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Betriebskostenerstattung KölnBäder GmbH - Unterstützung Vereinsschwimmen - Pol VN 2022

Beschlussvorlage Ausschuss 2583/2022 vom 29.08.2022

Stand: Am 27.10.2022 im Sportausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 2583/2022 Freigabedatum 29.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Betriebskostenerstattung KölnBäder GmbH - Unterstützung Vereinsschwimmen Politischer VN für das Haushaltjahr 2022 Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss erkennt den zusätzlichen Bedarf der KölnBäder GmbH im Rahmen der Be- triebskostenabrechnung zur Unterstützung des Vereinsschwimmens in Höhe von 160.000 Euro an und beschließt die Mittelfreigabe im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplans 0801- Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Sportausschuss 27.10.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 160.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Unterstützung des Vereinsschwimmens wurden im Rahmen der Betriebskostenerstattung an die KölnBäder GmbH Mittel in Höhe von 1.670.194 Euro in den Haushaltsplanentwurf 2022 im Teilergeb- nisplan 0801 „Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten“ eingebracht. Die KölnBäder GmbH teilte zwischenzeitlich jedoch einen um rund 160.000 Euro höheren Mittelbedarf aufgrund von Tarifanpas- sungen mit. Eine Ablehnung des Mehrbedarfs würde zu einer Reduzierung der Nutzungszeiten (Bahnstunden) für die Schwimmvereine führen. Finanzierung: Der Änderungsantrag AN/2094/2021 zum Haushaltsplan 2022 wurde durch den Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2021 beschlossen. Dieser sieht im Teilergebnisplan 0801 Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mittel in Höhe von 160.000 € zur „Unterstützung Vereinsschwimmen“ vor. Der Rat hat den Haushalts- plan 2022 insgesamt in seiner Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haus- haltsmäßigen Auswirkungen sind ein Teil dessen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vor- liegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen (Freigabe durch Fachausschuss). Die Mittel in Höhe von 160.000 € stehen im Teilergebnisplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teil- planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Jahr 2022 zur Verfügung.

Beratungsverlauf

  1. 27.10.2022

    Sportausschuss

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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