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BV2/152/2025

Bauantrag, Birkenstraße 129 – Nachträgliche Nutzungsänderung für Ladenlokal

Beschlussvorlage 20.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 04.11.2025, TOP 7.10

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Beschlussvorlage

2047 Zeichen

BV2/152/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauantrag, Birkenstraße 129  
– Nachträgliche Nutzungsänderung für Ladenlokal 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 2 04.11.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags und die Ablösung 
der Stellplätze. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für 
den Stadtbezirk 2 sowie des einfachen Bebauungsplans Nr. 5677/048 „Birkenstraße“. 
Dieser trif ft Festsetzungen zur Art der Nutzung (MI) und zum Lärmschutz. 
Gleichzeitig befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 
5677/018, welcher eine straßenseitige Baulinie festsetzt. Das Vorhaben wird daher 
gemäß § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 BauGB beurteilt. 
 
Geplant ist die nachträgliche Nutzungsänderung von einem ehemaligen Ladenlokal in 
eine Gastronomie mit Wein -Degustation. Für die Nutzungsänderung ist ein 
Mehrbedarf von zwei Stellplätzen erforderlich. Die Stellplätze könne n nicht auf dem 
eigenen Grundstück errichtet werden. Daher ist der Nachweis durch Ablösung der 
Stellplätze geplant. 
 
Aufgrund der Lage des Vorhabengrundstücks in einer Zone für Anwohnerparken fällt 
die Genehmigung des Bauantrags und die Ablösung der Stellp lätze in die 
Zuständigkeit der Bezirksvertretung.

Seite 2 
Begründung: 
 
Das Vorhaben ist hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig. Da keine baulichen 
Änderungen geplant sind, ist die straßenseitige Fluchtlinie sowie die 
Erhaltungssatzung nicht tangiert. 
 
Aufgrund der geringen Anzahl an abzulösenden Stellplätzen und der guten 
Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr bestehen gegen die 
Ablösung der Stellplätze seitens der Verwaltung keine Bedenken. 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Lageplan 
Grundriss, Schnitt 
Ansicht Straße

Katasterauszug

14 Zeichen

Katasterauszug

Luftbild

8 Zeichen

Luftbild

Lageplan

109 Zeichen

OKEF.O,00
+39, 70 NHN
ES ‚OKTR+18,60;
OXE +23.20

2. RW Laden Nr. 129
Baulast Flurstück 373

Lageplan M 1:250

Ansicht Straße

19 Zeichen

Foto Ansicht Straße

Grundriss, Schnitt

607 Zeichen

on

=
Degustation

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Keller (Bestand)

Wohnen (Bestand)

Verkauf

Gehweg

Birkenstr. 129

Keller (Bestand)

Grenzwand

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Laden Bestand
(Waschsalon)

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Baulast Flurstück 373

2. RW-Sicherung

Garten

Birkenstr. 127 / Flurstück 373

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1.26

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2.71

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1.59

7.51

4.40

17.00

10.87

1.73

‚0

2

Grundriss/Schnitt M 1

2

29.95"

24.61

100

Beratungsverlauf (1)

04.11.2025 Bezirksvertretung 2
TOP 7.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/152/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
20.10.2025
Erstellt
07.10.2025 11:36