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3617/2019

Widmung von Teilstücken der Gutnickstraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020, TOP 9.1.5

Widmungsplan Gutnickstraße

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Widmungsplan Verbindungsweg

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Widmungsplan Gutnickstraße

397 Zeichen

20m151050 Mittelpunkt: [349101,5657104]   1:500
 
Widmungsplan
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 17.10.2019

Widmungsplan Verbindungsweg

397 Zeichen

20m151050 Mittelpunkt: [349022,5657138]   1:500
 
Widmungsplan
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 18.06.2020

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2370 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
62.30.02-6-18291/2019 
Vorlagen-Nummer 
 3617/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung von Teilstücken der Gutnickstraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, Teilstücke der Gutnickstraße in Köln-
Roggendorf/Thenhoven (Gemarkung Worringen, Flur 42, Teilstücke aus Flurstücken 1048 und 1006) 
gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße ohne Beschränkung 
auf eine bestimmte Benutzungsart zu widmen. 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt ferner, den Verbindungsweg Gutnickstraße zur Sinners-
dorfer Straße in Köln-Roggendorf/Thenhoven (Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstücke 1001/206 
und 692/203) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße mit der 
Beschränkung auf den Verkehr für Fußgänger zu widmen. 
 
 
 
Alternative: 
 
keine 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Widmung einer Teilfläche der Gutnickstraße im Abschnitt zwischen Quettinghofstraße und der 
Zufahrt zu den Hausgrundstücken 40-50 einschließlich der Stichstraße zwischen dem Kindergarten 
und dem Kinderspielplatz als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung wurde im Amtsblatt 
der Stadt Köln Nr. 29 am 16.06.1997 veröffentlicht. 
 
Von der damaligen Widmung sind einige Teilflächen der Gutnickstraße nicht erfasst, die zwar mitaus-
gebaut wurden, aber nicht ausparzelliert waren oder sich nicht im Eigentum der Stadt Köln befanden. 
Letztgenanntes betrifft nicht nur die Parzellen, die nun mit Umlegungsbeschluss vom 20.03.2019 aus 
dem Umlegungsverfahren U421 an die Stadt Köln übertragen wurden, sondern auch eine Parzelle 
des Verbindungsweges zur Sinnersdorfer Straße. 
 
 Eine Nachwidmung der im Beschlussvorschlag genannten Flurstücke und Teilstücke aus Flurstücken 
ist aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich. 
  
 Die Gutnickstraße ist in den genannten Bereichen endgültig hergestellt.  
 
Mit der Widmung werden die Teilflächen zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege-
gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträger 
gestellt.  
 
Anlagen: 
Widmungspläne

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Quettinghofstraße
  • Sinnersdorfer Straße
  • Gutnickstraße

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Details

Aktenzeichen
3617/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.07.2020
Erstellt
16.10.2019 13:17