2009/0592
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7. DAH in Höhe von 27.037,00 EUR bei der Kostenstelle 040-000-0300/Sachkonto 6010500 (Sonstige Verbrauchsmittel/Geschäftsbedarf) für das Haushaltsjahr 2009
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2009/0592
3751 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Schulamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0592 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7. DAH in Höhe von 27.037,00 EUR bei der Kostenstelle 040-000-0300/Sachkonto 6010500 (Sonstige Verbrauchsmittel/Geschäftsbedarf) für das Haushaltsjahr 2009 Vorlage vom: 10.12.2009 Beschlussvorschlag: Bei der Kostenstelle 040-000-0300 (Schulamt Verwaltung), Sachkonto 6010500 (Sonstige Verbrauchsmittel/Geschäftsbedarf) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 27.037,00 EUR erforderlich. 1. Der Magistrat genehmigt diese unvorhergesehene überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht, gem. § 114 g HGO. Die Mehrausgaben werden durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 040-026-1000 (Familienfreundliche Schule), Sachkonto 7128000 (Zuschüsse für laufende Zwecke) gedeckt. 2. Die überplanmäßigen Ausgaben werden gem. § 21 Abs. 3 GemHVO für übertragbar erklärt. Anlagen: 2 ... Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.12.2009: Das Hessische Kultusministerium empfiehlt den Schulen, Seifenspender und Einmalhandtücher in den Klassenräumen zur Verfügung zu stellen, um den Schülerinnen und Schülern das mehrmals tägliche Händewaschen zu ermöglichen und somit die Verbreitung des Schweinegrippevirus zu verringern. Auch das Gesundheitsamt hat mitgeteilt, dass die Anschaffung von Einmal-Seifenspendern und Papierhandtüchern angeraten ist. Die Ausstattung mit Desinfektionsmitteln sei hingegen nicht erforderlich. Das städtische Schulamt hat den voraussichtlichen Bedarf an Seifenspendern und Einmalhandtüchern bis zu den Osterferien ermittelt, da laut Meinung der Fachleute davon auszugehen ist, dass dann die Grippewelle vorüber ist. Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von 27.037,00 €. In den Budgets der Schulen sind keine entsprechenden Mittel mehr vorhanden. Um in den Schulen das schnelle Abklingen der Grippewelle zu unterstützen und noch vor der von Experten erwarteten 2. Welle der Schweinegrippe die Möglichkeit der Beschaffung von Seife und Papierhandtüchern zu geben, ist daher die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 27.037,00 € erforderlich. Da die Zuständigkeit für die Betreuenden Grundschulen erst zum 01.10.2009 auf das städtische Schulamt übertragen wurde, konnten diese in diesem Jahr nicht mehr im geplanten Umfang in das Projekt „Familienfreundliche Schule“ eingebunden werden. Dadurch stehen bei der Kostenstelle 040-026-1000 „Familienfreundliche Schule“, Sachkonto 7128000 entsprechende Deckungsmittel für die überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung. Durch die bevorstehenden Weihnachtsferien werden nicht mehr alle Schulen in der Lage sein, die Seifenspender und Einmalhandtücher noch in diesem Jahr anzuschaffen, so dass ferner die Zustimmung zur Übertragung dieser Mittel in Höhe von 27.037,00 € in das Jahr 2010 gemäß § 21 Abs. 3 GemHVO erforderlich ist, wonach auch überplanmäßige Ausgaben für übertragbar erklärt werden können. Darmstadt, 10.12.2009 40 I Sm Der Dezernent II Der Dezernent IV Wolfgang Glenz Dr. Dierk Molter Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0592
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.12.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00