BV2/152/2025
Bauantrag, Birkenstraße 129 – Nachträgliche Nutzungsänderung für Ladenlokal
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Beschlussvorlage
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BV2/152/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Birkenstraße 129 – Nachträgliche Nutzungsänderung für Ladenlokal Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 04.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags und die Ablösung der Stellplätze. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 2 sowie des einfachen Bebauungsplans Nr. 5677/048 „Birkenstraße“. Dieser trif ft Festsetzungen zur Art der Nutzung (MI) und zum Lärmschutz. Gleichzeitig befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5677/018, welcher eine straßenseitige Baulinie festsetzt. Das Vorhaben wird daher gemäß § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 BauGB beurteilt. Geplant ist die nachträgliche Nutzungsänderung von einem ehemaligen Ladenlokal in eine Gastronomie mit Wein -Degustation. Für die Nutzungsänderung ist ein Mehrbedarf von zwei Stellplätzen erforderlich. Die Stellplätze könne n nicht auf dem eigenen Grundstück errichtet werden. Daher ist der Nachweis durch Ablösung der Stellplätze geplant. Aufgrund der Lage des Vorhabengrundstücks in einer Zone für Anwohnerparken fällt die Genehmigung des Bauantrags und die Ablösung der Stellp lätze in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Seite 2 Begründung: Das Vorhaben ist hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig. Da keine baulichen Änderungen geplant sind, ist die straßenseitige Fluchtlinie sowie die Erhaltungssatzung nicht tangiert. Aufgrund der geringen Anzahl an abzulösenden Stellplätzen und der guten Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr bestehen gegen die Ablösung der Stellplätze seitens der Verwaltung keine Bedenken. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Grundriss, Schnitt Ansicht Straße
Katasterauszug
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Katasterauszug
Luftbild
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Luftbild
Lageplan
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OKEF.O,00 +39, 70 NHN ES ‚OKTR+18,60; OXE +23.20 2. RW Laden Nr. 129 Baulast Flurstück 373 Lageplan M 1:250
Ansicht Straße
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Foto Ansicht Straße
Grundriss, Schnitt
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on = Degustation -_ BEE BEE EEE -—_____ —4__L_ | L_____22. 2.2.2.2... I | EEE BE EEE Keller (Bestand) Wohnen (Bestand) Verkauf Gehweg Birkenstr. 129 Keller (Bestand) Grenzwand ' 00°01 \ " soe & SsSse d_001 121 " en d or E 16'7 " €8 j ' soe & ae ' sgEe ' Puemzualg — uojesyose, \ E tt. jesyosem MA 'Z mu | g @ Laden Bestand (Waschsalon) =—— Il zu 1 Ba! Verkauf -0,36 62, Hsuozllg Bamyag < .— Baulast Flurstück 373 2. RW-Sicherung Garten Birkenstr. 127 / Flurstück 373 11 1.26 B 2.71 127 1.59 7.51 4.40 17.00 10.87 1.73 ‚0 2 Grundriss/Schnitt M 1 2 29.95" 24.61 100
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/152/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 20.10.2025
- Erstellt
- 07.10.2025 11:36