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2095/2020

Zweiter Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Oktober 2018

Mitteilung Ausschuss 12.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 31.08.2020, TOP 4.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

18021 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 12.08.2020 
 2095/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 25.08.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 31.08.2020 
 
Zweiter Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des Ehrenamtes in 
der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Oktober 2018 
In ihren Sitzungen am 30.10.2018 und 12.11.2018 haben der Gesundheitsausschuss und der Au s-
schuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales das durch das Amt 
für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz erstellte Konzept zur Förderung des Ehren-
amtes zur Kenntnis genommen. 
 
Das Konzept bündelte verschiedene notwendige Handlungsfelder zu einem Gesamtpapier. Um dem 
Lesenden eine hohe Transparenz zu den einzelnen Sachverhalten zu gewährleisten, orientiert sich 
dieser Bericht am bestehenden Inhaltsverzeichnis. Eine inhaltliche Zusammenfassung der Konzept-
punkte ist dem jeweiligen aktuellen Sachstand vorangestellt. 
Einleitung, organisatorische oder strukturelle Beschreibungen der Freiwilligen Feuerwehr bleiben un-
kommentiert. 
Die verwendeten Farbpunkte signalisieren den aktuellen Status des Themenfeldes wie folgt: 
abgeschlossener Konzeptpunkt 
 in Bearbeitung befindlicher Konzeptpunkt 
 unbearbeiteter Konzeptpunkt 
 
 
5.1 Organisatorische Maßnahmen 
5.1.1 Personalentwicklungskonzept  
Sowohl Brandschutzbedarfsplan als auch die Laufbahnverordnung für ehrenamtliche Angehörige der 
Feuerwehren in NRW (VOFF NRW) fordern Konzepte zur Personalentwicklung im Ehrenamt. Perso-
nalentwicklung im ehrenamtlichen Bereich muss sich neben der fachlichen Qualifizierung der Mitglie-
der, heute systematisch am wettbewerblichen Umfeld mit Beruf, Familie und Freizeit den daraus re-
sultierenden Anforderungen an die Möglichkeiten der Mitglieder orientieren. 
Es muss daher ein geeignetes Personalentwicklungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr erstellt 
werden.  
 
Das Rahmenwerk des Personalentwicklungskonzeptes wurde zwischen zeitlich erstellt und im Mai 
2020 mit allen Beteiligten abgestimmt. Die sich hieraus ergebenden weiteren Abstimmungs- und Legi-
timierungsprozesse wurden angestoßen. 
Mit Unterstützung studentischer Mitarbeitender (Werkstudierende, Praxissemester-Studierende) wer-

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den in den kommenden Monaten die weiteren Inhalte des Personalentwicklungskonzeptes erarbeitet. 
 
5.1.2 Bedarfsplanung für die ehrenamtliche Vorhaltung der FF  
Gem. § 7 (2) BHKG bildet die Freiwillige Feuerwehr gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr die Feuer-
wehr der Gemeinde bzw. der kreisfreien Stadt. Diesem gesetzlichen Auftrag wird nur genüge getan, 
wenn der Freiwilligen Feuerwehr eine hochwertige Rolle parallel  zur Berufsfeuerwehr zukommt. 
Um diese Rolle auch erfüllen zu können, ist zukünftig eine vali de und analog zum Brandschutzb e-
darfsplan regelmäßig fortzuschreibende, bedarfsorientierte Planung für die Freiwillige Feuerwehr zu 
erstellen. Trotz der im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Maßnahmen in Bezug auf die Freiwillige 
Feuerwehr besteht bis heute weder in personeller noch in funktionsbezogener Hinsicht ein bedarfs-
planerischer Ansatz für die ehrenamtlichen Angehörigen. 
 
Die zusätzliche Stelle bei 37/1 – Grundsatzangelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr wurde im 
September 2019 besetzt. 
 
Das Abstimmungsverfahren zur Bedarfsplanung wurde erfolgreich beendet und ein Konsens mit den 
ehrenamtlichen Funktionsinhabern hergestellt. Zur weiteren Verwendung in der Brandschutzbedarfs-
planung wird die Bedarfsplanung nun an die Stabsstelle 37/3 – Controlling/Steuerung übergeben. 
Notwendige Fortschreibungen erfolgen im Bedarfsfall gemeinsam. 
 
Die angekündigte Verwendung des erstellten Kennzahlensystems wird durch die notwendige Einfüh-
rung eines neuen Einsatzleitsystems und dadurch fehlende Datenquellen um ein Ber ichtsjahr ver-
schoben. 
 
5.1.3 Jugend und Kinderfeuerwehr  
Die Jugendfeuerwehr ist eine bundesweite Einrichtung der Feuerwehren zur Nachwuchsförderung. 
Auch die in 1975 gegründete Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Köln stellt heute das 
Rückgrat der Personalgewinnung dar. Sie ist sozusagen das Lebenselixier der Freiwilligen Feuerwehr 
Köln. In 24 Jugendgruppen werden derzeit rd. 400 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 - 17 Jah-
ren auf einen späteren Übertritt in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr vorbereitet. 
Das BHKG empfiehlt den Kommunen nunmehr auch die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr, in der 
Kinder zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr altersgerecht an die Feuerwehr herangeführt werden. 
Zudem fordert das BHKG die Förderung der Jugendarbeit in der Feuerwehr durch die Gemeinde als 
Träger der Gefahrenabwehr. Hier müssen innerstädtisch Wege und Möglichkeiten der strukturellen 
und finanziellen Förderung für Köln gefunden werden. 
 
Zur Einrichtung der Kinderfeuerwehr werden aktuell mehrere notwendige Handlungsschritte gleichzei-
tig durchgeführt. Im Einzelnen sind dies: 
1. Erstellung eines internen Betriebskonzeptes zur Inbetriebnahme der Kinderfeuerwehr 
2. Erstellung eines pädagogischen Konzeptes inklusive der Betrachtung von pädag o-
gisch/soziologischen Inklusionsfragen durch eine Projektgruppe der Universität Köln 
3. Vorbereitung der Pilotgruppe 
4. Suche nach möglichen Kooperationspartnern im Bereich der Grundschulen 
Mit einer Inbetriebnahme von ersten Pilotgruppen wird bis zum 2. Quartal 2021 gerechnet. 
 
5.1.4 Verwaltung  
Die Entwicklung des Verwaltungsaufwandes für die ehrenamtlichen Einheiten ist in den letzten Jahren 
von einer deutlichen Steigerung geprägt. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber im BHKG z.B. das Führen 
von Personalakten sowie die Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten festgelegt bzw. deutlich ausge-
weitet. Auch innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr wird die zunehmende Verwaltungslast negativ 
wahrgenommen und führt zu steigender Unzufriedenheit. Bestehende Datenbankverwaltungssysteme

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können erweitert werden. Eine Aufgabenverlagerung auf hauptamtliche Mitarbeitende ist denkbar. 
 
Die für 2020 vorgesehene vollständige Inbetriebnahme der Datenbank konnte durch Beschaffung s-
engpässe in der Corona-Pandemie bisher nicht – wie vorgesehen – realisiert werden. Insofern kommt 
es zu zeitlichen Verzögerungen. Aktuell werden die Einheiten angebunden und sobald wieder mö g-
lich, geschult. 
Das durch den Probebetrieb entstandene Betriebsverständnis für diese Datenbank ist durchweg posi-
tiv. 
 
5.1.5 Service und Logistikkonzept  
Die Teilaspekte des Punktes „Service- und Logistikkonzept“ beschäftigen sich im Wesentlichen mit 
der Etablierung einer zeitgemäßen Servicekultur in der Feuerwehr Köln. Betrachtet werden konkret: 
 Öffnungszeiten der Servicebereiche / Einrichtung von Dienstleistungstagen 
 Reinigungslogistik der Schutzkleidung 
 Logistiktransporte und Postverkehr 
 Fahrzeug- und Geräteinstandhaltung und Reparatur 
 Werkstattservice 
Der personelle Mehrbedarf für die Ausweitung der Serviceangebote für die Freiwillige Feuerwehr ist 
zu prüfen.  
 
Im Rahmen der Ausweitung der Serviceorientierung der Werkstattdienstleistungen konnte das zentra-
le Feuerwehr-Werkstattzentrum am Standort Gummersbacher Straße 33 in Kalk im November 2019 
in Betrieb genommen werden. Weiterhin gelten seit d em 01.07.2020 auch die erweiterten Öffnungs-
zeiten.  
Dabei wird durch die Mitarbeitenden im Werkstattzentrum sichergestellt, dass sowohl die zentrale 
Servicetheke im Erdgeschoss als auch der Bekleidungsshop der Kleiderkammer personell besetzt ist 
und Servic edienstgrundleistungen für alle haupt- und ehrenamtlichen Kräfte durchgehend erbracht 
werden. Darunter fallen insbesondere die Annahme von defekten Geräten und Ausgabe von Ersatz-
geräten, die Annahme von defekten Kraftfahrzeugen sowie die Herausgabe von Reservefahrzeugen 
bzw. die Ausgabe von reparierten Kraftfahrzeugen und die Ausgabe von Einsatzkleidung und Dienst-
kleidung. 
 
In Bezug auf den Bekleidungsshop konnte mit der Inbetriebnahme des Werkstattzentrums und den 
verlängerten Öffnungszeiten auch für die F reiwillige Feuerwehr ein großer Meilenstein in einer zeit-
gemäßen Servicekultur verankert werden. Für eine weitere Ausbaustufe in Hinblick auf die Optimie-
rung der Unterstützung des gesamten Einsatzdienstes ist die Einführung einer innovativen Bewir t-
schaftungsform der Dienstkleidung ab dem Jahr 2021 in Vorbereitung. 
Die Logistiktransporte und der Postverkehr werden mit Inbetriebnahme der beiden neuen Botenw a-
gen sichergestellt. Diese werden voraussichtlich im dritten Quartal 2020 in Betrieb gehen.  
Ein weitere r Aspekt der Serviceoptimierung liegt in der Etablierung der Auftragsplanung und -
steuerung im Feuerwehrwerkstattzentrum. Dabei wird im Rahmen der Nutzung der Synergieeffekte 
aus dem Zusammenlegen der verschiedenen Fachwerkstätten eine zentrale Steuerung u nd Koordi-
nation von regelmäßigen Wartungsterminen und Reparaturaufträgen etabliert. So wird insbesondere 
auch für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der gesamte Koordinations- und Logistikaufwand erheblich 
reduziert werden können.  
 
Die Erweiterung der Reini gungslogistik für verschmutzte Schutzkleidung der Freiwilligen Feuerwehr 
wird in der nächsten Neufassung der Rahmenverträge angestrebt.

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5.2 Fahrzeuge und Geräte 
5.2.1 Fahrzeuge  
Im Bereich der kommunal beschafften wasserführenden Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr exis-
tiert aufgrund der über viele Jahre verteilten Beschaffungszeitpunkte eine große Fahrzeugvielfalt. Alle 
Löschgruppenfahrzeuge verfügen über eine feuerwehrtechnische Beladung, die ein autarkes Abarbei-
ten von Einsatzlagen im abwehrenden Bra ndschutz oder der einfachen technischen Hilfeleistung 
möglich macht. 
Mit Blick auf Effizienzvorteile für BF und FF  in Beschaffung, Service und Kosten ist daher anzustre-
ben, den Bestand an Löschgruppenfahrzeugen zu vereinheitlichen. Dafür müssen die Erstan griffs-
fahrzeuge bei Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr angepasst, d.h. für beide Seiten zukünftig nur noch 
sogenannte HLF beschafft werden. Im Idealfall bedeutet das, dass zeitgleich oder in wenigen Losen 
52 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge beschafft werden, was zugegebenermaßen mit einem nicht 
unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist, sich letztlich aber durch die Vereinheitlichung rea-
lisierten Effizienz- und Kosteneinsparungen finanziell rechnet. 
 
Die erste Bestellung der einheitlichen Löschfahrzeuge ist bereits erfolgt. Im Mai 2021 wird zunächst 
ein Prototyp den Bedarfsträgern im Einsatzdienst vorgestellt, welcher abschließend getestet werden 
soll. Planmäßig ist mit der Auslieferung der ersten Fahrzeuge in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu 
rechnen. 
Die Planungen und wesentlichen Abstimmungen zu den weiteren notwendigen Fahrzeugtypen für die 
Freiwillige Feuerwehr konnte aufgrund einer Vielzahl von erforderlichen Beschaffungsverfahren sowie 
der Ressourcenbindung im Rahmen der Corona -Einsatzlage noch nicht weiter detailliert werden. In 
der zweiten Jahreshälfte 2020 wird das Thema aktiv aufgegriffen und planerisch abgeschlossen. An-
schließend sollen die notwendigen verwaltungsrechtlichen und politischen Legitimierungsverfahren 
folgen. 
 
5.2.2 Gerätehäuser  
Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr verfügen über ein Gerätehaus in geeigneter Lage, das ent-
weder Eigentum der Stadt, extern angemietet oder Bestandteil einer Feuer- und Rettungswache der 
Berufsfeuerwehr ist. Die Bauten befinden sich in sehr unterschiedlichem Zustand. 
In einer -37- internen Analyse sind insbesondere die Situationen in Rodenkirchen, Porz-Urbach, Porz-
Ensen und Longerich als kurzfristig verbesserungsbedürftig priorisiert worden. An allen vier Standor-
ten müssen in den nächsten fünf Jahren Gerätehäuser neu gebaut werden. Unabhängig von der bau-
lichen Situation stellen aber auch die Betreiberpflichten immer größere Herausforderungen an die 
ehrenamtlichen Kräfte. Vor diesem Hintergrund und zur Entlastung der Ehrenamtler müssen die Ge-
rätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr in die städtischen Systeme zur Gebäudeunterhaltung integriert 
werden. Im Bereich der Gebäudeunterhaltung, Reinigung und Sicherung sind die Standorte der Frei-
willigen Feuerwehr in die bestehenden Rahmenverträge der Stadt einzubeziehen.  
Im Zuge der erforderlichen IT-Anpassungen der Gerätehäuser sind diese auch mit den erforderlichen 
Telefon- / Breitbandleitungen auszustatten. 
 
Für die Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehr konnte ein Service- und Wartungsvertrag mit der 
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH geschlossen werden. Durch diesen werden 
sowohl Betreiberpflichten als auch notwendige Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten an den Lie-
genschaften abgedeckt und die ehrenamtlichen Angehörigen entlastet. 
Im Bereich der Neubauplanung wurde für den Neubau Gerätehaus Rodenkirchen die Bedarfsplanung 
(Leistungsphase 0) durchlaufen sowie zum Jahresende 2019 ein politischer Grundsatz - und Pla-
nungsbeschluss erwirkt. Gemeinsam mit der Gebäudewirtschaft wurde das Neubauprojekt aufgesetzt 
und ein Objektplaner ausgewählt. Dieser beginnt nach Vertragsabschluss zeitnah mit der Grundl a-
genermittlung (Leistungsphase 1), voraussichtlich in 2 Monaten.

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Für einen Neubau des Gerätehauses Longerich wurde die Grundstückssich erung durch die Beteili-
gung an einem B-Plan - Verfahren weiterentwickelt. 
 
Zwei Mietverhältnisse für die Gerätehäuser Langel -Rheinkassel und Ensen wurden verhandelt und 
mit erheblichen Verbesserungen für die ehrenamtlichen Einheiten beschlossen. Beide Vertragsvorla-
gen befinden sich im Mitzeichnungsverfahren. Mit einem Abschluss wird in beiden Fällen noch im 
Jahr 2020 gerechnet. 
 
5.2.3 IT-Ausstattung  
Mit Blick auf die geplante Einführung von netzwerkbasierten Anwendungen für die unterschiedlichen 
Bereiche der Verwaltung einer Löschgruppe, ist es erforderlich, dass alle Gerätehäuser mit einer ka-
belgebundenen und damit ausfallsicheren Anbindung ausgestattet werden. Weiterhin ist erstmalig 
eine Hardwareausstattung vorzusehen. 
 
Für die kabelgebundene IT-Anbindung der Gerätehäuser wurde eine Planungsphase initiiert und Fe-
derführung der Abteilung 373 – Informationssysteme etabliert.  
Für notwendige Hardwareausstattungen können bestehende Rahmenverträge genutzt werden. Eine 
konzeptionelle Betrachtung der zukünftige n IT -Strukturen der Freiwilligen Feuerwehr wird noch in 
2020 erfolgen. 
 
 
5.3 Motivation und Förderung  
 
5.3.1 Aufwandsentschädigung  
Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Leistungen der Feuerwehrangehörigen sollen s o-
wohl inhaltlich als auch organisatorisch auf ein zeitgemäßes Niveau angepasst werden. Verwaltungs-
organisatorisch sollen Prozesse vereinfacht werden. Steuerrechtliche Aspekte der Mitglieder aber 
auch des Trägers müssen beachtet und in die Reformprozesse integriert werden. 
 
Der Prozess ist etabliert und wird dauerhaft fortgeführt. 
 
5.3.2 Optimierung der Aus- und Fortbildung  
Die bestehende Fortbildung von ehrenamtlichen Führungskräften muss auf deren Belange abg e-
stimmt werden. Da im Bereich der Zielsetzungen zur Personalführung keine Unterschiede zwischen 
ehrenamtlichen und hauptamtlichen Führungskräften bestehen, müssen diese als Angebot für die 
ehrenamtliche Seite etabliert werden. 
Ein entsprechendes Konzept unter Einbindung des Amtes -11- wird hier grob dargestellt.  
Die Heißausbildung in feststoffbefeuerten Trainingsanlagen wird für die ehrenamtlichen Angehörigen 
als zwingender Bestandteil der Aus- und Fortbildung gefordert. 
 
Die konzeptionelle Ausarbeitung zur Sicherstellung der Fortbildung für Führungskräfte ist Bestandteil 
des Personalentwicklungskonzeptes, siehe hierzu die Ausführungen unter 5.1.1. 
Die im ersten Sachstandsbericht (Session -Nr. 3075/2019) vorgesehene Umsetzung der Heißausbil-
dung ab Sommer 2020 musste bedingt durch die Corona-Lage zurückgestellt werden.

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5.3.3 Würdigung ehrenamtlichen Engagements  
Im Jahr 2017 führte Köln mit entsprechendem Ratsbeschluss die Ehrenamtskarte offiziell ein. Die 
damit verbundenen Regelungen ermöglichen die Nutzung dieser Karte nur für aktive Angehörige der 
Freiwilligen Feuerwehr. Wünschenswert wäre eine interne Anpassung, die auch die Angehörigen der 
Ehrenabteilung, die teils 50, 60 und 70 Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind, zum Erhalt der 
Karte und deren Vorteile berechtigt. 
Die vom Stadtfeuerwehrverband Köln e.V. seit drei Jahr en unter Teilnahme von Politik und Verwal-
tung durchgeführte Ehrung der Jubilare der Kölner Feuerwehren benötigt zukünftig eine planbare 
finanzielle Absicherung. 
Finanzielle und planerische Unterstützung der Kameradschaftspflege soll die Motivation und den Zu-
sammenhalt  innerhalb der Einheiten verstärken. Das Gerätehaus als Heimstätte des Ehrenamtes soll 
gefördert, gepflegt und einheitlich baulich geplant werden. 
 
5.3.3.1 Erweiterte Einführungen der Ehrenamtskarte NRW  
Die Umsetzung erfolgt bedarfsabhängig als laufender Prozess. 
 
5.3.3.2 Jubilaren Ehrung  
Die Veranstaltung wurde im Jahr 2019 wie geplant und mit großem Erfolg durchgeführt. Ob im Jahr 
2020 unter Beachtung von Corona-Regeln eine Veranstaltung möglich sein wird, befindet sich aktuell 
in der Klärung. 
 
5.3.3.3 Kameradschaftspflege  
Aufgrund der aktuellen Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona -Krise können die ur-
sprünglich geplanten Beschaffungen derzeit nicht realisiert werden. 
 
5.3.3.4 Kooperationen mit dem Stadtfeuerwehrverband  
Die Zusammenarbeit mit dem Stadtfeuerwehrverband Köln e.V. konnte im vergangenen Jahr intensi-
viert und ausgebaut werden. Eine von gegenseitiger Anerkennung und kooperativem Miteinander 
geprägte Arbeitsatmosphäre konnte etabliert und im Sinne eines fortlaufe nden Prozesses gefestigt 
werden. 
 
 
5.4 Nächster Sachstandsbericht 
Den nächsten Sachstandsbericht wird das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungs-
schutz im 3. Quartal 2021 vorlegen. 
 
Gez. Blome i.V. für Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

25.08.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2095/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.08.2020
Erstellt
10.07.2020 08:35