AN/0214/2021
Kölner Rennverein 1897 e.V
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV5)
3952 Zeichen
Grüne Linke FDP Gut Klima Freunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 27.01.2021 AN/0214/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Kölner Rennverein 1897 e.V - Gem. Änderungsantrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima Freunden - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin die Bezirksvertretung beschließt und schlägt dem Finanzausschuss und dem Stadtrat bzw. Hauptausschuss vor, entsprechend zu beschließen: Die Bezirksvertretung stimmt der Auszahlung der finanziellen Mittel unter folgender Maßgabe zu: 1. Der Rennverein als Zuschussempfänger verwendet die Mittel mit einem Anteil nicht unter 10% auch zur Sicherung und Restaurierung der denkmalgeschützten Fußballtribüne des Weidenpescher Stadions (auch „VfL-99-Tribüne“, https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-63281-20130328-2 ), einer der ältesten, wenn nicht der ältesten erhaltenen Fußballtribüne Deutschlands. 2. Die im Jahr 2020 vom Rennverein von der Stadt Köln erhaltenen und nicht verwendeten Zuschussmittel aus demselben Haushaltstitel von 30.211,11 Euro werden in Gänze für die Sicherung und Restaurierung dieser Tribüne verwendet. 3. Der Rennverein gibt die Verwendung der Zuschussmittel „zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten“ dem Stadtrat zur Kenntnis. - 2 - Begründung: Auf dem Areal des Rennbahnvereins gibt es zwei separat eingetragene Denkmäler. Diese sind sowohl die VfL-99-Tribüne an der Rennbahnstraße, als auch die Gesamtanlage mit zwei Tribünen, den historischen Wohnhäusern, dem Casino, den Pavillons und schließ- lich der historischen Grünanlage, in die diese Bauten eingebettet sind. Die VfL-Tribüne ist Teil dieser Gesamtanlage, so dass im Fall der Nennung innerhalb der Vorlage „zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten“ auch die VfL-Tribüne gemeint sein muss. Die Pflege und Wartung der denkmalgeschützten Tribüne ist ohnehin eine Pflichtaufgabe für den Erbbaupächter (dem Kölner Rennverein von 1897 e. V.), der er sich nicht entziehen darf. Ein (im Jahr 2020 nicht einmal ausgenutzter) Zuschuss zu eben dem Zweck der Denkmal- pflege sollte erst Recht ein Anlass sein, hier seiner Pflicht nachzukommen und tätig zu wer- den. Eine Rettung durch Restaurierung der Tribüne kann mit 60.211,11 Euro zwar nicht erfolgen, andererseits ist damit mehr möglich als ein bloßes Abtrennen der Tribüne mit einem rot- weißen Band. In der Bevölkerung und in der Bezirksvertretung Nippes hat es wiederholt Initiativen gege- ben, die Stadiontribüne zu retten, unter anderem auch in Kombination mit der Nutzung des ehemaligen Fußballfeldes durch kulturelle Aktivitäten und Sportvereine (Fußball, Beachvol- leyball). Jedwede Initiative – auch im Sinne einer Notsicherung – zeigt, dass sich etwas Posi- tives bewegt und kann daher auch ein Ansporn dafür sein, dass eine Generalsanierung von der Öffentlichen Hand bezuschusst wird und dass Kultur- und/oder Sportinitiativen tragfähige (Co-)Finanzierungsmodelle zur einer Nutzung des Sportplatzes entwickeln. Der derzeitige Zustand ist jedenfalls unhaltbar und für alle, die nicht so hartgesotten sind wie wir, total abtörnend. Begründung für einen zu treffenden Dringlichkeitsentscheid: Die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 28. Januar fällt wegen der Pandemie aus. Gleichwohl entscheiden Finanzausschuss und Stadtrat/Hauptausschuss bis zum 4. Februar über die V orlage der Stadtverwaltung. Wenn es durch den Stadtrat nicht zu einer V erschiebung der Entscheidung kommen soll und damit die denkmalpflegerischen Arbeiten bald vorgenommen werden können, ist der Weg einer Dringlichkeitsentscheidung zu wählen. gez. Beckhaus gez. Frank gez. Urmetzer gez. Schlieper gez. Feuser
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0214/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV5 (Grüne)
- Datum
- 27.01.2021
- Erstellt
- 27.01.2021 15:31