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AN/0707/2018

Kölner innogy-Standort sichern –Arbeitsplätze in Köln erhalten!

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 03.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.05.2018, TOP 3.1.8

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

3677 Zeichen

SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Fraktion Die Linke  
FDP-Fraktion 
Ratsgruppe BUNT 
Ratsgruppe GUT 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Historisches Rathaus 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.05.2018 
 
AN/0707/2018 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.05.2018 
 
Kölner innogy-Standort sichern –Arbeitsplätze in Köln erhalten! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sit-
zung des Rates am 03.05.2018 aufzunehmen:  
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt:  
 
 
Beschluss:  
 
1. Der Rat der Stadt Köln spricht sich ausdrücklich für einen Erhalt des Kölner 
innogy-Standortes aus.  
 
2. Er appelliert an die Verantwortlichen der beteiligten Konzerne RWE, EON und 
innogy selbst, im Zuge der anstehenden Neuordnung der Unternehmens-
strukturen auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und die Wahrung 
der Interessen der Beschäftigten sicherzustellen. 
 
3. Die Verwaltung mit der Oberbürgermeisterin an der Spitze wird gebeten, in 
diesem Sinne Gespräche mit den Verantwortlichen aufzunehmen und sich für 
eine Sicherung des Standortes Köln einzusetzen. 
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
Vor kurzem wurde bekannt, dass Eon und RWE entschieden haben, die RWE-
Tochter innogy aufzuspalten und in diesem Zuge Geschäftsaktivitäten neu zuzu-
schneiden. Detailfragen und mögliche Auswirkungen für die Beschäftigten des 
Unternehmens sind dabei weiterhin unklar. Einer EON-Stellungnahme zufolge sei 
zunächst die volle Integration von innogy in den EON-Konzern vorgesehen. Eine 
Zusage, dass auf betriebsbedingte Kündigungen im Zuge der Zerschlagung ver-
zichtet werde, gibt es bislang nicht. 
 
Mit rund 350 Beschäftigten ist Köln nach Essen und Dortmund der drittgrößte 
Standort des Unternehmens in NRW. Am Kölner Standort wird neben den Gast-
ronomie- und Servicefunktionen (u.a. HR, IT, Rechnungswesen) für die Region 
Rheinisches Revier insbesondere ein zentrales, deutschlandweit aktives Abrech-
nungs- und Kundenbetreuungszentrum für innogy betrieben. Es besteht ein ho-
hes Interesse, die Arbeitsplätze für den Wirtschaftsstandort Köln zu erhalten und 
zu gewährleisten, dass im weiteren Verfahren die Interessen der Beschäftigten 
gewahrt bleiben. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass mittel- 
bis langfristig auch im Kölner Umland ein weiterer massiver Verlust von Arbeits-
plätzen droht, sollte es zu einem klimapolitisch gewollten Ausstieg aus der 
Braunkohleförderung und –verstromung kommen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Infolge der drohenden Aufspaltung der RWE-Tochter innogy besteht die akute 
Gefahr, dass der innogy-Standort in Köln aufgegeben wird. In den kommenden 
Wochen werden in den beteiligten Unternehmen die Weichen für die geplante 
Neuordnung der Geschäftsfelder gestellt. Angesichts des in diesem Kontext dro-
henden Verlustes von Arbeitsplätzen und einer für Köln relevanten Niederlassung 
von innogy ist es jetzt unerlässlich, die Interessen des Wirtschaftsstandortes 
Köln und der dort Beschäftigten von Beginn an in den anstehenden Prozess ein-
zubringen und auch von Seiten der Kölner Verwaltung aktiv zu vertreten.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Jörg Frank     gez. Michael Weisenstein 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE 
 
gez. Ulrich Breite     gez. Thomas Hegenbarth 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer   Sprecher Ratsgruppe BUNT 
 
gez. Thor Zimmermann 
Ratsgruppe GUT

- 3 -

Beratungsverlauf (1)

03.05.2018 Rat
TOP 3.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0707/2018
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
03.05.2018
Erstellt
03.05.2018 12:10