2296/2019
Sachstand Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne der eigenbetriebl. Einrichtungen der Stadt Köln
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Abfrage Übersicht Eigenbetriebe
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Anlage 1 Übersicht der vorliegenden Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Stand 6/2019 Gesetzliche Grundlage § 21 EigVO NRW § 14 EigVO NRW eigenbetr.Einrichtung Jahr Jahresabschlüsse (JA) Wirtschaftspläne (WP) Anmer kungen Veranstaltungszentrum Köln 2016 X X 2017 X X 2018 X X 2019 X Abfallwirtschaftsbetrieb 2016 X 2017 X 2018 X 2019 Gebäudewirtschaft 2016 X X 2017 X X 2018 X 2019 X Bühnen 2016/17 X X 2017/18 X 2018/19 X 2019/20 X Gürzenich - Orchester 2016/17 X X 2017/18 X 2018/19 X 2019/20 X Wallraf-Richartz Museum 2016 X X & Fondation Corboud 2017 X 2018 X 2019 X liegt vor liegt nicht vor Vorlage WP 2019 nach Vorlage JA 2017 Der Jahresabschluss 2018 wird im FA/RAT am 08./09.07.2019 zur Feststellung vorgelegt. JA 2016 Vorlage FA geplant 23.09.2019 JA 2017 Vorlage FA geplant 23.09.2019 Vorlage WP 2019 geplant am 23.09.2019 JA 2018 Vorlage FA geplant 23.09.2019. Der JA 2017/18 wird erstellt. Durch den Mehraufwand der Verwaltung wg. Sanierung ergibt sich die Verzögerung. Der JA 2017/18 wird derzeit erstellt.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 08.07.2019 2296/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 08.07.2019 Ratsmitglied Frank hat in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.05.2019 um eine Übersicht zu den vorliegenden Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtun- gen und Eigenbetriebe gebeten. Der Sachstand zu den vorgelegten Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnli- chen Einrichtungen der Stadt Köln lässt sich aus der beigefügten Tabellenübersicht (Anlage1) ent- nehmen. Grundsätzlich gelten für die Vorlage von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen folgende Fristen: Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. (§ 26 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW) Der Eigenbetrieb hat spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. (§ 14 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW) Die entstandenen Verzögerungen in der Vorlage der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne sind in der Spalte Anmerkungen der Tabelle erläutert. Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme des Sachstands gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2296/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 08.07.2019
- Erstellt
- 26.06.2019 08:48