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AN/0214/2021

Kölner Rennverein 1897 e.V

Gem. Änderungsantrag BV5 (Grüne) 27.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.01.2021

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV5)

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV5)

3952 Zeichen

Grüne 
Linke 
FDP 
Gut  
Klima Freunde 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 27.01.2021 
AN/0214/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Kölner Rennverein 1897 e.V 
- Gem. Änderungsantrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima Freunden - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin 
 
die Bezirksvertretung beschließt und schlägt dem Finanzausschuss und dem Stadtrat bzw. 
Hauptausschuss vor, entsprechend zu beschließen:  
 
Die Bezirksvertretung stimmt der Auszahlung der finanziellen Mittel unter folgender Maßgabe 
zu: 
 
1. Der Rennverein als Zuschussempfänger verwendet die Mittel mit einem Anteil nicht unter 
10% auch zur Sicherung und Restaurierung der denkmalgeschützten Fußballtribüne des 
Weidenpescher Stadions  (auch „VfL-99-Tribüne“, 
https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-63281-20130328-2 ), einer der ältesten, wenn 
nicht der ältesten erhaltenen Fußballtribüne Deutschlands. 
 
2. Die im Jahr 2020 vom Rennverein von der Stadt Köln erhaltenen und nicht verwendeten 
Zuschussmittel aus demselben Haushaltstitel von 30.211,11 Euro werden in Gänze für 
die Sicherung und Restaurierung dieser Tribüne verwendet. 
 
3. Der Rennverein gibt die Verwendung der Zuschussmittel „zum Erhalt und Instandsetzung 
der denkmalgeschützten Aufbauten“ dem Stadtrat zur Kenntnis.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Auf dem Areal des Rennbahnvereins gibt es zwei separat eingetragene Denkmäler. 
Diese sind sowohl die VfL-99-Tribüne an der Rennbahnstraße, als auch die Gesamtanlage 
mit zwei Tribünen, den historischen Wohnhäusern, dem Casino, den Pavillons und schließ-
lich der historischen Grünanlage, in die diese Bauten eingebettet sind. Die VfL-Tribüne ist 
Teil dieser Gesamtanlage, so dass im Fall der Nennung innerhalb der Vorlage „zum Erhalt 
und Instandsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten“ auch die VfL-Tribüne gemeint sein 
muss.   
 
Die Pflege und Wartung der denkmalgeschützten Tribüne ist ohnehin eine Pflichtaufgabe für 
den Erbbaupächter (dem Kölner Rennverein von 1897 e. V.), der er sich nicht entziehen darf. 
Ein (im Jahr 2020 nicht einmal ausgenutzter) Zuschuss zu eben dem Zweck der Denkmal-
pflege sollte erst Recht ein Anlass sein, hier seiner Pflicht nachzukommen und tätig zu wer-
den. 
 
Eine Rettung durch Restaurierung der Tribüne kann mit 60.211,11 Euro zwar nicht erfolgen, 
andererseits ist damit mehr möglich als ein bloßes Abtrennen der Tribüne mit einem rot-
weißen Band. 
 
In der Bevölkerung und in der Bezirksvertretung Nippes hat es wiederholt Initiativen gege-
ben, die Stadiontribüne zu retten, unter anderem auch in Kombination mit der Nutzung des 
ehemaligen Fußballfeldes durch kulturelle Aktivitäten und Sportvereine (Fußball, Beachvol-
leyball). Jedwede Initiative – auch im Sinne einer Notsicherung – zeigt, dass sich etwas Posi-
tives bewegt und kann daher auch ein Ansporn dafür sein, dass eine Generalsanierung von 
der Öffentlichen Hand bezuschusst wird und dass Kultur- und/oder Sportinitiativen tragfähige 
(Co-)Finanzierungsmodelle zur einer Nutzung des Sportplatzes entwickeln. 
 
Der derzeitige Zustand ist jedenfalls unhaltbar und für alle, die nicht so hartgesotten sind wie 
wir, total abtörnend. 
 
Begründung für einen zu treffenden Dringlichkeitsentscheid: 
Die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 28. Januar fällt wegen der Pandemie aus. 
Gleichwohl entscheiden Finanzausschuss und Stadtrat/Hauptausschuss bis zum 4. Februar 
über die V orlage der Stadtverwaltung. Wenn es durch den Stadtrat nicht zu einer V erschiebung 
der Entscheidung kommen soll und damit die denkmalpflegerischen Arbeiten bald 
vorgenommen werden können, ist der Weg einer Dringlichkeitsentscheidung zu wählen. 
 
 
 
gez. Beckhaus gez. Frank gez. Urmetzer gez. Schlieper gez. Feuser

Beratungsverlauf (1)

28.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0214/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag BV5 (Grüne)
Datum
27.01.2021
Erstellt
27.01.2021 15:31