1691/2023
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2117 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
1691/2023
Stand: 23.05.2024
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Heidestraße, östlich
der Schützenstraße, westlich der Wohnbebauung des Bieselwegs (Hausnummer 1-11)
sowie südlich der GGS Heideschule für die Grundstücke mit der Gemarkung Wahn,
Flur 10, Flurstücke 331, 337, 373 (teilweise), 845 und 846 (gem. Anlage 1: Geltungs-
bereich), Arbeitstitel: Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide einzuleiten mit dem Ziel,
ein Sondergebiet für die Errichtung von großflächigen Einzelhandel in Kombination mit
Wohnungsbau und einer Pflegeeinrichtung festzusetzen;
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Änderungen
zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Hinweis:
Die Bezirksvertretung Porz hat am 31.08.2023 ungeändert zugestimmt.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans wurde am 18.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom
16.11. bis 01.12.2023.
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Da der Beschluss umgesetzt ist, erfolgt kein nächster Sachstandsbericht. Da das in Rede ste-
henden Bebauungsplanverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen wurde, werden zu gege-
bener Zeit weitere Vorlagen zu diesem Verfahren eingebracht (Vorgabenbeschluss, Mitteilung
über die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes, Satzungsbeschluss).
Beschlussvorlage Ausschuss
7321 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 1691/2023 Freigabedatum 24.07.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Heidestraße, östlich der Schützenstraße, westlich der Wohnbebauung des Bieselwegs (Hausnummer 1-11) sowie südlich der GGS Heideschule für die Grundstücke mit der Gemarkung Wahn, Flur 10, Flurstücke 331, 337, 373 (teilweise), 845 und 846 (gem. Anlage 1: Geltungs- bereich), Arbeitstitel: Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide einzuleiten mit dem Ziel, ein Sondergebiet für die Errichtung von großflächigen Einzelhandel in Kombination mit Wohnungsbau und einer Pflegeeinrichtung festzusetzen; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Änderungen zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Aldi Süd Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG hat einen Antrag auf Einleitung eines Ver- fahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 Bau- gesetzbuch (BauGB) gestellt. Geplant ist am Standort in Porz-Wahnheide nördlich der Heidestraße (Geltungsbereich gem. Anlange 1) auf dem rund 1,8 ha großen Areal verschiedene Nutzungen zu etablieren und in Form eines Sondergebietes festzusetzen. Am Standort sollen in Zukunft Einzelhandelsnutzun- gen in Kombination mit Wohnnutzungen und einer Pflegeeinrichtung errichtet werden. Derzeit ist das Plangebiet im Bestand nahezu vollkommen versiegelt. Ausnahme bildet ein kleiner Teilbereich (ca. 2.800 qm) im rückwärtigen Bereich, welcher derzeit durch Baumbe- stand geprägt wird. Am Standort existieren bereits ein Rewe- und ein Aldi-Markt und werden ergänzt durch weitere gewerbliche Nutzungen. Der Großteil des Plangebiets befindet sich im zentralen Versorgungsbereich des Stadtteilzentrums „Wahnheide, Heidestraße“ nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln. Großflächige Parkierungsanlagen ohne nennenswerte Baumbestände oder Begrünungselemente sind derzeit vor den Einzelhandels- nutzungen angeordnet und prägen die aktuelle, unbefriedigende stadträumliche Situation. Der Stadtraum ist zerfasert, baulich nicht gefasst und wirkt wenig einladend, sodass eine ganzheit- liche Betrachtung und Entwicklung des Standortes wünschenswert erscheint. Die neuen Pla- nungsabsichten für den Standort sehen folgende Nutzungen vor: - Vollsortimenter mit ca. 2.300 qm Verkaufsfläche - Discounter mit ca. 1.400 qm Verkaufsfläche - Drogeriemarkt mit ca. 800 qm Verkaufsfläche - Pflegeeinrichtung mit ca. 80 stationären Plätzen - Wohnungsbau mit ca. 80 Wohneinheiten Die Haupterschließung des Plangebietes muss über die Heidestraße erfolgen. Die Möglichkeit einer zweiten Zufahrt über die Schützenstraße im westlichen Bereich des Plangebietes soll im weiteren Verfahren untersucht werden. Aktuell weist die Straße keinen ausreichenden Aus- bauzustand auf. Weitere Restriktionen ergeben sich unter anderem durch einen entlang der südlichen Plangebietsgrenze verlaufenden Kanal, welcher nicht überbaut werden darf, sowie die Lage in räumlicher Nähe zur Autobahn A 59. Entsprechend ist mit Lärmimmissionen zu rechnen, die im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht werden müssen. Das in Anlage 3 beigefügte Strukturkonzept gibt einen ersten groben Überblick über die geplanten Nutzungen sowie vorhandenen Rahmenbedingungen und Restriktionen. Für die Konkretisierung der Planung des Vorhabens beabsichtigt die Vorhabenträgerin ein Qualifizierungsverfahren unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und der Be- zirksvertretung Porz in enger Abstimmung mit der Stadt Köln durchzuführen. Verschiedene Planungsteams werden sich mit dem Plangebiet auseinandersetzen und Entwürfe erarbeiten. Der Siegerentwurf, welcher durch die Jury unter Teilnahme von Fachpreisrichtern, Vertretern der Politik sowie Vertretern der Verwaltung und des Vorhabenträgers gekürt wird, soll an- schließend die Grundlage für den Bebauungsplan bilden. Die Ergebnisse der frühzeitigen Be- teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung fließen in die Aufgabenstellung zum Qualifizierungsverfahren ein. 3 Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Mischgebiet dargestellt. Inwieweit eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich wird, muss im weiteren Verfahren geprüft werden. Aktuell existiert kein Bebauungsplan für den Standort. Planungsrechtliche Grundlage für die Beurteilung von baulichen Vorhaben ist aktuell der sogenannte § 34 BauGB. Aufgrund der Größe des Vorhabens und der oben beschriebenen Nutzungsabsichten ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im Vollverfahren zwingend notwendig. Für das vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprü- fung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB erforderlich, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. Derzeit zeichnet sich u.a. eine Betroffenheit folgender Um- weltbelange ab, die im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht werden müssen: Arten- schutzrechtliche Prüfung, Lärmgutachten, Eingriff-Ausgleich, Bodengutachten, Klimagutachten & Energiekonzept, Versickerungs- & Starkregenkonzept, Verkehrsgutachten und Mobilitäts- konzept, Einzelhandelsgutachten. Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntma- chung vom 05.05.2022 Anwendung. Die Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin zum Kooperativen Baulandmodell mit Datum 05.06.2023 liegt vor. Nach den Vorgaben des Koop- BLM sind mindestens 30 % der neu geschaffenen Geschossfläche Wohnen als öffentlich ge- förderter Wohnungsbau zu errichten. Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentli- chen Spielplatzflächen und öffentlich zugänglichen Grünflächen soll nach den Maßgaben des KoopBLM innerhalb des Plangebiets hergestellt werden. Die Klimaleitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln werden durch die Zustimmung vom 05.06.2023 ebenfalls angewendet. Die Einhaltung der Anforderungen ist positiv für den Klima- schutz zu bewerten. Die Auswirkungen durch die Planung auf den Klimaschutz müssen im weiteren Verfahren untersucht werden. Da es sich im Bestand um ein nahezu vollversiegeltes Areal handelt, besteht die Möglichkeit mit Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen Effekte zu erzielen, die eine positive Bilanz im Vergleich zur Bestandssituation erhoffen lassen. Anlagen Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Anlage 2: Erläuterungsbericht Anlage 3: Strukturkonzept
Anlage 3: Strukturkonzept
112 Zeichen
Anlage 3 N Stadtplanungsamt Strukturskizze zum Planungsvorhaben Heidestraße in Köln - Porz - Wahnheide LÄRM A59
Anlage 1: Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Heidestraßein Köln - Porz - Wahnheide 010050200300 Meter
Anlage 2: Erläuterungsbericht
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1
A N L A G E 2
Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept
vorhabenbezogener Bebauungsplan
Arbeitstitel: Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide
1. Anlass und Ziel der Planung
Das Plangebiet wird bereits seit langem als Einzelhandels- und Gewerbestandort genutzt.
Durch die Heidestraße erschlossen bestehen derzeit ein Lebensmittel-Vollsortimenter und
ein Discounter, beide bereits heute großflächig, sowie gewerbliche Zwischennutzungen.
Ziel der Planung ist es, den bewährten Einzelhandelsstandort im Siedlungszentrum von
Wahnheide durch Neustrukturierung der Lebensmittelmärkte und der verkehrlichen
Anbindung aufzuwerten. Die beiden Anbieter planen am Standort zeitgemäße Märkte zu
bauen sowohl in Hinblick auf die Verkaufsflächengrößen und Sortimente als auch auf
energetische Standards. Der Reifenhandel wird aufgegeben.
Für das derzeit gewerblich genutzte Areal wurde vom Vorhabenträger eine
Machbarkeitsstudie entwickelt. Die Machbarkeitsstudie umfasst die Errichtung von
Einzelhandelsmärkten in Verbindung mit Wohnungsbau in den oberen Geschossen. Der
Schwerpunkt der Wohnbebauung soll auf sozialem Wohnungsbau mit bezahlbaren
Mietwohnungen liegen. Darüber hinaus ist eine Sozial- oder Pflegeimmobilie (z.B.
Pflegeeinrichtung) geplant. Die Machbarkeitsstudie dient als Grundlage für die frühzeitige
Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange. Im weiteren
Bebauungsplanverfahren wird ein Qualifizierungsverfahren ausgelobt. Die derzeit
vorgeschlagene und in vielen Bereichen noch unausgewogene städtebauliche Konzeption
wird sich massiv verändern. Zum jetzigen noch frühen Verfahrenszeitpunkt sollen jedoch
zunächst die relevanten Restriktionen und Herausforderungen, die mit der Planung und
dem Plangebiet einhergehen, gesammelt werden.
Geplant ist, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten mit dem Ziel, auf dem Grundstück "Heidestraße" eine
großflächige Einzelhandelsnutzung in Verbindung mit Wohnbebauung in den oberen
Vollgeschossen festzusetzen. Aldi Süd Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG hat einen
Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt.
Aldi Süd Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG ist bereit und in der Lage, die Durchführung
der anstehenden Maßnahmen vollständig zu betreiben und die Planungs- und
Erschließungskosten hierfür nach den Regelungen eines noch abzuschließenden
Durchführungsvertrages zu übernehmen. Die Planung erstreckt sich zum Teil auf städtische
Grundstücke, die bis zum Satzungsbeschluss durch die Vorhabenträgerin aufgekauft
werden. Die Verfügbarkeit der Grundstücke durch die Vorhabenträgerin muss bis zum
Inkrafttreten des Bebauungsplanes sichergestellt sein.
2. Verfahren
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie wurde zunächst die frühzeitige Beteiligung der
internen Dienststellen und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
durchgeführt. Hierauf aufbauend wird eine Beschlussvorlage (Einleitungsbeschluss zum
Bebauungsplanverfahren) in die politischen Gremien eingebracht. Die Ergebnisse aus der politischen
Beschlussfassung sowie der durchzuführenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide Begründung
2
1 BauGB finden Eingang in die Wettbewerbsauslobung zum Qualifizierungsverfahren.
Hierdurch soll einerseits sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in
die bauliche Entwicklung in Köln-Porz-Wahnheide eingebunden sind und andererseits, dass
durch die Mehrfachbeauftragung eine Qualitätssicherung stattfindet.
D
ie Planung fällt unter das Kooperative Baulandmodell als auch unter die Klimaleitlinien
der Stadt Köln, zu dessen Anwendung sich der Vorhabenträger verpflichtet.
3. Erläuterungen zum Plangebiet
3.
1 Abgrenzung des Plangebiets
Da
s Plangebiet liegt im Stadtteil Porz-Wahnheide im Südosten von Köln und gehört zum
Stadtbezirk Porz. Das Plangebiet umfasst die durch Einzelhandel genutzten Flächen nördlich
der Heidestraße. Das Plangebiet wird begrenzt im Osten durch die Flächen der bestehenden
Feuerwehr, im Norden durch Baumbestand geprägte Grünflächen und im Westen durch einen
öffentlichen Fuß- und Radweg. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 1,8 ha. Eine genaue
Abgrenzung ist der Planzeichnung bzw. der Anlage 1 (Geltungsbereich des
Bebauungsplans) zu entnehmen.
3.
2 Bestandssituation
Da
s Plangebiet wird bereits überwiegend durch großflächige Einzelhandelsbetriebe
(Vollsortimenter und Discounter) gewerblich genutzt. Im westlichen Teil des Plangebietes finden
sich gewerbliche Zwischennutzungen. Alle Betriebe werden durch die angrenzende
Heidestraße erschlossen.
3.
3 Erschließung
D
er Standort ist gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Das
Plangebiet liegt unmittelbar an der Anschlussstelle Porz-Wahn der Autobahn A 59. Über die
Heidestraße besteht eine schnelle Anbindung an die angrenzenden Porzer Ortsteile (z.B.
Libur, Elsdorf, Zündorf).
Da
s Plangebiet ist über die Haltestelle „Guntherstraße“ der Buslinie 160, die unmittelbar
am Plangebiet liegt, an das Busnetz angeschlossen. Die Bahnhaltestelle der Deutschen
Bahn "Porz-Wahn" mit einem Anschluss an die S- und Regionalbahn befindet sich in einer
circa 1 km Entfernung. Die nächstgelegene Bahnhaltestelle "Porz-Markt" liegt in circa 3,5
km Entfernung zum Plangebiet.
D
as geplante Baugebiet wird durch die öffentliche Erschließungsstraße Heidestraße im
Süden erschlossen. Im Plangebiet sind derzeit ausreichend Stellplätze für die
bestehenden Einzelhandelsnutzungen vorhanden.
4. Planungsvorgaben
4.
1 Regionalplan
Im R
egionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist der
Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Allgemeiner Siedlungsbereich-ASB“ dargestellt.
Nördlich an den Geltungsbereich angrenzend wird „Waldbereiche“ mit der Überlagerung
„Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dargestellt. Die regionalplanerischen
Belange sind berücksichtigt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide Begründung
3
4.2 Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für das Plangebiet keine Darstellungen.
4.3 Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als Mischgebiet dargestellt. Da
der Bebauungsplan die Errichtung von großflächigem Einzelhandel vorsieht, für den ein
Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO erforderlich wird, muss im weiteren Verfahren geprüft
werden inwieweit eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig ist.
4.4 Bebauungsplan
Für das Plangebiet existiert kein Bebauungsplan. Die bebauten Bereiche des Plangebietes sind
gemäß § 34 BauGB planungsrechtlich als Innenbereich zu beurteilen.
4.5 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM)
Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am
17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im
Amtsblatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt.
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte
Wohnungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines
Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel
Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze, etc.) zu beteiligen. Mit Ratsbeschluss vom
04.04.2017 wurde das Modell weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist
mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 in Kraft getreten.
Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung
Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung
von Baurecht für Wohnzwecke zum Ziel haben.
Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind unter anderem 30 % der neu
entstehenden Geschossfläche Wohnen als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, ein
ausreichender Anteil an begrünten Freiraum herzustellen sowie ein Qualifizierungsverfahren
durchzuführen.
Die Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin zum KoopBLM liegt mit Unterschrift vom
05.06.2023 vor. Darin stimmt sie auch der Anwendung der Klimaschutzleitlinien zu.
5. Städtebauliches Konzept
Das Plangebiet soll zum größten Teil der Unterbringung von Einzelhandelsnutzungen
(nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente) dienen. In den oberen drei
Vollgeschossen (plus Staffelgeschoss) ist die Errichtung von Wohnbebauung vorgesehen.
Das städtebauliche Konzept wurde zunächst nur als eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die
als Grundlage für das weitere Verfahren beziehungsweise zur Durchführung eines
Wettbewerbes oder einer Mehrfachbeauftragung dienen soll.
Die Planung sieht eine qualitative hochwertige Neuordnung der vorhandenen
Einzelhandelsflächen (Vollsortimenter/ Discounter) vor. Die bestehenden Betreiber
errichten innerhalb des Plangebietes neue Gebäude. Das Einzelhandelsangebot soll um
einen Drogeriemarkt ergänzt werden.
Folgende Verkaufsflächengrößen sind für die Einzelhandelsmärkte geplant:
Vollsortimenter: 2.300 qm
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide Begründung
4
Discounter: 1.400 qm
Drogeriemarkt: 800 qm
Oberhalb der Einzelhandelsflächen ist eine stationäre Pflegeeinrichtung mit 80 Plätzen
sowie ca. 80 Mietwohnungen geplant, davon 50 geförderte Mietwohnungen -unmittelbare
Belegung- der Einkommensgruppe A. Eine Teilfläche des nördlich gelegenen, unbebauten
Grundstücks der Stadt Köln würde für die Maßnahme zusätzlich benötigt. Bezüglich der
Pflegeeinrichtung wurden bereits erste positive Gespräche mit dem Amt für Soziales und
Senioren sowie der Sozial-Betrieb-Köln gemeinnützige GmbH geführt.
Die Erschließung erfolgt wie im Bestand über eine gemeinsame Anbindung an die
Heidestraße. Die erforderlichen Stellplätze werden auf den Grundstücksflächen in Form
eines gemeinsamen Parkplatzes für die gewerblichen und Wohnnutzungen nachgewiesen.
Zusätzlich sieht die derzeitige Konzeption eine Ein- und Ausfahrt für die Pflegeeinrichtung
über die westlich des Plangebietes verlaufende Schützenstraße vor. Hier gilt es im weiteren
Verfahren zu klären, ob und inwieweit die Schützenstraße in Zukunft als Zufahrt und
Andienung des Grundstücks genutzt werden kann.
6. Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
6.1 Vorhaben - und Erschließungsplan
Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) gemäß § 12 BauGB aufgestellt
werden. Im Durchführungsvertrag zum VBP sollen Regelungen zur Umsetzung des
Vorhabens (z.B. Realisierungszeitraum, Gestaltung der Gebäude, Begrünungen, Eingriff
und Ausgleich) geregelt werden.
6.2 Art und Maß der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung sollen Sondergebiete (SO) mit der Zweckbestimmung
Großflächiger Einzelhandel in Verbindung mit Wohnen festgesetzt werden. Zur Art der
baulichen Nutzung gehört ebenfalls die Festsetzung maximal zulässiger Verkaufsflächen der
einzelnen Einzelhandelsbetriebe.
6.3 Erschließung
Die (Haupt-) Erschließung des Plangebietes für den MIV erfolgt wie bisher über eine
Anbindung an die Heidestraße. Die erforderlichen Stellplätze werden auf den
Grundstücksflächen in Form eines gemeinsamen Parkplatzes für die gewerblichen und
Wohnnutzungen nachgewiesen. Neben Pkw-Stellplätzen werden auch Fahrrad- und
Lastenfahrradabstellplätze in erforderlicher Anzahl zur Verfügung gestellt, teilweise auch
mit E-Lade-Stationen. Angedacht ist auch eine Mobilitätsstation in Kooperation mit der KVB
und Cambio, um im Plangebiet Bike- und CarSharing-Angebote bereitstellen zu können.
6.4 Grünfestsetzungen
Angestrebt ist die Anlage von Gründächern auf den Gebäuderiegeln und auf den
Einzelhandelsmärkten. Eine Begrünung der Stellplatzanlage und weitere
Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet werden im weiteren Verfahren festgelegt.
6.5 Ver- und Entsorgung, technische und soziale Infrastruktur
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwasser und Strom ist
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide Begründung
5
über die vorhandenen Anlagen in den umliegenden Straßen gesichert. Im südlichen
Bereich des Plangebietes liegt ein Regenwasserkanal der StEB, der in den Rhein
entwässert. Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet, das
Empfehlungen für die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, auch im
Starkregenfall, geben wird.
6.6 Einzelhandel
Der bereits bestehende Einzelhandelsstandort an der Heidestraße liegt gemäß den
Darstellungen des „Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020“ (beschlossen
Februar 2023) im Stadtteilzentrum (STZ) Wahnheide/ Heidestraße. Der nördliche
untergeordnete Teil des Plangebietes (städtische Grundstücke, ca. 4.500 qm) liegt nicht
mehr innerhalb des Stadtteilzentrums und damit teilweise außerhalb des zentralen
Versorgungsbereichs. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum VBP soll eine
Verträglichkeitsuntersuchung erarbeitet werden, um die Verträglichkeit der geplanten
Verkaufsflächenvergrößerungen mit den umliegenden zentralen Versorgungsbereichen
nachzuweisen.
7. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange
Für das Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2
Absatz 4 BauGB erforderlich, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a
BauGB dargestellt. Vorbehaltlich des Scopings zeichnet sich für folgende Umweltbelange
eine Betroffenheit ab:
7.1 Artenschutz
Das Plangebiet ist überwiegend baulich genutzt. Aufgrund der bestehenden Bebauung ist
eine Artenschutzprüfung (ASP I) durchzuführen.
7.2 Lärmschutz
Das Plangebiet liegt im unmittelbaren im Einwirkungsbereich der Autobahn A 59 im Westen
und im Einwirkungsbereich des Flughafens Köln-Bonn (Lärmschutzzone C). Durch die
Stellung der Gebäude erfolgt eine Lärmabschirmung gegenüber der Wohnbebauung am
Bieselweg (nordöstlich des Plangebietes), sodass sich die Einwirkungen aus dem
Verkehrslärm für die bestehende Wohnbebauung durch die Planung eher reduzieren
werden.
In einem noch zu erarbeitenden Schallgutachten werden die Einwirkungen auf das Plangebiet
sowie die Auswirkungen der Planung auf die umgebenden schutzbedürftigen Nutzungen
untersucht und bewertet sowie entsprechende Festsetzungen zum Lärmschutz erarbeitet.
7.3 Natur und Landschaft, Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung
Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden im weiteren Verfahren
ermittelt; eine Bilanzierung der Eingriffe und entsprechende Ausgleichmaßnahmen werden
im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags abgestimmt.
7.4 Bodenschutz
Im weiteren Verfahren wird zu prüfen sein, ob durch die Vornutzungen (Reifenhandel)
Bodenverunreinigungen zu besorgen sind.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide Begründung
6
7.5 Klimaschutz / Energieeffizienz
Die Klimaleitlinien der Stadt Köln werden angewandt. Im weiteren Verfahren wird geprüft,
welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken
oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen.
7.6 Entwässerung/Grundwasser/Versickerung
Im Rahmen eines zu erarbeitenden Entwässerungskonzeptes wird die Ableitung des
Schmutz- und Niederschlagswassers, auch im Starkregenfall geprüft und Rückhalte-
und/oder Versickerungsmaßnahmen abgestimmt.
7.7 Belichtung / Besonnung / Verschattung
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen und der Nachweis zu erbringen, dass u.a. die
unmittelbar angrenzende Wohnbebauung entlang des Bieselwegs durch die beabsichtigte
Planung keine übermäßige Verschattung erfährt.
8. Planverwirklichung
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Vorhaben- und
Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich
der Vorhabenträger gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, das im VEP festgelegte
Vorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten
Frist durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen.
9. Städtebauliche Kenndaten
Grobübersicht der städtebaulichen Kenndaten:
Grundstücksgröße: 1,9 ha
Wohnungen: 80 Mietwohnungen (davon ca. 50 geförderter Wohnungsbau)
80 Plätze Pflege- und Gesundheitseinrichtung
Vollsortimenter: 2.300 qm VKF
Discounter: 1.400 qm VKF
Drogeriemarkt: 800 qm VKF
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Heidestraße
- Guntherstraße
- Schützenstraße
- Bieselweg
- Elsdorf
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1691/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.07.2023
- Erstellt
- 17.05.2023 16:00