3364/2025
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Bewachung Heinrich-Böll-Platz 2026
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
3363 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3364/2025 Freigabedatum 10.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Bewachung Heinrich-Böll-Platz 2026 Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes im Jahr 2026 mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 362.000 Euro an die Köl- ner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 15.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner Philharmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein störungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. Alle Bemühungen, durch bauliche Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Be- fahrbarkeit der Platzfläche durch Rettungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. Es ist daher weiterhin erforderlich, durch geeignete Bewachungsmaßnahmen die uneinge- schränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden seit dem 01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung von der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) durchgeführt. Die Voraus- setzungen für eine Inhouse-Vergabe an die KGAB liegen vor. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 2026 den Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB be- läuft sich der Grund-Stundensatz auf Basis des aktuellen Tarifvertrages für Sicherheitsdienst- leistungen bis zum 31.01.2026 auf 24,17 Euro und ab dem 01.02.2026 auf 26,03 Euro zzgl. MwSt. Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus Vorjahren - die Einsatzzeiten unterliegen im Hinblick auf die Programmgestaltung durch die KölnMusik GmbH starken Schwankungen - ergibt sich unter Berücksichtigung der tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen unter den getroffenen Annahmen ein voraussichtlicher Netto-Auftragswert von rd. 362.000 Euro zzgl. 7% MwSt. Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beschränkt sich die tatsächliche Belastung auf den Nettowert. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass dieser sich durch das für 2026 geplante Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 300.000 € übersteigen, der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen. Dringlichkeitsbegründung: Eine Entscheidung des Betriebsausschusses in seiner Sitzung am 15.12.2025 ist erforderlich, um die Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes ab dem 01.01.2026 fortzusetzen. Aufgrund der erheblich veränderten Fördersituation der KGAB bedurfte die Vorlage zusätzlicher Abstim- mung und konnte nicht fristgerecht vorgelegt werden.
Stellungnahme RPA
1556 Zeichen
14 12.12.2025 142/1 Herr Hanf 23488 II/2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes Voraussichtliche Auftragssumme für das Jahr 2026 362.000 Euro netto, 387.340 Euro brutto (inklusive 7 Prozent Mehrwertsteuer) Sehr geehrte Damen und Herren, am 11.12.2025 haben Sie mir über Session eine Beschlussvorlage zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes für das Jahr 2026 zur Stellungnahme zugeleitet (Vorlage 3364/2025). Die Vorlage soll dem Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln schon am 15.12.2025 zur Beratung vorgelegt werden. Zunächst erlaube ich mir erneut einen Hinweis auf die Verfahrensweise. Gemäß Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.05.2025) sind Verwaltungsvorgänge dem Rech- nungsprüfungsamt unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten zur Einbindung politi- scher Gremien so rechtzeitig vorzulegen, dass eine qualifizierte Prüfung möglich ist (aktuell 10 Arbeitstage). Grundsätzlich kann ich weiterhin den dargestellten Bedarf für eine Bewachung des Platzes nachvollziehen, jedoch vermag ich ohne ein aktuelles Angebot der KGAB und mit Blick auf die Kurzfristigkeit der Vorlage nicht zu beurteilen, inwieweit meine Kritikpunkte aus meiner Stellungnahme vom 24.10.2024 zur Vorlage 3180/2024 (Be- auftragung KGAB für die Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes im Jahr 2025) nun ausgeräumt sind. Mit freundlichen Grüßen Alessandra Caroli Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3364/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.12.2025
- Erstellt
- 25.11.2025 10:59