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2009/0592

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7. DAH in Höhe von 27.037,00 EUR bei der Kostenstelle 040-000-0300/Sachkonto 6010500 (Sonstige Verbrauchsmittel/Geschäftsbedarf) für das Haushaltsjahr 2009

Magistratsvorlage 10.12.2009

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2009/0592

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2009/0592

3751 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0592 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben  gem. § 114 g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7. DAH in 
Höhe von 27.037,00 EUR bei der Kostenstelle 040-000-0300/Sachkonto 6010500 
(Sonstige Verbrauchsmittel/Geschäftsbedarf) für das Haushaltsjahr 2009 
 
Vorlage vom: 10.12.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Bei der Kostenstelle 040-000-0300 (Schulamt Verwaltung), Sachkonto 6010500 (Sonstige 
Verbrauchsmittel/Geschäftsbedarf) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 27.037,00 EUR 
erforderlich. 
 
1. Der Magistrat genehmigt diese unvorhergesehene überplanmäßige Ausgabe, für die ein 
unabweisbares Bedürfnis besteht, gem. § 114 g HGO. 
Die Mehrausgaben werden durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 040-026-1000 
(Familienfreundliche Schule), Sachkonto 7128000 (Zuschüsse für laufende Zwecke) gedeckt. 
 
2. Die überplanmäßigen Ausgaben werden gem. § 21 Abs. 3 GemHVO für übertragbar erklärt. 
 
 
Anlagen:

2 
... 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.12.2009: 
 
 
 
Das Hessische Kultusministerium empfiehlt den Schulen, Seifenspender und 
Einmalhandtücher in den Klassenräumen zur Verfügung zu stellen, um den Schülerinnen 
und Schülern das mehrmals tägliche Händewaschen zu ermöglichen und somit die 
Verbreitung des Schweinegrippevirus zu verringern. 
 
Auch das Gesundheitsamt hat mitgeteilt, dass die Anschaffung von Einmal-Seifenspendern 
und Papierhandtüchern angeraten ist. Die Ausstattung mit Desinfektionsmitteln sei 
hingegen nicht erforderlich. 
 
Das städtische Schulamt hat den voraussichtlichen Bedarf an Seifenspendern und 
Einmalhandtüchern bis zu den Osterferien ermittelt, da laut Meinung der Fachleute davon 
auszugehen ist, dass dann die Grippewelle vorüber ist. Es entstehen voraussichtlich 
Ausgaben in Höhe von 27.037,00 €. 
 
In den Budgets der Schulen sind keine entsprechenden Mittel mehr vorhanden.  
 
Um in den Schulen das schnelle Abklingen der Grippewelle zu unterstützen und noch vor der 
von Experten erwarteten 2. Welle der Schweinegrippe die Möglichkeit der Beschaffung von 
Seife und Papierhandtüchern zu geben, ist daher die Genehmigung der überplanmäßigen 
Ausgabe in Höhe von 27.037,00 € erforderlich.   
 
Da die Zuständigkeit für die Betreuenden Grundschulen erst zum 01.10.2009 auf das 
städtische Schulamt übertragen wurde, konnten diese in diesem Jahr nicht mehr im 
geplanten Umfang in das Projekt „Familienfreundliche Schule“ eingebunden werden. 
Dadurch stehen bei der Kostenstelle 040-026-1000 „Familienfreundliche Schule“, 
Sachkonto 7128000 entsprechende Deckungsmittel für die überplanmäßige Ausgabe zur 
Verfügung. 
 
Durch die bevorstehenden Weihnachtsferien werden nicht mehr alle Schulen in der Lage 
sein, die Seifenspender und Einmalhandtücher noch in diesem Jahr anzuschaffen, so dass 
ferner die Zustimmung zur Übertragung dieser Mittel in Höhe von 27.037,00 € in das Jahr 
2010 gemäß § 21 Abs. 3 GemHVO erforderlich ist, wonach auch überplanmäßige 
Ausgaben für übertragbar erklärt werden können. 
 
Darmstadt, 10.12.2009 
40 I Sm 
 
Der Dezernent II     Der Dezernent IV 
 
 
 
Wolfgang Glenz     Dr. Dierk Molter 
Bürgermeister     Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0592
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.12.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00