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1691/2023

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 24.07.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 31.08.2023, TOP 7.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3: Strukturkonzept

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Anlage 1: Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 2: Erläuterungsbericht

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2117 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1691/2023
Stand: 23.05.2024 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Heidestraße, östlich 
der Schützenstraße, westlich der Wohnbebauung des Bieselwegs (Hausnummer 1-11) 
sowie südlich der GGS Heideschule für die Grundstücke mit der Gemarkung Wahn, 
Flur 10, Flurstücke 331, 337, 373 (teilweise), 845 und 846 (gem. Anlage 1: Geltungs-
bereich), Arbeitstitel: Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide einzuleiten mit dem Ziel, 
ein Sondergebiet für die Errichtung von großflächigen Einzelhandel in Kombination mit 
Wohnungsbau und einer Pflegeeinrichtung festzusetzen; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Änderungen 
zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Hinweis:  
 
Die Bezirksvertretung Porz hat am 31.08.2023 ungeändert zugestimmt. 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans wurde am 18.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgemacht. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom 
16.11. bis 01.12.2023.

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Da der Beschluss umgesetzt ist, erfolgt kein nächster Sachstandsbericht. Da das in Rede ste-
henden Bebauungsplanverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen wurde, werden zu gege-
bener Zeit weitere Vorlagen zu diesem Verfahren eingebracht (Vorgabenbeschluss, Mitteilung 
über die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes, Satzungsbeschluss).

Beschlussvorlage Ausschuss

7321 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 1691/2023 
Freigabedatum 
24.07.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Heidestraße, östlich 
der Schützenstraße, westlich der Wohnbebauung des Bieselwegs (Hausnummer 1-11) 
sowie südlich der GGS Heideschule für die Grundstücke mit der Gemarkung Wahn, 
Flur 10, Flurstücke 331, 337, 373 (teilweise), 845 und 846 (gem. Anlage 1: Geltungs-
bereich), Arbeitstitel: Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide einzuleiten mit dem Ziel, 
ein Sondergebiet für die Errichtung von großflächigen Einzelhandel in Kombination mit 
Wohnungsbau und einer Pflegeeinrichtung festzusetzen; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Änderungen 
zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Aldi Süd Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG hat einen Antrag auf Einleitung eines Ver-
fahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) gestellt. 
 
Geplant ist am Standort in Porz-Wahnheide nördlich der Heidestraße (Geltungsbereich gem. 
Anlange 1) auf dem rund 1,8 ha großen Areal verschiedene Nutzungen zu etablieren und in 
Form eines Sondergebietes festzusetzen. Am Standort sollen in Zukunft Einzelhandelsnutzun-
gen in Kombination mit Wohnnutzungen und einer Pflegeeinrichtung errichtet werden.  
 
Derzeit ist das Plangebiet im Bestand nahezu vollkommen versiegelt. Ausnahme bildet ein 
kleiner Teilbereich (ca. 2.800 qm) im rückwärtigen Bereich, welcher derzeit durch Baumbe-
stand geprägt wird. Am Standort existieren bereits ein Rewe- und ein Aldi-Markt und werden 
ergänzt durch weitere gewerbliche Nutzungen. Der Großteil des Plangebiets befindet sich im 
zentralen Versorgungsbereich des Stadtteilzentrums „Wahnheide, Heidestraße“ nach dem 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln. Großflächige Parkierungsanlagen ohne 
nennenswerte Baumbestände oder Begrünungselemente sind derzeit vor den Einzelhandels-
nutzungen angeordnet und prägen die aktuelle, unbefriedigende stadträumliche Situation. Der 
Stadtraum ist zerfasert, baulich nicht gefasst und wirkt wenig einladend, sodass eine ganzheit-
liche Betrachtung und Entwicklung des Standortes wünschenswert erscheint. Die neuen Pla-
nungsabsichten für den Standort sehen folgende Nutzungen vor: 
- Vollsortimenter mit ca. 2.300 qm Verkaufsfläche 
- Discounter mit ca. 1.400 qm Verkaufsfläche 
- Drogeriemarkt mit ca. 800 qm Verkaufsfläche 
- Pflegeeinrichtung mit ca. 80 stationären Plätzen 
- Wohnungsbau mit ca. 80 Wohneinheiten  
 
Die Haupterschließung des Plangebietes muss über die Heidestraße erfolgen. Die Möglichkeit 
einer zweiten Zufahrt über die Schützenstraße im westlichen Bereich des Plangebietes soll im 
weiteren Verfahren untersucht werden. Aktuell weist die Straße keinen ausreichenden Aus-
bauzustand auf. Weitere Restriktionen ergeben sich unter anderem durch einen entlang der 
südlichen Plangebietsgrenze verlaufenden Kanal, welcher nicht überbaut werden darf, sowie 
die Lage in räumlicher Nähe zur Autobahn A 59. Entsprechend ist mit Lärmimmissionen zu 
rechnen, die im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht werden müssen. Das in Anlage 3 
beigefügte Strukturkonzept gibt einen ersten groben Überblick über die geplanten Nutzungen 
sowie vorhandenen Rahmenbedingungen und Restriktionen. 
Für die Konkretisierung der Planung des Vorhabens beabsichtigt die Vorhabenträgerin ein 
Qualifizierungsverfahren unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und der Be-
zirksvertretung Porz in enger Abstimmung mit der Stadt Köln durchzuführen. Verschiedene 
Planungsteams werden sich mit dem Plangebiet auseinandersetzen und Entwürfe erarbeiten. 
Der Siegerentwurf, welcher durch die Jury unter Teilnahme von Fachpreisrichtern, Vertretern 
der Politik sowie Vertretern der Verwaltung und des Vorhabenträgers gekürt wird, soll an-
schließend die Grundlage für den Bebauungsplan bilden. Die Ergebnisse der frühzeitigen Be-
teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung fließen in die Aufgabenstellung zum Qualifizierungsverfahren ein.

3 
 
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Mischgebiet dargestellt. Inwieweit eine 
Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich wird, muss im weiteren Verfahren geprüft 
werden. Aktuell existiert kein Bebauungsplan für den Standort. Planungsrechtliche Grundlage 
für die Beurteilung von baulichen Vorhaben ist aktuell der sogenannte § 34 BauGB. Aufgrund 
der Größe des Vorhabens und der oben beschriebenen Nutzungsabsichten ist die Aufstellung 
eines Bebauungsplans im Vollverfahren zwingend notwendig.  
 
Für das vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprü-
fung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB erforderlich, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht 
gemäß § 2a BauGB dargestellt. Derzeit zeichnet sich u.a. eine Betroffenheit folgender Um-
weltbelange ab, die im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht werden müssen: Arten-
schutzrechtliche Prüfung, Lärmgutachten, Eingriff-Ausgleich, Bodengutachten, Klimagutachten 
& Energiekonzept, Versickerungs-  & Starkregenkonzept, Verkehrsgutachten und Mobilitäts-
konzept, Einzelhandelsgutachten.  
 
Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntma-
chung vom 05.05.2022 Anwendung. Die Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin zum 
Kooperativen Baulandmodell mit Datum 05.06.2023 liegt vor. Nach den Vorgaben des Koop-
BLM sind mindestens 30 % der neu geschaffenen Geschossfläche Wohnen als öffentlich ge-
förderter Wohnungsbau zu errichten. Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentli-
chen Spielplatzflächen und öffentlich zugänglichen Grünflächen soll nach den Maßgaben des 
KoopBLM innerhalb des Plangebiets hergestellt werden. 
 
Die Klimaleitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln werden durch die Zustimmung vom 
05.06.2023 ebenfalls angewendet. Die Einhaltung der Anforderungen ist positiv für den Klima-
schutz zu bewerten. Die Auswirkungen durch die Planung auf den Klimaschutz müssen im 
weiteren Verfahren untersucht werden. Da es sich im Bestand um ein nahezu vollversiegeltes 
Areal handelt, besteht die Möglichkeit mit Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen Effekte 
zu erzielen, die eine positive Bilanz im Vergleich zur Bestandssituation erhoffen lassen.  
 
Anlagen 
Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Anlage 2: Erläuterungsbericht 
Anlage 3: Strukturkonzept

Anlage 3: Strukturkonzept

112 Zeichen

Anlage 3
N
Stadtplanungsamt
Strukturskizze zum Planungsvorhaben
 Heidestraße
in Köln - Porz - Wahnheide
LÄRM A59

Anlage 1: Geltungsbereich

369 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Heidestraßein Köln - Porz - Wahnheide
010050200300 Meter

Anlage 2: Erläuterungsbericht

16421 Zeichen

1 
A  N  L  A  G  E   2 
Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept  
vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide 
1. Anlass und Ziel der Planung
Das Plangebiet wird bereits seit langem als Einzelhandels- und Gewerbestandort genutzt. 
Durch die Heidestraße erschlossen bestehen derzeit ein Lebensmittel-Vollsortimenter und 
ein Discounter, beide bereits heute großflächig, sowie gewerbliche Zwischennutzungen. 
Ziel der Planung ist es, den bewährten Einzelhandelsstandort im Siedlungszentrum von 
Wahnheide durch Neustrukturierung der Lebensmittelmärkte und der verkehrlichen 
Anbindung aufzuwerten. Die beiden Anbieter planen am Standort zeitgemäße Märkte zu 
bauen sowohl in Hinblick auf die Verkaufsflächengrößen und Sortimente als auch auf 
energetische Standards. Der Reifenhandel wird aufgegeben. 
Für das derzeit gewerblich genutzte Areal wurde vom Vorhabenträger eine 
Machbarkeitsstudie entwickelt. Die Machbarkeitsstudie umfasst die Errichtung von 
Einzelhandelsmärkten in Verbindung mit Wohnungsbau in den oberen Geschossen. Der 
Schwerpunkt der Wohnbebauung soll auf sozialem Wohnungsbau mit bezahlbaren 
Mietwohnungen liegen. Darüber hinaus ist eine Sozial- oder Pflegeimmobilie (z.B. 
Pflegeeinrichtung) geplant. Die Machbarkeitsstudie dient als Grundlage für die frühzeitige 
Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange. Im weiteren 
Bebauungsplanverfahren wird ein Qualifizierungsverfahren ausgelobt. Die derzeit 
vorgeschlagene und in vielen Bereichen noch unausgewogene städtebauliche Konzeption 
wird sich massiv verändern. Zum jetzigen noch frühen Verfahrenszeitpunkt sollen jedoch 
zunächst die relevanten Restriktionen und Herausforderungen, die mit der Planung und 
dem Plangebiet einhergehen, gesammelt werden. 
Geplant ist, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Absatz 2 
Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten mit dem Ziel, auf dem Grundstück "Heidestraße" eine 
großflächige Einzelhandelsnutzung in Verbindung mit Wohnbebauung in den oberen 
Vollgeschossen festzusetzen. Aldi Süd Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG hat einen 
Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. 
Aldi Süd Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG ist bereit und in der Lage, die Durchführung 
der anstehenden Maßnahmen vollständig zu betreiben und die Planungs- und 
Erschließungskosten hierfür nach den Regelungen eines noch abzuschließenden 
Durchführungsvertrages zu übernehmen. Die Planung erstreckt sich zum Teil auf städtische 
Grundstücke, die bis zum Satzungsbeschluss durch die Vorhabenträgerin aufgekauft 
werden. Die Verfügbarkeit der Grundstücke durch die Vorhabenträgerin muss bis zum 
Inkrafttreten des Bebauungsplanes sichergestellt sein. 
2. Verfahren
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie wurde zunächst die frühzeitige Beteiligung der 
internen Dienststellen und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB 
durchgeführt. Hierauf aufbauend wird eine Beschlussvorlage (Einleitungsbeschluss zum 
Bebauungsplanverfahren) in die politischen Gremien eingebracht. Die Ergebnisse aus der politischen 
Beschlussfassung sowie der durchzuführenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide Begründung 
2 
1 BauGB finden Eingang in  die Wettbewerbsauslobung zum Qualifizierungsverfahren. 
Hierdurch soll einerseits sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in 
die bauliche Entwicklung in Köln-Porz-Wahnheide eingebunden sind und andererseits, dass 
durch die Mehrfachbeauftragung eine Qualitätssicherung stattfindet. 
D
ie Planung fällt unter das Kooperative Baulandmodell als auch unter die Klimaleitlinien 
der Stadt Köln, zu dessen Anwendung sich der Vorhabenträger verpflichtet.  
3. Erläuterungen zum Plangebiet
3.
1 Abgrenzung  des Plangebiets 
Da
s Plangebiet liegt im Stadtteil Porz-Wahnheide im Südosten von Köln und gehört zum 
Stadtbezirk Porz. Das Plangebiet umfasst die durch Einzelhandel genutzten Flächen nördlich 
der Heidestraße. Das Plangebiet wird begrenzt im Osten durch die Flächen der bestehenden 
Feuerwehr, im Norden durch Baumbestand geprägte Grünflächen und im Westen durch einen 
öffentlichen Fuß- und Radweg. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 1,8 ha. Eine genaue 
Abgrenzung ist der Planzeichnung bzw. der Anlage 1 (Geltungsbereich des 
Bebauungsplans) zu entnehmen. 
3.
2 Bestandssituation 
Da
s Plangebiet wird bereits überwiegend durch großflächige Einzelhandelsbetriebe 
(Vollsortimenter und Discounter) gewerblich genutzt. Im westlichen Teil des Plangebietes finden 
sich gewerbliche Zwischennutzungen. Alle Betriebe werden durch die angrenzende 
Heidestraße erschlossen. 
3.
3 Erschließung 
D
er Standort ist gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Das 
Plangebiet liegt unmittelbar an der Anschlussstelle Porz-Wahn der Autobahn A 59. Über die 
Heidestraße besteht eine schnelle Anbindung an die angrenzenden Porzer Ortsteile (z.B. 
Libur, Elsdorf, Zündorf). 
Da
s Plangebiet ist über die Haltestelle „Guntherstraße“ der Buslinie 160, die unmittelbar 
am Plangebiet liegt, an das Busnetz angeschlossen. Die Bahnhaltestelle der Deutschen 
Bahn "Porz-Wahn" mit einem Anschluss an die S- und Regionalbahn befindet sich in einer 
circa 1 km Entfernung. Die nächstgelegene Bahnhaltestelle "Porz-Markt" liegt in circa 3,5 
km Entfernung zum Plangebiet. 
D
as geplante Baugebiet wird durch die öffentliche Erschließungsstraße Heidestraße im 
Süden erschlossen. Im Plangebiet sind derzeit ausreichend Stellplätze für die 
bestehenden Einzelhandelsnutzungen vorhanden. 
4. Planungsvorgaben
4.
1 Regionalplan 
Im R
egionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist der 
Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Allgemeiner Siedlungsbereich-ASB“ dargestellt. 
Nördlich an den Geltungsbereich angrenzend wird „Waldbereiche“ mit der Überlagerung 
„Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dargestellt. Die regionalplanerischen 
Belange sind berücksichtigt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide Begründung 
 
3 
 
 
4.2 Landschaftsplan   
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für das Plangebiet keine Darstellungen.  
 
4.3 Flächennutzungsplan  
 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als Mischgebiet dargestellt. Da 
der Bebauungsplan die Errichtung von großflächigem Einzelhandel vorsieht, für den ein 
Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO erforderlich wird, muss im weiteren Verfahren geprüft 
werden inwieweit eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig ist. 
 
4.4 Bebauungsplan 
 
Für das Plangebiet existiert kein Bebauungsplan. Die bebauten Bereiche des Plangebietes sind 
gemäß § 34 BauGB planungsrechtlich als Innenbereich zu beurteilen.  
 
4.5 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
 
Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 
17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im 
Amtsblatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt.  
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte 
Wohnungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines 
Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel 
Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze, etc.) zu beteiligen. Mit Ratsbeschluss vom 
04.04.2017 wurde das Modell weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist 
mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 in Kraft getreten.  
Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung 
Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung 
von Baurecht für Wohnzwecke zum Ziel haben.  
 
Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind unter anderem 30 % der neu 
entstehenden Geschossfläche Wohnen als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, ein 
ausreichender Anteil an begrünten Freiraum herzustellen sowie ein Qualifizierungsverfahren 
durchzuführen. 
 
Die Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin zum KoopBLM liegt mit Unterschrift vom 
05.06.2023 vor. Darin stimmt sie auch der Anwendung der Klimaschutzleitlinien zu. 
 
5.  Städtebauliches Konzept 
 
Das Plangebiet soll zum größten Teil der Unterbringung von Einzelhandelsnutzungen 
(nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente) dienen. In den oberen drei 
Vollgeschossen (plus Staffelgeschoss) ist die Errichtung von Wohnbebauung vorgesehen. 
Das städtebauliche Konzept wurde zunächst nur als eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die 
als Grundlage für das weitere Verfahren beziehungsweise zur Durchführung eines 
Wettbewerbes oder einer Mehrfachbeauftragung dienen soll.  
 
Die Planung sieht eine qualitative hochwertige Neuordnung der vorhandenen 
Einzelhandelsflächen (Vollsortimenter/ Discounter) vor. Die bestehenden Betreiber 
errichten innerhalb des Plangebietes neue Gebäude. Das Einzelhandelsangebot soll um 
einen Drogeriemarkt ergänzt werden.  
 
Folgende Verkaufsflächengrößen sind für die Einzelhandelsmärkte geplant: 
Vollsortimenter: 2.300 qm

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide Begründung 
 
4 
 
Discounter:  1.400 qm 
Drogeriemarkt:   800 qm  
 
Oberhalb der Einzelhandelsflächen ist eine stationäre Pflegeeinrichtung mit 80 Plätzen 
sowie ca. 80 Mietwohnungen geplant, davon 50 geförderte Mietwohnungen -unmittelbare 
Belegung- der Einkommensgruppe A. Eine Teilfläche des nördlich gelegenen, unbebauten 
Grundstücks der Stadt Köln würde für die Maßnahme zusätzlich benötigt. Bezüglich der 
Pflegeeinrichtung wurden bereits erste positive Gespräche mit dem Amt für Soziales und 
Senioren sowie der Sozial-Betrieb-Köln gemeinnützige GmbH geführt.  
 
Die Erschließung erfolgt wie im Bestand über eine gemeinsame Anbindung an die 
Heidestraße. Die erforderlichen Stellplätze werden auf den Grundstücksflächen in Form 
eines gemeinsamen Parkplatzes für die gewerblichen und Wohnnutzungen nachgewiesen. 
Zusätzlich sieht die derzeitige Konzeption eine Ein- und Ausfahrt für die Pflegeeinrichtung 
über die westlich des Plangebietes verlaufende Schützenstraße vor. Hier gilt es im weiteren 
Verfahren zu klären, ob und inwieweit die Schützenstraße in Zukunft als Zufahrt und 
Andienung des Grundstücks genutzt werden kann. 
 
 
6.  Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
 
6.1 Vorhaben - und Erschließungsplan 
 
Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) gemäß § 12 BauGB aufgestellt 
werden. Im Durchführungsvertrag zum VBP sollen Regelungen zur Umsetzung des 
Vorhabens (z.B. Realisierungszeitraum, Gestaltung der Gebäude, Begrünungen, Eingriff 
und Ausgleich) geregelt werden. 
 
 
6.2 Art  und Maß der baulichen Nutzung 
 
Als Art der baulichen Nutzung sollen Sondergebiete (SO) mit der Zweckbestimmung 
Großflächiger Einzelhandel in Verbindung mit Wohnen festgesetzt werden. Zur Art der 
baulichen Nutzung gehört ebenfalls die Festsetzung maximal zulässiger Verkaufsflächen der 
einzelnen Einzelhandelsbetriebe.  
 
6.3 Erschließung  
 
Die (Haupt-) Erschließung des Plangebietes für den MIV erfolgt wie bisher über eine 
Anbindung an die Heidestraße. Die erforderlichen Stellplätze werden auf den 
Grundstücksflächen in Form eines gemeinsamen Parkplatzes für die gewerblichen und 
Wohnnutzungen nachgewiesen. Neben Pkw-Stellplätzen werden auch Fahrrad- und 
Lastenfahrradabstellplätze in erforderlicher Anzahl zur Verfügung gestellt, teilweise auch 
mit E-Lade-Stationen. Angedacht ist auch eine Mobilitätsstation in Kooperation mit der KVB 
und Cambio, um im Plangebiet Bike- und CarSharing-Angebote bereitstellen zu können. 
 
6.4 Grünfestsetzungen  
 
Angestrebt ist die Anlage von Gründächern auf den Gebäuderiegeln und auf den 
Einzelhandelsmärkten. Eine Begrünung der Stellplatzanlage und weitere 
Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet werden im weiteren Verfahren festgelegt. 
 
6.5 Ver- und Entsorgung, technische und soziale Infrastruktur 
 
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwasser und Strom ist

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide Begründung 
 
5 
 
über die vorhandenen Anlagen in den umliegenden Straßen gesichert. Im südlichen 
Bereich des Plangebietes liegt ein Regenwasserkanal der StEB, der in den Rhein 
entwässert. Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet, das 
Empfehlungen für die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, auch im 
Starkregenfall, geben wird. 
 
6.6 Einzelhandel  
 
Der bereits bestehende Einzelhandelsstandort an der Heidestraße liegt gemäß den 
Darstellungen des „Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020“ (beschlossen 
Februar 2023) im Stadtteilzentrum (STZ) Wahnheide/ Heidestraße. Der nördliche 
untergeordnete Teil des Plangebietes (städtische Grundstücke, ca. 4.500 qm) liegt nicht 
mehr innerhalb des Stadtteilzentrums und damit teilweise außerhalb des zentralen 
Versorgungsbereichs. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum VBP soll eine 
Verträglichkeitsuntersuchung erarbeitet werden, um die Verträglichkeit der geplanten 
Verkaufsflächenvergrößerungen mit den umliegenden zentralen Versorgungsbereichen 
nachzuweisen. 
 
 
7.  Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 
 
Für das Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 
Absatz 4 BauGB erforderlich, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a 
BauGB dargestellt. Vorbehaltlich des Scopings zeichnet sich für folgende Umweltbelange 
eine Betroffenheit ab:  
 
7.1 Artenschutz  
 
Das Plangebiet ist überwiegend baulich genutzt. Aufgrund der bestehenden Bebauung ist 
eine Artenschutzprüfung (ASP I) durchzuführen.  
 
7.2 Lärmschutz  
 
Das Plangebiet liegt im unmittelbaren im Einwirkungsbereich der Autobahn A 59 im Westen 
und im Einwirkungsbereich des Flughafens Köln-Bonn (Lärmschutzzone C). Durch die 
Stellung der Gebäude erfolgt eine Lärmabschirmung gegenüber der Wohnbebauung am 
Bieselweg (nordöstlich des Plangebietes), sodass sich die Einwirkungen aus dem 
Verkehrslärm für die bestehende Wohnbebauung durch die Planung eher reduzieren 
werden. 
 
In einem noch zu erarbeitenden Schallgutachten werden die Einwirkungen auf das Plangebiet 
sowie die Auswirkungen der Planung auf die umgebenden schutzbedürftigen Nutzungen 
untersucht und bewertet sowie entsprechende Festsetzungen zum Lärmschutz erarbeitet. 
 
7.3 Natur und Landschaft, Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung 
 
Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden im weiteren Verfahren 
ermittelt; eine Bilanzierung der Eingriffe und entsprechende Ausgleichmaßnahmen werden 
im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags abgestimmt. 
 
7.4 Bodenschutz 
 
Im weiteren Verfahren wird zu prüfen sein, ob durch die Vornutzungen (Reifenhandel) 
Bodenverunreinigungen zu besorgen sind.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide Begründung 
 
6 
 
7.5 Klimaschutz / Energieeffizienz 
Die Klimaleitlinien der Stadt Köln werden angewandt. Im weiteren Verfahren wird geprüft, 
welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken 
oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. 
 
7.6 Entwässerung/Grundwasser/Versickerung 
Im Rahmen eines zu erarbeitenden Entwässerungskonzeptes wird die Ableitung des 
Schmutz- und Niederschlagswassers, auch im Starkregenfall geprüft und Rückhalte- 
und/oder Versickerungsmaßnahmen abgestimmt. 
 
7.7 Belichtung / Besonnung / Verschattung 
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen und der Nachweis zu erbringen, dass u.a. die 
unmittelbar angrenzende Wohnbebauung entlang des Bieselwegs durch die beabsichtigte 
Planung keine übermäßige Verschattung erfährt.  
 
8.  Planverwirklichung 
 
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Vorhaben- und 
Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich 
der Vorhabenträger gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, das im VEP festgelegte 
Vorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten 
Frist durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. 
 
9.  Städtebauliche Kenndaten 
 
Grobübersicht der städtebaulichen Kenndaten: 
 
Grundstücksgröße: 1,9 ha 
Wohnungen:  80 Mietwohnungen (davon ca. 50 geförderter Wohnungsbau) 
    80 Plätze Pflege- und Gesundheitseinrichtung 
Vollsortimenter:  2.300 qm VKF 
Discounter:   1.400 qm VKF 
Drogeriemarkt:     800 qm VKF

Beratungsverlauf (2)

31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Heidestraße
  • Guntherstraße
  • Schützenstraße
  • Bieselweg
  • Elsdorf
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1691/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.07.2023
Erstellt
17.05.2023 16:00