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0427/2020

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 19.02.2020

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Anlage 5 Dokumentation Mehrfachbeauftragung

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Ansehen

Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 3 Begründung

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Ansehen

Anlage 1 VEP

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Ansehen

Anlage 6 Auszug StEA 19.03.2020

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Ansehen

Anlage 4 Protokoll

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 Dokumentation Mehrfachbeauftragung

35719 Zeichen

Mehrfachbeauftragung  
„Franz-Geuer-Straße“ 
Köln-Ehrenfeld 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dokumentation

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
Auftraggeberin     Verfahrensbetreuung 
 
 
 
CORPUS SIREO Projektentwicklung   H+B Stadtplanung, Beele und  
Beteiligungs GmbH     Haase Partnergesellschaft mbB 
Aachener Straße 186, 50931 Köln    Kunibertskloster 7-9, 50668 Köln 
       Tel. 0221-95268633 
       Fax. 0221-89994132 
       post@hb-stadtplanung.de 
 
       Bearbeiter: Dieter Beele . Stadtplaner AKNW 
             Wiebke Meier M.Sc. Städtebau 
             Jana Brochhagen B.Sc. Raumplanung 
 
 
Redaktionelle Vorbemerkungen 
Im nachfolgenden Text wird zugunsten einer flüssigeren Lesbarkeit auf die ergänzende Schreibweise „-/innen“ bei 
Begriffen wie zum Beispiel Bürger, Einwohner etcetera verzichtet. Selbstverständlich sind stets gleichzeitig Frauen 
und Männer angesprochen.  
 
Abbildungen und Pläne im Text, soweit nicht anders angegeben: © CORPUS SIREO Projektentwicklung Beteili-
gungs GmbH, 2019 
Kartengrundlagen im Text, soweit nicht anders angegeben: © www.tim-online.nrw.de, 2019 
Titelblatt: Konrath und Wennemar Architekten und Ingenieure, 2019

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
 l Inhaltsverzeichnis      l 
 
1 Ausgangssituation          1 
2 Aufgabenstellung          3 
3 Phase 1           5 
3.1 Ergebnisse aus der 1. Phase        7 
 3.1.1 Damrau Kusserow Architekten mit Club L94  
Landschaftsarchitekten       7 
  3.1.2 Konrath und Wennemar mit FSWLA      8 
  3.1.3 Lorber Paul Architekten mit scape Landschaftsarchitekten    9 
  3.1.4 Prof. Schmitz Architekten mit Kraft.Raum Landschaftsarchitektur  10 
  3.1.5 JSWD mit Lill + Sparla      11 
  3.1.6 Meyer Karlhuber Architekten mit Burkhardt Engelmeyer Mendel  
   Landschaftsarchitekten      12 
 3.2 Entscheidung der Bewertungskommission     13 
 3.2.1  Damrau Kusserow Architekten mit Club L94  
Landschaftsarchitekten      13 
3.2.2 JSWD mit Lill + Sparla      13 
  3.2.3 Konrath und Wennemar mit FSWLA     13 
  3.2.4 Abstimmung        13 
 3.3 Empfehlungen für die weitere Bearbeitung     14 
3.3.1 JSWD mit Lill + Sparla      14 
  3.3.2 Konrath und Wennemar mit FSWLA     14 
4 Phase 2          16 
 4.1  Ergebnisse aus der 2. Phase       17 
  4.1.1 JSWD mit Lill + Sparla      17 
  4.1.2 Konrath und Wennemar mit FSWLA     20 
 4.2 Entscheidung der Bewertungskommission     23 
 4.3 Empfehlungen für die weitere Bearbeitung     23

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
1 
 
1 l Ausgangssituation l 
Das Plangebiet umfasst eine am nordöstlichen Rand des Stadtteils Ehrenfeld gelegene Ge-
werbefläche von insgesamt 1,88 ha Größe. Das Areal wird gegenwärtig von der Siemens AG 
genutzt. Das Gelände ist nahezu eben.  
Schrägluftbild des Plangebiets (Google Earth, 2018) 
Im Südwesten des Plangebiets liegt in ca. 60 Metern Entfernung die Kölner Zentralmoschee 
mit einer Gebäudehöhe von 36,50 m für die Kuppel und einer sechsgeschossigen Randbe-
bauung. Unmittelbar angrenzend an das Plangebiet liegt in südöstlicher Richtung die Prälat-
Ludwig-Wolter-Bezirkssportanlage. Hier sind drei Sportplätze sowie Tennisplätze und ein Mi-
nigolfplatz vorhanden.  
 
Aufnahmen vom aktuellen Bestandsgebäude des Plangebiets 
 
Die benachbarte Venloer Straße bildet das Stadtteilzentrum für Ehrenfeld mit zahlreichen 
Geschäften, Cafés etc. Das unmittelbare Umfeld des Plangebiets ist heute zu sehr großen

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation      
 
2 
 
Teilen von Wohnnutzung geprägt. Hier besteht eine für Alt-Ehrenfeld typische, relativ dicht 
bebaute Struktur aus geschlossenen Baublöcken (III bis IV Geschosse), die häufig auch Hof-
gebäude im Blockinneren aufweisen. Einzelne Neubauten an der Venloer Straße weisen 
auch höhere Geschosszahlen mit bis zu VII Geschossen auf. 
 
Planungsrecht 
Im Flächennutzungsplan wird das Plangebiet als Besonderes Wohngebiet (WB) dargestellt.  
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des seit dem 05.09.1971 rechtsgültigen Be-
bauungsplan Nr. 65460/06. Dieser Bebauungsplan setzt das Vorhabengrundstück als Gewer-
begebiet (GE) mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,2 und geschlo ssener Bauweise 
fest.  
Unmittelbar westlich und nördlich des Plangebiets sind Mischgebiete (MI) festgesetzt. Der 
Baublock östlich des Plangebiets an der Stammstraße ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) 
festgesetzt, das Maß der baulichen Nutzung entspricht dem der Mischgebiete. Weiter in östli-
che Richtung ist das Grundstück der Katholischen Grundschule Everhardstraße als Fläche für 
den Gemeinbedarf festgesetzt, an der Subbelrather Straße schließt sich ein Mischgebiet (MI) 
mit sechs zulässigen Vollgeschossen an. Die südlich angrenzende Sportanlage ist im Bebau-
ungsplan als öffentliche Grünfläche – Zweckbestimmung Bezirkssportanlage – festgesetzt. 
In ca. 70 m Entfernung vom Vorhabengrundstück befindet sich die Kölner Zentralmoschee im 
Geltungsbereich der 3. Änder ung des Bebauungsplans 65460/06. Hier ist ein Sondergebiet 
mit der Zweckbestimmung „Islamisches Kulturzentrum“ festgesetzt. 
 
 
Aufnahmen vom aktuellen Bestandsgebäude des Plangebiets

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
3 
 
2 l Aufgabenstellung l 
Ziel des Qualifizierungsverfahren war es, zur 
Stärkung der Wohnfunktion im Stadtteil Ehren-
feld, unter Berücksichtigung der städtebaulichen 
Gegebenheiten Entwürfe für eine urbane Nut-
zung auf dem derzeit durch die Siemens AG ge-
nutzten Gebiet zu entwickeln. 
 
 
 
Geltungsbereich des Plangebiets  
Die wesentlichen Entwicklungsziele der CORPUS SIREO Projektentwicklung Beteiligungs 
GmbH, welche die Grundstücke des Plangebiets erworben hat, waren dabei die Schaffung 
von ca. 400-450 Wohneinheiten, in einem urbanen, gemischt genutzten Quartier mit dem Ge-
bietscharakter eines Urbanen Gebiets (MU). Dazu gehört auch ein städtebaulich relevanter 
Anteil marktfähiger gewerblicher Nutzflächen und eine Kindertagesstätte mit entsprechenden 
Freiflächen. Die für alle Nutzungen notwendige oberirdische Geschossfläche BGF  (R) nach 
DIN 277-1 sollte bis zu 49.000 qm betragen.  
Weiterfolgend waren in der Aufgabenstellung folgende Anforderungen an die Planung defi-
niert: 
„Zur Umsetzung der Entwicklungsziele der CORPUS SIREO orientiert sich die Planung an den 
Anforderungen eines urbanen Gebiets. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Un-
terbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die 
die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.  
Im Plangebiet sollen insgesamt bis 49.000 qm oberirdische Bruttogeschossfläche in einer 5 
bis 7 Vollgeschosse umfassenden Bebauung entstehen. Hierbei sind bis circa 40.000 qm BGF 
für die Wohnnutzung, darin 400 -450 Wohneinheiten, circa 8.000 qm für nicht störende, der 
Marktnachfrage entsprechende gewerbliche Nutzungen sowie circa 1.000 qm für die Kinder-
tagesstätte erforderlich.  
Die Kindertagesstätte (4-gruppig) soll im EG und 1. OG in die öffentlich geförderte W ohnbe-
bauung oder die Gewerbebauten integriert werden, dabei sind 1.130 qm Außenspielflächen 
nachzuweisen. Erforderliche Grundstücksgröße für die Kita: 1.600 qm.  
Die Gewerbeflächen sollen in einem oder zwei Gebäuden, die nicht zugleich der Wohnnutzung 
dienen über alle Geschossebenen vorgesehen werden, hierbei sollte im Erdgeschoss die Nut-
zung durch Gastronomie sowie in allen Obergeschossen durch Büroflächen oder Arztpraxen 
im Grundriss gewährleistet sein. Das oder die Gewerbegebäude muss/ müssen unmittelbar  
von der Franz-Geuer-Straße aus erschlossen werden.  
Es wird als Ergebnis des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens erwartet, dass ein opti-
miertes Verhältnis von oberirdischer Wohnfläche zu BGF (R) von min. 0,78 sowie ein möglichst 
günstiges Verhältnis von Bruttorauminhalt gesamt (BRI; ges) zur Wohnfläche von 5,0 – 5,5 
dargestellt wird.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
 
4 
 
Ein sozialverträglicher Mix ist wie folgt geplant: 
• 70% der BGF Wohnen als frei finanzierter Wohnungsbau 
• 30% der BGF Wohnen als öffentlich geförderter Wohnungsbau 
 
Städtebau 
• Es wird eine Bebauung mit 5 Vollgeschossen und einem möglichen zusätzlichen Nicht -
Vollgeschoss vorgesehen. Das Nicht -Vollgeschoss darf höchstens 2/3 der Grundfläche 
des darunter liegenden Vollgeschosses einnehmen. An einem oder zwei städtebaulich zu 
begründenden Standorten können abweichend von der vorgenannten Geschossigkeit Ge-
bäude bzw. Gebäudeteile mit maximal 7 Geschossebenen als Vollgeschosse als einzelne 
Hochpunkte vorgesehen werden.  
• Die Gebäude dürfen nicht in den Geltungsbereich der Hochhausverordnung fallen. 
• Die städtebauliche Planung muss die Realisierung in mindestens 3 Bauabschnitten zulas-
sen. Dabei muss eine Realteilung einschließlich der Tiefgaragen ermöglicht werden. 
• Der Städtebau soll Räume mit einer hohen Aufenthaltsqualität erzeugen. 
• Eine Verbindung zwischen der Franz -Geuer-Straße und der Stammstraße/ 
Everhardstraße für den Fuß - und Radverkehr muss auf kurzem Weg durch das Quart ier 
führen.  
• Das Innere des Quartiers ist vom Autoverkehr frei zu halten. Der begrünte Freiflächenanteil 
auf den Wohnbaugrundstücken darf 30% bzw. 1/ 3 beim öffentlich geförderten Wohnungs-
bau nicht unterschreiten, begrünte Flächen über Tiefgaragen werden hierbei angerechnet.  
• Die räumliche Organisation der Kita muss sich an den Vorgaben des LVR aus der Anlage 
6 dieser Aufgabenstellung ausrichten. 
• Der öffentliche Spielplatz wird an die Stadt Köln übertragen. Er soll vorzugsweise im Süden 
des Plangebiets als Teil einer „Spiellandschaft“ o. Ä. mit fließendem Übergang zu den vor-
handenen öffentlichen Grünflächen angeboten werden.“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
       Darstellung des inneren Grüngürtels in Bezug auf das Plangebiet

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
5 
 
3 l Phase 1 l 
Teilnehmende Büros 
• Damrau Kusserow Architekten 
• JSWD Architekten 
• Konrath und Wennemar Architekten und Stadtplaner 
• Lorber Paul Architekten 
• Meyer Karlhuber Architekten 
• Prof. Schmitz Architekten GmbH 
 
Im Rahmen der ersten Phase fand das Kolloquium am 03.05.2019 statt. Hier wurden Fragen 
und Anregungen zu der Aufgabenstellung geklärt.  
 
Die Sitzung der Bewertungskommission der 1. Phase fand am 25.07.2019, 12.05 bis 19.05 
Uhr, im Park Inn Hotel, innere Kanalstraße 5 in 50678 Köln, statt.  
 
Bewertungskriterien 
• Städtebauliche Gesamtkonzeption mit Darstellung von Baumasse und Höhenentwick-
lung auch im Hinblick auf Qualität und Robustheit des städtebaulichen Entwurfes 
• Freiraumplanerische Einbindung, Gestaltqualität und Nutzbarkeit des Freiraumes 
• Verkehrliche Aussagen, Qualität des Erschließungssystems 
• Bewältigung der Lärmproblematik auch im Hinblick auf städtebauliche Integration und 
Realisierbarkeit  
• Umsetzungsfähigkeit des Gesamt-Entwurfes 
• Wirtschaftlichkeit 
• Einhaltung der Vorgaben 
 
Bewertungskommission (Jury) 
• Jürgen Minkus, Architekt, Vorsitzender Gestaltungsbeirat, Juryvorsitzender 
 
• Anett Barsch, CORPUS SIREO Real Estate GmbH 
• Christoph Besser, Die Linke, BV Ehrenfeld 
• Johannes Böttger, Landschaftsarchitekt 
• Michael Frenzel, SPD 
• Markus Greitemann, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Planen und Bauen  
• Niklas Kienitz, CDU, Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses 
• Christiane Martin, Bündnis 90/ Die Grünen, BV Ehrenfeld

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation         
 
6 
 
• Prof. Pablo Molestina, Architekt 
• Peter Schmidt, CORPUS SIREO Real Estate GmbH 
• Ralph Sterck, FDP 
• Prof. Kunibert Wachten, Architekt und Stadtplaner  
 
Stellvertretende Jurymitglieder (ohne Stimmrecht) 
• Petra Bossinger, SPD, BV Ehrenfeld  
• Anne Luise Müller, Stadtplanungsamt der Stadt Köln  
• Marlis Pöttgen, FDP, BV Ehrenfeld  
 
Weitere Anwesende 
• Dieter Beele, H+B Stadtplanung 
• Jana Brochhagen, H+B Stadtplanung 
• Balthasar Fernandez, CORPUS SIREO Real Estate GmbH 
• Wiebke Meier, H+B Stadtplanung 
• Dr. Werner Pook, ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
7 
 
3.1 l Ergebnisse aus der 1. Phase l 
3.1.1 l Damrau Kusserow Architekten mit Club L94 Landschaftsarchitekten l 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahme der Bewertungskommission: 
Die Arbeit schafft mit 3 Bausteinen, einem großen, neuen Block und zwei Blockrandschließun-
gen eine Ergänzung zu dem angrenzenden Ehrenfelder Bestand, der stadträumlich gut pro-
portioniert ist.  
Der Quartiersplatz liegt als stadträumliches Gelenk an der richtigen Stelle, er ist allseits räum-
lich gefasst. 
Das Eckgebäude Franz-Geuer-Straße/ Pellenzstraße wirkt jedoch mit zwei bis vier Ge-schos-
sen als Platzkante räumlich ungünstig. Die Orientierung der TG -Zufahrt zum Platz schränkt 
Nutzung und stadträumliche Gestaltung ein. Die sozialräumliche Orientierung wird in den bei-
den östlichen Blöcken durch die im Innenhof liegende Erschließung unklar. Der Ehrenfelder 
Typologie entspräche eine am Blockrand liegende konsequent öffentlich zugängliche Erschlie-
ßungssituation von außen.  
Die Jury entscheidet sich mehrheitlich dafür, die Arbeit für den zweiten Bewertungsrundgang 
in der Auswahl zu behalten.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation         
 
8 
 
3.1.2 l Konrath und Wennemar mit FSWLA l 
 
Stellungnahme der Bewertungskommission: 
Der Entwurf entwickelt eine klar gegliederte, gut ablesbare und für den Ort richtig dimensio-
nierte städtebauliche Grundfigur.  
Das Zurücknehmen der Bauflucht an der Bezirkssportanlage schafft zum einen Raum für die 
erforderlichen Spielflächen, zum anderen einen Antritt und die Adressbildung für die Wohnun-
gen.  
Der städtebauliche Gelenkpunkt an der Franz-Geuer-Straße liegt an der richtigen Stelle, führt 
jedoch nicht zu einer erkennbaren Platzgestaltung.  
Die Setzung der drei Hochpunkte ist nachvollziehbar, die Gebäudestellung und die Proportio-
nen werden kontrovers diskutiert.  
An den Nahtstellen zu den Bestandsblöcken wirken die innen liegenden Freiflächen eng di-
mensioniert.  
Die vorgeschlagene Arkade ist in der Typologie des Ortes fremd und städtebaulich nicht erfor-
derlich.  
Die Arbeit bietet insgesamt ein schlüssiges Konzept.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
9 
 
3.1.3 l Lorber Paul Architekten mit scape landschaftsarchitekten l 
 
Stellungnahme der Bewertungskommission: 
Die sorgfältige Analyse der Ehrenfelder Architekturtypologie führt gut nachvollziehbar zu den 
Hausbreiten und der Höhenentwicklung des Entwurfs. Der städtebauliche Maßstab ist damit 
für den Ort grundsätzlich richtig gesetzt.  
Jedoch scheint die Ind ividualisierung der Einzelgebäude überzogen, insbesondere die Vor - 
und Rücksprünge in der Straßenflucht, sowie die stark wechselnden Höhen sind durchaus 
abgeleitet, wirken jedoch in der Vielfalt zu unruhig und als Auftakt zu dem Quartier Ehrenfeld 
als Stadtkante zu kleinteilig. Die Fortsetzung der Pellenzstraße nach Südosten ist konsequent, 
die Aufweitung der Straßenquerschnitte kann dabei jedoch als städtebaulicher Auftakt des 
Quartiers nicht ganz überzeugen.  
Die gewählte Architektursprache scheint teils nicht mit der Maßstäblichkeit der städtebaulichen 
Figur übereinzustimmen.  
Vor allem an der Kante zum öffentlichen Grünraum fehlt es dem Entwurf durch die kleinteilige 
Gliederung des Blockrandes an räumlicher Prägnanz.  
Die Jury entscheidet sich mehrheitlich dafür, die Arbeit nicht weiterzuverfolgen.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation         
 
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3.1.4 l Prof. Schmitz Architekten mit Kraft.Raum Landschaftsarchitektur l 
 
Stellungnahme der Bewertungskommission: 
Der städtebauliche Maßstab der beiden Blöcke ist schlüssig. Die kompakt zugeschnittenen 
Innenhöfe sind gut strukturiert. Der Rücksprung an der Stammstraße bietet Chancen für die 
Gestaltung des angrenzenden Grünraums.  
Die Gewerbenutzung ist in der direkten Zuordnung zu den gewerblichen Nachbargrundstücken 
richtig positioniert.  
Der Platzraum an der Franz-Geuer-Straße bietet einen angenehmen Auftakt für das Quartier.  
Der Verzicht auf ein Anbauen an den ein- bis zweigeschossigen Bestand an der Franz-Geuer-
Straße, dessen Brandwände als Platzkante gesetzt werden, birgt ein städtebauliches Risiko, 
da über die Entwicklungsabsichten des Nachbargrundstücks derzeit nichts bekannt ist.  
Die Erschließung der Tiefgarage über den Quartiersplatz und die Anordnung  der Besucher-
stellplätze auf dem Platz mindern die Aufenthaltsqualität.  
Der Blockschluss zwischen Pellenzstraße und Stammstraße wirkt im Verhältnis zum Be-stand 
unmaßstäblich.  
Die Jury entscheidet sich mehrheitlich dafür, die Arbeit nicht weiterzuverfolgen.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
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3.1.5 l JSWD mit Lill + Sparla l 
 
Stellungnahme der Bewertungskommission: 
Das städtebauliche Grundmotiv des Weiterbauens im Quartier ist überzeugend umgesetzt. 
Maßstäblichkeit und Höhenentwicklung sind für die neue Stadtkante Ehrenfelds angemessen.  
Der Quartiersplatz ist räumlich richtig dimensioniert und situiert. Auch die Innenhöfe sind städ-
tebaulich richtig bemessen und gut strukturiert.  
Die Ausprägung des Quartiersplatzes als Spielplatz ist für eine Quartiersmitte mit unterschied-
lichen Nutzungsanforderungen nicht ausreichend. Eine überwiegende Gestaltung als Grünflä-
che wird kritisch diskutiert.  
Die Erschließung der beiden östlichen Blockränder von der öffentlichen Sportanlage aus ist 
eine städtebaulich schlüssige Lösung. Die Dimensionierung des Grünraums erscheint jedoch 
recht eng.  
Das Volumen und die Höhenentwicklung des westlichen Blockschlusses an der Stamm-straße 
erscheinen im Verhältnis zum Bestand recht massiv.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation         
 
12 
 
Die Jury entscheidet sich mehrheitlich dafür, die Arbeit für den zweiten Bewertungsrundgang 
in der Auswahl zu behalten. 
Die Jury entscheidet sich mehrheitlich dafür, die Arbeit für den zweiten Bewertungsrundgang 
in der Auswahl zu behalten. 
 
3.1.6 l Meyer Karlhuber Architekten mit Burkhardt Engelmayer Mendel Landschaftsar-
chitekten l 
 
Stellungnahme der Bewertungskommission: 
Die Arbeit verfolgt konsequent einen städtebaulichen Ansatz, der das neue Quartier vom Be-
stand absetzt und als eigenständigen Stadtbaustein erlebbar macht.  
Die Fortführung der Franz-Geuer-Straße als „Fuge“ zur Everhardtstraße bietet einen gut nutz-
baren öffentlichen Raum, es werden jedoch auch die mit diesem Lösungsansatz verbundenen 
Schwierigkeiten der städtebaulichen Raumbildung deutlich.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
13 
 
Der Standort für die Gewerbenutzung und die Ausformung dieses Stadtbausteins sind ein 
denkbarer Lösungsansatz.  
Die Adressbildung zwischen den Zeilen und die damit einhergehende Orientierung zu den 
Freiräumen werden kritisch gesehen. Insgesamt entwickelt die Arbeit einen neuen, interes-
santen Ansatz, der jedoch mit dem Charakter Ehrenfelds nicht einfach vereinbar ist.  
Die Jury entscheidet sich mehrheitlich dafür, die Arbeit nicht weiterzuverfolgen. 
 
3.2 l Entscheidung der Bewertungskommission l 
In einem zweiten Bewertungsrundgang begutachtet die Bewertungskommission nochmals die 
Arbeiten von Damrau Kusserow Architekten mit Club L94 Landschaftsarchitekten, JSWD mit 
Lill + Sparla sowie Konrath und Wennemar mit FSWL. Folgende Anmerkungen werden dabei 
festgehalten. 
 
3.2.1 l Damrau Kusserow Architekten mit Club L94 landschaftsarchitekten l 
Die Feststellungen des 1. Rundgangs werden noch einmal vertiefend diskutiert. Maßstäblichkeit und 
Differenzierung der Baukörper sind in diesem Konzept fein ausbalanciert und wirken elegant. Dennoch 
bedarf es einer größeren städtebaulichen Kraft, um den Auftakt zu Ehrenfeld gegenüber dem Grüngürtel 
räumlich zu markieren. 
 
3.2.2 l JSWD mit Lill + Sparla l 
Die im 1. Bewertungsrundgang angesprochenen Punkte werden weiter diskutiert. Die Jury kommt zu 
der Auffassung, dass hier ein in der Gesamtqualität geeignetes städte -bauliches Grundkonzept vorge-
legt wurde, das vertieft werden sollte. 
 
3.2.3 l Konrath und Wennemar mit FSWLA l 
Die Diskussion aus dem 1. Bewertungsrundgang hat gezeigt, dass hier ein geeignetes städtebauliches 
Konzept entwickelt wurde. Bestehende Kritikpunkte, insbes ondere die Arkaden an der verlängerten 
Franz-Geuer-Straße, sind zu überprüfen und zu überarbeiten.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation         
 
14 
 
3.2.4 l Abstimmung l 
Nachfolgend stimmt die Jury darüber ab, welche der drei in der Wertung verbliebenen Arbeiten 
in der zweiten Bearbeitungsstufe weiter verfolgt werden sollen. Die Kommission entscheidet 
sich für: 
• JSWD Architekten mit Lill + Sparla 
• Konnrath und Wennemar mit FSWLA. 
 
3.3 l Empfehlungen für die weitere Bearbeitung  l 
3.3.1 l JSWD mit Lill + Sparla l 
• Besucherstellplätze sollen in städtebaulich verträglicher Weise vorgesehen werden, die 
Anordnung in Innenhöfen und Erschließungsstraßen im Quartier sollte daher kritisch über-
prüft werden.  
• Die Verbindung zwischen Franz -Geuer-Straße und Stammstraße ist auto frei zu planen 
ohne Einschränkung von TG Zufahrten  
• Dachbegrünungen sollen nachvollziehbar dargestellt werden.  
• Die Schallschutzmaßnahmen sollen weiter qualifiziert werden. Dazu werden Empfehlun-
gen des Fachgutachters Dr. Pook (ADU Cologne) an die Teilnehmer nachgereicht.  
• Die Lage der Kita an der Fuchsstraße soll überprüft und die Entscheidung zur gewählten 
Lage plausibilisiert werden. Eine gute Erreichbarkeit aus dem Quartier zu Fuß oder per 
Rad wird besonders betont.  
• Die erforderlichen öffentlichen und privaten Spielflächen müssen auf dem Bau-grundstück 
(in den Grenzen des derzeitigen Siemens -Grundstücks) zeichner isch und rechnerisch 
nachgewiesen werden.  
• Der Übergang zwischen dem Bestand im Westen des Plangebiets an der Franz -Geuer-
Straße und der Stammstraße soll überprüft und in seiner architektonischen Ausformung 
dargestellt werden.  
• Die Gestaltung des Quartiers platzes ist zu präzisieren hinsichtlich der unterschiedlichen 
Anforderungen, nicht allein als Spielplatzfläche.  
• An den Nahtstellen zu den Bestandsblöcken sind die Abstände zu den Nachbar -grenzen 
der bestehenden Bebauung und die Dimensionierung der Freiflächen zu überprüfen.  
• Ausgleichmaßnahmen für Unterbauung und Versiegelung sollen untersucht und nachvoll-
ziehbar dargestellt werden. (GFZ II – Überschreitung).  
 
3.3.2 l Konrath und Wennemar mit FSWLA l 
• Besucherstellplätze sollen in städtebaulich verträglich er Weise vorgesehen wer -den, die 
Anordnung in Innenhöfen und innen liegenden Erschließungsstraßen im Quartier sollte 
daher überprüft werden.  
• Die Verbindung zwischen Franz -Geuer-Straße und Stammstraße ist autofrei zu planen, 
ohne Einschränkung von TG-Zufahrten.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
15 
 
• Der „Kreuzungspunkt“ als städtebaulicher Raum in dem Quartier ist zu präzisieren.  
• Dachbegrünungen sollen nachvollziehbar dargestellt werden.  
• Die Schallschutzmaßnahmen sollen weiter qualifiziert werden. Dazu werden Emp fehlun-
gen des Fachgutachters Dr. Pook (ADU Cologne) an die Teilnehmer nachgereicht.  
• Die Lage der Kita an der Fuchsstraße soll überprüft und die Entscheidung zur gewählten 
Lage plausibilisiert werden. Eine gute Erreichbarkeit aus dem Quartier zu Fuß oder per 
Rad wird besonders betont.  
• Die erforderlichen öffentlichen und privaten Spielflächen müssen auf dem Bau-grundstück 
(in den Grenzen des derzeitigen Siemens -Grundstücks) zeichnerisch und rechnerisch 
nachgewiesen werden.  
• Die vorgeschlagenen Hochpunkte sollen in ihrer Proportion und architektonischen Ausfor-
mung weiter qualifiziert werden.  
• Die Arkaden an der verlängerten Franz-Geuer-Straße werden nicht befürwortet, Aufteilung 
und Querschnitt des Straßenraums sollen nachgewi esen werden. Damit muss ggfs. der 
Gewerbeanteil unter Berücksichtigung der Adressbildung an anderer Stelle nachgewiesen 
werden.  
• An den Nahtstellen zu den Bestandsblöcken sind die Abstände zu den Nachbar -grenzen 
der bestehenden Bebauung und die Dimensionierung der Freiflächen zu überprüfen.  
• Ausgleichmaßnahmen für Unterbauung und Versiegelung sollen untersucht und nachvoll-
ziehbar dargestellt werden. (GFZ II – Überschreitung).

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
 
16 
 
4 l Phase 2 l 
Teilnehmende Büros 
• JSWD Architekten 
• Konrath und Wennemar Architekten  
 
Die Bewertungskommission der 2. Phase fand am 02.10.2019, 12.10 bis 15.15 Uhr, im Park 
Inn Hotel, innere Kanalstraße 5 in 50678 Köln, statt.  
 
Bewertungskriterien 
Die Arbeiten wurden auf Grundlage derselben Kriterien wie in der 1. Phase bewertet. 
 
Bewertungskommission (Jury) 
• Jürgen Minkus, Architekt, Vorsitzender Gestaltungsbeirat, Juryvorsitzender 
 
• Anett Barsch, CORPUS SIREO Real Estate GmbH 
• Christoph Besser, Die Linke, BV Ehrenfeld 
• Johannes Böttger, Landschaftsarchitekt 
• Michael Frenzel, SPD 
• Eva Herr, Amtsleiterin Stadtplanungsamt Köln 
• Niklas Kienitz, CDU, Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses 
• Christiane Martin, Bündnis 90/ Die Grünen, BV Ehrenfeld 
• Prof. Pablo Molestina, Architekt 
• Peter Schmidt, CORPUS SIREO Real Estate GmbH 
• Ralph Sterck, FDP 
• Prof. Kunibert Wachten, Architekt und Stadtplaner 
 
Stellvertretende Jurymitglieder (ohne Stimmrecht) 
• Marlis Pöttgen, FDP, BV Ehrenfeld  
 
Weitere Anwesende 
• Dieter Beele, H+B Stadtplanung 
• Jana Brochhagen, H+B Stadtplanung 
• Balthasar Fernandez, CORPUS SIREO Real Estate GmbH 
• Wiebke Meier, H+B Stadtplanung 
• Dr. Lars Sonnenschein, ADU cologne Institut Immissionsschutz GmbH

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
17 
 
4.1 l Ergebnisse aus der 2. Phase l 
4.1.1 l JSWD mit Lill + Sparla l  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erläuterung der Entwurfsverfasser: 
Die vorgeschlagene städtebauliche Struktur vervollständigt die urbane Stadtkante Ehrenfelds 
zu den bestehenden Sportanlagen an der Inneren Kanalstraße und ersetzt den bestehenden 
Bürosolitär. Das neue Quartier orientiert sich hierbei an der städtebaulichen Gestalt der Um-
gebung und nimmt Größe und Typologie der typischen Ehrenfelder Blöcke im angrenzenden 
Viertel zwischen Venloer und Subbelrather Straße auf. Hierdurch entsteht ein Viertel mit be-
kannter, urbaner Qualität, mit klaren Abgrenzungen von privaten/halböffentlichen Freiräumen 
in Innenhöfen und auf Dächern und öffentlichen Bereichen im öffentlichen Freiraum, welcher 
gegenüber der Umgebung außer für Liefer- und Notfallverkehr autofrei gehalten wird. 
Gezielt eingesetzte Vorsprünge der Baufluchten und vielgestaltete Modellierung der Einzelvo-
lumen insbesondere im Eingangsbereich ins Quartier an der Franz Geuer Straße erlauben 
eine maßstäbliche Einfügung in die bestehenden Blockränder.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
 
18 
 
Im Zentrum der neuen Bebauung entsteht eine neue Quartiersmitte mit integriertem Spielplatz 
als urbanem Bezugspunkt für alle Bewohner des Viertels. 
Der Städtebau erzeugt differenzierte Freiraumqualitäten aus öffentlich nutzbaren, baumbe-
standenen Platzflächen mit Spielangeboten in der Quartiersmitte (öffentlicher Spielplatz), pri-
vat und gemeinschaftlich nutzbaren Freirä umen in den geschützten Innenbereichen, sowie 
ergänzenden Spiel- und Streifräumen im Übergang zu den bereits vorhandenen öffentlichen 
Grün-, Spiel- und Sportflächen. Diese Vielfalt ist bewusst gewählt und adaptiert die vitale Eh-
renfelder Mischung. 
Jeder der drei Blöcke erhält eigene Tiefgarage mit in den Häusern integrierten Tiefgaragenab-
fahrt. Der größere Teil des Verkehrs wird hierbei über die Franz -Geuer-Straße in die Garage 
geleitet. Optional lassen sich im späteren Verlauf die einzelnen Garagen  miteinander verbin-
den. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Grundriss Erdgeschoss 
  
  
 
 
 
 
 
 
Visualisierung 1              Visualisierung 2

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
19 
 
Stellungnahme der Bewertungskommission: 
Der Entwurf bietet die Möglichkeit, in Ehrenfeld das Motiv der Stadtreparatur umzusetzen. Er 
bietet ein nachhaltiges und umsetzbares Konzept mit angemessener Maßstäblichkeit und zeigt 
Präzisierungen zur ersten Bearbeitungsstufe.  
Das Konzept bietet eine für Ehrenfeld angemessene architektonische Vielfalt.  
Das Thema Lärmschutz wird anhand geeigneter Grundrisse gelöst. Jedoch wird bemängelt, 
dass durch die Grundrissgestaltung ein funktionaler Zwang entsteht, welcher der Bedeutung 
der Blickbezüge zur Bezirkssportanlage, die bis zum Dom reichen, entgegensteht.  
Die Ausprägung der Quartiersmitte erscheint räumlich überinstrumentiert und bietet daher 
kaum Möglichkeiten der Gestaltung durch die Konzentration der Nutzungen (shared space, 
öffentlicher Spielplatz, Aufenthalt, Marktsituationen).  
Es wurde im Hinblick auf die öffentlichen Spielplatzflächen und deren Maßstäblichkeit ein An-
satz gewählt, der hier nicht zielführend ist.  
Das Konzept liefert zwar ein schlüssiges Verkehrskonzept, jedoch wird die Anfahrbarkeit und 
Anordnung der Besucherstellplätze insbesondere im Übergang zu den öffentlichen Grünflä-
chen kritisiert.  
Der Entwurf bietet eine gute und solide Lösung, die jedoch in Teilbereichen Schwächen auf-
weist.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
 
20 
 
4.1.2 l Konrath und Wennemar mit FSWLA l 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erläuterung der Entwurfsverfasser: 
Zunächst liegt es nah, die vorhanden Strukturen des umgebenden Quartiers zu ergänzen, das 
Straßennetz gewissermaßen zu reparieren. Dazu haben wir die Pellenzstraße analog zur 
Stammstraße bis zur Bezirkssportanlage verlängert („Planstraße KiTa“) und die Verbindung 
zwischen Franz-Geuer-Straße und Everhardstraße hergestellt („Planstraße Quartier“).  
Innerhalb des vervollständigten Rasters haben wir angrenzende Blöcke ergänzt und zur Be-
zirkssportanlage zwei neue Wohnblöcke geschaffen. Die Blöcke selbst werden im Rhythmus 
der umgebenden Ehrenfelder Bebauung in Fassade und Höhenentwicklung gegliedert. Die 
Lebendigkeit und Vielfalt Ehrenfelds wird in unserem Entwurf fortgeschrieben. 
Die Silhouette des Planungsgebietes ist prominent von der Inneren Kanalstraße wahrnehm-
bar. Sie wird nach unserem Verständnis Teil einer Raumkante um die Bezirkssportanlage, und 
tritt dabei in einen Dialog mit verschiedenen prägenden Gebäuden wie dem Colonius und dem 
Telekom-Hochhaus an der inneren Kanalstraße sowie der DITIB-Zentralmoschee. In diesem 
Bewusstsein haben wir zunächst die Raumkante unseres Entwurfes so gedreht, dass sie nun 
parallel zur Inneren Kanalstraße verläuft und der beschriebene Raumzusammenhang um den 
rechteckigen Freibereich aus Bezirkssportanlage und Innere Kanalstraße klar erkennbar wird.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
21 
 
Der Überwiegende Anteil der neu entstehenden Flächen wird für geförderte und frei finanzierte 
Wohnungen genutzt. Für Gewerbeflächen sind zwei Gebäudeteile vorgesehen, die beide mit 
ihrem Haupteingang zum Quartiersplatz an der Franz-Geuer-Straße ausgerichtet sind. Einer-
seits wird so die zentrale Bedeutung des Quartiersplatzes hervorgehoben, andererseits erhal-
ten die Gewerbeflächen eine prominente und attraktive Adressierung. 
Der gesamte Freiraum wird abwechslungsreich gestaltet und intensiv begrünt. Die eigentlichen 
Straßenräume werden zu „shared-space“ Flächen, zum geteilten öffentlichen Raum, der durch 
alle Benutzer gleichberechtigt genutzt wird. Alle öffentlichen Flächen werden einheitlich mit 
einem Betonsteinpflaster befestigt und nur durch die Wahl der Formate – insbesondere im 
Bereich des neuen Quartiersplatzes an der Franz-Geuer-Straße - räumlich akzentuiert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Grundriss Erdgeschoss 
          
 
 
 
 
 
 
Visualisierung 1             Visualisierung 2

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
 
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Stellungnahme der Bewertungskommission: 
Der Entwurf entwickelt mit seiner grundsätzlichen städtebaulichen Setzung gute Qualitäten für 
Ehrenfeld. Mit seiner Fassadentypologie, Durchlässigkeit und Höhenentwicklung lässt er sich 
in den Ehrenfelder Bestand integrieren. Er schreibt die Lebendigkeit u nd Vielfalt Ehrenfelds 
fort. Auch setzt er mit Hochpunkten Richtung Freifläche wichtige Akzente.  
Das Thema Lärmschutz wird stadträumlich und soweit erforderlich technisch gelöst. Durch die 
Drehung der Raumkante wird die Distanz zu der Sportanlage zum südlichen Wohnblock soweit 
vergrößert, dass kritische Grenzwerte an den Fassaden weitgehend unterschritten werden. 
Wo dennoch Schutzmaßnahmen nötig werden, bietet das Konzept einerseits funktionale 
Grundrisse und andererseits sieht es die mechatronische Schlie ßung der Fenster während 
lärmbelasteter Uhrzeiten vor. Im konkreten Fall wären dies Sonn- und Feiertage zwischen 13 
und 15 Uhr. Die Fenster können in den übrigen Zeiten frei bedient werden und lassen sich im 
Brandfall ebenfalls öffnen.  
An der südöstlichen Fassade sind zur Abschirmung des Gewerbelärms Loggien geplant, die 
durch eine Mauerscheibe einen Schallschatten erzeugen. Fenster, die zu diesem ausgerichtet 
sind, können jederzeit geöffnet werden. Alternativ können auch hier mechatroni sche Fenster 
verbaut werden.  
Die Freiräume werden in dieser Arbeit abwechslungsreich gestaltet. Z. B. wird die mittlere der 
drei Stichstraßen als begrünter Retentionsraum auch zum Spielen nutzbar gemacht. Der öf-
fentliche Spielplatz im Osten des Plangebietes bietet in Verbindung mit der öffentlichen Grün-
fläche ein schlüssiges Gesamtkonzept, welches durch die Nähe zur Bezirkssportanlage Po-
tenzial für Synergien besitzt. Auch der Blickbezug der Kita zum öffentlichen Spielplatz ist 
durchdacht.  
Entsprechend der Auslobung ist das Quartier vorrangig für Fußgänger und Radfahrer geplant. 
Die Tiefgaragen werden von der Franz-Geuer-Straße und der Stammstraße angefahren. Be-
sucherstellplätze für Gewerbenutzungen sowie Stellplätze für Carsharing werden in der Tief-
garage vorgesehen.  
Das Konzept sieht zukunftsweisend auch Elektro -Ladestationen sowie 1000 Stellplätze für 
Fahrräder inkl. Lastenräder vor. Als sehr praktikabel wurde hierbei die Anordnung der Fahr-
radstellplätze in einem Zwischengeschoss der Tiefgarage bewertet. Künftige Bewohner kön-
nen von dort direkt mit dem Fahrstuhl in ihre Wohnungen gelangen.  
Insgesamt bietet die Arbeit ein schlüssiges Konzept, welches die umgebende Ehrenfelder Be-
bauung gut ergänzen wird und dem Quartier eine Chance für eine hochwertige Neuordnung 
bietet.

Köln-Ehrenfeld l Mehrfachbeauftragung l Dokumentation 
23 
 
4.2 l Entscheidung der Bewertungskommission l 
Nach intensiver Diskussion und Bewertung der Arbeiten entscheidet die Bewertungskommis-
sion sich einstimmig dafür, da ss die folgende Arbeit als Grundlage des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes weiterverfolgt wird:  
 
• Konrath und Wennemar Architekten | FSWLA  
 
4.3 l Empfehlungen für die weitere Bearbeitung  l 
• Die Anzahl der Stellplätze in der Tiefgarage sind zu überprüfen (gemäß Stellplatzschlüssel 
der Stadt Köln).  
• Die Notwendigkeit von drei TG-Einfahrten ist zu prüfen.  
• Der Straßenraum innerhalb des Quartiers muss weiter qualifiziert werden. Dieser erscheint 
zu breit für die dort geplante Nutzung (Fuß- und Radverkehr). Der Straßenraum soll klein-
teiliger und der Versiegelungsgrad hier reduziert werden.  
• Der Grad der Versiegelung soll überarbeitet werden: nicht unterbaute Flächen sollen de-
ckungsgleich zur Oberfläche angeordnet werden.  
• Statt extensive wäre intensive Dachbegrünung zu etablieren. Diese Flächen müssen für 
die Bewohner auch nutzbar sein.

Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept

217 Zeichen

lageplan m 1:1.000
Mehrfachbeauftragung 
"Franz-Geuer-Straße", Köln Ehrenfeld 
Einleitungsantrag Anlage 2 
Düsseldorf, 03.02.2020 ffi FSWLA 
bezirks­
sportanlage 
konrath und wennemar 
architekten ingenieure 
ANLAGE 2

Anlage 3 Begründung

21762 Zeichen

A N L A G E  3  
 Rhein060220Sa1Sb Franz -Geuer-Straße 
 
 
Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld  
_______________________________________________________________________________________ 
1. Anlass und Ziel der Planung  
 
Die Vorhabenträgerin CORPUS SIREO Projektentwicklung Beteiligungs-GmbH hat mit Schreiben 
vom 12.10.2018 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen B e-
bauungsplanes gemäß §12 BauGB beantragt.  
 
Das beantragte Plangebiet umfasst das ca.  1,89 ha große Grundstück östlich der 
Franz-Geuer-Straße und südlich der Stammstraße  und westlich der  Bezirkssportanlage in 
Köln-Ehrenfeld, auf dem sich heute ein durch die Siemens AG genutzter Büro -/ Gewerbestandort 
befindet. Diese Nutzung wird aufgegeben. 
 
Die wesentlichen Entwicklungs ziele der Vorhabenträgerin sind die Schaffung von ca. 430 
Wohneinheiten, davon 30% öffentlich gefördert gemäß dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt 
Köln, ein urbanes, gemischt genutztes Quartier, zu dem auch ein städtebaulich relevanter Anteil 
gewerblicher Nutzflächen und eine Kindertagesstätte mit entsprechenden Freiflächen gehören sol-
len.   
 
Der vorhandene Bebauungsplan (Gewerbegebiet/ GE) lässt die Realisierung des Vorhabens nicht 
zu. Der Flächennutzungsplan weist das Areal als "Besonderes Wohngebiet" aus. Mit der Planung und 
Arrondierung der vorhandenen Wo hnbebauung wird dem Grundsatz einer freiraumschonenden 
Innenentwicklung Rechnung getragen.  
 
Durch die Neuaufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen werden.  
 
Um ein qualitätsvolles städtebauliches Planungskonzept zu erlangen, wurde im Jahr 2019 gemäß 
dem Kooperativen Baulandmodell in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt ei n Qualifizierungs-
verfahren in Form einer zweistufigen Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Die Dokumentation dieses 
Qualifizierungsverfahrens ist als Anlage 5 beigefügt. 
 
Das städtebauliche und architektonische Gesamtkonzept von Konrath und Wennemar Architekten 
mit FSW Landschaftsarchitekten ist aus dem Qualifizierungsverfahren als Siegerentwurf hervorge-
gangen. Dieses Konzept bildet in der zwischenzeitlich gemäß den Empfehlungen der Jury (Jury p-
rotokoll, Anlage 4) überarbeiteten Fassung die Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten. Das 
Konzept ist als Anlage 2 beigefügt. 
 
 
2. Bebauungsplan der Innenentwicklung  
 
Bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innen -
entwicklung im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 1 BauGB.

- 2 - 
 
 
 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbereichs des 
Bebauungsplans beträgt bei einer Plangebietsgröße von 18.920 m2 weniger als 20.000 m2 und bleibt 
damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB. Dabei werden 
keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, 
deren Grundfläche mitzurechnen wäre.  
 
Mit der vorliegenden städtebaulichen Planung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die 
einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Um-
weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung 
im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 
Absatz 6 Nummer 7b BauGB ge nannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 
oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) nicht zu erwarten. 
Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder 
Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des B undes- Immissions-
schutzgesetzes (Störfallrichtlinie) zu beachten sind.  
 
Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vorhabenbe-
zogene Bebauungsplan „Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld“ im beschleunigten Verfahren auf-
gestellt werden. Dabei sollen die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 
BauGB in Anspruch genommen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Um-
weltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1 BauGB 
wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umwelt-
belange werden in die Abwägung eingestellt.  
 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet  
 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
  
Das Plangebiet liegt westlich der Bezirkssportanlage Ehrenfeld, die unmit telbar an die Innere K a-
nalstraße angrenzt. Es ist im Süden von der Franz-Geuer-Straße und im Norden von der Stamm-
straße aus erschlossen. Das Grundstück besteht aus den Flurstücken 808 und 1406 in der Flur 70, 
Gemarkung Ehrenfeld und hat eine Größe von 18.920 m².  
 
3.2 Umgebung des Plangebietes 
 
Während auf der Venloer Straße ein reichhaltiges Angebot an gewerblich genutzten Flächen besteht 
(Läden in EGs, Büros und Praxen in OGs), ist das unmittelbare Umfeld des Plangebiets bereits heute 
schon zu sehr großen Teilen von Wohnnutzung geprägt. Hier besteht eine für Alt-Ehrenfeld typische, 
relativ dicht bebaute Struktur aus geschlossenen Baublöcken, die häufig auch Hofgebäude im 
Blockinneren aufweisen. 
 
Im Südwesten des Plangebiets liegt in ca. 70 m Entfernung die Kölner Zentralmoschee mit einer 
Gebäudehöhe von 36,50 m für die Kuppel und einer sechsgeschossigen Randbebauung. Südlich der 
Inneren Kanalstraße befinden sich mehrere Bürohochhäuser mit 13 bis 24 Geschossen.  
 
Unmittelbar angrenzend an das Plangebiet liegt in südöstlicher Richtung die Prälat-Ludwig-Wolter- 
Bezirkssportanlage. Hier sind drei Sportplätze sowie Tennisplätze und ein Minigolfplatz vorhanden. 
Die Anlage dient dem Vereins- und Freizeitsport. Die Umwandlung eines Sportplatzes (unmittelbar 
bei der Moschee) in Kunstrasen ist in Vorbereitung. Die Weiterentwicklung der Bezirkssportanlage ist 
im Rahmen der Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln Teil des Modellprojekts „Quartiersbezo-
gene Freiraumentwicklung Everhardstraße“. Eine konkrete Planung für die Bezirkssportanlage wird 
derzeit erstellt.

- 3 - 
 
 
 
3.3 Vorhandene städtebauliche Struktur 
  
Das Areal wird gegenwärtig von der Siemens AG genutzt. Es befindet sich dort ein für den Mikr o-
standort atypisches, inzwischen 49 Jahre altes Bürogebäude mit bis zu sieben Geschossen. Die 
vorhandene Geschossfläche beträgt ca. 32.500 m². Es sind insgesamt 472 Stellplätze vorhanden, 
davon 236 in einer Tiefgarage und 236 oberirdisch. Der Versiegelungsgrad im Plangebiet beträgt 
derzeit 95%.   
 
Auf dem Grundstück befinden sich zwischen den Parkplätzen und an den Grundstücksgrenzen 
Bäume, die teilweise der Baumschutzsatzung unterliegen. Bei notwendigen Fällungen wird eine 
entsprechende Anzahl an Ersatzpflanzungen im zukünftigen Quartier nachgewiesen.  
 
Aufgrund seiner Nutzungshistorie wird das Flurstück 1406 als Verdachtsfläche im Altlastenkataster 
der Stadt Köln geführt.  
 
3.4 Erschließung 
  
Das Plangebiet ist sehr gut an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden. Über die 
Franz-Geuer-Straße ist die Venloer Straße (KVB U-Bahn Linie 3 und 4) zu Fuß in ca. 100 m En t-
fernung zu erreichen, während über die Everhardstraße die Subbe lrather Straße (KVB Stadtbahn 
Linie 5) in ca. 240 m Fußwegentfernung zu erreichen ist.  
Die Venloer Straße und die Subbelrather Straße verfügen über Radwege bzw. es sind Schutzstreifen 
für den Radverkehr vorhanden. Das Plangebiet bietet somit auch gute Bedingungen für den Fahr-
radverkehr.  
Über die Innere Kanalstraße erfolgt die Anbindung an die A57, die ca. 1,4 km (Fahrweg) entfernt ist. 
 
 
4. Planungsvorgaben  
 
4.1 Regionalplan  
 
Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus, der 
westlich des als Regionalen Grünzugs markierten Grüngürtels liegt.  
 
4.2 Flächennutzungsplan  
 
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als „ Besonderes Wohngebiet" (WB) dargestellt. Der 
Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.  
 
4.3 Landschaftsplan  
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln trifft keine Festsetzungen für das Plangebiet. In der Karte der 
Entwicklungsziele des Landschaftsplans ist das Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für 
Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas“ dargestellt. 
 
4.4 Bebauungsplan  
 
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des seit dem 05.09.1971 rechtsgültigen Beba u-
ungsplans Nr. 65460/06. Dieser Bebauungsplan setzt das Vorhabengrundstück als Gewerbegebiet 
(GE) mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,2 und geschlossener Bauweise fest. Eine Grund-
flächenzahl (GRZ) und die Zahl der Vollgeschosse sind für das Vorhabengrundstück nicht als Fest-
setzungen im Bebauungsplan vorgegeben. Das Grundstück ist durch die Baugrenzen vollständig als 
überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt.

- 4 - 
 
 
 
Im Bereich des Vorhabengrundstücks hat der Bebauungsplan zwei Änderungen erfahren. Demnach 
wurden 1991 Vergnügungsstätten in den angrenzenden Mischgebieten ausgeschlossen und 1992 für 
den Geltungsbereich insgesamt die BauNVO vom 23.01.1990 festgelegt.  
 
Unmittelbar westlich und nördlich des Vorhabe ngrundstücks sind Mischgebiete (MI) festgesetzt. 
Diese Gebiete sind der historisch gewachsenen Struktur entsprechend straßenseitig mit drei bis vier 
Vollgeschossen und einem eingeschossig überbaubaren Blockinnenbereich festgesetzt. Der Ba u-
block östlich des Vorhabengrundstücks an der Stammstraße ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) 
festgesetzt, das Maß der baulichen Nutzung entspricht dem der Mischgebiete. Weiter in östliche 
Richtung ist das Grundstück der Katholischen Grundschule Everhardstraße als Fläche für den Ge-
meinbedarf festgesetzt, an der Subbelrather Straße schließt sich ein Mischgebiet (MI) mit sechs 
zulässigen Vollgeschossen an. Die südlich angrenzende Sportanlage ist im Bebauungsplan als öf-
fentliche Grünfläche -Zweckbestimmung Bezirkssportanlage -festgesetzt. 
 
In ca. 70 m Entfernung vom Vorhabengrundstück befindet sich die Kölner Zentralmoschee im Gel-
tungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes 65460/06. Hier ist ein Sondergebiet mit der 
Zweckbestimmung „Islamisches Kulturzentrum“ festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird 
durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 sowie zulässige Gebäudehöhen von bis zu ca. 36,50 m 
über der mittleren Geländehöhe für den Hauptbaukörper und ca. 55 m für die beiden Minarette be-
stimmt.  
 
4.5 Kooperatives Baulandmodell  
 
Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) -Richtlinie zur An -
wendung in Bebauungsplanverfahren- zur Anwendung. Die Anwendungszustimmung wurde von der 
Vorhabenträgerin am 14.09.2018 unterzeichnet.  
 
 
5. Städtebauliches Konzept  
 
5.1 Planungskonzept 
 
Das aus der Mehrfachbeauftragung als Siegerentwurf hervorgegangene städtebauliche Planungs-
konzept von Konrath und Wennemar Architekten mit FSW Landschaftsarchitekten weist eine städ-
tebaulich verträgliche Ausnutzung von ca. 49.000 m² oberirdischer Bruttogeschossfläche (BGF) aus. 
 
Die Geschossigkeit beträgt überwiegend fünf Vollgeschosse mit Staffelgeschoss, an drei städtebau-
lich begründeten Hochpunkten mit Raumbezug zu der angrenzenden Grün-/ Bezirkssportanlage sind 
acht G eschosse vorgesehen. Sämtli che Gebäudestrukturen liegen jedoch stets unterhalb der 
Hochhausgrenze.  
Die Kindertagesstätte liegt im Südwesten des Plangebiets. Nördlich daran angrenzend erstreckt sich 
in Richtung Franz-Geuer-Straße der gewerblich genutzte Bereich des Quartiers, der seinen Mittel-
punkt in einem Quartiersplatz an der Franz-Geuer-Straße findet. Hier ist auch (Außen-) Gastronomie 
geplant. 
 
Das Gebiet soll als Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt werden. Neben Wohnen, was zukünftig die 
Hauptnutzung sein soll, sind auch eine 4-gruppige Kindertagesstätte und ein verträglicher Anteil an 
Gewerbe (bis ca. 20%) vorgesehen. Um bei der Festlegung der allgemein zulässigen Nutzungen den 
Vorhabenbezug herzustellen, soll gemäß § 12 Absatz 3a  BauGB in Verbindung mit § 9 Ab satz 2 
BauGB festgesetzt werden, dass nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich die 
Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet.  
 
Gemäß Planungskonzept beträgt die Grundflächenzahl (GRZ I) 0,48 für die Gebäude sowie 0,85 
(GRZ II) einschließlich der Flächen von Zufahrten, Wegen, Tiefgaragen etc. Das städtebauliche

- 5 - 
 
 
 
Planungskonzept weist eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,84 aus, was unter dem  zulässigen 
Höchstwert der BauNVO für MU-Gebiete von 3,0 liegt. 
Mit der GRZ II von 0,85 wird der zulässige Höchstwert der BauNVO von 0,8 geringfügig, um 0,05 
überschritten. Die Überschreitung ist städtebaulich mit der vollständigen Unterbringung der notwen-
digen Stellplätze in Tiefgaragen begründet und soll durch die intensive Begrünung der Flächenan-
teile, die eine GRZ von 0,8 überschreiten, sowie durch die Begrünung großer Anteile der Dachflächen 
kompensiert werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird dazu entsprechende Festse t-
zungen treffen.  
 
5.2 Verkehr 
 
Der ruhende Verkehr wird in Tiefgaragen untergebracht. Jeder Bauabschnitt erhält eine eing e-
schossige, natürlich be- und entlüftete Tiefgarage. Die Verkehrserschließung soll hauptsächlich über 
die Franz-Geuer-Straße erfolgen, da auch im heutigen Bestand die 472 Stellplätze der gewerblichen 
Nutzung aussc hließlich über die Franz -Geuer-Straße angebunden sind. Die Zufahrt über die 
Stammstraße wird heute nur von Rettungsfahr zeugen genutzt. Zukünftig sollen ca. 25 -30% der 
Stellplätze über die Stammstraße in Rich tung Everhardstraße angebunden werden. Das neue 
Quartier soll weitgehend autofrei sein und Durchgangsverkehre unterbunden werden.  
 
Eine öffentlich nutzbare Verbindung zwischen der Franz-Geuer-Straße und der Stammstraße für den 
Rad- und Fußverkehr sowie die Durchlässigkeit zur Bezirkssportanlage sind im Konzept vorgesehen.  
 
5.3 Freiraum 
 
Der öffentliche Spielplatz wird direkt an die Bezirkssportanlage angrenzen und so den vorhandenen 
öffentlichen Grünraum in das jetzige Gewerbegrundstück hinein erweitern.  Gemäß kooperativem 
Baulandmodell ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, einen Mehrbedarf öffentlicher Spielplatzflächen 
herzurichten. Bei 430 WE ergibt dies einen Mehrbedarf von 1.978 m². Dem Gegenüberzustellen ist 
auch hier das bestehende Angebot an Spielflächen in der Umgebung. Im städtebaulichen Konzept 
dargestellt sind derzeit rund 1.710 m² öffentliche Spielplatzfläche n, die vollständig innerhalb des 
heute bestehenden Gewerbegrundstücks nachgewiesen wird.  
 
Die innerhalb des neuen Quartiers gelegenen Erschließungswege einschließlich der darin integrier-
ten Grün- und Platzflächen sind für die Öffentlichkeit nutzbar und zugänglich.  
 
Gemäß kooperativem Baulandmodell ist der Vorhabenträger auch dazu verpflichtet, den aus einem 
Vorhaben ausgelösten Mehrbedarf öffentlicher Grünflächen zu decken. Bei einer Anzahl von 430 WE 
(mit der Annahme von 90m²/WE) entspricht dies einem Mehrbedarf von 9.890m² öffentlicher Grün-
fläche (430WE x 2,3 EW/WE x 10 m²/EW). Nach Abgleich mit dem bestehenden Angebot im Umfeld, 
kann der ursächliche Bedarf an Grünfläche durchaus geringer sein. Im aktuellen städtebaulichen 
Konzept werden rund 890 m² öffentlich zugängliche Grünfläche dargestellt.  
 
In den Blockinnenbereichen befinden sich die privaten Spielflächen sowie kleine Gartenflächen der 
erdgeschossigen Wohnungen. Die Innenhöfe sind überwiegend nicht mit Tiefgaragen unterbaut und 
können daher auch mit größer wachsenden, schattenspendenden Bäumen bepflanzt werden. Zu-
sätzlich zu den Innenhöfen sind gemeinschaftlich nutzbare Dachgärten vorgesehen, die auch Teile 
des privaten Kleinkindspielangebotes aufnehmen.

- 6 - 
 
 
 
5.4 Empfehlungen der Jury 
 
Die Überarbeitungsempfehlungen und Prüfaufträge der Jury aus dem Protokoll vom 02.10.2019 sind 
in dem aktuellen Planungsstand im Einzelnen wie folgt bearbeitet worden: 
 
1. Die Anzahl der Stellplätze in der Tiefgarage sind zu überprüfen (gemäß Stellplatzschlüssel 
der Stadt Köln)  
 
Gemäß Stellplatzschlüssel der Stadt Köln sind in den überarbeiteten Tiefgaragen 374 Stellplätze 
nachgewiesen. 
 
2. Die Notwendigkeit von drei TG-Einfahrten ist zu prüfen.  
 
Um die notwendige getrennte Führung der Quell- und Zielverkehre zu erreichen, ist je eine Zufahrt an 
der Franz-Geuer-Straße und an der Stammstraße für die Tiefgaragen der Wohnnutzung erforderlich. 
Eine weitere Zufahrt wird aus verkehrsorganisatorischen Gründen und wegen der anders zu r e-
gelnden Zugänglichkeit der Stellplätze für das Gewerbe erforderlich. Damit bl eiben drei Tiefgara-
genzufahrten im Konzept enthalten, eine weitere, ursprünglich im Konzept enthaltene Zufahrt im 
Bereich der Zuwegung zur Kita (von der Franz-Geuer-Straße aus) entfällt. 
 
3. Der Straßenraum innerhalb des Quartiers muss weiter qualifiziert werden. Dieser erscheint zu 
breit für die dort geplante Nutzung (Fuß- und Radverkehr). Der Straßenraum soll kleinteiliger 
und der Versiegelungsgrad hier reduziert werden.  
 
In der Rad - und Fußwegverbindung zwischen Franz-Geuer-Straße und Stammstraße sind die be-
festigten Flächen reduziert und Grünflächen für Mischpflanzungen integriert worden. Die Baumreihen 
sind zudem mehr in Richtung Straßenmitte verschoben und erweitert, um mehr Schatten zu bi e-
ten.Die Wegebreite in der Mitte des Straßenraums ist auf 3,50 m reduziert. Die Zugänglichkeit für 
Feuerwehr- und Müllfahrzeuge bleibt gewährleistet.  
 
In der mittig gelegenen Wegeachse ist der Durchgang zwischen den Grünflächen durch zwei 
schmalere Wege und eine Grünfläche ersetzt. 
 
4. Der Grad der Versiegelung soll übera rbeitet werden: nicht unterbaute Flächen sollen 
de-ckungsgleich zur Oberfläche angeordnet werden.  
 
Durch die Verschiebung der Tiefgaragen aus den Innenhöfen der beiden Baublöcke unter die Z u-
wegungen (Gehwegflächen) vor den Gebäuden entstehen in den beiden Innenhöfen unversiegelte 
Flächen mit Bodenanschluss. Zusätzlich sind die versiegelten Erschließungsflächen reduziert wor-
den (siehe oben). Insgesamt sind durch die Überarbeitung im Vergleich zum Entwurfsstand aus der 
Mehrfachbeauftragung ca. 1.600 m² unversiegelte Flächen hinzugekommen.   
 
5. Statt extensive wäre intensive Dachbegrünung zu etablieren. Diese Flächen müssen für die 
Bewohner auch nutzbar sein.  
 
Es wird extensive Dachbegrünung in einer Größenordnung von 5.100 m² (ca. 62 % der Dachflächen) 
sowie eine teilweise intensive Dachbegrünung vorgesehen. Die Größenordnung der intensiven Be-
grünung umfasst ca. 9 % der Dachflächen (ca. 770 m²). Die Dachbegrünung ist in der Anlage 2 
eingezeichnet. 
 
Die intensiv begrünten Bereiche sind als Bestandteile gemeinschaftlich nutzbarer Dachgärten für die 
Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses, zu dem der Dachgarten jeweils gehört, zugänglich. 
Pflege und insbesondere Bewässerung lassen sich hier gut gewährleisten. Die großen extensiv 
begrünten Flächenanteile der Dächer können bei entsprechender Artenauswahl einen wesentlichen

- 7 - 
 
 
 
Anteil zur Erhöhung der Artenvielfalt im Plangebiet leisten, wobei auf eine in der ökologischen Ge-
samtbilanz nicht unkritisch zu betrachtende, künstliche Bewässerung verzichtet werden kann.   
 
 
6. Umweltbelange  
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine for male 
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet 
werden. Im Bebauungsplanverfahren sind ungeachtet dessen u. a. die Auswirkungen auf Tiere, 
Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die 
Landschaft und die Landschaftspflege zu berücksichtigen. Dementsprechend werden die Umwel t-
belange, wie z. B. auch der Lärmschutz im Hinblick auf den Sport-, Gewerbe und Verkehrslärm, der 
Artenschutz und der Schutz vor Luftschadstoffen im weiteren Verfahren untersucht und bewertet. 
Daneben wird eine orientierende Bodenuntersuchung veranlasst, da sich innerhalb des Plangebietes 
der Altstandort 401490 befindet, zudem ist die Versickerungseignung abzuklären. Teile der Flächen 
sind von Überflutungen im Starkregenfall betrof fen. Es müssen entsprechende Si cherungsmaß-
nahmen vorgesehen und ein Niederschlagsentwässerungskonzept erstellt werden.  
Zudem ist das Plangebiet ist als stark hitzebelastetes Wohngebiet einzustufen. Dazu sind Mind e-
rungsmaßnahmen wie etwa Baumpflanzungen und Dachbegrünungen vorgesehen.  
Zur Sicherung der Freiraumqualität wird ein Grünordnungsplan inklusive einer Baumbewertung er-
stellt. Das Erfordernis weiterer Umweltuntersuchungen wird im weiteren Verfahren geprüft.  
 
 
7. Planverwirklichung  
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein Durch führungsvertrag gemäß § 12 
BauGB abgeschlossen. Dieser stellt sicher, dass es in einem angemessenen Zeitraum zur Real i-
sierung des Vorhabens kommen wird.  
 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden alle Planungs- und Er-
schließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Für die Stadt Köln entstehen dabei keine 
externen Kosten. 
 
 
8. Kenndaten 
Grundstücksgröße:  18.920 m² 
davon öffentlicher Spielplatz:  1.710 m² 
verbleibendes Nettobauland:  17.210 m² 
öffentlich zugängliche Grünfläche:  888 m² 
 
Grundfläche aller Gebäude:  8.189 m² 
 
Bruttogeschossfläche (BGF) insgesamt:  ca. 49.000 m² 
 
Davon: BGF Wohnen:  40.000 m² 
       BGF Gewerbe: 8.000 m² 
       BGF Kita:  1.000 m² 
  
GRZ I:  0,48 
GRZ II:  0,85 
GFZ:  2,84 
Anzahl WE:  ca. 430 WE 
Anteil geförderter WoBau (30%):  ca. 129WE

Anlage 1 VEP

373 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes)UDQ]*HXHU6WUD‰HLQ.|OQ(KUHQIHOG
0D‰VWDE

Anlage 6 Auszug StEA 19.03.2020

1528 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 20.03.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 46. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 19.03.2020  
öffentlich 
10.4 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld 
0427/2020 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Franz-Geuer-
Straße, nordöstlich der Pellenzstraße 6, südlich der Stammstraße und west-
lich der Bezirkssportanlage (Siemens-Gelände, Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70 
Flurstücke 808 und 1406) – Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln -Ehrenfeld 
– einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Kindertagesstätte und Gewerbe fest-
zusetzen sowie die Errichtung einer Quartiersgarage zu prüfen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2;  
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne 
Einschränkung zustimmt.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4 Protokoll

6925 Zeichen

1 
Ergebnisprotokoll der 2. Jurysitzung 
Zweistufiges Mehrfachbeauftragungsverfahren „Franz-Geuer-Straße“ in Köln-
Ehrenfeld, 2. Stufe 
Datum: 02.10.2019, 12:10 bis 15:15 Uhr 
Ort: Park Inn Hotel, Innere Kanalstraße 15, 50678 Köln 
Teilnehmende: gemäß Anlage 
Beginn der Veranstaltung 
Die Sitzung beginnt um 12:10 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden durch Frau 
Barsch. 
Als Jury-Vorsitzender wird seitens der Corpus Sireo Herr Minkus vorgeschlagen, was von 
diesem sowie den anwesenden Preisrichterinnen und Preisrichtern, bei Enthaltung von 
Herrn Minkus, einstimmig angenommen wird. 
Herr Minkus übernimmt den Jury-Vorsitz und weist auf die Vertraulichkeit der Sitzung 
sowie auf die in der Aufgabenstellung benannten Beurteilungskriterien hin. Die Mittei- 
lung der Ergebnisse erfolgt allein durch das Protokoll. 
Nachfolgend stellt Herr Minkus die Beschlussfähigkeit der Jury fest, es sind 12 Stimm- 
berechtigte anwesend. 
Herr Schmidt erläutert die wesentlichen Ziele aus der Aufgabenstellung des Verfahrens. 
Die Ergebnisse der Vorprüfung werden von Herrn Beele jeweils vor Beginn der Vorträge 
der teilnehmenden Büros vorgestellt. 
Präsentation der Arbeiten durch die Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros mit 
Rückfragen der Jury 
Von 12:20 bis 13:45 Uhr präsentieren die teilnehmenden Teams ihre Arbeiten. Dazu 
werden jeweils Rückfragen beantwortet. 
Bewertungsrundgänge 
Ab 14:00 Uhr werden die 2 Arbeiten ausführlich bewertet. Die Mitteilung der Ergebnisse 
erfolgt jeweils individuell mit Auszügen aus dem Protokoll. 
JSWD | Lill + Sparla 
Der Entwurf bietet die Möglichkeit, in Ehrenfeld das Motiv der Stadtreparatur 
umzusetzen. Er bietet ein nachhaltiges und umsetzbares Konzept mit angemessener 
Anlage 4

2 
 
Maßstäblichkeit und zeigt Präzisierungen zur ersten Bearbeitungsstufe.  
 
Das Konzept bietet eine für Ehrenfeld angemessene architektonische Vielfalt. 
 
Das Thema Lärmschutz wird anhand geeigneter Grundrisse gelöst. Jedoch wird 
bemängelt, dass durch die Grundrissgestaltung ein funktionaler Zwang entsteht, 
welcher der Bedeutung de r Blickbezüge zur  Bezirkssportanlage, die bis zum Dom 
reichen, entgegensteht.  
 
Die Ausprägung der Quartiersmitte erscheint räumlich  überinstrumentiert und bietet 
daher kaum Möglichkeiten der Gestaltung durch die Konzentration der Nutzungen  
(shared space, öffentlicher Spielplatz, Aufenthalt, Marktsituationen). 
Es wurde im Hinblick auf die öffentlichen Spielplatzflächen und deren Maßstäblichkeit 
ein Ansatz gewählt, der hier nicht zielführend ist.  
 
Das Konzept liefert zwar ein schlüssiges Verkehrskonzept, jedoch wird die Anfahrbarkeit 
und Anordnung der Besucherstellplätze insbesondere im Übergang zu  den öffentlichen 
Grünflächen kritisiert.  
 
Der Entwurf bietet eine gute und solide Lösung, die jedoch in Teilbereiche n Schwächen 
aufweist. 
 
 
Konrath und Wennemar | FSWLA 
 
Der Entwurf entwickelt mit seiner grundsätzlichen städtebaulichen Setzung  gute 
Qualitäten für Ehrenfeld . Mit seiner Fassadentypologie, Durchlässigkeit und 
Höhenentwicklung lässt er sich in den Ehrenfelder Bestand integrieren. Er schreibt die 
Lebendigkeit u nd Vielfalt Ehrenfelds fort.  Auch setzt er mit  Hochpunkten Richtung 
Freifläche wichtige Akzente.  
 
Das Thema Lärmschutz wird  stadträumlich und soweit erforderlich technisch gelöst. 
Durch die Drehung der Raumkante wird die Distanz zu  der Sportanlage zum südlichen 
Wohnblock soweit vergrößert, dass kritische Grenzwerte  an den Fassaden weitgehend 
unterschritten werden. Wo dennoch Schutzmaßnahmen nötig werden, bietet das 
Konzept einerseits funktionale Grundrisse und andererseits sieht es die mechatronische 
Schließung der Fenster während lärmbelasteter Uhrzeiten vor. Im konkreten Fall wären 
dies Sonn- und Feiertage zwischen 13 und 15 Uhr. Die Fenster können in den übrigen 
Zeiten frei bedient werden und lassen sich im Brandfall ebenfalls öffnen.  
An der südöstlichen Fassade sind zur Abschirmung des Gewerbelärms Loggien geplant, 
die durch eine Mauerscheibe einen Schallschatten erzeugen. Fenster, die zu diesem 
ausgerichtet sind, können jederzeit geöffnet werden. Alternativ können auch hier 
mechatronische Fenster verbaut werden.  
 
Die Freiräume werden in dieser Arbeit abwechslungsreich gestaltet.  Z. B. wird die 
mittlere der drei Stichstraßen als begrünter Retentionsraum auch zum Spielen nutzbar 
gemacht. Der öffentliche Spielplatz im Osten des Plangebietes bietet in Verbindung mit 
der öffentlichen Grünfläche ein schlüssiges Gesamtkonzept, welches durch die Nähe zur 
Bezirkssportanlage Potenzial für Synergien besitzt. Auch der Blickbezug der Kita zum 
öffentlichen Spielplatz ist durchdacht.  
 
Entsprechend der Auslobung ist das Quartier vorrangig für Fußgänger und Radfahrer 
geplant. Die Tiefgaragen werden von der Franz -Geuer-Straße und der Stammstraße 
angefahren. Besucherstellplätze für Gewerbenutzungen sowie Stellplätze für Carsharing 
werden in der Tiefgarage vorgesehen. 
Das Konzept sieht zukunftsweisend auch Elektro -Ladestationen sowie 1000 Stellplätze 
für Fahrräder inkl. Lastenräder vor. Als sehr p raktikabel wurde hierbei die Anordnung

3 
der Fahrradstellplätze in einem Zwischengeschoss der Tiefgarage bewertet. Künftige 
Bewohner können von dort direkt mit dem Fahrstuhl in ihre Wohnungen gelangen.  
Insgesamt bietet die Arbeit ein schlüssiges Konzept , welches die umgebende 
Ehrenfelder Bebauung gut ergänzen wird und d em Quartier eine Chance für eine 
hochwertige Neuordnung bietet.  
Bewertung 
Nach intensiver Diskussion und Bewertung der Arbeiten entscheidet die Bewer -
tungskommission sich einstimmig dafür, dass die folgende Arbeit als Grundlage des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes weiterverfolgt wird:  
- Konrath und Wennemar Architekten | FSWLA
Nachfolgend werden Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung formuliert. 
Empfehlungen für die weitere Bearbeitung: 
1. Die Anzahl der Stellplätze in der Tiefgarage sind zu überprüfen (gemäß
Stellplatzschlüssel der Stadt Köln).
2. Die Notwendigkeit von drei TG-Einfahrten ist zu prüfen.
3. Der Straßenraum innerhalb des Quartiers muss weiter qualifiziert werden. Dieser
erscheint zu breit für die dort geplante Nutzung (Fuß - und Radverkehr). Der
Straßenraum soll kleinteiliger und der Versiegelungsgrad hier reduziert werden.
4. Der Grad der Versiegelung soll überarbeitet werden: nicht unterbaute Flächen sollen
deckungsgleich zur Oberfläche angeordnet werden.
5. Statt extensive wäre intensive Dachbegrünung zu etablieren. Diese Flächen müssen
für die Bewohner auch nutzbar sein.
Schlusswort 
Herr Minkus dankt den Mitgliedern der Jury für die konstruktive und konzentrierte 
Diskussion sowie dem Büro H+B Stadtplanung für die übersichtlich gestaltete  
Vorprüfung und gute Vorbereitung der Sitzung. 
Frau Barsch dankt ebenfalls den Anwesenden für ihre Mitwirkung schließt die Sitzung 
um 15.15 Uhr. 
gez. Jürgen Minkus
- Vorsitzender der Jury - 
gez. Dieter Beele

Beschlussvorlage Ausschuss

6285 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0427/2020 
Freigabedatum  19.02.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) für das Gebiet östlich der Franz-Geuer-Straße, nordöstlich der Pellenzstraße 6, 
südlich der Stammstraße und westlich der Bezirkssportanlage (Siemens-Gelände, Gemarkung 
Ehrenfeld, Flur 70 Flurstücke 808 und 1406) – Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-
Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Kindertagesstätte und Gewerbe festzuset-
zen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kennt-
nis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2;  
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung 
zustimmt.  
 
Alternative: keine Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 12.10.2018 hat die Corpus Sireo Projektentwicklung Beteiligungs GmbH, bei der 
Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Auf-
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, im Stadtteil Ehrenfeld 
zwischen der Franz-Geuer-Straße und der Stammstraße, westlich der Bezirkssportanlage Ehrenfeld, 
ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit Wohnungsbau, einer Kindertagesstätte und anteilig (ca. 
20%) gewerbliche Nutzungen zu errichten. Bei der Wohnnutzung ist der Neubau von Geschosswoh-
nungsbau mit insgesamt circa 430 Wohneinheiten, davon 30 % öffentlich geförderte Wohnungen ge-
plant. Dass Projekt trägt zur Schaffung von in der wachsenden Großstadt Köln dringend benötigtem 
Wohnungsbau bei.  
 
Das Grundstück wird derzeit noch von der Siemens AG als Bürostandort genutzt. Diese Nutzung wird 
aufgegeben. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 65460/06 setzt für das Plangebiet ein Gewerbege-
biet fest. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als WB „Besonderes Wohngebiet“ dargestellt.  
 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Verfahren 
soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt werden.  
 
In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat die Vorhabenträgerin von Mai bis Oktober 2019 eine 
Mehrfachbeauftragung mit mehreren Planungsbüros durchgeführt.  
 
Das städtebauliche und architektonische Gesamtkonzept von Konrath und Wennemar Architekten mit 
FSW Landschaftsarchitekten ist aus dem Qualifizierungsverfahren als Siegerentwurf hervorgegan-
gen. Dieses Konzept wurde gemäß den Empfehlungen der Jury überarbeitetet und bildet nun die 
Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Das städtebauliche Konzept ist als Anlage 2 beigefügt.  
 
Die Geschossigkeit beträgt überwiegend fünf Vollgeschosse mit Staffelgeschoss, an drei städtebau-
lich begründeten Hochpunkten mit Raumbezug zu der angrenzenden Grün-/ Bezirkssportanlage sind 
acht Geschosse vorgesehen. Die Kindertagesstätte liegt im Südwesten des Plangebiets. Nördlich 
daran angrenzend erstreckt sich in Richtung Franz-Geuer-Straße der gewerblich genutzte Bereich 
des Quartiers, der seinen Mittelpunkt in einem Quartiersplatz an der Franz-Geuer-Straße findet 
 
Für das Vorhaben kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwen-
dung in Bebauungsplanverfahren– in der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. 
Die Vorhabenträgerin hat am 07.05.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM 
unterzeichnet. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll nach Modell 2 in Form einer 
Abendveranstaltung durchgeführt werden.  
 
Prüfauftrag aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 13.05.2019

3 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 13.05.2019 die Verwaltung beauftragt, zu 
prüfen, ob der Bereich, der im Bebauungsplan 65460/06 als GE-Fläche ausgewiesen ist, als Fläche 
für einen Schulneubau geeignet ist.  
 
Das Ergebnis der Prüfung hat ergeben, dass in Ehrenfeld weitere Grundschulstandorte erforderlich 
sind und die Fläche grundsätzlich geeignet für eine Grundschule wäre. Aufgrund wirtschaftlicher 
Rahmenbedingungen ist der Investor aber zum jetzigen Projektstand nicht mehr in der Lage, eine 
Schule umzusetzen. Daher soll nach Ansicht der Verwaltung auf dem Grundstück keine Schule um-
gesetzt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück gut für Wohnungsbau und gewerbliche 
Nutzungen geeignet.  
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative 
Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxi-
dation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird, nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des 
Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des 
Klimaschadgases werden geprüft. 
 
Würde die Planung nicht umgesetzt, würden sich keine Veränderungen der Klimabilanz ergeben. Al-
lerdings würde dann das städtebauliche Ziel, dort ein urbanes Quartier mit einem schwerpunktmäßi-
gen Anteil an Wohnungsbau zu schaffen, nicht erreicht werden.  
 
Anlagen 
1 Abgrenzung Plangebiet 
2 Städtebauliches Planungskonzept 
3 Erläuterungstext 
4 Protokoll der Jurysitzung vom 02.10.2019 
5 Dokumentation der Mehrfachbeauftragung

Beratungsverlauf (3)

19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0427/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.02.2020
Erstellt
06.02.2020 14:13