V/0131/2025
Entscheidung zur Otto-Weddigen-Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht-Weddigen
3202 Zeichen
V/0131/2025 – Anlage 2 1 Auszug aus Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS-Zeit im Bereich der BV Münster-Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 Otto Weddigen, geboren am 15. September 1882 in Herford, gestorben am 18. März 1915 vor Scapa Flow, Schottland, war ein Berufsoffizier in der Reichsmarine. Er trat 1901 der Kaiserlichen Marine bei und tat zunächst in Asien Dienst. Nach seiner Rückkehr 1908 wurde er zur U-Boot-Waffe abkommandiert. Berühmt wurde er, als er als Kommandant des Unterseebootes U9 am 22. September 1914 drei englische Panzerkreuzer vor Hoek van Holland versenkte. Der Erfolg war angesichts der stockenden Offensive an Land von psychologischer Bedeutung und wurde entsprechend propagandistisch ausgewertet. Weddigen und seine Mannschaft wurden als Seehelden gefeiert, Weddigen von Wilhelm II. als erster Marineoffizier mit dem Orden „Pour le Mérite“ geehrt. Die Stadt Herford ernannte Weddigen zum Ehrenbürger. Als Kommandant von U29 führte Weddigen Handelskrieg in der Irischen See. Beim Rückmarsch des Bootes über Schottland griff Weddigen – wahrscheinlich befehlswidrig – Schiffe der vor Scapa Flow liegenden britischen Grand Fleet an. Dabei wurde U29 vom britischen Linienschiff „Dreadnought“ gerammt und versenkt. Die bereits während des Ersten Weltkriegs angelegte Heroisierung Weddigens wurde während des NS-Regimes aktualisiert und ausgebaut. Er wurde zum Namensgeber der ersten U-Boot- Flotille der neuen Kriegsmarine und zur Blaupause zum Aufbau des U- Bootkommandanten Günter Prien als NS-Held. Die Angriffe Priens auf Schiffe der Royal Navy bei Scapa Flow wurden als Rache für den Untergang Weddigens gewertet, in dessen Geist der völligen Opferbereitschaft wiederum die Selbstversenkung der bei Scapa Flow internierten deutschen Hochseeflotte nach dem Ersten Weltkrieg erfolgt sei. Ähnlich wie Manfred von Richthofen wurde Weddigen als überragendes militärisches Talent, kameradschaftlicher Offizier und charismatischer Führer gefeiert. Ebenso wie Richthofen galt Weddigen damit als Vorbild, um die „heiße Begeisterungsfähigkeit der Jugend" (Generalleutnant Thomsen, Chef des Generalstabs der Luftstreitkräfte) zu wecken. Die traditionelle Heldenrolle erhielt noch einen besonderen nationalsozialistischen Charakter, wenn diese Offiziere als charismatische Führer in der Gemeinschaft mit ihren Untergebenen ein kleines Abbild des Führer-Volk-Verhältnisses stifteten. Nach dem Beschluss des Ausschusses zur Umbenennung von Straßen in Münster vom August 1947 hätte die Otto-Weddigen-Straße gemäß der Kontrollratsdirektive Nr. 30 vom 13. Mai 1946 über die Beseitigung deutscher Denkmäler und Museen militärischen und nationalsozialistischen Charakters zusammen mit der Admiral-Scheer-Straße, der Admiral- Spee-Straße, dem Alfred-Krupp-Weg, dem Fehrbellinweg, der Langemarckstraße, der Manfred-von-Richthofen-Straße, der Ostmarkstraße, der Skagerrakstraße und der Tannenbergstraße umbenannt werden sollen. Außer in Münster wurden in zehn weiteren Städten in Westfalen zwischen 1933 und 1945 Straßen nach Otto Weddigen benannt. In allen diesen Städten wurden die Straßen nach dem Zweiten Weltkrieg umbenannt.
Anlage A
1322 Zeichen
Anlage A zur V/0131/2025 Kurzüberblick Der Name Otto-Weddigen-Straße wird beibehalten. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025- 00023 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige Umbenen- nungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf Otto-Weddigen-Straße erledigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Entscheidung zur Beibehaltung der Otto-Weddigen-Straße dient dem Ziel »Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterzuentwickeln.« Finanzierung Produktgruppe: 09 02 Vermessung, Kataster, Geoinformation Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Wediggen
3813 Zeichen
V/0131/2025 – Anlage 3 1 Auszüge aus den Mitteilungen von Anwohnenden zur Otto-Weddigen-Straße: 1) Mitteilung vom 29.01.2025 Man sollte hier wirklich Abwägen zu welchen nachträglichen Aufwänden, Ärger mit den welt- weiten Angaben der eigenen Wohnadresse und auch Kosten so eine Namensänderung ins- gesamt führt. Persönlich sehe ich keinen Anlass den Straßennamen zu ändern. Auch wenn er an eine negativ behaftete Schlacht aus dem ersten Weltkrieg erinnert, kann man es doch als Erinnerung oder Mahnmal betrachten. Eine Vergangenheit kann man nicht umbenennen. Verdrängen ist auch nicht der richtige Weg. Vielmehr sollte man vielleicht die Geschichte auf einem Schild oder Stein für alle sichtbar darstellen. Das zeigt m. E. wahre Stärke. Mal 2 kleine Beispiele aus dem 2. Weltkrieg sind Hugo Boss oder Volkswagen. Die werden ja auch nicht wegen ihrer Vergangenheit umbenannt. Kurz: Ich würde es so lassen und gegen eine Umbenennung stimmen. Nicht verstecken, sondern aufklären. 2) Mitteilung vom 22.01.2025 ich melde mich als Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses an der Otto-Weddigen- Straße zur Sache … Um es kurz zu machen: nach eingehender Abwägung der aus verschie- denen Richtungen eingebrachten Argumente zu den Straßenumbenennungen, kann ich kei- nen wirklich treffenden Grund ausmachen, der die Umbenennungen, insbesondere im Hin- blick auf die Verknüpfungen zur NS-Zeit, tatsächlich und in der Tiefe triftig rechtfertigen wür- den. Insofern schließe ich mich aus der geschichtlich-historischen Verantwortung heraus nicht den Befürwortern der Umbenennungen an, die als Personenkreis offenbar wohl keinen direkten Wohnbezug zum Viertel haben. Möglicherweise haben Einzelmeinungen und be- grenzte Betrachtungsperspektiven hohes Gewicht erhalten. Zudem kommt natürlich der auf alle Anlieger, Mieter, Eigentümer – aber auch für die Stadt - zukommende verwaltungstechnische und organisatorische Aufwand sowie die damit verbun- denen Kosten, die insgesamt derzeit für völlig unverhältnismäßig und ungerechtfertigt zu er- achten sind und wirklich niemanden als notwendig und angemessen vermittelt werden kön- nen. Die Umbenennungsmaßnahme der o.a. Straßennamen steht m.E. im eklatanten Wider- spruch zu den seit Jahren / Jahrzehnten - sowohl von politischer als auch von Verwaltungs- seite - zugesagten Bemühungen zu einem dringend erforderlichen Bürokratieabbau; das Ge- genteil wird mit der Aktion erzielt. Abschließend kann ich Ihnen als Anlieger, der mit vielen Bewohnern des Viertels im regen Kontakt steht, wirklich niemanden direkt betroffenen benennen und anführen, weder einer meiner Mieter noch sonstige mir bekannte Anlieger der betreffenden Straßen, die die Umbe- nennung befürworten … 3) Mitteilung vom 15.01.2025 Ich bin gegen eine Umbenennung, da mit den Namen die Geschichte des 1. Weltkrieges in Erinnerung bleibt. Sie ist unter den Schildern als Text auch nachlesbar. Auch unsere nega- tive Geschichte, vielleicht sogar gerade diese, muss unbedingt in Erinnerung bleiben. Dass die Nationalsozialisten viele Teile der Geschichte propagandamäßig ausgeschlachtet haben, V/0131/2025 – Anlage 3 2 können wir durch eine Umbenennung nicht ändern. Aber vielleicht halten wir durch die Bei- behaltung der Namen die Neugier der Bewohner geweckt, sich über den 1. Weltkrieg näher zu informieren und halten so ein ehrliches Geschichtsinteresse wach. Als ich vor 25 Jahren in dieses Viertel gezogen bin, haben mich genau diese Namen neugierig gemacht, so dass ich darauf gestoßen bin, warum hier in einem in den 30-iger Jahren gebauten Viertel eine Er- innerung an den 1. Weltkrieg erfolgte. Lassen Sie uns die Geschichte nicht tilgen, sondern aktiv erinnern, gerade in Zeiten von Kriegen und Rechtsrucken mehr als wichtig. Mitteilung vom 23.01.2025
Beschlussvorlage
11806 Zeichen
V/0131/2025 V/0131/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entscheidung zur Otto-Weddigen-Straße Beratungsfolge 06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Name Otto-Weddigen-Straße wird beibehalten. 2. Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Nr. 2025-00023 vom 18.03.2025 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige Umbenennungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf Otto-Weddigen-Straße erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Sachstand: Am 8. Dezember 2020 beantragte die Bezirksvertretung (BV) Münster-Mitte einen umfassenden Bericht über die Überprüfung von Straßennamen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 entstan- den sind. Es ging dabei nicht mehr um Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus lebten, sondern um die Frage, ob die NS -Ideologie in den Straßenbenennungen (Beispiel „Danziger Freiheit“, umbenannt 2020) sichtbar würde. Im Januar 2022 wurde der Bericht der BV Münster -Mitte vorgelegt: Das Gutachten sieht bei der Otto-Weddigen-Straße einen dichten Bezug zur NS Ideologie. Die BV Münster-Mitte hat ausführ- lich in einem zunächst internen, parteiübergreifenden Verfahren über das weitere Vorgehen bera- ten. Im Januar 2023 wu rde in der BV Münster-Mitte der Antrag A -M/0002/2023 (Anlage 1 ) einge- bracht, in dem es heißt, dass die BV Münster -Mitte beabsichtigt nach einer Information der An- Vermessungs- und Katasteramt 22.04.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schw abe Telefon: 492-6235 Schw abeNora@stadt- muenster.de - 2 - V/0131/2025 wohner*innen und Eigentümer*innen der entsprechenden Straßen über die anstehende Ent- scheidung und deren Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue Straßennamen u. a. die Otto -Weddigen-Straße umzubenennen. Erst im Anschluss soll der endgültige Umbenennungsbeschluss der B V Münster-Mitte gefasst werden. Der Antrag wurde in der Sitzung der BV Münster -Mitte am 24.01.2023 mehrheitlich be- schlossen. Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen zu Stra ßenumbenennungen in der Stadt Münster wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit den politischen Gremien „Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum“ und „einheitliche Verfahrenswege zur Neubenennung und Umbenennung“ erarbeitet. Diese wurden im September 2024 vom Rat beschlossen. Seit diesem Beschluss wer- den die Verfahren zu Straßenumbenennungen entsprechend weitergeführt. Begründung: Historische Einordnung der geehrten Person entlang der Leitlinien der Stadt Münster für Ehrun- gen im Öffentlichen Raum 1936 wurde das neu gebaute Wohngebiet zwischen Warendorfer Straße und Prozessionsweg mit thematisch zusammenhängenden Straßennamen, die an den Seekrieg im Ersten Weltkrieg erinnern, neu benannt. Darunter auch die Otto -Weddigen-Straße. Otto Weddigen (1882 -1915) war Kapitänleutnant und U -Boot-Kommandant im Ersten Weltkrieg. In dem Antrag A-M/0002/2023 heißt es zu Otto Weddigen: Manfred von Richthofen und Otto Weddigen sind durch ihre Verdienste im 1. Weltkrieg bekannt geworden. Ihre militärischen Talente wurden von der Heeresleitung im 1. Weltkrieg zur Beein- flussung der Bevölkerung benutzt. Richthofen wurde wiederum von den Nationalsozialisten als Gallionsfigur der NS -Luftwaffe inszeniert, um eine Traditionslinie zu den “Helden” des 1. Welt- kriegs zu ziehen und die Aufrüstung zu legitimieren. Auch Weddigen wurde vom nationalsozialis- tischen Regime als Vorbild gefeiert, um die Jugend zu mobilisieren. Das Stadtarchiv Münster schreibt: Otto Weddigen, geboren 1882 in Herford, gestorben 1915 vor Scapa Flow, Schot tland, war ein Berufsoffizier in der Reichsmarine. Berühmt wurde er im Ersten Weltkrieg, weil er als Komman- dant eines U -Boots 1914 drei englische Panzerkreuzer vor Holland versenkte. Der Erfolg war angesichts der stockenden Offensive an Land von psychologi scher Bedeutung und wurde ent- sprechend propagandistisch ausgewertet. In weiteren Einsätzen versenkte er im Sinne der Hal- tung der deutschen Reichsregierung auch zivile Schiffe verfeindeter Nationen. Weddigen erhielt hohe Auszeichnungen wie Orden. Er starb, als er britische Schlachtschiffe vor Schottland angriff. Die Heroisierung des U -Boot-Kapitäns setzte schon während des Ersten Welt- kriegs ein und war vergleichbar mit dem Kult um Manfred von Richthofen. Diese Erinnerungspra- xis forcierten die Nationalsoziali sten weiter. Weddigen sollte der Marine und der Jugend als Vor- bild dienen. Im Vorfeld des Zweiten Weltkriegs sind der erste U -Boot-Verband nach Neugrün- - 3 - V/0131/2025 dung der Marine und zahlreiche Straßen durch die Nationalsozialisten nach Weddigen benannt worden. Solche Straßenbenennungen gingen über die ehrende Erinnerung an gefallene Soldaten hinaus. Sie sollten Identität und Legitimation stiften: symbolisch militarisierten sie den öffentlichen Raum während der nationalsozialistischen Aufrüstung. Sie verklärten die Sch lachten des Ersten Weltkriegs zu Heldentaten. Und sie knüpften an die Behauptung an, es habe keine militärische Niederlage der Deutschen im Ersten Weltkrieg gegeben. In Westfalen vergebene Straßennamen nach Weddigen sind nach 1945 zum Teil wieder rückbenan nt worden. Neben der Stadt Münster gibt es in der Geburtsstadt Weddigens, Herford, weiterhin ein Weddigenufer. Den städtischen Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum (Ratsbeschluss V0247 -2024) zu- folge ist eine Umbenennung zulässig, wenn die ursprüngl iche Straßenbenennung propagandisti- schen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. Das ist hier der Fall, auch wenn Weddi- gen selbst 1915 vor Beginn der NS -Herrschaft starb. Gleichwohl sollte eine Umbenennung auf unabwendbare Fälle beschränkt sein (s . letzter Satz der Einleitung zu den Leitlinien) und gem. Ziffer 8 der Leitlinien (Abschnitt Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur) eine Aus- nahme darstellen. Bisheriges Verfahren Die Verwaltung hat den Antrag der BV Münster -Mitte nach dem B eschluss der Leitlinien aufge- griffen, die Anwohnenden und die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben und am 22. Ja- nuar 2025 eine Bürgerinformationsveranstaltung zu der beabsichtigten Umbenennung der Otto - Weddigen-Straße und anderer Straßen organisiert. Zeitgleich fand über mehrere Wochen eine digitale Anhörung zu der beabsichtigten Umbenennung statt. Die meisten Besucher*innen der Veranstaltung und die schriftlichen Mitteilungen im Anhörungs- verfahren sprachen sich gegen eine Umbenennung der Straße aus. Die Beiträge betonen, dass die Verbindung mit dem Ersten Weltkrieg nicht als negativ empfunden werde. Im Gegenteil, die Beibehaltung des Namens könne die Neugier des Betrachters wecken, sich mit dem Ersten Weltkrieg näher zu beschäftigen. Die Geschichte dü rfe nicht getilgt werden, sondern könne als Erinnerungs- und Gedenkmöglichkeit sowie als Warnung vor dem Krieg verstanden werden. Infolge der Einbeziehung der Öffentlichkeit wurde am 18.03.2025 eine Petition bei der BV Müns- ter-Mitte und der Verwaltung ein gereicht, die den Erhalt der historischen Straßennamen in Müns- ter-Mitte fordert und von knapp 1.600 Menschen unterzeichnet wurde (Anlage 5). Diese Petition wird von der Verwaltung als Anregung nach § 24 GO NRW behandelt und damit einem geregel- ten Verfahren zugeführt. Entscheidung über den Straßennamen Otto -Weddigen-Straße Die unter Punkt I.2 aufgeführte Anregung nach § 24 GO NRW wird mit dieser Beschlussvorlage aufgegriffen und bezogen auf die Otto-Weddigen-Straße erledigt. Der Prüfbericht zu vergebenen St raßennamen aus der NS -Zeit im Bereich der BV Münster -Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 ist veröffentlicht unter: https://www.stadt- muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/Strassennamen/pdf/strassennamen1933- 45_abschlussbericht_2021-11-03.pdf (Auszug siehe Anlage 2). Alle eingegangenen Mitteilungen - 4 - V/0131/2025 sind auf der Homepage „Strassennamen in Münster“ https://www.stadt- muenster.de/strassennamen/aktuelles-zu-strassenumbenennungen zu finden und drei charakte- ristische Schreiben sind in der Anlage 3 zusa mmengestellt. Die „Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum“ sind die Basis zur Prüfung eines Umbenen- nungsantrages (Anlage 4), sie betrachten eine Umbenennung von Straßen als absolute Aus- nahme und ermöglichen diese nur, (Ziffer 8) „ wenn es aus Gründen d er besseren Orientierung geboten ist oder Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person( -engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Stra- ßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente “. Unter der Ziffer 6 sind die Kriterien für eine Straßenbenennung aufgeführt, danach sind u. a. „ Neubenen- nungen nach Personen… die … Wertvorstellungen ve rkörpern, die dem Ansehen der Stadt Münster schaden “ ebenso unzulässig wie „ Neubenennungen die… diskriminierende Wirkung haben können“. Die Einordnung der Otto -Weddigen-Straße in dem Prüfbericht von Dr. Schwitanski mit einem dichten Bezug der Straßenbenen nung zur NS -Ideologie und die Betrachtung der Person Otto Weddigens als ausgezeichneter U -Boot-Kommandant, stehen nebeneinander. Otto Weddigen hat in der heutigen Zeit, schon aufgrund seiner Lebensdaten, keinen offensichtlichen Bezug zum Nationalsozialismus. Die Einordnung der Otto -Weddigen-Straße in dem Prüfbericht von Dr. Schwitanski sieht einen dichten Bezug der Straßenbenennung zur NS -Ideologie. Gleichwohl hatte Otto Weddigen keinen persönlichen Einfluss auf seine symbolische Überhöhung und ideologisch e Indienstnahme nach seinem Tod. Gemäß den Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum würde eine Straßenbenennung – in diesem Fall die Otto -Weddigen-Straße – heutzutage nicht im kontextualen Zusammenhang mit einem Seekrieg im Ersten Weltkrieg erfolgen. I nwieweit eine Beibehaltung des Straßennamens nach einer breiten Auseinandersetzung in Politik und Stadtgesellschaft auch im Jahr 2025 noch dem Ansehen der Stadt Münster schaden könnte, kann zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die Geschichte diese r Straßenbenennung(en) wird im Internetauftritt der Stadt Münster zu ‚Straßennamen in Münster‘ https://www.stadt-muenster.de/strassen/a-bis-z ausführlich erläu- tert. Die intensive Befassung mit den Straßennamen, die Diskussion mit den Anliegern und das Ringen um eine Entscheidung in den Jahren 2020 -2025, wird dort dokumentiert. So wird der Pro- zess transparent und nachvollziehbar dargestellt. Neben den historischen Zusammenhängen sind die Belange der Anwohnenden und Eigentü- mer*innen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Für diese bedeutet eine Adressän- derung einen großen Aufwand sowohl für die Änderung von Personalausweis und Fahrzeugpa- pieren als auch für die Mitteilung an alle relevante n Stellen. Für Gewerbetreibende erhöht sich der Aufwand noch deutlich. Eine Aufwand sentschädigung kann dafür nicht gezahlt werden. Als Fazit aus der historischen Einordnung unter Beachtung der Leitlinien sieht die Verwaltung die Möglichkeit grundsätzlich g egeben, die Otto -Weddigen-Straße umzubenennen, empfiehlt mit Verweis auf die Ausnahmeregelung und die Belange der Anliegenden die Beibehaltung des Na- mens Otto-Weddigen-Straße. - 5 - V/0131/2025 gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A Anlage 1 Antrag A-M/0002/2023 Anlage 2 Auszug aus dem Prüfbericht von A. Schwitanski, 2021 Anlage 3 Auszug aus den Mitteilungen der betroffenen Anwohnenden Anlage 4 Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum Anlage 5 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-00023
Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025
121 Zeichen
Anregung Nr. 2025-00023 V/0131/2025 - Anlage 5 Anregung Nr. 2025-00023 Anregung Nr. 2025-00023 Anregung Nr. 2025-00023
Anlage_1_A_M_0002_2023_BV-Weddigen
7932 Zeichen
Antrag A-M/0002/2023
14.01.2023
Umbenennung weiterer Straßennamen
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen:
1. Die Bezirksvertretung Mitte beabsichtigt,
· auf Basis eines Gutachtens von Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski und eines
Vortrags von Herrn Dr. Rainer Pöppinghege,
· nach intensiven internen Vorberatungen und
· nach einer Information der Anwohner:innen und Eigentümer:innen der
entsprechenden Straßen über die anstehende Entscheidung und die
Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue
Straßennamen
die Admiral-Spee-Straße, Otto-Weddigen-Straße, Prinz-Eugen-Straße,
Skaggerakstraße, Tannenbergstraße und Langemarckstraße umzubenennen.
2. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, die Straßen Manfred-von-
Richthofen-Straße und die Andreas-Hofer-Straße umzubenennen.
3. Der Umbenennungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte wird gefasst, sobald
·
die Informationsveranstaltung stattgefunden hat und
· die neuen Straßennamen ausgewählt sind.
4. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, bezüglich des
Umbenennungsbeschlusses wie in Punkt 3 zu verfahren.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohner:innen und Eigentümer:innen zeitnah
zu einer Informationsveranstaltung in der näheren räumlichen Umgebung
einzuladen. Um die anstehende Entscheidung über die Umbenennung und die
Ergebnisse der intensiven internen Beratung transparent zu machen, sollen
Vertreter:innen sämtlicher Fraktionen sowie die Einzelvertreter der Bezirksvertretung
Mitte eingeladen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Informationsveranstaltung das weitere Vorgehen zu beschreiben und die
Auswirkungen auf die Anwohner:innen und Eigentümer:innen der Straßen zu
erläutern.
6. Um Vorschläge der Anwohner:innen und Eigentümer:innen für neue
Straßennamen sammeln zu können, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah
geeignete Möglichkeiten dafür zu schaffen.
V/0131/2025 - Anlage 1
Antrag A-M/0002/2023
Begründung
Die Bezirksvertretung Mitte hat mit Beschluss vom 08.12.2020 sämtliche 66
Straßennamen, die in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 in Münster
vergeben wurden, durch Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski untersuchen lassen. Ziel
war es, festzustellen, ob und inwieweit diese Namen die Funktion hatten, die NS-
Ideologie, nationalsozialistische Erinnerungsabsichten oder die Ziele der NS-Politik
zu veröffentlichen.
Das Gutachten von Herrn Dr. Schwitanski wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung
am 18.01.2022 vorgestellt (vgl. auch
https://www.stadt-
muenster.de/archiv/stadtgeschichte-online mit einem Link zu dem
Untersuchungsbericht).
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat sich im Anschluss intern an acht Terminen
intensiv mit dem Gutachten und den geschichtlichen sowie politischen Hintergründen
der Personen und Orte auf den Straßenschildern auseinandergesetzt.
Die Bezirksvertretung hat während ihrer internen Auseinandersetzung stets
berücksichtigt, dass die bestehenden Straßennamen keinen Spiegel der (damaligen)
Gesellschaft darstellen, dass es nie einen gesellschaftlichen Konsens über diese
Namen gegeben hat und dass die Namensauswahl sehr selektiv und berechnend
stattgefunden hat. Die zur Umbenennung ausgewählten Straßennamen sagen
ausschließlich etwas über die Zeit von 1933 bis 1945 aus. Insbesondere sieht die
Bezirksvertretung, dass durch das nationalsozialistische Regime viele Menschen aus
dem Stadtbild verdrängt wurden.
Straßennamen werden der Stadtgesellschaft tagtäglich aufgedrängt und kontextlos
verbreitet. Sie sind daher auf eine angemessene Außenwirkung hin zu prüfen. Dies
gilt umso mehr, da mit Straßennamen die abgebildeten Personen und Ereignisse
geehrt werden.
Eine Ehrung der Männer Admiral Spee, Manfred von Richthofen, Otto Weddigen,
Prinz Eugen und Andreas Hofer ist nicht zeitgemäß.
Admiral Spee plante als Vizeadmiral eines Kreuzgeschwaders der Kaiserlichen
Marine Ende 1914 einen Angriff auf einen britischen Stützpunkt auf den
Falklandinseln. Bei diesem verlustreichen Angriff auf deutscher Seite gab es nur 212
Überlebende. Der Angriff erfolgte entgegen der Einschätzung anderer Stabsoffiziere
und wird als Fehlentscheidung gewertet. Das Bild des heroischen Opfertods wurde
für propagandistische Zwecke des nationalsozialistischen Regimes eingesetzt und
insbesondere in Zeitschriften der Berufsschulausbildung verwendet, um das Sterben
der Matrosen des Geschwaders als Beispiel einer Pflichterfüllung bis in den Tod zu
inszenieren.
Manfred von Richthofen und Otto Weddigen sind durch ihre Verdienste im 1.
Weltkrieg bekannt geworden. Ihre militärischen Talente wurden von der
Heeresleitung im 1. Weltkrieg zur Beeinflussung der Bevölkerung benutzt. Richthofen
wurde wiederum von den Nationalsozialisten als Gallionsfigur der NS-Luftwaffe
inszeniert, um eine Traditionslinie zu den “Helden” des 1. Weltkriegs zu ziehen und
die Aufrüstung zu legitimieren. Auch Weddigen wurde vom nationalsozialistischen
Regime als Vorbild gefeiert, um die Jugend zu mobilisieren.
Antrag A-M/0002/2023
Prinz Eugen erhielt 1697 den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im
Kampf gegen das Osmanische Reich. Diese Kriege wurden später als sog.
“Türkenkriege” und Prinz Eugen als “Türkenkrieger/-sieger” bezeichnet. Damit sollte
an den Kriegsgegner nur als „den Anderen“ gedacht werden, der aus dem Kreis der
zivilisierten Völker ausgegrenzt ist. Das NS-Regime nutzte diese Vereinnahmung
Eugens, um Hitler mit Prinz Eugen gleichzusetzen und die Verbindung von
Rassenideologie und Geopolitik zu verbinden. Hitlers Anschlussrede Österreichs
fand auf der Wiener Hofburg direkt über dem Reiterstandbild Eugens statt.
Andreas Hofer war der Anführer des traditionalistischen Tiroler Aufstands 1809.
Während der von ihm organisierten Aufstände wurden Bekleidungsvorschriften für
Frauen erlassen sowie Mitglieder der jüdischen Gemeinde drangsaliert. Hofer hat
überdies keinerlei Bezug zu Münster.
Eine Ehrung der Ereignisse, die mit Skaggerak, Tannenberg und Langemarck
verbunden werden, steht in Widerspruch zu der deutschen Verfassung. Die
Schlachten an allen drei Orten wurden vom nationalsozialistischen Regime für
propagandistische Zwecke und als Stütze der Dolchstoßlegende, die sich gegen die
republikanische Verfassung richtete, benutzt.
Am Skagerrak verloren 10.000 Menschen ihr Leben. Der Zweck der Schlacht
bestand lediglich darin, einen Achtungserfolg der deutschen Marine zu erreichen, da
der Flottenchef Admiral Scheer einen Bedeutungsverlust seiner Flotte befürchtete.
Die Schlacht bei Tannenberg, polnisch Stębark, wurde gerade in Bezug auf die
Person Hindenburg relevant, da sich Hindenburgs spätere politische Rolle als
Reichspräsident der Weimarer Republik aus seinem Status als unbesiegbarer
Feldherr von Tannenberg speiste.
Die Schlacht in Langemark (damals Langemarck) im Herbst 1914 demonstriert einen
verlustreichen Angriff deutscher Reservetruppen und wurde als Sinnbild selbstloser
Opferbereitschaft der Jugend propagandistisch genutzt. Durch die Heroisierung der
sinnlos Gefallenen wurde absichtlich verschleiert, dass der Krieg, so wie er
ursprünglich geplant war, kurz nach seinem Ausbruch bereits gescheitert war.
Die hier in Rede stehenden Straßennamen stehen im Widerspruch zu den Werten
unserer freiheitlichen Demokratie, die sich gegen nationalsozialistische,
antisemitische, militaristische, misogyne, rassistische und imperialistische Ansichten
zur Wehr setzt sowie den Schutz ihrer Minderheiten anstrebt. Ein Erklärungsschild
unter den Straßennamen ist daher keine ausreichende Maßnahme.
Kai Meyer vor dem Esche Martin Honderboom
Gina Auer Laura Maxellon
Anne Herbermann Marita Otte
Ulrike Kötter
Stephan Nonhoff
Claudia Scholz
Achim Specht
Martin Grewer Gerwin Karafiol
Anlage_4_Leitlinien_Weddigen
6990 Zeichen
V/0131/2025 – Anlage 4 1 Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum Die Stadt Münster betont ihre historische Bedeutung als eine europäische Friedensstadt und ruft zu „Toleranz durch Dialog“ auf. Daraus resultiert die Verpflichtung des Rates und der Bezirksvertretungen, die Menschenrechte, das Völker recht und demokratische Werte hoch zu halten. Sie leiten die demokratisch legitimierten Gremien der Stadt bei der Auswahl und Begründung von Ehrungen im öffentlichen Raum. Die nachstehende n Grundsätze und Kriterien sollen als Grundlage für die Entscheidungsträger*innen dienen und die Transparenz der Entscheidungsfindung für die Bürgerschaft erhöhen. Bei Umbenennungsvorhaben im öffentlichen Raum ist neben der historischen Faktenlage zu berüc ksichtigen, dass sie erhebliche Folgen für Anwohnende, Wirtschaft und Behörden haben, so dass sie auf die unabwendbaren Fälle zu beschränken sind. Ehrungen im öffentlichen Raum Für alle Formen von Ehrungen im öffentlichen Raum gilt: 1. Münster versteht sich als Friedensstadt und will einen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. Ehrungen im öffentlichen Raum müssen zu diesem Ziel passen. 2. Eine Ehrung durch eine Benennung von öffentliche r Infrastruktur oder die Aufstellung eines Denkmals kann nur verstorbenen Personen zuteilwerden. Die Person sollte in der Regel mindestens 10 Jahre vor der Ehrung verstorben sein. 3. Je sichtbarer und zentraler die Benennung positi oniert wird, umso größer ist die Auszeichnung und umso unstrittiger sollte die zu ehrende Person/Ort/Thema sein. 4. Die zu ehrende Person(-engruppe) sollte sich in der Regel außerordentlich um die Stadt Münster und/oder um ihre Stadtteile verdient gemacht haben. Fehlt ein Münsterbezug, muss diese Ehrung detailliert begründet werden. 5. Ist eine überzeitlich herausragende Leistung nic ht erkennbar, sollte auf eine Ehrung verzichtet werden. 6. Verfolgte und Opfer des Nationalsozialismus und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit können durch die Benennung von Infrastruktur geehrt werden, besonders wenn das erfahrene Unrecht in Münster stattfand oder die Betroffenen aus Münster stammen. 7. Sollten bei der zu ehrenden Person(-engruppe) ne gative Eigenschaften oder Taten vorliegen, sind diese in einem Abwägungsprozess den positiven Faktoren gegenüberzustellen. Im Zweifel sind strenge Kriterien anzuwenden und es ist von einer Ehrung abzusehen. 8. Die Wertmaßstäbe, die sich aus der europäischen Aufklärung entwickelt haben, können in Deutschland seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als weitverbreitet und von breiten gesellschaftlichen Kreisen anerkannt gelten. Die Ehrung von Persönlichkeiten, deren Lebenszeit im Wesentlichen vor diesem Zeitraum liegt, kann deshalb nicht ohne Weiteres nach den hier aufgelisteten Wertmaßstäben erfolgen. Sie bedarf der Einzelfallprüfung. Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur 1. Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Or ientierung und im Zusammenhang mit der Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Vor diesem Hintergrund ist auch die Benennung von privaten Straßen möglich. 2. Für Straßennamen wird in der Regel auf historisc he Ortsbezeichnungen (z.B. Flur-, Gemarkungs-, Gewannen-Bezeichnungen) zurückgegriffen. Die Benennung nach Personen(- gruppen) stellt eine Ausnahme und besondere Ehrung dar; ein mahnender Charakter ist dabei nie intendiert. 3. Straßennamen sollen aus höchstens 25 Zeichen ein schließlich der notwendigen Zwischenräume bestehen. V/0131/2025 – Anlage 4 2 4. In den Fällen, in denen Orte, Landschaften oder abstrakte Begriffe wie „Frieden“ als Namensgeber verwendet werden, sind Anlass und Kontext der Benennung besonders bedeutsam. Revisionistisch motivierte und nationalsozialistische Propagandabegriffe eignen sich nicht zur Benennung öffentlicher Infrastruktur. 5. Der Münsterbezug kann bei Straßenbenennungen gan zer Viertel entfallen, wenn man sich für ein semantisches Feld entscheidet. 6. Unzulässig sind: 6.1 Neubenennungen nach Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Ziele, Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpern, die dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen entgegenstehen oder dem Ansehen der Stadt Münster schaden. 6.2 Neubenennungen nach Person, die in Geschehnisse, die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verstoßen, verstrickt sind oder die aktiv bei sonstigen menschenverachtenden Taten (z.B. sexuelle Gewalt oder Unterdrückung von Minderheiten) mitgewirkt haben, nach Orten und Ereignissen, die in oben genannten Zusammenhang Raum für Verstöße geben. 6.3 Neubenennungen, die Anlässe zur Missdeutung oder Verspottung geben oder diskriminierende Wirkung haben können. 7. Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen od er von Ausschüssen zum Thema Straßenbenennung sind zu berücksichtigen. Sollte dies bei der Auswahl eines neuen Namens durch Bürgerschaft oder Politik gewünscht sein, kann zunächst ein Gutachten des Stadtarchivs erfolgen. 8. Eine Umbenennung sollte die Ausnahme darstellen, nicht aus tagesaktuellen Erwägungen und auf Grundlage der folgenden Punkte erfolgen: 8.1 Sie ist zulässig, wenn dies aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist. 8.2 Eine Umbenennung ist möglich, wenn Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person(-engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Straßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. 8.3 Für den Fall der Umbenennung soll die Beschilderung so erfolgen, dass die alten Straßennamen über einen Zeitraum von 3 Jahren neben/unter den neuen Straßennamen belassen werden. Der alte Name ist rot zu kreuzen. 8.4 Beschlüsse über Straßennamen (Neu- / Umbenennungen) besitzen einen Bestandsschutz von 20 Jahren, wenn nicht eine neue Sachlage (z.B. das Bekanntwerden massiver Vergehen der geehrten Personen) vorliegt, die eine Neubewertung nötig macht. Denkmale und Ehrengräber 1. Für den Errichtungsbeschluss eines neuen Denkmal s gelten die vorgenannten Bewertungsmaßstäbe in besonderem Maße, es sollte deshalb in den beschlussfassenden Gremien eine Zweidrittelmehrheit für die Errichtung angestrebt werden. 2. Durch Ratsbeschluss kann einer Person ein Ehreng rab zuerkannt werden. Für die Entscheidung gelten die hier festgelegten Bewertungsmaßstäbe. Darüber hinaus steht Ehrenbürger*innen nach ihrem Tod ein Ehrengrab zu. Dieses Grab kann auf stadteigenen Friedhöfen (vgl. § 20 der Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Münster vom 16.12.2023) oder auf Friedhöfen anderer Trägerschaft im Stadtgebiet liegen. Mit der Zuerkennung obliegt der Stadt Anlage und Unterhaltung des Grabes, sofern sie nicht durch die Angehörigen der verstorbenen Person übernommen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Otto-Weddigen-Straße
- Admiral-Spee-Straße
- Prinz-Eugen-Straße
- Andreas-Hofer-Straße
- Admiral-Scheer-Straße
- Langemarckstraße
- Ostmarkstraße
- Skagerrakstraße
- Tannenbergstraße
- Warendorfer Straße
- Alfred-Krupp-Weg
- Fehrbellinweg
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Prozessionsweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0131/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2025
- Erstellt
- 10.03.2025 16:59