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2211/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Beachvolleyballplatz für die Groov-Anlagen Porz-Zündorf, Aktenzeichen 08/25

Mitteilung BV 09.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2025, TOP 10.2.3

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

2849 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 08/25 25.06.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Beachvolleyballplatz für die Groov-Anlagen 
Porz-Zündorf“, Aktenzeichen 08/25 S 
Sehr geehrter Herr      , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.01.2025, auf das ich nun zurückkommen kann. 
Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt habe, waren vorerst 
Stellungnahmen bei den Fachdienststellen einzuholen. Nachfolgend übermittle ich 
Ihnen gerne das Prüfergebnis: 
Das Sportamt hat – gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, 
sowie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie - Ihr Anliegen geprüft und teilt Folgen-
des mit: „In Köln gibt es zahlreiche Beachvolleyball-Anlagen, die allerdings entweder 
durch Vereine oder private Unternehmen betreut werden. Der Zugang zu diesen Anla-
gen unterliegt somit einer Kontrolle, damit die Verkehrssicherungspflicht durch die Be-
treiber*innen vor Ort möglichst ohne größeren Aufwand sichergestellt werden kann. 
Diese Pflicht bei einer frei zugänglichen Beachvolleyball-Anlage im öffentlichen Raum 
zu übernehmen, würde einen erheblichen personellen Aufwand bedeuten, da der 
Sand regelmäßig und engmaschig auf Scherben oder sonstige Gegenstände kontrol-
liert werden müsste, um Verletzungen zu vermeiden und das Haftungsrisiko gering zu 
halten. Leider reichen die personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt Köln ak-
tuell nicht dafür aus, diese zusätzliche Aufgabe zu übernehmen.“  
Ich bedauere, Ihnen derzeit keine anderslautende Mitteilung machen zu können. Soll-
ten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das 
Sportamt, Frau      unter Telefonnummer: 0221/221-      oder per E-Mail: sport-
amt@stadt-koeln.de

Seite 2/2 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz zur 
Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver  
Amtsleiter

Mitteilung BV

889 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2211/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Beachvolleyballplatz für die Groov-
Anlagen Porz-Zündorf, Aktenzeichen 08/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1501 Zeichen

Von:  
Gesendet: Montag, 20. Januar 2025 16:45 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: gesuchte Plätze für Beachvolleyball, Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger 
 
Guten Tag,  
in den Groov-Anlagen Köln-Porz-Zündorf wäre der ideale Platz.  
   
Die Aufwertung des dortigen Bewegungsparcour wäre sinnvoll und wichtig für die Förderung 
der sportlichen Betätigung.  
Somit würde die Anlage noch attraktiver für junge Menschen an einer zentralen Stelle.  
Besonders im rechtsrheinlichen fehlt eine solche Anlage, da der Sport durch die Olympiade  
immer beliebter wird. (Im Sportpark Frechen sind zwei Anlage)  
   
Hinter dem Bewegungsparcour ist noch eine versiegelte Fläche, dort könnte sie entsiegelt 
werden  und ein Beachvolleyballplatz angelegt werden. (siehe Foto)  
Vielleicht mit einem kleinen Wall darum mit Sitzplätzen für Zuschauer.  
   
Als Zündorfer habe ich bisher in den letzten Jahrzehnte nur bei einem extrem Hochwasser 
gesehen, dass diese Fläche überflutet wurde.  
   
Mir ist bekannt, dass die Fläche im sogenannten Überschwemmungsgebiet liegt.  
Allerdings hätte der Bewegungsparcour, Spielplatz mit Piratenschiff, Kirmesplatz demzufolge 
auch nicht angelegt werden dürfen. Hier liegt scheinbar eine Ausnahmegenehmigung vor.  
   
Die Finanzlage der Stadt Köln ist mir bekannt, aber für die Gesundheit sollte noch etwas Geld 
übrig sein oder man sucht entsprechende Sponsoren.  
   
Freundliche Grüße

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
2211/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.07.2025
Erstellt
07.07.2025 09:37