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2296/2019

Sachstand Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne der eigenbetriebl. Einrichtungen der Stadt Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 08.07.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 08.07.2019, TOP 2.9

Abfrage Übersicht Eigenbetriebe

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Abfrage Übersicht Eigenbetriebe

1072 Zeichen

Anlage 1 Übersicht der  
vorliegenden Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 
Stand 6/2019
Gesetzliche Grundlage § 21 EigVO NRW § 14 EigVO NRW
eigenbetr.Einrichtung Jahr Jahresabschlüsse (JA) Wirtschaftspläne (WP) Anmer kungen 
Veranstaltungszentrum Köln 2016 X X
2017 X X
2018 X X
2019 X
Abfallwirtschaftsbetrieb 2016 X
2017 X
2018 X
2019 
Gebäudewirtschaft 2016 X X
2017 X X
2018 X
2019 X
Bühnen 2016/17 X X
2017/18 X
2018/19 X
2019/20 X
Gürzenich - Orchester 2016/17 X X
2017/18 X
2018/19 X
2019/20 X
Wallraf-Richartz Museum 2016 X X
& Fondation Corboud 2017 X
2018 X
2019 
X liegt vor
liegt nicht vor
Vorlage WP 2019 nach Vorlage JA 2017
Der Jahresabschluss 2018 wird im FA/RAT am 
08./09.07.2019 zur Feststellung vorgelegt.
JA 2016 Vorlage FA geplant 23.09.2019
JA 2017 Vorlage FA geplant 23.09.2019
Vorlage WP 2019 geplant am 23.09.2019
JA 2018 Vorlage FA geplant 23.09.2019.
Der JA 2017/18 wird erstellt. Durch den 
Mehraufwand der Verwaltung wg. Sanierung ergibt 
sich die Verzögerung.
Der JA 2017/18 wird derzeit erstellt.

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1345 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer  08.07.2019 
 2296/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 08.07.2019 
 
 
Ratsmitglied Frank hat in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.05.2019 um eine Übersicht zu 
den vorliegenden Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtun-
gen und Eigenbetriebe gebeten. 
 
Der Sachstand zu den vorgelegten Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtungen der Stadt Köln lässt sich aus der beigefügten Tabellenübersicht (Anlage1) ent-
nehmen. 
 
Grundsätzlich gelten für die Vorlage von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen folgende Fristen: 
 
 Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum Ablauf von drei 
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. (§ 26 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW) 
 
 Der Eigenbetrieb hat spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen 
Wirtschaftsplan aufzustellen. (§ 14 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW) 
 
Die entstandenen Verzögerungen in der Vorlage der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne sind in 
der Spalte Anmerkungen der Tabelle erläutert. 
 
Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme des Sachstands gebeten. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2296/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
08.07.2019
Erstellt
26.06.2019 08:48