2010/0095
Haushaltssatzung 2010
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Stand nach Magistratsberatungen Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. I S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am ...............2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 391.872.660 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 464.971.730 EUR mit einem Fehlbedarf von -73.099.070 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 26.000 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.116.670 EUR mit einem Fehlbedarf von -2.090.670 EUR und einem Gesamtfehlbedarf von -75.189.740 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -70.084.070 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.524.610 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 22.760.510 EUR mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -9.235.900 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 12.009.550 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 10.533.470 EUR mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.476.080 EUR mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von -77.843.890 EUR festgesetzt. .../2 Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2010 § 1 §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaitsjahr2010 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf festgesetzt. Darin enthalten sind Sonderinvestitionskredite in Höhe von und Investitionstondsdarlehen (Schulbaupauschale) in Höhe von §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2010 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur recht· zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. §5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land· und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf §6 12.009.550 EUR 2.773.650 EUR 1.375.450 EUR 17.182.600 EUR 300.000.000 EUR 252 v.H. 370 v.H. 425 v.H. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am 2010 als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. §7 Zur Begrenzung des Defitzits im Ergebnishaushalt wird eine generelle Sperre der nicht durch Gesetz oder Vertrag verpflichteten Aufwendungen in Höhe von 20 vom Hundert festgesetzt. Die Stadtkämmerin / der Stadtkämmerer entscheidet in Ausnahmefällen über den gesperrten Anteil. §8 Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellen börse zuzuführen und bleiben zunächst 15 Monate unbe· setzt. Während dieser Frist ist der tatsächliche Bedarf zu überprüfen. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 13 HGIG fallen, ausgenommen. Es dürfen lediglich 25 vom Hundert der frei werdenden Stellen wiederbesetzt werden, der Rest ist zu streichen. Die Personaldezernentin / der Personal dezernent ent· scheidet im Einvernehmen mit der Organisationsdezernentin / dem Organisationsdezernenten über die Frei· gabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen zugelassen werden. Hierüber ist mit der Stadtkämmerin / dem Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen.
2010/0095
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Vorlage-Nr. 2010/0095 Haushaltssatzung 2010 Stand nach Magistrat Siehe Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0095
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.02.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00