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1200/2025

OGS-Finanzierung ab dem Haushaltsjahr 2025

Mitteilung Ausschuss 07.05.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 20.05.2025, TOP 8.5.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2194 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/400/1 
 
Vorlagen-Nummer 07.05.2025 
 1200/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 
Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 
 
OGS-Finanzierung ab dem Haushaltsjahr 2025 
Über die finanziellen Herausforderungen der Träger von städtischen Offenen Ganz-
tagsschulen in Köln infolge von hohen Tarifsteigerungen und anderen erheblichen 
Mehrbelastungen haben die beiden Fachausschüsse im vergangenen Jahr mehrfach 
beraten. Dabei wurden die daraus resultierenden Mehrbedarfe anerkannt und u.a. mit 
den Restmitteln des Strukturförderfonds 2024 entsprechende Hilfestellungen zur 
Struktursicherung der Trägerlandschaft und zum Erhalt der Einrichtungen des Offenen 
Ganztags ermöglicht. 
 
Aufgrund der gemeinsamen Anstrengungen von Verwaltung und Politik ist es gelun-
gen, durch Mittelzusetzungen im Haushalt 2025 ff. eine grundständige und dauerhafte 
Erhöhung der OGS-Förderung zu erreichen. Die aus Landes- und kommunalen Mit-
teln bestehenden Pro-Kopf-Sätze können somit ab dem 01.08.2025 schuljährlich um 
250 Euro je belegten OGS-Platz erhöht werden. Die Träger des Offenen Ganztags er-
halten auf diese Weise eine verlässliche Finanzierungsgrundlage. Ein aktualisiertes 
Finanzierungstableau wird mit der Kooperationsvereinbarung 2025/2026 an die Ko-
operationspartner*innen versandt. Für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2024/2025 
(01.02.-31.07.25) erhalten die Ganztagsträger somit in Kürze eine Auszahlung des 
hälftigen Betrages in Höhe von 125 Euro je belegten OGS-Platz. 
 
Die jetzige Aufstockung der Fördermittel erfolgt ausschließlich aus kommunalen Mit-
teln und erhöht den ohnehin schon sehr hohen Anteil der Stadt Köln um weitere 8,6 
Millionen Euro. Derzeit befinden sich die Abstimmungen der Kommunen mit dem 
Städtetag hinsichtlich der Beschreitung des Rechtsweges gegen das Land NRW we-
gen der nicht rechtmäßig erfolgten Übertragung der Aufgabe der Realisierung des 
Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung und der fehlenden Konnexität in einem 
fortgeschrittenen Stadium, so dass sich eine Klageerhebung abzeichnet. Die Verwal-
tung wird hierzu weiter berichten. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

12.05.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.05.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1200/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.05.2025
Erstellt
19.04.2025 11:39