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V/0131/2025

Entscheidung zur Otto-Weddigen-Straße

Vorlagen 11.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 06.05.2025, TOP 4.7

Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht-Weddigen

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Wediggen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025

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Ansehen

Anlage_1_A_M_0002_2023_BV-Weddigen

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Ansehen

Anlage_4_Leitlinien_Weddigen

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Ansehen

Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht-Weddigen

3202 Zeichen

V/0131/2025 – Anlage 2 
1 
Auszug aus Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS-Zeit im Bereich der 
BV Münster-Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 
 
Otto Weddigen, geboren am 15. September 1882 in Herford, gestorben am 18. März 1915 
vor Scapa Flow, Schottland, war ein Berufsoffizier in der Reichsmarine. Er trat 1901 der 
Kaiserlichen Marine bei und tat zunächst in Asien Dienst. Nach seiner Rückkehr 1908 wurde 
er zur U-Boot-Waffe abkommandiert. Berühmt wurde er, als er als Kommandant des 
Unterseebootes U9 am 22. September 1914 drei englische Panzerkreuzer vor Hoek van 
Holland versenkte. Der Erfolg war angesichts der stockenden Offensive an Land von 
psychologischer Bedeutung und wurde entsprechend propagandistisch ausgewertet.  
Weddigen und seine Mannschaft wurden als Seehelden gefeiert, Weddigen von Wilhelm II. 
als erster Marineoffizier mit dem Orden „Pour le Mérite“ geehrt. Die Stadt Herford ernannte 
Weddigen zum Ehrenbürger. Als Kommandant von U29 führte Weddigen Handelskrieg in der 
Irischen See. Beim Rückmarsch des Bootes über Schottland griff Weddigen – wahrscheinlich 
befehlswidrig – Schiffe der vor Scapa Flow liegenden britischen Grand Fleet an. Dabei wurde 
U29 vom britischen Linienschiff „Dreadnought“ gerammt und versenkt.  
Die bereits während des Ersten Weltkriegs angelegte Heroisierung Weddigens wurde 
während des NS-Regimes aktualisiert und ausgebaut. Er wurde zum Namensgeber der 
ersten U-Boot- Flotille der neuen Kriegsmarine und zur Blaupause zum Aufbau des U-
Bootkommandanten Günter Prien als NS-Held. Die Angriffe Priens auf Schiffe der Royal 
Navy bei Scapa Flow wurden als Rache für den Untergang Weddigens gewertet, in dessen 
Geist der völligen Opferbereitschaft wiederum die Selbstversenkung der bei Scapa Flow 
internierten deutschen Hochseeflotte nach dem Ersten Weltkrieg erfolgt sei.  
Ähnlich wie Manfred von Richthofen wurde Weddigen als überragendes militärisches Talent, 
kameradschaftlicher Offizier und charismatischer Führer gefeiert. Ebenso wie Richthofen galt 
Weddigen damit als Vorbild, um die „heiße Begeisterungsfähigkeit der Jugend" 
(Generalleutnant Thomsen, Chef des Generalstabs der Luftstreitkräfte) zu wecken. Die 
traditionelle Heldenrolle erhielt noch einen besonderen nationalsozialistischen Charakter, 
wenn diese Offiziere als charismatische Führer in der Gemeinschaft mit ihren Untergebenen 
ein kleines Abbild des Führer-Volk-Verhältnisses stifteten.  
Nach dem Beschluss des Ausschusses zur Umbenennung von Straßen in Münster vom 
August 1947 hätte die Otto-Weddigen-Straße gemäß der Kontrollratsdirektive Nr. 30 vom 13. 
Mai 1946 über die Beseitigung deutscher Denkmäler und Museen militärischen und 
nationalsozialistischen Charakters zusammen mit der Admiral-Scheer-Straße, der Admiral- 
Spee-Straße, dem Alfred-Krupp-Weg, dem Fehrbellinweg, der Langemarckstraße, der 
Manfred-von-Richthofen-Straße, der Ostmarkstraße, der Skagerrakstraße und der 
Tannenbergstraße umbenannt werden sollen.  
Außer in Münster wurden in zehn weiteren Städten in Westfalen zwischen 1933 und 1945 
Straßen nach Otto Weddigen benannt. In allen diesen Städten wurden die Straßen nach 
dem Zweiten Weltkrieg umbenannt.

Anlage A

1322 Zeichen

Anlage A zur V/0131/2025 
Kurzüberblick 
Der Name Otto-Weddigen-Straße wird beibehalten. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-
00023 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige Umbenen-
nungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf Otto-Weddigen-Straße erledigt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Entscheidung zur Beibehaltung der Otto-Weddigen-Straße dient dem Ziel »Münster auf der 
Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen 
Stadt weiterzuentwickeln.« 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 09 02 Vermessung, Kataster, Geoinformation 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Wediggen

3813 Zeichen

V/0131/2025 – Anlage 3 
1 
 
Auszüge aus den Mitteilungen von Anwohnenden zur Otto-Weddigen-Straße: 
1) Mitteilung vom 29.01.2025 
Man sollte hier wirklich Abwägen zu welchen nachträglichen Aufwänden, Ärger mit den welt- 
weiten Angaben der eigenen Wohnadresse und auch Kosten so eine Namensänderung ins- 
gesamt führt. Persönlich sehe ich keinen Anlass den Straßennamen zu ändern. Auch wenn 
er an eine negativ behaftete Schlacht aus dem ersten Weltkrieg erinnert, kann man es doch 
als Erinnerung oder Mahnmal betrachten. Eine Vergangenheit kann man nicht umbenennen. 
Verdrängen ist auch nicht der richtige Weg. Vielmehr sollte man vielleicht die Geschichte auf 
einem Schild oder Stein für alle sichtbar darstellen. Das zeigt m. E. wahre Stärke. Mal 2 
kleine Beispiele aus dem 2. Weltkrieg sind Hugo Boss oder Volkswagen. Die werden ja auch 
nicht wegen ihrer Vergangenheit umbenannt. Kurz: Ich würde es so lassen und gegen eine 
Umbenennung stimmen. Nicht verstecken, sondern aufklären.  
2) Mitteilung vom 22.01.2025 
ich melde mich als Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses an der Otto-Weddigen-
Straße zur Sache … Um es kurz zu machen: nach eingehender Abwägung der aus verschie- 
denen Richtungen eingebrachten Argumente zu den Straßenumbenennungen, kann ich kei- 
nen wirklich treffenden Grund ausmachen, der die Umbenennungen, insbesondere im Hin- 
blick auf die Verknüpfungen zur NS-Zeit, tatsächlich und in der Tiefe triftig rechtfertigen wür- 
den. Insofern schließe ich mich aus der geschichtlich-historischen Verantwortung heraus 
nicht den Befürwortern der Umbenennungen an, die als Personenkreis offenbar wohl keinen 
direkten Wohnbezug zum Viertel haben. Möglicherweise haben Einzelmeinungen und be- 
grenzte Betrachtungsperspektiven hohes Gewicht erhalten.  
Zudem kommt natürlich der auf alle Anlieger, Mieter, Eigentümer – aber auch für die Stadt - 
zukommende verwaltungstechnische und organisatorische Aufwand sowie die damit verbun- 
denen Kosten, die insgesamt derzeit für völlig unverhältnismäßig und ungerechtfertigt zu er- 
achten sind und wirklich niemanden als notwendig und angemessen vermittelt werden kön- 
nen. 
Die Umbenennungsmaßnahme der o.a. Straßennamen steht m.E. im eklatanten Wider- 
spruch zu den seit Jahren / Jahrzehnten - sowohl von politischer als auch von Verwaltungs- 
seite - zugesagten Bemühungen zu einem dringend erforderlichen Bürokratieabbau; das Ge- 
genteil wird mit der Aktion erzielt.  
Abschließend kann ich Ihnen als Anlieger, der mit vielen Bewohnern des Viertels im regen 
Kontakt steht, wirklich niemanden direkt betroffenen benennen und anführen, weder einer 
meiner Mieter noch sonstige mir bekannte Anlieger der betreffenden Straßen, die die Umbe- 
nennung befürworten … 
3) Mitteilung vom 15.01.2025 
Ich bin gegen eine Umbenennung, da mit den Namen die Geschichte des 1. Weltkrieges in 
Erinnerung bleibt. Sie ist unter den Schildern als Text auch nachlesbar. Auch unsere nega- 
tive Geschichte, vielleicht sogar gerade diese, muss unbedingt in Erinnerung bleiben. Dass 
die Nationalsozialisten viele Teile der Geschichte propagandamäßig ausgeschlachtet haben,

V/0131/2025 – Anlage 3 
2 
können wir durch eine Umbenennung nicht ändern. Aber vielleicht halten wir durch die Bei- 
behaltung der Namen die Neugier der Bewohner geweckt, sich über den 1. Weltkrieg näher 
zu informieren und halten so ein ehrliches Geschichtsinteresse wach. Als ich vor 25 Jahren 
in dieses Viertel gezogen bin, haben mich genau diese Namen neugierig gemacht, so dass 
ich darauf gestoßen bin, warum hier in einem in den 30-iger Jahren gebauten Viertel eine Er- 
innerung an den 1. Weltkrieg erfolgte. Lassen Sie uns die Geschichte nicht tilgen, sondern 
aktiv erinnern, gerade in Zeiten von Kriegen und Rechtsrucken mehr als wichtig. Mitteilung 
vom 23.01.2025

Beschlussvorlage

11806 Zeichen

V/0131/2025 
V/0131/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entscheidung zur  Otto-Weddigen-Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Name Otto-Weddigen-Straße wird beibehalten. 
 
2. Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Nr. 2025-00023 
vom 18.03.2025 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige 
Umbenennungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf Otto-Weddigen-Straße erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Sachstand:  
Am 8. Dezember 2020  beantragte die Bezirksvertretung (BV) Münster-Mitte einen umfassenden 
Bericht über die Überprüfung von Straßennamen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 entstan-
den sind. Es ging dabei nicht mehr um Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus lebten, 
sondern um die Frage, ob die NS -Ideologie in den Straßenbenennungen (Beispiel „Danziger 
Freiheit“, umbenannt 2020) sichtbar würde.  
Im Januar 2022 wurde der Bericht der BV Münster -Mitte vorgelegt: Das Gutachten sieht bei der 
Otto-Weddigen-Straße einen dichten Bezug zur NS Ideologie. Die BV Münster-Mitte hat ausführ-
lich in einem zunächst internen, parteiübergreifenden Verfahren über das weitere Vorgehen bera-
ten. 
Im Januar 2023 wu rde in der BV  Münster-Mitte der Antrag A -M/0002/2023 (Anlage 1 ) einge-
bracht, in dem es heißt, dass die BV Münster -Mitte beabsichtigt nach einer Information der An-
Vermessungs- und 
Katasteramt 
 
22.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schw abe 
Telefon: 492-6235 
Schw abeNora@stadt-
muenster.de

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V/0131/2025 
wohner*innen und Eigentümer*innen der entsprechenden Straßen über die anstehende Ent-
scheidung und deren Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue 
Straßennamen u. a. die Otto -Weddigen-Straße umzubenennen.  
Erst im Anschluss soll der endgültige Umbenennungsbeschluss der B V Münster-Mitte gefasst 
werden. Der Antrag wurde in der Sitzung der BV Münster -Mitte am 24.01.2023 mehrheitlich be-
schlossen. 
Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen zu Stra ßenumbenennungen in der Stadt Münster 
wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit den politischen Gremien „Leitlinien zu Ehrungen 
im öffentlichen Raum“ und „einheitliche Verfahrenswege zur Neubenennung und Umbenennung“ 
erarbeitet. Diese wurden im September  2024 vom Rat beschlossen. Seit diesem Beschluss wer-
den die Verfahren zu Straßenumbenennungen entsprechend weitergeführt.  
 
Begründung: 
Historische Einordnung der geehrten Person entlang der Leitlinien der Stadt Münster für Ehrun-
gen im Öffentlichen Raum  
1936 wurde das neu gebaute Wohngebiet zwischen Warendorfer Straße und Prozessionsweg 
mit thematisch zusammenhängenden Straßennamen, die an den Seekrieg im Ersten Weltkrieg 
erinnern, neu benannt. Darunter auch die Otto -Weddigen-Straße. Otto Weddigen (1882 -1915) 
war Kapitänleutnant und U -Boot-Kommandant im Ersten Weltkrieg.  
 
In dem Antrag A-M/0002/2023 heißt es zu Otto Weddigen:  
Manfred von Richthofen und Otto Weddigen sind durch ihre Verdienste im 1. Weltkrieg bekannt 
geworden. Ihre militärischen Talente wurden von der Heeresleitung im 1. Weltkrieg zur Beein-
flussung der Bevölkerung benutzt. Richthofen wurde wiederum von den Nationalsozialisten als 
Gallionsfigur der NS -Luftwaffe inszeniert, um eine Traditionslinie zu den “Helden” des 1. Welt-
kriegs zu ziehen  und die Aufrüstung zu legitimieren. Auch Weddigen wurde vom nationalsozialis-
tischen Regime als Vorbild gefeiert, um die Jugend zu mobilisieren.  
 
Das Stadtarchiv Münster schreibt:  
Otto Weddigen, geboren 1882 in Herford, gestorben 1915 vor Scapa Flow, Schot tland, war ein 
Berufsoffizier in der Reichsmarine. Berühmt wurde er im Ersten Weltkrieg, weil er als Komman-
dant eines U -Boots 1914 drei englische Panzerkreuzer vor Holland versenkte. Der Erfolg war 
angesichts der stockenden Offensive an Land von psychologi scher Bedeutung und wurde ent-
sprechend propagandistisch ausgewertet. In weiteren Einsätzen versenkte er im Sinne der Hal-
tung der deutschen Reichsregierung auch zivile Schiffe verfeindeter Nationen.  
Weddigen erhielt hohe Auszeichnungen wie Orden. Er starb, als er britische Schlachtschiffe vor 
Schottland angriff. Die Heroisierung des U -Boot-Kapitäns setzte schon während des Ersten Welt-
kriegs ein und war vergleichbar mit dem Kult um Manfred von Richthofen. Diese Erinnerungspra-
xis forcierten die Nationalsoziali sten weiter. Weddigen sollte der Marine und der Jugend als Vor-
bild dienen. Im Vorfeld des Zweiten Weltkriegs sind der erste U -Boot-Verband nach Neugrün-

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V/0131/2025 
dung der Marine und zahlreiche Straßen durch die Nationalsozialisten nach Weddigen benannt 
worden. Solche Straßenbenennungen gingen über die ehrende Erinnerung an gefallene Soldaten 
hinaus. Sie sollten Identität und Legitimation stiften: symbolisch militarisierten sie den öffentlichen 
Raum während der nationalsozialistischen Aufrüstung. Sie verklärten die Sch lachten des Ersten 
Weltkriegs zu Heldentaten. Und sie knüpften an die Behauptung an, es habe keine militärische 
Niederlage der Deutschen im Ersten Weltkrieg gegeben. In Westfalen vergebene Straßennamen 
nach Weddigen sind nach 1945 zum Teil wieder rückbenan nt worden. Neben der Stadt Münster 
gibt es in der Geburtsstadt Weddigens, Herford, weiterhin ein Weddigenufer.  
Den städtischen Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum (Ratsbeschluss V0247 -2024) zu-
folge ist eine Umbenennung zulässig, wenn die ursprüngl iche Straßenbenennung propagandisti-
schen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. Das ist hier der Fall, auch wenn Weddi-
gen selbst 1915 vor Beginn der NS -Herrschaft starb. Gleichwohl sollte eine Umbenennung auf 
unabwendbare Fälle beschränkt sein (s . letzter Satz der Einleitung zu den Leitlinien) und gem. 
Ziffer 8 der Leitlinien (Abschnitt Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur) eine Aus-
nahme darstellen. 
 
Bisheriges Verfahren 
Die Verwaltung hat den Antrag der BV Münster -Mitte nach dem B eschluss der Leitlinien aufge-
griffen, die Anwohnenden und die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben und am 22. Ja-
nuar 2025 eine Bürgerinformationsveranstaltung zu der beabsichtigten Umbenennung der Otto -
Weddigen-Straße und anderer Straßen organisiert. Zeitgleich fand über mehrere Wochen eine 
digitale Anhörung zu der beabsichtigten Umbenennung statt.  
Die meisten Besucher*innen der Veranstaltung und die schriftlichen Mitteilungen im Anhörungs-
verfahren sprachen sich gegen eine Umbenennung der Straße aus. Die Beiträge betonen, dass 
die Verbindung mit dem Ersten Weltkrieg nicht als negativ empfunden werde. Im Gegenteil, die 
Beibehaltung des Namens könne die Neugier des Betrachters wecken, sich mit dem Ersten 
Weltkrieg näher zu beschäftigen. Die Geschichte dü rfe nicht getilgt werden, sondern könne als 
Erinnerungs- und Gedenkmöglichkeit sowie als Warnung vor dem Krieg verstanden werden.  
Infolge der Einbeziehung der Öffentlichkeit wurde am 18.03.2025 eine Petition bei der BV Müns-
ter-Mitte und der Verwaltung ein gereicht, die den Erhalt der historischen Straßennamen in Müns-
ter-Mitte fordert und von knapp 1.600 Menschen unterzeichnet wurde (Anlage 5). Diese Petition 
wird von der Verwaltung als Anregung nach § 24 GO NRW behandelt und damit einem geregel-
ten Verfahren zugeführt. 
 
Entscheidung über den Straßennamen Otto -Weddigen-Straße 
Die unter Punkt I.2 aufgeführte Anregung nach § 24 GO NRW wird mit dieser Beschlussvorlage 
aufgegriffen und bezogen auf die Otto-Weddigen-Straße erledigt.  
Der Prüfbericht zu vergebenen St raßennamen aus der NS -Zeit im Bereich der BV Münster -Mitte 
von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 ist veröffentlicht unter: https://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/Strassennamen/pdf/strassennamen1933-
45_abschlussbericht_2021-11-03.pdf (Auszug siehe Anlage 2). Alle eingegangenen Mitteilungen

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V/0131/2025 
sind auf der Homepage „Strassennamen in  Münster“ https://www.stadt-
muenster.de/strassennamen/aktuelles-zu-strassenumbenennungen zu finden und drei charakte-
ristische Schreiben sind in der Anlage 3 zusa mmengestellt. 
Die „Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum“ sind die Basis zur Prüfung eines Umbenen-
nungsantrages (Anlage 4), sie betrachten eine Umbenennung von Straßen als absolute Aus-
nahme und ermöglichen diese nur, (Ziffer 8) „ wenn es aus Gründen d er besseren Orientierung 
geboten ist oder Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, 
dass die Ehrung der Person( -engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6)  oder die ursprüngliche Stra-
ßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente “. Unter der 
Ziffer 6 sind die Kriterien für eine Straßenbenennung aufgeführt, danach sind u. a. „ Neubenen-
nungen nach Personen… die … Wertvorstellungen ve rkörpern, die dem Ansehen der Stadt 
Münster schaden “ ebenso unzulässig wie „ Neubenennungen die… diskriminierende Wirkung 
haben können“.  
Die Einordnung der Otto -Weddigen-Straße in dem Prüfbericht von Dr. Schwitanski mit einem 
dichten Bezug der Straßenbenen nung zur NS -Ideologie und die Betrachtung der Person Otto 
Weddigens als ausgezeichneter U -Boot-Kommandant, stehen nebeneinander. Otto Weddigen 
hat in der heutigen Zeit, schon aufgrund seiner Lebensdaten, keinen offensichtlichen Bezug zum 
Nationalsozialismus.  
Die Einordnung der Otto -Weddigen-Straße in dem Prüfbericht von Dr. Schwitanski sieht einen 
dichten Bezug der Straßenbenennung zur NS -Ideologie. Gleichwohl hatte Otto Weddigen keinen 
persönlichen Einfluss auf seine symbolische Überhöhung und ideologisch e Indienstnahme nach 
seinem Tod.  
Gemäß den Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum würde eine Straßenbenennung – in 
diesem Fall die Otto -Weddigen-Straße – heutzutage nicht im kontextualen Zusammenhang mit 
einem Seekrieg im Ersten Weltkrieg erfolgen. I nwieweit eine Beibehaltung des Straßennamens 
nach einer breiten Auseinandersetzung in Politik und Stadtgesellschaft auch im Jahr 2025 noch 
dem Ansehen der Stadt Münster schaden könnte, kann zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet 
werden. Die Geschichte diese r Straßenbenennung(en) wird im Internetauftritt der Stadt Münster 
zu ‚Straßennamen in Münster‘ https://www.stadt-muenster.de/strassen/a-bis-z ausführlich erläu-
tert. Die intensive Befassung mit den Straßennamen, die Diskussion mit den Anliegern und das 
Ringen um eine Entscheidung in den Jahren 2020 -2025, wird dort dokumentiert. So wird der Pro-
zess transparent und nachvollziehbar dargestellt.  
Neben den historischen Zusammenhängen sind die Belange der Anwohnenden und Eigentü-
mer*innen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Für diese bedeutet eine Adressän-
derung einen großen Aufwand sowohl für die Änderung von Personalausweis und Fahrzeugpa-
pieren als auch für die Mitteilung an alle relevante n Stellen. Für Gewerbetreibende erhöht sich 
der Aufwand noch deutlich. Eine Aufwand sentschädigung kann dafür nicht gezahlt werden.  
Als Fazit aus der historischen Einordnung unter Beachtung der Leitlinien sieht die Verwaltung die 
Möglichkeit grundsätzlich g egeben, die Otto -Weddigen-Straße umzubenennen, empfiehlt mit 
Verweis auf die Ausnahmeregelung und die Belange der Anliegenden die Beibehaltung des Na-
mens Otto-Weddigen-Straße.

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V/0131/2025 
 
gez. 
 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister 
 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage 1 Antrag A-M/0002/2023 
Anlage 2 Auszug aus dem Prüfbericht von A. Schwitanski, 2021 
Anlage 3 Auszug aus den Mitteilungen der betroffenen Anwohnenden 
Anlage 4 Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum 
Anlage 5 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-00023

Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025

121 Zeichen

Anregung Nr. 2025-00023
V/0131/2025 - Anlage 5

Anregung Nr. 2025-00023

Anregung Nr. 2025-00023

Anregung Nr. 2025-00023

Anlage_1_A_M_0002_2023_BV-Weddigen

7932 Zeichen

Antrag A-M/0002/2023 
      
 
 14.01.2023 
  
Umbenennung weiterer Straßennamen 
  
  
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 
  
1. Die Bezirksvertretung Mitte beabsichtigt, 
·       auf Basis eines Gutachtens von Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski und eines 
Vortrags von Herrn Dr. Rainer Pöppinghege, 
·       nach intensiven internen Vorberatungen und 
·       nach einer Information der Anwohner:innen und Eigentümer:innen der 
entsprechenden Straßen über die anstehende Entscheidung und die 
Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue 
Straßennamen   
  
die Admiral-Spee-Straße, Otto-Weddigen-Straße, Prinz-Eugen-Straße, 
Skaggerakstraße, Tannenbergstraße und Langemarckstraße umzubenennen. 
 
2. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, die Straßen Manfred-von-
Richthofen-Straße und die Andreas-Hofer-Straße umzubenennen. 
 
3. Der Umbenennungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte wird gefasst, sobald 
·
       die Informationsveranstaltung stattgefunden hat und 
·       die neuen Straßennamen ausgewählt sind. 
 
4. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, bezüglich des 
Umbenennungsbeschlusses wie in Punkt 3 zu verfahren. 
  
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohner:innen und Eigentümer:innen zeitnah 
zu einer Informationsveranstaltung in der näheren räumlichen Umgebung 
einzuladen. Um die anstehende Entscheidung über die Umbenennung und die 
Ergebnisse der intensiven internen Beratung transparent zu machen, sollen 
Vertreter:innen sämtlicher Fraktionen sowie die Einzelvertreter der Bezirksvertretung 
Mitte eingeladen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der 
Informationsveranstaltung das weitere Vorgehen zu beschreiben und die 
Auswirkungen auf die Anwohner:innen und Eigentümer:innen der Straßen zu 
erläutern. 
  
6. Um Vorschläge der Anwohner:innen und Eigentümer:innen für neue 
Straßennamen sammeln zu können, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah 
geeignete Möglichkeiten dafür zu schaffen. 
 
V/0131/2025 - Anlage 1

Antrag A-M/0002/2023 
Begründung 
 
Die Bezirksvertretung Mitte hat mit Beschluss vom 08.12.2020 sämtliche 66 
Straßennamen, die in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 in Münster 
vergeben wurden, durch Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski untersuchen lassen. Ziel 
war es, festzustellen, ob und inwieweit diese Namen die Funktion hatten, die NS-
Ideologie, nationalsozialistische Erinnerungsabsichten oder die Ziele der NS-Politik 
zu veröffentlichen.   
Das Gutachten von Herrn Dr. Schwitanski wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung 
am 18.01.2022 vorgestellt (vgl. auch
 https://www.stadt-
muenster.de/archiv/stadtgeschichte-online mit einem Link zu dem 
Untersuchungsbericht). 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat sich im Anschluss intern an acht Terminen 
intensiv mit dem Gutachten und den geschichtlichen sowie politischen Hintergründen 
der Personen und Orte auf den Straßenschildern auseinandergesetzt. 
Die Bezirksvertretung hat während ihrer internen Auseinandersetzung stets 
berücksichtigt, dass die bestehenden Straßennamen keinen Spiegel der (damaligen) 
Gesellschaft darstellen, dass es nie einen gesellschaftlichen Konsens über diese 
Namen gegeben hat und dass die Namensauswahl sehr selektiv und berechnend 
stattgefunden hat. Die zur Umbenennung ausgewählten Straßennamen sagen 
ausschließlich etwas über die Zeit von 1933 bis 1945 aus. Insbesondere sieht die 
Bezirksvertretung, dass durch das nationalsozialistische Regime viele Menschen aus 
dem Stadtbild verdrängt wurden. 
Straßennamen werden der Stadtgesellschaft tagtäglich aufgedrängt und kontextlos 
verbreitet. Sie sind daher auf eine angemessene Außenwirkung hin zu prüfen. Dies 
gilt umso mehr, da mit Straßennamen die abgebildeten Personen und Ereignisse 
geehrt werden.  
Eine Ehrung der Männer Admiral Spee, Manfred von Richthofen, Otto Weddigen, 
Prinz Eugen und Andreas Hofer ist nicht zeitgemäß. 
Admiral Spee plante als Vizeadmiral eines Kreuzgeschwaders der Kaiserlichen 
Marine Ende 1914 einen Angriff auf einen britischen Stützpunkt auf den 
Falklandinseln. Bei diesem verlustreichen Angriff auf deutscher Seite gab es nur 212 
Überlebende. Der Angriff erfolgte entgegen der Einschätzung anderer Stabsoffiziere 
und wird als Fehlentscheidung gewertet. Das Bild des heroischen Opfertods wurde 
für propagandistische Zwecke des nationalsozialistischen Regimes eingesetzt und 
insbesondere in Zeitschriften der Berufsschulausbildung verwendet, um das Sterben 
der Matrosen des Geschwaders als Beispiel einer Pflichterfüllung bis in den Tod zu 
inszenieren.  
Manfred von Richthofen und Otto Weddigen sind durch ihre Verdienste im 1. 
Weltkrieg bekannt geworden. Ihre militärischen Talente wurden von der 
Heeresleitung im 1. Weltkrieg zur Beeinflussung der Bevölkerung benutzt. Richthofen 
wurde wiederum von den Nationalsozialisten als Gallionsfigur der NS-Luftwaffe 
inszeniert, um eine Traditionslinie zu den “Helden” des 1. Weltkriegs zu ziehen und 
die Aufrüstung zu legitimieren. Auch Weddigen wurde vom nationalsozialistischen 
Regime als Vorbild gefeiert, um die Jugend zu mobilisieren.

Antrag A-M/0002/2023 
Prinz Eugen erhielt 1697 den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im 
Kampf gegen das Osmanische Reich. Diese Kriege wurden später als sog. 
“Türkenkriege” und Prinz Eugen als “Türkenkrieger/-sieger” bezeichnet. Damit sollte 
an den Kriegsgegner nur als „den Anderen“ gedacht werden, der aus dem Kreis der 
zivilisierten Völker ausgegrenzt ist. Das NS-Regime nutzte diese Vereinnahmung 
Eugens, um Hitler mit Prinz Eugen gleichzusetzen und die Verbindung von 
Rassenideologie und Geopolitik zu verbinden. Hitlers Anschlussrede Österreichs 
fand auf der Wiener Hofburg direkt über dem Reiterstandbild Eugens statt.    
Andreas Hofer war der Anführer des traditionalistischen Tiroler Aufstands 1809. 
Während der von ihm organisierten Aufstände wurden Bekleidungsvorschriften für 
Frauen erlassen sowie Mitglieder der jüdischen Gemeinde drangsaliert. Hofer hat 
überdies keinerlei Bezug zu Münster. 
Eine Ehrung der Ereignisse, die mit Skaggerak, Tannenberg und Langemarck 
verbunden werden, steht in Widerspruch zu der deutschen Verfassung. Die 
Schlachten an allen drei Orten wurden vom nationalsozialistischen Regime für 
propagandistische Zwecke und als Stütze der Dolchstoßlegende, die sich gegen die 
republikanische Verfassung richtete, benutzt. 
Am Skagerrak verloren 10.000 Menschen ihr Leben. Der Zweck der Schlacht 
bestand lediglich darin, einen Achtungserfolg der deutschen Marine zu erreichen, da 
der Flottenchef Admiral Scheer einen Bedeutungsverlust seiner Flotte befürchtete. 
Die Schlacht bei Tannenberg, polnisch Stębark, wurde gerade in Bezug auf die 
Person Hindenburg relevant, da sich Hindenburgs spätere politische Rolle als 
Reichspräsident der Weimarer Republik aus seinem Status als unbesiegbarer 
Feldherr von Tannenberg speiste.  
Die Schlacht in Langemark (damals Langemarck) im Herbst 1914 demonstriert einen 
verlustreichen Angriff deutscher Reservetruppen und wurde als Sinnbild selbstloser 
Opferbereitschaft der Jugend propagandistisch genutzt. Durch die Heroisierung der 
sinnlos Gefallenen wurde absichtlich verschleiert, dass der Krieg, so wie er 
ursprünglich geplant war, kurz nach seinem Ausbruch bereits gescheitert war. 
Die hier in Rede stehenden Straßennamen stehen im Widerspruch zu den Werten 
unserer freiheitlichen Demokratie, die sich gegen nationalsozialistische, 
antisemitische, militaristische, misogyne, rassistische und imperialistische Ansichten 
zur Wehr setzt sowie den Schutz ihrer Minderheiten anstrebt. Ein Erklärungsschild 
unter den Straßennamen ist daher keine ausreichende Maßnahme. 
 
Kai Meyer vor dem Esche   Martin Honderboom 
Gina Auer      Laura Maxellon 
Anne Herbermann    Marita Otte      
Ulrike Kötter 
Stephan Nonhoff 
Claudia Scholz 
Achim Specht 
 
Martin Grewer    Gerwin Karafiol

Anlage_4_Leitlinien_Weddigen

6990 Zeichen

V/0131/2025 – Anlage 4 
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Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum  
 
Die Stadt Münster betont ihre historische Bedeutung als eine europäische Friedensstadt und ruft zu 
„Toleranz durch Dialog“ auf. Daraus resultiert die Verpflichtung des Rates und der 
Bezirksvertretungen, die Menschenrechte, das Völker recht und demokratische Werte hoch zu 
halten. Sie leiten die demokratisch legitimierten Gremien der Stadt bei der Auswahl und Begründung 
von Ehrungen im öffentlichen Raum. Die nachstehende n Grundsätze und Kriterien sollen als 
Grundlage für die Entscheidungsträger*innen dienen und die Transparenz der 
Entscheidungsfindung für die Bürgerschaft erhöhen. Bei Umbenennungsvorhaben im öffentlichen 
Raum ist neben der historischen Faktenlage zu berüc ksichtigen, dass sie erhebliche Folgen für 
Anwohnende, Wirtschaft und Behörden haben, so dass sie auf die unabwendbaren Fälle zu 
beschränken sind. 
 
Ehrungen im öffentlichen Raum 
Für alle Formen von Ehrungen im öffentlichen Raum gilt: 
 
1. Münster versteht sich als Friedensstadt und will  einen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. 
Ehrungen im öffentlichen Raum müssen zu diesem Ziel passen. 
2. Eine Ehrung durch eine Benennung von öffentliche r Infrastruktur oder die Aufstellung eines 
Denkmals kann nur verstorbenen Personen zuteilwerden. Die Person sollte in der Regel 
mindestens 10 Jahre vor der Ehrung verstorben sein.  
3. Je sichtbarer und zentraler die Benennung positi oniert wird, umso größer ist die Auszeichnung 
und umso unstrittiger sollte die zu ehrende Person/Ort/Thema sein.  
4. Die zu ehrende Person(-engruppe) sollte sich in der Regel außerordentlich um die Stadt 
Münster und/oder um ihre Stadtteile verdient gemacht haben. Fehlt ein Münsterbezug, muss 
diese Ehrung detailliert begründet werden. 
5. Ist eine überzeitlich herausragende Leistung nic ht erkennbar, sollte auf eine Ehrung verzichtet 
werden.  
6. Verfolgte und Opfer des Nationalsozialismus und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit 
können durch die Benennung von Infrastruktur geehrt werden, besonders wenn das erfahrene 
Unrecht in Münster stattfand oder die Betroffenen aus Münster stammen.  
7. Sollten bei der zu ehrenden Person(-engruppe) ne gative Eigenschaften oder Taten vorliegen, 
sind diese in einem Abwägungsprozess den positiven Faktoren gegenüberzustellen. Im Zweifel 
sind strenge Kriterien anzuwenden und es ist von einer Ehrung abzusehen. 
8. Die Wertmaßstäbe, die sich aus der europäischen Aufklärung entwickelt haben, können in 
Deutschland seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als weitverbreitet und von breiten 
gesellschaftlichen Kreisen anerkannt gelten. Die Ehrung von Persönlichkeiten, deren 
Lebenszeit im Wesentlichen vor diesem Zeitraum liegt, kann deshalb nicht ohne Weiteres nach 
den hier aufgelisteten Wertmaßstäben erfolgen. Sie bedarf der Einzelfallprüfung. 
 
Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur 
1. Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Or ientierung und im Zusammenhang mit der 
Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der 
öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Vor diesem Hintergrund ist auch die Benennung von 
privaten Straßen möglich.  
2. Für Straßennamen wird in der Regel auf historisc he Ortsbezeichnungen (z.B. Flur-, 
Gemarkungs-, Gewannen-Bezeichnungen) zurückgegriffen. Die Benennung nach Personen(-
gruppen) stellt eine Ausnahme und besondere Ehrung dar; ein mahnender Charakter ist dabei 
nie intendiert.  
3. Straßennamen sollen aus höchstens 25 Zeichen ein schließlich der notwendigen 
Zwischenräume bestehen.

V/0131/2025 – Anlage 4 
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4. In den Fällen, in denen Orte, Landschaften oder abstrakte Begriffe wie „Frieden“ als 
Namensgeber verwendet werden, sind Anlass und Kontext der Benennung besonders 
bedeutsam. Revisionistisch motivierte und nationalsozialistische Propagandabegriffe eignen 
sich nicht zur Benennung öffentlicher Infrastruktur. 
5. Der Münsterbezug kann bei Straßenbenennungen gan zer Viertel entfallen, wenn man sich für 
ein semantisches Feld entscheidet.  
6. Unzulässig sind: 
6.1 Neubenennungen nach Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Ziele, 
Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpern, die dem Grundgesetz der 
Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen 
entgegenstehen oder dem Ansehen der Stadt Münster schaden. 
6.2 Neubenennungen nach Person, die in Geschehnisse, die gegen die Allgemeine 
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verstoßen, verstrickt sind 
oder die aktiv bei sonstigen menschenverachtenden Taten (z.B. sexuelle Gewalt 
oder Unterdrückung von Minderheiten) mitgewirkt haben, nach Orten und 
Ereignissen, die in oben genannten Zusammenhang Raum für Verstöße geben.  
6.3 Neubenennungen, die Anlässe zur Missdeutung oder Verspottung geben oder 
diskriminierende Wirkung haben können. 
7. Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen od er von Ausschüssen zum Thema 
Straßenbenennung sind zu berücksichtigen. Sollte dies bei der Auswahl eines neuen Namens 
durch Bürgerschaft oder Politik gewünscht sein, kann zunächst ein Gutachten des Stadtarchivs 
erfolgen. 
8. Eine Umbenennung sollte die Ausnahme darstellen,  nicht aus tagesaktuellen Erwägungen und 
auf Grundlage der folgenden Punkte erfolgen:  
8.1 Sie ist zulässig, wenn dies aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist.  
8.2 Eine Umbenennung ist möglich, wenn Fakten und eine historische Bewertung 
vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person(-engruppe) 
unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Straßenbenennung 
propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. 
8.3 Für den Fall der Umbenennung soll die Beschilderung so erfolgen, dass die alten 
Straßennamen über einen Zeitraum von 3 Jahren neben/unter den neuen 
Straßennamen belassen werden. Der alte Name ist rot zu kreuzen. 
8.4 Beschlüsse über Straßennamen (Neu- / Umbenennungen) besitzen einen 
Bestandsschutz von 20 Jahren, wenn nicht eine neue Sachlage (z.B. das 
Bekanntwerden massiver Vergehen der geehrten Personen) vorliegt, die eine 
Neubewertung nötig macht. 
 
Denkmale und Ehrengräber  
1. Für den Errichtungsbeschluss eines neuen Denkmal s gelten die vorgenannten 
Bewertungsmaßstäbe in besonderem Maße, es sollte deshalb in den beschlussfassenden 
Gremien eine Zweidrittelmehrheit für die Errichtung angestrebt werden. 
2. Durch Ratsbeschluss kann einer Person ein Ehreng rab zuerkannt werden. Für die 
Entscheidung gelten die hier festgelegten Bewertungsmaßstäbe. Darüber hinaus steht 
Ehrenbürger*innen nach ihrem Tod ein Ehrengrab zu. Dieses Grab kann auf stadteigenen 
Friedhöfen (vgl. § 20 der Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Münster vom 
16.12.2023) oder auf Friedhöfen anderer Trägerschaft im Stadtgebiet liegen. Mit der 
Zuerkennung obliegt der Stadt Anlage und Unterhaltung des Grabes, sofern sie nicht durch 
die Angehörigen der verstorbenen Person übernommen werden.

Beratungsverlauf (1)

06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Otto-Weddigen-Straße
  • Admiral-Spee-Straße
  • Prinz-Eugen-Straße
  • Andreas-Hofer-Straße
  • Admiral-Scheer-Straße
  • Langemarckstraße
  • Ostmarkstraße
  • Skagerrakstraße
  • Tannenbergstraße
  • Warendorfer Straße
  • Alfred-Krupp-Weg
  • Fehrbellinweg
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Prozessionsweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0131/2025
Typ
Vorlagen
Datum
11.03.2025
Erstellt
10.03.2025 16:59