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AN/0605/2018

Anfrage von Frau Bastian (FDP): Spielhallen in Porz-Urbach

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 19.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.04.2018, TOP 9.2.2

2018-4-18 Anfrage zu akt. Sachständen Spielhallen Urbach

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2018-4-18 Anfrage zu akt. Sachständen Spielhallen Urbach

2778 Zeichen

Anfrage nach § 4 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
26.04.2018  zum Thema Spielhallen im Stadtbezirk Porz  
Hier: Porz-Urbach 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
vor fast genau zwei Jahren beantwortete die Verwaltung die FDP-Anfrage zur Neueröffnung eines 
Sportwetten-Lokals, Ecke Frankfurter Straße/Fauststraße und zum nicht eingehaltenen 
Mindestabstand zwischen den vorhandenen Spielhallen in Porz-Urbach (AN 1908/2015).  
 
Nun hat sich auch der Bürgerverein Urbach in einem offenen Brief vom 17.04.2018 an die 
Oberbürgermeisterin und die Politik gewandt, weil sich der Zustand in Urbach trotz der Änderung des 
Glücksspielstaatsvertrages in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz NRW für die Bürgerinnen und 
Bürger von Urbach nicht verbessert hat.  
 
Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Wie ist der aktuelle Stand zum Verfahren der Nutzungseinstellung des Sportwetten -Lokals auf 
dem Grundstück Frankfurter Str. 553 und der Erteilung von glücksspielrechtlichen Erlaubnissen an 
die Spielhallenbetreiber  im gesamten Stadtteil Porz mit Begründung? 
 
2. Im offenen Brief des Bürgervereins Urbach wurden u.s. Fragen gestellt, deren Beantwortung ich 
zeitgleich an die Mitglieder der Bezirksvertretung und den Bürgerverein Urbach erwarte:  
 
a. Wie viele Stellen stehen in der Verwaltung der Stadt Köln für die Bearbeitung der Anträge der 
insgesamt 239 Kölner Spielhallen auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zu r 
Verfügung? 
b. Sind diese Stellen alle besetzt? 
c. Verfügen die besetzten Stellen über genügenden juristischen und betriebswirtschaftlichen 
Sachverstand, um die zu erwartenden Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen der 
Spielhallenbesitzer bzw. deren beauftragen Anwälte und Wirtschaftsprüfer zu prüfen? 
d. Was geschieht mit den beiden Urbacher Spielhallen (Waldstraße), die sich im baulichen 
Verbund befinden? Laut GlüStV ist hier die Erteilung einer Erlaubnis, insbesondere wenn sich 
die Spielhallen in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex befinden, 
ausgeschlossen. Hier können auch keine Härtefallregelungen greifen. 
e. Werden aus Angst vor Klagewellen, Finanzeinbußen (Gewerbe – und Vergnügungssteuer, 
Rechtsmittelverfahren) sowie Gefährdung der Existenz der betroffenen Spielhallenbetreiber 
Härtefallerlaubnis erteilt? 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
E l v i r a   B a s t i a n 
 
 FDP in der Bezirksvertretung Porz  
Elvira Bastian 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Tel: 02203/294227 
Mail:elvira.bastian@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
Köln, den 18. April 2018 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister  
Henk van Benthem 
Bezirksamt Porz

Beratungsverlauf (1)

26.04.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0605/2018
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
19.04.2018
Erstellt
19.04.2018 13:46