AN/0605/2018
Anfrage von Frau Bastian (FDP): Spielhallen in Porz-Urbach
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2018-4-18 Anfrage zu akt. Sachständen Spielhallen Urbach
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Anfrage nach § 4 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 26.04.2018 zum Thema Spielhallen im Stadtbezirk Porz Hier: Porz-Urbach Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, vor fast genau zwei Jahren beantwortete die Verwaltung die FDP-Anfrage zur Neueröffnung eines Sportwetten-Lokals, Ecke Frankfurter Straße/Fauststraße und zum nicht eingehaltenen Mindestabstand zwischen den vorhandenen Spielhallen in Porz-Urbach (AN 1908/2015). Nun hat sich auch der Bürgerverein Urbach in einem offenen Brief vom 17.04.2018 an die Oberbürgermeisterin und die Politik gewandt, weil sich der Zustand in Urbach trotz der Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz NRW für die Bürgerinnen und Bürger von Urbach nicht verbessert hat. Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Stand zum Verfahren der Nutzungseinstellung des Sportwetten -Lokals auf dem Grundstück Frankfurter Str. 553 und der Erteilung von glücksspielrechtlichen Erlaubnissen an die Spielhallenbetreiber im gesamten Stadtteil Porz mit Begründung? 2. Im offenen Brief des Bürgervereins Urbach wurden u.s. Fragen gestellt, deren Beantwortung ich zeitgleich an die Mitglieder der Bezirksvertretung und den Bürgerverein Urbach erwarte: a. Wie viele Stellen stehen in der Verwaltung der Stadt Köln für die Bearbeitung der Anträge der insgesamt 239 Kölner Spielhallen auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zu r Verfügung? b. Sind diese Stellen alle besetzt? c. Verfügen die besetzten Stellen über genügenden juristischen und betriebswirtschaftlichen Sachverstand, um die zu erwartenden Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Spielhallenbesitzer bzw. deren beauftragen Anwälte und Wirtschaftsprüfer zu prüfen? d. Was geschieht mit den beiden Urbacher Spielhallen (Waldstraße), die sich im baulichen Verbund befinden? Laut GlüStV ist hier die Erteilung einer Erlaubnis, insbesondere wenn sich die Spielhallen in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex befinden, ausgeschlossen. Hier können auch keine Härtefallregelungen greifen. e. Werden aus Angst vor Klagewellen, Finanzeinbußen (Gewerbe – und Vergnügungssteuer, Rechtsmittelverfahren) sowie Gefährdung der Existenz der betroffenen Spielhallenbetreiber Härtefallerlaubnis erteilt? Mit freundlichen Grüßen E l v i r a B a s t i a n FDP in der Bezirksvertretung Porz Elvira Bastian Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Tel: 02203/294227 Mail:elvira.bastian@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Köln, den 18. April 2018 Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Bezirksamt Porz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0605/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.04.2018
- Erstellt
- 19.04.2018 13:46