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AN/1544/2022

Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1

Änderungsantrag BV4 (SPD) 30.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.09.2022, TOP 10.1.3

Änderungsantrag (SPD BV4)

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Änderungsantrag (SPD BV4)

4965 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 
SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln  spd-bv4@stadt-koeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1544/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 
 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag zur Ergänzung der Beschlussfassung zu TOP 10.1 - 
„Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Franz-Geuer-Straße 
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)“ auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 05.09.2022 zu setzen. Dieser Antrag ersetzt den Antrag zur Sitzung 
der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 20.06.2022 
 
Beschluss 
 
Die BV Ehrenfeld beschließt in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage:  
1. Der Förderzeitraum der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel erstellt werden, ist 
auf den maximal erreichbaren Umfang festzulegen. Der erforderliche städtebauliche Vertrag ist der 
BV-Ehrenfeld vor Unterzeichnung zur Stellungnahme vorzulegen. 
2. Eine Einbeziehung genossenschaftlicher Partner für preisgedämpften Wohnungsbau ist dem 
Vorhabenträger nahezulegen. 
3. Der ermittelte Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Baulandmodel ist 
möglichst im Plangebiet als zusammenhängende, öffentliche Grünfläche zu errichten. Alternativ ist 
der Ablösebetrag für die nicht nachgewiesene Mehrbedarfsdeckung voll umfänglich auf dem 
Plangebiet und in dessen unmittelbarer Umgebung im öffentlich erlebbaren Bereich, gemäß 
„Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des im Rahmen des kooperativen Baulandmodells zu 
erbringenden Grünflächennachweises“, Punkt 1.b  ( VN 0991/2021) - z.B. über Fassadenbegrünung, 
Konzept Schwammstadt etc.-  zum Ausgleich für klimatische Reparatur einzusetzen. Die Höhe des 
Ablösebetrages soll in diesem Fall entsprechend der „Anpassung der Umsetzungsanweisung zum

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017“ (VN 4229/2021) 
mindestens mit dem Wert einer „Kombifläche“ (= 170,-€/m²) festgesetzt werden und ist der BV 
Ehrenfeld mitzuteilen. 
4. Für das Gutachten zur Erschließungssituation (Verkehrsgutachten) sind, in Bezug auf den aktuell 
laufenden Verkehrsversuch Venloer Straße, vergleichende Betrachtungsansätze zu den Alternativen 
Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr für das Plagebiet darzustellen. Die 
Erschließungsalternative Fuchsstraße für die Tiefgarage – auch unter Berücksichtigung der 
Entwicklung des Bauvorhabens Venloer Straße 170-172 – ist in die Prüfung einzubeziehen. 
5. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellenverkehrs ist mit der 
benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren. 
 
Begründung zu:  
1. Zur Sicherung eines sozialgerechten Mietpreisniveaus kommt das kooperative Baulandmodel zur 
Anwendung. Hierbei ist von Seiten der Stadt sicherzustellen, dass eine möglichst nachhaltige Wirkung 
erzielt wird. 
2. Über das kooperative Baulandmodel hinaus liegt es im Interesse der Stadt Köln, dass auch unbefristete 
mietpreisdämpfende Angebote zur Anwendung kommen. 
3. Der Mehrbedarf an öffentlicher Grünfläche gemäß kooperativem Baulandmodel wird mit 8.950 m² 
berechnet. Im jetzt geänderten städtebaulichen Konzept werden davon noch ca. 580 m² vom Investor 
nachgewiesen. Die nicht nachgewiesene Mehrbedarfsdeckung beträgt ca. 8.370 m², für die ein 
Ablösebetrag zu zahlen ist. Unbeschadet der Klärung, ob eine solche extreme Minderung der 
Mehrbedarfsdeckung unter dem Aspekt des in Köln von der OB ausgerufenen Klimanotstandes 
überhaupt statthaft ist, muss sichergestellt werden, dass der Betrag voll umfänglich im Plangebiet und 
dessen in unmittelbarer Umgebung für klimatische Reparatur eingesetzt wird. 
4. Da der laufende Verkehrsversuch Venloer Straße als ergebnisoffen anzusehen ist, ist es erforderlich die 
denkbaren Alternativen und ihre Auswirkungen auf die Erschließung des VEP Gebietes in den 
Prüfumfang aufzunehmen, um ggf. quartiersbezogene Varianten in den Verkehrsversuch einbringen zu 
können.  
5. In der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zahlreiche Befürchtungen zum Baustellenverkehr artikuliert. 
Hier ist mehr Transparenz erforderlich als in der Stellungnahme (Anlage5, Lfd. Nr. A.10) der 
Verwaltung zum Ausdruck gebracht wird. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger   
Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

05.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Franz-Geuer-Straße
  • Venloer Straße 419
  • Fuchsstraße
  • Straße 17
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1544/2022
Typ
Änderungsantrag BV4 (SPD)
Datum
30.08.2022
Erstellt
30.08.2022 10:30