OGS-Finanzierung ab dem Haushaltsjahr 2025
Mitteilung Ausschuss 1200/2025 vom 07.05.2025
Stand: Am 20.05.2025 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 07.05.2025 1200/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 OGS-Finanzierung ab dem Haushaltsjahr 2025 Über die finanziellen Herausforderungen der Träger von städtischen Offenen Ganz- tagsschulen in Köln infolge von hohen Tarifsteigerungen und anderen erheblichen Mehrbelastungen haben die beiden Fachausschüsse im vergangenen Jahr mehrfach beraten. Dabei wurden die daraus resultierenden Mehrbedarfe anerkannt und u.a. mit den Restmitteln des Strukturförderfonds 2024 entsprechende Hilfestellungen zur Struktursicherung der Trägerlandschaft und zum Erhalt der Einrichtungen des Offenen Ganztags ermöglicht. Aufgrund der gemeinsamen Anstrengungen von Verwaltung und Politik ist es gelun- gen, durch Mittelzusetzungen im Haushalt 2025 ff. eine grundständige und dauerhafte Erhöhung der OGS-Förderung zu erreichen. Die aus Landes- und kommunalen Mit- teln bestehenden Pro-Kopf-Sätze können somit ab dem 01.08.2025 schuljährlich um 250 Euro je belegten OGS-Platz erhöht werden. Die Träger des Offenen Ganztags er- halten auf diese Weise eine verlässliche Finanzierungsgrundlage. Ein aktualisiertes Finanzierungstableau wird mit der Kooperationsvereinbarung 2025/2026 an die Ko- operationspartner*innen versandt. Für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2024/2025 (01.02.-31.07.25) erhalten die Ganztagsträger somit in Kürze eine Auszahlung des hälftigen Betrages in Höhe von 125 Euro je belegten OGS-Platz. Die jetzige Aufstockung der Fördermittel erfolgt ausschließlich aus kommunalen Mit- teln und erhöht den ohnehin schon sehr hohen Anteil der Stadt Köln um weitere 8,6 Millionen Euro. Derzeit befinden sich die Abstimmungen der Kommunen mit dem Städtetag hinsichtlich der Beschreitung des Rechtsweges gegen das Land NRW we- gen der nicht rechtmäßig erfolgten Übertragung der Aufgabe der Realisierung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung und der fehlenden Konnexität in einem fortgeschrittenen Stadium, so dass sich eine Klageerhebung abzeichnet. Die Verwal- tung wird hierzu weiter berichten. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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12.05.2025
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
20.05.2025 zuletzt
TOP 8.5.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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