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2010/0095

Haushaltssatzung 2010

Magistratsvorlage 23.02.2010

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2010/0095

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Stand nach Magistratsberatungen
Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 
(GVBl. I  S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am ...............2010 folgende Haushaltssatzung 
beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird 
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 391.872.660  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 464.971.730  EUR
mit einem Fehlbedarf von -73.099.070  EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 26.000  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.116.670  EUR
mit einem Fehlbedarf von -2.090.670  EUR
und einem Gesamtfehlbedarf von -75.189.740  EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit -70.084.070  EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.524.610  EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 22.760.510  EUR
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -9.235.900  EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 12.009.550  EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 10.533.470  EUR
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 1.476.080  EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von -77.843.890  EUR
festgesetzt.
.../2
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2010
§ 1

§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaitsjahr2010
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
Darin enthalten sind Sonderinvestitionskredite in Höhe von
und Investitionstondsdarlehen (Schulbaupauschale) in Höhe von
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2010
zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur recht·
zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf
festgesetzt.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land· und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
2. Gewerbesteuer auf
§6
12.009.550 EUR
2.773.650 EUR
1.375.450 EUR
17.182.600 EUR
300.000.000 EUR
252 v.H.
370 v.H.
425 v.H.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am 2010 als Teil des Haushaltsplanes
beschlossene Stellenplan.
§7
Zur Begrenzung des Defitzits im Ergebnishaushalt wird eine generelle Sperre der nicht durch Gesetz oder
Vertrag verpflichteten Aufwendungen in Höhe von 20 vom Hundert festgesetzt. Die Stadtkämmerin / der
Stadtkämmerer entscheidet in Ausnahmefällen über den gesperrten Anteil.
§8
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellen börse zuzuführen und bleiben zunächst 15 Monate unbe·
setzt. Während dieser Frist ist der tatsächliche Bedarf zu überprüfen. Von dieser Regelung sind die Stellen,
die unter
§ 13 HGIG fallen, ausgenommen. Es dürfen lediglich 25 vom Hundert der frei werdenden Stellen
wiederbesetzt werden, der Rest ist zu streichen. Die Personaldezernentin / der Personal dezernent ent·
scheidet im Einvernehmen mit der Organisationsdezernentin / dem Organisationsdezernenten über die Frei·
gabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen
zugelassen werden. Hierüber ist mit der Stadtkämmerin / dem Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen.

2010/0095

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Vorlage-Nr. 2010/0095  
 
 
Haushaltssatzung 2010 
 
Stand nach Magistrat 
 
 
Siehe Anlage

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0095
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.02.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00