojekte - und um ein solches handelt es sich hier - zu einer Zunahme von Verkehr im B e-
reich Hansaviertel kommen wird. Auch wird die Lärmbelastung in einem schon hoch belasteten 
Bereich weiter steigen. Ursache für die Zunahme an Verkehr im Rahmen der vorliegenden Ba u-
leitplanung sind aber nicht nur die Einzelhandelseinrichtungen, sondern auch die ca. 200 – 220 
öffentlichen Stellplätze. Sie sollen bestehende Besucherverkehre (Stadthafen), die bisher  das 
Quartier vor allem in den Abendstunden belastet haben, an einem zentraleren Zielstandort ko n-
zentrieren und somit im Gegenzug zu einer Entlastung in den angrenzenden Wohnstraßen be i-
tragen. 
Zur Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsp lanes Nr. 535 auf die 
Belange des Lärmschutzes wurden umfangreiche Untersuchungen zum Verkehrslärm, zur G e-
werbelärmsituation und zum baulichen Eingriff in die öffentlichen Verkehrswege durchgeführt. 
Zum einen wurden die Auswirkungen von Lärmemissionen auf die geplanten Nutzungen im Ge l-
tungsbereich des Bebauungsplanes gutachterlich erfasst, zum anderen wurden die vorhabenb e-

4 
V/0914/2013 
dingten Auswirkungen auf die Verkehrs - und Gewerbelärmsituation im angrenzenden Planb e-
reich untersucht. Die Einwirkungen auf die entsprec henden Schutzgüter sind ohne Frage geg e-
ben und nicht vermeidbar, über die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten bzw. 
im Durchführung svertrag gesicherten Schutz - und Minderungsmaßnahmen kann aus Sicht der 
Verwaltung den Auswirku ngen jedoch angeme ssen entgegengewirkt werden. Es ist an dieser 
Stelle hervorzuheben und den Auswirkungen zudem entgegenzustellen, dass mit der Masterpl a-
nung und dem in die Zi ele dieser Strukturplanung eingebetteten Projekt „Hafencenter“ positivste 
stadtstrukturelle Ziele wie Innentwicklung vor Außenentwicklung, keine Einzelhandelsentwicklung 
in Gewerbegebieten oder auf der Grünen Wiese, wertige und auf Dauer quartiersstärkende Nu t-
zungskonversion im Siedlungsbestand, Umsetzung nutzungsgemischter und -vielfältiger Projekte 
im bebauten Bereich, … erreicht und praktisch umgesetzt werden. 
Zusammengefasst sind die Ergebnisse in der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan Nr. 
535 in den Kapiteln 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung, 6.7 Immissionsschutz und 9.2 Sonst ige 
Umweltbelange, verbleibende Auswirkungen, transparent dargestellt und bewertet. 
Die Lichtsignalanlage, die von Seiten der Bürgerschaft kritisch hinterfragt wurde, ist nicht au f-
grund der Verkehrsbelastung erforderlich, sondern dient der sicheren Abwicklung und Bege g-
nung aller Verkehrsteilne hmer. Zur Reduzierung der Lärmauswirkungen der Lichtsignalanlage 
wird diese, wenn die Einzelhandelseinrichtungen um 21.30 Uhr schließen, zwischen 22.00 Uhr 
und 06.00 Uhr ausgeschaltet. Weitere Einzelheiten zur Planung können den Anlagen entnommen 
werden. 
Bestehendes Planungsrecht: 
Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 überla-
gert teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 401 „Stadthafen I / Albersloher Weg“ 
in der Fassung der 5. Änderung, rechtskräftig seit September 2006. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit seiner Rechtskraft in den überlagerten Bereichen 
an die Stelle des bisherigen Planungsrechtes. 
 
Sicherung der Planungsziele und Kosten: 
Die Sicherung der Umsetzung der V orhabenziele erfolgt über einen zwischen der Stadt Münster 
und dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die maßnahmebedingten Kosten durch den Vorhabentr ä-
ger zu übernehmen sind. Von der Stadt Münster sind anteilige Kosten zu tragen, soweit diese 
durch Erschließung und Erstellung der öffentlich nutzbaren Tiefgarage entstehen. 
 
Die Offenlegung der Entwürfe der 39. Änderung des wirksam fortgeschriebenen Flächennu t-
zungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 53 5 soll am 24.02.2013 begin-
nen. 
 
I.V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Protokoll der frühzeitigen Bürgerbeteiligung  
Anlage 2: Plan zur 39. Änderung des FNP  
Anlage 3: Begründung der 39. Änderung des FNP 
Anlage 4: Protokoll der frühzeitigen Bürgerbeteiligung  
Anlage 5: Bebauungsplan Nr. 535 mit Anlagenblättern (verkleinert) 
Anlage 6: Textlichen Festsetzungen 
Anlage 7: Begründung des Bebauungsplans Nr. 535

Anl. 5.2 - 131219_ VE Verfahren_Anlageblatt 1_ Animation

757 Zeichen

Alter Fischmarkt 12 - 48143 MÜNSTER
Tel: 0251 - 48440-0
Fax: 0251 - 48440-99
PFEIFFER . ELLERMANN . PRECKEL
ARCHITEKTEN UND STADTPLANER BDA
Bauwerksübersicht:
Hansaring
Hafenweg
C1
C4
C2
U
U
C3 A2
A2
A1
A3A3
B2
B2
B1
Gemarkung:
Flur:
STADT
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 535
Datum:
und Vorhaben- und Erschließungsplan
Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg
Dortmunder Straße
MÜNSTER
Stadtentwicklung
Verkehrsplanung
Amt für
Stadtplanung
Maßstab:
Münster
Entwurfsverfasser,
147, 148
STROETMANN
Grundbesitz-Verwaltung GmbH & Co.
Tel.: 0251 - 7182128
Fax: 0251 - 7182120
Harkortstraße 30 - 48163 Münster
Münster
Vorhabenträger
STADT Münster
Erschließungsplan
 Vorhaben- und
Münster
- Entwurf -
19.12.2013
Animation vom Hansaring
ohne Maßstab
Anlageblatt 1:

Anl. 5.4 - 131212_ VE Verfahren_Anlageblatt 3_ Schnitte

4620 Zeichen

-3.67
±0.00
+4.50
±0.00
+5.10
+54.18
+57.85
+61.95
+65.45
+68.95
+72.80
+54.18
+57.85
+61.95
+54.18
+57.85
+61.95
+65.45
+68.95
+72.45
+75.65
+78.85
+82.40
+54.18
+57.85
+63.15
+67.00
+71.35
+54.18
+57.85
+62.85
+54.18
+57.85
+63.15
+68.00
+54.18
+57.85
+63.15
+67.00
+70.85
+75.05
+57.68
+54.18
+57.85
+63.15
+66.35
+69.90
+57.85
+63.15
+66.35
+69.53
+72.85
+57.85
+64.15
+58.07
+62.82
+57.85
+62.82
-3.67
±0.00
+24.24
+57.85
+61.55
+65.75
+57.85
+64.75
Höhe an Bestand
Nachbargebäude 
angepasst
Apotheke E0
01
Büro
Arztpr.
E0
01
02
Büro
Arztpr. 02
03
Büro03
Wohnen
04
05
Wohnen Wohnen 06
Nachbarbebauung
Firsthöhe
+75.41
Grundstücksgrenze2.27
Artzpr./
Büro
U
+12.10
E0
01
Büro
02
Wohnen
90
03
Wohnen
14.95
U
51 1.00 5
20 1.90 20
2.30
4.10
-3.67
±0.00
+4.10
+7.60
+11.10
+14.95
Verkaufsfl.
A
Vordach
+54.18
+57.85
+62.35
4.50
5.10
Verkaufsfl. A
Rückwärtiger Bereich
24.24
Abluft Tiefgarage
über Uhrenturm
+54.18
+57.85
+82.09
Glas
Luftraum
Glas
Systemgrundriss Uhrenturm
MitarbeiterEdeka Lager
3.30 40 2.80 50 90
±0.00
+3.70
+7.90
2.80 50 40
E0
01Mitarbeiter
Edeka Lagerräume
6.90
E0
55 35 3.00 67 6.10 40 17.74
E0
U
Grundstücksgrenze
Nachbarbebauung Deilmann+Kresing
7.50 1.00
-3.67
±0.00
+7.50
+54.18
+57.85
+65.35
+8.50
4.50 60
E0
67 4.30 80
5.10
Fleisch-
anlieferung+57.85
+62.95
±0.00
+5.10
+70.53
Nachbarbebauung
Traufhöhe
+66.35
-0.17
+5.00
4.47 50 20
5.17
Dienstl. A
Dienstl. A
3.16 50 44 2.70 39
55 35 3.00 67 3.66 44 3.12 38 3.12 38 3.12 38 2.80 40 2.80 40 2.80 75
3.16 50 44 2.70 42 38 2.70 42 38 2.72 40 38
55 35 3.00 67 3.66 44 3.09 41 3.12 38 3.12 73
46 90
3.74 36 3.14 36 3.14 36 3.12 73
+57.85
+62.95
4.30 80
55 58 3.16 1.14 80
55 58 14.95
±0.00
+6.90
55 58 6.10 80
Fleisch-
anlieferung
Überdachung
8.50
3.16 50 84
55 35 3.00 67 3.66 84
±0.00
+4.10
+7.60
+11.10
+14.95
+57.85
+61.95
+65.45
+68.95
+72.80
3.09 65 36 2.70 44 36 2.70 44 36 2.72 40 73
-3.67
±0.00
+4.10
+7.60
+11.10
+14.60
+17.80
+21.00
+24.55
OK Dachfläche
Betondach-/ Wand
55 35 3.00 67 6.75 75
E0
01
Büro
Verkaufsfl.
U
13.50
Grundstücksgrenze
02
Büro
-3.67
±0.00
+5.30
+9.15
+13.50
10.15
±0.00
+5.30
+10.15
Durchgang zum 
Hafenweg
5.00
55 35 2.73 94
C4
C4
C4
±0.00
+5.00
E0
01Gastronomie/
Anlieferung
03
02
±0.00
+5.30
+9.15
+13.00
+17.20
17.20
4.84 46 3.47 48 90
3.84 50 80Vordach
3.67 4.84 46 3.47 38 3.47 88
55 35 3.00 67 3.50 1.34 46 2.97 50 38 2.97 50 88
55 35 3.00 67 4.84 46 3.47 38 3.45 40 3.45 75
55 35 3.00 67 3.84 1.00 46 2.97 50 38 2.95 50 40 2.95 50 75
-0.17
Baumreihe
vor Hafenweg
-4.57
-3.67
-0.17
51 1.00 5
20 4.36 20
-0.50
E0
02
01
8.50
Verkaufsfl. WohnenWohnen
+8.50
U
12.05
-3.67
±0.00
+5.30
+8.50
+12.05
C3
3.50 1.34 30
16
2.78 26
16
55 35 3.00 67 4.84 46 2.82 38 2.80 75
Nachbarbebauung
Firsthöhe
Nachbarbebauung
Traufhöhe
Durchfahrt
Penny
+72.85
+79.34
Grundstücksgrenze
Abgeh. Decke
Verkaufsfl.
5.80
Abgeh. Decke
E0
Grundstücksgrenze
U
5.95
OK ATTIKA
OKFFB EG
OKFFB UG
+6.50
-3.37
±0.00
+5.95
-3.67
±0.00
+5.80
+6.50
+54.18
+57.85
+63.65
+64.35
3.50 1.34
55 35 3.00 67 4.84 96 70
30
84 80
E0
01
02
03
±0.00
+5.30
+8.50
+11.68
+15.00
15.00
C2
Turm
Höhe gem. Nachbarbebauung
22
16
22
16
22
16
20
4.92 38 2.82 38 2.80 38 2.57 75
55 58 4.20 72 38 2.82 38 2.80 38 2.57 75
Dienstl. Wohnen Wohnen Wohnen
±0.00
+6.30
20
4.92 48 90
Abgeh. Decke
55 58 4.20 72
C2
+66.35
OK Dachfläche
Betondach-/ Wand
ca. OK Attika
Nachbarbestand
OK Gelände
Nachbar
+0.22
+4.97
4.75
Lager NR
Gastronomie
C1
C1
Vertiefung
an Grenze
Grundstücksgrenze
Neubau Wohn- und Geschäftshaus
4.715
4.20 64 46
U
B2
Dach
Neubau Atriumhäuser im Innenhof
Höhen Nachbarbebauung gem. 
Bauvoranfrage Landheer Architekten 
vom 17.07.2012
3.72 75 50
±0.00
+4.97
Maximal geschätzter 
Grundwasserspiegel
Bauteil C
Bauteil B Bauteil A
B1
B2
Turm
B2
Baumreihe
vor B2
B2
A2
Dach
B2 A3
A2
Dach A1 A1
Überdachung
A3 A3
A2
Turm
Maximal geschätzter 
Grundwasserspiegel
55 35 2.64 1.03 57 +57.68
+62.85
55 35 2.28 35 1.61
+56.50
+56.50
Alter Fischmarkt 12 - 48143 MÜNSTER
Tel: 0251 - 48440-0
Fax: 0251 - 48440-99
PFEIFFER . ELLERMANN . PRECKEL
ARCHITEKTEN UND STADTPLANER BDA
Bauwerksübersicht:
Hansaring
Hafenweg
C1
C4
C2
U
U
C3 A2
A2
A1
A3A3
B2
B2
B1
Gemarkung:
Flur:
STADT
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 535
Datum:
und Vorhaben- und Erschließungsplan
Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg
Dortmunder Straße
MÜNSTER
Stadtentwicklung
Verkehrsplanung
Amt für
Stadtplanung
Maßstab:
Münster
Entwurfsverfasser,
147, 148
STROETMANN
Grundbesitz-Verwaltung GmbH & Co.
Tel.: 0251 - 7182128
Fax: 0251 - 7182120
Harkortstraße 30 - 48163 Münster
Münster
Vorhabenträger
STADT Münster
Erschließungsplan
 Vorhaben- und
Münster
- Entwurf -
12.12.2013
Schnitte
1: 150
Anlageblatt 3:

Anl. 5.1 - VBP-535_Offenlage_B-PLAN_12-12-2013

25705 Zeichen

IV
II
St
MIg0,61,8 C
Ein- / AusfahrtTG
Anlieferung   C
Anlieferung   A1
Anlieferung A2
ATG
Ein- / AusfahrtTG
St
LE
GRg
GRg
St
P
P
P
P
P
PP
TurnhalleI
III
Weg
10199
6FKLOOHUVWUD‰H788
807
IVII
102IV104IVI III106347346345712
6FKLOOHUVWUD‰H904
III9698IV100IV350
348908349
IV94625628
68IV627626
66aI
814
909813
724 801
800
535
60932
196195
III90II39870389270069IIIIII67
66IIIII
Radweg352
771770554553
400
552551550
Radweg
57
60IVI
356354
III64
360III
58IV379
54I809
725
722
727726
I534
533
VI30592
593
591
VI28
I
608
600
IIV39239121IV
59763389388387
III762386385
55IV383382381
27III29IV30
53IVIV53a380
378
884
31IVIV3436 51
529
527
361530
528
897
532
596597524523601
52726526
III26b193599
IV26a192IV
521
580 1988324IV5839IV581
11IV5268 23IV(PGHQHU6WUD‰H25IV12IVIV10IV26V459458457
28IV683460IV867IVIVIV890891868
IV4543
K 6   Hansaring
IV4846IVI373374
372896
898
60260324b
191IV190
520606
421
7/HHUHU6WUD‰H8712IV2a
III64IV451450
19IVI448IV449
II456455453
IV452IVIV 711471470
473472VVV33aIV
910889IV
I477
691479478
4169039IV
IV4442IV368370369735737
40IV36740aV738
-II
623364624736
IV15
V24a649
189604654
2148IV18IV 2325272931'RUWPXQGHU6WUD‰H3388135IV37IV39IV
481
30IV32IV32aIVV32b
V43
47IV
IV34
'RUWPXQGHU6WUD‰H93IV36III40
655
866
64824V318
Hafenweg55822488
V
561653
+DPEXUJHU6WUD‰H46IV514513870
I IV22678
IV24I 26IV50250128IV49749649548548437V250
Vorhabenbereich"Einzelhandel, Dienstleistungen/3UD[HQ%URV*DVWURQRPLH:RKQHQ  g  1,0  1,4
GRg
TG
Einfahrt TG
St
B
Bushaltestelle (neu)
Hmax. = 6,00mHmin. = 5,00m
Hmax. = 10,80mHmin. = 9,80mH  = 17,40m
H  = 13,70m
Hmax. = 12,70mHmin. = 11,70m
Hmax. = 8,60mHmin. = 7,30m
Hmax. = 24,90mHmin. = 23,90m
Hmax. = 12,80mHmin. = 11,80m
LHmin. = 7,00m
Hmax. = 15,60mHmin. = 14,60m
Hmax. = 25,00mHmin. = 24,00mHmax. = 15,70mHmin. = 14,70m
hEHUGDFKXQJ+max. = 5,00m
Hmax. = 7,90mHmin. = 6,80m
Hmax. = 7,10mHmin. = 6,00m
hEHUGDFKXQJ+
max. = 5,80m
hEHUGDFKXQJHmax. = 9,30mHmin. = 8,00m
Hmax. = 8,60mHmin. = 7,30m
H = 5,00m(s. textliche Festsetzung 1.25)
H = 5,00m(s. textliche Festsetzung 1.26)
H = 5,00m(s. textliche Festsetzung 1.26)
hEHUGDFKXQJHmax. = 9,30m   Hmin. = 8,00mHmax. = 7,00mHmin. = 6,00mHmax. = 5,60mHmin. = 4,60m
LHmin.= 3,60m
II
647
Zu-/AbgangTGEinkaufs-wagen
Zu-/AbgangTGEinkaufs-wagen
Entwurfsverfasser,'VVHOGRUI9RUKDEHQWUlJHU0QVWHUStadtraumArchitektengruppe'VVHOVWUD‰H'VVHOGRUITel.: 0211 - 393055
STROETMANNGrundbesitz-Verwaltung GmbH & Co. KG+DUNRUWVWUD‰H0QVWHUTel.: 0251 - 71821280QVWHUDQHU6RUWLPHQWVOLVWHJHPl‰(LQ]HOKDQGHOVXQGZentrenkonzept(Ratsbeschluss 11. Februar 2009)
Zentrenrelevante LeitsortimenteJHPl‰$QODJH]XPLandesentwicklungsplanNordrhein-Westfalen,Sachlicher Teilplan*UR‰IOlFKLJHU(LQ]HOKDQGHO
Gemarkung:Flur:0D‰VWDE147, 148
STADTMThNSER
STADTMThNSER$PWIUStadtentwicklungVerkehrsplanungStadtplanung0QVWHU1: 500
+DQVDULQJ6FKLOOHUVWUD‰H+DIHQZHJ'RUWPXQGHU6WUD‰HVorhabenbezogenerBebauungsplan Nr. 535XQG9RUKDEHQXQG(UVFKOLH‰XQJVSODQ
 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535+DQVDULQJ6FKLOOHUVWUD‰H+DIHQZHJ'RUWPXQGHU6WUD‰H
=HLFKHQHUNOlUXQJFestsetzungen des Bebauungsplanes*UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKHVdes vorhabenbezogenen Bebauungsplans*UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKHVGHV9RUKDEHQXQG(UVFKOLH‰XQJVSODQV(Vorhabenbereich)Art der baulichen NutzungVorhaben:Einzelhandel, Dienstleistungen/3UD[HQ%URV*DVWURQRPLH:RKQHQ7HLOEHUHLFKH]XOlVVLJHU1XW]XQJHQ(s. textliche Festsetzungen)Mischgebiet0D‰GHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ*UXQGIOlFKHQ]DKO*HVFKRVVIOlFKHQ]DKO=DKOGHU9ROOJHVFKRVVHDOV+|FKVWPD‰Zahl der Vollgeschosse, zwingendPD[LPDOH*HElXGHK|KH0LQGHVWJHElXGHK|KH]ZLQJHQGH*HElXGHK|KHBauweisegeschlossene BauweiseAbgrenzung unterschiedlicherNutzung / Teilbereiche A - ChEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKHQBaulinieBaugrenze$EJUHQ]XQJXQWHUVFKLHGOLFKHU+|KHQLQQHU- KDOEGHUEHUEDXEDUHQ*UXQGVWFNVIOlFKHQEHUGHFNWH'XUFKIDKUW'XUFKJDQJPLW+|KHQDQJDEH(LHmin./LFKWH0LQGHVWK|KH PVerkehr6WUD‰HQEHJUHQ]XQJVOLQLH6WUD‰HQYHUNHKUVIOlFKHQVer- und EntsorgungLeitung, unterirdisch
Hmax. = 15,60 mHmin. = 14,60 m
1,01,4II
g
GRg
MI
StTGEin- / AusfahrtTG
H      = 13,70 m
Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen)OlFKHQIU6WHOOSOlW]H6W)OlFKHQIU7LHIJDUDJHQ7*)OlFKHGHU(LQ$XVIDKUW7**HKXQG5DGIDKUUHFKWIUGLHgIIHQWOLFKNHLW/HLWXQJVUHFKWIU(UVFKOLH‰XQJVWUlJHUAnlieferungsbereiche (A1, A2, C)Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum SchutzYRUVFKlGOLFKHQ8PZHOWHLQZLUNXQJHQLP6LQQHGHVBundes-Immissionsschutzgesetzes/lUPVFKXW]ZDQGPLW+|KHQDQJDEH(s. textliche Festsetzung 1.25)Besondere Schallschutztechnische Vorkehrungen/lUPSHJHOEHUHLFK,,,QDFK',1(s. textliche Festsetzung 1.19) /lUPSHJHOEHUHLFK,9QDFK',1(s. textliche Festsetzung 1.20)/lUPSHJHOEHUHLFK9QDFK',1(s. textliche Festsetzung 1.21)  /lUPSHJHOEHUHLFK9,QDFK',1(s. textliche Festsetzung 1.22)HinweiseVorgeschlagene Abgrenzung6WHOOSOlW]H)DKUEDKQBestandangabenFlurgrenze)OXUVWFNJUHQ]HTopografische UmrisslinieNutzungsgrenzeBaum:RKQJHElXGHgIIHQWOLFKH*HElXGH:LUWVFKDIWVJHElXGH:RKQJHElXGHgIIHQWOLFKH*HElXGH$EEUXFK:LUWVFKDIWVJHElXGH$EEUXFK+|KHQEH]XJVSXQNWLQPEHU1+1
H = 5,00 mCB A
Anlieferung A1
BZP
LE
IV
- Entwurf -Stand: 12.12.2013
1Textliche Festsetzungen JHPl‰ † 9  in9HUELQGXQJPLW†%DX*%1.1Vorhabenbereich A: In dem mit    A    gekennzeichneten Teilbereich istDXVVFKOLH‰OLFK ein Verbrauchermarkt (inklusive .RQ]HVVLRQlUH IURandsortimente im Vorkassenbereich) mit einer 9HUNDXIVIOlFKH vonmax. 3.000 Pð und mit einem *HWUlQNHPDUNW mit einer ]XVlW]OLFKHQ9HUNDXIVIOlFKH von max. 400 Pð ]XOlVVLJ Im Verbrauchermarkt/*HWUlQNHPDUNW GUIHQ als Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittelund *HWUlQNH auf einer 9HUNDXIVIOlFKH von max. 2.800 Pð JHIKUWwerden. Zentrentypische Sortimente laut der Anlage 1 zum LEP,Sachlicher Teilplan JUR‰IOlFKLJHU Einzelhandel (GV.NRW 2013, 420,431), oder  laut der 0QVWHUDQHU Sortimentsliste GUIHQ alsRandsortimente bis zu einer *HVDPWIOlFKH von max. 600 Pð JHIKUWZHUGHQHLQ]HOQH6RUWLPHQWHDEHUPLWIROJHQGHQ%HVFKUlQNXQJHQx*HVXQGKHLWVXQG.|USHUSIOHJH'URJHULH3DUIPHULHDUWLNHOKosmetische Artikel, Pharmazeutische Artikel): PD[PðxBekleidung: PD[PðxSchuhe/Lederwaren: PD[Pðxalle anderen zentrentypischen Sortimente: PD[Pð†$EV%DX*1.2Vorhabenbereich B: In dem mit    B    gekennzeichneten Teilbereich sind- im Erdgeschoss DXVVFKOLH‰OLFK ein Drogeriefachmarkt mit einermaximal ]XOlVVLJHQ 9HUNDXIVIOlFKH von 550 Pð eine Apotheke mit einer%HVFKUlQNXQJ der 9HUNDXIVIOlFKH IU Drogeriewaren von 50 Pð sowieDienstleistungsbetriebe ]XOlVVLJ Im Drogeriefachmarkt GUIHQ alsHauptsortiment Artikel der Gesundheits- und .|USHUSIOHJH (Drogerie-/3DUIPHULHDUWLNHO Kosmetische Artikel, Pharmazeutische Artikel) aufmax. 495 Pð JHIKUW werden. Zentrentypische Sortimente laut derAnlage 1 zum LEP, Sachlicher Teilplan JUR‰IOlFKLJHU Einzelhandel(GV.NRW 2013, 420, 431), oder  laut der 0QVWHUDQHU SortimentslisteGUIHQ als Randsortimente bis zu einer *HVDPWIOlFKH von maximal 55Pð JHIKUW werden, einzelne Sortimente aber mit folgenden%HVFKUlQNXQJHQx1DKUXQJVXQG*HQXVVPLWWHO*HWUlQNHPD[PðxBekleidung: PD[Pðxalle anderen zentrentypischen Sortimente: PD[Pð- im 1. Obergeschoss   DXVVFKOLH‰OLFK   Dienstleistungsbetriebe,3UD[HQ%URV]XOlVVLJ- im 2. bis 4. Obergeschoss DXVVFKOLH‰OLFK 3UD[HQ%URV und/oder:RKQQXW]XQJHQ]XOlVVLJ- ab dem 5. bis 6. Obergeschoss DXVVFKOLH‰OLFK Wohnnutzungen]XOlVVLJ†$EV%DX*%1.3Vorhabenbereich C: In dem mit   C    gekennzeichneten Teilbereich sind- im Erdgeschoss DXVVFKOLH‰OLFK ein Lebensmitteldiscounter mit einermaximal ]XOlVVLJHQ 9HUNDXIVIOlFKH von 900 Pð sowie Dienstleistungs-und Gastronomiebetriebe ]XOlVVLJ Im Lebensmitteldiscounter GUIHQ alsHauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel und *HWUlQNH  auf max.720 Pð JHIKUW werden. Zentrentypische Sortimente laut der Anlage 1zum LEP, Sachlicher Teilplan JUR‰IOlFKLJHU Einzelhandel (GV.NRW2013, 420, 431), oder  laut der 0QVWHUDQHU Sortimentsliste GUIHQ alsRandsortimente bis zu einer *HVDPWIOlFKH von 180 Pð JHIKUW werden,HLQ]HOQH6RUWLPHQWHDEHUPLWIROJHQGHQ%HVFKUlQNXQJHQx*HVXQGKHLWVXQG.|USHUSIOHJH'URJHULH3DUIPHULHDUWLNHOKosmetische Artikel, Pharmazeutische Artikel): PD[PðxBekleidung: PD[PðxSchuhe/Lederwaren: PD[Pðxalle anderen zentrentypischen Sortimente: PD[Pð- im 1. Obergeschoss der mit einer 0LQGHVWK|KH von 11,70 m bzw. 14,70m und einer maximalen +|KH von 12,70 m bzw. 15,70 m festgesetztenBauteile DXVVFKOLH‰OLFK 3UD[HQ%URV und/oder Wohnnutzungen]XOlVVLJ-  im 2. bzw. 2. und 3. Obergeschoss der mit einer 0LQGHVWK|KH von11,70 m bzw. 14,70 m und einer maximalen +|KH von 12,70 m bzw.PIHVWJHVHW]WHQ%DXWHLOHDXVVFKOLH‰OLFK:RKQQXW]XQJHQ]XOlVVLJ- in allen Obergeschossen der mit einer zwingenden *HElXGHK|KH von13,70 m bzw. 17,40 m und einer 0LQGHVWK|KH von 9,80 m und einermaximalen +|KH von 10,80 m festgesetzten Bauteile DXVVFKOLH‰OLFK3UD[HQ%URV]XOlVVLJ†$EV%DX*%1.4Soweit der Teilbereich    A    mit dem *HElXGH auf dem Teilbereich    Bmit einer +|KH von max. 15,60 m EHUEDXW wird, gelten IU die]XOlVVLJHQ Nutzungen in den Obergeschossen DXVVFKOLH‰OLFK die)HVWVHW]XQJHQQDFK†$EV%DX*%1.5In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet sind die nach † 6Abs. 2 Nr. 6 und 7 BauNVO allgemein ]XOlVVLJHQ Gartenbaubetriebeund Tankstellen nicht Bestandteil des Bebauungsplans und somitXQ]XOlVVLJ Nutzungen JHPl‰ † 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO9HUJQJXQJVVWlWWHQ im Sinne des † 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in denTeilen des Gebiets, die EHUZLHJHQG durch gewerbliche NutzungenJHSUlJW sind) sind nur ausnahmsweise ]XOlVVLJ † 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGBL9P†$EV%DX1921.6In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet sindEinzelhandelsbetriebe nur mit nicht zentrenrelevanten SortimentenJHPl‰ der Ä0QVWHUDQHU 6RUWLPHQWVOLVWH³ ]XOlVVLJ (UJlQ]HQGHRandsortimente sind ]XOlVVLJ auf maximal jeweils 5 % der ]XOlVVLJHQ9HUNDXIVIOlFKH wenn diese in einem funktionalen Zusammenhang mitdem Hauptsortiment stehen † 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V.m † 1 Abs. 5und 9 BauNVO).1.7)U den gekennzeichneten Vorhabenbereich sind die festgesetztenmaximalen *HElXGHK|KHQ 0LQGHVWJHElXGHK|KHQ und zwingendfestgesetzten *HElXGHK|KHQ EHU Bezugspunkt festgesetzt. Alsmaximale *HElXGHK|KH bzw. 0LQGHVWJHElXGHK|KH gilt der K|FKVWHPunkt der $X‰HQNDQWH des Daches/Oberkante Attika des Hauptdaches.Als Bezugspunkt der festgesetzten *HElXGHK|KHQ ist die mit 57,68 m NHN angegebene .DQDOGHFNHOK|KH in der 6WUD‰HQYHUNHKUVIOlFKH des
Hansarings DX‰HUKDOE des Geltungsbereichs) QRUG|VWOLFK desEinfahrtsbereichs zum 9RUKDEHQJUXQGVWFN anzunehmen. DerKanaldeckel ist in der Planzeichnung als +|KHQEH]XJVSXQNW BZPJHNHQQ]HLFKQHW†$EV1U%DX*%L9P†$EV%DX1921.8Die festgesetzte +|KH baulicher Anlagen kann bei zwingendfestgesetzten *HElXGHK|KHQ um bis zu 20 cm EHU - bzw. unterschrittenZHUGHQ†$EV1U%DX*%L9P†$EV%DX1921.9Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist eine hEHUVFKUHLWXQJ derfestgesetzten maximalen *HElXGHK|KHQ bzw. zwingend festgesetzten*HElXGHK|KHQ IU technische, untergeordnete Bauteile wie z.B.Schornsteine, Masten, Aufbauten IU $XI]JH /IWXQJV und.KODJJUHJDWH bis zu einer +|KH von maximal 3,50 m ausnahmsweise]XOlVVLJ sofern sie einen Mindestabstand von den*HElXGHDX‰HQZlQGHQ der +DXSWJHElXGH  von 4,0 m aufweisen oder indie Fassadengestaltung integriert sind † 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m †16 Abs. 6 BauNVO).1.10Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist im Teilbereich    C     einehEHUVFKUHLWXQJ der VGOLFKHQ und westlichen  Baugrenze des mit einer0LQGHVWK|KH von 11,70 m und einer maximalen *HElXGHK|KH von12,70 m festgesetzten Bauteils ab dem 1. Obergeschoss durchBalkone/Loggien bis zu einer Tiefe von maximal 1,50 m ]XOlVVLJ † 9$EV1U%DX*%L9P†$EV%DX1921.11Von der im Vorhabenbereich zum Hafenweg festgesetzten BaulinieN|QQHQ *HElXGHWHLOH im Erdgeschoss des mit einer zwingenden*HElXGHK|KH von 13,70 m festgesetzten *HElXGHV ausnahmsweiseEHU eine *HVDPWOlQJH von bis zu 45,00 m bis zu einer Tiefe von max.3,50 m ]XUFNWUHWHQ Die festgesetzte Tiefgaragenein- und -ausfahrtsowie der mit einer lichten 0LQGHVWK|KH von 3,60 m festgesetzteDurchgang im Erdgeschoss des *HElXGHV sind von derBaulinienfestsetzung ausgenommen † 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V .m †23 Abs. 2 BauNVO).1.12In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet ist IU das obersteGeschoss (Dachgeschoss) ein =XUFNWUHWHQ des *HElXGHV oder von*HElXGHWHLOHQ von der zum Hafenweg festgesetzten Baulinieausnahmsweise ]XOlVVLJ † 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V .m † 23 Abs. 2BauNVO).1.13Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die Errichtung von6WHOOSOlW]HQ nur innerhalb der mit Ä6W³ festgesetzten )OlFKHQ in Form vonoffenen, ebenerdigen 6WHOOSOlW]HQ und die Errichtung einer Tiefgaragenur innerhalb der mit Ä7*³ festgesetzten )OlFKH ]XOlVVLJ Die Anordnungvon Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage DX‰HUKDOE der mit Ä(LQ$XVIDKUW7*³  festgesetzten )OlFKHQ ist XQ]XOlVVLJ † 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V.P†$EV%DX1921.14Im gesamten Plangebiet sind untergeordnete Nebenanlagen im Sinnedes † BauNVO innerhalb und DX‰HUKDOE der EHUEDXEDUHQ Grund-VWFNVIOlFKHQ]XOlVVLJ†$EV1U%DX*%L9P†%DX1921.15Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die Anpflanzung voninsgesamt 14 (LQ]HOElXPHQ in 3IODQ]WU|JHQ mit einer %RGHQPlFKWLJNHLWvon mindestens 1,00 m GXUFK]XIKUHQ und mit Ersatzverpflichtungdauerhaft zu unterhalten. Zu pflanzen sind 7 +RFKVWlPPH einereinheitlichen kleinkronigen Baumart und 7 +RFKVWlPPH einer mittel- bisJUR‰NURQLJHQ Baumart in dreimal verpflanzter 4XDOLWlW mit einemStammumfang von mindestens 16 cm. Die Baumstandorte sind vor dem%HIDKUHQXQG%HSDUNHQ]XVLFKHUQ†$EV1UD%DX*%1.16Im gekennzeichneten Vorhabenbereich sind die +DXSWGlFKHU derErdgeschossnutzungen auf einer )OlFKH von insgesamt rd. 3.400 Pð miteiner extensiven 'DFKEHJUQXQJ zu bepflanzen und mitErsatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten † 9 Abs. 1 Nr. 25aBauGB).1.17In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet ist innerhalbebenerdiger Stellplatzanlagen ein Baum je angefangene 5 6WHOOSOlW]H alsKRFKVWlPPLJHU JUR‰NURQLJHU Laubbaum mit einer 9HJHWDWLRQVIOlFKHvon mind. 2,5 x 2,5 m zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft]XXQWHUKDOWHQ†$EV1UD%DX*%1.18In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet sind mindestens 15% der *UXQGVWFNVIOlFKH ebenerdig dauerhaft zu EHJUQHQ † 9 Abs. 1Nr. 25a BauGB).1.19)U die im Bebauungsplan als /lUPSHJHOEHUHLFK III nach DIN 4109gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind die$X‰HQEDXWHLOH von Aufenthalts-, hEHUQDFKWXQJV und 8QWHUULFKWVUlXPHQmit einem erforderlichen resultierenden 6FKDOOGlPP0D‰ (erf. R'w,res)von 35 dB und von %URUlXPHQ mit einem erforderlichen resultierenden6FKDOOGlPP0D‰ (erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten † 9 Abs. 1 Nr. 24BauGB).1.20)U die im Bebauungsplan als /lUPSHJHOEHUHLFK IV nach DIN 4109gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind die$X‰HQEDXWHLOH von Aufenthalts-, hEHUQDFKWXQJV und 8QWHUULFKWVUlXPHQmit einem erforderlichen resultierenden 6FKDOOGlPP0D‰ (erf. R'w,res)von 40 dB und von %URUlXPHQ mit einem erforderlichen resultierenden6FKDOOGlPP0D‰ (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten † 9 Abs. 1 Nr. 24BauGB).1.21)U die im Bebauungsplan als /lUPSHJHOEHUHLFK V nach DIN 4109gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind die$X‰HQEDXWHLOH von Aufenthalts-, hEHUQDFKWXQJV und 8QWHUULFKWVUlXPHQmit einem erforderlichen resultierenden 6FKDOOGlPP0D‰ (erf. R'w,res)von 45 dB und von %URUlXPHQ mit einem erforderlichen resultierenden6FKDOOGlPP0D‰ (erf. R'w,res) von 40 dB zu errichten † 9 Abs. 1 Nr. 24BauGB).1.22)U die im Bebauungsplan als /lUPSHJHOEHUHLFK VI nach DIN 4109gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind die
$X‰HQEDXWHLOH von Aufenthalts-, hEHUQDFKWXQJV und 8QWHUULFKWVUlXPHQmit einem erforderlichen resultierenden 6FKDOOGlPP0D‰ (erf. R'w,res)von 50 dB und von %URUlXPHQ mit einem erforderlichen resultierenden6FKDOOGlPP0D‰ (erf. R'w,res) von 45 dB zu errichten † 9 Abs. 1 Nr. 24BauGB).1.23)U die im Bebauungsplan als /lUPSHJHOEHUHLFK III bis VI nach DIN4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind imZusammenhang mit Fenstern von 6FKODIUlXPHQ bzw. zum Schlafengeeigneten 5lXPHQ VFKDOOJHGlPSIWH /IWXQJVV\VWHPH vorzusehen, diedie *HVDPWVFKDOOGlPPXQJ der $X‰HQIDVVDGHQ nicht verschlechtern †9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).1.24Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die Anlieferung des geplantenVerbraucher-/ *HWUlQNHPDUNWHV im Teilbereich     A     DXVVFKOLH‰OLFK aufden zeichnerisch festgesetzten )OlFKHQ Ã$QOLHIHUXQJ A1' undÃ$QOLHIHUXQJ A2' ]XOlVVLJ die Anlieferung des geplantenLebensmitteldiscounters im Teilbereich    C    ist DXVVFKOLH‰OLFK auf derzeichnerisch festgesetzten )OlFKH Ã$QOLHIHUXQJ C' ]XOlVVLJ Die$QOLHIHUIOlFKHQ A1 und C  sind in einer /lQJH von mindestens 21 Meterals YROOVWlQGLJ eingehauste Anlieferzonen mit  einem resultierenden%DXVFKDOOGlPP0D‰ von R'w,res > 24 dB IU die massiven$X‰HQEDXWHLOH und einem bewerteten %DXVFKDOOGlPP0D‰ von R'w >15 dB IU die geschlossenen Rolltore zu errichten † 9 Abs. 1 Nr. 24BauGB).1.25Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist entlang der |VWOLFKHQ Grenzeder )OXUVWFNH 535 und 360 bis zur VGOLFKHQ Grenze der*HKUHFKWVIOlFKH auf dem 9RUKDEHQJUXQGVWFN eine /lUPVFKXW]ZDQG ineiner +|KH von 5,0 m EHU 2.*HOlQGH mit einem bewerteten%DXVFKDOOGlPP0D‰ von 5Z > 25 dB zu errichten, sofern nicht die dortbereits auf der Grenze stehende Wand mit einer +|KH von 10,90 mHUKDOWHQEOHLEW†$EV1U%DX*%1.26Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist entlang der |VWOLFKHQ Grenzeder )OXUVWFNH 360, 724, 814, 712 von der Q|UGOLFKHQ Grenze der*HKUHFKWVIOlFKH bis zur 6FKLOOHUVWUD‰H auf dem 9RUKDEHQJUXQGVWFNeine /lUPVFKXW]ZDQG von 5,0 m +|KH EHU Oberkante der Anlieferungmit einem bewerteten %DXVFKDOOGlPP0D‰ von 5Z > 25 dB zuerrichten, sofern nicht die dort bereits auf der Grenze stehende Wandgleicher +|KH erhalten bleibt. Die /lUPVFKXW]ZDQG darf $X‰HQZDQGeiner geschlossenen oder teilgeschlossenen Anlieferung werden † 9Abs. 1 Nr. 24 BauGB).1.27Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die zeichnerisch festgesetzteEin-/Ausfahrt der Tiefgarage vom/zum Hansaring seitlich und UFNZlUWLJdurch eine YROOVWlQGLJ geschlossene hEHUGDFKXQJ mit einem bewerteten%DXVFKDOOGlPP0D‰ von R'w > 25 dB einzufassen † 9 Abs. 1 Nr. 24BauGB).1.28Im gekennzeichneten Vorhabenbereich sind die ,QQHQZlQGH derzeichnerisch festgesetzten Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage vom/zumHafenweg schallabsorbierend in Anlehnung an die DIN EN 1793-1(Ausgabe April 2013) mit Mindestmaterialeigenschaften entsprechendder Absorptionskategorie A2 (Einzahl-Angabe zur Schallabsorption DLa:G%]XJHVWDOWHQ†$EV1U%DX*%1.29Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist als 2EHUIOlFKH IU dieFahrgassen und Rampen DXVVFKOLH‰OLFK Asphalt oder ein in seinem*HUlXVFKYHUKDOWHQ gleichwertiger ebener Belag ]XOlVVLJ † 9 Abs. 1 Nr.24 BauGB).1.30In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet sind an derVGOLFKHQ *HElXGHIDVVDGH zum Hafenweg  zu |IIQHQGH Fenster von$XIHQWKDOWVUlXPHQ von Wohnungen im Sinne der DIN 4109 erst ineinem Mindestabstand von 11,0 m zur westlichen Grenze desgekennzeichneten Vorhabenbereichs ]XOlVVLJ Ausnahmen N|QQHQzugelassen werden, wenn gutachterlich nachgewiesen ist, dass EHUbauliche Abschirmungen der Fenster auch bei Nutzung der Tiefgarageim Vorhabenbereich mit 25 PKW-Bewegungen in der lautestenNachtstunde die *HZHUEHOlUP=XVDW]EHODVWXQJ des Vorhabens 0,5 mvor den JH|IIQHWHQ Fenstern nicht mehr als 39,0 dB(A) EHWUlJW † 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB).1.31Ausnahmen von den Festsetzungen 1.19  - 1.30  N|QQHQ gestattetwerden, soweit durch einen anerkannten 6DFKYHUVWlQGLJHQnachgewiesen wird, dass auch geringere 0D‰QDKPHQ als diefestgesetzten ausreichen. Die an den Baugrenzen festgesetzten/lUPSHJHOEHUHLFKH gelten auch IU ]XUFNYHUVHW]W von der Baugrenzeerrichtete Fassaden, die parallel zur Baugrenze  oder bis zu einemWinkel von ƒ errichtet werden.  Es gelten die Ausnahmen JHPl‰ Satz†$EV1U%DX*%2Textliche Festsetzungen JHPl‰ † 86BauO NRW2.1Im gesamten Plangebiet sind Werbeanlagen mit wechselndem(Blinkreklame) Licht, bewegtem (laufendem) Licht sowie Werbeanlagenoberhalb der *HElXGHDWWLND JUXQGVlW]OLFK XQ]XOlVVLJ † 9 Abs. 4 BauGBL9P†$EVXQG$EV%DX215:2.2In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet GUIHQWerbeanlagen K|FKVWHQV bis zur Unterkante der Fenster des oberstenGeschosses reichen. Oberhalb der Fenster des 1. Obergeschosses sindnur Einzelbuchstaben ]XOlVVLJ Die Werbeanlagen GUIHQ eine +|KH von0,80 m und eine /lQJH von 2/3 der *HElXGHIURQW jedoch maximal 10,0m nicht EHUVFKUHLWHQ Sie GUIHQ maximal 1,0 m vor die *HElXGHIURQWWUHWHQ†$EV%DX*%L9P†$EVXQG$EV%DX215:
3Hinweise3.1'XUFKIKUXQJVYHUWUDJZur Realisierung des Bebauungsplans werden HUJlQ]HQGH|IIHQWOLFKUHFKWOLFKH Vereinbarungen zwischen der Stadt 0QVWHU undGHP9RUKDEHQWUlJHUDEJHVFKORVVHQ'XUFKIKUXQJVYHUWUDJ3.2Der Planung zugrundeliegende VorschriftenDie in vorstehenden Festsetzungen zitierten DIN-Vorschriften undandere untergesetzliche Regelwerke N|QQHQ ZlKUHQG der Dienstzeitenbei der Stadt 0QVWHU im Kundenzentrum Ã3ODQHQ - Bauen - Umwelt' imErdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehenwerden.3.3BodendenkmaleDie Entdeckung von %RGHQGHQNPlOHUQ (kulturgeschichtlicheBodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch 9HUIlUEXQJHQ in derQDWUOLFKHQ Bodenbeschaffenheit) ist XQYHU]JOLFK der Stadt0QVWHU6WlGWLVFKH 'HQNPDOEHK|UGH oder dem Landschaftsverband:HVWIDOHQ/LSSH/:/$UFKlRORJLH IU Westfalen, 0QVWHU anzuzeigen †'6FK*'LH)XQGVWHOOHLVWXQYHUlQGHUW]XHUKDOWHQ†'6FK*3.4KampfmittelDas Plangebiet ist durch Kampfmittel beeinflusst, alle %DXPD‰QDKPHQim Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sinddaher im Vorfeld mit der Feuerwehr der Stadt 0QVWHU abzustimmen.Etwaig erforderliche Ramm-, Bohr- und *UQGXQJVDUEHLWHQ sind alsbesonders JHIlKUGHQG anzusehen und rechtzeitig im Planungsstadiumzur 6LFKHUKHLWVEHUSUIXQJ anzumelden. Sollten ZlKUHQG derBauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die BauarbeitenXQYHU]JOLFK einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt 0QVWHU zuYHUVWlQGLJHQ3.5$OWODVWHQYHUGDFKWVIOlFKHQ%RGHQDXVKXEXQG%RGHQYHUXQUHLQLJXQJHQAlle Erd- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich desvorhabenbezogenen Bebauungsplans sind in Abstimmung mit demUmweltamt der Stadt 0QVWHU fachgutachterlich zu begleiten. DieWeisungen des Umweltamtes hinsichtlich etwaiger HUJlQ]HQGHUgutachterlicher Untersuchungen oder einer Entsorgung oder Verwertungdes Bodenaushubs sind zu beachten.3.6ImmissionsschutzLaut dem Ä6FKDOOWHFKQLVFKHQ Bericht Nr. LL5683.2/03 zur*HZHUEHOlUPXQWHUVXFKXQJ im Rahmen der Bauleitplanung zumvorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535Ä+DQVDULQJ6FKLOOHUVWUD‰H+DIHQZHJ'RUWPXQGHU 6WUD‰H³ der Stadt0QVWHU³ ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, Stand 19. August2013 ist ein ausreichender Immissionsschutz nur mit folgenden(LQVFKUlQNXQJHQVLFKHUJHVWHOOW3.6.1Innerhalb der unter 1.24 der planungsrechtlichen Festsetzungenfestgesetzten Anlieferzone A1 des geplanten Verbraucher-/*HWUlQNHPDUNWHV GUIHQ Verladungen innerhalb der Ruhezeitennur bei YROOVWlQGLJ geschlossenem Tor und abgeschalteten.KODJJUHJDWHQ erfolgen. Bei abgeschalteten LKW-eigenen.KODJJUHJDWHQ ZlKUHQG der Anlieferung kann das ]XJHK|ULJH7RUDX‰HUKDOEGHU5XKH]HLWJH|IIQHWVHLQ3.6.2Anlieferungen DX‰HUKDOE des Tageszeitraums von 6:00 - 22:008KUVLQGLPJHVDPWHQ9RUKDEHQEHUHLFKJUXQGVlW]OLFKXQ]XOlVVLJ3.6.3Die Nutzung der auf dem ebenerdigen Parkdeck des9RUKDEHQJUXQGVWFNV festgesetzten 6WHOOSOlW]H alsKundenparkplatz ist DXVVFKOLH‰OLFK im Tageszeitraum in der ZeitYRQ8KU]XOlVVLJ3.6.4)U die Einzelhandelsnutzungen im Vorhabenbereich sindDXVVFKOLH‰OLFKOlUPDUPH(LQNDXIVZDJHQ]XYHUZHQGHQ3.7ArtenschutzLaut der Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums IUWirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und desMinisteriums IU Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- undVerbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 soll folgender Mustertext alsHinweis in Abriss- und Baugenehmigungen aufgenommen werden:Der Bauherr/die Bauherrin darf nicht gegen die im Bundes-naturschutzgesetz (BNatSchG) geregelten Verbote zum ArtenschutzYHUVWR‰HQ die unter anderem IU alle HXURSlLVFK JHVFKW]WHQ Artengelten (z.B. IU alle einheimischen Vogelarten, alle Fledermausarten).Nach † 44 Abs. 1 BNatSchG ist es unter anderem verboten, Tiere dieserArten zu verletzen oder zu W|WHQ sie erheblich zu VW|UHQ oder ihreFortpflanzungs- und 5XKHVWlWWHQ zu EHVFKlGLJHQ oder zu ]HUVW|UHQ BeiZuwiderhandlungen drohen die %X‰JHOG und Strafvorschriften der †† 69ff BNatSchG. Die ]XVWlQGLJH untere /DQGVFKDIWVEHK|UGH kann unter8PVWlQGHQ eine Befreiung nach † 67 Abs. 2 BNatSchG JHZlKUHQsofern eine unzumutbare Belastung vorliegt.*HPl‰ † 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG darf eine Rodung von *HK|O]HQDXVVFKOLH‰OLFK DX‰HUKDOE der Brutzeit im Zeitraum von Oktober bisHLQVFKOLH‰OLFK)HEUXDUHUIROJHQ3.8(QWZlVVHUXQJVDQVFKOVVH)U unmittelbare (QWZlVVHUXQJVDQVFKOVVH aus dem Bauvorhaben anden verlegten Regenwasserkanal liegt die 5FNVWDXHEHQH in +|KH6WUD‰HQREHUNDQWH Eine entsprechende technische Sicherung istvorzunehmen.Neben den zeichnerischen Festsetzungen und Hinweisen sowie denunter Punkt 1 bis 3 getroffenen textlichen Festsetzungen und Hinweisenwird JHPl‰ † 12 Abs. 3 BauGB der Vorhaben- und (UVFKOLH‰XQJVSODQ(V+E-Plan) bestehend aus demAnlageblatt 1: Animation vom HansaringAnlageblatt 2: Lageplan mit Darstellung der Nutzungsverteilung imErdgeschossAnlageblatt 3: SchnitteBestandteil des Bebauungsplans.

Anl. 5.3 - 131212_ VE Verfahren_Anlageblatt 2_ Lageplan

3553 Zeichen

6.00
57.71
57.84
57.99
58.05
58.00
57.77
57.64
57.56
57.66
57.89
58.10
57.90
57.49
57.47
57.94
57.5857.24
57.72
57.68
57.70
57.62
57.63
57.60
57.4257.31
57.37
57.45
57.47
57.49
57.50
57.47
57.61
57.41
57.23
57.09
57.42
56.84
56.62
57.74
57.34
57.46
57.55
57.3157.2857.2157.2157.1657.29
57.44
57.43
57.53
57.5257.60
57.72
57.55
57.66
57.3657.37
57.24
57.94
58.08
58.07
58.04
57.23
57.69
57.39
65.86
57.08
65.91
57.64
57.70
57.41
57.41
57.46
57.48
Nachbargebäude 
angepasst
Höhe an Bestand
5.71
1
B  EG-Nutzung:
Drogeriefachmarkt
C  EG-Nutzung:
Gastronomiebetriebe
B  EG-Nutzung:
Apotheke
C  EG-Nutzung:
Gastronomiebetriebe
A  EG-Nutzung:
Verbrauchermarkt
B  EG-Nutzung:
Dienstleistungsbetriebe
C
 EG-Nutzung:
Dienstleistungsbetriebe
C  EG-Nutzung:
Lebensmitteldiscounter
+8,50m
+66,35m üNN +66,35m üNN
+8,50m
+24,55m
+82,40m üNN
+6,90m
+64,75m üNN
+14,95m
+72,80m üNN
+14,95m
+72,80m üNN
+14,95m
+72,80m üNN
+72,85m üNN
+15,00m
+14,95m
+72,80m üNN
+24,55m
+82,40m üNN
+66,35m üNN
+8,50m
+66,35m üNN
+8,50m
+7,50m
+65,35m üNN
+24,24m
+82,09m üNN
+62,35m üNN
+4,50m
+5,10m
+62,95m üNN
+5,10m
+62,95m üNN
+13,50m
+71,35m üNN
+10,15m
+68,00m üNN
+75,05m üNN
+12,10m
+69,95m üNN
+7,50m
+65,35m üNN
+7,50m
+65,35m üNN
+6,90m
+64,75m üNN
+7,90m
+65,75m üNN
+7,90m
+65,75m üNN
+17,20m
+7,50m
+65,35m üNN
+5,10m
+62,95m üNN
+5,10m
+62,95m üNN
+13,50m
+71,35m üNN
+12,05m
+69,90m üNN
+12,05m
+69,90m üNN+12,05m
+69,90m üNN
+12,05m
+69,90m üNN
+12,05m
+69,90m üNN
+12,05m
+69,90m üNN
+5,00m
+62,85m üNN
+7,50m
+65,35m üNN
+6,50m
+64,35m üNN
+6,50m
+64,35m üNN
+6,30m
+64,15m üNN
+4,97m
+62,82m üNN
+8,50m
+66,35m üNN
+62,85m üNN
+5,00m
Fahrradweg
Fahrradweg
Bürgersteig
Grünstreifen
Grünstreifen
Bürgersteig
Fahrradweg auf Straße
Bürgersteig
Parkstreifen
Parken auf Straße
Bürgersteig
Grünfläche
SCHILLERSTRASSE
HAFENWEG
Fahrradstellplätze
Fahrradstellplätze
Fahrradstellplätze
Fahrradstellplätze
Fahrradstellplätze
Fahrradstellplätze
Straße (Ausfahrt Tiefgarage)
Straße (Einfahrt Tiefgarage)
Straße (Einfahrt Parken EG)
Straße (Ausfahrt Parken EG)
VORHABENBEREICH
VORHABENBEREICH
VORHABENBEREICH
HANSARING
Überdachung LKW- Anlieferung
Wartehäusschen
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
+62,85m üNN
+5,00m
+4,10m
+61,95m üNN
+7,50m
+65,35m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
OK FFB EG = ±0,00m
+57,85m üNN
Oberkante Grenzwand = +5,00m
Oberkante Grenzwand = +5,00m
Bestandswand am Spänebunker, Höhe = 10,90m
Alter Fischmarkt 12 - 48143 MÜNSTER
Tel: 0251 - 48440-0
Fax: 0251 - 48440-99
PFEIFFER . ELLERMANN . PRECKEL
ARCHITEKTEN UND STADTPLANER BDA
Bauwerksübersicht:
Hansaring
Hafenweg
C1
C4
C2
U
U
C3 A2
A2
A1
A3A3
B2
B2
B1
Gemarkung:
Flur:
STADT
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 535
Datum:
und Vorhaben- und Erschließungsplan
Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg
Dortmunder Straße
MÜNSTER
Stadtentwicklung
Verkehrsplanung
Amt für
Stadtplanung
Maßstab:
Münster
Entwurfsverfasser,
147, 148
STROETMANN
Grundbesitz-Verwaltung GmbH & Co.
Tel.: 0251 - 7182128
Fax: 0251 - 7182120
Harkortstraße 30 - 48163 Münster
Münster
Vorhabenträger
STADT Münster
Erschließungsplan
 Vorhaben- und
Münster
- Entwurf -
12.12.2013
Nutzungsverteilung im Erdgeschoss
Lageplan mit Darstellung der 
1: 250
Anlageblatt 2:

Anl. 4 - Niederschrift_Bürgeranh

30058 Zeichen

Protokoll 
Infoveranstaltung Masterplan Stadthäfen Münster / frühzeitige Bürgerbeteiligung Bau-
leitplanverfahren am 05.07.12, Mehrzweckhalle Stadtwerke 
 
 
Teilnehmer:  
Herr Fischer-Baumeister / Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Münster-Mitte (Leitung 
der Veranstaltung) 
 Herren Schowe, Franke, Krause, Milde, Hänsel, Hopp, Leifken / Amt für Stadtent- 
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung  
ca. 200 Bürgerinnen und Bürger 
Beginn: 18.35 Uhr 
 
 
 
Begrüßung: 
 
Her
r Fischer-Baumeister begrüßt alle Anwesenden. In der Veranstaltung werden komplexe 
Planverfahren behandelt. Er wird sich als Gesprächsleiter um einen stringenten Gesprächs-
verlauf bemühen. Jedoch sollen alle Meinungen und Fragen berücksichtigt werden.  
Einleitung: 
 
Her
r Schowe stellt die Teilnehmer seitens der Verwaltung vor. Zu den Projekten stehen je-
weils Vertreter der Investoren und z.T. Verfasser der Gutachten für Rückfragen zur Verfü-
gung.   
Der vorgesehene Veranstaltungsablauf wird vorgestellt. Fragen und Meinungen sollen nach 
der Vorstellung des Masterplans Stadthäfen in den jeweiligen Themenblöcken „Vorläufiger 
Entwurf Verkehrsuntersuchung Masterplan“, „Projekt Hafencenter“, „Projekt Neuhafen“ und 
„Bauleitplanung“ erörtert werden.  
Bis zur heutigen Veranstaltung hat bereits ein umfassender Planungs-, Beratungs- und Be-
teiligungsprozess stattgefunden. Eine Chronologie zu den bisherigen Beschlüssen der Bau-
leitplanung und des Ablaufs des Hafenforums wird vorgestellt.  
Prozesse der Stadtentwicklung und Stadtplanung sind immer das Ergebnis von Abwägun-
gen und Kompromissen. Eine vollständige Berücksichtigung von Einzelinteressen ist damit 
nahezu immer ausgeschlossen. 
Die heutige Darstellung der Projekte „Hafencenter“ und „Neuhafen“ sind als Zwischenergeb-
nisse zu verstehen. Weitere Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger  wird es im Rahmen 
der Bauleitplanung geben. Entsprechende Anregungen sind genauso wie die Stellungnah-
men interner und externer Ämter in die abschließende Abwägung einzustellen. Entspre-
chend sind auch die bisher vorliegenden Gutachten als Entwürfe zu verstehen.  
Die jetzigen Planungsstände sind jedoch unter diesem Gesichtspunkt durch die politischen 
Gremien der Stadt Münster bestätigt und für die frühzeitige Bürgerbeteiligung freigegeben 
worden.  
Die anschließende inhaltliche Vorstellung und die jeweilige Diskussion mit Fragen, 
An
tworten, Meinungen werden im Folgenden themenbezogen und nicht chronolo-
gisch dargestellt:  
S. 2   - Masterplan Stadthäfen 
S. 4   - Vorläufiger Entwurf Verkehrsuntersuchung Masterplan 
S. 6   - Projekt „Hafencenter“ 
S. 9   - Projekt „Neuhafen“ 
S. 10 - Bauleitplanung 
S. 10 - Verschiedenes

- 2 - 
Masterplan Stadthäfen: 
 
Her
r Franke erläutert den Masterplan Stadthäfen Münster, der am 14.12.2011 vom Haupt-
ausschuss der Stadt Münster beschlossen wurde. Die Berücksichtigung entsprechender 
Änderungen aus dem o.g. Beschluss wurde am 03.05.2012 vom Ausschuss für Stadtent-
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Wirtschaft bestätigt. Die grundlegenden Ziele für 
die verschiedenen Teilräume werden dargestellt:  
- Bereich ehem. OSMO-Areal = Allgemeine Wohnnutzungen / an der Wasserkante 
Mischnutzung 
- Bereich südl. Hansaring / östl. Fr.-Ebert-Str. = Gemischte Nutzungen 
- Bereiche Kreativkai / westl. Bernhard-Ernst-Str. / Kulturszene Hawerkamp = Kreative 
und kulturelle Nutzungen, Dienstleistungen, Gastronomie  
- Bereiche östl. Albersloher Weg / westl. Hafenstr. = Klassische Büronutzungen 
- Bereiche südl. Stadthafen 1, westl. DEK / östl. DEK, nördl. Feuerwache 2 / östl. Fr.-
Ebert-Str. / westl. Lippstädter Str. = Gewerbliche Nutzungen 
- Bereich südl. Am Mittelhafen = Versorgungsfläche der Stadtwerke 
- Bereich östl. DEK / westl. Lütkenbecker Weg = (Kunst-) Handwerkliche Nutzungen 
- Bereiche südwestl. Lütkenbecker Weg / nördl. B 51 sowie westl. u. östl. Industrieweg = 
Industrielle Nutzungen 
- Bereiche westl. Albersloher Weg / nördl. u. südl. Kulturszene Hawerkamp / südöstl. 
DEK, Nieberdingstr. = Messe-/Kongress-Veranstaltungen, Groß-/Open-Air-
Veranstaltungen, Entertainment 
- Bereich westl. DEK / nördl. u. südl. Stadthafen 2 = Hafenfunktionen 
- Bereiche östl. Fr.-Ebert-Str. / östl. Albersloher Weg, nördl. B 51 = Großflächige Einzel-
handelsnutzungen 
Gemäß den Ergebnissen aus dem Hafenforum wurden folgende Ziele in den Masterplan 
au
fgenommen: 
- Die Bezeichnung Stadtbereichszentrum für das „Hafencenter“ wurde entfernt. Ent-
sprechend ist die Fläche nun für gemischte Nutzungen mit großflächigem Einzelhan-
del dargestellt. Die Option für Quartiersparken bleibt erhalten. Die Verkaufsflächen 
werden auf 4.900 qm begrenzt (ehem. 6.400 qm). 
- Die Verlagerung der Gastronomiebetriebe nördlich Stadthafen 1 (Heaven, Coconut-
Beach) in den Bereich südlich Stadthafen 1 soll ermöglicht werden.  
- Eine Wegeverbindung zwischen der Nord- und Südseite des Stadthafen 1 wurde auf-
genommen. 
- Ein öffentliches Wegenetz in Nord-/Südrichtung auf der Fläche des „Neuhafen“-
Projektes wird die direkte fußläufige Verbindung zwischen dem Herz-Jesu-Viertel und 
dem Stadthafen 1 sicherstellen.  Entsprechend ist auch eine Ost-/ Westwegeverbin-
dung über die Projekte „Hafencenter“ und „Neuhafen“ vorgesehen.  
- Über eine Mehrfachbeauftragung sollen verschiedene Architektenbüros für einzelne 
Bauzeilen beauftragt werden.  
- Eine öffentliche Begehbarkeit der Kaiflächen auf der Nord- und Südseite wird sicher-
gestellt. 
Für die Flächen der Stadtwerke nördlich des Stadthafen 1 soll ein Realisierungswettbewerb 
durchgeführt werden. In diesem Wettbewerb sollen auch die Flächen für eine Erweiterung 
des Coppenrath-Verlages sowie die östliche Spitze des „Neuhafen“-Projektes berücksichtigt 
und eine wirtschaftliche Nutzung eines Teilerhaltes der ehem. OSMO-Hallen mit wohnver-
träglicher Nutzung dargestellt werden.  
Für die Flächen südlich des Stadthafen 1 werden städtebauliche Untersuchungen zur Opti-
mierung der Entwicklung durchgeführt. In diesem Rahmen soll der mögliche Erhalt von ha-
fentypischen Gebäuden und Objekten und die Möglichkeit einer öffentlichen Quartierspark-
anlage dargestellt werden.

- 3 - 
Fragen/Meldungen aus dem Publikum : Der Erhalt eines Teils der OSMO-Hallen ist nicht 
als klarer Auftrag/Planungsziel zu verstehen. Im Hafenforum wurde eine Wohnnutzung direkt 
an der Wasserkante abgelehnt.  
Antworten/Stellungnahmen: Diese Aspekte sind im Rahmen des Realisierungswettbewer-
bes zu berücksichtigen. Ein Teilerhalt der Hallen soll unter dem Aspekt einer wirtschaftlichen 
Tragfähigkeit aufgezeigt werden. Eine ggf. untergeordnete Wohnnutzung entlang der Was-
serkante ist nur unter Nachweis der Verträglichkeit mit der freizeitorientierten Nutzung des 
Hafens möglich. Die Inhalte des Wettbewerbes werden noch zu formulieren und durch den 
Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Wirtschaft zu beraten und 
zu beschließen sein.  
Fragen/Meldungen aus dem Publikum : 
 Der Einzelhandelsumfang wird nicht benötigt. Die 
Belange der Durchgrünung, Durchlüftung, Kinderspielplätze und Verkehrserschließung sind 
zu wenig berücksichtigt. 
Antworten/Stellungnahmen: Der Masterplan stellt lediglich die Grobstrukturen dar. Durch 
die entsprechenden planerischen Konkretisierungen sind die genannten Aspekte zu berück-
sichtigen. Es wird auf die folgenden Erläuterungen zu den Themenschwerpunkten verwie-
sen.

- 4 - 
Vorläufiger Entwurf Verkehrsuntersuchung Masterplan: 
 
Her
r Milde stellt den Entwurf der Verkehrsuntersuchung, der den gesamten Planbereich des 
Masterplans Stadthäfen abdeckt, vor. Im Vergleich zur Verkehrsuntersuchung 2009 liegen 
die heutigen Verkehrsbelastungen in einzelnen Abschnitten deutlich höher. Die Gründe hier-
für sind die neuen Strukturen im Hafen, der allgemeine Verkehrszuwachs in Münster und 
eine genauere Datenerfassung durch die neuen Lichtsignalanlagen. 
Bis zum Prognosehorizont 2025 wird münsterspezifisch von einem Zuwachs des Kfz-
Aufkommens von 3,8 % durch die Münsteraner und 10,7 % durch Auswärtige ausgegangen. 
Diese Prognosen liegen deutlich über bundesdurchschnittlichen Prognosen, deswegen man 
hier von einem belastbaren Szenario ausgehen kann.   
Sämtliche Entwicklungsstrukturen des Masterplans wurden berücksichtigt. Für die Projekte 
„Hafencenter“ und „Neuhafen“ konnten die relativ konkreten Strukturen der vorliegenden 
Projektstände berücksichtigt werden. Für die übrigen Bereiche wurden grobe Annahmen 
getroffen. Bezogen auf bislang nicht projektierte Entwicklungsflächen im Geltungsbereich 
des Masterplans Stadthafen ist die Verkehrsuntersuchung jeweils anlass- und projektbezo-
gen fortzuschreiben.   
Für das „Hafencenter“ wird von einer täglichen Frequentierung von 5.000 Kfz (80% über 
Hansaring, 20% über Hafenweg) ausgegangen bei einer Gesamtbelastung von ca. 17.000 
Kfz-Fahrten pro Tag. Im Ergebnis kann daher festgestellt werden, dass aufgrund der eintre-
tenden Entlastungswirkungen beim Ausbau der B 51 3. Bauabschnitt einschließlich der An-
bindung an den Schifffahrter Damm (L 481n) das Verkehrsaufkommen sich gegenüber heu-
te kaum verändern wird. Vergleichend wurden die Veränderungen der Belastungen der 
Friedrich-Ebert-Straße durch den Bau des E-Centers herangezogen. Im Ergebnis kam es 
hier nach der Realisierung des E-Centers nicht zu einer stärkeren Frequentierung der Fried-
rich-Ebert Straße. Dies ist damit zu begründen, dass neue Nutzungen nicht automatisch 
neue Verkehrs erzeugen, sondern dass a) große Verkehrserzeuger zu Umverteilungen im 
Straßennetz führen können und b) der dem konkreten Vorhaben zuzuordnende Quell-/ Ziel-
verkehr oftmals zu nicht unerheblichen Anteilen bereits heute im Netz besteht. 
Die Prognose 2025 berücksichtigt ebenso alle Maßnahmen, die gemäß Darstellung des Flä-
chennutzungsplanes absehbar sind, sowie den planfestgestellten Ausbau der B 51 und den 
Ausbau und die öffentliche Nutzung der Theodor-Scheiwe-Straße gem. Darstellung im Mas-
terplan.  
Der Albersloher Weg und der Hansaring wird in der Konsequenz dieser Berücksichtigung 
kaum eine Änderung erfahren.  
Die Belastung der Schillerstraße könne im theoretischen Falle des Ausbaus der Theodor-
Scheiwe-Straße von derzeit ca. 9.000 auf max. 13.500 Kfz/24 Std. steigen. Die prognosti-
zierte Belastung entspricht der Funktion der Schillerstraße im Straßennetz.    
Die Verkehrsuntersuchung soll dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
ke
hrsplanung und Wirtschaft am 30.08.2012 vorgestellt werden.  
Die projektbezogene, vorläufige Ersteinschätzung der Verkehrsuntersuchung zum „Hafen-
center“ vom Büro nts muss die aktuellen Zahlen dieser Untersuchung noch berücksichtigen. 
Gravierende Änderungen der Ergebnisse sind jedoch aus einer Anpassung dieser Untersu-
chung nicht zu erwarten.  
Fragen/Meldungen aus dem Publikum : Die Schillerstraße wird durch die Entwicklung im 
Bereich der Stadthäfen die verhältnismäßig stärkste Erhöhung an Kfz-Frequentierung erfah-
ren? Die Schillerstraße besitzt heute schon funktionale Defizite! 
Antworten/Stellungnahmen: Aufgrund der möglichen Öffnung / des Ausbaus der Theodor-
Scheiwe Straße wird dies prognostiziert. 
Im Rahmen des „Neuhafen“-Projektes wird in diesem Bereich der Straßenraum der Schiller-
straße verbreitert. Sie wird hier für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer gestalterisch und 
funktional aufgewertet.

- 5 - 
Fragen/Meldungen aus dem Publikum : Warum steuert die Verkehrsplanung nicht gegen 
den allgemeinen Trend der Zunahme durch Kfz-Verkehr? 
Antworten/Stellungnahmen: Die Stärkung des ÖPNV und des Radverkehrs ist ein zentra-
les Ziel der Verkehrsplanung. Der Anteil an ÖPNV und Radverkehr nimmt in Münster im 
Vergleich zu anderen Städten einen absoluten Spitzenwert ein. 
Die im bundesweiten Vergleich deutlich höheren prozentualen Verkehrszunahmewerte sind 
u. a. auf die besonders dynamische Stadtentwicklung Münsters zurückzuführen. Münster als 
solitäres Oberzentrum hat zudem ein besonders hohes Kfz-Pendleraufkommen, welches 
sich in den vergangenen 25 Jahren von 150.000 Kfz-Fahrten auf 300.000 Kfz-Fahrten ver-
doppelt hat und auch künftig überproportional zunehmen wird. Der Pendlerverkehr besteht 
zu 80% aus individuellen Kfz-Verkehr und 20% aus ÖPNV-Nutzungen. 
Der Ausbau der B 51 mit der qualifizierten Anbindung der Wolbecker Straße und an den 
Schifffahrter Damm (L 481n, s. o.) ist eine Maßnahme zur Entlastung des Stadtgebietes, 
auch im Betrachtungskorridor. 
Zudem bedeutet die Maxime der Innenentwicklung vor Außenentwicklung eine Vermeidung 
von unnötigen zusätzlichen Kfz-Verkehren.  
Die Innenentwicklung und die Sicherung von zentralen Versorgungsbereichen sichern den 
nachhaltigen Aspekt der „Stadt der kurzen Wege“.  
Fragen/Meldungen aus dem Publikum:  
 Der Ausbau der B 51 ist Zukunftsmusik. Wie si-
cher ist der Ausbau der B 51, - wie ist der Planungsstand? Der Ausbau der B 51 sollte nicht 
in die Prognose einfließen! Wie kann der Ausbau der B 51 eine Entlastung für die innerstäd-
tischen Bereiche / für den Hansaring bringen?  
Antworten/Stellungnahmen: Zum Ausbau der B 51 besteht ein Planfeststellungsbeschluss. 
Es sind Klageverfahren anhängig. Hierzu werden Entscheidungen im Jahr 2013 erwartet. 
Aus dieser Sicht ist die Frage jedoch nicht, ob es zum Ausbau kommt, sondern wann. Die 
Berücksichtigung dieser Maßnahme ist demnach angebracht. 
Der Ausbau der B 51 wird einen besseren Verkehrsfluss auf der Umgehungsstraße gewähr-
leisten. Verkehre aus den stärker belasteten innerstädtischen Straßen werden auf die Um-
gehungsstraße ausweichen. 
Fragen/Meldungen aus dem Publikum: Was bedeutet die Unterführung Albersloher Weg / 
Hafenstraße, welche Planung liegt hier zugrunde? 
Antworten/Stellungnahmen: Dieses Projekt wird seit langem diskutiert. Es ist nur realisier-
bar, wenn eine Bündelung/Verlagerung von Gleisanlagen durchgeführt und damit das Areal 
des Stückgutbahnhofes städtebaulich entwickelt werden kann. Es ist weiterhin strukturell 
wünschenswert, jedoch fehlen hierfür bisher wirtschaftliche und planungsrechtliche Grundla-
gen. Es ist deshalb nicht im vorläufigen Entwurf der Verkehrsuntersuchung Masterplan be-
rücksichtigt.

- 6 - 
Projekt „Hafencenter“: 
 
Her
r Krause stellt dem aktuellen Konzept das ehem. Konzept aus dem Jahr 2010 (vor dem 
Hafenforum) gegenüber und hebt die Unterschiede hervor.  
Die Verkaufsfläche ist auf 4.900 qm reduziert und verteilt sich nun auf 2 Baukörper. Mit der 
Aufteilung der Zufahrtssituation vom Hansaring und der Stellplatzfläche stellt sich eine stär-
ker betonte Kleingliederigkeit ein. Die Zufahrt vom Hansaring wird mit einer Lichtsignalanla-
ge versehen.  
Die Stellplatzfläche wird u.a. begrenzt vom Spänebunker, der im Rahmen des „Neuhafen“-
Projektes erhalten werden soll. Direkte Blickbeziehungen von der Stellplatzfläche zum En-
semble Verlags- und Atelierspeicher sind gegeben. Die Erschließung der Tiefgarage stellt 
sich nun wesentlich integrierter dar. Die Tiefgaragenzufahrten von der Erschließungstraße 
zum Hansaring und vom Hafenweg sind in die Gebäudestrukturen integriert.  
Eine direkte Wegebeziehung zum „Neuhafen“-Projekt wird berücksichtigt. Vom Hansaring 
aus sind direkte Fuß- und Radwegebeziehungen zum Hafenweg gegeben.  
Die ebenerdige Stellplatzanlage ist gegenüber dem ursprünglichen Konzept verringert wor-
den (162 Stlpl.). In der vom Hafenweg aus erreichbaren Tiefgarage sind ca. 200 öffentliche 
Stellplätze vorgesehen. Insgesamt sind durch das Projekt 515 Stellplätze berücksichtigt.  
Das E-Center schließt um 21.30 Uhr. Die ebenerdige Stellplatzanlage wird um 22.00 Uhr 
geschlossen.  
Die Belieferung des E-Centers erfolgt (vom Hafenweg) über eine separate Zufahrt an der 
Grenze zum „Neuhafen“-Projekt. Im Zusammenhang mit der bestehenden Mauer zum 
ehem. OSMO-Gelände wird die Anlieferzone eingehaust. Der Anlieferverkehr fließt über die 
Schillerstraße ab.  
Neben der Einzelhandelsnutzung sind ca. 4.750 qm für Büro, Dienstleistung, Gastronomie 
und ca. 2.700 qm für Wohnnutzung vorgesehen. 
Fragen/Meldungen aus dem Publikum : 
 Das Konzept des „Hafencenter“ stellt eine Huldi-
gung an den Kfz-Verkehr dar. Wie kann eine Zunahme an Nutzungen zu einer Verringerung 
der Kfz-Belastung auf dem Hansaring führen?  
Wieso ist eine Lichtsignalanlage vorgesehen? Der hierdurch induzierte Stop&Go-Verkehr 
wird zu einer noch stärkeren Lärmbelastung führen, die ohnehin heute schon sehr hoch ist! 
Warum werden nicht die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung gezeigt.  
Die enge Abfolge von Lichtsignalanlagen Dortmunder Straße / „Hafencenter“ / Wolbecker 
Straße wird den Verkehrsfluss drastisch einschränken! Wie viele Lkw werden pro Tag das 
Hafencenter bedienen? Die Verkehrsuntersuchung berücksichtigt nicht die Spitzenbelastung! 
Warum ist keine Durchgrünung des Bereichs vorgesehen? 
Antworten/Stellungnahmen: Einzelhandelsprojekte benötigen auch aus bauordnungsrecht-
lichen Gründen Stellplätze. Neben den Stellplätzen zum Einzelhandelsanteil sind auch öf-
fentliche Stellplätze vorgesehen. Somit werden mit dem Projekt nur z.T. neue Verkehre ver-
ursacht. Bestehende Einkaufsverkehre oder Besucherverkehre (Stadthafen) die bisher in 
diesem Bereich stattgefunden haben, konzentrieren sich nach der Realisierung auf diesen 
Projektstandort als zentraleren Zielstandort (sh. hierzu auch die vergleichende Untersuchung 
E-Center Friedrich-Ebert Straße). Zudem führt der Ausbau der B 51 zur Entlastung inner-
städtischer Verkehrswege. Die durch die Nutzungen des Masterplans sukzessive ausgelös-
ten Verkehrszunahmen werden, wie bereits erwähnt, weitgehend durch die prognostizierten 
Entlastungen Ausbau B 51 / L 481n kompensiert. 
Die Lichtsignalanlage ist nicht aufgrund der Verkehrsbelastung erforderlich, sondern dient 
der sicheren Abwicklung/Begegnung aller Verkehrsteilnehmer. Die Lärmauswirkungen der 
Lichtsignalanlage sind in die vorläufige Voreinschätzung der Schalltechnischen Untersu-
chung eingeflossen, die im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung einge-
sehen werden kann. 
Herr Stroetmann führt aus, dass das E-Center täglich durch 3 Lkw beliefert wird. Er weist auf 
die heutige erhöhte Lkw-Frequentierung des Postgebäudes hin.  
Die vorläufige Ersteinschätzung zur Verkehrsuntersuchung berücksichtigt Spitzenbelastun-
gen.

- 7 - 
Die betreffenden Grundstücke sind bereits heute voll versiegelt. Wir befinden uns in einem 
ur
banen Umfeld. Für das Projekt „Hafencenter“ sind umfangreiche Funktionsflächen erfor-
derlich. 
Fragen/Meldungen aus dem Publikum: Das E-Center ist größer als die Einzelhandelsnut-
zung am Schifffahrter Damm! Mit 4.900 qm Verkaufsfläche des geplanten E-Centers entste-
hen soviel Verkaufsflächen wie jetzt schon an der Wolbecker Straße vorhanden sind! Es ist 
im Viertel bereits eine Sättigung erreicht, jede weitere Verkaufsfläche führt zu einer Ver-
schärfung des Verdrängungswettbewerbes!  
Die Gefahr ist ein umfangreicher Leerstand auf der Wolbecker Straße, - dies wird nicht nur 
von wenigen, sondern von vielen Geschäftsleuten im Viertel befürchtet! Vor allem wird um 
die Existenz von Geschäften mit Magnetwirkung gebangt! Das Gutachten prognostiziere 
mögliche große Umverteilungsverluste für Einzelhandelsnutzungen an der Wolbecker Stra-
ße! 
Im Hafenforum bestand eine breite Ablehnung gegenüber dem „Hafencenter“ – warum wird 
nicht mehr auf diese Meinungen eingegangen? Das „Hafencenter“ will im Hansaviertel nie-
mand! Wer hat das entsprechende Einzelhandelsgutachten beauftragt, Stadt oder Investor?  
Sind in den vorliegenden Gutachten die Erweiterungsabsichten der REWE - Märkte bereits 
berücksichtigt? Durch die Erweiterung der REWE - Märkte entfällt die Notwendigkeit eines 
E-Centers! 
Antworten/Stellungnahmen: Auf der Wolbecker Straße befinden sich ca. 6.000 qm Ver-
kaufsfläche westlich des Hansaringes und ca. 1.000 qm Verkaufsfläche östlich des Hansa-
ringes.  
Die Erweiterungsabsichten der REWE - Märkte verdeutlichen, dass aus Sicht der Handels-
betriebe noch Bedarfe bestehen und hier keine Sättigung besteht. 
Eine zukunftsorientierte Stadtplanung darf im Sinne der Gewährleistung eines freien Marktes 
keinen Konkurrenzschutz betreiben. Die Stadtplanung muss jedoch negative städtebauliche 
Auswirkungen ausschließen. Zukunftsfähige Versorgungsstandorte sind zu sichern. Es wur-
de und wird bestätigt, dass dies u.U. mit negativen Auswirkungen für Einzelne verbunden 
sein kann. Die Stadtplanung hat sich jedoch in diesem Kontext darauf zu konzentrieren, un-
abhängig von Marktschwankungen und einzelbetrieblichen, wirtschaftlichen Aufstellungen 
zukunftsfähige Versorgungsstandorte zu sichern.     
Die Ergebnisse des Hafenforums haben zu dem politischen Beschluss geführt, die Verkaufs-
flächen des „Hafencenters“ auf 4.900 qm zu reduzieren. Der Standort für großflächigen Ein-
zelhandel wurde bereits mit dem Zentren- und Einzelhandelskonzept vom Rat der Stadt 
Münster 2009 bestätigt.  
Die Erfahrung zeigt, dass sich in Beteiligungsverfahren insbesondere Kritiker von Projekten 
positionieren. In der Gesamtabwägung müssen jedoch alle Belange betrachtet und ihre Vor- 
und Nachteile abgewogen werden.  
Die grundsätzliche städtebauliche Vereinbarkeit wird durch die Städtebauliche Wirkungsana-
lyse (Einzelhandelsgutachten) zum „Hafencenter“-Projekt belegt. Das Gutachten ist von den 
Investoren in Abstimmung mit der Stadt beauftragt worden. Diese Vorgehensweise ist bei 
vergleichbaren Projekten unter Berücksichtigung der abschließenden fachlichen Bewertung 
durch die Verwaltung in Abstimmung z.B. mit der IHK, der Bezirksregierung oder dem Ein-
zelhandelsverband gängige Praxis.  
Auch von Herrn Stroetmann wird bestätigt, dass die vorliegende Städtebauliche Wirkungs-
analyse mit Berücksichtigung der Verringerung der Einzelhandelsflächen auf 4.900 qm und 
der Erweitungsabsichten der REWE – Märkte, überarbeitet wird.  
Herr Schowe bekräftigt seine Bereitschaft, einen separaten Dialog mit den Einzelhändlern 
der Wolbecker- bzw. Warendorfer Straße zu führen.  
Fragen/Meldungen aus dem Publikum : 
 Wann wurden die Liegenschaften für das „Hafen-
center“ vom Investor erworben! Ist es legitim die städtische Fläche der Tankstelle durch den 
Investor zu überplanen?

- 8 - 
Antworten/Stellungnahmen: Herr Stroetmann führt aus, dass die entsprechenden Liegen-
schaften in 2001 und 2008 erworben wurden. Herr Schowe führt aus, dass es legitim ist Flä-
chen Dritter konzeptionell zu überplanen. Einem Verkauf städtischer Grundstücke werde 
dadurch nicht vorgegriffen, sondern darüber entscheiden die städtischen Gremien zu gege-
bener Zeit.

- 9 - 
 
Projekt „Neuhafen“: 
 
He
rr Hänsel stellt das Wohnprojekt „Neuhafen“ vor. Die städtebauliche Grundstruktur des 
Entwurfes ist vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und 
Wirtschaft am 03.05.2012 zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung freigegeben worden. Gemäß 
diesem Entwurf sind ca. 312 Wohneinheiten als Stadthäuser, Etagenwohnungen und Pent-
housewohnungen mit verschiedenen Größenzuschnitten geplant. Gemäß Beschluss zum 
Masterplan Stadthäfen ist ein Anteil von 25 % der Wohnungen als mit öffentlichen Mitteln 
grundsätzlich förderfähige Wohnungen einzuplanen. 
Der Entwurf zeichnet sich durch 7-zeilige Bauriegel in Nord-/Südrichtung aus. Die Erdge-
schosszonen sind erhöht. Die Bauriegel werden abwechselnd von Grachten und Wohnwe-
gen unterbrochen. Die Wohnwege sind öffentlich begehbar und sonst nur für Ver- und Ent-
sorgungs- sowie Rettungsfahrzeuge befahrbar. Zudem durchzieht ein öffentlich nutzbarer 
Weg vom Projekt „Hafencenter“ das Wohngebiet in östliche Richtung. Die Grachten werden 
mit Brücken überspannt. Die Regelgeschossigkeit liegt bei 4 Geschossen.  
Zur Schillerstraße wird der Entwurf in 4 Varianten dargestellt: 
- Offener Abschluss der Grachten 
- Halboffener Abschluss 
- Stirn- und Eckabschluss 
- Riegelabschluss 
Das Gebiet ist autofrei geplant. Gemäß Entwurf befinden sich drei Tiefgaragen mit 366 
Stellplätzen unter dem Wohngebiet, die von der Schillerstraße aus erreichbar sind. Die Ka-
pazität würde ggf. auch die notwendigen öffentlichen Stellplätze abdecken.  
Fragen/Meldungen aus dem Publikum :
  Gibt es eine Durchgrünung und was ist mit dem 
Bedarf an Kinderspielflächen? 
Die Qualität des Wohnprojektes wird in Frage gestellt. 
Insgesamt solle das Projekt mit neuen Volumenansätzen überdacht werden, die Varianten 
betr. der Kopfbebauung zur Schillerstraße stellen nur Nuancen dar. 
Werden die förderfähigen Wohnungen zur Schillerstraße orientiert? Wie sind die Aussichten 
auf eine Förderung bzw. wie prioritär wird die Stadt Münster in diesem Zusammenhang be-
handelt?  
Zentrales Problem sei die Gentrifizierung, es fehlen Wohnungen die wirtschaftlich sozial ges-
taltet sind! 
Die Entwicklung des „Neuhafen“-Projektes wird auch Mehrverkehr im Hubertiviertel verursa-
chen! 
Antworten/Stellungnahmen: Herr Kresing führt aus, dass die graphische Darstellung das 
städtebauliche Grundkonzept hervorhebe. In den Wohnwegen sind Grünpflanzungen ge-
plant.  
Die Verwaltung bestätigt, dass Flächen für Kinderspielplätze bisher nicht in dem Grundkon-
zept berücksichtigt sind, diese jedoch durch eine Bedarfserhebung im Rahmen des Bauleit-
planverfahrens festgestellt und gesichert werden.  
Zur Ausrichtung von einzelnen Wohnungsformen gibt es z.Zt. noch keine Aussage.  
Die Stadt Münster wird seit 2011 ein wenig besser mit Mitteln der Wohnungsbauförderung 
bedacht. Konkrete mögliche Fördervolumen zu diesem Projekt können jedoch nicht genannt 
werden.   
Das Problem der Gentrifizierung ist in Münster im Vergleich zu anderen prosperierenden 
Städten nicht so umfangreich. Die stärkste entsprechende Entwicklung im Stadtgebiet betraf 
in den 1970`er Jahren das Kreuzviertel. Die Stadt Münster bemüht sich um die Realisierung 
sozialverträglicher Wohnungen. 
Im o.g. vorläufigen Entwurf Verkehrsuntersuchung Masterplan sind die Entwicklung des 
„Neuhafen“-Projektes und die Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz berücksichtigt.

- 10 - 
Bauleitplanung: 
 
Her
r Krause erläutert die Herleitung zur Abgrenzung des Bebaungsplanes Nr. 541, für das 
der Rat der Stadt Münster am 27.06.2012 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat.  
Mit dem Ziel der Entwicklung einer Wohnnutzung auf dem ehem. OSMO-Areal, der Siche-
rung des Versorgungsstandortes der Stadtwerke Münster GmbH und der Sicherung weiterer 
Strukturen gem. Zielperspektive Masterplan Stadthäfen ist eine Anpassung des Planungs-
rechtes für das ehem. OSMO-Areal, den Bereichen südlich des Stadthafen 1 und östlich des 
Dortmund-Ems-Kanals erforderlich. Diese Bereiche sind z.Zt. von den Bebauungsplänen 
401 und 348 abgedeckt.  
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 541 werden die Bereiche beider bisheriger 
Bebauungspläne einer ganzheitlichen Behandlung zugeführt. Die Wechselwirkungen der 
verschiedenen Bereiche untereinander können so mit einem Bebauungsplanverfahren be-
handelt werden.  
I.d.R. wird mit dem Verfahren eine Aufwertung bisheriger Industriebereiche zu Gewerbebe-
reichen verfolgt. Erkennbar ist z.Zt. dass durch die neue Planung kein Eingriff in ausgeübte 
Nutzungen erfolgt.  
Parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 541 wird die Änderung des Flächen-
nutzungsplanes für die betreffenden Bereiche durchgeführt. 
Allgemeines: 
 
 
 
 
 
 
 
Fra
gen/Meldungen aus dem Publikum: Wie ist das weitere Procedere bzw. wie können 
sich die Bürger in das weitere Verfahren einbringen? 
Gibt es die Möglichkeit eines Bürgerentscheides? 
Antworten/Stellungnahmen: Für das Projekt „Hafencenter“ ist bei positivem Verlauf zum 
Ende des Jahres mit der förmlichen Offenlegung zu rechnen. Für die übrigen Maßnahmen 
kann erst 2013 oder 2014 mit der Offenlegung gerechnet werden. Im Rahmen dieser 1-
monatigen Offenlegung kann jeder Bürger seine Stellungnahme zu der Planung einreichen. 
Wichtig ist, dass Bedenken in diesem Rahmen förmlich eingereicht werden müssen, damit 
sie im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden. Der Zeitraum der Offenlegung wird 
über die Presse und im Internet bekannt gemacht.  
Durch Beschluss des Landtages NRW zu § 26 der Gemeindeordnung ist nun ein unmittelba-
rer Zugang für Bürgerbegehren/Bürgerentscheide zu Aufstellungsbeschlüssen von Bebau-
ungsplänen gegeben.  
Fragen/Meldungen aus dem Publikum:  
 Der Zeitpunkt dieser Veranstaltung kurz vor den 
Sommerferien ist äußerst ungünstig terminiert! Zudem ist eine Veranstaltung mit dem Um-
fang der Themen überfrachtet! 
Antworten/Stellungnahmen: Der Termin ist seit langem abgestimmt. Eine ungünstige Ter-
minierung ist nicht zu erkennen, das große Interesse heute gibt der Terminierung recht.  
Der Umfang der Themen ist den jeweiligen planungsrelevanten Abhängigkeiten geschuldet. 
Fragen/Meldungen aus dem Publikum: Die Bürgerbeteiligung ist überflüssig! Da die Stadt 
die strategischen Flächen nicht erworben hat, gibt es seitens der Stadt/Bürger auch keine 
Möglichkeit mehr der Steuerung der Entwicklung. Die Politik handelt gegen das Bürgerge-
fühl! 
Es fehlen Politiker in dieser Veranstaltung!  
Antworten/Stellungnahmen: Die Stadt besitzt die kommunale Planungshoheit. Ohne Ände-
rungen der Bebauungspläne durch entsprechende politische Beschlüsse sind die zentralen 
Projekte nicht realisierbar.

- 11 - 
Herr Fischer-Baumeister weißt auf die Anwesenheit einiger Politiker im Publikum hin. 
Fragen/Meldungen aus dem Publikum:  Das Herz-Jesu-Viertel bzw. das Hubertiviertel ist 
und wird durch umfangreiche Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen (Abbruch Bunker Ot-
tostraße, Kanal-Tiefbauarbeiten, Ausbau Dortmund-Ems-Kanal). Die anvisierten Projekte 
sollten zurückgestellt bzw. aufgegeben werden! Die Politik handelt gegen das Bürgergefühl! 
Antworten/Stellungnahmen: Negative Auswirkungen wird es geben. Am Beispiel der Ent-
wicklung der Schulstraße ist jedoch auch erkennbar, dass ein zunächst sehr negativ aufge-
nommenes Projekt mittlerweile durch die Nachbarschaft akzeptiert bzw. positiv aufgenom-
men wird.  
Ende 21.50 Uhr 
Münster, 10.08.2012 
gez.       gez. 
________________     ______________________ 
Leifken       Fischer-Baumeister

Anl. 7 - Begründung BPL 535_2014-01-07

308783 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 
  „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 
 
 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 1 von 103 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
B E G R Ü N D U N G  
 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 und Vorhaben- und Erschließungsplan 
„Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“  
 
 
 
Stand: ENTWURF - 12. Dezember 2013

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 
  „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 
 
 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 2 von 103 
 
 
 
 
Inhalt  
1 Planungsgrundlagen ............................................................................................................................................ 5 
1.1 Planungsanlass, allgemeine Beschreibung des Vorhabens ............................................ 5 
1.2  Auswahl des Vorhabenstandortes ............................................................................................ 7 
2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................................... 9 
3 Planungsrechtliche Situation ..........................................................................................................................10 
3.1 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ..........................10 
3.1.1 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem 
Flächennutzungsplan ...............................................................................................10 
3.1.2 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen 
Bebauungsplänen ......................................................................................................11 
3.1.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen ..................................................................12 
4 Räumliche und strukturelle Situation ..........................................................................................................13 
5 Planungsziele .........................................................................................................................................................14 
6 Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans .................................................................................16 
6.1 Grundzüge der Planung ...............................................................................................................16 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ...................................................................................20 
6.2.1 Bestimmung nach Art und Maß der Nutzung ................................................20 
6.2.2 Bebaubare Flächen ....................................................................................................25 
6.2.3 Bauweise und Bauform ............................................................................................27 
6.2.4 Firstrichtung, Dachform ...........................................................................................28 
6.2.5 Material, Farbgebung................................................................................................28 
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen ......................................................................................29 
6.2.7 Freiflächen, Begrünung ............................................................................................30 
6.2.8 Werbeanlagen ..............................................................................................................31 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................................31 
6.3.1 Verkehrliche Situation, Erschließung..................................................................31 
6.3.2 ÖPNV-Anbindung .......................................................................................................36 
6.3.3 Verkehrsflächen ...........................................................................................................36 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ................................................................37 
6.4.1 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte............................................................................38 
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................39
 
6.6 Grünflächen / Begrünung ............................................................................................................39 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen ..........................................................................................39 
6.6.2 Private Grünflächen ...................................................................................................40

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 
  „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 
 
 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 3 von 103 
 
 
 
6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft ...............................................................40 
6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ........................................................................40 
6.6.5 Ausgleichsflächen .......................................................................................................42 
6.7 Immissionsschutz ............................................................................................................................42 
6.7.1 Schallimmissionen......................................................................................................42 
6.7.2 Luftschadstoffimmissionen ....................................................................................62 
6.7.3 Störfall-Betrieb .............................................................................................................64 
6.8 Altlasten / Altstandorte .................................................................................................................65 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie ....................................................................................................70 
6.10 Artenschutz ........................................................................................................................................71 
7 Flächenbilanz .........................................................................................................................................................73 
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht ....................................................................................74 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung .....................................................................................................74 
8.2 Kurzdarstellung der Planung ......................................................................................................75 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..........................................77 
8.3.1 Fachgesetze ..................................................................................................................77 
8.3.2 Fachplanungen ............................................................................................................78 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ......................79 
8.4.1 Mensch ............................................................................................................................79 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ..........................................................84 
8.4.3 Boden ...............................................................................................................................85 
8.4.4 Wasser ..............................................................................................................................87 
8.4.5 Klima / Luft .....................................................................................................................89 
8.4.6 Landschaft / Ortsbild .................................................................................................89 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ..................................................................90 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ..................................................................90 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen ..............................................................................................90 
8.5 Eingriffsregelung .............................................................................................................................91 
8.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ..........................................93 
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..................................................................................93 
8.8 Monitoring ..........................................................................................................................................94 
8.9 Zusammenfassung .........................................................................................................................95 
9 Abwägung ...............................................................................................................................................................99 
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleich ......................................................................99 
9.2 Sonstige Umweltbelange, verbleibende Auswirkungen ...............................................99 
9.3 Gesamtabwägung ...........................................................................................................................99 
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ................................................................. 103

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Verkehrsplanung
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  „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 
 
 
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 Dipl. Ing. Bernd Strey  Düsselstraße 11  Am Mittelhafen 42 - 44 
 Dipl. Ing. Martin Rogge  40219 Düsseldorf    48155 Münster 
 Architekten + Stadtplaner  Telefon 0211 393055   Telefon 0251 45984  
   Telefax 0211 393056   Telefax 0251 58803 
 
 eMail: office@stadtraum-architekten.de, im Internet: www.stadtraum-architekten.de

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*1) Masterplan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster 
 Stadt Münster, Dezernat III / Stadtplanung, aktualisierte Fassung Mai 2012 
*2) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2009 
 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Juli 2009 
 
1 Planungsgrundlagen  
1.1 Planungsanlass, allgemeine Beschreibung des Vorhabens  
Um dem Wandel im Nutzungs- und Funktionsgefüge im Bereich der Münsteraner Stadthäfen aktiv 
zu begegnen, hat die Stadt M ünster zur Bewertung und Steuerung zuk ünftiger Entwicklungs-
potentiale einen Masterplan ‚Stadthäfen Münster’ *1) aufgestellt, dessen grundlegende Zielaussagen 
bereits im Jahre 2004 gefasst und in der vorliegenden aktualisierten Fassung vom 03.05.2012 vom 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) der Stadt Münster 
als handlungsleitende Grundlage f ür die weitere strukturelle und städtebauliche Entwicklung  und 
die erforderlichen Bauleitplanverfahren im Bereich der Stadth äfen M ünster beschlossen wurden. 
Unter der Gebietskategorie 12 wird im Masterplan für den Bereich s üdlich des Hansarings , auf den 
ehemals gewerblich genutzten Flä chen zwischen Schillerstraße und Hafenweg, als Standortpotenti-
al die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels mit einer maximalen Verkaufsfläche von 4.900 m² mit 
ergänzenden Wohn-  und Dienstleistungsnutzungen benannt. Die Zielsetzungen für den Standort 
gehen zurück auf das ‚Einzelhandelskonzept - Leitlinien der räumlichen Entwicklung, 2004‘, das als 
vorgeschaltetes, gesamtstädtisches Plan - bzw. Entwicklungskonzept i .  S .  d e s  §  1  A b s .  6  N r .  1 1  
BauGB die Voraussetzung für die Darstellung des Bereiches im Masterplan Stadthäfen lieferte. In der 
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Münster *2) ist der Bereich Hansa-
ring/Osmo mit der Kennzeichnung ‚Planungsziel: Stadtbereichszentrum ‘ hervorgehoben und in 
Abstimmung auf die Vorgaben der Landesplanung mit der kompletten Neuentwicklung als eines in 
die Siedlungsstrukturen der östlichen Mü nsteraner Innenstadt integrierten  Versorgungsbereichs 
mittelzentraler Stufe belegt.  
Mit dem vorliegenden  vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 soll dem Entwicklungsziel von 
Versorgungs-, Dienstleistungs- und Wohnangeboten im Stadtquartier nun entsprochen werden. Als 
traditionsreiches Handelsunternehmen aus Münster beabsichtigt die Firma STROETMANN a ls Inves-
tor und Vorhabenträger ein ganzheitliches Konzept aus großflächigen Einzelhandelseinrichtungen, 
Gastronomie, Dienstleistungsangeboten , Praxen , Büro- und Wohnnutzungen sowie einer erg än-
zenden Quartiersgarage am Standort zu realisieren und somit zu einer Gesamtattraktivierung und 
langfristigen Sicherung der stadtr äumlichen und nutzungsspezifischen Qualit äten im Quartier be i-
zutragen. 
Kern der Planung ist die Errichtung eines Verbrauchermarktes (E -Centers) mit einer Verk aufsfläche 
(VK) von 3.000 m ² zuzüglich eines angeschlossenen Getränkemarktes mit 400 m² VK, eines Lebens-
mitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 900 m² sowie eines Drogeriefachmarktes mit 550 m²

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*3) Hafenforum, Prozess zur Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen Münster 
 Beschluss Juni 2010 , Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft der Stadt Münster 
VK und einer Apotheke von  50 m² VK sowie den erforderlichen Kundenstellplä tzen. Zur städtebau-
lich funktionalen Einbindung der Einzelhandelsnutzungen in die bestehende Stadtstruktur werden 
als erg änzende Nutzungen Fl ächen f ür Dienstleistungsbetriebe/Praxen/Büros, Gastronomie und 
Wohnnutzungen für rd. 33 Wohneinheiten realisiert, von denen ca.  30 %  den Wohnraumförd e-
rungsbestimmungen für öffentlich geförderte Wohnungen entsprechen.  Insgesamt betr ägt die 
maximale Gesamtverkaufsfläche der geplanten Einzelhandels einrichtungen 4.900 m², die Flä chen 
für die ergänzenden Nutzungen umfassen mit rd. 3.400 m² für Dienstleistungen/Praxen/Büros, 1.000 
m² für Gastronomie und rd. 3.000 m² für die Wohnnutzungen, insgesamt rd. 7.400 m².     
Abgeleitet aus den betrieblichen A bläufen und funktionalen Notwendigkeiten  gruppieren sich die 
geplanten Handelseinrichtungen über einen Haupteinfahrtsbereich vom Hansaring  um einen zent-
ralen Platz als ebenerdiger Kundenparkplatz zum Hafenweg. Der nordöstliche Gebäudeteil umfasst 
im Erdgeschoss das E-Center sowie die Flä chen für Drogeriemarkt, Apotheke, Dienstleistungen und 
ergänzende Gastronomienutzungen. Die Obergeschosse der teilweise viergeschossigen Bebauung 
sind Dienstleistungen/Praxen /Büros sowie Wohnnutzungen vorbehalten.  Nach Westen markiert 
eine siebengeschossige Turmbebauung den Einfahrt sbereich zum Hansaring, den zentralen Inne n-
bereich prägt ein sich aus der Fassade entwickelnder rd. 25 m hoher ‚Uhrenturm‘ zur Aufnahme der 
erforderlichen technischen Anlagen. Der südwestliche Geb äudebereich nimmt im Erdgeschoss die 
Flächen f ür den Lebensmitteldiscounter mit erg änzender Gastronomie sowie Dienstleistun-
gen/Praxen/Büros und Wohnnutzungen in den Obergeschossen auf. Die Bebauung erh ält eine drei-
geschossige Raumbegrenzung zum Platz, zum Hansaring nimmt die Viergeschossigkeit die angren-
zenden Gebäudehöhen der bestehenden Gebäude auf. Der Hafenweg wird im Westen viergeschos-
sig begrenzt, nach Osten öffnet sich der Platz mit einer Baumeinfassung zur Stra ße. Der ehemalige 
Spänebunker zum Hafenweg sowie die im Zusammenhang mit dem Bunker stehende 10,90 m hohe 
Grenzwand im unmittelbaren östlichen Anschluss an den Vorhabenbereich  sollen entsprechend 
den Maßgaben des Hafenforums*3)   (s. Kapitel 5) als prägender Ausdruck der früheren Gewerbenut-
zung erhalten bleiben, mit dem Erhalt ist eine Lärmabschirmung gegenüber den im Vorhabenb e-
reich angrenzenden Kundenparkplatz gegeben. Alle Nutzungen im Vorhabenbereich sind barrier e-
frei erschlossen. 
Neben den aufstehenden Geb äuden im neugestalteten baulichen Kontext und einem  Kundenpark-
platz mit rd. 158 ebenerdigen Stellplätzen ist das Vorhabengrundstück zusätzlich mit einer Tiefgara-
ge unterbaut. In der Tiefgarage mit insgesamt rd. 365 Stellplätzen befinden sich neben zus ätzlichen 
Kundenparkplätzen die notwendigen Stellplä tze aus der Vorhabennutzung mit Dauerparkplätzen 
für die Mieter. Darüber hinaus soll sie als Quartiersgarage mit anteilig ca. 200 -220 öffentlichen Stell-
plätzen dem bestehenden Parkdruck im Quartier entgegenwirken und somit die verkehrliche Situ a-
tion im Planbereich verbessern.  Alle Stellplä tze im Vorha benbereich sind kostenpflichtig und wer-

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 7 von 103 
 
 
 
den bewirtschaftet. Der Kundenparkplatz ist alleinig vom Hansaring anfahrbar, die Tiefgarage erh ält 
Ein- und Ausfahrten vom Hansaring als auch zum Hafenweg.  
Mit Umsetzung der Entwicklungsziele ist eine Verlagerung des derzeit noch auf dem Vorhaben -
grundstück bestehenden Postzustellstützpunktes in ein neu zu errichtendes Geb äude im s üdlichen 
Hafengebiet erforderlich. Der Erwerb des Ersatzgrundst ückes und Neubau des Zustellst ützpunktes 
erfolgt durch den Vorhabentr äger, nach Fertigstellung und Bezug der Neuimmob ilie wird der b e-
stehende Altbau im Vorhabenbereich r ückgebaut. Darüber hinaus ist mit der Umsetzung der Vo r-
habenplanung der Rückbau des im nordöstlichen  Anschlussbereich des Vorhabengrundstücks zur 
Schillerstraße bestehenden ehemaligen Wirtschaftsgebäudes sowie der Tankstelle auf dem derzeit 
noch im Eigentum der Stadt Münster befindlichen Grundstück zum Hansaring verbunden.  
Östlich des Vorhabenbereichs wird auf den angrenzenden Flä chen des ehemaligen Werksgeländes 
der Firma OSMO das neue Wohnquartier ‚Neuhafen-Münster‘ entwickelt. E ine Vernetzung des Vo r-
habenstandortes mit dem zuk ünftigen neuen Stadtquartier wird über eine Wegeverbindung  über 
das Vorhabengrundstück hergestellt und planungsrechtlich gesichert. 
Die Umsetzung der Planung erfolgt über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem äß § 12 
BauGB, wobe i die Errichtung der benannten Vorhabenn utzungen auf dem Gesamtgrundst ück des 
Vorhabenträgers den Vorhabenbereich darstellt. Neben dem Vorhabenbereich ist zur Sicherung 
einer geordneten st ädtebaulichen Entwicklung das noch unbebaute Flurst ück 898 im westlichen 
Planbereich zum Hafenweg als sog. Anpassungsbereich mit einer Einzelhandels-, Dienstleistungs- 
und Wohnnutzung in den Geltungsbereich des VBP 535 mit aufgenommen worden.  
Die Einleitung des planungsrechtlichen Verfahrens zur Umsetzung der Entwicklungsziele erfolgte 
durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 „Hansaring / 
Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Stra ße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durch den Rat der Stadt 
Münster in seiner Sit zung am 07.07.2010. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Am tsblatt 12 der 
Stadt M ünster a m 16.07.2010 öffentlich bekanntgemacht. Die fr ühzeitige Beteiligung der Öffent-
lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer Informationsveranstaltung der Stadt M ünster 
zum Hafenforum/Masterplan ‚Stadthäfen M ünster‘ am 05.07.2012 durchgeführt, die Veranstaltung 
wurde orts üblich bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4  Abs. 1  
BauGB erfolgte in der Zeit vom 11.10.2013 bis einschließlich 15.11.2013.  
1.2 Auswahl des Vorhabenstandortes  
Die Auswahl des Standortes zur Errichtung der Vorhabennutzungen ist aus de n Zielaussagen  des 
Masterplans Stadthäfen Münster abgeleitet, der für den Bereich zwischen Hansaring und Hafenweg, 
auf den ehemaligen Flächen der Holzhandlung Wehmeyer und dem zurzeit noch von der Post AG 
genutzten Grundst ück ‚Hansaring 64 ‘, als Standortpotential gro ßflächige Einzelhandelsnutzungen

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 8 von 103 
 
 
 
mit erg änzenden Wohn- und Dienstleistungsnutzungen vorsieht . Die Entwicklungsziele gehen z u-
rück auf das  Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Mü nster, das den Standort als zentralen 
Versorgungsbereich "B6 Hansaring/Osmo“ zur Etablierung eines integrierten Versorgungsbereiches 
mittelzentraler Stufe (Stadtbereichszentrum) mit dem Angebotsschwerpunkt einer Ansiedlung 
großflächiger nahversorgungsrelevanter Angebote dargestellt.  Zusammen mit den bereits best e-
henden Einrichtungen an der Warendorfer Stra ße und der Wolbecker Stra ße soll der Standort  sied-
lungsbereichs- bzw. stadtteil übergreifende Versorgungsaufgaben im Stadtbereich Ost überneh-
men.  
Neben der Ber ücksichtigung landesplanerischer Belange b ei der Bewertung des Standortes als Ei n-
zelhandelsstandort sind die städtebaulichen und verkehrlichen  Rahmenbedingungen sowie die 
Verfügbarkeit der Liegenschaften  zur Umsetzung der Entwicklungsziele in die Betrachtung eing e-
flossen. Als teilweise freies bzw. mit Aufgabe der Nutzung durch die Post AG  frei werdendes Grund-
stück ist die Sicherung d er brachliegenden , ehemals gewerblich genutzten Flä chen im Sinne einer 
geordneten städtebaulichen Entwicklung ein erstrangiges Planungsziel. Über die Lage zwischen der 
Hauptverkehrsachse Hansaring und dem Hafenweg sowie über die Anbindung zur Schillerstra ße ist 
eine optimale Lenkung der Verkehre entsprechend den funktionalen und nutzungsspezifischen 
Erfordernissen m öglich. Mit der Firma STROETMANN Grundbesitz-Verwaltung GmbH & Co. KG als 
alleinige Grundstückseigentümerin der Liegenschaften im Vorhabenbereich ist eine Umsetzung des 
Vorhabens als ganzheitliches Nutzungs- und Gestaltungskonzept sichergestellt.  
Aufgrund der benannten Inhalte stehen al ternative Ansiedlungsstandorte auch unter Berücksichti-
gung der raum - und landesplanerischen Vorgaben nicht zur Verf ügung, mit Umsetzung der Vorh a-
benplanung wird vielmehr den alleinigen Entwicklungszielen am Standort entsprochen.

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2 Geltungsbereich  
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauu ngsplans Nr. 535 setzt sich zu sammen aus de n 
Grundstücksflächen des Vorhabentr ägers, die zusammen mit den derzeit noch im Eigentum der 
Stadt Münster befindlichen Flä chen einer bestehenden Tankstelle den  Geltungsbereich des Vorh a-
ben- und Erschlie ßungsplans (Vorhabenbereich)  darstellen, Teilen des Hafenweg s als Stra ßenver-
kehrsfläche und der Ergänzungsfläche (Anpassungsbereich-Hafenweg) nach W esten als freies  
Grundstück zum Hafenweg. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 2,7 ha. Das Plangebiet 
wird begrenzt 
• im Norden  vom s üdwestlichen Punkt des Flurst ücks 866 durch die  südliche Flu rstücks-
grenze des Flurst ücks 896, von dort abknickend auf die westliche Grenze des Flurst ücks 
898 und deren Verlä ngerung auf die nördliche Flurstücksgrenze des Flurst ücks 897, von 
dort abknickend auf die westliche Flurst ücksgrenze des Flu rstücks 530 und 527, von dort 
abknickend auf die n ördlichen/nordwestlichen Flurstücksgrenzen der Flurst ücke 527, 
727, 726, 809, von dort abknickend auf der südwestlichen/südlichen Flurstücksgrenze des 
Flurstücks 356, von dort abkni ckend auf die s üdöstliche Flurstücksgrenze der Flurst ücke 
356, 354 und 909,  von dort abknickend auf die südwestliche und südöstliche Grenze der 
Flurstücke 909 und 908,  v o n  d o r t  a b k n i c k e n d  a u f  d i e  südwestlichen Flurst ücksgrenzen 
der Flurst ücke 348, 346 und 345  und von dort abknickend auf die nordwestliche und 
nordöstliche Grenze des Flurstücks 712 bis zur Schillerstraße,   
• im Osten durch die südöstliche/östlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 712, 814, 724 , 
360 und 535 sowie deren Verlängerung über das Flurstück 609 als Parzelle des Hafenw e-
ges auf die nördliche Grenze des Flurstücks 195, 
• im Süden durch die n ördlichen Flurstücksgrenzen der Flurst ücke 195, 592, 591, 608, 597, 
596, 524, 523, 602, 603, 649 und 648, 
• im Westen durch die Verlängerung der westlichen Flurst ücksgrenze des Flurst ücks 648 
nach Norden über die Grenze des Flurst ücks 647 als Par zelle des Hafenweg s auf die süd-
westliche Ecke des Flurstücks 866 als Ausgangspunkt.  
Innerhalb der Gemarkung Münster umfasst das Plangebiet folgende Flurstücke: 
Flur 147: Flurstücke 360, 361, 527, 529, 530, 532, 533, 534,  535, 712, 722, 724- 727, 809, 814 und 898 
jeweils vollständig sowie das Flurstück 897 teilweise. 
Flur 148:  Flurstück 601 vollständig sowie die Flurstücke 609 und 647 jeweils teilweise. 
Die Grenzen des r äumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s sind im 
Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet.

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3 Planungsrechtliche Situation  
3.1 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen  
3.1.1  Vorbereitende B auleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan   
Das Stadtquartier i m nördlichen übergeordneten Planbereich zum vorhabenbezogenen Beba u-
ungsplan Nr. 535 wird geprägt durch gemischte Nutzungen  entlang den Hauptverkehrsachsen  
Hansaring und Wolbecker Stra ße und eine überwiegende Wohnnutzung in den den Hauptstra ßen 
abgewandten ‚Innenbereichen‘.  Nach Süden, zum Stadthafen I, sind die Flä chen entsprechend ihrer 
zum Teil noch bestehenden oder ehemaligen gewerblichen Nutzung im wirksamen Fl ächennut-
zungsplan der Stadt M ünster als Gewerbegebietsflächen dargestellt, im weiteren s üdlichen Verlauf 
grenzt das bestehende Industriegebiet an den Stadthafen. Entsprechend dieser Nutzungsstruktur ist 
der Geltungsbereich des vorhabenbezo genen Bebauungsplans Nr. 535 im Fl ächennutzungsplan im 
Wesentlichen als G emischte Bauflä che (M) dargestellt. Dies betrifft die Bereiche östlich der Dor t-
munder Straße, südlich des Hansarings sowie s üdwestlich der Schillerstra ße. Lediglich im s üdöstli-
chen Teil des Plangebiets, über eine Länge von ca. 140 m und mit einer mittleren Tiefe von rd. 50 m, 
sind die Flächen nördlich des Hafenwegs entsprechend der ehemaligen rein gewerblichen Nutzung  
Teil der s üdlich und östlich angrenzenden Gewerbegebietsdarstellung (GE).  Die Verkehrsfläche des 
Hafenweges selbst ist in die Darstellung des Gewerbegebietes mit einbezogen.  
Mit der Errichtung einer großflächigen Einzelhan delsnutzung in Kombination mit  Dienstleistungs-
nutzungen, B üros, Praxen, Gastronomie und Wohnen entspricht die geplante Vorhabennutzung 
grundsätzlich den Nutzungszielen des bestehenden Stadtquartiers als Gemischte Bauflä che. Da im 
rechtswirksamen Flächennutzungsplan jedoch nur Teilflächen des Vorhabenbereich s als Gemischte 
Bauflächen (M) dargestellt sind, ist zur  Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 535 eine Änderung des Fl ächennutzungsplans erforderlich. Die Änderung um-
fasst inhaltlich ausschließlich den südlichen Bereich des Vorhaben - und Erschließungsplans (Vorha-
benbereich) zum Hafenweg , f ür die Stra ßenverkehrsfläche des Hafenwegs bleibt die bestehende 
Darstellung als Gewerbegebiet  (GE) unver ändert erhalten.  Für die  Ergänzungsfläche (Anpassungs-
bereich) nach Westen entlang des Hafenwegs bleib t das Entwicklungsziel entsprechend der best e-
henden Darstellung einer Gemischten Baufläche ebenfalls unverändert erhalten. Neben der Darstel-
lung des Planbereichs als Gemischte Bauflä che wird die mit dem Vorhaben geplante Errichtung 
einer Quartiersgarage zur Verbesserung des Stellplatzangebotes im Bereich des Stadthafens I mit rd. 
200 - 220 Stellplätzen als ‚Öffentliche Parkfläche‘ in die D arstellung der Flä chennutzungsplanände-
rung übernommen.  
Mit der Darstellung des Vorhabenbereichs als Gemischte Bauflä che (M) auf der Ebene des Flä chen-
nutzungsplans und den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im vorhabenbezogenen B e-
bauungsplan ( Einzelhandel, Dienstleistungen/Praxen /Büros, Gastronomie, Wohnen ) wird den Vo r-
gaben gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zur Entwicklung des Bebauungsplans aus dem  Flächennutzungs-
plan in vollem Umfang entsprochen.

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Die Änderung des Fl ächennutzungsplans erfolgt als 39 . Änderung des wirksamen fortgeschriebe-
nen Flächennutzungsplans der Stadt M ünster im Parallelverfahren gem äß § 8  A b s .  3 BauGB. Die 
Aufstellung der 39. Änderung w u r d e  v o m  R a t  d e r  S t a d t  Münster in seiner Sitzung am 07.07 .2010 
gemäß § 2 Abs. 1   BauGB beschlossen und im Amtsblatt 12 der Stadt M ünster am 16.07.2010 öf-
fentlich bekanntgemacht. Die fr ühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem äß § 3 Abs. 1 BauGB 
wurde in Form einer Informationsveranstaltung der Stadt Mü nster zum Hafenforum/Masterplan 
‚Stadthäfen Münster‘ am 05.07.2012 durchgef ührt, die Veranstaltung wurde orts üblich bekanntge-
macht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1  BauGB erfolgte in der Zeit vom 
11.10.2013 bis einschließlich 15.11.2013. 
3.1.2  Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskr äftigen Bebauungspl änen 
Die durch den vorhabe nbezogenen Bebauungsplan Nr. 535  zu überplanenden Flä chen liegen  im 
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 401 „Stadthafen I / Albersloher Weg “ in der Fassung der 5. 
Änderung, rechtskräftig seit September 2006.   
Der Bebauungsplan Nr. 401 setzt f ür das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  die 
Flächen östlich der Dortmunder Stra ße, südlich des Hansarings und s üdwestlich der Schillerstra ße 
als Mischgebiete (MI) in geschlossener Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und einer 
Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,8 fest. Die Geschossigkeit zu den angrenzenden Verkehrsfl ächen 
ist auf max. 4 Vollg eschosse begrenzt, rückwärtig wird eine Bebaubarkeit mit ein - bis zweigeschos-
sigen Gebäuden planungsrechtlich ermöglicht. Für den nördlichen Planbereich ist als Entwicklungs-
ziel eine Fortführung der äußeren straßenbegleitenden Mischgebietsbebauung in den Blockinnen-
bereich mit einer öffentlichen  Grünfläche als wohnungsnahe Spielplatzfläche festgesetzt, die Pla-
nungen wurden jedoch nicht umgesetzt. Der südliche Planbereich zum Hafenweg ist im rechtskr äf-
tigen Bebauungsplan entsprechend seiner ehemaligen gewerblichen Nutzung als Gewerbegebiet 
(GE) mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,8 sowie über eine maximale IV -Geschossigkeit mit 
einer zulässigen Gebäudehöhe von bis zu 16,00 m planungsrechtlich gesichert.  
Die Umsetzung der E ntwicklungsziele des vorhabenbezogenen B ebauungsplans Nr. 535 mit einer 
langfristigen Sicherung der Versorgungsfunktionen im südöstlichen Stadtquartier und Belebung des 
Standortes über ergänzende Dienstleistungs-, Gastronomie- und Wohnnutzungen ist in den beste-
henden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 401 nicht möglich, so dass eine Änderung des b e-
stehenden Planungsrechts erforderlich ist. D ie Änderung erfolgt über das Instrumentarium des vo r-
habenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 1 BauGB . Mit Inkrafttreten des vorhaben bezo-
genen Bebauungsplans Nr. 535 werden in seinem Geltungsbereich die  bisher gültigen Festsetzun-
gen des Bebauungsplans 401 aufgehoben.

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*1) Masterplan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster 
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*2) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2009 
 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Juli 2009 
3.1.3  Sonstige Satzungen, Verordnungen  
Mit der Errichtung gro ßflächiger Einzelhandelseinrichtungen in Kombination mit einem zus ätzli-
chen Angebot an Dienstleistungsnutzungen, Büros, Praxen, gastronomischen Einrichtungen,  
Wohnnutzungen sowie zusätzlichen Quartiersparkplätzen zur verkehrlichen Entlastung des Stad t-
viertels entsprechen die Planungsinhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 den  
Zielsetzungen des Masterplans ‚Stadthäfen Münster’ *1) sowie den Vorgaben des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzeptes der Stadt Münster *2).  
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535  liegt im Geltungsbereich der 
‚Satzung der Stadt M ünster über das besondere Vorkaufsrecht f ür den Bereich Bah n-
hof/Hansaviertel/Stadthafen‘ vom 12.10.1990 und ist dar über hinaus Bestandteil des Sanierungsg e-
bietes Hafen I gem äß ‚Satzung der Stadt M ünster über die f örmliche Festlegung des Sanierungsg e-
bietes Hafen/Halle Münsterland‘ vom 12.11.1992. Belange aus dem besonderen Vorkaufsrechts st e-
hen dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht entgegen, mit der Umsetzung der Vorhaben-
planung  wird dem Erfordernis st ädtebaulicher Sanierungsma ßnahmen zur Behebung st ädtebauli-
cher Missstände entsprochen.  
Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Mü nster sind vom vorhabenbezogenen Beba u-
ungsplan Nr. 535 nicht betroffen.

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 
  „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 
 
 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 13 von 103 
 
 
 
4 Räumliche und strukturelle Situation  
Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch die heterogenen Bebauungen  im Übergang der stra ßen-
begleitenden geschlossenen Blockstruktur der auslaufenden s üdöstlichen Innenstadt zu den B üro- 
und Dienstleistungseinrichtungen bzw. gewerblich genutzten Geb äuden und Anlagen im Umf eld 
der Münsteraner Stadthäfen.   
Nach Norden z um Hansaring und im Anschluss zur Schillerstra ße begren zt eine 4 - 5 geschossige 
Blockrandbebauung mit in weiten Teilen gemischten Nutzungen in den Erdgeschossen und einer 
überwiegenden Wohnnutzung in den Obergeschossen den Planbereich . Mit einem Penny - und 
Rewe-Markt sowie mehreren kleinteiligen Laden- und B üronutzungen sind am Hansaring bereits 
diverse Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote vorhanden. Nach Westen zur Do rtmunder 
Straße, n ördlich des Hafenwegs, wird die Struktur durch ein 4 - geschossiges B ürogebäude b e-
stimmt, das über den Neubau  eines Wohn - und Gesch äftshauses auf der  östlich angrenzenden  
Brachfläche (Anpassungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  Nr. 535) im Sinne einer 
geschlossenen Straßenrandbebauung räumlich fortgeführt werden soll. Nach Osten zwischen Schi l-
lerstraße und Hafenweg grenzen die gro ßmaßstäblichen aufgelassenen Anlagen und Hallen des 
ehemaligen Werksgelä ndes der Firma OSMO  an. Der ehemalige Sp änebunker im unmittelbaren 
östlichen Anschluss an das Plangebiet ist dabei prägender Ausdruck der früheren Gewerbenutzung. 
Der eigentliche Vorhabenbereich zwischen Hansaring und Hafenweg stellt sich nach Abriss der 
ehemaligen Gewerbebaute n der Holzhandlung Wehmeyer in weiten Teilen als brachgefallene G e-
werbefläche dar, lediglich mit der Tankstelle im Eingangsbereich vom Hansaring, einem ehemaligen 
Wirtschaftsgebäude im nordöstlichen Anschluss zur Schillerstraße und mit den 3 -geschossigen, 
zurzeit noch durch die Deutsche Post AG als Postzustellstützpunkt genutzten Gebäude im Blockin-
nenbereich sind noch bauliche Anlagen bzw.  Nutzungen auf dem Grundst ück vorhanden. Mit Ver-
lagerung des Postzustellstützpunktes an einen neuen Standort im Bereich der südlichen Stadthäfen 
werden die Gebäude zugunsten der geplanten Vorhabennutzungen aufgegeben.  
Südlich des Hafenweges  grenzen nach Osten 3 - 7  geschossige ehemalige Speicher-, Lager-  und 
Verwaltungsgebäude der fr üheren Hafennutzungen an s Plangebiet; teilweise aufwendig saniert 
nehmen sie heute Veranstaltungs-, Gastronomie- sowie Büro- und D ienstleistungsnutzungen auf. 
Die Speichergebäude Hafenweg 28 und 30 stehen unter Denkmalschutz. Nach Westen wird die 
Struktur ergänzt über 4 -5 geschossige Neubauten gleicher Nutzung, sodass insgesamt  eine durch-
laufende Raumkante im Wechsel historischer und moderner Architektu ren den nördlichen Bereich 
des Stadthafens prägen.  
Im weiteren s üdlichen Anschluss jenseits des Stadthafens I bestimmen nach wie vor die bestehen-
den Gewerbe- und Industrienutzungen das Erscheinungsbild. Besonders hervorzuhe ben ist hier das 
Gefahrgutlager der Fa. Lehnkering, das als Störfallbetrieb im Sinne des § 50 BImSchG bei der En t-
wicklung des Hafenareals bis zur Aufgabe des Lagers im Jahr 2016 Berücksichtigung finden muss.

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*1) Masterplan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster 
 Stadt Münster, Dezernat III / Stadtplanung, aktualisierte Fassung Mai 2012 
*2) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2009 
 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Juli 2009 
 
5 Planungsziele  
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535, dessen Aufstellungsbeschluss der Rat am 
07.07.2010 gefasst hat, sollen unter dem Titel ‚Hafencenter‘ die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen zur Schaffung eines Stadtbereichszentrums geschaffen werden. Dieser zentrale Versorgungsb e-
reich soll zur Ansiedlung großflächiger und nichtgroßflächiger Einzelhandelseinrichtungen mit 
überwiegend nahversorgungsrelevanten  Sortimenten, Gastronomie-  und Dienstleistungsangeb o-
ten sowie ergänzende Praxen, Büro- und Wohnnutzungen am Standort Stadthafen zwischen Hans a-
ring und Hafenweg dienen. Darüber hinaus soll über die im Zusammenhang mit der Vorhabenu t-
zung geplante Errichtung einer Quartiersgarage dem erhöhten Stellplatzbedarf im Stadtviertel und 
am Hafen entsprochen werden. Die Planungsinhalte sind Teil der Umstrukturierung im südöstlichen 
Stadtquartier von Münster, deren wesentliche Zielaussagen zur Sicherung der stadträumlic hen und 
nutzungsspezifischen Qualitäten im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Ma s-
terplan ‚Stadthäfen Münster’ *
1) niedergelegt sind. 
Das auf der Grundlage des Einzelhandelskonzeptes 2004 durch das Büro Junker und Kruse erarbeite-
te Verträglichkeitsgutachten aus 2007 kam auf der Grundlage der damaligen Investorenplanung mit 
ca. 8.000 m² Gesamtverkaufsfläche zu einer Verträglichkeitsaussage für insgesamt 7.300 m² Ver-
kaufsfläche (VK), davon 4.400 m² VK für Nahrungs - und Genussmittel, 800 m² V K für Drogerie - und 
800 m² VK für Textilartikel, 800 m² VK für Schuhe/Lederwaren und 500 m² VK für kleinteiliges zen-
trenrelevantes Ergänzungsangebot (zuzüglich nicht zentrenrelevantem Einzelhandel).  
Nachdem im Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2009 , das der Rat am 11.02.2009 * 2) beschlos-
sen hat, der Standort "Post" nicht mehr als Teil eines einheitlichen größeren Stadtbereichszentrum 
(einschließlich Wolbecker Straße), sondern als eigenständiges Stad tbereichszentrum ausgewiesen 
wurde, untersuchten Junker und Kruse die Verträglichkeit des Vorhabens im Hinblick auf den b e-
nachbarten zentralen Versorgungsbereich Wolbecker Straße erneut und empfahlen insgesamt 
6.300 m² Verkaufsfläche, davon 3.800 m² VK für Nahrungs - u n d  G e n u s s m i t t e l ,  8 0 0  m ²  V K  f ü r  Ge-
sundheits- und Körperpflegeartikel, 800 m² VK für Bekleidung, 300 m² VK für Schuhe/Lederwaren 
und 600 m² VK für weiteren kleinteiligen zentrenrelevantem Einzelhandel.  
Der Standort ist im Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt Münster vom 11.02.2009 als zent-
raler Versorgungsbereich  "B6 Hansaring/Osmo “ zur Etablierung eines integrierten Versorgungsb e-
reiches mittelzentraler Stufe (Stadtbereichszentrum) mit dem Angebotsschwerpunkt einer Ansied-
lung großflächiger nahversorgungsrelevanter Angebote dargestellt.

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*3) Hafenforum, Prozess zur Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen Münster 
 Beschluss Juni 2010 , Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft der Stadt Münster 
Im sogenannten ‚Hafenforum‘ *3)  wurde die Stadtverwaltung vom Rat der Stadt Münster beau f-
tragt, neben der Formulierung städtebaulicher und nutzungsspezifischer Zielsetzungen im Master-
plan, die Steuerung und Umsetzung der Entwicklungsziele in einem ca. einjährig angelegten Bü r-
gerbeteiligungsprozess unter Mitwirkung der Anwohnerschaft und Akteure im Stadtquartier zu 
moderieren und zu begleiten. Dabei bildet neben den bereits umgesetzten Maßnahmen entlang 
des nördlichen ‚Ufers’ des Stadthafens I die Umsetzung der Entwicklungsziele des VBP Nr. 535 den 
nächsten wichtigen Realisierungsschritt zur Neuordnung des Quartiers. Am 31.05.2011 wurde mit 
der Bilanz zum Hafenforum und der Vorstellung der zentralen Erkenntnisse aus den Workshops der 
öffentliche Diskussionsprozess beendet. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Hafenforums 
und der Workshops wurde der ‚Masterplan Stadthäfen‘ im Mai 2012 aktualisiert und der Öffentlic h-
keit vorgestellt. Im Rahmen d es Beteiligungsverfahrens „Hafenforum“ wurden für die Vorhabennu t-
zungen u.a. städtebauliche Kriterien entwickelt, die zu einer Umplanung des bereits im November 
2010 vorgestellten Vorhabens geführt haben. Darüber hinaus wurde durch politischen Beschluss die 
maximal zulässige Gesamtverkaufsfläche der geplanten Einzelhandelseinrichtungen von ehemals 
6.900 m² auf nunmehr max. 4.900 m² (ohne Sortimentsbeschränkung) begrenzt.  
Die Investoren stellten die an die Vorgabe 4.900 m² Gesamtverkaufsfläche angepasste Planung am 
03.05.2012 im ASSVW vor. Vorgesehen sind ein E -Center incl. Getränke mit 3.400 m² Verkaufsfläche, 
ein Drogeriemarkt mit 550 m² Verkaufsfläche, eine Apotheke mit anteilig 50 m² Verkaufsfläche sowie 
ein Lebensmitteldiscounter mit 900 m² Verkaufsfläche. 
Nach Aussprache bescheinigte der Ausschuss dem Projektentwickler mehrheitlich, dass die Anr e-
gungen des Ausschusses in der Überarbeitung gut umgesetzt worden seien. Die vom Ausschuss 
freigegebenen Planungen wurden der Öffentlichkeit in einer Infoveranst altung zum Masterplan am 
05.07.2012 in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster vorgestellt. 
Mit den nun vorliegenden Planinhalten zum VBP Nr. 535 unter Berücksichtigung der Entwicklung s-
ziele des Masterplans ‚Stadthäfen Münster’ ist die Übereinstimmung der Vorhabennutzung mit den 
mehrheitlichen Grundaussagen des Hafenforums dokumentiert. Als Maßnahme des großflächigen 
Einzelhandels erfolgt die Umsetzung der Vorhabenplanung auch in Anwendung der landesplaner i-
schen Zielsetzungen in Abstimmung auf das Einzelh andels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster. 
Insgesamt wird somit neben der Sicherung stadträumlicher und nutzungsspezifischer Qualitäten 
den infrastrukturellen Belangen zur langfristigen Stärkung der Versorgungsfunktionen im Stadtb e-
reich Ost entsprochen.

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*2) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2009 
 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Juli 2009 
*4) „Städtebauliche Wirkungsanalyse zu Einzelhandelsbausteinen im Bereich Münster – Hafen in der Stadt Münster“ 
Junker und Kruse Stadtforschung / Planung  , Dortmund, Endbericht Juni 2011 
 
6 Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauung splans  
6.1 Grundz üge der Planung  
Das ‚Hafencenter’ als ganzheitliches Konzept aus Einzelhandelseinrichtungen, Gastronomie, Dienst-
leistungsangeboten/Praxen/Büros und ergänzenden Wohnnutzungen am Standort Hans a-
ring/Hafenweg enthält mit dem Lebensmittelvollsortimenter und dem Discounter gro ßflächige 
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment . Die Umsetzung der Entwicklungsziele 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535  erfolgt daher in Abstimmung auf die landespla-
nerischen Zielsetzungen am Standort  gemäß den Zielen und Grundsätzen des seit dem 1 3.07.2013 
rechtswirksamen ‚Sachlichen Teilplans gro ßflächiger Einzelhandel‘ des Landesentwicklungsplans 
Nordrhein-Westfalen LEP NRW. 
Im geltenden Regionalplan Mü nsterland sowie im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes 
Münsterland (Stand: 2. Offenlage mit Stand 07.10. 2013) ist der Geltungsbereich des vorhabenbez o-
genen Bebauungsplans Nr. 535 als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Das  Einzelhandels- 
und Zentrenkonzept der Stadt Mü nster *2) stellt den Vorhabenbereich als neu zu entwickelndes 
Stadtbereichszentrum „Hansaring/Osmo“ mit mittelzentraler Versorgungs funktion entsprec hend 
der Kategorie B dar . Zusammen mit den bereits bestehenden Einrichtungen an der Warendorfer 
Straße und der Wolbecker Stra ße soll der Standort siedlungsbereichs - bzw. stadtteil übergreifende 
Versorgungsaufgaben im Stadtbereich Ost übernehmen. 
Eine erste Bewertung der zu erw artenden städtebaulichen Auswirkungen einer großflächigen Ei n-
zelhandelsansiedlung am Standort wurde in einer  städtebaulichen Wirkungsanalyse im Jahr 2007 
durch das B üro Junker und Kruse gutach terlich vorgenommen . Als Gesamtverkaufsfl ächengröße 
war für das Planvorhaben eine Flä che von 8.000 m ² projektiert. Aufgrund ver änderter Rahmenb e-
dingungen aus den Entwicklungen im Einzelhandelsbestand der Stadt Mü nster, ver änderten a b-
satzwirtschaftlichen Kennziffern sowie  aktuellen Erkenntnissen zur Bev ölkerungs- und Ka ufkraft-
entwicklung im Untersu chungsraum wurde jedoch im Jahre 2010 eine Überarbeitung des Konzep-
tes erforderlich, in dessen Zusammenhang das Gesamteinzelhandelsvolumen angepasst und auf 
6.900 m ² Gesamtverkaufsfläche reduziert  wurde, so dass  eine Neubewertung der st ädtebaulichen 
Auswirkungen auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des im Februar 2009 fortgeschriebenen 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt M ünster notwendig wurde. Die Ergebnisse der B e-
wertung sind in der  Städtebaulichen Wirkungsanalyse* 4) aus dem Jahr 2011 dokumentiert. Neben 
der reduzierten Gesamtverkaufsflä che auf 6.900 m ² war mit dem Konzept auch eine ver änderte

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städtebaulich arc hitektonische A usgestaltung der Vorhabennutzung gegenüber dem nun vorli e-
genden Planstand mit 4.900 m² Verkaufsfläche verbunden.  
Auf Basis der Kennziffern zur Kaufkraft (Kaufkraftbindung/Kaufkraftzufl üsse), zum einzelhandels -
relevanten Nachfragevolumen und zur Einzelhandelszentralit ät wurde das Vorhaben ‚Hafen-Center’ 
und sein Einzugsgebiet erfasst und hinsichtlich der Umverteilungswirkungen als ma ßgebliches Kri-
terium für die Beurteilung der zu erwartenden st ädtebaulichen Auswirkungen bewertet. Als Bewer-
tungskriterien wurden st ädtebauliche Kriterien (Auswirkungen auf die städtebauliche Funktionsf ä-
higkeit der benachbarten Versorgungsbereiche und auf die Nahversorgung im Versorgungsbereich) 
sowie landesplanerische Kriterien (Konzentrationsgebot, Integrationsgebot, Kongruenzgebot und 
Beeinträchtigungsverbot) gutachterlich untersucht.  Als Kerneinzugsgebiet wurde f ür den Unters u-
chungsraum das sü döstliche Mü nsteraner Stadtgebiet mit den Standortbereichen, die nach dem 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Mü nster als zentrale Versorgungsbereiche ausgewie-
sen sind, erfasst (Ö stliche Innenstadt, Warendorfer Stra ße/Schiffahrter Damm, westliche Wolbecker 
Straße, Hansaring/Osmo, östliche Wolbecker Stra ße, Mauritz -Ost/Wolbecker Sta ße und Friedrich -
Ebert-Straße). Als weiterer Einzugsbereich wurde n eben den Sonderstandorten an der Robert -
Bosch-Straße, Hammer Straße und Loddenheide das Stadtbereichs - bzw. Grundversorgungs -
/Nahbereichszentrum in Gremmendorf und Angelmodde  berücksichtigt. Neben dem aktuellen 
Einzelhandelsbestand im Untersuchungsraum sind zusätzlich die geplanten potentiellen Einzelha n-
delsansiedlungen bzw. Erweiterungsvorhaben in die Bewertung eingeflossen. 
Zusammengefasst ist aus der gutachterlichen Bewertung von Juni 2011 festzuhalten, dass die Reali-
sierung des damaligen Planvorhabens gutachterlich grunds ätzlich als vertretbar eingestuft wurde.  
Unter Einhaltung einer sortimentsbezogenen maximalen Verkaufsflächengröße für die Warengru p-
pen 
• ‚Nahrungs- und Genussmittel‘  max. 3.600 m² VK 
• ‚Gesundheits- und Körperpflege‘ max. 800 m² VK 
• ‚Bekleidung‘ max. 800 m² VK und 
• ‚Schuhe/Lederwaren‘  max. 300 m² VK 
und der Festsetzung von Verkaufsfl ächenobergrenzen für zusätzliche kleinteilige zentrenrelevante 
Angebote auf max. 600 m² VK sowie der Festsetzung maximaler Obergrenzen für einzelne kleinteili-
ge Ladenlokale,  wurde für die Gesamtverkaufsfl ächengröße von 6.900 m ² eine weitgehende Über-
einstimmung des Planvorhabens mit den Aussagen und Zielsetzungen des Einzelhandelsentwick-
lungskonzepts für die Stadt Münster attestiert. Strukturrelevante Auswirkungen auf die vorhandene 
Zentrenstruktur und Versorgungssituation der Stadt M ünster waren lt. Gutachter  mit dem damal i-
gen Planungskonzept nicht  zu erwarten, einzige m ögliche Ausnahme bildete das benachbarte 
Stadtbereichszentrum ‚Wolbecker Stra ße‘ (westlich), wobei aufgrund der verbleibenden Anbieter 
ein Funktionsverlust des Zentrums gutachterlich ausgeschlossen wurde.  Ein Widerspruch des g e-
planten Vorhabens  zu den Zielsetzungen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts der Stadt Mü ns-

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*5)  „Städtebauliche Wirkungsanalyse zu Einzelhandelsbausteinen im Bereich Münster – Hafen, Ergänzende Stellung-
nahme zur Untersuchung von Juni 2011 unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen“  
 Junker und Kruse Stadtforschung / Planung  Dortmund, den 03.09.2012  
 
 
ter sowie zu bundes - und landesrechtlichen Rahmenbedingungen ist unter Berücksichtigung der 
benannten Einschränkungen aus Sicht des Gutachters nicht gegeben. 
Aus dem Erfordernis  weitergehender Planungsoptimierungen und Einarbeitung der Ma ßgaben aus 
dem nach dem Hafenforum überarbeiteten Masterplan ‚Stadthäfen Münster’ (s. Kapitel 5) wurde das 
Architektur- und Nutzungskonzept der  Vorhabenplanung im Jahr 2012 erneut überarbeitet und das 
Nutzungsprofil mit einer St ärkung des Wohn-  und Dienstleistungsangebotes im Sinne eines g e-
mischten Stadtquartier centers weiter geö ffnet. Die Kopplung des Centers mit einer Quartiers -
garage mit 200  - 220 öffentlichen Stellplätzen stützt die Quartiersfunktion zusätzlich. Als Einzelhan-
delsnutzungen sind ein Verbrauchermarkt mit einer V erkaufsfläche (VK) von 3.000 m ² mit integrier-
tem Getränkemarkt von zusätzlich 400 m² VK, ein Lebensmitteldiscounter mit einer VK von 900 m ² 
sowie ein Drogeriemarkt mit einer Flä che von 550 m ² VK und eine ergänzende Apotheke mit einer 
VK von 50 m ² vorgesehen, die geplante max. Gesamtverkaufsfl äche im Vorhabenbereich umfasst 
mit dem nun vorliegenden Konzept eine Fläche von 4.900 m ² VK. Als ergänzende Nutzungen we r-
den Flächen für Dienstleistungen/Praxen/Büros (rd. 3.400 m²), Gastronomie (rd. 1.000 m ²) und Fl ä-
chen für Wohnnutzungen (rd. 3.000 m²) realisiert.  
Gegenüber der Planung aus dem Jahr 2011 entfallen damit die Flä chen für Textil- und Schuhfach-
märkte und sind die Fl ächen f ür die erg änzenden kleinteiligen Einzelhandelsnutzungen deutlich 
reduziert. Neben dem veränderten Nutzungsprofil der Vorhabennutzung hat sich die Angebotssit u-
ation im Untersuchungsraum mit Neuer öffnungen und Erweiterungen von Netto - Lebensmittel-
märkten und der Schließ ung von Drogeriem ärkten in Folge der Schlecker -Insolvenz ebenfalls ver-
ändert. Darüber hinaus ist auch die geplante Erweiterung des Rewe- Marktes am Hansaring bei der 
Bewertung m öglicher absatzwirtschaftlicher Auswertungen zu ber ücksichtigen, so dass insgesamt 
eine Neubewertung der st ädtebaulichen Verträglichkeit in Form einer ergä nzenden Stellungnahme 
der städtebaulichen Wirkungsanalyse *5)  vorgenommen wurde. 
Zur Bewertung des Einflusses der ver änderten Rahmenbedingungen auf die gutachterlichen Ergeb-
n i s s e  a u s  d e m  J a h r  2 0 1 1  w u r d e n  d i e  möglichen absatzwirtschaftlichen Umverteilungseffekte neu 
berechnet und in die Einschätzung möglicher städtebaulicher Folgewirkungen eingestellt. Mit 3.550 
m² VK bleibt der in die B erechnung einzustellende Verkaufsflächenanteil für die Hauptwarengruppe 
Nahrungs- und Genussmittel mit -1,4 % gegenüber dem Stand 2011 von 3.600 m² nahezu unverän-
dert, in der Branche Gesundheits - und K örperpflegeartikel ist mit 715 m ²  ein um 9,4 % geringer 
Anteil gegenüber den früheren Verkaufsflächenanteilen von 800 m² gegeben. Für die verbliebenen 
angebotenen Randsortimente sind aufgrund der geringeren Umsatzvolumina st ädtebauliche Au s-
wirkungen lt. Gutachter nicht zu erwarten.

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Die aktualisierten Berechnungsergebnisse bestätigen die grundsätzliche gutachterliche Einschät-
zung aus dem Jahr 2011, wonach mögliche absatzwirtschaf tliche Umverteilungseffekte mit hoher 
Wahrscheinlichkeit nicht mit negativen  städtebaulichen Folgewirkungen einhergehen . Vielmehr 
konnten durch die nochmalige Reduzierung des geplanten Verkaufsflä chenvolumens die wahr-
scheinlichen absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf die Kaufkraftströme im Untersuchungsgebiet 
noch einmal reduziert  werden. Über den Wegfall der Angebote in den Branchen Beklei-
dung/Textilien und Schuhe/Lederwaren sowie der kleinteiligen zentrenrelevanten Erg änzungsan-
gebote wird darüber hinaus die potenzielle Konkurrenz  zu bestehenden Zentren im Unters u-
chungsgebiet zusätzlich minimiert.  
Die Wettbewerbssituation im benachbarten Zentrum der Wolbecker Straße (westlich) konnte durch 
Verkaufsflächenerweiterungen oder Modernisierungen sowie Ver änderungen des kleinr äumigen 
Wettbewerbs verbessert werden, so dass trotz der zu verzeichnenden Konkurrenz aus der geplanten 
Vorhabennutzung Betriebsa ufgaben an der Wolbecker Stra ße (westlich) gutachterlich als unwa hr-
scheinlich eingestuft werden. Eine Verschlechterung der räumlichen Angebotssituation in den zen t-
ralen Versorgungsbereichen w äre  lt. Gutachter jedoch selbst im F alle einer Betriebsaufgabe eines 
der Anbieter an der Wolbecker Stra ße (westlich) über das weitgehend decku ngsgleiche Verso r-
gungsangebot im zentralen Versorgungsbereich Hansaring/OSMO nicht zu erwarten.   
Nach Auffassung des Gutachters  ist nach wie vor eine Verbesserung der Ver sorgungssituation im 
südöstlichen Stadtbereich - insbesondere auch zur Positionierung der  Zentren gegenüber Standor-
ten in nicht integrierten Lagen  - durch die Entwicklung des  Hafenareals und des zentralen V ersor-
gungsbereichs Hansaring/O SMO anzustreben. M it dem ver änderten Nutzungsprofil und vor dem 
Hintergrund der aktuellen Einzelhandelsentwicklungen im Untersuchungsgebiet entspricht dabei 
die geplante Vorhabennutzung nach wie vor den Zielaussagen des Einzelhandels - und Zentrenkon-
zeptes für die Stadt Münster sowie den bundes- und landesrechtlichen Maßgaben.  
Mit Schreiben vom 08.11.2013 hat die Bezirksregierung Münster / Regionalplanungsbehörde anläs s-
lich der A nfrage zur Anpas sung der Bauleitplanung an die Ziele der R aumordnung gemäß § 34 
LPIG vom 11.10.2013 mitgeteilt, dass „das Vorhaben [...]  mit den geltenden Zielen der Raumor d-
nung vereinbar“ ist.  Belange der Raumordnung und Landesplanung stehen dem vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan Nr. 535 und  der 39. Änderung des w irksamen Flächennutzungsplans der Stadt 
Münster somit nicht entgegen. 
Die im Folgenden aufgezeigten Inhalte zur Sicherung der st ädtebaulich architektonischen Entwic k-
lungsziele und Vertr äglichkeit des Vorhabens im bestehenden Stadtquartier werden in Form von 
Festsetzungen und Hinweisen in den  vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen . Neben 
der planungsrechtlichen Sicherung wird g emäß § 12 Abs. 3 BauGB der begleitende Vorhaben- und 
Erschließungsplan (V + E Plan) Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Sicherung 
der Umsetzung der Vorhabenziele erfolgt über einen zwischen der Stadt Mü nster und dem Vorh a-
benträger abzuschließenden Durchführungsvertrag.

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6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung  
6.2.1  Bestimmung nach Art und Maß der Nutzung  
Im räumlichen Geltungsbereich des vorhaben bezogenen Bebauungsplans Nr. 535 werden zu r Art 
der baulichen Nutzung  gemäß § 12 BauGB und analog zu  § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (gemäß § 12 
Abs. 3 BauGB ist die Gemeinde im Bereich des Vo rhaben- und Erschließungsplans nicht an den Fest-
setzungskatalog des § 9 BauGB gebunden) folgende Festsetzungen getroffen:  
Das „Vorhaben" im Sinne von § 12 Abs. 1 BauGB wird über die Darstellung der Geb äudeflächen in 
der Planzeichnung, über die Festsetzungen zu Art und Ma ß der baulichen Nutzung,  und über die 
Anlageblätter 1 -3 zum Vorhaben - und Erschlie ßungsplan festgelegt. Für die mehrgeschossigen 
Gebäudebereiche werden dabei geschossweise Festsetzungen der Nutzungen getroffen. So ist/sind  
• in dem mit    A   gekennzeichneten Teilbereich ausschließlich ein Verbrauchermarkt (in-
klusive Konzessionäre für Randsortimente im Vorkassenbereich)  mit einer maximal zulä s-
sigen Verkaufsfläc h e VK m ax.  von  3.000 m² mit einem Getränkemarkt mit einer zus ätzli-
chen Verkaufsfläche VK von maximal 400 m² zulässig. 
• in dem m it    B   gekennzeichneten Teilbereich im Erdgeschoss ausschließlich ein Drog e-
riefachmarkt mit einer maximal zul ässigen Verkaufsfläche VK max. von 550 m ², eine Apo-
theke mit einer Beschränkung der  zulässigen Verkaufsfl äc h e  V K  für Drogeriewaren auf 
max. 50 m ² sowie Dienstleistungen zulä ssig. F ür die Oberg eschosse werden entspr e-
chend der geplanten Nutzungsverteilung im 1. OG. ausschließ lich Dienstleistungen, Pr a-
xen/Büros, im 2. bis 4. OG. ausschlie ßlich Praxen/B üros und/oder Wohnnutzungen und  
ab dem 5. bis 6. OG. ausschließlich Wohnnutzungen als zulässig festgesetzt. 
• in dem mit    C    gekennzeichneten Teilbereich im Erdgeschoss ausschließlich ein Lebens-
mitteldiscounter mit einer maximal zulä ssigen Verkaufsfläche VK max. von 900 m ² sowie 
Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe zulä ssig. Für die Obergeschosse werden diff e-
renziert nach ihrer Lage für die inneren und die zum Hansaring gelegenen Geb äudebe-
reiche im 1. OG. ausschließlich Praxen/Büros und/oder Wohnnutzungen und im 2. bzw. 2. 
und 3. Obergeschoss ausschlie ßlich Wohnnutzungen als zul ässig festgesetzt. Für die zum 
Hafenweg gelegenen Geb äudebereiche sind in allen Obergeschossen ausschließ lich Pra-
xen/Büros zulässig.  
Neben der Festsetzung  des Betriebstyps mit maximalen Verkaufsflä chengrößen werden auf Grund-
lage der zentrentypischen Sortimente gem äß Anlage 1 zum LEP, Sachlicher Teilplan gro ßflächiger 
Einzelhandel und der Münsteraner Sortimentsliste für die Einzelhandelsnutzungen zusätzlich Fest-
setzungen zum zul ässigen U mfang der betriebstypischen Haupt - und Rand sortimente als sort i-
mentsbezogene maximale Verkaufsflächenanteile getroffen. So wird

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*4) „Städtebauliche Wirkungsanalyse zu Einzelhandelsbausteinen im Bereich Münster – Hafen in der Stadt Münster“ 
Junker und Kruse Stadtforschung / Planung  , Dortmund, Endbericht Stand Juni 2011 
*5)  „Städtebauliche Wirkungsanalyse zu Einzelhandelsbausteinen im Bereich Münster – Hafen, Ergänzende Stellung-
nahme zur Untersuchung von Juni 2011 unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen“  
 Junker und Kruse Stadtforschung / Planung  Dortmund, den 03.09.2012  
 
 
• für den Verbraucher- und Getränkemarkt im Teilbereich    A   der Anteil an der festgesetz-
ten max. Verkaufsfl äche f ür das zentrenrelevante Haupt sortiment ‚Nahrungs- und G e-
nussmittel, Getr änke‘ auf maximal 2.800 m ² festgesetzt. Als Rand sortimente d ürfen zen-
trentypische Sortimente auf einer Gesamtverkaufsflä che von max. 600 m ² geführt we r-
den, wobei dabei die Verkaufs flächenanteile f ür Gesundheits- und K örperpflegeartikel 
(Drogerie-/Parfümerieartikel, Kosmetische A rtikel, Pharmazeutische Artikel) auf max. 120 
m², für Bekleidung auf max. 300 m ², für Schuhe/Lederwaren auf max. 200 m ² und für alle 
anderen zentrentypischen Sortimente auf max. 90 m² Verkaufsfläche festgesetzt werden. 
• für den Drogeriefachmarkt im Teilbereich   B   der Anteil an der festgesetzten max. Ver-
kaufsfläche f ür Artikel der Gesundheits - und K örperpflege (Drogerie- /Parfümerieartikel, 
Kosmetische Artikel, Pharmazeutische Artikel) als zen trenrelevante Hauptsortimente  auf 
maximal 495  m² festgesetzt. Als Randsortimente d ürfen zentrentypische Sortimente auf 
einer Gesamtverkaufsfläche von max. 55 m² geführt werden, wobei dabei die Verkaufsflä-
chenanteile f ür ‚Nahrungs- und Genus smittel, Getr än k e ‘  a u f  m a x .  3 0  m², f ür Bekleidung 
auf max. 20 m ² und f ür alle anderen zentrentypischen Sortimente  auf max. 20 m ² Ver-
kaufsfläche festgesetzt werden. 
• für den Lebensmitteldiscounter im Teilbereich   C    der Anteil an der festgesetzten max. 
Verkaufsfläche f ür das zentrenrelevante Haupt sortiment ‚Nahrungs- und Genussmittel, 
Getränke‘  auf maximal 720 m ² festgesetzt. Als Randsortimente d ürfen zentrentypische  
Sortimente auf einer Gesamtverkaufsflä che von max. 180 m ² geführt werden, wobei d a-
bei die Verkaufsflä chenanteile f ür Artikel der Gesun dheits- und K örperpflege (Drogerie-
/Parfümerieartikel, Kosmetische Artikel, Pha rmazeutische Artikel) auf max. 50 m ², für Be-
kleidung auf max. 50 m², für Schuhe/Lederwaren auf max. 50 m² und für alle anderen zen-
trentypischen Sortimente  auf max. 30 m² Verkaufsfläche festgesetzt werden. 
Über die Festsetzung maximaler Verkaufsflä chengrößen sowie sortimentsbezogener Verkaufsflä-
chenanteile in Abhängigkeit vom Betriebstyp der Einzelhandelseinrichtung wird sichergestellt, dass 
mit der Entwicklung des Vorhabenstandortes unter Einhaltung der landesplanerischen Vorgaben 
des ‚Sachlichen Teilplans  großflächiger Einzelhandel‘ des Landesentwicklungsplans Nordrhein -
Westfalen LEP NRW unzulässige Verkaufsflächenzuwächse oder unvertr ägliche Umstrukturierungen 
der Sortimen tsstruktur ausgeschlossen sind.  Die Vertr äglichkeit der Einzelhandelsnutzungen im 
Vorhabenbereich bleibt somit gem äß den gutach terlichen Ergebnissen der st ädtebaulichen Wir-
kungsanalysen*4 *5)  gewährleistet (s. a. Kapitel 6.1).

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 22 von 103 
 
 
 
Über die Festsetzung werden ausschließ lich die am Standort geplanten Vorhaben nutzungen ent-
sprechend den im Vorhaben - und Erschlie ßungsplan und im Durch führungsvertrag vereinbarten 
Entwicklungszielen planungsrechtlich gesichert. Mit den festgesetzten Nutzungen  Einzelhandel, 
Dienstleistungen/Praxen/Büros, Gastronomie, Wohnen wird der 39. Änderung des rechtswirksamen 
Flächennutzungsplans im Sinne des § 8  Ab s .  2  B a u G B  e n t s p r o c h e n ,  d i e  eine Darstellung des g e-
samten Planbereichs als ‚Gemischte Baufläche‘ vorsieht. Darüber hinaus werden mit der festgeset z-
ten Vorhabennutzung die Entwicklungsziele des Masterplans ‚Stadthäfen M ünster‘ unter Ber ück-
sichtigung der Vorgaben des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts der Stadt Mü nster für den Stand-
ort aufgenommen. Zur Einordnung als Stadtbereichszentrum siehe bereits oben, Kapitel 5. 
Die Erg änzungsfläche im westlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
(Anpassungsbereich) wird 
• als Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO festgesetzt.  
In Anpassung an die angrenzenden gemischt genutzten Bereiche werden für das Misc h-
gebiet die gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6 und 7 BauNVO zul ässigen Gartenbaubetriebe und Tank-
stellen gem äß § 1 Absatz 5 BauNVO  nicht Bestandteil des Bebauungsplans , Vergnü-
gungsstätten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO sind nur ausnahmsweise zulässig.  
Zudem sind im festgesetzten Mischgebiet Einzelhandelsbetriebe nur mit nicht zentrenr e-
levanten Sortimenten gemäß der „Münsteraner Sortim entsliste“ zulässig, ergänzende 
Randsortimente sind zulässig auf maximal jeweils 5 % der zulässigen Verkaufsfläche, 
wenn diese in einem funktionalen Zusammenhang mit dem Hauptsortiment stehen.  
Mit den Festsetzungen wird das im bestehenden rechtskr äftigen Bebauungsplan Nr. 401 f ür den 
Anpassungsbereich festgesetzte Mischgebiet als Art der baulichen Nutzung übernommen und die 
beabsichtigte Überplanung des zurzeit noch unbebauten Grundst ücks mit Einzelhandels -, Wohn - 
und Dienstleistungsnutzungen planungsrechtlich gesichert.  
Über die Begrenzung der zulässigen Sortimente der Einzelhandelsbetriebe wird sichergestellt, dass 
Einzelhandel mit zentren - und nahversorgungsrelevanten klein - und großflächigen Angeboten im 
Bereich des VBP Nr. 535 als Versorgungsschwerpunkt innerhalb des Stadtbereichszentrums laut 
Einzelhandelskonzept konzentriert wird. Dies entspricht der planerischen Zielkonzeption zur Eta b-
lierung eines integrierten Versorgungsbereiches mittelzentraler Stufe mit räum licher Orientierung 
(Haupterschließung) zu den nördlich und nordwestlich angrenzenden Wohnquartieren Hansaring 
und Schillerstraße (inkl. Osmo -Areal / Projekt „Neuhafen “). Der südlich an das Plangebiet angren-
zende Bereich entlang des Hafenweges bzw. am Stad thafen I soll der tatsächlichen Nutzungsstru k-
tur entsprechend dagegen keine Ansiedlungsmöglichkeiten für Einzelhandel mit zentrenrelevanten 
Sortimenten bieten. Dort soll - adäquat zu den bereits ansässigen Einzelhandelsnutzungen ohne 
zentrenrelevanten Char akter (z. B. Skantherm/Öfen oder Harley Davidson/Motorräder) - nur der 
Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten gem. Münsteraner Einzelhandelskonzept

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 23 von 103 
 
 
 
zulässig sein. Der Ausschluss des zentrenrelevanten Einzelhandels im Mischgebiet deckt sich zu dem 
mit der planerischen Intention des bestehenden Bebauungsplans von 1996, mit dem bereits über 
die festgesetzte Begrenzung der Verkaufsfläche von Einzelhandels- und sonstigen Handelsbetrieben 
auf max. 250 m² und dem Ausschluss von Lebensmitteleinzelhandelsnutzungen eine Stärkung der 
Einzelhandelsfunktion zur Seite des Hansarings beabsichtigt war. Der Ausschluss des zentrenrele-
vanten Einzelhandels im festgesetzten Mischgebiet trägt darüber hinaus zu einer einzelhandels-
strukturell verträglichen Entwicklung der neuen Nutzungsstrukturen im Bereich zwischen Hansaring 
und Hafenweg bei.  
Mit der Festsetzung als Mischgebiet wird die Darstellung der  39. Änderung des Fl ächennutzungs-
plans für diesen Bereich aufgenommen und in die verbindliche Bauleitplanung übertragen. 
Im räumlichen Geltungsbereich des vorhaben bezogenen Bebauungsplans Nr. 535  werden zur Nu t-
zungsdichte als Ma ß der baulichen Nutzung  nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzu n-
gen getroffen:  
Für den gekennzeichneten Vorhabenbereich wird  das Vorhaben im Sinne von § 12 Abs. 1 BauGB 
über die in der Planzeichnung und im Anlagenblatt 2 eingezeichneten Gebäudeflächen, über die als 
Anlagenblatt 1 dargestellte Gebäudeanimation und über die im Anlageblatt 3 dargestellten Geb äu-
deschnitte definiert. Die daraus resultierende Grundflä chenzahl, Gescho ßflächenzahl und die Ge-
bäudehöhen werden zusätzlich in der Planzeichnung festgesetzt mit 
• einer Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 ,  eine r Geschossflächenzahl (GFZ)  von 1,4 sowie 
über differenziertere Gebäudehöhen. 
Die Festsetzung der Grundfl ächenzahl von 1,0  sichert die vorgesehene fast vollst ändige Versieg e-
lung  des Vorhabenbereichs mit Geb äuden, Tiefgarage, Stellplatzflächen und Zufahrten. Umweltbe-
lange stehen dem nicht entgegen, vielmehr entspricht die Grundflächenzahl von 1,0 weitestgehend 
den zurzeit auf dem Grundst ück bestehenden Versiegelungsanteilen aus den vorherigen Nutzu n-
gen. Die festgesetzte GFZ von 1,4  berücksichtigt die erforderlichen Flä chenanteile der geplanten  
Obergeschossnutzungen.  
Zur Sicherung der geplanten Höhendifferenzierung der Gebäude und baulichen Anlagen aus dem 
Vorhaben- und Erschließungsplan (V+E-Plan) wird  
• für den gekennzeichneten Vorhabenbereich den jeweiligen überbaubaren Grundstücks-
flächen eine maximale Geb äudehöhe von 5,00 m bis 25,00 m zugewiesen. Innerhalb der 
Festsetzung sind die H öhen der eingeschossigen Ladenbereiche bis hin zur VII -
geschossigen Turmbebauung zum Hansaring erfasst. Als Mindestgeb äudehöhe werden 
Höhenfestsetzungen von 4,30 m bis 24,00 m festgesetzt. In der Regel sind den maximalen 
Gebäudehöhen Mindestgebäudehöhen mit einem Höhenabstand von rd. 1,00 m bis max. 
1,30 m zugeordnet. So wird das grundlegende H öhenprofil und die Geschossigkeit der 
Vorhabennutzung entsprechend d em V+E -Plan planungsrechtlich sichergestellt, gleic h-

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zeitig bleiben flexible Anpassungsoptionen zur Ber ücksichtigung wechselnder bautec h-
nischer Ausfü hrungserfordernisse im weiteren Planungsprozess erhalten. F ür das zw i-
schen den Nutzungsbereichen     A     und     C     geplante durchlaufende Dachelement 
wird in Kombination mit einer festgesetzten Durchfahrt eine lichte Mindesth öhe von 7,00 
m zur Sicherung des erforderlichen Durchfahrtbereichs in Abstimmung auf die architek-
tonisch gestalterische Verbindungsh öhe zwischen den Geb äudebereichen festgesetzt. 
Die Wegeachse zum Hafenweg wird über einen Durchgang im Erdgeschoss des Geb äu-
des mit einer lichten Höhe von mindestens 3,60 m gesichert.  
Abweichend von den o. g. Maßgaben zur Sicherung der geplanten Baukörperhöhen wird  
im südlichen Vorhabenbereich zum Hafenweg die Festsetzung einer zwingenden G e-
bäudehöhe von 13,70 m bzw. 17,40 m festgesetzt. Die Festsetzung als zwingende G e-
bäudehöhe sichert in Kombination mit der zum Hafenweg festgesetzten Baulinie  eine 
durchlaufende maßstäbliche Randbebauung zum Hafenweg abseits der la ndesrechtli-
chen Vorgaben zu Abstandsflächen (s. überbaubare Grundstücksflächen). Entsprechend 
den Maßgaben gem. § 18 Abs. 2 BauNVO ist bei der verbindlich festgesetzten Gebäud e-
höhe eine geringfügige Abweichung von +/ - 20 cm zulässig, um einen konstruktiven 
Spielraum bei der Dachausbildung zu gewährleisten. 
Um den allgemeinen technischen Erfordernissen der geplanten Vorhabennutzungen zu 
entsprechen, wird darüber hinaus textlich festgesetzt , dass eine Überschreitung der fes t-
gesetzten maximalen Gebäudehöhen bzw. zwingend festgesetzten Gebäudehöhen bis 
zu einer Höhe von maximal 3,50 m für technische, untergeordnete Bauteile wie z.B. 
Schornsteine, Masten, Aufbauten für Aufzüge, Lüftungs - und Kühlaggregate gem.  § 16 
Abs. 6 BauNVO ausnahmsweise zulässig ist, sofern diese um mindestens 4,00 m von den 
Außenwänden der Hauptgebäude zurückgesetzt werden oder Bestandteil der Fassaden-
gliederung sind. Innerhalb der festgesetzten Höhen ist somit die Errich tung der gepla n-
ten Vorhabennutzungen entsprechend den funktionalen und betrieblichen Erforderni s-
sen gewährleistet, gleichzeitig bleibt die Verträglichkeit der baulichen Anlagen gemäß 
den Vorgaben des V+E-Plans gewahrt. 
Gem äß  § 18  Ab s . 1 BauNVO ist als Bezu gspunkt der im Vorhabenbereich festgesetzten 
maximalen Gebäudehöhen, Mindestgebäudehöhen und zwingend festgesetzten Gebä u-
dehöhen die mit 57,68 m ü. NHN angegebene Kanaldeckelhöhe in der Straßenverkehr s-
fläche des Hansarings (außerhalb des Geltungsbereichs) nordöstlich des Einfahrtsbereichs 
zum Vorhabengrundstück anzunehmen. Der Kanaldeckel ist in der Planzeichnung als H ö-
henbezugspunkt BZP  gekennzeichnet.

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Für das Mischgebiet als Anpassungsbereich wird als Maß der baulichen Nutzung nach § 9 Absatz 1 
Nr. 1 BauGB 
• eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6,  eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,8 und die zu-
lässige Zahl der Vollgeschosse mit zwingend 4  Vollgeschossen zum Hafenweg und zwi n-
gend 2 Vollgeschossen bzw. maximal 2  Vollgeschossen im rückwärtigen Bereich  festge-
setzt.  
Die Festsetzungen zur GRZ und GFZ entsprechen den zurzeit über den rechtskr äftigen Bebauungs-
plan Nr. 401 f ür das Baugebiet geltenden Ausnutzungsziffern zum Ma ß der baulichen Nutzung, 
wobei mit der GRZ von 0,6 die Obergrenze f ür die Bestimmung des Ma ßes der baulichen Nutzung 
nach § 17 Abs. 1 BauNVO f ür Mischgebiete aufgenommen wird. Die Geschossflä chenzahl von 1,8 
ist gegen über der Obergrenze gem. BauNVO erh öht und ber ücksichtigt die beabsichtigten Über-
baubarkeiten und Ma ßstäblichkeiten der bereits bestehenden angrenzenden Geb äude und baul i-
chen Anlagen. 
Mit der  Festsetzung  von 4 Vollgeschossen zum Hafenweg  wird die Geschossigkeit des rechtskr äfti-
gen Bebauungsplans Nr. 401 f ür diesen Bereich übernommen, über die Festsetzung als  zwingende 
IV-Geschossigkeit wird eine maßstäbliche Ausgestaltung des  Gebäudes im Höhenanschluss an die 
westlich angrenzenden viergeschossigen Bestandsgebäude bzw. an das mit einer zwingenden G e-
bäudehöhe von 13,70 m festgesetzte östlich angrenzende Vorhabe ngebäude planungsrechtlich 
gesichert. Die Festsetzung der II -Geschossigkeit im r ückwärtigen Grundst ücksbereich kompensiert 
den Wegfall eingeschossig überbaubarer Grundst ücksflächen aus dem bestehenden Bebauung s-
plan, über die Festsetzung als zwingende bzw. maximale II -Geschossigkeit ist  ein maßstäblicher 
Höhenanschluss an die  rückwärtigen baulichen Anla gen des  mit einer maximalen Geb äudehöhe 
von 7,10 m bzw. 5,60 m und einer Mindestgeb äudehöhe von 6,00 m  bzw. 4,60 m festgesetzte n 
östlich angrenzenden Vorhabengebäudes gewährleistet. 
Mit den getroffen F estsetzungen zu Art und D ichte der baulichen Nutzungen wird die U msetzung 
der geplanten Entwicklungsziele entsprechend den Ma ßgaben des Vorhaben - und E rschließungs-
plans sowie  eine geordnete st ädtebauliche E ntwicklung zur Einpassung der Planung in die Ma ß-
stäblichkeit der bestehende Bebauungsstruktur planungsrechtlich gesichert. 
6.2.2  Bebaubare Fl ächen  
Die überbaubaren Grundst ücksfl ächen werden durch Baugrenzen und Baulinien gem.  § 23 A b-
satz 1 BauNVO wie folgt festgesetzt:  
• Im Vorhabenbereich sichern die überbaubaren Grundstücksflächen die Stellung und Hö-
henentwicklung der geplanten Geb äude und baulic hen Anlagen der Vorhabennutzung 
aus dem Vorhaben- und Erschlie ßungsplan (V+E-Plan). Entsprechend den unterschiedli-

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chen Nutzungsprofilen und st ädtebaulichen Ma ßgaben zur Einpassung der Geb äude in 
die bestehende Bebauungsstruktur sind die Baugrenzen teilweise gren zständig zu den 
benachbarten, au ßerhalb des Geltungsbereich s liegenden Grundst ücken angeordnet , 
teilweise nehmen sie die Geb äudefluchten der stra ßenbegleitenden Bestandsgeb äude 
auf bzw. sichern die Überbaubarkeiten unter Ber ücksichtigung der landesrechtlichen 
Vorgaben zu Abstandsflächen. Im Wesentlichen werden zwei Hau ptgebäudebereiche un-
terschieden. M it absoluten Abmessungen in den Erdgeschossbereichen v on rd. 83 m x 
122 m entspricht der n ördliche/nordöstliche Teilbereich der überbaubaren Grundstücks-
flächen den Erfordernissen des in diesem Bereich geplanten Verbraucher - und Getränke-
marktes einschließlich des Fachmarktes und erg änzender Mischnutzungen. Der südwest-
liche Teilbereich wird über eine überbaubare Grundstücksfläche von rd. 48 m x 76 m f ür 
den Lebensmitteldiscounter in klusive Ergänzungsnutzungen gem. § 23 Abs. 3 BauNVO 
zeichnerisch festgesetzt. Innerhalb der ‚Baufenster‘ sind mit einer Tiefe von rd. 11 - 15 m 
die überbauten Bereiche der geplanten Obergeschossnutzungen durch ergänzende Bau-
grenzen zeichnerisch abgegrenzt.  
Für die Wohnungen in den Obergesch ossen des winkelförmigen Gebäudeteils im Nor d-
osten des Teilbereichs C ist eine Überschreitung der südlichen bzw. westlichen vorderen 
Fassadenebene durch Balkone und L oggien bis zu einer Tiefe von rd. 1,50 m vorgesehen. 
Siehe hierzu die textliche Festsetzung 1.10. 
Neben der Festsetzung von Baugrenzen wird im Stra ßenabschnitt zum Hafenweg  eine 
Baulinie gem. § 23 Abs. 2 BauNVO in Kombination mit der Festsetzung einer zwin gen-
den Gebäudehöhe festgesetzt. Hierüber wird abseits der Ma ßgaben zu Abstand sflächen 
gem. § 6 BauO NRW eine st ädtebauliche Ma ßstäblichkeit von nahezu gleichho hen, 
durchlaufenden Gebäudefronten als straßenbegleitende Randbebauung zum Hafenweg 
im Kontrast zu einzelnen punktf örmigen Dominanten bestehender Speichergebäude er-
wirkt, Belange der Besonnung  und Belichtung oder des Brandschutzes stehen dem nicht 
entgegen. Zur Sicherung der differenzierten Fassadengestaltung gemäß dem Vorhaben- 
und Erschlie ßungsplan mit  teilweise R ücksprüngen/Gebäudeeinschnitten zur Betonung 
der Wegeachsen und Eingangsbereiche zum Hafenweg darf in den Erdgeschossbere i-
chen die festgesetzte Baulinie ausnahmsweise über eine Gesamtlänge von 45,00 m bis zu 
einer Tiefe von max. 3,50 m unterschritten werden.  Die Tiefgaragenein- und -ausfahrt so-
wie der festgesetzte Durchgang im Erdgeschoss des Geb äudes zum Hafenweg sind zur 
Sicherung der Fahr - und Wegebeziehungen von  der Baulinienfestsetzung ausgeno m-
men. Siehe hierzu die textliche Festsetzung 1.11. 
• Für das Mischgebiet im Anpassungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
wird eine Baulinie in Verlä ngerung der Geb äudekante des Vorhabens festgesetzt. Bei ei-
ner stra ßenbegleitenden überbaubaren Grundst ücksfläche mit einer Tiefe von rd. 17,00  
m wird so eine durchlaufende Gebäudeflucht vom Vorhabengebäude im Osten über den

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Anpassungsbereich bis zum baulichen Anschluss an die bestehenden Geb äude im Wes-
ten gesichert. Die durchlaufende Gebäudeflucht wird auch über den Höhenanschluss des 
mit einer  zwingenden Gebäudehöhe von 13,7 0 m festgesetzten Vorhabengebäudes an 
das in einer zwingenden Viergeschossigkeit zu errichtende Gebäude im Anpassungsb e-
reich gestärkt. Ein zusätzliches Dachgeschoss ist dabei in der Raumwirkung zur Straße 
von der Baulinie ab zusetzen und analog der westlich angrenzenden bestehenden B e-
bauung zurückgesetzt auszubilden. Zur Sicherung der benannten Maßstäblichkeiten ist 
für das oberste Geschoss (Dachgeschoss) des Gebäudes im Anpassungsbereich ein Z u-
rücktreten des Gebäudes oder von  Gebäudeteilen von der zum Hafenweg festgesetzten 
Baulinie ausnahmsweise zulässig. Siehe hierzu die textliche Festsetzung 1.12.  
Im nord östlichen r ückwärtigen Grundst ücksbereich wird über die Festsetzung einer 
überbaubaren Grundstückfläche mit einer Tiefe von rd. 17,00 m zur östlichen Flurstücks-
grenze eine Anbauoption im direkten ba ulichen Anschluss an das östlich angrenzende 
Vorhabengebäude ermöglicht. Zur Sicherung eines maßstäblichen  Höhenanschlusses an 
das Vorhabengebäude wird die rü ckwärtige überbaubare Grundstücksfläche entspr e-
chend der geplanten  Höhenentwicklung abgegrenzt. Mit den benannten Festsetzungen 
werden die straßenseitigen Überbaubarkeiten für das Mischgebiet aus dem bestehenden 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 401 in de n vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
übertragen, rü ckwärtig wird die Bebaubarkeit des Grundst ücks zugunsten einer allein i-
gen Bebauung im Anschluss an das  Vorhabengrundstück auf die östlichen Grundstücks-
flächen reduziert (s. a. Maß der baulichen Nutzung Kapitel 6.2.1). 
6.2.3  Bauweise und Bauform  
Das A rchitekturkonzept der geplanten Ma ßnahmen sieht eine differenzierte bauliche Einpassung 
des Vorhabens  in die vorhandene Stadt struktur vor. So werden zur Aufnahme der geschlossenen 
Straßenrandbebauung zum Hansaring westlich und östlich des neuen Eingangsbereichs die geplan-
ten baulichen Anlagen an die Bestandsgeb äude ‚Hansaring 48‘ und ‚Hansaring 58‘ angebaut. Zum 
Hafenweg ist die Vorhabennutzung im direkten baulichen A nschluss an die zuk ünftige Bebauung 
im A npassungsbereich und deren geschlossene bauliche Fortf ührung nach We s t e n  z u  d e n  Be-
standsgebäuden der  Dortmunder Stra ße zu f ühren. Entlang der östlichen Grenze des r äumlichen 
Geltungsbereichs ist die Vorhabennutzung über die gesamte L änge der baulichen Anlagen gren z-
ständig zur vorhandenen Gebäudewand der ehemaligen OSMO-Hallen zu errichten.  
Zur planungsrechtlichen Sicherung der benannten baulichen Einpassung wird als Bauweise gemäß 
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und § 22 BauNVO sowohl für  
• den Vorhabenbereich als auch für  
• das Mischgebiet im westlichen Anpassungsbereich

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die geschlossene Bauweise festgesetzt. Mit der Festsetzung der geschlossenen Bauweise f ür das 
Mischgebiet im Anpassungsbereich zum Hafenweg  wird die bestehende Festsetzung im Beba u-
ungsplan Nr. 401 ‚Stadthafen I / Albersloher Weg’ übernommen. Nach Osten , zum Planbereich  
‚Neuhafen-Münster‘, wird die Umsetzung des Vorhabens entsprechend den Maßgaben zur Gren z-
ständigkeit über eine Nachbarschaftszustimmung erwirkt (s. a. Kapitel 6.7.1 ‚Gewerbelärm‘). Insge-
samt wird mit der Festsetzung zur Bauweise den E ntwicklungszielen nach ablesbaren durchlaufe n-
den Raumbegrenzungen zu den Haupterschließ ungsstraßen sowie den Notwendigkeiten im bauli-
chen Anschluss der geplanten Geb äude an die bestehende Bebauun g planungsrechtlich entspr o-
chen.  
6.2.4  Firstrichtung, Dachform  
Mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 ist eine  differenzierte bauli-
che Einpassung der Vorhabenplanung in die bestehende Stadt - und Bebauungsstruktur am Stand-
ort verbunden. Die Ausgestaltung der Gebäude und baulichen Anlagen einschließ lich der Aussagen 
zur Dachausbildung  ist im Vorhaben - und Erschlie ßungsplan (V+E Plan) als Be standteil des vorh a-
benbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 Abs. 3 BauGB dokumentiert und gesichert. Eine weiter-
gehende Sicherung der Dachgestaltung über Festsetzungen als örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 
Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW sind für den Vorhabenbereich  nicht erforder-
lich und werden daher nicht getroffen.  
Im bestehenden rechtskr äftigen Bebauungsplan Nr. 401 ist f ür das M ischgebiet im Anpassungsb e-
reich  des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als örtliche Bauvorschrift die Ausbildung einer ge-
neigten Dachfl äche in K ombination mit einer para llel zum Hafenweg verlaufenden F irstrichtung 
zeichnerisch festgesetzt. Zu r Sicherung einer durchlaufenden, einheitlichen Dachgestaltung zwi-
schen den Flachdächern der östlich angrenzenden Vorhabengebäude und der zuk ünftigen Bebau-
ung im Anpassungsbereich wird für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Festsetzung   
• der g eneigten Dachfläche für das Mischgebiet ersatzlos gestrichen. Die Festsetzung der  
Firstrichtung entfällt entsprechend. 
Mit Wegfall der Festsetzungen zur Dachgestaltung wird eine Anpassung der baulichen Anlagen  im 
Mischgebiet an die bestehenden flachgeneigten bzw. als Flachdächer ausgebildeten Dächer der 
angrenzenden Geb äude erwirkt und somit  den Belan gen nach einer  klaren Raumbildung und g e-
stalterisch ablesbaren Einfassung des Hafenwegs entsprochen. 
6.2.5  Material, Farbgebung  
Die Ausgestaltung der Geb äude und baulichen Anlagen  im Vorhabenbereich  einschließlich der 
Aussagen zu Material und Farbgebung werden im Durchführungsvertrag als Bestandteil des vorh a-
benbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 Abs. 3 BauGB gesichert. Eine weitergehen de planungs-

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rechtliche Sicherung von Material-  und Farbvorgaben über Festsetzungen als örtliche Bauvorschrif-
ten gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW sind für den Vorhabenbereich 
nicht erforderlich und werden daher nicht getroffen. 
Für das Mischgebiet im  Anpassungsbereich  des VBP sind  im bestehenden rechtskräftigen Bebau-
ungsplan Nr. 401keine Festsetzungen hinsichtlich Material und Farbgebung getroffen. Um die Fl e-
xibilität der Ausgestaltung der baulichen Anlagen im Anpassungsbereich auch weiterhin zu gewähr-
leisten, sind bauordnungsrechtliche Festsetzungen zu Mate rial- und Farbgebun g für das Mischg e-
biet nicht Gegenstand des  vorhabenbezogenen Bebauungsplans.  
6.2.6  Stellpl ätze, Nebenanlagen  
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs f ür die im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans geplanten Nutzungen erfolgt ausschließlich auf den privaten Grundstücken.  
Für den Vorhabenbereich  wird der Stellplatznachweis über die Errichtung einer bewirtschafteten 
Tiefgarage mit bis zu  365 Stellplätzen sowie über einen ebenerd igen Kundenparkplatz mit rd. 158  
Stellplätzen erbracht. Im rückwärtigen nördlichen Grundstücksbereich ist zusätzlich die Ausweisung 
von ca. 17 ebenerdigen Mitarbeiterparkplä tzen vorgesehen. Mit rd. 200 – 220 Stellplätzen wird ein 
wesentlicher Anteil der Tiefgarageneinstellplä tze im Sinne  einer Quartiersgarage der öffentlichen 
Nutzung zur Verf ügung stehen. Alle Stellplä tze im Vorha benbereich sind kostenpflichtig und wer-
den bewirtschaftet.  
Die Tiefgarage ist über Ein- und Ausfahrten vom Hansaring und vom Hafenweg  angebunden, die 
Anfahrbarkeit des Kundenparkplatzes der geplanten Einzelhandels - und Dienstleistungseinrichtun-
gen erfolgt ausschließ lich über den Hansaring. Über die Option einer zus ätzlichen Einfahrt zur Tief-
garage als Überlauf vom Kundenparkplatz kö nnen etwaige zuk ünftige Anpassungen in der Ve r-
kehrsführung auf dem Vorhabengrundstück vorgenommen werden, für die Abwicklung der Verkeh-
re auf dem Grundst ück  ist die zus ätzliche Einfahrt nicht erforderlich und wird daher auch nur ba u-
lich vorgehalten. Zur Sicherung der Stellplätze und Anlagen zum ruhenden Verkehr entsprechend 
dem Vorhabenkonzept werden 
• für den  gekennzeichneten Vor habenbereich die Flä chen f ür die  ebenerdigen Kunden-
parkplätze/Mitarbeiterstellplätze als Fl ächen f ür Stellplä tze (ST) sowie die Ein- und Aus-
fahrtsbereiche und Flächen der Tiefgarage (TG) gemäß § 12 BauNVO i. V. m. § 9 (1) Nr. 4 
und 22 BauGB festgesetzt. Außerhalb der festgesetzten Stellplatz - und Tiefgaragenberei-
che ist die Errichtung von Stellplä tzen oder A nlagen für den ruhenden Verk ehr unzuläs-
sig.  
Mit der Festsetzung wird die Anordnung der A nlagen für den ruhenden Verkehr im Vorhabenb e-
reich unter Beachtung der Belange zum Immissionsschutz planu ngsrechtlich gesichert. D ie Auftei-
lung des Kundenparkplatzes , einschließlich der Standorte der Treppenverbindungen zur darunte r-

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liegenden Tiefgarage und der Einkaufswagensammelanlagen (s. a. Nebenanlagen) , ist nachrichtlich 
in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen.  
Für das Mischgebiet im  westlichen Anpassungsbereich  werden keine planungsrechtlichen Vorg a-
ben zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs getroffen. Hier ist die Anordnung und Ausgestaltung 
der Anlagen f ür den ruhenden Verkehr als ebenerdige Stellplätze/Garagen oder in Form von Gar a-
genanlagen unterhalb der Geländeoberfläche (Tiefgarage) innerhalb und außerhalb der überbaub a-
ren Grundstücksflächen nach den Regelungen der Landesbauordnung auf dem Grundst ück vorzu-
nehmen. 
Im Vorhabenbereich  werden im Zusammenhang mit der V orhabennutzung insgesamt rd. 375 
Fahrradabstellplätze entsprechend den Maßgaben der Stadt Münster auf dem Vorhabengrundstück 
realisiert, ca . 300 werden in den Erdgeschossbereichen als ebenerdige, teilweise überdachte Stell-
plätze errichtet, ca. 75 Plätze werden in der Tiefgarage vorgehalten. Von den 375 Gesamtstellplätzen 
sind ca. 202 Abstellplätze als Fahrradstellplätze den Einzelhandels - und Dienstleistungseinrichtu n-
gen zugeordnet, 173 werden als Abstellplätze den Büro- bzw. Wohnnutzungen zugewiesen.  
Als Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO soll die Anordnung der Fahrradabstellplätze  oder 
auch anderer untergeordneter Nebenanlagen  (Müllsammel-/Einkaufswagensammelanlagen, Tre p-
pen-/Aufzugsverbindungen zur Tiefgarage), die dem Nutzungszweck der Vorhabennutzungen/dem 
Baugebiet dienen und seiner Eigenart nicht widersprechen, sowohl im Vorhabenbereich als auch 
im westlichen Anpassungsbereich  unabhängig von den überbaubaren Grundstücksflächen auf 
dem Grundstück erfolgen können. Eine entsprechende Festsetzung 
• zur Zulässigkeit von Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO innerhalb und  außerhalb 
überbaubarer Grundstücksflächen wird in den vorhabenbezogenen Bebauung splan auf-
genommen.  
Mit der Fests etzung werden die im Anlageblatt 2 des V+E -Plans dargestellten, außerhalb der über-
baubaren Grundstücksflächen angeordneten Nebenanlagen planungsrechtlich gesichert. 
6.2.7  Freifl ächen, Begr ünung  
Die Gestaltung der Grundst ücksfreiflächen im Vorhabenbereich  wird weitestgehend durch die 
funktionalen be trieblichen Ablä ufe um die Geb äude und baulichen Anlagen und durch die No t-
wendigkeit einer ausreichenden Anzahl an Kundenparkplätzen geprägt (s. a. Kapitel 6.2.1 und 6.2.6). 
Aufgrund der fl ächenintensiven Erdgeschossnutzungen mit großzügigen Wegeflä chen zu und vor 
den Gesch äftsbereichen sowie einer Durchwegung zum östlich angrenzenden gepl anten Wohn-
quartier  ‚Neuhafen-Münster‘ bzw. zum südlich angrenzenden Hafenweg ist mit der Umsetzung des 
Vorhabenkonzeptes eine fast vollst ändige Versiegelung des Grundst ücks verbunden. Für den west-
lichen Anpas sungsbereich  soll innerhalb der Zielsetzungen der festgesetzten Mischgebietsnutzung

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und den vorgegebenen überbaubaren Grundst ücksflächen eine  weitestgehend flexible Überpla-
nung der Grundstücksfreiflächen ermöglicht werden.   
Vor dem benannten Hintergrund werden neben Festsetzungen von Anpflanz - und/oder Erha l-
tungsgeboten (s. Kapitel 6.6.4) zur grundlegenden Sicherung gr ünräumlicher Belange keine weiter-
gehenden Festsetzungen zur Gestaltung der Freiflä chen oder zur Begrünung für das Plangebiet des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans getroffen.  
6.2.8  Werbeanlagen  
Um die Anordnung von Werbeanlagen auf ein stadtr äumlich vertretbares Ma ß zu reduzieren und 
gestalterisch zu sichern, werden f ür die Nutzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans folgende Festsetzungen gem äß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs.1 und Abs. 4 
BauO NRW zur Ausgestaltung von Werbeanlagen getroffen: 
• Im gesamten Plangebiet sind Werbeanlagen mit wechselndem (Blinkreklame) Licht, b e-
wegtem (laufendem) Licht sowie Werbeanlagen oberhalb der Geb äudeattika grundsätz-
lich unzulässig.  
• Im festgesetzten Mischgebiet  des westlichen Anpassungsbereichs  dürfen Werbeanlagen 
höchstens bis zur Unterkante der Fenster des obersten Geschosses reichen. Oberhalb der 
Fenster des 1. Obergeschosses sind nur Einzelbuchstaben zulä ssig. Die Werbeanlagen 
dürfen eine Höhe von 0,80 m und eine L änge von 2/3 der Geb äudefront, jedoch maximal 
10,0 m nicht überschreiten und maximal 1,0 m vor die Gebäudefront treten. 
Über die Festsetzungen wird eine grunds ätzliche Gestaltqualit ät der Werbeanlagen entsprechend 
den bestehenden Vorgaben aus dem rechtskr äftigen Bebauungsplans Nr. 401 planungsrechtlich 
sichergestellt, gleichzeitig wird der Notwendigkeit nach einer angemessenen Au ßendarstellung der 
Betriebe am Standort entsprochen. 
Für die Nutzungen im gekennzeichneten Vorhabenbereich werden aufgrund der vielfältigen Nu t-
zungsinhalte und damit unterschiedlichen Anforderungen an die Au ßenwerbung gesonderte Vo r-
gaben zur Ausgestaltung der Werbeanlagen auf der Ebene des Durchf ührungsvertrags verbindlich 
vereinbart, weitergehende planungsrechtliche Festsetzungen werden nicht getroffen. 
6.3 Verkehrs flächen / Erschlie ßung 
6.3.1  Verkehrliche Situation, Erschlie ßung 
Das Areal im Bereich des Stadthafens I hat sich mit der Ansiedlung zahlreicher Firmen aus den Berei-
chen Dienstleistung und Gastronomie in den letzten Jahren dynamisch entwickelt, eine Entwic k-

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*6) „Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 535 „Hafen - Center“ in Münster - Entwurf“ Ingenieurgesellschaft 
nts mbH Münster, Stand 15.08.2013 
 
lung, mit der die Verkehrsinfrastruktur nur teilweise Schritt halten konnte. So liegt insbesondere im 
Bereich des ruhenden Verkehrs Optimierungsbedarf, die Anzahl der öffentlichen Parkplätze ist nicht 
ausreichend mit der Folge, dass vermehrt Parksuchverkehr e im Quartier entstehen .  Mit der Umset-
zung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 sind  zusätzliche B e-
lastungen auf den  umgebenden Erschließ ungsstraßen aus nutzungs bezogenen Mehrverkehren 
verbunden, gleichzeitig wird über die Ausweisung von 2 00 - 220 zus ätzlichen öffentlichen Qua r-
tiersparkplätzen in der im Zusammenhang mit der Vorhabenplanung zu errichtenden Tiefgarage 
eine deutliche Entlastung des Parkdrucks in den öffentlichen Straßenräumen erwirkt.  
Die Grundstücke im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind über den Han-
saring im Nordwesten, die Schillerstra ße im Nordosten und den Hafenweg im Sü den vollständig an 
das örtliche Stra ßennetz angebunden. Dabei ist d er ebenerdige Kundenparkplatz der Einzelha n-
delseinrichtungen im Vorhabenbereich  alleinig vom Hansaring anfahrbar, die Tiefgarage erh ält Ein- 
und Ausfahrten sowohl vom Hansaring als auch zum Hafenweg , eine zus ätzliche Tiefgaragenein-
fahrt als Überlauf vom Kundenparkplatz wird baulich vorgehalten. Die Anlieferung des geplanten 
Verbraucher- und Getränkemarktes erfolgt über den Hafenweg mit Ausfahrt zur Schillerstra ße, der 
Lebensmitteldiscounter wird ausschließ lich vom Hafenweg beliefert. Entsprechend seiner best e-
henden und auch zukünftigen funktionalen und verkehrlichen Bedeutung ist eine uneingeschränkte 
Befahrbarkeit des Hafenwegs vom Albersloher Weg/Hafenplatz im Westen bis über die östliche 
Geltungsbereichsgrenze des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Erschlie ßung der bestehen-
den und geplanten Nutzungen erforderlich. Im weitergehenden östlichen Anschluss im Bereich des 
zukünftigen ‚Neuhafens-Münster‘ soll der weitere Verlauf des Hafenwegs prim är Fußgängern, Rad-
fahrern und Versorgungsfahrzeugen vorbehalten sein.    
Mit Umsetzung der Vorhabenplanung sind Eingriffe in die äußere Erschließ ung und in die Funkt i-
onsabläufe der bestehenden Verkehrsstrukturen verbunden, die einer fachgutachterlichen Bewer-
tung zu unterziehen sind. Vo r dem Hintergrund wurde zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 535  eine Verkehrsuntersuchung  *6) durchgeführt, die die Auswirkungen der Vorhabenplanung 
auf die bestehenden Stra ßen und die Leistungsf ähigkeit der jeweiligen Knotenpunkte gutachterlich 
bewertet und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der verkehrlichen Belange aufzeigt. 
Die Bewertung der bestehenden und zukünftigen verkehrlichen Belastungen im zu untersuchenden 
Planbereich erfolgt anhand unterschiedlicher Planszenarien, wobei in allen Varianten neben den 
geplanten Vorhabennutzu ngen auch die Entwicklung des östlich an das Vorhabengrundst ück an-
schließenden Planbereichs ‚Neuhafen-Münster‘ (ehem. OSMO -Areal) zum B üro- und Wohnstandort 
mit rd. 390 Wohneinheiten in die Bewertung mit einbezogen wurde. Aufgrund  zurzeit nicht ges i-
cherter Realisierungshorizonte wurden die Auswirkungen übergeordneter verkehrlicher Ma ßnah-

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men wie der 3. Bauabschnitt der B 51 und der Neubau der B 481n differenziert erfasst und ausg e-
wertet, Planfeststellungsbeschlüsse liegen seit Ende 2012 f ür die Maßnahmen vor.  Die bestehende 
Fahrverbindung zwischen dem Albersloher  Weg und der Schillerstraße über die derzeit privat e The-
odor-Scheiwe-Straße ist in die Berechnung zur Verteilung der übergeordneten Verkehre einbez o-
gen, in den Planszenarien wird zwischen der Bestandssituation sowie dem geplanten Ausbau der 
Straße durch die Stadt Münster unterschieden. 
Insgesamt werden folgende Planszenarien gutachterlich bewertet: 
• Planfall 1: Bestandsfall 2012 
• Planfall 2: Prognose 2016 mit Inbetriebnahme der Vorhabennutzungen einschließ lich des 
‚Neuhafens-Münster‘ mit der Theodor -Scheiwe-Straße in der Bestandss ituation und ohne 
B 51 und ohne B 481n 
• Planfall 3: Prognose 2025 mit den  Vorhabennutzungen und dem Bereich ‚Neuhafen-
Münster‘ mit der Theodor- Scheiwe-Straße in der Bestandssituation und ohne B 51 und 
ohne B 481n  
• Planfall 4: Prognose 2025 mit den Vorhabennutzungen und dem Bereich ‚Neuhafen-
Münster‘ mit der Theodor-Scheiwe-Straße nach Vollausbau und mit B 51 und B 481n  
Den Berechnungen zum Verkehrsaufkommen im Analysefall 2012 liegen Knotenstromz ählungen 
der Stadt M ünster aus den Jahren 2007/2008 f ür Spitzenstunden des Hansarings und des Hafen-
wegs zugrunde, die anhand der Verkehrsbelastungsdaten des Verkehrsmodells der Stadt Mü nster 
an das Bestandsniveau 2012 angepasst wurden. Die Berechnung der durchschnittlichen t äglichen 
Verkehrsstärke (DTV) erfolgte anhand von Tagesganglinien gem äß HBS 2001 bzw. eigenen  Tages-
ganglinien aus Mitschrieben an bestehenden Lichtsignalanlagen.  
Die Schätzung der vorhabenbezogenen Verkehrserzeugung f ür den Planfall 2 wurde über den Mo-
dal-Split der Stadt Münster in Ansatz gebracht und anhand von Besetzungsgraden, Mitnahme - und 
Verbundeffekten in Abgleich mit Kontrollz ählungen an vergleichbaren Einrichtungen im Stadtg e-
biet gebracht. F ür die Vorhabennutzung ergeben sich daraus jeweils ca. 3.900 Kfz-Fahrten pro Tag, 
von denen rd. 1.400 Fahrten  als zusätzliche Verkehre im Quartier neu generiert werden. F ür die öf-
fentlichen Quartiersstellplätze kommen weitere 640 Fahrten hinzu, von denen rd. 320 Fahrten  / Tag 
Neuverkehre sind. Für den Planbereich ‚Neuhafen-Münster‘ ergeben sich ca. 2.200 Kfz -Fahrten pro 
Tag. In Hinblick auf Spitzenpegelbetrachtungen wurde dar über hinaus eine Mehrfachbenutzun g 
von 30 % im Bereich des Hafen-Centers berücksichtigt. 
Für den Bestandsfall, Planfall 1, werden als durchschn ittliche tägliche Verkehrsstärke der umgeben-
den Stra ßen   für den Hansaring 15.100 DTV, die Schillerstra ße 7.100, die Dortmunder Straße 2.600 
und den Hafenweg  450 DTV (Kfz/24h) gutachterlich ermittelt, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme 
der Vorhabennutzungen und des ‚Neuhafens-Münster‘  im Jahr 2016 gem äß Planfall 2 liegen die

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Belastungen f ür den Hansaring bei 16.700, Schillerstra ße 7.700, Dortmunder Stra ße 2.700 und f ür 
den Hafenweg bei 1.300 DTV (Kfz/24h). 
Die Verkehrsbelastung für den Prognosehorizont 2025 ergibt unter Ber ücksichtigung der vorhaben-
bedingten Mehrverkehre einschließlich des ‚Neuhafens-Münster‘ und aktueller Zahlen zur Verkehrs - 
und Bev ölkerungsentwicklung f ür den Planfall 3 als „Worst-Case-Szenario“ ohne B  51, B  481n und 
ohne Ausbau der Theodor -Scheiwe-Straße eine zukünftige Belastung für den Hansaring von 17.700, 
für die Schillerstra ße 8.700, Dortmunder Stra ße 3.000 und f ür den Hafenweg  von 1.400 DTV 
(Kfz/24h). Unter Berücksichtigung der Entlastungswirkungen aus den Verkehrsmaßnahmen der B 51, 
B 481n und Ausbau der Theodor -Scheiwe-Straße gem äß Planfall 4 stellen sich f ür den Hansaring 
und die Dortmunder Stra ße Belastungswerte analog der Bestandssituation 2012 - Hansaring 15.500  
DTV und Dortmunder Stra ße 2.500 DTV - ein, f ür die Schillerstra ße und den Hafenweg liegen die 
Werte bei 9.600 bzw. 1.400 DTV.  
Unter Ber ücksichtigung des Planfalls 3 als „Worst-Case-Szenario“ und einer Leistungsf ähigkeits-
untersuchung 2012 der wesentlichen Kreuzungs - und Einmündungsbereiche im Umfeld des Vorh a-
bens werden vom Gutachter Ma ßnahmen an der äußeren Erschließ ung aufgezeigt, die neben der 
Sicherung eines ungest örten Verkehrsablaufs bei Umsetzung der Vorhab enplanung teilweise auch 
Verbesserungen an den umliegenden Verkehrsknotenpunkten gegenüber der Bestand ssituation 
erwirken. Die Maßnahmen umfassen 
• den Ausbau des derzeit untergeordneten Erschließ ungsstiches im Anbindungspunkt des 
Planbereichs vom Hansaring zu einem lichtsignalgesteuerten Knotenpunkt mit einer öf-
fentlichen Erschließ ungsfunktion fü r das östlich angrenzen de Vorhabeng rundstück und 
die Verkehre aus der öffentlichen Quartiersgaragennutzung. Im B ereich der privaten Zu-
fahrt Hansaring Nr. 46 ist eine zusätzliche Beschilderung „Bei Rot hier halten “ vorzuneh-
men. Mit der Ma ßnahme können entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung die z u-
künftigen Verkehre sicher und leistungsfähig, ohne Rückstau im Bereich der vorhandenen 
Zufahrt Hansaring 46 abgewickelt werden.  
In Abhängigkeit von den Öffnungszeiten der im Vorhabenbereich geplanten Einzelha n-
delseinrichtungen ist ein Betrieb der Ampelanlage ausschließ lich für den Tageszeitraum 
in der Zeit von 6:00 -22:00 Uhr erforderlich und vorgesehen. Belange eines gesic herten 
und ungestörten Verkehrsablaufs oder Belange der Verkehrssicherheit stehen der Nacht -
abschaltung der Lichtsignalanlage aufgrund der deutlich geringeren Verkehrsbelastung  
nachts mit einem Verkehrsaufkommen in der maximalen Nachtstunde in Höhe von ca. 26 
% der nachmittäglichen Spitzenstunde lt. Gutachter ausdrücklich nicht entgegen. 
• Einrichtung von zwei Furten f ür Fu ßgänger und Radfahrer über den Hansaring zur Ve r-
besserung der Rad- und Gehwegverbindungen zwischen dem Hansaviertel und dem  Ha-
fengebiet/Hafen-Center.

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• Verlegung des vorhandenen Buskaps vor dem Gebäude Hansaring 46  hinter die geplante 
Lichtsignalanlage ‚Hafen-Center‘ in  Fahrtrichtung Wolbecker Stra ße und Umgestaltung 
der Haltestelle als Busbucht. Mit der Verlegung wird eine Verbesserung der Sichtverh ält-
nisse im Bereich der Zufahrt Hansaring 46 erwirkt.  
• Verkürzung der Umlaufzeit an der Fußgängerschutzanlage Hansaring/Dortmunder Straße 
zur Minimierung der Wartezeiten f ür die schw ächeren Verkehrsteilnehmer und zur Mö g-
lichkeit d er Einrichtung einer „Grünen Welle“  vom Alber sloher Weg bis zur Wolbecker 
Straße. 
• Schaltung von verkehrsabhä ngigen, koordinierten Programmen ( „Grüne Welle“ ) entlang 
des Hansarings. 
• Errichtung eines separaten Linksabbiegersignals an der Lichtsignalanlage Ha nsa-
ring/Schillerstraße f ür Linksabbieger in die Schillerstra ße. Unabh ängig vom Vorhaben 
wird hiermit eine Verbesserung der Verkehrsabläufe für Fu ßgänger und Radfahrer in 
Fahrtrichtung Nordosten ermöglicht. 
Mit Umsetzung der benannten Ma ßnahmen wird die Leistungsfähigkeit in der Prognose 2025, Pla n-
fall 3 als „worst-case“ für den Knotenpunkt ‚Hansaring/Schillerstraße‘ von der derzeitigen Qualit äts-
stufe B auf C reduziert, eine leistungsf ähige  Abwicklung der Verkehre ist jedoch nach wie vor g e-
währleistet. F ür den Kreuzungspunkt Hansaring/Anbindung Vorhabengrundst ück (Haf encenter)‘ 
wird f ür beide Spitzenstunden die Stufe B gem äß HBS 2001 ermittelt, womit die Verkehrsqualit ät 
gegenüber dem bestehenden Signalisierungskonzept um eine Stufe verbessert wird. Im Zufahrtsbe-
reich Hansaring/Pennymarkt (Hansaring 46)‘ ist mit Installation der Lichtsignalanlage im Kreuzung s-
punkt Hansaring/Anbindung Vorhabengrundst ück auf grund der Pulkbildung eine Verbesserung 
sowohl der Le istungsfähigkeit als auch der Verkehrssicherheit zu verzeichnen, f ür die ‚Kreuzung 
Hansaring/Dortmunder Stra ße‘ wird die Qualit ätsstufe A und fü r den Knotenpunkt ‚Schillerstra-
ße/Anlieferausfahrt Vorhabengrundstück‘  die Stufe C ermittelt. 
Insgesamt werden vom Gutachter unter Ber ücksichtigung der benannten Ma ßnahmen keinerlei 
Bedenken gegen die  Planung erhoben, vielmehr wird trotz des Mehrverkehrs durch die geplante 
Vorhabennutzung - selbst ohne Berücksichtigung der Entlastungswirkungen aus den übergeordne-
ten Verkehrsmaßnahmen gemäß Planfall 4 - teilweise sogar eine Verbesserung gegenüber der heu-
tigen Verkehrssituation erwirkt. Die Schaffung von zusätzlichen Quartiersstellplätzen in Kombination 
mit integrierten Einzelhandelseinrichtungen wird ausdr ücklich begr üßt, verkehrliche Belange st e-
hen dem vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 somit nicht entgegen.   
Die Umsetzung der Maßnahmen zum baulichen Eingriff in den Hansaring mit Ausbau des zuk ünfti-
gen Knotenpunktes  im Einfahrtsbereich zum Hafenc enter werden auf der Ebene des Durchf üh-
rungsvertrags zwischen der Stadt Mü nster und dem Vorhabentr äger verbindlich vereinbart . Als 
verkehrliche Steuerungs maßnahmen werden die Maßnahmen zur  Schalt- und Regeltechnik an/in

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Kombination der Lichtsignalan lagen in Abstimmung mit den Fachämtern der Stadt Münster durch-
geführt, weitergehende planungsrechtliche Belange werden nicht berührt.  
6.3.2  ÖPNV-Anbindung  
Das Plangebiet ist gut über den Öffentlichen Personennahverkehr  angebunden. Die Linie 14 ver-
kehrt über den Hansaring, die Linien 6, 8 und 17 verkehren  über den Albersloher Weg. Mit U mset-
zung der Vorhabenziele wird die als Buskap bestehende Haltestelle vor dem Gebäude Hansaring 46 
in Fahrtrichtung Wolbecker Stra ße hinter die geplante Lichtsignalanlage im zukünftigen Einfahrts-
bereich der Vorhabennutzung verlegt und als Busbucht ausgeführt (s. Kapitel 6.3.1). 
6.3.3  Verkehrsfl ächen 
Die verkehrliche Hauptanbindung des Vorhabenbereiches erfolgt über den Hansaring über den 
auszubauenden Kreuzungspunkt des bestehenden Erschließ ungsstiches im Bereich der Grundst ü-
cke ‚Hansaring 48‘ und ‚Hansaring 54‘ (s. Kapitel 6.3.1). Entsprechend seiner zuk ünftigen Bedeutung 
als Haupterschließung der Vorhabennutzungen mit vielfältigen Wege- und Fahrbeziehungen in und 
aus  dem öffentlichen Stra ßennetz ins Plangebiet und in seiner Funktion als Hauptzu -/ und -
ausfahrtsbereich zur öffentlichen Quartiersgarage ist die Verkehrsflä che wie eine öffentliche Straße 
ampelgesteuert an den Hansaring anzubinden. Demzufolge wird   
• der Einmündungsbereich  vom Hansaring in den Vorhabenbereich über eine Tiefe von rd. 
7 0  m  u n d  e i n e  B r e i t e  v o n  c a .  2 0  m  a l s  S t r aßenverkehrsfläche gem äß § 9  A b s .  1  Nr .  1 1  
BauGB festgesetzt und öffentlich gewidmet. Mit der benannten Abgrenzu ng ist eine g e-
sicherte baulich verkehrliche Anbindung der öffentlichen Fahr - und Wegebeziehungen 
für alle Verkehrsteilnehmer einschließ lich notwendiger Umfa hrungen aus der erforderl i-
chen selbständigen Erschließung einzelner Gebäudeteile des Vorhabens, auch in Hinblick 
auf eine sp ätere separate Ver äußerung, gewährleistet. Die Rampen der Zu - und Ausfahrt 
der Tiefgarage sind als baulicher Bestandteil der betrieblichen Anlagen des Vorhabens 
aus der Festsetzung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche herausgenommen. 
Neben dem unmittelbaren Einmündungsbereich zum Hansar ing wird der  nordwestliche 
Gebäudevorbereich der Vorhabennutzungen bis zum Grundst ück ‚Hansaring 58‘ (außer-
halb des Geltungsbereiches) als öffentliche Stra ßenverkehrsfläche festg esetzt. Mit der 
Festsetzung wird die gesicherte Wegef ührung des öffentlichen Fuß- und Radweges en t-
lang des Hansarings im Zusammenhang mit geä nderten Fl ächenanteilen aus der Ver-
schiebung der Bushaltestelle in diesen Bereich gewährleistet.

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Als innere Erschließungsstraße für den Bereich Stadthafen I ist der Hafenweg  vom Kreuzungspunkt 
Dortmunder Straße im Westen bis zum Übergang in das ehemalige OSMO -Areal im Osten Bestan d-
teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Innerhalb der bestehenden und im vorhabenbez o-
genen Bebauungsplan festgesetzten Abgrenzung der Verkehrsflä che kann die verkehrliche E r-
schließungsfunktion der Stra ße sowohl f ür die bestehenden als auch zuk ünftigen angrenzenden 
Nutzungen entsprechend den geplanten Ausbauzielen vollständig abgebildet werden (s. a. Kapitel 
6.3.1).  
Der östliche Straßenabschnitt des Hafenwegs hat zurzeit  nicht die Eigenschaft einer öffentlichen 
Straße im Sinne des § 2 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetz es des Landes Nordrhein -Westfalen 
(StrWG NRW), lediglich d as westlich angrenzende Teilstück des Hafenwegs von der Dortmunder 
Straße bis zur Stra ße ‚Am Mittelh afen‘ (außerhalb des  Geltungsbereichs) wurde im Jahr 2005 dem 
öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Zur Umsetzung der Entwicklungsziele im Bereich Stadthafen 
I wird der 
• Verlauf des Hafenwegs im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 
535 innerhalb der bestehenden Eigentums - und Ausbaugrenzen als öffentliche Straßen-
verkehrsfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt. 
Mit der Festsetzung als öffentliche Verkehrsflä che wird die zuk ünftige funktionale und 
verkehrliche Bedeutung des Hafenwegs sowohl für den Vorhabenbereich als auch für die 
Entwicklung der südlich und östlich angrenzenden Planbereiche aufgenommen und pla-
nungsrechtlich gesichert. 
Mit den benannten Festsetzungen zu Verkehrsfl ächen ist die verkehrliche Anbindung und Erschlie-
ßung der Vorhabennutzungen im Kontext der bestehenden und zuk ünftigen Verkehrsstrukturen 
sichergestellt, eine weitergehende Sicherung von Wege-  und Fahrrechten über das Vorhaben g-
rundstück in die s üdlich und östlich angrenzenden Planbereiche wird über zus ätzliche Geh - und 
Fahrrechte erwirkt (s. Kapitel 6.4.1).  
Die Erschließ ung des westlichen Anpassungsbereich s ist über die Stra ßenverkehrsfläche des H a-
fenwegs uneingeschränkt gesichert, weitergehende Festsetzungen zur verkehrlichen Anbindung 
der Nutzungen im Anpassungsbereich sind nicht erforderlich. 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur  
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 is t über die  technische Infra -
struktur  in den umgebenden Straßen Hansaring, Schillerstra ße und Hafenweg an das vorhandene  
Ver- und Entsorgungsnetz der Stadt Münster in ausreichendem Maße angeschlossen.  
Die Energieversorgung der Vorhabennutzungen soll über einen Anschluss a n das Fernw ärmenetz 
im Hansaring erfolgen. D ie Entsorgung erfolgt über das bestehende Leitungsnetz  im Hansaring ,

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Schillerstraße bzw. im Hafenweg. Im nördlichen Planbereich des Vorhabengrundst ücks verläuft ein 
Regenwasserkanal der Stadt Mü nster, der im Zuge der Umsetzung der Planvorhaben erneuert und 
in einer veränderten Trassenführung zur Schillerstraße geführt wird (s. Kapitel 6.4.1).   
Die Stromversorgung der Vorhabennutzungen ist grundsä tzlich sichergestellt. Die Festlegung von 
Standorten für  erforderliche Trafostationen im Vorhabenbereich  kann derzeit abschließend noch 
nicht vorgenommen werden und erfolgt daher im weiteren Planungsprozess in Abstimmung mit 
der Netzgesellschaft der Stadtwerke Münster, d ie Standorte werden grundbuchlich gesichert. D ie 
Maßnahmen zur Errichtung und Sicherung der Zugänglichkeit der Trafostationen werden auf der 
Ebene des Durchführungsvertrags verbindlich vereinbart. 
Im angrenzenden Planbereich betreibt die Telekom zahlreiche Telekommunikationslinien in Ver-
bindung mit der Betriebsstelle „Münster 63“ . Im Zuge einer Umschwenkung werden ab Mai 2014 
sämtliche Telekommunikationslinien einschließlich der Betriebsstelle ‚Münster 63‘  über den neuen, 
derzeit im Aufbau befindlichen Standort ‚Hansaring 66a‘  (außerhalb des Geltungsbereichs) , betri e-
ben. Die Leitungsführungen verlaufen dann außerhalb des Vorhabengrundstücks, p lanungsrechtli-
che Belange oder Vorhabenbelange sind nicht betroffen. 
In der Verkehrsflä che des Hafenwegs verläuft das 110 kV-Hochspannungskabel Mittelhafen - Mau-
ritz, Bl. 1902 . E ine Beeintr ächtigung der Leitungstrasse durch die geplanten  Baumaßnahmen ist 
nicht gegeben, weitergehende planungsrechtliche Sicherungen sind vor dem Hintergrund der 
Widmung des Hafenwegs als öffentliche Verkehrsfläche nicht zu treffen.   
Die Abfallentsorgung der Nutzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
ist über die Anfahrbarkeit der Gebäude für Müllfahrzeuge über die angrenzenden öffentlichen Ver-
kehrsflächen sichergestellt. Weitergehende planungsrechtliche Belange werden nicht berührt. Für 
die Nutzungen im Vorhabenbereich  wird in Abstimmung mit den Abfallwirtschaftsbetrieben der 
Stadt Münster ein Abfallentsorgungskonzept erstellt und zum Bestandteil des bauordnungsrechtli-
chen Genehmigungsverfahrens gemacht. 
Für die Nutzungen im westlichen Anpassungsbereich  des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
erfolgt die Ver - und Entsorgung über den angrenzenden Hafenweg. Planungsrechtliche Sicheru n-
gen zur technischen Infrastruktur werden für den Anpassungsbereich nicht erforderlich. 
 6.4.1  Geh-, Fahr - und Leitungsrechte  
Zur Sicherung übergeordneter Leitungs- und Wegeverbindungen im Sinne einer technischen bzw. 
stadträumlichen Vernetzung des Vorhabens mit dem bestehenden bzw. geplanten baulichen U m-
feld wird auf dem Vorhabengrundst ück gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 21 BauGB ein 
• Leitungsrecht zugunsten des Erschließ ungsträgers (L-E) mit einer Breite von 5 ,00 m vom 
westlichen Anschluss des Hansarings bis zur Schillerstraße im Nordosten festgesetzt.

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StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 
  „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 
 
 
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Mit der Festsetzung  wird den technisch infrastrukturellen Erfordernissen von Erneuerungen am 
Kanalnetz im Bereich der Schillerstraße entsprochen. Über das festgesetzte Leitungsrecht wird die 
Trasse der  neuen st ädtischen Regenwasserleitung in dem geplanten Trassenverlauf üb e r  d a s  V or-
habengrundstück planungsrechtlich gesichert.  Der Regenwasserkanal wird in einem Zug bis zur 
Schillerstraße durchgebaut, die Finanzierung ist sichergestellt. Die Trasse wird dabei fast vollständig 
durch das Vorhaben überbaut, lediglich im Anschluss zur Schillerstraße verläuft die Leitung au ßer-
halb überbauter Flächen. Darüber hinaus wird ein 
• Gehrecht sowie ein Fahrrecht f ür Radfahrer zugunsten der Öffentlichkeit (GR-Ö) mit einer 
Breite von ca. 3,50 m - 14,00 m entsprechend dem im Vorhabenbereich geplanten Au s-
bau und der Lage der Wege - und Radfahrverbindungen vom Einfahrtsbereich  vom Ha n-
saring bis zum ehemaligen OSMO -Grundstück im Osten bzw. zum Hafe nweg im Sü den 
festgesetzt.  
Über das festgesetzte Geh- und Radfahrrecht wird die öffentliche Wegeverbindung f ür Fußgänger 
und Radfahrer vom s üdlichen Innenstadtbereich am Hansaring über das Vorhabe ngrundstück in 
den zukünftigen Wohnbereich des ‚Neuhafens-Münster‘ auf den ehemaligen Gewerbeflä chen und 
zum Hafenweg gesichert und somit eine Vernetzung und Durchlä ssigkeit der Nutzungen im Stad t-
quartier erwirkt.  
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur  
Flächen oder Einrichtungen f ür den Gemeinbedarf oder anderweitige Einrichtungen der sozialen 
Infrastruktur sind nicht Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535, Festsetzu n-
gen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB werden daher nicht getroffen. Belange vorhandener Gemeinb e-
darfseinrichtungen im weiteren  nördlichen Anschluss an das Plangebiet  (Berufskolleg am Hans a-
ring) oder andere bestehende Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind von der Umsetzung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht betroffen. 
6.6 Grünflächen / Begr ünung  
 6.6.1  Öffentliche Gr ünflächen 
Ausgehend von den bestehenden Gr ünstrukturen und den übergeordneten Freiraumvernetzungen 
im südöstlichen Stadtbereich sowie entlang des Dortmund -Ems-Kanals im Bereich des Stadthafens I 
sind für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  Nr. 535 keine zusätzlichen 
öffentlichen Gr ün- oder Freifl ächen zur Umsetzung gr ünräumlicher Belange erforderlich;  Festset-
zungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB werden daher nicht getroffen.

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Die im bestehenden rechtskr äftigen Bebauungsplan Nr. 401  mit der Zweckbestimmung ‚Spielplatz‘ 
festgesetzte öffentliche Grünfläche im nördlichen Planbereich ist aus den damaligen Zielsetzungen  
nach einer Fort führung der stra ßenbegleitenden Blockstrukturen des Hansarings und der Schiller-
straße in den r ückwärtigen Grundstücksinnenbereich mit einer Ausweisung wohnungsnaher Spie l-
platzflächen abgeleitet, eine Umsetzung der Entwicklungsziele ist nicht erfolgt. Die Flä chen sind 
vollständiger Bestandteil des Vorhabengrundst ücks und werden entsprechend den ver änderten 
Entwicklungszielen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans überplant. Ein Ersatz der Spielplat z-
flächen ist in Abstimmung mit den  Fachbehörden der Stadt M ünster an anderer Stelle im überge-
ordneten östlich angrenzenden Planbereich vorgesehen.  
6.6.2  Private Gr ünflächen 
Vor dem Hintergrund der im Plangebiet bestehenden oder geplanten Nutzungsstrukturen ist im 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 eine Sicherung gr ünräumlicher 
Belange über private Grünflächen nicht erforderlich; Festsetzungen gem äß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB 
werden daher nicht getroffen.  
6.6.3  Wald / Fl ächen f ür die Landwirtschaft  
Mit Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 sind weder 
im Plangebiet noch im übergeordneten Planbereich Belange oder Flä chen der Landwirtschaft oder 
Waldflächen betroffen; Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB werden daher nicht getro f-
fen. 
6.6.4  Anpflanz - und Erhaltungsgebote  
Zur Sicherung einer gr ünräumlichen Gestalt qualität für das Vorhabengrundst ück  werden f ür die  
Gebäude und Geb äudevorbereiche differenzierte Festsetzungen zum Anpflanzen von B äumen, 
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem äß § 9  A b s .  1 Nr .  25 a  Bau GB getr of f en .  So s in d  im 
gekennzeichneten Vorhabenbereich 
• die Hauptdächer der Erdgeschossnutzungen auf einer Fl äche von insgesamt rd . 3.400 m² 
mit einer extensiven Dachbegrünung zu bepflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauer-
haft zu unterhalten. 
Mit der Festsetzung wird den Belangen  nach einer Gestaltqualität der Vorhabengebäude 
im baulichen Kontext des bestehenden Stad tquartiers entsprochen, gleichzeitig wird die 
Wohn- und Aufenthaltsqualit ät der über den gro ßflächigen Erdg eschosseinrichtungen

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 41 von 103 
 
 
 
liegenden Wohn- und Dienstleistungsnutzungen mit Blick auf die begrünten Dachflächen 
aufgewertet. 
• insgesamt 14 Einzelbäume in Pflanztrögen mit einer Bodenmächtigkeit von mind. 100 cm 
zu pflanzen und mit Ersatzverpflic htung dauerhaft zu unterhalten. Zu pflanzen sind 7 
Hochstämme einer einheitlichen kleinkronigen  Baumart und 7 Hochstämme einer mittel - 
bis großkronigen Baumart in dreimal ver pflanzter Qualität mit einem Stammumfang von 
mind. 16 cm. 
Über die Festsetzung wird  - trotz der fast vollst ändigen Unterbauung des Vorhabe n-
grundstücks durch die geplante Tiefgar age - eine angemessene Bepflanzung zur Aufwer-
tung des Haup teinfahrtsbereichs vom Hansaring sowie zur  grünräumlichen Abgrenzung 
des Kundenparkplatzes zur öffentlichen Verkehrsflä che des Hafenweg s gewährleistet . 
Entsprechend der Lage auf dem Vorhabengrundstück und der zur Verfügung stehenden 
Flächenpotentiale zur Dimensionierung der Pflanztröge s ind die Bäume nördlich des E in-
fahrtsbereichs vom Hansaring nur als kleinkronige Bäume zu pflan zen, südlich der Haupt-
erschließung sowie zum Hafenweg is t auch eine Anpflanzung mittel- bis großkronige r 
Bäume gegeben . Die genaue Anordnung der B äume ist dem Vorhaben - und Erschli e-
ßungsplan (V+E Plan) zu entnehmen.  
Mit Umsetzung des Vorhabens ist die Rodung von 7 Straßenbäumen (außerhalb des Gel-
tungsbereichs) im derzeitigen Einfahrtsbereich  vom Hansaring erforderlich. Vorbehaltlich 
der verkehrlichen Erfordernisse und der  in diesem Bereich verlaufenden Leitungstrassen 
soll eine Neuanpflanzung im Vorbereich der Gebäude zur Straße vorgenommen werden, 
sollte dies nicht möglich sein, wird der Ausgleich auf der Ebene des Durchf ührungsver-
trags verbindlich vereinbart. Als nicht gesicherte Maßnahme ist die Anpflanzung nicht 
Gegenstand des V+E-Plans. 
Mit den dargestellten Ma ßnahmen ist eine grünräumliche Einbettung der Vorhabennutzung in den 
bestehenden stadträumlichen und baulichen Kontext sichergestellt. Weitergehende Anpflanzungen 
und Anpflanzungen au ßerhalb von Pflanztr ögen können aufgrund  der funktionalen Erfordernisse  
von freien Fahr-, Wege- und Parkflächen mit den daraus abzuleitenden Versiegelungsanteilen sowie 
vor dem Hintergrund der gro ßflächigen Unterbauung des Vorhabengrundst ücks mit der erforderl i-
chen Parkierungsanlage nicht vorgesehen werden. 
Für das Baugebiet im westlichen Anpassungsbereich  werden die bestehenden Festsetzungen aus 
dem  rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 401 zur Sicherung gr ünräumlicher Belange weitestgehend 
übernommen. Demnach sind im festgesetzten Mischgebiet MI  
• mind. 15 % der ebenerdigen Grundstücksfläche dauerhaft zu begrünen und

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• ist bei eb enerdigen Stellplatzanlagen je angefangene 5 Stellplätze ein hochst ämmiger, 
großkroniger Laubbaum mit einer Vegetationsflä che von mind. 2,50 m x 2,50 m mit E r-
satzverpflichtung zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.  
Mit den Festsetzungen wird die Aufnahme der Gr ünstrukturen der angrenzenden bebauten Berei-
che in die Grundstücksbepflanzung des westlichen Anpassungsbereichs sichergestellt.   
Ein Erhalt von bestehenden B äumen oder Strauchstrukturen im Geltungsbereich des vorhabenb e-
zogenen Bebauungsplans ist nicht m öglich bzw. ist aufgrund der Bestandsstruktur des Plangebiets 
mit überwiegenden Schotterflächenanteilen und einer lediglich  ruderalen Vegetation auch nicht 
gegeben. Erhaltungsfestsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b  BauGB werden daher nicht getroffen. 
Der Ausgleich f ür zu rodende Stra ßenbäume im Bereich der verlagerten zuk ünftigen Bushaltestelle 
im Geb äudevorbereich der Vorhabennutzung zum Hansaring (außerhalb des Geltungsbereichs) 
wird auf der Ebene des Durchführungsvertrags verbindlich vereinbart.  
6.6.5  Ausgleichsfl ächen 
Aufgrund der bestehenden Bebauungsstrukturen und der fr üheren gemischten bzw. gewerblichen 
Nutzung mit hohen Versiegelungsanteilen der Grundst ücksfreifläc h e n  i s t  m i t  U m s e t z u n g  d e s  v or-
habenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 ein ausgleichsrelevanter zus ätzlicher Eingriff in Natur 
und Landschaft nicht zu erwarten. Festsetzungen gem äß § 9 Abs. 1 Nr. 20 bzw. § 9 Abs. 1 a BauGB 
sind nicht erforderlich und werden daher nicht getroffen. 
6.7 Immissionsschutz  
6.7.1  Schallimmissionen  
Der Vorhabenstandort ist als Teil der Siedlungsstrukturen der südöstlichen Münsteraner Innenstadt  
durch L ärmemissionen, insbesondere durch Verkehrsl ärm entlang der innerst ädtischen Haupt -
erschließungsstraßen, erheblich belastet. Vor dem Hintergrund ist davon auszugehen, dass f ür die 
Überplanung des Vorhabengrundst ücks als stark l ärmvorbelasteter Bereich die Orientierungswerte 
der DIN 18005 nicht eingehalten werden können bzw. sogar deutlich überschritten werden.  
Das Nutzungsprofil des geplanten Vorhabens sieht die Errichtung von groß flächigen Einzelhandels-
nutzungen, Dienstleistungen/Praxen/Büros, Gastronomie und Wohnen vor. Mit dem Angebot wird 
den Entwicklungszielen des Masterplans ‚Stadthäfen Münster‘ unter Berücksichtigung der Vorgaben 
des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Mü nster für den Standort entsprochen. Darüber 
hinaus soll entsprechend den politischen Beschlü ssen das Parkplatzproblem im Bereich des Stad t-
hafens durch die in Kombination mit der Vorhabennutzung geplante Errichtung einer Quartiersg a-
rage mit rd. 200  - 220 öffentlichen Stellplätzen gelöst und eine nachhaltige Entlastung und Aufwer-

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tung des Quartiers durch Wegfall störender Parkplatzsuchverkehre und Wegfall von Nutzungsbeein-
trächtigungen durch ‚Wildes Parken’ erwirkt werden.  Neben den nutzungsspezifischen Zielsetzu n-
gen f ür den Standort ist die mit der Umsetzung des Vorhabens verbundene Neubelebung eines 
prominenten, brachgefallenen innerstädtischen Grundstücks im Sinne einer geordneten st ädtebau-
lichen Entwicklung ein zentrales Planungsziel zur St ärkung der Innenentwicklung im s üdöstlichen 
Stadtquartier. 
Mit der Umsetzung der benannten Entwicklungsziele sind besondere Anforderungen an den Immis-
sionsschutz zu stellen , um städtebauliche Missstände zu verhindern und die Schutzanspr üche nach 
gesunden Wohn-  und Lebensverhä ltnissen der angrenzenden bestehenden Nutzungen sowie der 
zukünftigen Nutzer zu gewährleisten. Diesem Erfordernis soll über die Festsetzung effizienter aktiver 
und passiver Schallschutzmaßnahmen entsprochen werden.   
Zur verkehrlichen Anbindung des Vorhabens ist ein baulicher  Eingriff in den öffentlichen Verkehrs-
weg des Hansarings erforderlich , mit dem eine zus ätzliche Erhöhung der L ärmemissionen verbu n-
den ist. Vor dem Hintergrund der schwierigen  Immissionssituation wurden zun ächst unterschiedli-
che Planungsszenarien zur Anbindung  des Vorhabens vom Hansaring einer grundsätzlichen Bewer-
tung unterzogen, um ggf. durch eine bauliche Optimierung eine m ögliche Reduzierung der L ärm-
belastung zu erwirken; betrachtet wurden  
• der Verzicht auf die Signalisierung des Kreuzungsbereichs 
• die Anbindung des Vorhabens über einen Kreisverkehr 
• die Aufweitung des Straßenraumes zur Schaffung von Wendemöglichkeiten für PKW  
• nur rechts-rein/rechts-raus-Lösungen 
• die Signalisierung nur für Fußgänger als Bedarfsampel und 
• die Signalisierung nur für Fußgänger mit Einbindung in die Verkehrssteuerung. 
Verzicht auf die Signalisierung des Kreuzungsbereichs:  Mit der Errichtung einer Lichtsignalanlage 
(LSA) im Kreuzungsbereich vom Hansaring (LSA nur im Tagesbetrieb) ist ein Zuwachs der Lärmemis-
sionen um bis zu  5 dB anzunehmen, alleine bedingt durch die erh öhte Störwirkung der Lichtsignal-
anlage ist - abstandsabhängig - ein Zuschlag von 1 bis 3 dB anzusetzen .  Bei Verzicht auf die Ampel  
ist lediglich eine Erh öhung um rd. 1 -2 dB gegeben, eine verkehrstechnisch sichere und leistungsf ä-
hige Abwicklung der Verkehre im Anbindungsbereich des Hafencenters vom Hansaring kann ohne 
eine Lichtsignalanlage jedoch nicht umgesetzt werden, so dass diese L ösung allein aufgrund der 
Sicherheitsdefizite zu verwerfen ist. 
Anbindung des Vorhabens über einen Kreisver kehr: Bei einer Kreisverkehrslösung ist im Einwi r-
kungsbereich zum Hansaring  - durch den planbedingten Mehrverkehr in Kombination mit zus ätzli-
chen Reflexionen an Neubauten -  mit einer Lärmzunahme von rd. 1 bis 2 dB zu rechnen. Zusätzliche 
Pegelerhöhungen k önnen an einzelnen Geb äuden durch das Heranr ücken der äußeren Fahrspur 
nicht ausgeschlossen werden. Die Errichtung eines entsprechend den bestehenden und zuk ünfti-

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gen Verkehrsbelastungen ausreichend dimensionierten Kreisverkehrs ist  jedoch innerhalb der b e-
stehenden öffentlichen Liegenschaften nicht möglich, so dass dieser L ösungsansatz entfällt. Asym-
metrische L ösungen mit einer einseitigen Verschiebung des Kreisverkehrs nach Sü dosten in das 
Vorhabengrundstück sind aufgrund von Defiziten bei der gesicherten F ührung der Verkehrsbezi e-
hungen im Kreisverkehr sowie aufgrund eines eingeschränkten Verkehrsflusses ausgeschlossen.  
Aufweitung des Stra ßenraums zur Schaffung von Wendem öglichkeiten f ür PKW : Eine Aufweitung 
des Straßenraumes im Sinne eines ‚elliptischen Kreisverkehrs‘ unter Berücksichtigung der bestehen-
den Liegenschaften ist lä rmtechnisch analog einer Kreisverkehrslö sung einzustufen, aufgrund der 
alleinigen Wendem öglichkeit f ür PKW sind die Fahrbeziehungen f ür LKW jedoch erheblich einge-
schränkt und f ühren zu Umwegfahrten mit entsprechenden Mehrbelastungen und St örungen an 
den anderen vorhandenen Kreuzungsbereichen. Eine Ausgestaltung des Anbindungspunktes g e-
mäß den verkehrlichen und sicherheitstechnischen Erfordernissen ist hiermit nicht gegeben. 
Nur rechts-rein/rechts-raus-Lösungen: Eine entsprechend den Erfordernissen leistungsf ähige A b-
wicklung der Zu - und Abfahrtverkehre des Hafen centers ist über alleinige Rechtsfahrbezie hungen 
zum/vom Hansaring nicht gewährleistet. 
Signalisierung nur f ür Fußgänger als Bedarfsampel: Entgegen eines vollsignalisierten Kreuzungsb e-
reiches mit der Annahme eines Lärmzuwachses um bis zu 5 dB tags  ist mit der alleinigen Errichtung 
einer Fu ßgängerbedarfsampel eine L ärmpegelerhöhung um rd. 1 -2 dB  zu erwarten ,  d a  d e r  Zu-
schlag für die erh öhte Störwirkung an signalgeregelten Kreuzungen und Einm ündungen nicht bei 
Bedarfsampeln anzusetzen ist.  Vor dem Hintergrund der stadtteilbezogenen Versorgungsfunktion 
des Hafencenters wird der Vorhabenbereich in hohem Ma ße auch von Radfahrern und Fußgängern 
frequentiert, eine gesicherte F ührung und Abwicklung der Verkehrsbeziehungen von Fu ßgängern 
und Radfahrern  vom/zum Hafenc enter ist mit der  Errichtung einer alleinigen Bedarfsampel nicht 
gewährleistet und daher auszuschließen. 
Signalisierung nur für Fußgänger mit Einbindung in die Verkehrssteuerung : Analog der Variante der 
Bedarfsampel kann auch über eine Signalisierung f ür Fu ßgänger mit einer Einbindung in die Ver-
kehrssteuerung über einen Anforderungskontakt eine gesicherte F ührung der jeweiligen Verkehrs-
teilnehmer und eine optimierte Ausgestaltung der Verkehrsbezie hungen im Kreuzungsbereich des 
Vorhabens zum Hansaring nicht gew ährleistet werden. Lärmminderungen um 1 bis 3 dB  - wie bei 
der o. g. Bedarfsampel - gegenüber einem vollsignalisiertem Kreuzungspunkt sind in der Abw ägung 
den verkehrlichen und sicherheitstechnischen Mängeln nachzustellen. 
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse wird in Abstimmung mit den Verkehrsbeh örden der Stadt 
Münster die Anbindung des Vorhabenbereichs an den Hansaring über einen lichtsignalgesteuerten 
Kreuzungspunkt erfolgen; so ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer am besten zu gewährleisten 
und werde n St örungen der Verkehrsabl äufe durch  verkehrlich funktionale Defizite im Kreuzung s-
punkt vermieden. Gekoppelt an die Öffnungszeiten der Einzelhandelseinrichtungen erfolgt der

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*7) „Schalltechnischer Bericht Nr. LL5683.2/01 zur Verkehrslärmuntersuchung im Rahmen der Bauleitplanung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ der 
Stadt Münster“, ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, Stand 19. August 2013 
*8) „Schalltechnischer Bericht Nr. LL5683.2/04 zur Bewertung der schalltechnischen Auswirkungen der vorhabenbe-
zogenen Verkehrserzeugung auf die Verkehrslärmsituation im Bereich der vorhandenen Wohnnachbarschaft im 
Rahmen der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 der Stadt Münster“, ZECH Ingeni-
eurgesellschaft mbH Lingen, Stand 19. August 2013 
*9) „Schalltechnischer Bericht Nr. LL5683.2/02 zur Verkehrslärmuntersuchung zum baulichen Eingriff in öffentliche 
Verkehrswege ( Ausbau des Knotenpunktes am Hansaring) im Rahmen der Bauleitplanung zum vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan Nr. 535 der Stadt Münster“, ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, Stand 19. August 2013 
*10) „Schalltechnischer Bericht Nr. LL5683.2/03 zur Gewerbelärmuntersuchung im Rahmen der Bauleitplanung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 „Hansaring/Schiller-straße/Hafenweg/Dortmunder Straße“ der Stadt 
Münster“, ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, Stand 19. August 2013 
 
Ampelbetrieb ausschließlich im Tageszeitraum von 6:00 - 22:00 Uhr (s. a. Kapitel 6.3.1 ). Dies ist mög-
lich, da die Verkehrsbelastung der maximalen Nachtstunde (22:00 - 23:00 Uhr) lediglich ein Ver-
kehrsaufkommen in Höhe von ca. 26 % der nachmittäglichen Spitzenstunde aufweist.  
Die benannten verkehrlichen Ma ßgaben wurden den weitergehenden gutachterlichen Untersu-
chungen der zu erwartenden Schallimmissionen im Plangebiet und in den angrenzenden Planb e-
reichen zugrunde gelegt.  
Die Bewertung der  Lärmsituation und der schalltechnischen Auswirkungen der geplanten Vorh a-
bennutzungen auf die Belange des L ärmschutzes erfolgt in Form eines s challtechnischen Berichtes, 
der in vier separaten Ergebnisdoku mentationen die Verkehrslä rmsituation im Plangebiet *7), die 
Auswirkungen der vorhabenbezogenen Verkehrserzeugung  auf die Verkehrslärmsituation im B e-
reich der vorhandenen Wohnnachbarschaft *8), die Auswirkungen des baulichen Eingriffs in den 
Hansaring als öffentlichen Verkehrsweg *9) sowie die Gewerbelärmsituation *10) gutachterlich unter-
sucht und geeignete Lärmminderungsmaßnahmen aufzeigt. 
VERKEHRSLÄRMSITUATION IM PLANGEBIET 
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 sind die 
vom öffentlichen Straßenverkehr hervorgerufenen Verkehrslä rmeinwirkungen auf die sch ützens-
werten Nutzungen im Plangebiet wie Wohn- und Aufenthaltsbereiche und B üros zu ermitteln und 
entsprechend den Orientierungswerten der DIN 18005 gutachterlich zu bewerten, bei Überschrei-
tung der Orientierungswerte sind geeignete Lärmminderungsmaßnahmen aufzuzeigen.  
Als Beurteilungsgrundlage wurde für den Vorhabenbereich entsprechend den geplanten Nutzun-
gen mit Einzelhandel, Dienstleistungen/Praxen/B üros, Gastronomie und Wohnen die Schutzbe-
dürftigkeit eines Mischgebietes (MI) angenommen. F ür den westlichen Anpassungsbereich zum

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*6) „Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 535 „Hafen - Center“ in Münster - Entwurf“ Ingenieurgesellschaft 
nts mbH Münster, Stand 15.08.2013 
 
 
Hafenweg wurden entsprechend seiner bestehenden und auch zuk ünftigen Gebietsfestsetzung 
ebenfalls die Orientierungswerte von 60/50 dB(A) tags/nachts für Mischgebiete der Bewertung z u-
grunde gelegt. Vor dem Hintergrund der starken V erkehrslärmvorbelastung des Planbereichs in der 
zentralen Innenstadtlage wurden neben den Orientierungswerten der DIN 18005 auch die Immissi-
onsgrenzwerte der Verkehrslä rmschutzverordnung (16. BImSchV) von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) 
nachts in die Beurteilung einbezogen. 
Die Verkehrslärmimmissionen aus der gewerblichen und öffentlichen Nutzung der mit dem Vorh a-
ben geplanten Tiefgarage - außerhalb der öffentlichen Erschließungsstraße - wurden grundsätzlich 
der Gewerbelärmsituation zugerechnet.  
Im Sinne einer ganzheitlichen Bewertung ist  ergänzend zu den Untersuchungen der Verkehr s-
lärmauswirkungen auf die Nutzungen im Plangebiet a uch die Verkehrslärmsituation für die angren-
zenden Planbereiche am Hansaring zwischen der Dortmunder Stra ße und der Schillerstraße sowie 
nördlich des Hafenwegs mit in die gutachterliche Betrachtung einbezogen worden. 
Die Ausgangsdaten der Berechnung zur Verkehrsl ärmsituation sind der V erkehrsprognose der nts 
Ingenieurgesellschaft mbH *6) entnommen, wobei entsprechend den Planfällen 3 und 4 die Progno-
sedaten f ür das Jahr 2025 f ür die relevanten Stra ßenabschnitte des Hansarings, der Schi llerstraße, 
des Hafenwegs, der D ortmunder Stra ße sowie f ür den öffentlichen Ersch ließungsstich des Hafe n-
centers Beachtung finden. Im Sinne eines ‚Worst-Case-Szenarios‘ ist damit die entlastende Wirkung 
für den Hansaring durch den Neubau de r B 51 und den Ne ubau der B 481n sowie der Ausbau der 
Theodor-Scheiwe-Straße nicht berücksichtigt (Planfall 3), gleichzeitig  ist die bei Entlastung des Han-
sarings stärkere Belastung der Schillerstraße eingeflossen (Planfall 4). Obwohl die Planfälle zeitgleich 
nicht zusammenfallen k önnen, wurde aufgrund der  derzeitig unklaren Realisierungshorizonte der 
Maßnahmen die aus dem jeweiligen Planfa ll zu erwartende H öchstbelastung der Stra ßen im Sinne 
einer Lärmvorsorge zugrunde gelegt. 
Für die Berechnung der Ger äuschsituation wird von den vorhandenen  Geschwindigkeitsbegren-
zungen von 50 km/h sowie von den bestehenden Ausbaustandards der angrenzenden Stra ßen 
ausgegangen, lediglich für den neuen Stra ßenabschnitt vom Hansaring bis zur Tiefgarage wird vor 
dem Hintergrund der geringen Länge der Verkehrsfläche eine Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h 
angenommen. Die geplante Ampel an der zukünftigen Ein-/ Ausfahrt am Hansaring im Tagesbetrieb 
sowie die vorhandene Signalanlage an der Kreuz ung Schillerstra ße/Hansaring sind  berücksichtigt. 
Entlastungswirkungen aus der  Reduzierung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit in den kritischen  
Straßenabschnitten des Hansarings sowie der Einsatz l ärmmindernden A sphalts wurden bei der  
gutachterlichen Bewertung der V erkehrslärmsituation vor dem Hintergrund nicht gesicherter Wir-
kungseffekte lärmmindernder Beläge und einer nicht gesicherten Umsetzung der Regelungen nicht

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berücksichtigt. Weitergehende Details zu Beurteilungsgrundlagen und Ausgangsdaten sind dem 
Gutachten zu entnehmen.  
Unter Berücksichtigung der benannten Berechnungsgrundlagen und Ausgangsdaten sind folgende 
gutachterlichen Ergebnisse zum Verkehrslärm festzuhalten: 
• An allen stra ßenzugewandten Fassadens eiten der vorhandenen und geplanten Beba u-
ung am Hansaring,  an der Schillers traße, am Hafenweg und an der Dortmunder S traße 
werden die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur  DIN  18005 tags 
bzw. nachts überschritten. Dies gilt teilweise auch f ür die seitlich abknickenden Fassaden 
am Hansaring, a n der Dortmunder Stra ße und  an der Schillerstra ße. An den stra ßenab-
gewandten Fassadenseiten und an den seitlich abknickenden Fassadenseiten am Hafen-
weg und geb äudeabhängig auch an der Dortmunder Stra ße wird der schalltechnische 
Orientierungswert der DIN 18005 von 60/50 dB(A) tags/nachts eingehalten. 
• Der in Mischgebieten g ültige Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 64 dB(A) tags 
wird entlang des Hafenwegs und zum Teil an der Dortmunder Straße eingehalten, an den 
straßenzugewandten Seiten an der Schiller straße, dem Hansaring und in Teilen der 
Dortmunder Straße wird auch dieser Wert noch tags überschritten. 
Im S inne der L ärmvorsorge gem äß DIN 18005 sind laut Gutachter bei baulichen Ver änderun-
gen/Neubauten an allen stra ßenzugewandten Fassadenseiten - mit Ausnahme von Fassaden im 
Vorhabenbereich zum Hafenweg - keine Au ßenwohnbereiche wie Balkone, Dachterrassen etc. z u-
lässig. Dies gilt auch f ür seitlich abknickende Fassaden in Baulü cken am Hansaring und an der Schi l-
lerstraße. U nter Einhaltung  der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV können in Abw ägung der 
Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 jedoch auch an den stra ßenzugewandten 
Fassadenseiten entlang dem Hafenweg und im s üdlichen Bereich der Dortmunder Stra ße Außen-
wohnbereiche zugelassen werden. Im Bereich des Hansarings, der Schillerstra ße und in Teilen der 
Dortmunder Straße sind Au ßenwohnbereiche nur im Schallschatten der Geb äude an den stra ßen-
abgewandten Fassaden anzuordnen. I n Anwendung der Grenzwerte der 16. BImSchV  sind an der 
Schillerstraße und der Dortmunder Stra ße auch an den seitlich abknickenden Fassaden Au ßen-
wohnbereiche zulässig.  
Vor dem Hintergrund der zum Teil deutlichen Orientierungswertüberschreitungen tags und nachts, 
insbesondere an den str aßenzugewandten Fassadenseiten, ist zum Schutz von Wohn-  und Aufent-
haltsräumen gegen über Verk ehrslärm die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zwingend e r-
forderlich. Mit Blick auf den innerst ädtischen Standort  eines in weiten T eilen bebauten Stadtqua r-
tiers sind aktive Maßnahmen in Form von Lärmschutzwänden oder -wällen innerhalb der bestehen-
den Bebauungsstruktur nicht umsetzbar und aufgrund der stadtgestalterischen Defizite auch nicht 
vertretbar, so dass ausschließlich passive Schutzma ßnahmen Anwendung finden. Die untersuchten 
Bereiche werden den L ärmpegelbereichen III - VI gemäß DIN 4109 zugeordnet. Auf Basis der gut-
achterlichen Ergebnisse werden die Lärmminderungsmaßnahmen im Geltungsbereich des vorh a-

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benbezogenen Bebauungsplanes als Festsetzungen  gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB  planungs-
rechtlich gesichert. So wird  
• im Teilbereich    B    des Vorhabens  an den straßenseitigen Fassadenseiten zum Hansaring 
für die Au ßenbauteile von Aufenthalts -, Übernachtungs- und Unterrichtsr äumen ein re-
sultierendes Schalldämm-Maß von 45 dB und von B üroräumen von 40 dB entsprechend 
dem Lärmpegelbereich V und für Teile der s üdlichen Fassade zur geplanten Tiefgaragen-
ein- und Ausfahrt ein  resultierendes Schalldämm-Maß von 40 bzw. 35 dB entsprechend 
dem Lärmpegelbereich IV festgesetzt.  
• im Teilbereich    C    des Vorhabens  an der straßenseitigen Kopffassade zum Hansaring für 
die Außenbauteile von Aufenthalts-, Übernachtungs- und Unterrichtsräumen ein resultie-
rendes Schalldämm-Maß von 50 dB und von B üroräumen von 45 dB entsprechend dem 
Lärmpegelbereich VI und für die östliche Fassade des Kopfgeb äudes  ein  resultierendes 
Schalldämm-Maß von 45 bzw. 40 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich V festgesetzt. 
Im weiteren V erlauf der östlichen Fassade und an der n ördlichen Fassade zur geplanten 
Tiefgaragenein- und -ausfahrt sind die Ma ßgaben entsprechend dem Lärmpegelbereich 
IV einzuhalten. 
Für die s üdlichen Fassaden der Vorhabengeb äude zum Hafenweg  ist für die Außenbau-
teile von Aufenthalts -, Übernachtungs- und Unterrichtsräumen ein resultierendes Schall-
dämm-Maß von 35 dB und von Büroräumen von 30 dB entsprechend dem Lärmpegelbe-
reich III festgesetzt. 
• im westlichen Anpassungsbereich f ür die s üdlichen Fassadenseiten zum Hafenweg  f ür 
die Außenbauteile von Aufenthalts-, Übernachtungs- und Unterrichtsräumen ein resultie-
rendes Schalldämm-Maß von 40 dB und von B üroräumen von 35 dB entsprechend dem 
Lärmpegelbereich IV festgesetzt.  
Da das konkretisierte Vorhaben  die festgesetzten Baugrenzen und Baulinien ausnutzt und das G e-
bäude im Anpassungsbereich an einer Baulinie zu errichten ist, genügt die Festsetzung der Lärmpe-
gelbereiche entlang der Baugrenzen und Baulinien.  Einer flächenhaften Darstellung von Lärmp e-
gelbereichen bedarf es nicht. 
Für den Nachtzeitraum sind an den relevanten Fassadenseiten auch Beurteilungspegel > 50 dB(A) 
zu er warten, im Sinne der VDI -Richtlinie 2719 sind daher  zusätzliche Festsetzungen zu schallg e-
dämpften Lüftungseinrichtungen zu treffen. So 
• sind in den L ärmpegelbereichen II I b i s  V I  i m  Zusammenhang mit Fenstern von Schla f-
räumen und zum Schlafen geeigneten R äumen schallgedämpfte Lüftungssysteme vorzu-
sehen, die die Gesamtschalldämmung der Außenfassaden nicht verschlechtern.   
Außenwohnbereiche sind an Fassaden der Vorhabennutzung en mit Beurteilungspegeln > 64 dB(A) 
tags entsprechend den Grenzwerten der 16. BImSchV nicht vorgesehen, auch im westlichen Anpa s-

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*6) „Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 535 „Hafen - Center“ in Münster - Entwurf“ Ingenieurgesellschaft 
nts mbH Münster, Stand 15.08.2013 
 
 
sungsbereich zum Hafenweg liegen die relevanten Werte unterhalb der Grenzwerte der BImSchV. 
Im Überschreitungsbereich der Orientierungswerte der DIN 18005 liegen lediglich zwei Au ßen-
wohnbereiche, so ist die s üdliche Loggia  der Wohnungen i m  4 .  b i s  6 .  O b e r g e s c h o s s  d e r  T u r m be-
bauung zum Einfahrtsbereich vom Hansaring sowie die Loggia im 2. und 3.  Obergeschoss der öst-
lich angrenzenden viergeschossigen Randb ebauung mit Beurteilungswerten von 63 dB(A) bzw. 61 
dB(A) betroffen. Die übrigen Außenwohnbereiche der geplanten Vorhabennutzungen liegen an den 
straßenabgewandten bzw.  im Schallschatten liegenden Fassadenseiten und somit vollständig in 
Bereichen unterhalb der Orientierungswerte der  DIN 18005.  Im westlichen Anpassungsbereich lie-
gen die Werte in der vorderen Fassadenebene bei durchgängig 62 dB(A).  
Innerhalb der Grenzwerte der 16. BImSchV sind entsprechend der jeweiligen Gebietskategorie g e-
sunde Wohnverhä ltnisse auch abseits der Orientierungswerte der DIN 18005 gew ährleistet. So ist 
unter Einhaltung des Grenzwertes tags von 64 dB(A) gesundes Wohnen in gemischten Stadtberei-
chen möglich. Der Vorhabenbereich entspricht den Ma ßgaben eines Mischgebietes, darüber hinaus 
soll mit Umsetzung der Vorhabenplanung eine brachgefallene innerstädtische ehemalige Gewerbe-
fläche mit neuen Nutzungen einer geordneten st ädtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Zur 
Aufwertung des Standortes und Belebung des Stadtquartiers gehört auch die Ausweisung hochwer-
tiger Wohnungen, zu denen auch Außenwohnbereiche in Form von Loggien oder Balkone gehören. 
Im Sinne einer A bwägung ist vor dem benan nten H intergrund die Überschreitung der Orien tie-
rungswerte der DIN 18005 um 3 dB bzw. 1 dB für die benannten Loggien im Vorhaben und um 2 dB 
für mögliche Außenwohnbereiche im Mischgebiet des westlichen Anpassungsbereiches tolerierbar. 
Insgesamt wird mit den festgesetzten L ärmminderungsmaßnahmen den Schutzbedürftigkeiten der 
geplanten Nutzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gegen über 
Verkehrslärm in vollem Umfang entsprochen, etwaig erforderliche L ärmminderungsmaßnahmen an 
den bestehenden Gebäuden werden über die Bewertu ng des baulichen Eingriff s gesondert erfasst 
und nach Erfordernis umgesetzt. 
VERKEHRSLÄRMSITUATION IM BEREICH DER VORHANDENEN WOHNNACHBARSCHAFT 
Neben der Bewertung der Auswirkungen des Verkehrslä rms auf die Nutzungen im Plangebiet ist 
auch die zu erwartende Verkehrslä rmsituation im Bereich der von vorhabenbezogenen Verkehrs -
erzeugungen betroffenen sch ützenswerten Nutzungen der vorhandenen Wohnnachbarschaft zu 
ermitteln und zu beurteilen.  
Die Bewertung der Verkehrsl ärmsituation erfolgt  auf Basis de r vorliegenden Verkehrsunters u-
chung*6) für 3 Prognosefälle in der Gegenüberstellung der zugehörigen Nullfälle. Hieraus ist abzulei-
ten, ob Verkehrslä rmerhöhungen durch den vorhabenbezogenen Mehrverkehr zu erwarten sind 
und ob damit Gr ößenordnungen erreicht werden, die ggf. als unverh ältnismäßig bzw. unzumutbar

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einzustufen sind. Betrachtet wurden der 
• Planfall 2: Prognose 2016 als  Zeitpunkt einer m öglichen Inbetriebnahme des H afencen-
ters ohne Entlastungswirkung durch den Neubau der B 5 1 (3. BA) und Neubau der B 481n 
sowie ohne Ausbau der Theodor-Scheiwe-Straße. 
• Planfall 3: Prognose 2025 als ‚Worst-Case-Szenario‘ unter Berücksichtigung der  strukturel-
len Entwicklungen mit Zunahmen bei den Einwohnerzahlen und Pe ndler-verkehren ohne 
Entlastungswirkung durch den Neubau der B 5 1  ( 3 .  B A )  u n d  N e u b a u  d e r  B  4 8 1 n  s o w i e  
ohne Ausbau der Theodor-Scheiwe-Straße. 
• Planfall 4: Prognose 2025 unter Ber ücksichtigung der Entlastungswirkung durch den 
N e u b a u  d e r  B  5 1  ( 3 .  B A ) ,  Ne u b a u  d e r  B  4 8 1 n  u n d  A u s b a u  d e r  T h e o d o r-Scheiwe-Straße. 
Die B 51/ B 481n ist seit Ende 2012 planfestgestellt, der Realisierungs horizont f ür den 
Ausbau der Theodor-Scheiwe-Straße ist noch ungeklärt.  
Als Beurteilungsgrundlage werden die s üdlich des Hansarings befindlichen Geb äude sowie die 1. 
Wohnbauzeile n ördlich des Hansarings, westlich der Emdener Stra ße gem äß ihrer bestehenden 
planungsrechtlichen Festsetzung als Mischgebiete eingestuft. Für die Gebäude östlich der Emdener 
Straße und n ördlich des Hansarings existieren keine Bebauungsplä ne, nach Vorgabe der Stadt 
Münster gilt hier f ür eine Bautiefe entlang des Hansarings der Schutzanspruch eines Mischgebietes , 
die nördlich daran angrenzenden Bereiche sind als Allgemeines Wohngebiet zu bewerten. Analog 
zur Bewertung der Verkehrsl ärmsituation für das Plangebiet wird auch hier von den vorhandenen 
Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 km/h sowie von den bestehenden Ausbaustandards der 
angrenzenden Stra ßen ausgegangen, f ür den neuen , kurzen  Straßenabschnitt vom Hansaring bis 
zur Tiefgarage wird eine Fahrgeschwin digkeit von 30 km/h angenommen. Der bauliche Eingriff in 
den Hansaring einschließlich der damit verbunden Signalanlage im Tagesbetrieb wurde berücksich-
tigt. Es gelten die Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 der 16. BImSchV. Weitergehende Beurteilungs-
grundlagen und Ausgangsdaten sind dem Gutachten zu entnehmen. 
Folgende gutachterlichen Ergebnisse sind festzuhalten:  
• Planfall 2: F ür den Prognosehorizont 2016 wurden im Bestand (Nullfall) ohne plan -
gegebenen Mehrverkehr und Ausbau des Hansarings Beurteilungspegel am Hansaring 
v o n  b i s  z u  7 1  d B ( A )  t a g s  bzw. 62 dB(A) nachts ermittelt. Unter Ber ücksichtigung des zu 
erwartenden Mehrverkehrs sind dann im Bereich der bestehen den Wohnbebauung - im 
Einwirkungsbereich der geplanten Anbindung mit Lichtsignalanlage - absolut Beurtei-
lungspegel von bis zu 74/62 dB(A) tags/nachts zu erwarten. 
Aufgrund des abstandsbedingten Zuschlags von 1 bis 3 dB f ür die Lichtsignalanla ge er-
geben sich im Bereich des Hansarings und der Emdener Stra ße objektbezogen tags ma-
ximale Erhöhungen um aufgerundet bis zu 5 dB und nachts um aufgerundet bis zu 2 dB. 
An den der Schillerstra ße zugewandten Fassadenseiten sind Erh öhungen um maximal 1

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dB zu erwarten. Im Bereich der Dortmunder Stra ße sind teilweise ebenfalls Erh öhungen 
der Beurteilungspegel gegeben, an den Geb äuden liegen diese jedoch deutlich unter 
70/60 dB(A) tags/nachts. 
Im Bereich der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hansaring/Schillerstra ße ist tags von 
einem Beurteilungspegel von maximal 72 dB(A) und nachts von 63 dB(A) auszugehen, 
der Mehrverkehr bewirkt hier nur eine Erhöhung um weniger als 1 dB (0,2 - 0,4 dB). 
Für die Geb äude am Hafenweg sind trotz einer ggf. relevanten Erh öhung keine u nzuläs-
sigen Verkehrslärmeinwirkungen im Sinne der 16. BImSchV zu erwarten. 
• Planfall 3: Für den Prognosehorizont 2025 als ‚Worst-Case-Szenario‘ wären im Nullfall am 
Hansaring Beurteilungspegel von bis zu 71 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts zu erwarten. 
Unter Berücksichtigung des zu er wartenden Mehrverkehrs werden  dann im Bereich der 
bestehenden Wohnbebauung - im Einwirkungsbereich der geplanten Anbindung mit 
Lichtsignalanlage - absolut Beurteilungspegel von bis zu 74/62 dB(A) tags/nachts ermit-
telt.  
Im Bereich des Hansarings und der Emdener Stra ße ergeben sich aufgrund des a bstands-
bedingten Zuschlags von 1 bis 3  d B  für die Ampel objektbezogen tags maximale Erhö-
hungen um aufgerundet bis zu 5 dB und nachts um aufgerundet bis zu 2 dB. An den der 
Schillerstraße zugewandten Fassadenseiten sind Erh öhungen um maximal 1 dB zu erwa r-
ten. Im Bereich der Dortmunder Stra ße liegen teilweise Erh öhungen vor, an den Geb äu-
den liegen diese jedoch deutlich unter 70/60 dB(A) tags/nachts. 
Im Bereich der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hansaring/Schillerstra ße ist  auch f ür 
diese Prognose  tags von einem Beurteilungspegel von maximal 72 dB(A) und nachts von 
63 dB(A) auszugehen, bei einer Erhöhung durch den Mehrverkehr um maximal 0,5 dB.  
Für die Geb äude am Hafenweg ist von einer Einhaltung d er Immissionsgrenzwerte der 
16. BImSchV auszugehen. Geringf ügige Überschreitungen im Erdgeschoss nachts betref-
fen keine Wohnnutzungen und sind daher nicht relevant.  
• Planfall 4: Für den Prognosehorizont 2025 unter Ber ücksichtigung der Entla stungs-
wirkungen aus dem Neubau der B 51 und der B 481n sowie aus dem Au sbau der The o-
dor-Scheiwe-Straße werden im Nu llfall am Hansaring Beurteilungspegel von bis zu 70 
dB(A) tags und  61 dB(A) nachts ermittelt. Unter Ber ücksichtigung des zu  erwartenden 
Mehrverkehrs sind dann im Bereich der bestehenden Wohnbebauung - im Einwirkungs-
bereich der geplanten Anbindung mit Lichtsignalanlage - absolut Beurteilungspegel von 
bis zu 73/62 dB(A) tags/nachts ermittelt.  
Aufgrund des abstandsbedingten Zuschlags von 1 bis 3 dB für die Ampel ergeben sich im 
Bereich des Hansarings und der Emdener Stra ße objektbezogen tags maximale Erhöhun-

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g e n  u m  a u f g e r u n d e t  b i s  z u  5  d B  u n d  n a c h t s  u m  a u f g e r u n d e t  b i s  z u  2  dB. An den der 
Schillerstraße zugewandten Fassadenseiten sind Erh öhungen um maximal 1 dB zu erwa r-
ten. Im Bereich der Dortmunder Stra ße werden zum Teil Erh öhungen hervorgerufen, an 
den Geb äuden liegt der Beurteilungspegel jedoch deutlich unter 70/60 dB(A) 
tags/nachts. 
Im Bereich der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hansaring/Schillerstra ße ist  für diese 
Prognose  tags von einem Beurteilungspegel von maximal 71 dB(A) und nachts von bis zu 
63 dB(A) auszugehen, bei einer Erhöhung durch den Mehrverkehr um maximal 0,4 dB.  
Für die Geb äude am Hafenweg sind trotz einer ggf. relevanten Erh öhung keine u nzuläs-
sigen Verkehrslärmeinwirkungen im Sinne der 16. BImSchV zu erwarten.  
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die entlastende Wirkung konkreter Stra ßenbauprojekte am 
Hansaring zu einer Verbesserung der zu erwartenden Beurteilungspegel f ür den Prognosehoriz ont 
2025 um maximal 1 dB f ührt. Wesentliche lä rmrelevante A uswirkungen sind mit den Verkehrs-
zuwächsen im Planfall 3  in der Prognose  2025 nicht gegeben, bereits im Prognose- Nullfall 2016, 
ohne die v orhabenbezogenen L ärmzuwächse, sind Beurteilungspegel von > 70/60 dB(A) 
tags/nachts an relevanten Immissionspunkten zu erwarten. 
In allen  Planfällen betr ägt die objektbezogene maximale Erhöhung  im Nahbereich der geplanten 
Ampel während der Tageszeit + 5 dB   und für den Nachtzeitraum um + 2 dB. An der Schillerstra ße 
ist im Planfall 4 eine Erh öhung der Verkehrsmengen gegen über dem Planfall 3 prognostiziert wo r-
den, so dass hier eine weitere Erhöhung der Beurteilungspegel um aufgerundet 1 dB zu erwarten ist.  
Abseits der gu tachterlich ermittelten Beurteilungspegel zur Bewertung der Verkehrslärmsituation 
im Rahmen de s Bebauungsplanverfahrens wurde  die Auswirkun g einer Geschwindigkeitsbegren-
zung intern gutachterlich geprüft. So würde eine Reduzierung der zul ässigen Höchstgeschwindig-
keit auf dem Hansaring von 50 km/h  auf 30 km/h eine Minderung des  Beurteilungspegels an den 
relevanten Immissionspunkten um 2,5 dB erwirken.  
BAULICHER EINGRIFF IN ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE 
Mit der verkehrlichen Anbindung des Vorhabens ist ein baulicher Eingriff in den öffentlichen Ver-
kehrsweg des Hansarings mit Ausbau des Anschlussknotenpunktes zum Straßenabschnitt des Vor-
habens einschließlich der Errichtung einer Ampelanlage erforderlich, der Ampelbetrieb erfolgt aus 
Lärmschutzgründen ausschließlich für den Tageszeitraum. 
In Anwendung der Ma ßgaben der 16. BImSchV wurde gutachterlich gepr üft, inwieweit  durch den 
Eingriff unzul ässige Erh öhungen der V erkehrslärmimmissionen an den Bestan dsgebäuden hervo r-
gerufen werden. Bei den Berechnung en wurden die Vorgaben gem äß der Verkehrslärmschutzricht-
linie VLärmSchR 97 zur Abgrenzung der relevanten Beba uung, L ärmausstrahlung sowie die Ver-
kehrsstärke und Verkehrsbelastung auch f ür den  sich anschließenden baulich nicht ge änderten

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Bereich berücksichtigt und als getrennte Untersuchung durchgef ührt. Für die Wohnbebauung s üd-
lich des Hansarings sowie f ür die 1. Wohnbauzeile n ördlich des Rings und westlich der Emdener 
Straße wurde dabei gem äß den bestehenden Bebauungsplä nen die Schutzbed ürftigkeit eines 
Mischgebietes zugrunde gelegt, f ür die Bereiche ohne Bebauungsplä ne östlich der Emdener Stra ße 
und n ördlich des Hansarings wurde nach Vorgabe der Stadt Mü nster in der ersten Bauzeile der 
Schutzanspruch eines Mischgebietes und f ür die dahinterliegenden n ördlichen Bereiche der A n-
spruch eines A llgemeinen Wohngebietes angenommen. E s gelten die Immissionsgrenzwerte g e-
mäß § 2 der 16. BImSchV. Als Ausgangsdaten f ür den Straßenverkehr wurden die Belastungszahlen 
der Verkehrsuntersuchung *6) für den Prognosehorizont 2016 - zum Zeitpunkt der voraussichtlichen 
Inbetriebnahme des Hafencenters - sowohl mit dem Knotenpunkt im Bestand als auch mit der g e-
planten Verkehrswegeführung bezogen auf den Hansaring ermittelt und gegen übergestellt. Unab-
hängig vom baulichen Eingriff in den  vorhandenen Verkehrsweg  ‚Hansaring‘ wurde zusätzlich der 
Neubau der Erschließ ungsstraße zum Hafencenter mit Anbindung an den Hansaring einer gu t-
achterlichen Bewertung unter zogen. W eitergehende Details zu Ausgangsdaten und Berechnung s-
verfahren sind dem Gutachten zu entnehmen. 
Unter Zugrundelegung der vorgenannten Plandaten ist zur Verkehrslärmsituation für den Neuba u-
abschnitt - inkl. Zuschläge für die Lichtsignalanlage am Hansaring - folgendes Ergebnis festzuhalten: 
• Im Bereich der vorhandenen Bebauung werden durch den Neubauabschnitt (öffentliche 
Stichstraßen Richtung Hafencenter)  Beurteilungspegel tags/nachts von maximal 54/43 
dB(A) hervorgerufen, im Bereich des Vorhabens - für die Bewertung des Neubauabschnit-
tes im Sinne der 16. BImSchV nicht ma ßgebend - liegen die Beurteilungspegel tagsüber 
bei maximal 58 dB(A) und f ür den Nachtzeitraum bei maximal 49 dB(A) . Die g ültigen Im-
missionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 64/54 dB(A)  tags/nachts werden anteilig somit 
deutlich un terschritten, unzul ässige Verkehrslä rmeinwirkungen durch den Neubaua b-
schnitt sind somit nicht zu erwarten. 
Die Bewertung des  baulichen E ingriffs in den Hansaring ergibt für die Verkehrslä rmsituation 
tags/nachts folgende Ergebnisse: 
• Entlang des Hansarings (Hausnummern 43, 45, 46, 48, 51, 53, 53a, 55,  57, 58, und 60) s o-
wie in Teilen der Emdener Stra ße (Hausnu mmern 29, 31, 34 und 36) werden - zum Teil 
begrenzt auf einzelne Geschosse - an den l ärmzugewandten Fassadenseiten die Beurtei-
lungspegel durch den baulichen E ingriff und insbesondere durch die Inst allation der Am-
pelanlage tags um mindestens 3 dB ü ber die Gr enzwerte erhöht. Zum T eil werden Beu r-
teilungspegel von 70/60 tags/nachts erreicht oder weiter er höht auf maximal 74 dB(A) 
tags bzw. 62 dB(A) nachts . Nachts liegt die Erh öhung aufgrund des nicht anzusetzenden

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Zuschlags fü r die Lichtsignalanlage an den b etroffenen Fassaden zwischen 0,1 und 1,2 
dB, tags über sind aufgrund des abstands abhängigen Zuschlags f ür die LSA Pegelerh ö-
hungen um bis zu 4,3 dB zu erwarten. 
An den betroffenen Fassaden werden die en tsprechenden Grundlagen f ür eine wesentli-
che Änderung im Sinne der 16. BImSchV erfüllt. 
Für die benannten Fassaden  sind im weiteren Verfahren die A nspruchsvoraussetzungen für passive 
Ausgleichsmaßnahmen unter konkr eter Aufnahme der R äumlichkeiten und Nutzungen und unter 
Bestimmung der vorhandenen Schalldämmungen zu prüfen und bei Erfordernis durchzuführen. Die 
Sicherung der Umsetzung etwaig erforderlicher Ma ßnahmen wird auf der Ebene des Durchf üh-
rungsvertrages zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger verbindlich vereinbart. 
VERKEHRSLÄRMSITUATION IM WEITEREN VERLAUF DES HANSARINGS 
Bei der Bewertung der zu erwartenden Verkehrslä rmsituation im Bereich der  von vorhabenbezoge-
nen Verkehrserzeugungen betroffenen schützenswerten vorhandenen Wohnnachbarschaft wurden 
u.a. die verkehrlichen und schalltechnischen Auswirkungen im Zuge des baulichen Eingriffs im A n-
bindungsbereich des Hafencenters an den Hansaring untersucht. Hierbei wurde die worst -case-
Betrachtung der Verkehrsuntersuchung *6)  zugrunde gelegt. Danach werden je nach Planfall in 
Höhe der Kreuzung Schillerstraß e Beurteilungspegel von bis zu 72 / 63 dB(A) (Schillerstraße 94 und 
Hansaring 69) und im Einm ündungsbereich Dortmunder Straß e bis zu 71 / 62 dB (A) (Hansaring 39 
und Hansaring 40a) tags/nachts erreicht.  
Im Vergleich der jeweiligen Nullfälle und Planfälle ergibt sich an den jeweils lärmrelevanten Fass a-
den für den Hansaring 69 und die Schillerstraße 94 eine rechnerische Pegelerhöhung von max. 0,2 
bis 0,4 dB - bei zum Teil gleichb leibenden Beurteilungspegeln. An der Kreuzung Hansaring / Schil-
lerstraße findet bereit s eine deutliche Durchmischung der Verkehre statt. Im weiteren Verlauf des 
Hansarings bis zur Wolbecker Straß e befinden sich mit dem Hansaplatz (westlich) und dem Beruf s-
kolleg (östlich) keine schützenswerten Wohnnutzungen, spätestens ab der Wolbecker Straße ist eine 
vollständige Vermischung der Verkehre und somit keine dem Hafencenter  zuzuordnende Lärmer-
höhung zu erwarten. 
Im Verlauf des Hansaring s westlich der Dortmunder Straß e ist ebenfalls von keiner weiteren, durch 
das Hafencenter verursachten subjektiv wahrnehmbaren  Erhöhung der Lärmwerte durch den Str a-
ßenverkehr auszugehen. Im Vergleich der dargestellten Nullfälle zu den jeweiligen Planfällen ist an 
den kreuzungsnahen Wohnhäusern Hansaring 39 und 40a jeweils von einer maximalen Erhöhung 
um 0,3 bis 0,6 dB -  je nach P lanfall - auszugehen. Hierdurch errechnen sich zum Teil unveränderte 
bzw. um maximal 1 dB erhöhte Beurteilungspegel.

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Ab dem Kreuzungsbereich Hansaring / Dortmunder Straße ist von einer Durchmischung der Verkeh-
re auszugehen. Die Verkehrsmenge (DTV) liegt im  ungünstigsten Prognosefall (Planfall 3 - Prognose 
2025) im Abschnitt zwischen Dortmunder Straße und Albersloher Weg schon erkennbar niedriger 
als im Abschnitt zwischen Dortmunder Straße und Schillerstraße (15.600 statt 17.700 Kfz / 24 h DTV). 
Dem Vorhaben zuzurechnende planbedingte Erhöhungen im Bereich von über 70 dB am Tage oder 
über 60 dB nachts sind dort nicht zu erwarten. 
Aufgrund der ab Dortmunder Straße bzw. Schillerstraße stattfindenden Verkehrsdurchmischung, 
der Abnahme der vorhabenbezogenen Verkehrsmengen in den weiteren Abschnitten und der b e-
reits in diesen Kreuzungsbereichen errechneten minimalen Pegelerhöhungen um weniger als 1 dB 
bei zum Teil sogar gleichbleibenden Beurteilungspegeln wurde auf eine weitere gutachterliche 
Ermittlung der Lärmwerte westlich der Einmündung Dortmunder Straß e / Hansaring und nördlich 
Schillerstraße / Hansaring verzichtet. Darüber hinaus sind Veränderungen der Lärmwerte um 1 dB 
bei gleicher Geräuschquellenart und Frequenzzusammensetzung wie im vorliegenden Fall subjek tiv 
nicht wahrnehmbar. 
GEWERBELÄRM 
Zur Beurteilung der Gewerbelärmsituation wurden die Auswirkungen aus Gewerbelä rm auf die 
schützenswerten bestehenden Nutzungen sowie auf die geplanten Nutzungen im Vorhabenbereich 
und in den angrenzenden Planbereichen gutachterlich ermittelt und bewertet, zusätzlich wurde der 
Einfluss des anlagenbezogenen Mehrverkehrs im Sinne der Nr. 7.4 der TA -Lärm in die Beurteilung 
mit einbezogen.  
An festgelegten Immissionspunkten IP 01 - IP 27 zum nächstgelegenen Gebäudebestand (Gebäude 
Hansaring, Emdener Stra ße, H afenweg und Schillerstraße) sowie an den schützenswerten Nutzun-
gen im Vorhabenbereich sowie der geplanten Nutzungen im westlichen Anpassungsbereichs zum 
Hafenweg und nach Osten an den Geb äuden des zukünftigen ‚Neuhafens-Münster‘ sind die Immi s-
sionsrichtwerte der TA -Lärm in Abh ängigkeit von den  jeweiligen Schutzansprüchen nach Gebiet s-
ausweisung einzuhalten. Entsprechend der geplanten Nutzung wird f ür den Vorhabenbereich der 
Schutzanspruch ei nes Mischgebietes MI angenommen. Zum östlich angrenzenden ‚Neuhafen-
Münster‘ findet grunds ätzlich der Schutzanspruch eines WA Beachtung , im direkten Übergangsbe-
reich zum Vorhabengrundst ück sind  jedoch n a c h  A b s t i m m u n g  m i t  d e r  S t a d t  Münster - vor dem 
Hintergrund einer in diesem Bereich geplanten Durchmischung der Wohnnutzungen mit Büros - die 
erhöhten Richtwerte eines Mischgebietes im Sinne einer Gemengelage zulä ssig und somit anzuset-
zen. Die Immissionspunkte an den bestehenden Wohnhäusern bzw. B üros wurden durch Inauge n-
scheinnahme im Rah men eines Ortstermins bestimmt, die Immissionspunkte im Vorhabenbereich 
entsprechend den Nutzungsverteilungen gem äß V+E-Plan, im Bereich des ‚Neuhafens-Münster‘ 
dokumentieren die Punkte den aktuellen Planungsstand. Die bestehende Grenzwand im Zusa m-
menhang mit dem ehemaligen Sp änebunker  soll mit dem Bunker  a l s  A u s d r uc k  de r  f rüheren G e-
werbenutzung am Standort erhalten bleiben (s. Kapitel 1.1) und wird in der vorhandenen Höhe von

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10,90 m in ihrer Lärmschutzfunktion gegenüber dem angrenzenden Kundenparkplatz im Vorh a-
benbereich gutachterlich berücksichtigt. Die Bewertung des Gewerbelä rms erfolgt differenziert 
nach den Beurteilungszeiträumen tags/nachts (nachts unter Berücksichtigung der lautesten Stunde) 
und Immissionsrichtwerten für Einzelereignisse. F ür die WA -Gebiete wurde zusätzlich eine erh öhte 
Störwirkung in Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Sinne der TA Lärm durch einen Zuschlag von 
6 dB berücksichtigt.  
Die Berechnung des anlagenbezogenen Mehrverkehrs auf öffentlichen Straßen erfolgt separat von 
den Anlagenger äuschen auf den Betriebsgrundstücken entsprechend Nr. 7.4 TA -Lärm nach den 
Richtlinien der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).  
Als Gewerbelärmvorbelastung wurden die s üdlich angrenzenden Gewerbegebiete des  Stadthafens 
sowie der bestehende Penny -Markt (Hansaring 44 -48) einer Bewertung unterzogen . Demnach ist   
aus den s üdlich angrenzenden Gewerbegebieten vor dem Hintergrund der im Rahmen der st ädte-
baulichen Planung der Stadt Mü nster vorgesehenen Au sweisung des sü dlichen Hafenweg areals in 
ein Mischgebiet sowie der ehemaligen Gewerbeflä chen der Fa. OSMO zum Wohnquartier ‚Neuha-
fen-Münster‘ eine relevante Gewerbelä rmvorbelastung auf den Planbereich des VBP Nr. 535  mit 
vergleichbaren Entfernungen zum Gewerbebereich südlich des Hafenbeckens und südöstlich des 
Dortmund-Ems-Kanals nicht anzunehmen. Für den Penny-Markt ist die Einsch ätzung der vorhande-
nen Vorbelastung anzunehmen. D emnach ist bei fehlender Nutzungsgenehmigung nach 22:00 Uhr 
lediglich für den Tageszeitraum von einer releva nten Vorbelastung mit Richtwert ausschöpfung am 
eigenen Bauvorhaben auszugehen. F ür die im direkten baulic hen Anschluss angrenzende Vorh a-
bennutzung kann angesichts der Anordnung der Gebäude im Vorhaben angenommen werden, 
dass vom Penny-Markt keine Beeinträchtigungen ausgehen.  
Für die Beurteilung der Geräuschemissionen aus gewerblichen Nutzungen sind die Emissionen aus 
Parkplätzen (Kundenparkplätze inkl. Einkaufswagensammelstationen, Mitarbeiterparkplä tze, B üro-, 
Praxen- und Bewohnerparkpl ätze), aus An - und Abfahrtswegen auf dem Betriebsgelä nde inkl. der 
Tiefgaragenein- und -ausfahrt, aus Anlieferverkehren und Ladevorg ängen sowie von  technischen 
Außenaggregaten relevant.  
Grundlage und Ausgangsdaten  der Berechnung sind die Vorgaben aus dem V+E -Plan mit der Ver-
teilung und Anordnung der geplanten Nutzungen, der Anbindung des Grundst ücks und F ührung 
der Verkehre auf dem Grundst ück, der Ausgestaltung der Fahrgassen und Tiefgaragenrampen, der 
Lage und Ausgestaltung der Anlieferzonen und der Anordnung und Anzahl der Stellplätze als Tief-
garagen- oder  ebenerdige Stellplätze. Als Anforderung zur östlich angrenzenden Planbebauung 
des ‚Neuhafens-Münster‘ wird neben dem anzusetzenden Schutzanspruch eines Mischgebietes für 
die 1. angrenzende Zeile im Sinne einer Gemengelage von einem Erhalt der vorhandenen massiven 
Wand mit einer H öhe von 10,90 m bis a n den Fu ß- und Radweg des Vorhabengrundst ücks ausge-
gangen, n ördlich des Fu ßweges ist die Wand entlang der östlichen Grenze des Vorhabengrun d-
stücks in einer H öhe von 5,00 m bis zur Schillerstra ße zu f ühren. Als b etriebsbezogene Vorgaben 
werden der Ausschluss von A nlieferungen für den Nachtzeitraum , der Einsa tz lärmarmer Einkaufs-

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*6) „Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 535 „Hafen - Center“ in Münster - Entwurf“ Ingenieurgesellschaft 
nts mbH Münster, Stand 15.08.2013 
 
 
wagen sowie eine Einschr änkung der Nutzung des Kundenparkplatzes auf den Tageszeitraum a n-
genommen. Für die technischen Anlagen werden Annahmen hinsichtlich der K ühltechnik der ge-
planten Einzelhandels- und gastronomischen Einrichtungen getroffen, die schalltechnischen Anfo r-
derungen an die Nutzung und Bauausf ührung der Gastst ätten sind im Rahmen des bauordnung s-
rechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtu ng der Einrichtungen abzustimmen . Die Dat en 
zum Verkehrsaufkommen, Bewegungsh äufigkeiten und zur Verteilung des  Verkehrs werden als 
Vorgaben aus der Verkehrsuntersuchung  *6)  in die Berechnung eingestellt. I n  B e z u g  a u f  d i e  ge-
werbliche Nutzung der Tiefgarage wurden zwei Varianten untersucht, eine ohne Ber ücksichtigung 
der Fahrwege tags über den oberen Kundenparkplatz zum Überlauf der Tiefgarage (Bypass) sowie 
eine mit Nutzung des Bypasses. Weitergehende Details zu den schalltechnischen Beurteilungs- und 
Berechnungsgrundlagen sind dem Gutachten zu entnehmen.  
Unter Berücksichtigung der benannten Berechnungsgrundlagen und Ausgangsdaten sind folgende 
gutachterlichen Ergebnisse zum Gewerbelärm festzuhalten: 
• Im Bereich der bestehenden umliegenden B üro- und Wohnbebauungen werden die rele-
vanten Immissionsrichtwerte der TA-Lärm eingehalten bzw. zum Teil unterschritten.  
• Auch unter Berücksichtigung einer maximal zulässigen Gewerbelärmvorbelastung durch 
den Penny-Markt ist sowohl am bestehenden Geb äude Hansaring 44 - 48 (IP 01) als auch 
an den östlich angrenzenden geplanten Vorhabennutzungen (IP 23) von keinen unzuläs-
sigen Gewerbelärmimmissionen auszugehen.  
• An den nö rdlich des Hafenweges gelegenen Fassadenseiten der Vorhabennutzungen (IP 
14 und 15) als auch des Gebäudes im westlich angrenzenden Anpassungsbereichs (IP 22) 
wird der für Büronutzungen relevante Immissionswert tags um jeweils mindestens 6 dB 
(a m  I P  1 5c tags und nachts) unterschritten.  Somit w äre selbst bei ei ner relevanten G e-
werbelärmvorbelastung durch die s üdlich angrenzenden Gewerbeg ebietsflächen in di e-
sen Beurteilungszeitr äumen von keinen unzul ässigen Ger äuschimmissionen der Zusat z-
belastung auszugehen.  
Bei Annahme schü tzenswerter Wohnnutzungen des als Mischgebiet festgesetzten G e-
bäudes im westlichen Anpassungsbereich (IP 22) ist f ür die Nachtzeit eine So nderfallbe-
trachtung durc hzuführen, die die d erzeitigen kleinräumigen Gewerbelä rmvorbelastun-
gen durch Ausschluss von zu öffnenden Fenstern in den relevanten Fassadenabschnitten 
zum östlich angrenzenden Tiefgaragenein - und -ausfahrtsbereich des Hafencenters b e-
rücksichtigt, solange keine Richtwert unterschreitung von mind. 6 dB erwirkt werden 
kann.  Derzeit i st in der lautesten Nachtstunde am relevanten Immissionspunkt zu erwar-

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ten, dass der Richtwert um lediglich 2 dB unterschritten wird. Bei Anordnung in Flucht der 
Fassade sind zu öffnende Fenster von schutzwürdigen Wohn- und Aufenthaltsräumen im 
Sinne der DIN 4109 somit erst in einem Mindestabstand von 11,0 m ab Gebäudeanschluss 
zum Ha fencenter m öglich. Durch schallabschirmende Fassadenelemente wie z.B. vor-
springende Br üstungen in Kombination mit B alkonen /Loggien k önnen weitergehende 
Richtwertunterschreitungen erwirkt  werden, so dass bei Einzelnachweis über die Einha l-
tung eines Immissionszielwertes der Zusatzbelastung von 39 dB(A ) im bauordnungs-
rechtlichen Genehmigungsverfahren von der Vorgabe abgewichen werden kann. 
• Zum östlich angrenzenden Planb ereich ‚Neuhafen-Münster‘ werden jeweils die Immiss i-
onsrichtwerte anteilig eingehalten. Der einzuhaltende Richtwert eines Mischgebietes von 
60/45 dB(A) entsprechend der Gemengelage in der 1. angrenzenden Zeile zum Hafencen-
ter wird im relevanten Bereich (IP 17) um mind. 6 dB unterschritten. Ab der 2. Zeile (IP 24  - 
26) ist durch das Hafencenter von keinem relevanten Zusatzbeitrag auch bei der Bewer-
tung als Allgemeines Wohngebiet auszugehen.  
Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte wird gleichermaßen für die Variante mit und ohne Bypass 
erfüllt, auch bei Betrachtung von Spitzenpegeln sind unter den benannten Annahmen und Au s-
gangsdaten im Bereich der geplanten Nutzungen keine unzulässigen Geräuschim missionen zu er-
warten.  
Die Berechnung des plangegebenen Mehrverkehrs auf öffentlichen Straßen in der Gegen überstel-
lung des  zu erwartenden Verkehrsaufkommens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Hafencen-
ters mit dem zugehörigen Nullfall zum gleichen Prognosehorizont ergibt, dass  
• durch den planbezogenen Mehrverkehr am Hansaring keine unzulä ssigen Erh öhungen 
im Sinne der Nr. 7.4 der TA-Lärm hervorgerufen werden (Erhöhung um weniger als 3 dB),  
• am Hafenweg eine Erhöhung um mehr als 3 dB an den bestehenden Gebäuden zu erwar-
ten ist, die Grenzwerte der 16. BImSchV  werden jedoch unterschritten. 
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse ist das Erfordernis weiterer organisatorischer Ma ßnahmen 
nach Nr. 7.4 TA-Lärm nicht gegeben. 
Zur planungsrechtlichen Sicherung der gutachterlichen Ergebnisse zum Gewerbelärm werden im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535  Vorkehrungen zum Schutz vor sch ädlichen Umwelt-
einwirkungen im Sinne des Bundes -Immissionsschutzgesetzes gem äß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB 
textlich festgesetzt bzw. als verhaltensbezogene Anforderungen in Form von Hinweisen aufgef ührt. 
Sie umfassen: 
• Die Festsetzung der Lage der Anlieferzonen sowie eine vollständig geschlossene Anliefer-
zone A1 im Bereich des E-Centers und der Anlieferzone C des Discounters unter Einhaltung

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baulicher Schalld ämmmaße für die Außenbauteile und die Tore sowie einer Mindestlä nge 
von 21,0 m. 
• Die Festsetzung zur Errichtung einer  Lä rmschutzwand auf dem Vorhabengrundstück ent-
lang der östlichen Vorhabenbereichsgrenze zum Planbereich ‚Neuhafen-Münster‘ mit e i-
nem bewerteten Bauschalldämm-Maß von R´w > 25 dB und einer Höhe von 5,00 m von der
Schillerstraße im Norden bis zur nördlichen Grenze der festgesetzten Gehrechtsfläche, s o-
fern die dort bereits auf der Grenze stehende Wand gleicher Höhe nicht erhalten bleibt. Im
Bereich der überbaubaren Grundstücksflächen darf die Lärmschutzwand Außenwand einer
geschlossenen oder teilgeschlossenen Anlieferung werden.
Die Festsetzung zur Errichtung einer L ärmschutzwand auf dem Vorhabengrundstück en t-
lang der östlichen Vorhabenbereichsgrenze zwischen dem Kundenparkplatz und dem öst-
lich angrenzenden Planbereich ‚Neuhafen-Münster‘ mit einem bewerteten Bauschall-
dämm-Maß von R ´w > 25 dB und einer Höhe von 5,00 m , sofern die dort bereits auf der
Grenze stehende Wand mit einer Höhe von 10,90 m nicht erhalten bleibt.
Die Maßnahmen werden mit den Eigentümern der östlich angrenzenden Flächen 
abgestimmt.
• Die Festsetzungen zur baulichen Ausgestaltung der Tiefgaragenein - und -ausfahrt zum Ha-
fenweg und zum  Hansaring einschließ lich eines einzuhaltenden baulichen Schalld ämm-
maßes.
• Die Festsetzungen zur Oberflächenbeschaffenheit von Fahrgassen und Tiefgaragenrampen.
• Die Festsetzung zum Ausschluss von zu öffnenden Fenster n von Aufenthaltsräumen vo n
W
ohnungen in einem Mindestabstand von 11,0 m ab der Vorhabengrenze für das Gebäude
im westlichen Anpassungsbereich zum Hafenweg.  Ausnahmen sind durch gutachterliche n
N
achweis möglich, wenn über bauliche Abschirmungen der Fenster auch bei Nutzung der
Tiefgarage im Vorhabenbereich mit 25 PKW- Bewegungen in der lautesten Nachtstunde die
Gewerbelärm-Z u s a t z b e l a s t u n g  d e s  V o r h a b e n s  0 , 5  m  v o r  d e n  g eöffneten Fenstern nicht
mehr als 39,0 dB(A) beträgt.
• Hinweise zum Ausschluss von Anlieferungen im Nachtzeitraum (22.00 - 6.00 Uhr),  zu Be- 
und Entladevorgängen, zur Einschränkung der Nutzung des Kundenparkplatzes ausschließ-
lich für den Tageszeitraum  (6:00 - 22:00 Uhr) sowie zur alleinigen Verwendung l ärmarmer
Einkaufswagen.
Über die benannten planungsrechtlichen Festsetzungen und angeführten Maßnahmen zur Lärm-
vorsorge ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm an den relevanten Immissions-
punkten bei gleichzeitigen sicheren und leistungsfähigen Funktionsabläufen der betrieblichen Ein-
richtungen im Vorhabenbereich gewährleistet. Über die Festsetzungen zur Errichtung von Lärm-

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schutzwänden  zum östlich angrenzenden Planbereich ‚Neuhafen-Münster‘ ist unter Beachtung der 
städtebaulichen Entwicklungsziele mit Erhalt des Spänebunkers und der 10,90 m hohen Grenzwand 
die Einhaltung der Richtwerte an den relevanten Immissionspunkten zukünftiger Gebäude im 
Grundstücksanschluss des ‚Neuhafens‘ zum Vorhabenbereich entsprechend den derzeitigen Pla-
nungsabsichten uneingeschränkt gewährleistet. Damit entspricht der vorhabenbezogene Bebau-
ungsplan einer wesentlichen Vorgabe des Masterplans ‚Stadthäfen-Münster‘ sowie des ‚Hafenfo-
rums‘ zur Berücksichtigung der Entwicklung eines derzeitigen Gewerbegrundstückes zu einem zu-
künftigen Wohnquartier ‚Neuhafen-Münster‘. Etwaigen Veränderungen im Planungsprofil des ‚Neu-
hafens‘ wird mit der Festsetzung einer ersatzweise zu errichtenden 5,00 m hohen Grenzwand auf 
dem Grundstück des Vorhabenträgers begegnet. Eine isoliert stehende höhere Grenzwand wäre 
städtebaulich nicht vertretbar. Mit einer 5 m hohen Lärmschutzwand an der Ostseite des Parkplat-
zes des Vorhabens bleiben angemessene Entwicklungsmöglichkeiten für das Quartier ‘Neuhafen‘ 
bestehen. Eine an den Erhalt oder den Abriss der vorhandenen Wand angepasste Bebauung kann 
im zukünftigen Bebauungsplan für den Neuhafen festgesetzt werden.  
FAZIT 
Zur Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 535 auf  die B e-
lange des L ärmschutzes wurden umfangreiche Untersuchungen zum Verkehrsl ärm, zur Gewerb e-
lärmsituation und zum baulichen Eingriff in die öffentlichen Verkehrswege durchgeführt. Zum einen 
wurden die Auswirkungen von L ärmemissionen auf die geplanten Nut zungen im Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes gut achterlich erfasst, zum anderen  wurden die vorhabenbedi ngten A uswir-
kungen auf die Verkehrs- und Gewerbelärmsituation im angrenzenden Planbereich untersucht.  
Für die geplanten sch ützenswerten Nutzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B e-
bauungsplans (Vorhabenbereich und westlicher Anpassungsbereich zum Hafenweg) kann über die 
planungsrechtliche Festsetzung von passiven und aktiven Schallschutzma ßnahmen in Kombination 
mit Immissionsschutzhinweisen für das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errich-
tung der Vorhabennutzungen die Einhaltung der entsprechend den Gebietskategorien geltenden  
Orientierungs-/Richt- und Grenzwerte gegenüber Verkehrs- und Gewerbelärm gesichert und somit 
der erforderliche Schutzanspruch gewährleistet werden. Dies gilt auch f ür die vorhabenbezogenen 
Auswirkungen auf die östlich angrenzenden geplanten Nutzungen im Bereich des ‚Neuhafens-
Münster‘ als zukünftiges neues Wohnquartier. 
Mit dem f ür die  Umsetzung d er Vorhabenplanung erforderlichen  Eingriff in den öffentlichen Ver-
kehrsweg des Hansarings  sind an bestehenden Fassaden im Einwirkungsbereich des Eingriffs die 
Grundlagen für eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV erf üllt. Dies resultiert im We-
sentlichen aus dem Erfordernis eines lichtsignalgesteuerten Kreuzungspunktes und dem damit 
verbundenen abstandsbedingten Zuschlag von 1 bis 3 dB für die Ampelanlage im Tagesbetrieb. Die 
Notwendigkeit zur E rrichtung der Ampel ist Ergebnis eines Abw ägungsprozesses der Belange zum 
Lärmschutz und den verkehrs - und sicherheitstechnischen Erfordernissen f ür eine reibungslose und

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 61 von 103 
 
 
 
insbesondere auch sichere Führung der Verkehre, die Nachtabschaltung der Lichtsignalanlage führt 
dabei weder zu verkehrlichen Leistungsfähigkeitsengpässen noch zu einer Einschränkung der Ver-
kehrssicherheit (s. Kapitel 6.3.1).  Im weiteren Verfahren werden die Anspruchsvoraussetzungen fü r 
passive Ausgleichsmaßnahmen an den betroffenen Geb äuden geprüft und nach Erfordernis durch-
geführt. Die Sicherung der Ma ßnahmen zum Umbau des Kreuzungspunktes sowie zur Durchf üh-
rung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt auf der Ebene des Durchführungsvertrages. 
Die Verkehrslärmsituation wird durch die hohe Verkehrsbelastung insbesondere auf dem Hansaring  
bestimmt. Hier  ist festzustellen, dass im Prognose -Nullfall f ür das Jahr 2016 - ohne vorhaben-
bedingte Lärmzuwächse - alleinig aus den Verkehrsbelastungen bereits  Beurteilungspegel am Ha n-
saring von bis zu 71 dB(A) tags bzw. 62 dB(A) nachts zu erwarten sind. Im Bereich der bestehenden 
Wohnbebauung werden unter Ber ücksichtigung  des zu erwartenden Mehrverkehrs und Ausbau 
des Hansarings - auch im Planfall 3 als ‚Worst-Case-Szenario‘ - Beurteilungspegel absolut von bis zu 
74/62 dB(A) tags/nachts ermittelt. Auch dies resultiert im Wesentlichen aus dem abstandsbedingten 
Zuschlag von 1 bis 3 dB für die Ampelanlage im benannten Kreuzungsbereich der öffentlichen Ver-
kehrsfläche, bei Abzug de s lichtsignalbedingten Zuschlags  liegen die maximalen Erhöhungen der 
Beurteilungspegel aus vorhabenbezogenen Mehrverkehren und unter Berücksichtigung der Schal l-
reflektionen bei aufgerundet 2 dB tags als auch nachts (Ampel nur im Tagesbetrieb). 
Bei der Berechnung der L ärmsituation w urde von den derzeitigen  zulässigen Höchstgeschwindig-
keiten sowie von den bestehenden Ausbaustandards der vorhandenen Stra ßen ausgegangen. Im 
Zusammenhang mit Überlegungen zur Lärmminderungsplanung würde e ine Verringerung der 
zulässigen Fahrgeschwindigkeit in den kritischen St raßenabschnitten des Hansarings  von 50 km/h 
auf 30 km/h bereits eine Minderung des Beurteilungspegels an den relevanten Immissionspunkten 
um 2,5 dB erwirken, weitergehende Reduzierungen k önnten über d en Einsatz l ärmmindernden 
Asphalts erzielt werden. Mit Blick auf die Ma ßnahmen w ürden die L ärmzuwäc h s e  a u s  d e n  v o r ha-
benbezogenen Mehrverkehren inkl. der Schallreflektionen somit vollst ändig ausgeglichen. Was 
verbleiben würde,  ist die Mehrbelastung aus dem abstandsbedingten Zuschlag von 1 bis 3 dB f ür 
die Ampelanlage im Kreuzungsbereich vom Hansaring zum Vorhabengrundst ück. Hier ist festzustel-
len, dass mit jedweder st ädtebaulichen Entwicklung des br achgefallenen Gewerbegrundstücks mit 
entsprechend dem Standort adäquaten Nutzungen , allein aus den nutzungsspezifischen und ver-
kehrstechnischen Erfordernissen zur Anbindu ng des 20. 000 m ² großen innerstädtischen Grund-
stüc k s  a n  das vorhandene  innerörtliche Straßennetz, eine U mgestaltung de r bestehenden Grund-
stückszufahrt am Hansaring zu einem leistungsfähigen lichtsignalgesteuerten Kreuzungspunkt - mit 
den damit verbundenen Lärmzuwächsen aus dem abstandsbedingten Zuschlag f ür die Ampelanla-
ge -  erforderlich wäre.  
Unabhängig vom konkreten Planvorhaben ist somit eine geordnete städtebauliche Entwicklung des 
Planbereichs nur unter den benannten Vorgaben und Maßgaben möglich und eine im Sinne des § 
1 Abs. 5 BauGB vorrangige Ma ßnahme zur Innenentwicklung entsprechend den st ädtebaulichen 
und nutzungsspezifischen Entwicklungszielen der Stadt Mü nster zu gew ährleisten. Vor dem b e-

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*11) „Projekt Hafencenter Münster, Untersuchungen zu den Luftschadstoffimmissionen“,  
 simuPlan, Dipl. Met. Georg Ludes, Dorsten, den 11.07.2013 
*6) „Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 535 „Hafen - Center“ in Münster - Entwurf“ Ingenieurgesellschaft 
nts mbH Münster, Stand 15.08.2013 
 
 
nannten H intergrund ist der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s Nr. 535 auch 
unter Berücksichtigung der Belange zum Lärmschutz zuzustimmen.  
Möglicherweise wird es zukünftig weitere Verbesserungen der Verkehrslärmproblematik geben. Im 
Zusammenhang mit der Lärmminderungsplanung werden erste Überlegungen zur Ausdehnung 
einer Tempo -30-Geschwindigkeitsbegrenzung auch auf innerstädtische Hauptverkehrsstraßen dis-
kutiert. Der weitere Verlauf dieser Diskussion bleibt abzuwarten. Als derzeit nicht gesichert werden 
etwaige Maßnahmen aus einer Lärmminderungsplanung jedoch nicht Bestandteil des vorhabenb e-
zogenen Bebauungsplans. 
6.7.2  Luftschadstoffimmissionen  
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Vorhabenplanung auf die Luftqualit ät im angrenzenden 
Planbereich wurden Untersuchungen zu den Luftschadstoffimmissionen durchgef ührt *11). In den 
Untersuchungen wurden die Stickstoffdioxid- (NO2) und Feinstaubimmissionen (PM10 und PM 2,5) mit 
Hilfe eines Grobscreenings f ür die Stra ßenabschnitte Hansaring West, Hansaring Mitte, Hansaring 
Ost, Hafenweg West und Hafenweg Ost  bestimmt und anhand der Grenzwerte der 39. BImSchV 
bewertet. Weitergehende Luftverunreinigungen aus dem Verkehrsbereich wie Benzol, Blei, Schw e-
feldioxid und Kohlenmonoxid liegen aufgrund der bereits durch die Stadt M ünster ergriffenen Luft-
reinhaltemaßnahmen auch in den hö chstbelasteten Bereichen deutlich unter halb gesundheitsb e-
zogener Grenz- und Richtwerte und wurden daher nicht in die Untersuchung mit einbezogen.   
Als Eingangsdaten für die Emissionsberechnung wurden die durchschnittlichen t äglichen Verkehrs-
stärken  (DTV-Werte) mit der h öchsten Verkehrsbelastung des ung ünstigsten Planfalls gemäß der 
vorliegenden Verkehrsuntersuchung *6)  zugrunde gelegt, entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeu-
tung wurde als r äumliche Einordnung f ür den Hansaring die Verkehrssituation ein er ‚Hauptver-
kehrsstraße‘ und für den Hafenweg einer  ‚Erschließungsstraße‘ in die Berechnungen eingestellt. Auf 
Basis der Windrichtungsverteilung der Station Mü nster Zoo mit Übertrag der Windgeschwindigkeit 
in das Untersuchungsgebiet wurde eine durchschnittlich e Windgeschwindigkeit von 2,2 m/s in 
einer Höhe von 5 Metern über der mittleren Gebäudehöhe als Grundlage für die Immissionsprogno-
se ermittelt, der Einfluss der Bebauungsstruktur auf das Windfeld wurde im Sinne einer Worst -Case 
Betrachtung als geschlossene Randbebauung mit dem jeweils geringsten Bebauungsabstand ang e-
setzt.  Neben den Luftschadstoffimmissionen durch den Stra ßenverkehr wurden zur Bestimmung 
der Hintergrundbelastung die gemittelten Messwerte der Station Mü nster-Geist aus den Jahren 
2010 bis 201 2 zugrunde gelegt, ohne Ber ücksichtigung zu erwartende r rückläufiger Werte in den

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nächsten Jahren aufgrund der bestehenden verschärften Vorgaben zur Emissionsminderung.  
Auf Grundlage der Ausbreitungs berechnungen zum Planfall 2016  sind folgende gu tachterlichen 
Ergebnisse festzuhalten: 
• NO2 -Belastung: Für den westlichen Stra ßenabschnitt des Hansarings betr ägt die berec h-
nete NO2 -Belastung im Jahresmittel 3 6,1 µg/m³ und für den mittleren Abschnitt mit der 
höchsten Verkehrsbelastung 36,9 µg/m³, f ür den Bereich ‚Hansaring Ost ‘ wird aufgrund 
niedrigerer Geb äudehöhen und gr ößerer Bebauungsabstände eine geringere Belastung 
von 34,6 µg/m³ prognostiziert. Entlang des Hafenwegs liegt aufgrund des sehr niedrigen 
Verkehrsaufkommens der Jahresmittelwert im w estlichen Abschnitt bei nur 28,1 µg/m³, 
östlich liegt bei weiter sinkenden Verkehrsbelastungen der Wert mit  24,6  µg/m³ nur ge-
ringfügig über dem Wert der Hintergrundbelastung von 23,7 µg/m³. 
Zwar führt die geschlossene Randbebauung in Kombination mit dem hohen Verkehr s-
aufkommen auf dem Hansaring zu einer Zusatzbelastung von bis zu 13,2 µg/m³ NO2 , der 
nach 39. BImSchV maximal zulässige NO2 -Wert von 40 µg/m³ im Jahresmittel wird jedoch 
in allen untersuchten Straßenabschnitten eingehalten. Die Wahrscheinlichkeit einer NO2 -
Stundenmittelwertüberschreitung von 200 µg/m³ an mehr als 18 Stunden des Jahres 
liegt in allen Stra ßenabschnitten bei unter 3 %, eine Überschreitung des NO 2 - Kurzzeit-
grenzwertes wird nach Auswertung von Messungen aller LUQS -Stationen gutachterlich 
ausgeschlossen.  
• PM10 und PM 2,5 Belastung: Der h öchste PM 10  - Jahresmittelwert liegt im mittleren A b-
schnitt des Hansarings  mit 27,9 µg/m³ bei 28 Überschreitungstagen, im westlichen und 
östlichen Bereich liegen die Werte bei 27,6 µg/m³ bzw. 26,7 µg/m³ mit 27 bzw. 24 Über-
schreitungstagen. Der PM 2,5 -Jahresmittelwert liegt für den Bereich ‚Hansaring Mitte‘ mit 
19,6 µg/m³ ebenfalls am h öchsten, die Werte im westlichen und östlichen Bereich liegen 
bei 19,4 µg/m³ bzw. 19,2 µg/m³. Die ermittelte Feinstaubbelastung am  Hafenweg liegt 
mit 2 3,5 µg/m³ im Bereich West und 22,1 µg/m³ im Bereich Ost für  d e n  P M10 -
Jahresmittelwert und 1 8,3 µg/m³ bzw. 17,8 µg/m³ für den PM 2,5 -Wert nur geringfügig 
oberhalb der vorhandenen Hintergrundbelastung. 
Die berechneten Feinstaubkenngr ößen liegen im Jahresmittel an allen untersuchten 
Straßenabschnitten unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte von 40  µg/m³ für PM10 und 25 
µg/m³ für PM 2,5 sowie der zulä ssigen fü nfunddreißigmaligen Überschreitung des PM 10 -
Tagesmittelwertes von 50 µg/m³. 
Insgesamt ist mit Umsetzung der Vorhabenziele keine unzulä ssige Überschreitung der NO 2 - und 
Feinstaubgrenzwerte f ür die bestehenden und geplanten Nutzungen im Plangebiet  und in den 
angrenzenden Bereichen verbunden . Die Schadstoffkonzentrationen am Hansaring werden zwar 
deutlich erhöht, erreichen aber noch keine kritischen Werte, sondern bleiben  auf einem Niveau, das 
für innerstädtische Hauptverkehrsstraßen nicht unü blich ist. Langfristig ist wegen sinkender Vorb e-

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*12) „Gutachten zur Errichtung des Hafencenters Münster hinsichtlich möglicher Störfallrisiken auf Basis des Art. 12 der 
Seveso-II-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG“, UCON Umweltmanagement Consulting GmbH, Münster,  21.01.2013 
 
lastungswerte und versch ärften Emissionswerten f ür Kraftfahrzeuge mit einem weiteren R ückgang 
der Belastungen zu rechnen.  Die Auswirkungen auf die Luftschadstoffkonzentrationen können da-
her im Rahmen der Abwägung hingenommen werden. 
6.7.3  Störfall -Betrieb  
Südlich des Plangebiets des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 befinden sich z wischen 
Stadthafen I und der Stra ße ‚Am Mittelhafen ‘ zwei Gefahrstoff lager der Spedition der  Lehnkering 
GmbH, die bei der Entwicklung des Hafenareals bis zur Aufgabe der Lager im Jahr 2016 als St örfall-
betriebe im Sinne der 12. BImSchV (St örfall-Verordnung) zu ber ücksichtigen sind . Zur Beurteilung 
der Genehmigungsf ähigkeit der Vorhabennutzung in Bezug auf die Gefahrsto fflager wurde daher 
eine Einzelfallbetrachtung gem. Kapitel 3.2 des KAS- 18 Leitfadens „Empfehlungen f ür Abst ände 
zwischen Betriebsbereichen nach der St örfallverordnung und schu tzbedürftigen Gebieten im Ra h-
men der Bauleitplanung - Umsetzung des § 50 BImSchG durchgeführt *12). Dabei wurden die nega-
tiven Auswirkungen eines St örfalls in den Betriebsbereichen der Fa. Lehnkering auf die geplante 
Vorhabennutzung gutachterlich untersucht. Die Untersuchung erfolgte anhand von Auswirkung s-
betrachtungen kritischer Stoffe nach Stofflisten der Fa. Lehnkering mit Ausbreitungs -berechnungen 
unter Berücksichtigung der im Leitfaden KAS- 18 genannten Parameter bei jeweils k ürzester Entfer-
nung zwischen einem möglichen Freisetzungsort und schutzbedürftigen Gebieten.  
Die kürzeste Entfernung vom Betriebsbereich der Fa. Lehnkering zum Vorhabengrundst ück beträgt 
vom Lager „Am Mittelhafen 30 – 36“ 136 m und vom Lager „Am Mittelhafen 46 “ 140 m. In den B e-
triebsbereichen werden Pflanzenschutzmittel, Farben und Lacke und sonstige Gefahrstoffe sowie 
Güter, die nicht als Gefahrenstoff eingestuft, jedoch wassergef ährdend sein k önnen, gelagert. 
Brennbare Fl üssigkeiten, die nach der Gefahrstoffverordnung als entz ündlich, leichtentz ündlich 
bzw. hochentz ündlich eingestuft sind, kommen nicht  vor. Die Lagerhallen der Betriebsbereiche 
entsprechen den Vorgaben zum Brandschutz und sind in Brandabschnitte gegliedert. Die Lagergu t-
höhe beträgt maximal 11,80 bzw. 9,00 m, alle gelagerten G üter werden weder um - noch abgefüllt, 
die Ein- und Auslagerung der Produkte erfolgt auf Paletten. 
Unter Ber ücksichtigung der benannten Parameter sind unter den Szenarien ‚Brandereignis und 
Ausbreitung giftiger Brandgase‘ folgende gutachterlichen Ergebnisse festzuhalten. 
• Beim Brand eines flü ssigen Pflanzenschutzmittels ergibt sich an d er Vorhabennutzung ei-
ne Schwefeldioxidkonzentration (SO2) von 3,2 ppm bzw. 3,1 ppm, womit eine geringf ügi-
ge Überschreitung des Beurteilungswertes ERPG -2 von 3,0 ppm gegeben ist, die Expos i-
tionszeit beträgt ca. 10 Minuten.

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• Im Brandfall der schwefelhaltigen Stoffe Lutensit A -LBS  und Disponil SUS IC 875 wird am 
Aufpunkt der Vorhabennutzung eine unterhalb des Grenzwertes liegende SO 2 -
Konzentration von 2,7 ppm f ür Lutensit und bei pessimaler Annahme eine SO 2 -
Konzentration f ür Disponil von 4,0 ppm ermittelt. Im Brandfall von Disponil SUS IC 875 
wird der ERPG -2-Wert somit geringf ügig überschritten, die zeitliche Überschreitung des 
Beurteilungswertes beträgt jedoch lediglich ca. 282 s, entgegen einer dem Grenzwert z u-
grunde gelegten Expositionszeit von 1 Stunde. 
Aufgrund der geringen Expositionszeiten bei den betrachteten Brandszenarien von nur wenigen 
Minuten wird vom Gutachter eine Gef ährdung von Menschen im Bereich der Vorhabennutzung 
weitgehend ausgeschlossen. Dar über hinaus befindet sich die zur Vorhabennutzung n ächstgelege-
ne Freisetzungs öffnung (Rauch - und W ärmeabzugseinrichtungen, RWA) in einer gr ößeren als der 
den Berechnungen zugrunde gelegten k ürzesten Entfernung zwischen den Lagergeb äuden und 
dem Vorhabengrundst ück. Aus wirkungen eines Brandes hinsichtlich Wä rmestrahlung sowie der 
Druckwelle einer Explosion waren vor dem Hintergrund des Abstandes von 136 m bzw. 140 m zw i-
schen dem Betriebsbereich der Lehnkering GmbH und dem Vorhabengrundst ück und dem nach 
Leitfaden KAS-18 für diesbezüglich kritischere Stoffe als den der Fa. Lehnkering mit Abstandsem p-
fehlungen von 129 m nicht zu betrachten.  
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse stehen lt. Gutachter sicherheitstechnische Bedenken einer 
Realisierung der Nutzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 
nicht entgegen.   
6.8 Altlasten / Altstandorte  
Im Altlastenkat aster der Stadt M ünster ist der Geltungsbereich des vorhaben bezogenen Beba u-
ungsplans und der angrenzende Planbereich aufgrund seiner früheren und zum Teil noch heute 
bestehenden gewerblichen Nutzung mit unterschiedlichen Verdachtsflächen belegt.  
Im Vorhabenbereich ist die Tankstelle zum Hansaring als Standort s chädlicher Bodenveränderungen 
(Nr.10048) gekennzeichnet, z usätzlich ist im s üdlichen Bereich auf dem Hafenweg eine Altlast - / 
Verdachtsfläche (Nr. 232) vermerkt. Im weiteren Umfeld des Vorhabens (au ßerhalb des Geltungsb e-
reichs) grenzen teils großflächige Altlasten - / Verdachtsflächen und historische Altstandorte an. 
Hierbei sind b esonders die Altlast -/Verdachtsflächen 330, ehemaliges OSMO -Gelände, die Grun d-
stücke der südlichen Hafenwegbebauung im westlichen Anschluss an die ehemaligen OSMO -Hallen 
mit den Nummern 302, 319 und 10 sowie der Bereich der Gebäude Hafenweg 26a und 26b als  histo-
rische Altstandorte 2304 und 2874 zu nennen. Im Bereich der nördlichen Bebauung zum Hansaring 
(Grundstücke Hansaring 66, 66a und 68) ist mit der Nr. 222 eine Altlast -/Verdachtsfläche eingetr a-
gen, weitergehend liegt mit der Nr. 3592 auf dem Grundstück  Hansaring 58 ein historischer Alt-

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*13) „Bericht zu den Ergebnissen der Bauschadstoff- und Bodenuntersuchungen – Postimmobilie Hansaring 64, 48155 
Münster“, Umweltlabor ACB GmbH, Münster,  26.03.2001 
*14) „Gutachten zu den Ergebnissen der Bodenuntersuchung – Ehem. Holzkontor Heinrich Wehmeyer GmbH & Co. KG, 
Hansaring 50-52, Münster“, Umweltlabor ACB GmbH, Münster, 10.09.2010 
*15) „Gutachten - Untersuchungen zur Durchführung einer Gefährdungsabschätzung auf dem Grundstück der Star-
Tankstelle  am Hansaring 54, 48155 Münster“, GEOscan Technik GmbH, Ladbergen, 02.11.2012 
 
standort. Nordwestlich des Hansarings ist der Parkplatzvorbereich der bestehenden Einzelhandels-
einrichtung Hansaring 59 als Altlast -/Verdachtsfläche Nr. 166 und die Gebäudebereiche als histor i-
sche Altstandorte (Nr. 2253 un d 3080) eingetragen, das Grundstück des Berufskollegs zum Hans a-
ring/Schillerstraße ist mit der Nr. 4507 ebenfalls als historischer Altstandort gekennzeichnet.  
Die Darstellungen im Altlastenkataster gehen teilweise zur ück auf konkrete Begutachtungen der 
Altlastensituation, die zur Wertermittlung der Grundst ücke im Zuge der geplanten  Flächenentwick-
lung für den Vorhabenbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 vorgenommen 
wurden.  Eine erste Erkundung in Bezug auf m ögliche Altlasten im Boden und Belastungen der auf-
stehenden Gebäude erfolgte im Jahr 2001 f ür das Grundstück der Postimmobilie Hansaring 64   *13), 
das Grundstück des ehemaligen Holzkontors Heinrich Wehmeyer im s üdlichen Anschluss zum H a-
fenweg wurde im September 2010 einer Begutachtung * 14)  unterzogen und als verbleibendes Res t-
grundstück im Anschluss des Vorhabenbereichs an den Hansaring wurde f ür das st ädtische Grund-
stück der bestehenden Star -Tankstelle am Hansaring 54 eine Untersuchung zur Gef ährdungsab-
schätzung *15) mit Stand November 2012 durchgeführt. 
Für das westlich an das Vorhabengrundst ück angrenzende Mischgebiet als Anpassungsbereich 
liegen keine gutachterlichen Bewertungen zu m öglichen Bodenbelastungen vor. Im rechtskr äftigen 
Bebauungsplan Nr. 401 ist lediglich das Grundst ück der Postimmobilie Hansaring 64 sowie die Flu r-
stücke 812 und 813 (Hansaring 66 und 66a) als Fl ächen, deren B öden erheblich mit umweltgef ähr-
denden Stoffen belastet sind , gekennzeichnet, Kennzeichnungen f ür das ehemalige Wehmeyer -
Grundstück sowie für das Mischgebiet bestehen nicht. 
GRUNDSTÜCK POSTIMMOBILIE, HANSARING 64 
Das Grundstück der Postimmobilie Hansaring 64 stellt mit rd. 1,22 ha den gr ößten Flächenanteil im 
Vorhabenbereich und ist zu rd. 1/3 überbaut. Die unbebauten Flächenanteile liegen überwiegend 
brach und werden zum Gro ßteil als Flä chen für den ruhenden Verk eh r  der Pos t AG un d der  Post-
kunden genutzt und sind weitestgehend versiegelt. In der Begutachtung aus dem Jahr 2001 beauf-
tragte die Deutsche Post Bauen GmbH die Umweltlabor ACB, die f ür  d e n  Rückbau vorgesehenen 
Gebäude und das Gel ände der Postimmobilie auf m ögliche Bauschadstoffe und Bodenverunrein i-
gungen zu überprüfen und ein  Konzept für den Geb äuderückbau zu erarbeiten. Erfasst wurde ein  
Teilbereich der Gebäude sowie die gesamten Freiflächen der Postimmobilie, gewerblich/industrielle

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Vornutzungen wie  ehemalige Montagegruben f ür PKW oder LKW sowie eine fr ühere, im Randb e-
reich der Postimmobilie gelegene Tankstelle auf dem Grundst ück des Bundesamtes fü r  P o s t  u n d  
Telekommunikation (BAPT) wurden bei der Untersuchung  auf m ögliche Bodenverunreinigungen 
berücksichtigt. Das BAPT Grundst ück war bereits Mitte der  90er Jahre saniert worden. Die Geb äude 
und baulichen Anlagen gehen auf unterschiedlic he Entstehungsjahre des letzten Jahrhunderts , 
insbesondere zwischen den 30er und 60er Jahren zurück. 
Die Überprüfung möglicher Bodenverunreinigungen erfolgte anhand von 50 Kleinrammbohrungen 
bis in eine Tiefe von max. 3,00 bzw. 5,00 m, oberhalb der f ür den Standort typischen geogenen bin-
digen B öden wurden Auff üllungen mit Schlacken, Bauschutt und Ziegelbruch festgestellt. Ein z u-
sammenhängender Grundwasserleiter wurde nicht ermittelt, punktuell wird Stau - und Schichte n-
wasser oberhalb der bindigen Bodens chicht angetroffen.  Folgende Ergebnisse der physikalisch -
chemischen Untersuchungen der Boden- und Bodenluftproben sind festzuhalten: 
• nennenswerte Beeinträchtigungen der Bodenluft liegen nicht vor, 
• für einen Teilbereich des Parkplatzes im Randbereich zum BAPT-Gelände wurden in tiefe-
ren Boden schichten Bodenverunreinigungen  mit leichtflü chtigen aromatischen Kohle n-
wasserstoffen als Ausbreitungen über das Stau - und Schichtenwasser obe rhalb der B o-
denschichten aus dem  Bereich der  ehemaligen Tankstelle festgestellt . Bei einer U mnut-
zung  d e r  F läche sind Bodenaustauschma ßnahmen  bzw. Sanierungsma ßnahmen erfo r-
derlich, 
• im östlichen Gelä ndebereich sind aufgrund der Auff üllungen punktuelle Beein trächti-
gungen aus polycyclischen arom atischen Kohlenwasserstoffen bzw.  Metal-
len/Schwermetallen vorhanden, womit eine eingeschränkte Verwertung/Entsorgung des 
Bodenaushubmaterials verbunden ist, 
• für das Untersuchungsgel ände ergeben sich Zuordnungen zur Verwertung/Entsorgung 
des anfallenden Bodenaushubmaterials gem äß LAGA-Richtlinie von Kategorie Z 0 bis Z 
1.2 bzw.  Z 2 und > Z 2, 
• eine Beeintr ächtigung des Grundwassers und Beeinflussung des Wa sserhaushalts kann 
ausgeschlossen werden, lediglich eine kleinr äumige Belastung des Stau - und Schichten-
wassers ist zu besorgen. 
Die Bauschadstofferhebung ergab nur geringe Mengen an Bauschadstoffen in F orm von asbesthal-
tigen Materialien im Bereich einzelner Bauteile sowie Materialien wie bitumin öse Dachbahnen und 
Gussasphaltplatten sowie Anlageteile, die im Z uge eines Rückbaus zu separieren und einer geregel-
ten Verwertung/Entsorgung zuzuführen sind. In Hinblick auf eine sp ätere Nutzung bestehen lt. Gu t-
achter keine Einschr änkungen hinsichtlich einer gewerblichen Nutzung, auf der Flä che können so-
wohl Food- als auch Non-food-Produkte verkauft oder gelagert werden. Ohne Sanierung der bela s-
teten Fl ächen sollte von einer multifunktionalen Nutzung abgesehen werden. Unabhängig vom

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Ergebnis der Untersuchung empfiehlt der Gutachter die Erd- und Abbrucharbeiten auf dem Gelände 
gutachterlich zu begleiten. 
GRUNDSTÜCK HOLZKONTOR WEHMEYER, HANSARING 50-52 
Die Fa. Stroetmann beauftragte im Jahr 2010 die Umweltlabor ACB mit der Entnahme und Unter su-
chung von Bodenproben auf dem Grundstück des ehemaligen Holzkontors der Heinrich Wehmeyer 
GmbH & Co. KG z ur Überprüfung der Fl äche auf nutzungsbedingte Schadstoffeintr äge und zur D e-
klaration der zu erwartenden Aushubmassen. 
Das Gelände nördlich des Hafenwegs umfasst eine Fläche von rd. 6.000 m² und ist mittlerweile voll-
ständig freiger äumt. Die  ehemaligen Betriebsgeb äude wurden im Jahr 2009 r ückgebaut und die 
Versiegelung der Flä chen über Entfundamentierung aufgehoben. Die A bbrucharbeiten wurden 
gutachterlich begleitet, Auff älligkeiten bei den erschlossenen Auff üllungen oder Hinweise auf 
schädliche Bodenverunreinigungen ergaben sich nicht. 
Die Überprüfung erfolgte anhand von 10 Rammkernsondierungen jeweils bis in den geogenen 
Bodenhorizont, woraus Sondierbohrungen bis in 2,00 bis maximal 3,00 m unter Gel ände resultier-
ten. Der geogene Schichtenaufbau variiert. Oberhalb der geogenen Böden wurden Auffüllhorizonte 
bestehend aus schluffigen Bodenschichten mit einem geringen Fremdstoffanteil aus i.d.R. Ziegel-
bruch oder B eton mit M ächtigkeiten von 0,5 - 2,0 m im Mittel mit 1,5 m angetroffen.  Ein zusa m-
menhängender Grundwasserleiter wurde nicht erschlossen, Stau- und Schichtenwasser wurde in 
Tiefen von 0,5  m  un d c a. 1,1 m  un ter  Gelände angetroffen. Folgende Ergebnisse der physikalisch -
chemischen Untersuchungen der Boden- und Bodenluftproben sind festzuhalten: 
• Eine Sondierung (RSK 8) ergab  eine Verunreinigung aus Mineralö lkohlenwasserstoffen in 
Folge eines älteren Heizölschadens. Ausmaß und Tiefe der Verunreinigung konnten über 
horizontale und vertikale Bohrungen eingegrenzt werden, mit Umsetzung der geplanten 
Baumaßnahmen sind die auff älligen Bodenschichten  auszuheben und einer  geregelten 
Sanierung zuzuführen, 
• die Schadstoffbelastung der Auff üllhorizonte ist gering und erlaubt eine Verwer tung der 
anfallenden Auff üllhorizonte im Sinne der LAGA -Richtlinie 2004 entsprechend der Ein-
bauklasse Z 2 (Einbauklasse Z 1.2 nach Richtlinie 1997), 
• Die geogenen Böden sind in der Einbauklasse Z 0 als unbelastet einzustufen. 
Mit Ausnahme des Teilbereichs der Zufahrt (RKS 8) wurden keine sch ädlichen Bodenverunreinigun-
gen festgestellt. Vor dem Hintergrund, dass  kleinr äumige Bodenverunreinigungen jedoch nicht 
vollständig ausgeschlossen werden k önnen, wird vom Gutachter empfohlen, die Tiefbauarbeiten 
unter fachgutachterlicher Begleitung in Abstimmung mit der zust ändigen Aufsichtsbehörde durch-
zuführen.

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GRUNDSTÜCK STAR-TANKSTELLE, HANSARING 54 
Zur Umset zung der Vorhabenplanung ist eine Ver äußerung des stadteigenen Tankstellengrund-
stücks an den Vorhabentr äger erforderlich, vor dem Hintergrund hat die Stadt M ün s t e r   i m  J a h r  
2012 die GEOscan Technik GmbH mit einer u mwelttechnischen Untersuchung  der Liegenschaft 
beauftragt. Das Tankstellengrundstück umfasst eine Fl äche von rd. 960 m² und bildet die nordwest -
liche Eingangssituation des Vorhabenbereiches  zum Hansaring. Aus der bestehenden Nutzung mit 
einem Tankstellenbetrieb sind mögliche Infiltrationsstellen f ür umweltrelevante Stoffe nicht aus zu-
schließen, erste Voruntersuchungen hatten bereits Hinweise auf Verunreinigungen des Bodens und 
des Grundwassers ergeben.  
Die Erkundung erfolgte über insgesamt 26 Sondierbohrungen mit einer maximalen Tiefe von 4,90 m 
unter Geländeoberkante GOK bis in gewachsenen Boden , insgesamt wurden 173  Bodenmischpro-
ben entnommen. Festgestellt wurden Füllböden bis zu einer Tiefe von 3,90  m unter GOK  mit anth-
ropogenen Beimengungen wie Bauschutt, Kohle, Ziegelbruch, Gasbeton, Schlacke, Beton  und Glas-
bruch. Grundwasser konnte in Tiefen zwischen 1,92 m und 2 ,91 m unter GOK gemessen werden, zur 
Beprobung wurden dr ei Grundwassermessstellen eingerichtet.  Folgende Ergebnisse sind festzuha l-
ten: 
• Organoleptisch wahrnehmbare Hinweise auf umweltrelevante Bodenverunreinigungen 
wurden über Mineralölkohlenwasserstoffgerüche (MKW) und Ger üche nach leich tflüchti-
gen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTX) in verschiedenen Intensitäten an insgesamt 
15 Sondierbohrungen  sowie in den Grundwassermessstellen  festgestellt, 
• für  d a s  G r u n d w a s s e r  w u r d e  e i n e  südlich bzw. s üdwestlich gerichtete örtliche Fließ rich-
tung ermittelt, 
• nennenswerte Kohlenwasserstoffbelastungen mit Konzentrationen zwischen 3.200  
mg/kg und 4.800 mg/kg konnten ausschließlich an drei Untersuchungspunkten geme s-
sen werden, BTX-Konzentrationen wurden an vier Sondierbohrungspunkten i m Bereich 
zwischen 11,961 mg/kg und  111,835 mg/kg nachgewiesen. Da die jeweiligen Konzentra-
tionshöchstwerte in grundwasserges ättigten Bodenbereichen lagen, kann eine Scha d-
stoffverlagerung über das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden.  
• Die gewachsenen Böden sind nicht über Schadstoffe beeinflusst und können als unauffäl-
lig bewertet werden, eine uneingeschr änkte Verwertung der B öden ist m öglich. Die Au f-
füllböden sind aufgrund der Verunreinigungen nach LAGA-Richtlinie in die Verwertungs-
klasse Z 1 bzw. Z 2 einzustufen, a us Sicherheitsgründen wird eine grundsätzliche Z 2 B e-
handlung für die weitere Verwertung/Entsorgung empfohlen, 
• ein erhöhter PAK-Gehalt mit 0,98 µg/l als Summe der 16 EPA -PAK war lediglich an einer 
Grundwasserprobe messbar, alle weiteren auf PAK, BTX und KW untersuchten Grundwa s-
serproben waren unauffällig.

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FAZIT 
Zusammengefasst belegen die Gutachten  eine Beeinflussung der Flächen über unterschiedlich 
intensive Kontaminationen. Zu den stärker belasteten Bereichen zählen insbesondere die Zonen um 
die ehemalige Tankstelle und Wartungsgrube des Postgrunds tückes im Norden des Plangebietes 
und die Fl äche d er Star -Tankstelle, hier sind  teils A ustausche der Auff üllböden oder anderweitige 
Sicherungsmaßnahmen zur Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Beba u-
ungsplans notwendig. Bei dem geplanten Vorhaben und den anstehenden Tiefbauarbeiten sind die 
unterschiedlichen Kontaminationsbereiche mit einer geregelten Verwertung und Entsorgung des 
Bodenaushubs zu beachten und unter fachgutachterlicher Begleitung in Abstimmung mit der z u-
ständigen Aufsichtsbehörde durchzuführen. Unabhängig von den Messergebnissen, die im Wesent-
lichen nur mittelgradige Verunreinigungen  belegen, sind zusätzliche höhere, sanierungsbedürftige 
Belastungen in Klein- oder Kleinsträumen nicht gänzlich auszuschließen. Bei Bedarf sind ergänzende 
gutachterliche Untersuchungen zu veranlassen.  
Die Sicherung der Vorgehensweisen zur Sanierung und Verwertung/Entsorgung der belasteten 
Bereiche wird auf der Ebene des Durchf ührungsvertrags verbindlich vereinbart und zur Grundlage 
des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung der Geb äude gemacht. Wei-
tergehende planungsrechtliche Regelungen oder Kennzeichnungen gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB 
werden daher nicht getroffen. Es wird jedoch ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, 
wonach grundsätzlich alle Erd - und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich des vorha benbezogenen 
Bebauungsplans in A bstimmung mit dem Umweltamt der S tadt M ünster fachgutachterlich zu b e-
gleiten sind.  
Die Luftbildauswertungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe KBD ergeben 
eindeutige Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung des Vorhabenbereichs, ein Blindg änger-
verdachtspunkt ist dokumentiert. Bei Eingriffen ins Erdreich im Zuge der Errichtung der Geb äude 
und baulichen Anlagen sind daher besondere Ma ßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung erforder-
lich. Zur Sicherung der Ma ßnahmen und der durchzuf ührenden Überprüfungsarbeiten sind alle 
Baumaßnahmen im Plangebiet im Vorfeld mit der Feuerwehr der Stadt Mü nster abzustimmen. Ein 
entsprechender Hinweis ist in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen worden. 
6.9 Denkmalschutz / Arch äologie  
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Baudenkmäler im 
Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW.  
Südlich des Hafenweges liegen dem Plangebiet jedoch die zwei denkmalgeschützten Speicherg e-
bäude Nr. 28 und 30 gegenüber, in deren Umgebung das Denkmalschutzgesetz besondere Rüc k-
sichtnahme fordert. Dem wird mit der Planung entlang dem Hafenweg durch die festgesetzte H ö-

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 71 von 103 
 
 
 
henstaffelung des Bauk örpers gegenüber Nr. 28 sowie durch Baumanpflanzungen zum Hafenweg 
Rechnung getragen.  
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand auch keine Bodenden k-
mäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW.  Bei Bodeneingriffen in einer üb er Jahrhunderte 
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde 
auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, 
aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern 
regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 
6.10 Artenschutz  
Mit der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Dezember 2007 wurde 
eine Anpassung des deutschen Artenschutzrechtes an europ äische Vorgaben vorgenommen. U.  a. 
durch die Bestimmungen der §§ 44 f BNatSchG  wird europäisches Recht in nationales umgesetzt, 
um einen B eitrag zur Sicherung der zunehmend gef ährdeten biologischen Vielfalt zu leisten. In der 
Folge sind bei allen genehmigungspflichtigen Planungs - und Zulassungsverfahren die Artenschut z-
belange entsprechend den europ äischen Bestimmungen im Rahmen einer artensc hutzrechtlichen 
Prüfung zu betracht en (vgl. Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zula s-
sung von Vorhaben, Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums f ür Wirtschaft, Energie, 
Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums f ür Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, 
Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 22.12.2010). 
Das zu untersuchende ehemalige Betriebsgeländ e der Holzhandlung Wehmeyer umfasst ca. 5.500 
m² und besteht aus zwei Teilflächen von je etwa 3.700 m²  und 1.800 m². Die südliche Fläche grenzt 
längsseits an den Hafenweg  und ist mit wiederverwendetem Baumaterial (g eschredderter Ba u-
schutt) bis auf das Straßenniveau aufgefüllt bzw. abgedeckt. Westlich der Gebäude befindet sich 
eine an die große kahle Fläche anschließende, deutlich kleinere Brachfläche, die ebenfalls mit Schot-
ter abgedeckt ist und deutlich stärker von der in den Jahren der Brache aufgekommenen Vegetation 
eingenommen wird. Die Vegetation erreicht im Bereich der Grenze zum Hansaring bei einzelnen 
Gehölzen bereits 4 -6 m Höhe. 
Als Ergebnis einer überschlägigen Pr üfung der Liste sog. planungsrelevanter Arten, die das Au s-
kunftssystem des LANUV fü r das Messtischblatt 4011 'M ünster' bereitstellt, ist f ür die Schotter - und 
Brachflächen sowie f ür die jungen Sukzessionsgehölze und Stra ßenbäume des Plangebietes eine 
Lebensraumbedeutung für planungsrelevante Arten nicht anzunehmen.  
Eine gutachterliche Begehung des Gelä ndes im Dezember 2012 best ätigte die Annahme, dem b e-
sonderen Artenschutz unterliegende Tier - und Pflanzenarten kommen laut Gutachter auf dem G e-

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*16)   „Gutachten - Artenschutzrechtliche Prüfung des Grundstückes Wehmeyer, Münster, Hansaring 64, hier: Ergänzen-
de Stellungnahme zum Außengelände“, Friedrich Pfeifer, Ahaus, den 18.12.2012   
*18) „Ergänzende Stellungnahme zur Artenschutzrechtlichen Vorprüfung  „ehemaliges Wehmeyergelände“ in Münster, 
Hansaring 22“, Friedrich Pfeifer, Ahaus, den 03.12.2013   
*17) „Gutachten - Artenschutzrechtliche Prüfung des Dachbodens „Alte Post“ in Münster, Hansaring 64“, Friedrich 
Pfeifer, Ahaus, den 11.10.2012   
 
 
lände nicht vor* 16). In einer weiteren Begehung des Geländes am 01.12.2013 wird dies e Erstei n-
schätzung bestätigt*18). Die Vegetation besteht bislang aus Pionierpflanzen. Annuelle Arten lassen 
sich aufgrund der Jahreszeit nur in Spuren nachweisen. Die Fläche entlang des Hafenwegs ist bis auf 
Bereiche entlang der angrenzenden Gebäude mit krautigen Pflanzen und Gehölzen weitgehend 
vegetationsfrei. Nach Norden  ist die Fläche stärker mit niedrigen lockeren Gebüschen bewachsen. 
Insgesamt stellt die Vegetation eine durch Neophyten gekennzeichnete bunte Pionier - bzw. R u-
deralgesellschaft dar. Laut Gutachter treten in der Vegetation keine planungsrelevanten Pflanzena r-
ten auf. Bei den Tierarten ergeben sich ebenfalls keine Hinweise auf das Vorkommen planungsrele-
vanter Arten. Für die wenigen zu den planungsrelevanten Arten zählenden wirbellosen Tierarten 
fehlen die entsprechenden Bod en- und Vegetationsstrukturen, für die Amphibien sowohl die 
Laichmöglichkeiten als auch die Landlebensräume.  Für die auf Brachland angewiesenen Vogelarten 
sind die vorhandenen Strukturen zu kleinräumig und können die Anforderungen für die verschie-
denen Lebensäußerungen nicht decken.  
Zusammenfassend liegt  lt. Gutachter eine Besiedlung des Plangebietes durch  planungsrelevante 
Tier- und Pflanzenarten nicht vor und ist auch für die nahe Zukunft nicht zu erwarten.  
Mit der Ums etzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Abriss  
des auf dem Vorhabengrundst ück bestehenden Postzustellst ützpunktes der Post AG verbunden. 
Für den Geb äudebestand ist das Vorkommen verschiedener quartiernutzender Fledermausarten 
sowie des Turmfalken als Brutvogel nicht grunds ätzlich auszuschließ en. Im Oktober 2012 wurde 
daher eine fledermauskundliche Untersuchung  des Dachbodens des Postgeb äudes*17)  mit dem 
Ergebnis durchgef üh r t ,  d a s s  d e r  D a c h b oden weder als Sommer - noch als W interquartier von Fle-
dermäusen genutzt wird und auch in der Vergangenheit nicht genutzt wurde. Zusammenfassend 
schließt der Gutachter eine Besiedelung des Postgeb äudes Hansaring 64 von Tierarten, die einem  
besonderen Artenschutz unterliegen, aus.  
Vor dem Hintergrund der benannten Untersuchungsergebnisse sind artenschutzrechtliche Konflikte 
mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Beba uungsplanes nicht zu e r-
warten. Um potentiellen Konflikten aus Störung und Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestät-
ten geschützter Arten grundsätzlich entgegenzuwirken, wird die Beachtung von Bauz eitenregelun-
gen f ür Gebäudeabriss und Gehölzrodungen als Hinweis in den vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan aufgenommen.

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Flächen nach Nutzung Größe in ha %
Vorhaben Vorhabenbereich (ohne Verkehrsflächenanteile) 2,05 ha 75,9 %
MI Anpassungsbereich als Mischgebiet (§ 6 BauNVO) 0,25 ha 9,3 %
V Öffentliche Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 0,4 ha 14,8 %
  GESAMTFLÄCHEN 2,7 ha 100,0 %
7 Flächenbilanz  
Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 ergibt sich folgende Flä-
chenbilanz:

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 
  „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 
 
 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 74 von 103 
 
 
 
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  
8.1 Rahmen der Umweltpr üfung  
Nach § 2a BauGB ist für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 eine Umweltpr üfung 
durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprü fung werden die voraussichtlichen erheblichen Umwelt-
auswirkungen aus der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ermittelt und in einem 
Umweltbericht, der den Anforderungen der Anlage zum BauGB zu entsprechen hat, beschrieben 
und bewertet. 
Die Umweltpr üfung wurde auf Basis vorhandener Daten und auf Grund von Gel ändeerhebungen 
durchgeführt. Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen außerdem dem Umweltkataster 
der Stadt Münster (im Internet: http://geo.stadt-muenster.de/umweltkataster) sowie dem Altlasten-
kataster (Auskunft). Des Weiteren wurden folgende projektbezogene Gutachten zur Beurteilung der 
Umweltauswirkungen herangezogen: 
• „Entwurf - Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 535 „Hafen-Center“ in Münster
“ Ingenieurgesellschaft nts mbH Münster, Stand 15.08.2013 
• „Schalltechnischer Bericht Nr. LL5683.2/01 zur Verkehrslärmuntersuchung im Rahmen der 
Bauleitplanung zum vorhabenbezo genen Bebauungsplan Nr. 535 „Hansaring / Schiller-
straße / Hafenweg / Dortmunder Stra ße“ der Stadt M ünster“, ZECH Ing enieurgesellschaft 
mbH Lingen, Stand 19. August 2013 
• „Schalltechnischer Bericht Nr. LL5683.2/02 zur Verkehrslä rmuntersuchung zum baulichen 
Eingriff in öffentliche Verkehrswege ( Ausbau des Knotenpunktes am Hans aring) im Ra h-
men der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 der Stadt 
Münster“, ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, Stand 19. August 2013 
• „Schalltechnischer Berich t Nr. LL5683.2/03 zur Gewerbel ärmuntersuchung im Rahmen 
der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 „Hansa-
ring/Schiller-straße/Hafenweg/Dortmunder Stra ße“ der Stadt M ünster“,  Z E C H  Ingenieur-
gesellschaft mbH Lingen, Stand 19. August 2013 
• „Schalltechnischer Bericht Nr. LL5683.2/04 zur Bewertung der schalltechnischen Auswir-
kungen der vorhabenbezogenen Verkehrserzeugung auf die Verkehrslä rm-situation im 
Bereich der vorhandenen Wohnnachbarschaft im Rahmen der Bauleitplanung zum vor-
habenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 der Stadt Münster“, ZECH Ingenieurgesellschaft 
mbH Lingen, Stand 19. August 2013 
• Bericht zu den Ergebnissen der Bauschadstoff - und Bodenuntersuchungen 'Postimmo bi-
lie Hansaring 64, 48155 Münster' (Umweltlabor ACB 26.03.2001)

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  „Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße“ 
 
 
 
 Begründung zum ENTWURF - Seite 75 von 103 
 
 
 
• „Gutachten zu den Ergebnissen der Bodenuntersuchung – Ehem. Holzkontor Heinrich 
Wehmeyer GmbH & Co. KG, Hansaring 50 -52, Münster“, Umweltlabor ACB GmbH, M üns-
ter, 10.09.2010 
• „Gutachten -  Untersuchungen zur Durchf ührung einer Gef ährdungsabschätzung auf 
dem Grundstück der Star-Tankstelle  am Hansaring 54, 48155 M ünster“, GEOscan Technik 
GmbH, Ladbergen, 02.11.2012 
• „Projekt Hafencenter Mü nster, Untersuchungen zu den Luftschadstoffimmissionen “, 
simuPlan, Dipl. Met. Georg Ludes, Dorsten, den 11.07.2013    
• „Gutachten zur Errichtung des Hafencenters Münster hinsichtlich möglicher Störfallrisiken 
auf Basis des Art. 12 der Seveso -II-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG“, UCON Umweltm a-
nagement Consulting GmbH, Münster,  21.01.2013 
• „Artenschutzrechtliche Pr üfung des Dachbodens „Alte Post“  in M ünster, Hansaring 64 “, 
Friedrich Pfeifer, Ahaus, den 11.10.2012  
• „Artenschutzrechtliche Prüfung des Grundst ückes Wehmeyer, Mü nster, Hansaring 64, 
hier: Erg änzende Stellungnahme zum Au ßengelände“, Friedrich Pfeifer, Ahaus, den 
18.12.2012 
• „Ergänzende Stellungnahme zur Artenschutzrechtlichen Vorprüfung  „ehemaliges Weh-
meyergelände“ in Münster, Hansaring 22“, Friedrich Pfeifer, Ahaus, den 03.12.2013   
Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die gesetzlichen Umweltanforderungen 
in Verbindung mit den hierzu ergangenen Rechts - und Verwaltungsvorschriften. Der Unters u-
chungsraum wird jeweils so weit gefasst, wie erhebliche Auswirkungen auf Schutzg üter zu erwarten 
sind. 
Für die notwendige 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplan Nr. 535 wird als Bestandteil der Begr ündung ein separater Umweltbericht 
erstellt.  
8.2 Kurzdarstellung der Planung  
Mit dem geplanten Vorhaben sollen die Entwicklungsziele des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts 
der Stadt Münster sowie des Masterplans 'Stadthäfen Münster' als wichtiger Baustein zur städtebau-
lichen Neuordnung des Stadthafenquartiers umgesetzt werden. Dabei beansprucht die Planung 
Innenbereichsflächen, die bisher zu dem seit 1996 rechtskr äftigen Bebauungsplan Nr.  401 gehören. 
Unter dem Titel ‚Hafencenter‘ ist f ür den Standort die Errichtung von zwei großflächigen Einzelhan-
delsnutzungen im Sinne eines ‚Stadtbereichszentrums‘  mit einem erg änzenden Wohn- und Dienst-

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 76 von 103 
 
 
 
leistungsangebot vorgesehen. Die Planung umfasst einen  Verbrauchermarkt mit angeschlossenem 
Getränkemarkt, einen  Lebensmitteldiscounter, Drogeriefachmarkt und eine Apotheke sowie die 
ergänzenden Flächen für Dienstleistungsnutzungen/Praxen/Büros, Gastronomie und Wohnnutzu n-
gen. Zur Entlastung der Parkplatzsituation im Stadtquartier ist mit der geplanten Vorhabennutzung 
zusätzlich die Errichtung einer Quartiersgarage verbunden.  Die geplanten Gebäudekomplexe grup-
pieren sich um einen zentralen Platz ( Kundenparkplatz) zum Hafenweg, die Hauptzufahrt erfolgt 
über den Hansaring . Die geplante Tiefgarage ist sowohl vom Hansaring als auch vom Hafenweg 
anfahrbar und umfasst insgesamt ca. 365 Stellplätze, von denen ca. 200 -220 der Quartiersgarage 
zugeordnet werden. Neben dem eigentlichen Vorh abenbereich umfasst der Geltungs bereich des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 auch Anpassungsfl ächen im westlichen Planbereich, 
die im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Anpassung des Vorhabens an die 
geplante bzw. bestehende Blockstruktur  zur westli chen Hafenwegbebauung erm öglichen. Der 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 umfasst eine Flä che von insg e-
samt rd. 2,7 ha. 
Gegenüber dem bestehenden Planungsrecht des BP  Nr. 401 sind mit der aktuellen Planung  folgen-
de Änderungen verbunden: 
• Im Vorhabenbereich entfallen Darstellungen als Misch - und Gewerbegebiet, Gr ün- und 
Verkehrsfläche. Stattdessen wird ein Vorhabenbereich 'Einzelhandel, Dienstleistu n-
gen/Praxen/Büros, Gastronomie, Wohnen' festgesetzt. Zwei Einzelhandelsnutzungen sind 
als großflächig im Sinne von §11 Abs. 3 BauNVO  einzustufen. Die Erschließung des Vor-
habenbereiches erfolgt ma ßgeblich über den Hansaring , die Tiefgarage kann jedoch 
auch vom Hafenweg aus angefahren werden. Die Anlieferung der geplanten Einzelhan-
delsnutzungen l äuft über den Hafenweg bzw. entlang der östlichen Geltungsbereich s-
grenze zur Schillerstraße. 
Aufgrund einer erh öh t e n  G R Z  ( 1 , 0  s t a t t  b i s h e r  0 , 6  b z w .  0 , 8 ) ,  w e n i g e r  Möglichkeiten f ür 
Baumpflanzungen, des Wegfalls einer öffentlichen Gr ünfläche (Spielplatz) sowie von 
Festsetzungen zu Fassadenbegr ünungen ist im Vorhabenbereich gegen über dem 
BP Nr. 401 ein insgesamt verringerter Gr ünflächenanteil zu erwarten.  Um dem entgegen 
zu wirken, werden die Hauptdächer der Erdgeschossnu tzungen auf ei ner Fläche von in s-
gesamt rd. 3.400 m² als extensive Grasdächer angelegt. 
• Für den Anpassungsbereich wird die Darstellung als Mischgebiet mit einer GRZ von 0,6 
beibehalten. Änderungen ergeben sich lediglich aus einer Erh öhung der zul ässigen Voll-
geschossigkeit auf max. zwei Vollgeschosse für den rückwärtigen Grundstücks-bereich. 
• Der Hafenweg wird von einer privaten in eine öffentliche Verkehrsfläche umgewidmet. 
Hinsichtlich des Schutzes vor verkehrlichen und betrieblichen L ärmemissionen wird über differen-
zierte Festsetzungen eine Verträglichkeit der Planung mit den angrenzenden bestehenden als auch

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 77 von 103 
 
 
 
geplanten Nutzungen erwirkt. Die st ädtebaulich architektonische Ausgestaltung mit einer klaren 
räumlichen Zuordnung der Geb äude und differenzierten H öhengliederungen sichert eine nu t-
zungs- und ma ßstabsgerechte Einpassung der Vorhabennutzung in die bestehende Stadtstruktur. 
Die konkreten Festsetzungsinhalte und deren Begründung sind dem Kapitel 6 zu entnehmen. 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des U mweltschutzes  
8.3.1  Fachgesetze  
Allgemeine Ziele des Umweltschutzes nach BauGB  
Nach § 1 und § 1a BauGB sind folgende zentralen Ziele zum Umweltschutz im Zuge der Bauleit-
planung zu berücksichtigen: 
• Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließ lich des Naturschutzes und 
der Landschaftspflege. 
• Sparsamer Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel). 
• Vermeidung und Ausgleich voraussichtlicher erheblicher Beeintr ächtigungen der Leis-
tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landsch aftsbildes als Teil der 
Abwägung (Eingriffsregelung). 
Berücksichtigung im Plan:  Belange des Umweltschutzes, Beeintr ächtigungen und Minderungsma ß-
nahmen werden im Rahmen des Umweltberichtes dargestellt und bewertet. Dem sparsamen U m-
gang mit Grund und Boden wird dadurch Rechnung getragen, dass die planrechtliche Festsetzung 
von Bauflächen in einem ehemals bereits vollst ändig überbauten Bereich erfolgt. Die Eingriffsrege-
lung findet im vorliegenden Fall keine Anwendung, da die Planung gegen über dem bisher igen 
Zustand des Plangebietes, vor Rü ckbau der ehemaligen Gewerbebauten z um Hafenweg (Weh -
meyer-Gebäude), keine zusätzlichen Eingriffe vorbereitet (s. Kapitel 9.1). 
Immissions - und Klimaschutz  
Planungsrelevant ist der Schutz vor sch ädlichen Umwelteinwirkungen nach Bundes -Immissions-
schutzgesetz (BImSchG) und den dazu geh örigen Verordnungen (BImSchV) sowie die Einhaltung 
von Grenz -, Richt - und Orientierungswerten verschiedener Vorschriften (z.B. TA -Lärm, DIN  18005). 
Des Weiteren kommt seit Inkrafttreten des Erneuerbare -Energien-Wärme-Gesetzes (EEW ärmeG) 
dem Einsatz erneuerbarer Energie besondere Bedeutung zu. 
Berücksichtigung im Plan:  Die bestehenden L ärm- und Schadstoffbelastungen im Gebiet sowie die 
zusätzlich zu erwartenden Belast ungen wurden gutachterlich geprüft und geeignete Ma ßnahmen 
zur Verträglichkeit der Vorhabenplanung aufgezeigt und in Form von textlichen Festsetzungen und

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 78 von 103 
 
 
 
Hinweisen planungsrechtlich gesichert (s. Kapitel  6.7). Die Beachtung der Anforderungen des E E-
WärmeG wird nicht auf Planebene gepr üft, sondern  ist im Rahmen der bauordnungsrechtlichen 
Genehmigungsverfahren zur Errichtung der Vorhabennutzungen nachzuweisen.  
Wasserschutz  
Nach Landeswassergesetz NRW besteht bei einer Neuversiegelung von B öden die Pflicht zur R ück-
haltung und soweit m öglich zur Versickerung von nicht sch ädlich verunreinigtem Niederschlag s-
wasser. Außerdem sind Regelungen des Wasserhaushaltgesetzes zu beachten. Das Plangebiet liegt 
nicht im Bereich einer Wasserschutzzone, Oberflächengewässer kommen nicht vor. 
Berücksichtigung im Plan:  Zusätzliche Versiegelungen sind f ür das Plangebiet nicht zu erwarten. 
Eine Versickerung von Oberflä chenwasser ist im Plangebiet daher nicht erforderlich und w äre in 
diesem innerstädtisch gelegenen und bereits weitgehend versiegelten Bereich auch nicht möglich. 
Wie bisher ist eine Einspeisung von Oberflächenwasser in das Kanalnetz geplant. 
Im Zusammenhang mit dem etwaigen Vorhandensein von Altlasten sind ggf. Vermeidungsmaß-
nahmen bez üglich des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser beach tlich und werden  in 
Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden im Zuge des bauordnungsrechtlichen Genehm i-
gungsverfahrens zur Errichtung des Vorhabens geregelt und durchgeführt. 
Biotop - und Artenschutz  
Im Plangebiet kommen keine gesch ützten Fl ächen oder Objekte vor ( § 62 LG-Biotope, Natu r-
schutz- oder Landschaftsschutzgebiete, Gebiete von gemeinschaftlicher europ äischer Bedeutung 
wie FFH- oder Vogelschutzgebiete).   Planungsrelevan te Tier- und Pflanzenarten kommen im Pla n-
gebiet nicht vor und sind auch für die nahe Zukunft nicht zu erwarten. 
Berücksichtigung im Plan:  Eine Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotst atbestände kann über 
Bauzeitenregelungen erzielt werden  (Gehölzrodungen au ßerhalb der Brutzeit) .  Sonstige Ma ßnah-
men zum Schutz von Biotopen und Arten sind nach aktueller Kenntnis nicht notwendig.  
8.3.2  Fachplanungen  
Eine Baumschutzsatzung existiert im Stadtgebiet nicht. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsb e-
reich eines Landschaftsplans. Schutzw ürdige Biotope gem äß Stadtbiotopkartierung M ünster oder 
gemäß Biotopkataster NRW sind nicht vorhanden. 
Luftqualit ätsplan der Stadt M ünster  
Der Luftqualit ätsplan der Stadt M ünster verzeichnet f ür das Plangebiet keine Überschreitung der 
relevanten Grenzwerte f ür Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub. Das Plangebiet ist daher nicht Teil

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Verkehrsplanung
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 Begründung zum ENTWURF - Seite 79 von 103 
 
 
 
der se it dem 01.01.2010 ausgewiesenen Umweltzone, innerhalb derer eine Verbesserung der luf t-
hygienischen Situation angestrebt wird. 
Umweltplan und Gr ünordnungskonzept der Stadt M ünster  
Im Umweltplan der Stadt Mü nster werden planerische Zielvorstellungen zu den Themen Klima -, 
Gewässer- und Bodenschutz r äumlich dargestellt. Ziele des Umweltschutzes lassen sich aus dem 
Umweltplan für das Vorhaben nicht ableiten, d a das Plangebiet ohne besondere Schutzwürdigkei-
ten dargestellt wird. Das Plangebiet liegt au ßerdem nicht im Bereich wertvoller Teilfl ächen der ve r-
schiedenen grünordnerischen Zielkonzepte der Stadt Münster. 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirku ngsprognose  
Für die einzelnen zu betrachtenden  Schutzgüter erfolgt nachfolgend gem äß § 2a BauGB jeweils 
eine Beschreibung und Bewer tung der gegenw ärtigen Umweltsituation. Anschließ end werden die 
voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens sowie die in Frage kommenden Ma ßnahmen zur 
Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen 
dargestellt. 
8.4.1  Mensch  
Bestand  
Während ein Großteil des Geländes heute ungenutzt ist und Brachen unterschiedlicher Auspr ägung 
aufweist, sind m it de r Tankstelle am Hansaring und mit den als Postzustellst ützpunkt dienenden 
Gebäuden im Ostteil des Plangebietes aktuell auch noch genutzte bauliche Anlagen im Plangebiet 
vorhanden. 
Gegenüber Immissionen besonders schützenswerte Nutzungen kommen im Gebiet selbst nicht vor, 
grenzen mit verschiedenen Wohnnutz ungen im Umfeld, insbesondere a m Hansaring, jedoch an. 
Diesen werden im Immissionsschutzgutachten teilweise Empfindlichkeiten eines Wohngebietes  
und teilweise eines Mischgebietes zugesprochen. 
Im rechtskräftigen BP Nr. 401 ist im nördlichen Vorhabenbereich eine öffentliche Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung 'Kinderspielplatz'  festgesetzt. Der Bedarf f ür diese Anlage resultierte seinerzeit 
aus der mit dem Bebauungsplan  Nr. 401 geplanten Erweiterung der Wohn - und Mischnutzungen 
vom Hansaring in den r ückwärtigen Blockinnenbereich und der damit verbundenen Notwendigkeit 
zur Ausweisung wohnungsnaher Spielflächen.

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Verkehrsplanung
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 Begründung zum ENTWURF - Seite 80 von 103 
 
 
 
Vorbelastungen  
Lärm: Das Plangebiet ist L ärmbelastungen ausgesetzt, die vor a llem aus dem Verkehr entlang der 
umgebenden Haupterschließ ungsstraßen resultieren. E ntlang des Hansarings sind Überschreitun-
gen der Orientierungswerte der DIN 18005 zu erwarten und auch die Immissionsgrenzwerte der 16. 
BImSchV sind für relevante Immissionspunkte voraussichtlich überschritten. 
Dauerschallpegel von über 70/60 dB(A) Tag/Nacht, die hinsichtlich gesundheitlicher Gef ährdung 
aus grundrechtlicher Sicht als kritisch gelten, sind gem äß Lärmaktionsplan der Stadt Münster (2008) 
im Bereich des Plangebietes und dem angrenzenden Teil des Hansarings nicht anzutreffen.  Gemäß 
dem „Schalltechnischen Bericht Nr. LL5683.2/04 zur Bewertung der schalltechnischen Auswirku n-
gen der vorhabenbezogenen Verkehrserzeugung auf die Verkehrslä rmsituation im Bereich der vo r-
handenen Wohnnachbarschaft “ der  ZECH Ingenieurgesellschaft mbH  werden jedoch bereits f ür 
den Nullfall im Prognosehorizo nt 2016 - also ohne zus ätzliche L ärmzuwächse aus dem geplanten 
Vorhaben, alleinig aus den Verkehrsbelastungen Beurteilungspegel von  70/60 dB(A) tags/nachts 
erreicht und punktuell an relevanten Stellen sogar überschritten. 
Leistungsfähigkeit der Erschließ ung: Der Hansaring ist mit einer hohen Grundbelastung belegt , die 
bestehenden Lichtsignalanlagen im Hansaring sind derzeit nicht in der ‚Grünen Welle‘ geschaltet. 
Der Verkehrsablauf kann grunds ätzlich leistungsf ähig abgewickelt werden, St örungen entstehen 
durch Parkvorgänge an den Stellplatz -Schrägaufstellungen zum Hansaring, Defizite hinsichtlich der 
Sichtverhältnisse und des Verkehrsflusses bestehen im Bereich der Zufahrt vom Hansaring zum 
Parkplatz des bestehenden Penny-Marktes Hansaring Nr. 46 . Die Anbindung de s Plangebietes vom 
Hansaring ist aktuell aufgrund der derzeitigen untergeordneten Nutzungen mit einer geringen Fre-
quentierung unproblematisch. 
Ruhender Verkehr : Infolge der Umstrukturierung des Hafenviertels ist im Um feld des Plangebietes 
ein Defizit an öffentlichen Stellplä tzen fest zustellen mit begleitenden St örungen aus Parkplatz -
suchverkehren. 
Luftschadstoffe: Gemäß dem Umweltkataster der Stadt Mü nster liegt im Bereich der an das Plang e-
biet angrenzenden Stra ßen mit relativ dichtem Verkehr (Hansaring, Schillerstra ße) die Belastung 
durch inhalierbaren Feinstaub (PM 10) bei maximal 28 μg/m³ und durch Stickstoffdioxid (NO 2) bei 
maximal 32 μg/m³. Die zulässigen Jahresmittelwerte der 39. BImSchV f ür PM10 bzw. NO2 von jeweils 
40 μg/m³ werden nicht erreicht. Bez üglich lungengängigen Feinstaubs (PM 2,5) kann ebenfalls von 
einer Unterschreitung des relevanten Grenzwertes ausgegangen werden (simuPLAN 2013). 
Störfallrisiko: Südlich des Plangebietes befinden sich z wischen Stadthafen I und der Stra ße 'Am Mit-
telhafen' zwei Gefahrstofflager der Spedition Lehnkering GmbH , die bei der Entwicklung des Hafen-
areals bis zur Aufgabe der L a g e r  i m  J a h r  2 0 1 6  a l s  S törfallbetriebe im Sinne des § 50 BImSchG zu 
berücksichtigen sind. Von der Lagernutzung geht keine  akute Gefährdung aus, ein latentes Gefähr-
dungspotential liegt jedoch in anlagebezogenen St örfällen begr ündet (z.B. Brand) , deren Auswi r-

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kungen z. B. über freigesetzte Luftschadstoffe unter anderem auch im Plangebiet des VBP Nr. 535 
auftreten können. 
Für d ie Gefahrstofflager der Spedition Lehnkering GmbH  wurde daher eine Auswirkungs-
betrachtung durchgeführt (UCON, Stand 21.01.2013, vgl. auch Kap. 6.7.3 ). Im Ergebnis ist bei einem 
Brandszenario die Entwicklung von Schwefeldioxid m öglich, wobei im Vorhabenbereich bei en t-
sprechender Windrichtung einige Minuten lang auch Konzentrationen über dem sog. ERPG- 2-
Grenzwert auftreten k önnen. Da dieser Grenzwert jedoch diejenige Konzentration beschreibt, die 
erst bei einer Einwirkzeit von mindestens einer Stunde irreversible gesundheitliche Auswirkungen 
zeitigt, kann eine Gef ährdung von Menschen, die sich im Vorhabenbereich aufhalten, weitestg e-
hend ausgeschlossen werden. Andere St örfallwirkungen sind f ür den betrachteten St örfallbetrieb 
nicht anzunehmen. 
Kampfmittel: Die Auswertung m ilitärischer Luftbilder sowie Erkenntnisse aus Bauvorhaben in der 
Vergangenheit legen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans den Fund von 
Bomben und sonstigen Munitionsresten im Boden nahe. 
Bedarf wohnungsnaher Spielflächen: Der Bedarf f ür wohnungsnahe Spielfl ächen d e s  T y p s  B / C  i m  
Bereich der Stadtzelle 'Alte Feuerwache' wurde im Jahr 2005 durch die mit der Teilaufhebung des BP 
Nr. 401 verbundene Überplanung einer bestehenden Gr ünanlage mit Spielplatz am Albersloher 
Weg verstärkt. 
Auswirkun gen der Planung  
Lärm: Schutzbedürftige Nutzungen und vorhabenbedingte Auswirkungen waren Gegenstand 
schalltechnischer Untersuchungen, die die Auswirkungen aus Verkehrslä rm auf das Plangebiet , auf 
die Verkehrslä rmsituation im Bereich der vorhandenen Wohnnachbarschaft, aus dem baulichen 
Eingriff in die öffentlichen Verkehrswege sowie die Auswirkungen aus Gewerbelä rm gutachterlich 
bewerten und geeignete Lärmminderungsmaßnahmen aufzeigen. (vgl. auch Kap. 6.7.1).  
Der thematischen Gliederung der Schalltechnischen Untersuchung  folgend sind mit der Planung 
folgende lärmschutzrelevanten Auswirkungen verbunden: 
• Verkehrslärm: Verkehrsbelastungen bedingen im Planbereich, insbesondere zu den str a-
ßenzugewandten Fassadenseiten, Überschreitungen der f ür Mischgebiete geltenden 
schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005, teilweise werden auch die Gren z-
werte der 16. BImSchV überschritten.  Zur Minderung der L ärmbelastung im Bereich von 
Wohn- und Aufenthaltsräumen werden Festsetzungen gem äß DIN 4109 getroffen (Fes t-
setzung von passiven Schallschutzma ßnahmen gem äß den Lärmpegelbereichen III - VI 
mit zus ätzlichen Vorgaben zur Verwendung schallgedämpfter L üftungen f ür Schlafr äu-
me/zum Schlafen geeignete R äume). Sch ützenswerte Au ßenwohnbereiche können in 
weiten Bereichen auch unter E inhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 , an weni-

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gen relevanten l ärmzugewandten Seiten unter E inhaltung der Grenzwerte der 16. BI m-
SchV errichtet werden.  
• Baulicher Eingriff in die öffentliche Verkehrsflä che des Hansarings zur Optimierung des 
Knotenpunktes Hansaring/Anbindung Hafen- Center (außerhalb des Plangebietes): Die 
zur Gewährleistung eines leistungsfähigen und sicheren Knotenpunktes erforderliche In-
stallation einer Lichtsignalanlage führt abseits der anlagenbezogenen Mehrverkehre zu 
einer Lärmsituation, die über die bereits in 2016 gegebene Belastung aus dem allgemei-
nen Verkehrslärm mit Beurteilungspegeln > 70/60 dB(A) tags/nachts gemäß 16. BImSchV 
als wesentlich zu bewerten ist. Die durch die Planung zus ätzlich induzierten Verkehr s-
mengen tragen zu weiteren L ärmbelastungen in diesem Bereich bei. An bestehenden 
Fassaden im Einwirkungsbereich zur Kreuzung sind  die Grundlagen für eine wesentliche 
Änderung im Sinne der 16. BImSchV erfüllt . Im weiteren Verfahren werden die A n-
spruchsvoraussetzungen für passive Ausgleichsmaßnahmen unter konkreter Aufnahme 
der Räumlichkeiten und Nutzungen und unter Bestimmung der vorhandenen Schall-
dämmungen geprüft und bei Erfordernis durchgeführt. Die Sicherung der U msetzung 
etwaig erforderlicher Schutzm aßnahmen erfolgt über Vereinbarungen im Durchfü h-
rungsvertrag.  
• Gewerbelärm: Innerhalb des Plangebietes kann eine Überschreitung der Richtwerte der 
TA Lärm bei Beachtung verschiedener L ärmminderungsmaßnahmen - z. B. Errich-
tung/Erhalt von L ärmschutzwänden/Wänden entlang der östlichen Vorhaben bereichs-
grenze, Beschränkung der Betriebszeiten der Einzelhandelsn utzungen auf den Tageszeit-
raum, Einhausung von Anlieferzonen  - ausgeschlossen werden, im Bereich umliegender 
Wohnnutzungen werden die Immissionsrichtwerte durchweg eingehalten bzw. unte r-
schritten. 
Im Plangebiet sind zwei Bereiche näher zu betrachten: 
(1) Aufgrund der geforderten Öffnung der Tiefgaragen-Ein-/Ausfahrt des Vorhabens zum  
Hafenweg auch für den Nachtzeitraum ist die für eine Wohnnutzung im Sinne  einer Irre-
levanz einzuhaltende  Richtwertunterschreitung von 6 dB am  Gebäude im westlich  an-
grenzenden Anpassungsbereich  ohne zus ätzliche L ärmminderungmaßnahmen an der 
Fassade nicht zu erreichen. Vor dem Hintergrund wird  auf der Ebene des Bebauungspl a-
nes ein Ausschluss von zu öffnenden Fenstern von schutzw ürdigen Wohn-  und Aufent-
haltsräumen in einem Mindestabstand von  11,0 m ab der Vorhabengrenze getroffen . 
Über konkrete lä rmabschirmende Maßnahmen wie z.B. Balkonbr üstungen in Kombinat i-
on mit einem Zur ücksetzen der schützenswerten Fassadenöffnungen ist jedoch eine Ein-
haltung der erforderlichen R ichtwertunterschreitung m öglich, die Genehmigungsf ähig-
keit ist im  Nachweis im Z uge des bauordnungsrechtlichen Verfahrens zu erwirken. F ür

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den Vorhab enbereich sind aufgrund der im E inwirkungsfeld der Tiefgar age vorgeseh e-
nen ausschließlichen Büronutzungen keine Konflikte gegeben.      
(2) Am Immissionspunkt IP 01 ist nicht auszuschließen, dass eine relevante Gewerbel ärm-
vorbelastung durch den benachbarten Penny-Markt vorliegt. Für den Tageszeitraum ist 
von einer relevanten Vorbelastung mit Richtwertaussch öpfung am eigenen Bauvorhaben 
auszugehen. Da mit den geplanten Vorhabennutzungen wegen der abschirmenden Wir-
kung des westlichen Geb äuderiegels keine relevanten Zusatzbelastungen in diesem B e-
reich verbunden sind, werden Maßnahmen an dieser Stelle nicht erforderlich. 
Leistungsfähigkeit der Erschließ ung: Aufgrund der hohen Grundbelastung des Hansarings ist zur 
Gewährleistung der äußeren Erschließ ung des Plangebiets die Einrichtung einer Lichtsignalanlage 
notwendig. Gleichzeitig kann über die Verlagerung des vorhandenen  Buskaps die Anbindung des 
Parkplatzes Hansaring Nr. 46 (Penny-Markt) optimiert werden. 
Ruhender Verkehr : Über die Schaffung von etwa 200 – 220 zus ätzlichen Quartiersstellplä tzen im 
Bereich der geplanten Tiefgarage ist eine Verbesserung der aktuellen Parksituation gewährleistet. 
Luftschadstoffe: Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Luftqualit ät im Bereich 
angrenzender Wohnnutzung wurde eine Untersuchung zu den Luftschadstoffimmissionen durc h-
geführt (simuPLAN 2013) . In dieser Untersuchung wurden die Stickstoffdioxid - (NO2) und 
Feinstaubimmissionen (PM 10 und PM 2,5) mit Hilfe eines Grobscreenings f ür die Stra ßenabschnitte 
Hansaring West, Hansaring Mitte, Hansaring Ost und Hafenweg  Ost und Hafenweg West  bestimmt 
und anhand der Grenzwerte der 39.  BImSchV bewertet.  Die Ausbreitungsberechnung zeig t, dass 
aufgrund der starken DTV-Belastung die höchsten Schadstoffkonzentrationen im Bereich des Hansa-
rings Mitte zu erwarten sind . Insgesamt liegen d ie berechneten Immissionskenngrößen am Hansa-
ring für N02 zwischen 34,6 μg/m³ und 36,9 μg/m³, für PM10 zwischen 26,7 μg/m³ und 27,9 μg/m³ 
und für PM2,5 zwischen 19,2 μg/m³ und 19,6 μg/m³. Damit werden die Grenzwerte der 39. BImSchV 
(NO2 bzw. PM10: 40  μg/m³, PM2,5: 25  μg/m³) auch in den Bereichen mit den h öchsten Schadstoff-
konzentrationen unterschritten. Die Werte im Bereich des Hafenwegs liegen aufgrund der wesen t-
lich geringeren Verkehrsbelastungen deutlich unter denen des Hansarings. 
Störfallrisiko: Die geplanten Vorhabenn utzungen sind gegenüber Schwefeldioxid-Immissionen, wie 
sie durch einen potentiellen Brand im Bereich des Betriebes Lehnkering GmbH ausgel öst werden 
könnten, als besonders empfindlich einzustufen.  Eine Gefährdung von Menschen kann dabei alle r-
dings weitestgehend ausgeschlossen werden, da die maximale Belastungszeit durch Schwefeldio-
xid nur wenige Minuten betragen würde.  
Kampfmittel: Vor Durchf ührung der geplanten Bauma ßnahmen ist der Staatliche Kampfmittel-
räumdienst der Bezirksregierung Mü nster zu informieren und die weitere Vorgehensweise zur U m-

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setzung der Bauma ßnahmen abzustimmen. Das Auffinden von Kampfmitteln im Zuge der Boden - 
und Erdarbeiten im Vorfeld der Baumaßnahmen ist unmittelbar zu melden. 
Verlust einer geplanten  Grünfläche (Spielplatz): Mit Umsetzung der ver änderten Entwicklungsziele 
am Standort ist die Errichtung eines Spielplatzes im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B e-
bauungsplans nicht mehr sinnvoll und wird daher nicht vorgenommen. Der gem äß den Zielsetzun-
gen des bestehenden Bebauungsplans Nr.  401 ge plante Spielplatz entf ällt.  D e m  B e d a r f  für wo h-
nungsnahe Spielflächen im Bereich der Stadtzelle 'Alte Feuerwache' soll durch die Ausweisung en t-
sprechender Flächen in dem östlich angrenzenden Planbereich ‚Neuhafen-Münster' im Bebauungs-
plan Nr. 541 Rechnung getragen werden. Die weiteren Vorgehensweisen sind im Zuge des Planver-
fahrens des Bebauungsplans Nr. 541 abzustimmen.  
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
Bestand  
Das Plangebiet stellt sich abseits der noch in Nutzung befindlichen Postgeb äude seit Abriss der 
Gewerbebauten der Holzhandlung Wehmeyer in weiten Teilen als Schotterflä che dar, die bereits 
teilweise von ruderaler Vegetation unterschiedlichen Typs bewachsen ist. Die konkrete Auspr ägung 
der Vegetationstypen ist dabei vornehmlich von der Nutzungsintensit ät (tempor äre Nutzung von 
Teilflächen als Parkplatz) und von der Beschaffenheit des Untergrundes abh ängig. Neben niedrig-
wüchsigen und von trittresistenten Arten bestimmten  Pflanzengesellschaften finden sich auch 
hochwüchsige und artenreiche Vegetationstypen, oftmals mit kleinr äumig wec hselnden Dom i-
nanzbildnern wie z.  B. Beruf kraut, Beifu ß, Goldrute, Steinklee und Brennessel. Teilweise kommen 
bereits ruderale Geb üsche aus jungen Pioniergeh ölzen vor (z.  B. Salweide, Schmetterlingsflieder, 
Birke und Zitterpappel). 
Gehölze mittleren Alters existieren lediglich in Gestalt vereinzelter Stra ßenbäume im Bereich Hansa-
ring/Tankstelle (vier Exemplare Spitzahorn, f ünf Exemplare Hainbuche, Stammdurchmesser 12 bis 
28 cm). Außerhalb des Planbereichs stockt im Übergang der Verkehrsfl äche des Hafenwegs z u den 
südlich angrenzenden  Grundstücken eine Reihe junger Platanen.  
Auswirkungen  der Planung  
Die Auswirkungen der Planung werden im Folgenden auf drei verschiedene Zust ände des Plang e-
bietes bezogen: 
• Legt man der Bewertung der Biotopausstattung des Plangebietes als Referenzzustand 
den Zustand vor R ückbau des Wehmeyer -Geländes zugrunde, welcher im Jahr 2009 im 
Vorgriff auf die aktuelle Planung erfolgte, ist das Plangebiet als nahezu vollst ändig versie-
gelt zu bewerten. Demgegen über ist die Umsetzung de r Planung nicht mit zus ätzlichen 
Eingriffen in Grünstrukturen verbunden.

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 85 von 103 
 
 
 
• Aktuell betrachtet haben sich seit dem R ückbau bereits gro ßflächig ruderale Vegetat i-
onsbestände eingefunden, wie sie für innerstädtische Brachen typisch sind. Diese werden 
durch das Vorhaben vollst ändig überplant. Erhaltenswerte Grünstrukturen kommen im 
Plangebiet allerdings nicht vor, außerdem wird über die Anlage von Dachbegrünungen 
eine Eingriffsminderung erzielt . Der Ausgleich f ür sieben zu rodende Stra ßenbäume im 
zukünftigen Eing angsbereich der Vorhabennutzung zum Hansaring (au ßerhalb des Gel-
tungsbereichs) soll - vorbehaltlich der verkehrlichen Erfordernisse und der in diesem B e-
reich verlaufenden Leitungstrassen - über Neuanpflanzungen im Vorbereich der Gebäude 
zur Straße erfolgen , sollte dies nicht möglich sein, wird der Ausgleich auf der Ebene des 
Durchführungsvertrags verbindlich vereinbart. 
• Gegenüber den Zielen des rechtskr äftigen BP  Nr. 401 ist aufgrund einer im Vorhaben -
bereich erhöhten GRZ (1,0 statt bisher 0,6 bzw. 0,8), aufgrund verringerter M öglichkeiten 
von Baumpflanzungen, aufgrund des Wegfalls einer öffentlichen Gr ünfläche (Spielplatz) 
sowie des Wegfalls von Festsetzungen zu Fassadenbegr ünungen ein insgesamt etwas 
verringerter G rünflächenanteil zu verzeichnen. Über di e Festsetzung einer Dachbegr ü-
nung der Hauptd ächer der Erdgeschossnutzungen werden jedoch auch neue Gr ünflä-
chenanteile geschaffen. 
Hinsichtlich des Artenschutzes liegt eine Besiedlung des Plangebietes durch planungsrelevante Tier- 
und Pflanzenarten nicht vor und ist auch für die nahe Zukunft nicht zu erwarten (vgl. Kap. 6.10). 
Bei möglicherweise vorkommenden europäischen Arten, die nicht zu den planungsrelevanten Arten 
zählen (z.B. verbreitete Vogelarten), kann davon ausgegangen werden, dass wegen i hrer Anpa s-
sungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei vorh a-
benbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. 
8.4.3  Boden  
Bestand  
Im Plangebiet haben sich über Sandlö ss der sp äten Weichsel-Kaltzeit unter Grundwassereinfluss 
ursprünglich Gley und Pseudogleyb öden entwickelt. Schutzwü rdige B öden waren innerhalb des 
Geltungsbereichs nach dem Auskunftssystem BK50 NRW dabei nicht vorhanden.  
Vorbelastungen  
Im Bereich des Plangebietes wurden die nat ürlichen Böden im Rahmen verschiedener Baut ätigkei-
ten mit Auffüllungen von Höhen zwischen 0,5 und 2,0 Metern versehen sowie urspr ünglich weitge-
hend überbaut. Bauwerke und Versiegelungen wurden im Bereich des ehemaligen Holzkontors 
Wehmeyer mittlerweile wieder entfernt, hier liegen somit aktuell unversiegelte Auff üllböden vor,

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während im Bereich der Postimmobilie und der Tankstelle bis heute überbaute und versiegelte 
Flächen überwiegen. 
Hinsichtlich der Altlasten sind im Gebiet aufgrund der vergangenen Nutzungen drei separat zu b e-
trachtende Teilbereiche zu unterscheiden - ehemaliges Holzkontor Wehmeyer, die Postimmobilie 
sowie die Tankstelle am Hansaring (vgl. auch Kapitel 6.8): 
• Die Daten der  Altlastenbegutachtung f ür das Grundst ück des ehema ligen Holzkontor s 
Wehmeyer k önnen einem Gutachten des Umweltlabors ACB GmbH aus dem Jahr 2010 
entnommen werden. Demnach ist in den Auff üllböden des Gebietes lokal begrenzt das 
Vorkommen von Verunreinigungen mit Mineralö lkohlenwasserstoffen (MKW)  als m ög-
lich zu bewerten. Eine derartige Verunreinigung wurde im Rahmen der Rammkernsondie-
rungen zum Beispiel im Bereich einer ehemaligen Zufahrt des Holzlagers aufgefunden 
und als alter Heiz ölschaden identifiziert. Die physikalisch -chemischen Untersuchungen 
der verschiedenen Mischproben der Auffüllungshorizonte ergaben geringe Schadstoffbe-
lastungen, die eine Verwertung als Einbauklasse Z 2 im Sinne der L AGA-Richtlinie von 
2004 erfordern . Die unterlagernden geogenen B öden sind als unbelastet einzustufen 
(Einbauklasse Z 0). 
• Für den Bereich der Postimmobilie erfolgten im Jahr 2001 umfassende Bodenunters u-
chungen (Umweltlabor ACB GmbH, Stand 26.03.2001). Demnach wurden in den Auff üll-
böden des Gebietes stellenweise Verunreinigungen mit Mineralö lkohlenwasserstoffen 
angetroffen (MKW), die teils als lokal begrenzt einzustufen, in der Nähe eines ehemaligen 
Tankstellenstandortes jedoch auch in tieferen Bodenhorizonten anzutreffen sind. Von ei-
ner Gefährdung des Grundwassers ist aufgrund vorhandener toniger Trennschichten a l-
lerdings nicht auszugehen. Neben MKW wurden im Wirkbereich der ehemaligen Tan k-
stelle außerdem leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe (BTX) angetroffen.  
Bezüglich polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie verschiedener Me-
talle wurden teilweise ebenfalls erh öhte Werte nachgewiesen, die auf lokal stark differie-
rende Schlackeanteile in den Auffüllböden schließen lassen. 
• Im Altlastenkataster der Stadt Münster ist für das Plangebiet das Grundstück der Tankstel-
le am Hansaring als Bereich einer sch ädlichen Bodenver änderung (lfd. Nr. 10048) ve r-
zeichnet, im Jahr 2012 wurden auf der F läche umfangreiche Boden- sowie Grundwasser-
untersuchungen durchgeführt (GEOscan Technik GmbH, Stand 02.11.2012).  Dabei wu r-
den an 15 der insgesamt 26 Sondierbohrungen sowie an beiden Grundwassermessstellen 
umweltrelevante Bodenverunreinigungen durch Mineralö lkohlenwasserstoffe (MKW) 
und/oder leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffen (BTX) festgestellt, die zur A b-
grenzung von drei Kontaminationsbereichen mit einem gesch ätzten Volumen von 200 to 
separat zu entsorgendem Bodenmaterial führen.

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Stellenweise wurden au ßerdem relevant erh öhte Kohlenwasserstoffkonzentrationen a n-
getroffen. Diese sowie auch die o.g. BTX-Verunreinigungen liegen teilweise in grundwa s-
sergesättigten Horizonten, weswegen eine Schadstoffverlagerung über den Emission s-
pfad Grundwasser hier nicht auszuschlie ßen ist.  Eine der Grundwasserproben  zeigte ei-
nen erhöhten Gehalt an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). 
Die physikalisch -chemischen Untersuchungen der verschiedenen Mischproben der Au f-
füllungshorizonte ergaben Schadstoffbelastungen, die eine Verwertung als Einbauklasse 
Z1 oder Z 2 im Sinne der LAGA -Richtlinie von 2004 erfordern. Die unterlagernden geog e-
nen Böden sind als unbelastet einzustufen (Einbauklasse Z 0). 
Im südlichen Planbereich, in Höhe der Gebäude Hafenweg 26 und 26a, is t im Altlastenka-
taster der Stadt Münster mit der Nr. 232 auf dem Hafenweg eine Altlast- / Verdachtsfläche 
gekennzeichnet. 
Auswirkungen  der Planung  
Gegenüber den Entwicklungszielen des rechtskr äftigen Bebauungsplans Nr. 401 sollen mit der Pla-
nung nun höhere Versiegelungsanteile verwirklicht werden. Dies gilt erst recht, betrachtet man den 
aktuellen Zustand des Plangebietes, nachdem das ehemalige Wehmeyer-Grundstück r ückgebaut 
und entsiegelt wurde. Gegenüber der bis zum Jahr 2009 bestehenden Überbauung des Geländes ist 
die vorliegende Planung allerdings nicht mit zusätzlichen Versiegelungen verbunden. 
Im Zuge der Baufeldfreimachung ist mit einem R ückbau der Gebäude vorübergehend mit weiteren 
Entsiegelungen zu rechnen. Dies bedingt im Bereich vorhandener Schadstoffbelastungen m öglich-
erweise sickerwasserbedingte Schadstoffverfrachtungen innerhalb des Bodens. Au ßerdem können 
bei baulichen Eingriffen in  die Auffüllböden bisher unbekannte Schadstoffbelastungen zu Tage 
treten. So ist f ür den Bereich der bestehenden wie auch einer ehemaligen Tankstelle schon jetzt 
absehbar, dass hier Bod enaustauschmaßnahmen sowie ggf. auch Sicherungsmaßnahmen notwen-
dig werden. Vor dem benannten Hintergrund ist eine fach gutachterliche Begleitung von  Baufeld-
freimachung und Erdarbeiten erforderlich.  
Eine Sanierung der Bodenkontaminationen ist grunds ätzlich als technisch durchf ührbar zu bewe r-
ten. Die Sicherung der Ma ßnahmen ist zur Grundlage der bauordnungsrechtlichen Genehmigungs-
verfahren zu machen, die Durchf ührung wird in Abstimmung mit den zust ändigen st ädtischen 
Dienststellen im Vorfeld der einzelnen Baumaßnahmen und Bauphasen erfolgen. 
8.4.4  Wasser  
Bestand  
Das Plangebiet weist keine Oberflä chengewässer auf. Im Rahmen der Rammkernsondierungen auf 
den Grundst ücken Post und Wehmeyer wurde kein zusammenh ängender Grundwasserleiter er-
schlossen, d er Flurabstand des Grundwassers liegt hier gem äß Gutachter somit bei über drei M e-

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tern. Kleinräumig können innerhalb dieses Flurabstandes über stauende Tonschichten jedoch Sta u-
wasserhorizonte ausgebildet sein. F ür den Bereich der Tankstelle am Hansaring wurden grundwa s-
sergesättigte Bodenschichten in Tiefen zwischen 1,92 und 2,91  Metern angetroffen (GEOscan Tec h-
nik GmbH 2012). 
Das Grundwasser strömt großräumig in östlicher Richtung der Werse zu, kleinr äumig sind davon im 
Plangebiet nach Messungen der GEOscan Technik GmbH (2012) jedoch auch Abweichungen festz u-
stellen (Fließrichtung örtlich südlich bzw. südwestlich). 
Vorbelastungen  
Das Plangebiet war ehemals nahezu vollst ändig überbaut und versiegelt, was die Grundwas serzu-
fuhr deutlich einschr änkte. Seit Abriss eines Gro ßteils der Geb äude stellen sich die Flä chen nun 
weitgehend als Schotterflächen dar, eine Versickerungsf ähigkeit ist daher aktuell in gewissem U m-
fang wieder gegeben. 
Für den Bereich der bestehenden Tankstelle sind nach den Grundwasseruntersuchungen der 
GEOscan Technik GmbH (Stand 02.11.2012) Belastungen des Grundwasser s durch Kohlenwasser -
stoff und leichtfl üchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTX) als m öglich zu bewerten. Gem äß 
einer Untersuchung an einer Grundwassermessstelle im Bereich der Postimmobilie wurden im 
Wirkbereich einer ehemaligen Tankstelle kleinr äumig Belastungen des Stau - und Schichtenwassers 
durch Mineralö lkohlenwasserstoffe (MKW) festgestellt. Von einer Beeintr ächtigung des Grundwa s-
serleiters ist hier jedoch aufgrund toniger Trennschichten nicht auszugehen (Umweltlabor ACB 
GmbH, Stand 26.03.2001).  
Auswirkungen  der Planung  
Die Planung erm öglicht eine weitgehende Versiegelung des Gebietes, was gegen über der bisher i-
gen Situation - vor Rückbau der Wehmeyergebäude - keine zusätzliche Beeinträchtigung bedeutet. 
Im Zuge der Baufeldfreimachung ist mit einem  Rückbau der Gebä ude sowie vor übergehend mit 
weiteren Entsiegelungen zu rechnen. Dies bedingt im Bereich vorhandener Altlasten m öglicher-
weise sickerwasserbedingte Schadstoffverfrachtungen, deren Eintrag in das Grundwasser über ent-
sprechende Maßnahmen zu minimieren ist. 
Die geplante Tiefgarage greift  möglicherweise in den Grundwasser leiter ein. Durch bautechnische 
Maßnahmen kann das Risiko erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt sowohl ba u-
zeitlich als auch dauerhaft  ausgeschlossen werden. Weitergehende Einzelheiten sind im Vorfeld der 
Baumaßnahmen mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.

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8.4.5  Klima / Luft  
Bestand  
Die Klimafunktionskarte f ür die Stadt Mü nster weist das Plangebiet als Teil des stark verdichteten 
Siedlungsbereiches aus.  Klimaökologische Ausgleichsr äume, Belü ftungskorridore, Kaltluftent -
stehungsgebiete oder Kaltluftleitbahnen werden gem äß Darstellung des Umweltkatasters der Stadt 
Münster von der Planung nicht berührt. 
Vorbelastungen  
Vorhandene Klima tope sind aufgrund des hohen Versiegelungsgrades und aufgrund des Mangels 
an Vegetationsflächen durch den sogenannten ‚Wärmeinseleffekt' charakterisiert. 
Auswirkungen  der Planung  
Der Bebauungsplan setzt gegen über dem Status quo im Plangebiet die f ür den Versiegelungseffekt 
maßgebliche Grundflächenzahl mit 1,0 fest, im Anpassungsbereich ist eine GRZ von 0,6 vorgesehen . 
Begrünungsmaßnahmen in Form von Baumpflanzungen sind aufgrund der Unterbauung weiter 
Teile des Vorhabengrundstücks mit einer Tiefgarage nur in untergeordnetem Maße möglich,  positi-
ve Auswirkungen auf das kleinräumliche Klima sind mit der Anlage großflächiger Dachbegrünungen 
verbunden. Insgesamt ist aus klimatischer Sicht nicht mit einer Verschlechterung  der bisherigen  
Situation zu rechnen.  
8.4.6 Landschaft  / Ortsbild  
Bestand 
Das Landschaftsbild ist vor allem hinsichtlich seiner Bedeutung f ür die Wohnumfeldfunktion sowie 
für die wohnungsnahe Erholung zu betrachten. Eine Bedeutung des Plangebietes für die Freizeit-
nutzung besteht nicht, erholungsrelevante Strukturen sind nicht vorhanden. Lediglich den Stra ßen-
bäumen am Hansaring kann eine allgemeine Bedeutung f ür Stadtbild und Wohnumfeld zugespro-
chen werden. 
Vorbelastungen  
Das Plangebiet besitzt bisher weder eine eigene Aufenthaltsqualit ät, noch stellt es offizielle Weg e-
verbindungen zu angrenzenden, erholungsbedeutsamen Flächen bereit. 
Auswirkungen der Planung  
Das Plangebiet weist k ünftig verschiedene Wegeverbindungen auf, die eine Erreichbarkeit erh o-
lungsbedeutsamer Bereiche etwa an der Schillerstraße oder am Hafenkai erleichtern.

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Am Hansaring werden verschiedene Stra ßenbäume gerodet, was zun ächst mit einer Beeintr ächti-
gung des Ortsbildes einhergeht. Da es sich jedoch durchweg um eher junge Exemplare handelt, ist 
eine Ersetzbarkeit schon in absehbarer Zeit gegeben. 
8.4.7 Kulturg üter und sonstige Sachg üter 
Bestand  
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau - oder Boden-
denkmäler im Sinne des Denkrnalschutzgesetzes  NRW. Südlich des Hafenwegs liegen dem Plang e-
biet jedoch die zwei denkmalgeschützten Speichergebäude Nr. 28 und 30 gegenüber. 
Vorbelastungen  
(keine) 
Auswirkungen der Planung  
Belange des Denkmalschutzes sind am Südrand des Plangebiets in direkter Umgebung d er genann-
ten Baudenkmäler betroffen. 
8.4.8  Wechselwirkungen der Schutzg üter 
Die verschiedenen Schutzg üter sind Bestandteile eines komplexen Wirkungsgef üges. Die Wechsel-
wirkungen zwischen ihnen sind bei der Beurteilung von Umweltfolgen zu ber ücksichtigen, damit 
auch indirekte Wirkungen und Summenwirkungen von Eingriffen erkannt werden k önnen. Im Plan-
gebiet sind möglicherweise folgende Wechselwirkungen von Belang: 
• Entsiegelungen sowie bauliche Eingriffe in Bereiche mit Altlasten können Schadstoffver-
frachtungen in Boden und Grundwasser auslösen. 
Wechselwirkungen, die über die dargestellten Vorhabenwirkungen hinausgehen, sind nicht er-
kennbar.  
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Unter erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sind diejenigen Auswirkungen zu verstehen, 
die auch unter Aussch öpfung von Vermeidungs -, Minderungs - und Ausgleichsma ßnahmen die 
Umwelt erheblich beeintr ächtigen und von daher mit besonderer Sorgfalt in die Abw ägung einzu-
stellen sind. 
Im vorliegenden Fall ist lediglich die L ärmsituation am Hansaring als erheblich zu bewerten: Auf-
grund der hohen Verkehrsbelastung liegen bereits  im Prognose-Nullfall 2016 an den vorhandenen 
Nutzungen am Hansaring teilweise L ärmimmissionen aus dem allgemeinem Verkehrslärm vor, die 
die für eine Gesundheitsvorsorge relevanten Werte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts teilweise

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erreichen bzw. punktuell sogar überschreiten. Mit der Umsetzung  der Vorhabenplanung wird den 
infrastrukturellen Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sowie den stadtstruktu-
rellen Entwicklungszielen des ‚Integrierten Handlungskonzeptes - Masterplan ‚Stadthäfen-Münster‘ 
der Stadt Münster für den Standort entsprochen. Unter Berücksichtigung verkehrs- und sicherheits-
technischer Belange bei der Umsetzung  der Entwicklungsziele ist allein aus der erforderlichen E r-
richtung einer Lichtsignalanlage im zuk ünftigen Kreuzungsbereich der Vorhabennutzung zum Ha n-
saring eine Erhöhung der Immissionswerte um 1 bis 3 dB anzunehmen, weitergehende Erhöhungen 
sind aus anlagenbezogenen Mehrverkehren um aufgerundet bis zu 2 dB  gegeben.  
Vor dem Hintergrund der beson deren L ärmsituation werden zur Sicherung  der Entwicklungsziele 
umfangreiche L ärmminderungsmaßnahmen getro ffen. So wird entsprechend den Anspruchs-
voraussetzungen gemäß der 16. BImSchV im Einwirkungsbereich des baulichen Eingriff s in den 
Hansaring  an den betroffenen Geb äudefassaden eine Überprüfung der Bausubstanz analog der 
Vorgehensweise gem äß 24. BImSchV durchgef ührt und bei Erfordernis eine Bauteilverbesserung 
(Austausch der Fenster, Einbau von L üftungsanlagen) vorgenommen. Da aktive Schallschutzma ß-
nahmen aufgrund der innerst ädtischen Lage und stadtgestalterischen Erfordernisse am Standort 
nicht umgesetzt  werden k önnen, werden f ür d ie geplanten Vorhaben nutzungen passive Schall-
schutzmaßnahmen entsprechend den L ärmpegelbereichen nach DIN 4109 zur Sicherung der 
Schutzbedürftigkeiten realisiert. Um die L ärmimmissionen im Nachtzeitraum zu minimieren, wird 
der Betrieb der Lichtsignalanlage im Kreuzungs punkt Hansaring/Zufahrt Vorhabengrundstück aus-
schließlich im Tageszeitraum in der Zeit von 6:00 - 22:00 Uhr erfolgen,  Belange eines gesicherten 
und leistungsfähigen  Verkehrsablaufs oder Belange der Verk ehrssicherheit stehen der Nacht ab-
schaltung der Lichtsignalanlage nicht entgegen. 
Abseits der planungsrechtlichen Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann im 
Zusammenhang mit Überlegungen zur Lärmminderungsplanung über weitergehende Maßnahmen 
wie z. B. der  Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf dem Hansaring auf Tempo -30 oder den Ein-
bau lärmmindernden Asphalts langfristig eine weitergehende Entlastung der L ärmsituation erwirkt 
werden.  
8.5 Eingriffsregelung  
Die Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 unterliegt 
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die in der Bauleitplanung nach § 1a BauGB abzuar-
beiten ist. Ein Ausgleich ist dabei grunds ätzlich nur soweit erforderlich, wie die geplante Bebauung 
über diejenigen Eingriffe hinausgeht, die bereits 'vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind 
oder zulässig waren' (§1a Abs. 3 BauGB).

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Für den sog. Vorhabenbereich (V) bedeutet dies, dass gemäß Eingriffsregelung ausgleichspflichtige 
Eingriffe nicht zu erwarten sind, da dieser Bereich vor dem R ückbau eines Teiles der Geb äude im 
Jahr 2009 bereits  flächendeckend überbaut bzw. versiegelt war (Abb. 1). Der geplante Eingriff geht 
somit über bereits erfolgte Eingriffe nicht hinaus. 
 
Abb.: Zustand des Plangebietes vor Gebäuderückbau 
(V = Vorhabenbereich, A = Anpassungsbereich) 
Für den sog. Anpassungsbereich (A) werden zur Ableitung des Ausgleichserfordernisses die En t-
wicklungsziele des rechtskräftigen BP Nr. 401 für das Mischgebiet MI 6 herangezogen. Ein Vergleich 
mit den Entwicklungszielen der aktuellen Planung ergibt, dass gegen über den bisher planung s-
rechtlich zulässigen keine zusätzlichen Eingriffe zu erwarten sind. Dies wird u.a. du rch die Übernah-
me der bisher rechtskräftigen GRZ von 0,6 gesichert und die weitgehende Übernahme der grünord-
nerischen Festsetzungen. 
Im Ergebnis bereitet der vorhabenbezogene Bebauungsplan keinen Eingriff in Natur und Landschaft 
im Sinne des Landschaftsgesetzes NRW vor , eine Kompensationsberechnung erfolgt daher nicht. 
Davon unabhängig 
• sollen gemäß dem allgemeinen Vermeidungsgebot des § 15 BNatSchG hinsichtlich des 
Eingriffes in Altlastenverdachtsflä chen sowie hinsichtlich der gr ünordnerischen Gestal-
tung des Gebietes Maßnahmen durchgeführt werden, über die weitergehende Beein-
trächtigungen vermieden bzw. gemindert werden. 
• Außerdem soll ein Ausgleich für Bäume erfolgen, die im Umfeld der Tankstelle am Hans a-
ring zwar au ßerhalb des eigentlichen Planbereiches stehen, jedoch der Erschließ ung des 
Plangebiets weichen müssen  (insgesamt 7 Exemplare). 
V 
A

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8.6 Nichtdurchf ührung der Planung (Prognose Null -Variante)  
Bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) w ürden die bestehenden Festsetzungen des B e-
bauungsplans Nr. 401 ihre G ültigkeit behalten. Dies stünde im Widerspruch zu den Zielen des Ma s-
terplans 'Stadth äfen M ünster' bzw. des Einzelhandels - und Zentrenkonzept es der Stadt M ünster, 
welche für Planbereich und Umgebung eine langfristige Sicherung des Versorgungsangebots und 
eine Aufwertung des Stadtquartiers durch zus ätzliche Wohn - und Dienstleistungsangebote zum 
Inhalt haben.  
Abseits m öglicher Umsetzungspotentiale in den angrenzenden Bereichen w ürde das Vorhaben -
grundstück als aufgelassene Gewerbebrache jegliche stadtbildgestaltende Ma ßnahmen aufheben 
und somit das erforderliche stadtr äumliche und funktionale Zusammenwac hsen des Stadtquartiers 
stören. Positive Umweltauswirkungen bei Beibehaltung des Status quo sind - abgesehen vom Au s-
bleiben des vorhabenbezogenen Verkehrslärms - gleichzeitig nicht erkennbar.  
Die Verkehrslä rmsituation am Hansaring ist weitestgehend als vorhabenunabhängig zu bewerten. 
Allein aus der Notwendigkeit nach einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Planbereichs 
und den damit verbundenen  nutzungsspezifischen und verkehrstechnischen Erfordernissen zur 
Anbindung eines 20. 000 m ² großen innerstädtischen Grundstücks an das vorhandene innerörtliche 
Straßennetz sind L ärmzuwächse auch bei Nichtdurchführung der Planung über die mit der grun d-
sätzlichen Entwicklung notwendige Umgestaltung der bestehenden Grundst ückszufahrt zu einem 
leistungsfähigen lichtsignalgesteuerten Kreuzungspunkt zu erwarten.  
8.7 Anderweitige Planungsm öglichkeiten  
Der Rat der Stadt M ünster hat in seiner Sitzung am 07.07.2010 die Einleitung des planungsrechtl i-
chen Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 und der damit verbundenen 39. 
Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Die E ntwicklungsziele des vorhab enbezogenen B e-
bauungsplans ge hen zur üc k  a u f  d i e  s tädtischen Planungen  zur Neustrukturierung und Umgesta l-
tung des s üdöstlichen Stadtquartiers im Bereich der Mü nsteraner Stadth äfen, deren Hauptzielset-
zungen in vielf ältigen Beteiligungsprozessen mit Politik und Bürgerschaft herausgearbeitet und zur 
Grundlage der politischen Beschlüsse gemacht wurden.   
Im Zuge der Beteiligungsprozesse wurden unterschiedliche st ädtebaulich architektonische Konzep-
te mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten f ür de n Vorhabenbe reich ausgearbeitet. D as 
vorliegende Konzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dokumentiert die Zielsetzungen des 
Masterplans ‚Stadthäfen Münster‘ und setzt die Vorgaben des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes 
der Stadt Münster für den Standort um.  Über die räumliche und funktionale Vernetzung des Grund-
stücks insbesondere zu den südlich und östlich angrenzenden Entwicklungsflächen ist eine E infü-
gung des Vorhabens in die bestehende und zukünftige Stadtstruktur sichergestellt.

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 
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Anderweitige Planungsmöglichkeiten wie ein Wohn - oder Gewerbegebiet od er die Überplanung 
des Standortes  mit Gemeinbedarfs - oder Grünflächen sind zwar theoretisch möglich, entsprechen 
jedoch nicht den formulierten Stadtentwicklung szielen zur Neustrukturierung und Umgest altung 
des sü döstlichen Stadtquartiers . Die bereits begonnene Entwicklung im Bereich der Mü nsteraner 
Stadthäfen im Sinne einer vielfältig aufeinander abgestimmten Nutzungs - und Versorgungsstruktur 
wäre gestört, bestehende Potentiale zum Umbau ehemaliger gewerblich genutzter Hafenareale in 
ein vita les Stadtquartier blieben ungenutzt. Aufgrund der benannten Inhalte sind anderweitige 
Planungsmöglichkeiten nicht gegeben.  
8.8 Monitoring  
Zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchf ührung des Bauleitplans auf die U m-
welt sind gem äß § 4c BauGB Maß nahmen vorzusehen, um unvorhergesehene nachteilige Auswi r-
kungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Abhilfema ßnahmen zu ergreifen. 
Für die Überwachung zuständig sind neben der Gemeinde auch die verschiedenen Fachbeh örden, 
die gem äß § 4 Abs.  3 BauGB verpflichtet sind, die Gemeinde zu unterrichten, soweit nach den 
ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchf ührung des Bauleitplans erhebliche, insbesondere 
unvorhergesehene nachteilige A uswirkungen auf die Umwelt hat. Als Monitoring k önnen neben 
den durch § 4c BauGB veranlassten Überwachungsmaßnahmen auch fachgesetzliche Überwa-
chungsmechanismen genutzt werden.  
Nachfolgend werden die potentiell erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens  den verschie-
denen m öglichen Überwachungsmaßnahmen gegenü bergestellt. Es wird deutlich, dass die nach 
§ 4c BauGB gebotene Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen vollst ändig auf best e-
hende behördliche Überwachungsstrukturen gestützt werden kann. 
Umweltauswirkung  Geplante Ma ßnahmen zur Überwachung  
Baulicher Eingriff in Altlastenver-
dachtsflächen, Gefährdung des 
Grundwassers 
Eingriffe in die vorhandenen Altlastenverdachtsflächen erfolgen 
unter fachgutachterlicher Begleitung. Fachgesetzliche Grundlage 
bilden dabei die Bodenschutzgesetze. Ein Monitoring nach § 4c 
BauGB ist nicht erforderlich. 
Verluste von Spontanvegetation im 
Plangebiet (Ausgleich durch Pflanz-
maßnahmen im Plangebiet) 
Eine Überprüfung der Ausführung der Pflanzmaßnahmen erfolgt 
im Rahmen der Bauabnahme nach Ende der Fertigstellungs-
pflege. Ein Monitoring nach § 4c BauGB ist nicht erforderlich. 
Beeinträchtigung des Ortsbildes 
durch Rodung von Straßenbäumen 
(Ausgleich über Finanzierung von 
Ersatzpflanzungen)

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 95 von 103 
 
 
 
Zusätzliche Lärmemissionen und 
Luftverunreinigungen (Gewerbe, 
Verkehr) 
Kontrollen sind im Zusammenhang mit der städtischen Luftrein-
halte- und Lärmminderungsplanung vorzunehmen. Ein Monito-
ring nach § 4c BauGB ist nicht erforderlich. 
Zusätzliche Verkehrsbelastungen im 
Bereich Hansaring 
Eine Kontrolle der Leistungsfähigkeit der neuen Verkehrsknoten-
punkte unterliegt der Straßenverkehrsbehörde. Ein Monitoring 
nach § 4c BauGB ist nicht erforderlich. 
Etablierung empfindlicher Nutzun-
gen im Wirkbereich eines Störfallbe-
triebes 
Die behördlichen Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der 
Ziele und spezifischen Anforderungen des § 16 der Störfall-
Verordnung werden insbesondere von den Fachbehörden des 
Umwelt- und Arbeitsschutzes durchgeführt. Ein Monitoring nach 
§ 4c BauGB ist nicht erforderlich.  
 
8.9 Zusammenfassung  
Mit dem geplanten Vorhaben sollen die Entwicklungsziele des Einzelhandels - und Zentrenkonzep-
tes der Stadt M ünster sowie des Masterplans 'Stadthäfen Münster' als wichtiger Baustein zur st ädte-
baulichen Neuordnung des Stadthafenquartiers umgesetzt werden. Dabei beansprucht die Planung 
Innenbereichsflächen, die bisher zu dem seit 1996 rechtskr äftigen Bebauungsplan Nr.  401 gehören. 
Für den Standort sind großflächige Einzelhandelsnutzungen im Sinne eines Stadtbereichszentrums 
mit einem erg änzenden Wohn-  und Dienstleistungsangebot vorgesehen. Zur Entlastung der Par k-
platzsituation im Stadtquartier ist mit der geplanten Vorhabennutzung zus ätzlich die Errichtung 
einer Quartiersgarage verbunden. 
Als Teil der Siedlungsstrukturen der s üdöstlichen Münsteraner Innenstadt  ist der  Planbereich durch 
Lärmemissionen, insbesondere durch Verkehrslä rm entlang der innerst ädtischen Haupt erschlie-
ßungsstraßen, erheblich belastet. Abseits der noch in Nutzung befindlichen Postgeb äude stellt sich 
das Plangebiet seit Abriss der Gewerbebauten der Holzhandlung Wehmeyer in weiten Teilen als 
Schotterfläche dar, die teilweise von ruderaler  Vegetation unterschiedlichen Typs bewachsen ist. 
Insgesamt umfasst der Bebauungsplan eine Fläche von rd. 2,7 ha. 
Der vorliegende Umweltbericht dient der sachgerechten Aufbereitung und Bewertung des umwelt-
relevanten Abw ägungsmaterials zu dieser Planung. St andortalternativen gibt es angesichts der 
standortbezogenen Zielsetzungen nicht. In nachfolgender Tabelle werden die Auswirkungen der 
Planung sowie m ögliche Maßnahmen schutzgutbezogen gegen übergestellt sowie eine Bewertung 
der verbleibenden Beeintr ächtigungen abgeleitet (dreistufige Bewertung: - = keine/ geringe Beein-
trächtigung, + = mittlere Beeinträchtigung, ++ = erhebliche Beeinträchtigung).

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Auswirkungen der Planung, Maßnahmen und verbleibende Beeinträchtigungen: 
Auswirkungen der Planung  Maßnahmen  Konflikt  
Schutzgut Mensch    
Zusätzlicher Verkehrslärm aus vorhaben-
bezogenen Verkehren. Betroffen ist am Han-
saring ein bereits deutlich vorbelasteter 
Bereich mit Beurteilungspegeln von >70/60 
dB(A) tags/nachts 
Festlegung von Lärmpegelbereichen für 
das Plangebiet, zusätzlich teilweise Vorga-
ben zur Verwendung schallgedämpfter 
Lüftungssysteme und zur Platzierung von 
Außenwohnbereichen. 
+ 
Eingriff in den Knotenpunkt Hansaring bei 
einer bereits deutlich vorbelasteten Ver-
kehrslärmsituation mit Beurteilungspegeln 
von >70/60 dB(A) tags/nachts  
Betrieb der Ampelanlage lediglich im Ta-
geszeitraum zwischen 6:00  - 22:00 Uhr. 
Überprüfung der Bausubstanz analog der 
Vorgehensweise gemäß 24. BImSchV und 
ggf. Bauteilverbesserung. 
++ 
Zusätzlicher Gewerbelärm. Beschränkung der Betriebszeiten der Ein-
zelhandelsnutzungen auf den Tageszeit-
raum, Erhalt von Wänden/Neuerrichtung 
von Lärmschutzwänden, Einhausung von 
Anlieferzonen und andere Lärmminde-
rungsmaßnahmen führen zur Einhaltung 
der Immissionsrichtwerte der TA Lärm. 
- 
Zusätzliche Stickstoffdioxid- (NO2) und 
Feinstaubimmissionen (PM10 und PM 2,5) 
Keine Maßnahmen erforderlich. Erhöhung 
der Luftschadstoffwerte ist gegeben, je-
doch Einhaltung der Grenzwerte der 39. 
BImSchV und langfristige Reduzierung 
durch rückläufige Vorbelastung.  
+ 
Etablierung einer Nutzung mit hohem Besu-
cheraufkommen im Einflussbereich eines 
Störfallbetriebes (potentielle Schwefeldio-
xid-Immissionen im Falle eines Brandes) 
Keine Maßnahmen erforderlich, da die 
erwartbare maximale Belastungszeit für 
eine Gefährdung von Menschen zu kurz ist. 
- 
Verlust einer gemäß rechtskräftiger Planung 
vorgesehenen Grünfläche (Spielplatz). 
Ausweisung einer entsprechenden Fläche 
in dem östlich angrenzenden Planbereich ‚
Neuhafen-Münster' des BP. Nr. 541. 
- 
Schutzgut Biotopbestand, Tiere , Pflanzen 
Überplanung innerstädtischer Brachfläche 
(teils mit Ruderalvegetation). 
Keine Maßnahmen erforderlich, da keine 
Betroffenheit schutzwürdiger Flächen. 
- 
Rodung von 9 überwiegend jüngeren Stra-
ßenbäumen am Hansaring (7 davon außer-
halb des Plangebietes), außerdem Rodung 
Finanzierung von Ersatzpflanzungen in 
möglichst großer Nähe zum Eingriffsort 
außerhalb des Plangebietes (Sicherung 
über Durchführungsvertrag), außerdem 
-

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von strauchartigen Sukzessionsgehölzen. Pflanzung von 14 Bäumen auf dem Vorha-
bengrundstück, Begrünung von 3.400 m² 
Dachfläche (Festsetzung im VBP). 
Potentielle Tötung von Individuen europäi-
scher Vogelarten bei Gehölzrodung. 
Gehölzrodung außerhalb der Brutzeit. - 
Schutzgut Boden   
Gegenüber rechtskräftiger Planung gering-
fügige zusätzliche Versiegelungen. Gegen-
über bisheriger tatsächlicher Bebauung 
keine zusätzliche Versiegelung. 
Hauptdächer der Erdgeschossnutzungen 
werden auf einer Fläche von insgesamt rd. 
3.400 m² mit extensiver Dachbegrünung 
versehen.  Keine weiteren Maßnahmen 
erforderlich. 
- 
Baubedingter Eingriff in Altlasten und Altlas-
tenverdachtsflächen. 
Erarbeitung eines Altlastenmanagements, 
gutachterliche Begleitung von Baufeld-
freimachung und Erdarbeiten. 
- 
Schutzgut Wasser   
Potentieller sickerwasserbedingter Schadstof-
feintrag in das Grundwasser bei Entsiegelung 
von schadstoffbelastetem Bodenmaterial. 
Gutachterliche Begleitung von Baufeldfrei-
machung und Erdarbeiten im Bereich von 
Altlasten. 
- 
Die geplante Tiefgarage greift möglicher-
weise in den Grundwasserleiter ein. 
Vermeidung von Konflikten über bautech-
nische Maßnahmen. 
- 
Schutzgut Klima/Luft   
Beibehaltung einer Nutzungsstruktur mit 
hohem Versiegelungsgrad. 
Maßnahmen der Grünordnung mindern 
den sog. Wärmeinseleffekt nur geringfügig. 
Es resultieren gegenüber der bisherigen 
Nutzung jedoch keine zusätzlichen Belas-
tungen, weitere Maßnahmen sind daher 
nicht erforderlich. 
- 
Betriebsbedingte Schadstoffemissionen. Nicht völlig vermeidbar, aber geringfügig. 
Die Erfüllung der Vorgaben des Erneuerba-
re-Energien-Wärmegesetzes wird im Rah-
men der Baugenehmigung nachgewiesen. 
- 
Schutzgut Landschaft/Ortsbild   
Belange des Wohnumfeldes und der Erholung sind von der Planung nicht betroffen. - 
Schutzgut Kultur- und Sachgüter   
Belange des Denkmalschutzes sind von der Planung nicht betroffen. - 
Wechselwirkungen   
Erhebliche Umweltauswirkungen infolge sich negativ verstärkender Wechselwirkungen 
sind nicht zu erwarten. 
-

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Eine Eingriffsbilanzierung zum Vorhaben wurde nicht erstellt, da gegenüber der bisherigen Nutzung 
keine zusätzlichen Eingriffe zu erwarten sind. 
Zusammenfassend ist als erheblich e Umweltauswirkung lediglich die L ärmproblematik am Hans a-
ring zu bewerten. Sie resultiert hier vornehmlich aus der Vorbelastung, die aufgrund des hohen 
Verkehrsaufkommens und der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bereits heute (Prognose-Nullfall 
2016) anzutreffen ist. In Abwägung der Sicherung der stadtstrukturellen Entwicklungsziele zur Rea k-
tivierung einer innerst ädtischen Brachfl äche mit den Belangen des L ärmschutzes kann in Anwe n-
dung der im Bebauungsplan festgesetzten L ärmminderungsmaßnahmen und  der Sicherung und 
Durchführung der Anspruchsvoraussetzungen gem äß der 16. BImSchV im Einwirkungsbereich des 
baulichen Eingriffs eine hinreichende Verträglichkeit des Vorhabens erwirkt und einer Umsetzung 
der Vorhabenplanung im Sinne einer geordneten st ädtebaulichen Entwicklung auch unter dem 
Aspekt der L ärmauswirkungen entsprochen werden. Weitergehende Möglichkeiten einer zus ätzli-
chen L ärmminderung sind durch bauliche und verk ehrliche Ma ßnahmen im Zusammenhang mit 
einer Lärmminderungsplanung entlang der in nerstädtischen Hauptverkehrsachsen  zu erzielen. 
Neben der Aufwertung und S icherung bestehender innerstädtischer Wohn- und Arbeitsstandorte 
bleibt somit die Handlungsfähig keit zukünftiger Stadtentwicklungen auch unter dem Aspekt der 
Lärmimmissionen gewahrt.

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9 Abwägung  
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleich  
Der Bebauungsplan bereitet keinen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Landschaftsgeset-
zes NRW vor, eine Kompensationsberechnung erfolgt daher nicht.  
Davon unabhängig werden gemäß dem allgemeinen Vermeidungsgebot des § 15 BNatSchG hi n-
sichtlich des Eingriff s in Altlastenverdachtsflä chen sowie hinsichtlich der gr ünordnerischen Gestal-
tung des Gebietes Ma ßnahmen durchgeführt, über die weitergehende Beeintr ächtigungen vermie-
den bzw. gemindert werden.  Die mit Umsetzung der Vorhabenplanung wegfallenden B äume im 
Umfeld der Tankstelle am Hansaring ( überwiegend außerhalb des Planbereiches) werden in diesem 
Zusammenhang ersetzt.  
9.2 Sonstige Umweltbelange, verbleibende Auswirkungen  
Die im Umweltbericht in Kap. 8.4 .9 dargestellten verbleibenden (erheblichen) nachteiligen Umwelt-
auswirkungen betreffen insbesondere zus ätzlichen Lärm aus dem erforderlichen Umbau der best e-
henden Grundst ückszufahrt am Hansaring zu einem lichtsignalgesteuerten Knotenpunkt bei einer 
bereits deutlich vorbelasteten Verkehrslärmsituation. Der Umbau resultiert aus dem grundsätzlichen 
Erfordernis einer sicheren und leistungsfähigen Verkehrsanbindung zur Entwicklung des brachgefal-
lenen innerstädtischen Planbereichs.  
Die Einwirkungen auf die entsprechenden Schutzg üter sind unvermeidbar, über die im vorhaben-
bezogenen Beb auungsplan festgesetzten bzw.  im Durchführungsvertrag gesicherten  Schutz- und 
Minderungsmaßnahmen kann den Auswirkungen jedoch angemessen entgegen-gewirkt und somit 
den stadtstrukturellen Erfordernissen nach einer geordneten st ädtebaulichen Entwicklung des 
Standortes im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB entsprochen werden. 
9.3 Gesamtabw ägung  
Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 ist un-
ter dem Titel ‚Hafencenter‘ die Errichtung von groß flächigen Einzelhandelseinrichtungen mit einer 
maximalen Verkaufsfläche von 4.900 m² in Kombination mit einem zus ätzlichen Angebot an Dienst-
leistungsnutzungen/ Praxen/Büros, gastronomischen Einrichtungen und  Wohnnutzungen mit rd. 
7.400 m² am Standort Stadthafen I, auf den ehemals gewerblich genutzten Flächen zwischen Hansa-
ring, Schillerstra ße und Hafenweg  verbunden. Mit den Nutzungen wird den Zielsetzungen eines 
gemischten Stadtquartiercenters am Standort entsprochen, über die zus ätzliche Ausweisung einer

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Quartiersgarage mit rd. 200 - 220  öffentlichen Stellplä tzen wird di e Quartiersfunktion des Vorh a-
bens zusätzlich unterstrichen.  
Die Planungsinhalte sind Teil der Umstrukturierung im s üdöstlichen Stadtquartier von Mü nster de-
ren wesentliche Zielaussagen zur Sicherung der stadtr äumlichen und nutzungsspezifischen Qualit ä-
ten im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im ‚Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
der Stadt Münster‘ sowie im Masterplan ‚Stadthäfen Münster’ niedergelegt sind. Im weiteren über-
geordneten Planbereich grenzen die Entwicklungsflächen des Bebauungsplanes Nr. 541 ‚Stadthafen 
I / Schillerstra ße / L ütkenbecker Weg / Bundesstra ße B 51 / Albersloher Weg‘ und der begleitenden 
42. FNP-Änderung an.  
Die gutachterliche Pr üfung der städtebaulichen Verträglichkeit der geplanten gro ßflächigen Einzel-
handelseinrichtungen i. S. eines  Stadtbereichszentrums  hat insgesamt eine Übereinstimmung der 
geplanten Vorhabennutzungen mit den Zielaussagen des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes der 
Stadt Münster sowie den bundes - und landesrechtlichen Rahmenbedingungen best ätigt. Die krit i-
sche Wettbewerbssituation im bena chbarten Zentrum der Wolbecker Stra ße (westlich) konnte 
durch Verkaufsfl ächenerweiterungen oder Modernisierungen sowie Ver änderungen des kleinr äu-
migen Wettbewerbs verbessert werden, so dass trotz der zu verzeichnenden Konkurrenz aus der 
geplanten Vorhabennutzung Betriebsaufgaben an der Wolbecker Stra ße (westlich) gutachterlich als 
unwahrscheinlich eingestuft werden. Über die Festsetzung betriebstypenbezo gener maximaler 
Verkaufsflächenanteile in Kombination mit  sortimentsbezogenen Begrenzungen der Verkaufsflä-
chen wird eine planungsrechtliche Sicherung der gutachterlichen Vorgaben erwirkt,  so dass stru k-
turrelevante Auswirkungen auf die vorhandene Zentrenstruktur und Versorgungssituation oder 
Funktionsverluste in  den benachbarten Stadtbe reichszentren nicht zu erwarten sind. Insgesamt 
wird mit der geplanten Vorhabennutzung der gutachterlichen Empfehlung nach einer Verbess e-
rung der Versorgungssituation im südöstlichen Stadtbereich - insbesondere auch zur Positionierung 
der Zentren gegen über Standorten in nicht integrierten Lagen - durch die Entwicklung des Hafen-
centers entsprochen. Die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den geltenden Zielen der Raumordnung 
ist über das Ergebnis der landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 LPIG bestätigt. 
Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele sind zus ätzliche verkehrliche Belastungen sowie Bela s-
tungen aus L ärmemissionen im unmittelbaren und angr enzenden Planbereich verbunden.  Zur S i-
cherung der verkehrlichen Ablä ufe auf den angrenzenden Erschließungsstraßen sowie der gesetzli-
chen Schutzbedürftigkeiten der bestehenden als auch geplanten Nutzungen wurden gutachterlich 
Maßnahmen aufgezeigt, die als Regelungen zum Ausbau der Stra ßenverkehrsflächen im Durchf üh-
rungsvertrag zum VBP Nr. 535 zwisc hen dem Vorhabentr äger und der Stadt M ünster vertraglich 
vereinbart werden bzw. als Festsetzung passiver oder aktiver Schallschutzma ßnahmen eine Sich e-
rung der verkehrlichen Belange sowie der Belange zum Immissionsschutz gew ährleisten. In Anwen-
dung der im B ebauungsplan festgesetzten L ärmminderungsmaßnahmen und  der Sicherung und 
Durchführung der Anspruchsvoraussetzungen gem äß der 16. BImSchV im Einwirkungsbereich des 
baulichen Eingriffs in den Hansaring über den Durchf ührungsvertrag kann eine hinreichende Ver-

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 101 von 103 
 
 
 
träglichkeit des Vorhabens auch vor dem Hintergrund der besonderen Lärmsituation zum Hansaring 
erwirkt werden. Weitergehende, jedoch nicht bebauungsplanrelevante Möglichkeiten einer zus ätz-
lichen L ärmminderung können durch bauliche und verkehrliche Ma ßnahmen im  Zusammenhang 
mit einer Lärmminderungsplanung für die innerstädtischen Hauptverkehrsachsen erwirkt werden. 
Mit der Ausweisung von rd. 200 – 220 öffentlichen Parkplätzen im Zusammenhang mit der Vorh a-
bennutzung wird eine  Entlastung des Parkdrucks im Stadthafenareal erwirkt und somit auch zu 
einer Reduzierung der L ärmbelastungen im Quartier durch Wegfall von Parksuchverkehren beig e-
tragen. 
Aufgrund der bestehenden hohen Verkehrsbelastungen auf den umgebenden Erschließ ungs-
straßen ist der Planbereich durch Luftschadstoffe belastet. Die gutachterliche Bewertung der Scha d-
stoffimmissionen ergab, dass mit Umsetzung der Entwicklungsziele keine unzulä ssige Überschrei-
tung der NO 2 - und Feinstaubgrenzwerte PM 10 und PM 2,5 für die bestehenden und geplanten Nu t-
zungen im Änderungsbereich verbunden ist, Belange aus Luftschadstoffimmissionen stehen dem 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 nicht entgegen. 
Über die bestehende technische Infrastruktur ist die Ver - und Entsorgung der geplanten Vorhabe n-
nutzungen grundlegend sichergestellt. Ma ßnahmen am vorhandenen Leitungsnetz beschr änken 
sich auf das unmittelbare Plangrundst ück und werden auf der Ebene des Durchf ührungsvertrags 
gesichert, die planungsrechtliche Sicherung erfolgt über Festsetzungen im Bebauungsplan.  
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Planbereich bereits nahezu flä chendeckend überbaut 
oder versiegelt war, geht der geplante Eingriff über bereits erfolgte Eingriffe nicht hinaus, Belange 
von Natur und Landschaft sind von der Umsetzung der Entw icklungsziele nicht betroffen. Planungs-
relevante Tier- und Pflanzenarten kommen im Plangebiet nicht vor und sind auch für die nahe Zu-
kunft nicht zu erwarten. Die aufgrund der fr üheren gewerblichen Nutzung der Grundst ücke durch-
geführten Altlastenuntersuchungen haben keine erheblichen flä chigen Belastungen des Bodens 
oder der zurzeit noch auf dem Grundst ück bestehenden baulichen Anlagen ergeben, zur Sicherung 
der Altlastenbelange wird die Umsetzung der geplanten Maßnahmen vom Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz der Stadt Münster begleitet.  
Das im weiteren s üdlichen Anschluss jenseits des Stadthafens I befindliche Gefahrgutlager der Fa. 
Lehnkering wurde als St örfallbetrieb im Sinne des § 50 BImSchG einer gutachterlichen Bewertung 
unterzogen, sicherheitstechnische Belange stehen einer Errichtung der geplanten Nutzungen im 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht entgegen.  
Im Sinne einer Gesamtabw ägung w ürde bei Nichtdurchf ührung der Plan ung das bestehende Pla-
nungsrecht G ültigkeit behalten, womit eine Umsetzung der Entwicklungsziele des ‚Einzelhandels - 
und Zentrenkonzepts‘ und des Masterplans 'Stadth äfen Münster' für den Standort s üdlich des Ha n-
sarings nicht m öglich w äre. Eine Wiederaufnah me der Zielsetzungen des bestehenden Planung s-
rechtes steht vor dem Hintergrund der bereits erfolgten und in Planung befindlichen Ma ßnahmen 
zur Neugestaltung des Stadthafenbereichs ebenso au ßer Frage, so dass eine geordnete st ädtebauli-

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 Begründung zum ENTWURF - Seite 102 von 103 
 
 
 
che Entwicklung entsprechend den st ädtischen Zielsetzungen nicht mehr gew ährleistet wäre.  A b-
seits möglicher Umsetzungspotentiale in den angrenzenden Bereichen w ürde das Vorhabengrun d-
stück als aufgelassene Gewerbebrache das erforderliche stadtr äumliche und funktionale Zus am-
menwachsen des Stadtquartiers st ören. Vor dem benannten Hintergrund wird mit Umsetzung der 
Vorhabenplanung den stadtr äumlichen und nutzungsspezifischen Entwicklungszielen am Standort 
in vollem Umfang entsprochen und eine langfristige St ärkung der Versorgungsfunktionen im Stadt-
bereich Ost entsprechend den Maßgaben der Stadt Münster erwirkt.

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10 Realisierung der Planung / Durchf ührungsma ßnahmen  
Zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden erg änzende öffentlich-
rechtliche vertragliche Vereinbarungen in einem Durchf ührungsvertrag gemäß § 12 BauGB zwi-
schen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen.  
Eine Bodenordnungsmaßnahme nach §§ 45 ff BauGB zur Umsetzung der Entwicklungsziele des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 ist nicht erforderlich. 
Die Verwirklichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 535 wird sich auf die pers önlichen 
Lebensumstände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachtei-
lige Auswirkungen in wir tschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozia l-
plan ist daher nicht erforderlich. 
 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs.8 BauGB als Anlage zum E ntwurf des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 535 „Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg/Dortmunder Straße“ 
Münster, den         __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Anl. 6 - VBP-535_Offenlage_TEXTL-FESTSETZG_12-12-2013

27423 Zeichen

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 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite 1 von 12  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
T E X T L I C H E   F E S T S E T Z U N G E N 
zum  vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 und Vorhaben- und Erschließungsplan 
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Stand: ENTWURF - 12. Dezember 2013

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 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite 2 von 12  
1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9  in Verbindung mit § 12 BauGB  
1.1 Vorhabenbereich A: In dem mit    A    gekennzeichneten Teilbereich ist ausschließlich ein Ver-
brauchermarkt (inklusive Konzessionäre für Randsortimente im Vorkassenbereich) mit einer 
Verkaufsfläche von max. 3.000 m² und mit einem Getränkemarkt mit einer zusätzlichen Ver-
kaufsfläche von max. 400 m² zulässig. Im Verbrauchermarkt/Getränkemarkt dürfen a ls 
Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel und Getränke auf einer Verkaufsfläche von max. 
2.800 m² geführt werden. Zentrentypische Sortimente laut der Anlage 1 zum LEP, Sachlicher 
Teilplan großflächiger Einzelhandel (GV.NRW 2013, 420,  431), oder  laut der Münsteraner Sor-
timentsliste dürfen als Randsortimente bis z u einer Gesamtfläche von max.  600 m² geführt 
werden, einzelne Sortimente aber mit folgenden Beschränkungen: 
o Gesundheits- und Körperpflege (Drogerie- /Parfümerieartikel, Kosmetische Artikel, 
Pharmazeutische Artikel): max. 120 m² 
o Bekleidung: max. 300 m² 
o Schuhe/Lederwaren: max. 200 m² 
o alle anderen zentrentypischen Sortimente: max. 90 m² 
 (§ 12 Abs. 3 BauG). 
1.2 Vorhabenbereich B: In dem mit    B    gekennzeichneten Teilbereich sind  
 - im Erdgeschoss ausschließlich ein Drogeriefachmarkt mit einer maximal zulässigen Verkauf s-
fläche von 550 m², eine Apotheke mit einer Beschränkung der Verkaufsfläc he für Drogeriewa-
ren von 50 m² sowie Dienstleistungsbetriebe zulässig. Im Drogeriefachmarkt dürfen als 
Hauptsortiment Artikel der Gesundheits - und Körperpflege (Drogerie- /Parfümerieartikel, 
Kosmetische Artikel, Pharmazeutische Artikel)  auf max. 495 m² geführt werden. Zentrentyp i-
sche Sortimente laut der Anlage 1 zum LEP, Sachlicher Teilplan großfläch iger Einzelhandel 
(GV.NRW 2013, 420, 431), oder  laut der Münsteraner Sortimentsliste dürfen als Randsortimen-
te bis zu einer Gesamt fläche von maximal  55 m² geführt werden, einzelne Sortimente aber 
mit folgenden Beschränkungen: 
o Nahrungs- und Genussmittel, Getränke: max. 30 m² 
o Bekleidung: max. 20 m² 
o alle anderen zentrentypischen Sortimente: max. 20 m². 
 - im 1. Obergeschoss ausschließlich Dienstleistungsbetriebe, Praxen/Büros zulässig. 
 - im 2. bis 4. Obergeschoss ausschließlich Praxen/Büros und/oder Wohnnutzungen zulässig. 
 - ab dem 5. bis 6. Obergeschoss ausschließlich Wohnnutzungen zulässig  
 (§ 12 Abs. 3 BauGB).

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 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite 3 von 12  
1.3 Vorhabenbereich C: In dem mit    C     gekennzeichneten Teilbereich sind  
 - im Erdgeschoss ausschließlich ein Lebensmitteldiscounter mit einer maximal zulässigen 
Verkaufsfläche von 900 m² sowie Dienstleistungs - und Gastronomiebetriebe zulässig.  Im Le-
bensmitteldiscounter dürfen als Hauptsortiment Nahrungs - und Genussmittel und Getränke  
auf max. 720 m² geführt werd en. Zentrentypische Sortimente l a u t  d e r  A n l a g e  1  z u m  L E P ,  
Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel (GV.NRW 2013, 420,  431), oder  laut der Müns-
teraner Sortimentsliste dürfen als Randsortimente bis zu einer Gesamtfläche von 180 m² g e-
führt werden, einzelne Sortimente aber mit folgenden Beschränkungen: 
o Gesundheits- und Körperpflege (Drogerie- /Parfümerieartikel, Kosmetische Artikel, 
Pharmazeutische Artikel): max. 50 m² 
o Bekleidung: max. 50 m² 
o Schuhe/Lederwaren: max. 50 m² 
o alle anderen zentrentypischen Sortimente: max. 30 m². 
 - im 1. Obergeschoss der mit einer Mindesthöhe von 11,70 m bzw. 14,70 m und einer maxi-
malen H öhe von  12,70 m bzw. 15,70 m festgesetzten Bauteile ausschließlich Praxen/Büros 
und/oder Wohnnutzungen zulässig. 
 -  im 2. bzw. 2. und 3. Obergeschoss der mit einer Mindesthöhe von 11,70 m bzw. 14,70 m und 
einer maximalen Höhe von 12,70 m bzw. 15,70 m festgesetzten Bauteile ausschließlich 
Wohnnutzungen zulässig. 
 - in allen Obergeschossen der mit einer zwingenden Gebäudehöhe von 13,70 m bzw. 17,40 m 
und einer Mindesthöhe von 9,80 m und einer maximalen Höhe von 10,80 m festgesetzten 
Bauteile ausschließlich Praxen/Büros zulässig 
 (§ 12 Abs. 3 BauGB). 
1.4 Soweit der Teilbereich    A    mit dem Gebäude auf dem Teilbereich    B    mit einer Höhe von 
max. 15,60 m überbaut wird, gelten für die zulässigen Nutzungen in den Obergeschossen 
ausschließlich die Festsetzungen nach 1.2 (§ 12 Abs. 3 BauGB).  
1.5 I n  d e m  als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet  sind d i e  n a c h  §  6  A bs .  2  N r .  6  u n d  7 
BauNVO allgemein zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht Bestand teil des B e-
bauungsplans und somit unzulässig. N u t z u n g e n  g e m ä ß  §  6  A b s .  2  N r .  8  B a u N V O  (Vergnü-
gungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiet s, die überwie-
gend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind) sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 9 Abs. 
1 Nr. 1 BauGB i. V.m § 1 Abs. 5 BauNVO).

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 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite 4 von 12  
1.6 In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet sind Einzelhandelsbetriebe nur mit nicht 
zentrenrelevanten Sortimenten gemäß der „Münsteraner Sortimentsliste“ zulässig. Ergänzen-
de Randsortimente sind zulässig auf maximal jeweils 5 % der zulässigen Verkaufsfläche, wenn 
diese in einem funktionalen Zusammenhang mit dem Hauptsortiment stehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 
1 BauGB i. V.m § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO).   
1.7 Für den gekennzeichneten Vorhabenbereich sind die festgesetzten maximalen Gebäudeh ö-
hen, Mindestgebäudehöhen und zwingend festgesetzten Gebäudehöhen über Bezugspunkt 
festgesetzt. Als maximale Gebäudehöhe bzw. Mindestgebäudehöhe gilt der höchste Punkt 
der Außenkante des Daches/Oberkante Attika des Hauptdaches. Als Bezugspunkt der festg e-
setzten Gebäudehöhen ist die mit 57,68 m ü. NHN angegebene Kanaldeckelhöhe in der Str a-
ßenverkehrsfläche des Hansarings (außerhalb des Geltungsbereichs) nordöstlich des  Ein-
fahrtsbereichs zum Vorhabengrundstück anzunehmen. Der Kanaldeckel ist in der Planzeic h-
nung als Höhenbezugspunkt BZP gekennzeichnet (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.  V.m § 18 Abs. 1 
BauNVO). 
1.8 Die festgesetzte Höhe baulicher Anlagen kann bei zwingend festgesetzten Gebäudehöhen 
um bis zu 20 cm über –  bzw. unterschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.  V .m § 18 Abs. 
2 BauNVO). 
1.9 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist eine Überschreitung der festgesetzten maximalen 
Gebäudehöhen bzw. zwingend festgesetzten Gebäudehöhen für technische, untergeordnete 
Bauteile wie z.B. Schornsteine, Masten, Aufbauten  für Aufzüge, Lüftungs-  und Kühlaggregate 
bis zu einer Höhe von maximal 3,50 m ausnahmsweise zulässig, sofern sie einen Mindesta b-
stand von den Gebäudeaußenwänden der Hauptgebäude  von 4,0 m aufweisen oder in die 
Fassadengestaltung integriert sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m § 16 Abs. 6 BauNVO). 
1.10 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist im Teilbereich    C     eine Überschreitung der südli-
chen und westlichen  Baugrenze des mit einer Mindesthöhe von 11 ,70 m und ei ner maxima-
len Gebäudehöhe von 1 2,70 m festgesetzten Bauteils ab dem 1.  Obergeschoss durch Balko-
ne/Loggien bis zu einer Tiefe von maximal 1,50 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m § 
23 Abs. 3 BauNVO).  
1.11 Von der im Vorhabenbereich zum Hafenweg festgesetzten Baulinie können Gebäudeteile im 
Erdgeschoss des mit einer zwingenden Gebäudehöhe von 13,70  m festgesetzten Gebäudes 
ausnahmsweise über eine Gesamtlänge von bis zu 45,00 m bis zu einer Tiefe von max. 3,50 m 
zurücktreten. Die festgesetzte Tiefgaragenein- und -ausfahrt sowie der mit einer lichten Min-

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 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite 5 von 12  
desthöhe von 3,60 m festgesetzte Durchgang im Erdgeschoss des Gebäudes sind von der  
Baulinienfestsetzung ausgenommen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V .m § 23 Abs. 2 BauNVO).  
1.12 In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet ist für das oberste Geschoss (Dachg e-
schoss) ein Zurücktreten des Gebäudes oder von Gebäudeteilen von der zum Hafenweg fest-
gesetzten Baulinie ausnahmsweise zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V .m § 23 Abs. 2 Bau N-
VO). 
1.13 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der 
mit „St“ festgesetzten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen und die Erric h-
tung einer Tiefgarage nur innerhalb der mit „TG“ festgesetzten Fläche zulässig. Die An ord-
nung von E in- und Aus fahrten der Tiefgarage außerhalb der mit „Ein-/Ausfahrt TG “  festge-
setzten Flächen ist unzulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 
1.14 Im gesamten Plangebiet sind untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des §14 BauNVO 
innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä chen zulässig ( §  9  A b s .  1  N r .  4  
BauGB i. V. m. § 14 BauNVO). 
1.15 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die Anpflanzung von insgesamt 14 Einzelbäumen 
in Pflanztrögen mit einer Bodenmächtigkeit von mindestens  1,00 m  durchzuführen und mit 
Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten. Zu pflanzen sind 7 Hochstämme einer einheitli-
chen kleinkronigen Baumart und 7 Hochstämme einer mittel- bis groß kronigen Baumart in 
dreimal verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang von m indestens 16 cm. Die Bau m-
standorte sind vor dem Befahren und Beparken zu sichern (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 
1.16 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich sind die Hauptdächer der Erdgeschossnutzungen auf 
einer Fläche von insgesamt rd. 3.4 00 m² mit einer extens iven Dachbegrünung zu bepflanzen  
und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 
1.17 In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet ist innerhalb ebenerdiger Stellplatzanla-
gen ein Baum je angefangene 5 Stellplätze als  hochstämmiger, großkroniger Laubbaum mit 
einer Vegetationsfläche von mind. 2,5 x 2,5 m zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauer-
haft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB).  
1.18 In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet sind mindestens 15 % der Grundstücksflä-
che ebenerdig dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB).

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 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite 6 von 12  
1.19 Für die im Bebau ungsplan als Lärmpegelbereich III  nach DIN 4109 gekennzeichneten Fass a-
denseiten oder Teile davon sind die Außenbauteile von Aufenthalts -, Übernachtungs - und 
Unterrichtsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R' w,res) von 
35 dB und von Büroräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. 
R'w,res) von 30 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.20 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 gekennzeichneten Fass a-
denseiten oder Teile davon sind die Außenbauteile von Aufenthalts -, Übernachtungs - und 
Unterrichtsräumen mit einem e rforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R' w,res) von 
40 dB und von Büroräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. 
R'w,res) von 35 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.21 Für die im Beba uungsplan als Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 gekennzeichneten Fass a-
denseiten oder Teile davon sind die Außenbauteile von Aufenthalts -, Übernachtungs - und 
Unterrichtsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R' w,res) von 
45 dB un d von Büroräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. 
R'w,res) von 40 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.22 Für die im Beba uungsplan als Lärmpegelbereich VI nach DIN 4109 gekennzeichneten Fass a-
denseiten oder Teile davon si nd die Außenbauteile von Aufenthalts -, Übernachtungs - und 
Unterrichtsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R' w,res) von 
50 dB und von Büroräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. 
R'w,res) von 45 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.23 Für die im Bebau ungsplan als Lärmpegelbereich III  bis VI nach DIN 4109 gekennzeich neten 
Fassadenseiten oder Teile davon sind im Zusammenhang mit Fenstern von Schlafräumen 
bzw. zum Schlafen geeigneten Räumen schallgedämpfte Lüftungssysteme vorzusehen, die 
die Gesamtschalldämmung der Außenfassaden nicht verschlechtern ( §  9  A b s .  1  N r .  2 4  
BauGB). 
1.24 Im gekennzeic hneten Vorhabenbereich ist die A nlieferung des geplanten Verbraucher-/ Ge-
tränkemarktes im Teilbereich     A     ausschließlich auf den zeichnerisch festgesetzten Flächen 
‚Anlieferung A 1‘ und  ‚Anlieferung A2‘ zulässig, die Anlieferung des geplanten Lebensmittel-
discounters im Teilbereich    C    ist ausschließlich auf der zeichnerisch festgesetzten Fläche 
‚Anlieferung C‘ zulässig. Die Anlieferflächen A 1 und C  sind in einer Länge von mindestens 21 
Meter als vollständig eingehauste Anlieferzonen mit   einem resultierenden Bauschalldämm -
Maß von R’w,res > 24 dB für die massive n Außenbauteile und einem bewerteten Bauschall-

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dämm-Maß von R‘w > 15 dB f ür die ges chlossenen Rolltore zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 
BauGB).  
1.25 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 535 
und 360 bis zur südlichen Grenze der Gehrechtsfläche auf dem Vorhabengrundstück eine 
Lärmschutzwand in einer Höhe von 5,0 m über OK-Gelände mit einem bewerteten Bauschall-
dämm-Maß von R´w > 25 dB zu errichten, sofern nicht die dort bereits auf der Grenze stehen-
de Wand mit einer Höhe von 10,90 m erhalten bleibt (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).     
1.26 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 360, 
724, 814, 712 von der nördlichen Grenze der Gehrechtsfläche bis zur Schillerstraße auf dem 
Vorhabengrundstück eine Lärmschutzwand von 5,0 m Höhe über Oberkante der Anl ieferung 
mit einem bewerteten Bauschalldämm -Maß von R ´w  >  2 5  d B  z u  e r r i c h t e n ,  s o f e r n  n i c h t  d i e  
dort bereits auf der Grenze stehende Wand gleicher Höhe erhalten bleibt. Die Lärmschut z-
wand darf Außenwand einer geschlossenen oder teilgeschlossenen Anlieferung werden (§ 9 
Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.27 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die zeichnerisc h festgesetzte Ein -/Ausfahrt der  
Tiefgarage vom/zum Hansaring seitlich und rückwärtig durch eine vollständig geschlossene 
Überdachung mit einem bewerteten Bauschalldämm -Maß von R‘w > 25 dB einzufassen  (§ 9 
Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.28 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich sind die Innenwände der zeichnerisch festgesetzten 
Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage vom/zum Hafenweg schallabsorbierend in Anlehnung an die 
DIN EN 1793-1 (Ausgabe April 2013) mit Mindestmaterialeigenschaften entsprechend der A b-
sorptionskategorie A2 (Einzahl- Angabe zur Schallabsorption DLa: 4 - 7 dB) zu gestalten (§ 9 
Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.29 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist als Oberfläche für die Fahrgassen und Rampen 
ausschließlich Asphalt oder ein in seinem Geräuschverhalten gleichwertiger ebener Belag zu-
lässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.30 In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet sind an der südlichen Gebäudefassade 
zum Hafenweg  zu öffnende Fenster von Aufenthaltsräumen von Wohnungen im Sinne der 
DIN 4109 erst in einem Mindestabstand von 11,0 m zur westlichen Grenze des  gekennzeich-
neten Vorhabenbereich s zulässig. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn gutachte r-
lich nachgewiesen ist, dass ü ber bauliche Abschirmungen der F enster auch bei Nutzung der

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 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite 8 von 12  
Tiefgarage im Vorhabenbereich mit 25 PKW- Bewegungen in der lautesten Nacht stunde die 
Gewerbelärm-Zusatzbelastung des Vorhabens 0,5 m vor den geöffneten Fenstern nicht mehr 
als 39,0 dB(A) beträgt (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.31 Ausnahmen von den Festsetzungen 1.19  - 1.30  können gestattet werden, soweit durch e i-
nen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass auch geringere Maßnahmen als 
die festgesetzten ausreichen. Die an den Baugrenzen festgesetzten  Lärmpegelbereiche gel-
ten auch für zurückversetzt von der Baugrenze errichtete Fassaden, die par allel zur Baugrenze  
oder bis zu einem Win kel von 90 ° errichtet werden.  Es gelten die Ausnahmen gemäß Satz 1 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
Münsteraner Sortimentsliste  
gemäß Einzelhandels - und Zentrenkonzept  (Ratsbeschluss 11. Februar 2009)  
  
 
Zentrenrelevante Sortimente 
 
Nicht zentrenrelevante Sortimente 
 
• Antiquitäten  
• Baby- und Kinderartikel 
• Bastelbedarf 
• Bekleidung aller Art 
• Bücher, Fachliteratur  
• Bürobedarf, Organisations-
mittel 
• Computer und –zubehör, 
Kommunikationselektronik  
• Elektrokleingeräte  
• Fahrräder und Zubehör 
• Fotogeräte und -artikel  
• Geschenkartikel 
• Glas/Porzellan/Keramikartikel  
• Handarbeitsartikel 
/Strickwaren 
• Haushaltwaren, Hausratarti-
kel 
• Heim- u. Haustextilien, Bett-
waren  
• Jagdartikel/Waffen  
• Kunstgewerbliche Erzeugnis-
se, Bilder und -rahmen  
• Lederwaren  
• Leuchten 
• Medizinische u. orthopädi-
sche Artikel 
• Musikinstrumente, Musikalien  
• Optische und akustische 
Erzeugnisse 
 
• Schreib- u. Papierwaren, Schulbe-
darf 
• Schuhe  
• Spielwaren, Hobbyartikel 
• Sportartikel/-geräte/ -bekleidung 
• Stoffe, Tuche, Meterware 
• Unterhaltungselektronik, Tonträger 
• Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck 
• Telefone / -zubehör 
 
 
 
Nah- /Grundversorgung: 
 
• Blumen (Schnittblumen, Topf-
pflanzen) 
• Drogerie-/Parfümerieartikel  
• Getränke  
• Kosmetische Artikel  
• Nahrungs- und Genussmittel  
• Pharmazeutische Artikel  
• Tabakwaren 
• Tierfutter / Tierpflegeartikel für 
Kleintiere 
• Zeitschriften, Zeitungen  
 
 
 
 Autos, Autoteile, -zubehör u. -reifen 
 Badeinrichtungen 
 Bauelemente (inkl. Fenster, Türen, 
  Bau- und Heimwerkerbedarf) 
 Baustoffe (inkl. Fliesen) 
 Blockhäuser, Wintergärten, Zäune 
 Bodenbeläge 
 Boote und Zubehör 
 Campingwagen und -artikel, Zelte  
 Gartenbedarf, -möbel, -geräte, 
Pflanzen  
 Haushaltsgroßgeräte, weiße Ware 
 Herde/Öfen/Kamine 
 Installationsbedarf für Gas, Sanitär 
u. Heizung  
 Kleineisenwaren, Werkzeuge 
 Küchen  
 Möbel, Büromöbel  
 Motorräder, -zubehör u. –reifen  
 Rolläden, Rollos, Markisen 
 Sauna-/Schwimmbadanlagen 
 Tapeten, Lacke  
 Teppiche 
 Tiermöbel 
 Zoologischer Bedarf/lebende Tiere

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Zentrenrelevante Leitsortimente  
gemäß Anlage 1 zum Landesentwicklungsplan Nordrhein -Westfalen, Sachlicher Teilplan 
Großflächiger Einzelhandel  
 
• Papier/Bürobedarf/Schreibwaren 
• Bücher 
• Bekleidung,Wäsche  
• Schuhe, Lederwaren 
• medizinische, orthopädische, pharmazeutische Artikel 
• Haushaltswaren, Glas/Porzellan/Keramik 
• Spielwaren 
• Sportbekleidung, Sportschuhe, Sportartikel (ohne Teilsortimente Angelartikel, Campingartikel, Fahrräder 
 und Zubehör, Jagdartikel, Reitartikel und Sportgroßgeräte) 
• Elektrogeräte, Medien (=Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Foto - ohne  
 Elektrogroßgeräte, Leuchten) 
• Uhren, Schmuck 
und 
• Nahrungs- und Genussmittel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant) 
• Gesundheits- und Körperpflegeartikel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant). 
 
 
2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO N RW 
2.1 Im gesamten Plangebiet sind Werbeanlagen  mit wechselndem (Blinkreklame) Licht, beweg-
tem (laufendem) Licht sowie Werbeanlagen  oberhalb der Gebäudeattika grundsätzlich unz u-
lässig (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs.1 und Abs. 4 BauO NRW). 
2.2 In dem als Mischgebiet MI festgesetzten Baugebiet dürfen Werbeanlagen höchstens bis zur 
Unterkante der Fenster des obersten Geschosses reichen. Oberhalb der Fenster des 1. Ober-
geschosses sind nur Einzelbuchstaben zulässig. Die Werbeanlagen dürfen  eine Höhe von 0,80 
m und eine Länge von 2/3 der Gebäudefront, jedoch maximal 10,0 m nicht überschreiten . Sie 
dürfen maximal 1,0 m vor die G ebäudefront treten (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs.1 und 
Abs. 4 BauO NRW).

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 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite 10 von 12  
3 Hinweise  
3.1 Durchführungsvertrag 
Zur Realisierung des Bebauungsplans werden ergänzende öffentlich -rechtliche Vereinbarun-
gen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführung s-
vertrag). 
3.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die in vorstehenden Festsetzun gen zitierten DIN-Vorschriften und andere untergesetzliche 
Regelwerke können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum 
‚Planen - Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, einges e-
hen werden. 
3.3 Bodendenkmale 
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel-
funde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüglich der 
Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe/LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist 
unverändert zu erhalten (§16 DSchG). 
3.4 Kampfmittel 
Das Plangebiet ist durch Kampfmittel beeinflusst , alle Baumaßnahmen im Geltungsbereich 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind daher im Vorfeld mit der Feuerwehr der Stadt 
Münster abzustimmen. Etwaig erforderliche Ramm -, Bohr - und Gründungsarbeiten sind als 
besonders gefährdend anzusehen und rechtzeitig im Planungsstadium zur Sicherheitsüber-
prüfung anzumelden. Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so 
sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu 
verständigen. 
3.5 Altlastenverdachtsflächen / Bodenaushub und Bodenverunreinigungen 
Alle Erd- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
sind in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Münster fachgutachterlich zu begleiten. 
Die Weisungen des Umweltamtes hinsichtlich etwaiger ergänzender gutachterlicher Unt er-
suchungen oder einer Entsorgung oder Verwertung des Bodenaushubs sind zu beachten. 
3.6 Immissionsschutz 
Laut dem  „Schalltechnischen Bericht Nr. LL5683.2/03 zur Gewerbelärmuntersuchung im 
Rahmen der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 „Hansa-
ring/Schillerstraße/Hafenweg/Dortmunder Straße“ der Stadt Münster“, ZECH Ingenieurgesell-

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schaft mbH Lingen, Stand 19. August 2013 ist ein ausreichender Immissionsschutz nur mit 
folgenden Einschränkungen sichergestellt: 
3.6.1 Innerhalb der unter 1.24  der planungsrechtlichen Festsetzungen festgesetzten Anli e-
ferzone A1 des geplanten Verbraucher -/ Getränkemarktes dürfen Verladungen innerhalb der 
Ruhezeiten nur bei vollständig geschlossenem Tor und abgeschalteten  Kühlaggregaten er-
folgen. Bei abgeschalteten LKW- eigenen Kühlaggregaten während der Anlieferung kann das 
zugehörige Tor außerhalb der Ruhezeit geöffnet sein.  
3.6.2 Anlieferungen außerhalb des Tageszeitraums von 6:00 – 22:00 Uhr sind im gesamten 
Vorhabenbereich grundsätzlich unzulässig.  
3.6.3 Die Nutzung der auf dem ebenerdigen Parkdeck des Vorhabengrundstücks festgeset z-
ten Stellplätze als Kundenparkplatz is t ausschließlich im Tageszeitraum in der Zeit von 6:00 – 
22:00 Uhr zulässig.  
3.6.4 Für die Einzelhandelsnutzungen im Vorhabenbereich sind ausschließlich lärmarme 
Einkaufswagen zu verwenden. 
3.7 Artenschutz 
Laut der Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Ba u-
en, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwir t-
schaft, Natur - und Verbrauc herschutz NRW vom 22.12.2010 soll  folgender Mustertext als 
Hinweis in Abriss- und Baugenehmigungen aufgenommen werden: 
Der Bauherr/die Bauherrin darf nicht gegen die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) g e-
regelten Verbote zum Artenschutz verstoßen, die unter anderem für alle europäisch g e-
schützten Arten gelten (z.B. für alle einheimischen Vogelarten, alle Fled ermausarten). Nach § 
44 Abs. 1 BNatSchG ist es unter anderem verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu t ö-
ten, sie erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs - und Ruhestätten zu beschädigen oder 
zu zerstören. Bei Zuwiderhandlungen drohen die Bußge ld- und Strafvorschriften der §§ 69 
ff BNatSchG. Die zuständige untere Landschaftsbehörde kann unter Umständen eine Befrei-
ung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG gewähren, sofern eine unzumutbare Belastung vorliegt. 
Gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG darf eine Rodung von Gehölzen ausschließlich außerhalb 
der Brutzeit im Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar erfolgen.  
3.8 Entwässerungsanschlüsse 
Für unmittelbare Entwässerungsanschlüsse aus dem Bauvorhaben an den verlegte n Rege n-
wasserkanal liegt die Rückstauebene in Höhe Straßenoberkante. Eine entsprechende techn i-
sche Sicherung ist vorzunehmen.

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StadtentwicklungAmt für
  Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 
 Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße 
   
 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite 12 von 12  
Neben den zeichnerischen Festsetzungen und Hinweisen sowie den unter Punkt 1 bis 3 getroffenen 
textlichen Festsetzungen und Hinwei s e n  w i r d  g e m ä ß  §  1 2  A b s .  3  B a u G B  d e r  V o r h a b e n- und E r-
schließungsplan (V+E-Plan) bestehend aus dem  
Anlageblatt 1: Animation vom Hansaring 
Anlageblatt 2: Lageplan mit Darstellung der Nutzungsverteilung im Erdgeschoss 
Anlageblatt 3: Schnitte 
Bestandteil des Bebauungsplans.

Beratungsverlauf (2)

21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (28)

  • Schillerstraße 94
  • Dortmunder Straße 2
  • Warendorfer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Hammer Straße
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Harkortstraße 30
  • Bernhard-Ernst-Straße
  • Hafenstraße
  • Lippstädter Straße
  • Nieberdingstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Schulstraße
  • Hafenweg 450D
  • Schiffahrter Damm
  • Albersloher Weg 33
  • Lütkenbecker Weg
  • Industrieweg
  • Schifffahrter Damm
  • Hansaplatz
  • Am Mittelhafen 42
  • Robert-Bosch-Straße
  • Alter Fischmarkt 12
  • Umgehungsstraße
  • Emdener Straße
  • Loddenheide
  • Hafenplatz
  • Werse

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0914/2013
Typ
Vorlagen
Datum
19.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37