2211/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Beachvolleyballplatz für die Groov-Anlagen Porz-Zündorf, Aktenzeichen 08/25
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 08/25 25.06.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Beachvolleyballplatz für die Groov-Anlagen Porz-Zündorf“, Aktenzeichen 08/25 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.01.2025, auf das ich nun zurückkommen kann. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt habe, waren vorerst Stellungnahmen bei den Fachdienststellen einzuholen. Nachfolgend übermittle ich Ihnen gerne das Prüfergebnis: Das Sportamt hat – gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, sowie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie - Ihr Anliegen geprüft und teilt Folgen- des mit: „In Köln gibt es zahlreiche Beachvolleyball-Anlagen, die allerdings entweder durch Vereine oder private Unternehmen betreut werden. Der Zugang zu diesen Anla- gen unterliegt somit einer Kontrolle, damit die Verkehrssicherungspflicht durch die Be- treiber*innen vor Ort möglichst ohne größeren Aufwand sichergestellt werden kann. Diese Pflicht bei einer frei zugänglichen Beachvolleyball-Anlage im öffentlichen Raum zu übernehmen, würde einen erheblichen personellen Aufwand bedeuten, da der Sand regelmäßig und engmaschig auf Scherben oder sonstige Gegenstände kontrol- liert werden müsste, um Verletzungen zu vermeiden und das Haftungsrisiko gering zu halten. Leider reichen die personellen und finanziellen Kapazitäten der Stadt Köln ak- tuell nicht dafür aus, diese zusätzliche Aufgabe zu übernehmen.“ Ich bedauere, Ihnen derzeit keine anderslautende Mitteilung machen zu können. Soll- ten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Sportamt, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: sport- amt@stadt-koeln.de Seite 2/2 Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2211/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Beachvolleyballplatz für die Groov- Anlagen Porz-Zündorf, Aktenzeichen 08/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Montag, 20. Januar 2025 16:45 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: gesuchte Plätze für Beachvolleyball, Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger Guten Tag, in den Groov-Anlagen Köln-Porz-Zündorf wäre der ideale Platz. Die Aufwertung des dortigen Bewegungsparcour wäre sinnvoll und wichtig für die Förderung der sportlichen Betätigung. Somit würde die Anlage noch attraktiver für junge Menschen an einer zentralen Stelle. Besonders im rechtsrheinlichen fehlt eine solche Anlage, da der Sport durch die Olympiade immer beliebter wird. (Im Sportpark Frechen sind zwei Anlage) Hinter dem Bewegungsparcour ist noch eine versiegelte Fläche, dort könnte sie entsiegelt werden und ein Beachvolleyballplatz angelegt werden. (siehe Foto) Vielleicht mit einem kleinen Wall darum mit Sitzplätzen für Zuschauer. Als Zündorfer habe ich bisher in den letzten Jahrzehnte nur bei einem extrem Hochwasser gesehen, dass diese Fläche überflutet wurde. Mir ist bekannt, dass die Fläche im sogenannten Überschwemmungsgebiet liegt. Allerdings hätte der Bewegungsparcour, Spielplatz mit Piratenschiff, Kirmesplatz demzufolge auch nicht angelegt werden dürfen. Hier liegt scheinbar eine Ausnahmegenehmigung vor. Die Finanzlage der Stadt Köln ist mir bekannt, aber für die Gesundheit sollte noch etwas Geld übrig sein oder man sucht entsprechende Sponsoren. Freundliche Grüße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 2211/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 09.07.2025
- Erstellt
- 07.07.2025 09:37