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3364/2025

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Bewachung Heinrich-Böll-Platz 2026

Beschlussvorlage Ausschuss 10.12.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 15.12.2025, TOP 5.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Stellungnahme RPA

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Beschlussvorlage Ausschuss

3363 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3364/2025 
Freigabedatum 10.12.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
hier: Bewachung Heinrich-Böll-Platz 2026  
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes 
im Jahr 2026 mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 362.000 Euro an die Köl-
ner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. 
 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 15.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner 
Philharmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Veranstaltungszentrum der Stadt Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen 
Anforderungen. Ein störungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. 
Alle Bemühungen, durch bauliche Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Be-
fahrbarkeit der Platzfläche durch Rettungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. 
Es ist daher weiterhin erforderlich, durch geeignete Bewachungsmaßnahmen die uneinge-
schränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden seit dem 
01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung von der 
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) durchgeführt. Die Voraus-
setzungen für eine Inhouse-Vergabe an die KGAB liegen vor.  
Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 
2026 den Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB be-
läuft sich der Grund-Stundensatz auf Basis des aktuellen Tarifvertrages für Sicherheitsdienst-
leistungen bis zum 31.01.2026 auf 24,17 Euro und ab dem 01.02.2026 auf 26,03 Euro zzgl. 
MwSt. 
Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus Vorjahren - die Einsatzzeiten unterliegen im Hinblick 
auf die Programmgestaltung durch die KölnMusik GmbH starken Schwankungen - ergibt sich 
unter Berücksichtigung der tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen unter den 
getroffenen Annahmen ein voraussichtlicher Netto-Auftragswert von rd. 362.000 Euro zzgl. 
7% MwSt.  
Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beschränkt sich die tatsächliche 
Belastung auf den Nettowert. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass dieser 
sich durch das für 2026 geplante Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. 
Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 
300.000 € übersteigen, der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen. 
 
Dringlichkeitsbegründung:  
Eine Entscheidung des Betriebsausschusses in seiner Sitzung am 15.12.2025 ist erforderlich, 
um die Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes ab dem 01.01.2026 fortzusetzen. Aufgrund der 
erheblich veränderten Fördersituation der KGAB bedurfte die Vorlage zusätzlicher Abstim-
mung und konnte nicht fristgerecht vorgelegt werden.

Stellungnahme RPA

1556 Zeichen

14 12.12.2025 
142/1 Herr Hanf 
 23488 
 
 
II/2 
 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
hier: Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes 
 
Voraussichtliche Auftragssumme für das Jahr 2026 
362.000 Euro netto, 387.340 Euro brutto (inklusive 7 Prozent Mehrwertsteuer) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
am 11.12.2025 haben Sie mir über Session eine Beschlussvorlage zur Bewachung 
des Heinrich-Böll-Platzes für das Jahr 2026 zur Stellungnahme zugeleitet (Vorlage 
3364/2025). Die Vorlage soll dem Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 
schon am 15.12.2025 zur Beratung vorgelegt werden. 
Zunächst erlaube ich mir erneut einen Hinweis auf die Verfahrensweise. Gemäß 
Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem 
Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.05.2025) sind Verwaltungsvorgänge dem Rech-
nungsprüfungsamt unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten zur Einbindung politi-
scher Gremien so rechtzeitig vorzulegen, dass eine qualifizierte Prüfung möglich ist 
(aktuell 10 Arbeitstage). 
Grundsätzlich kann ich weiterhin den dargestellten Bedarf für eine Bewachung des 
Platzes nachvollziehen, jedoch vermag ich ohne ein aktuelles Angebot der KGAB 
und mit Blick auf die Kurzfristigkeit der Vorlage nicht zu beurteilen, inwieweit meine 
Kritikpunkte aus meiner Stellungnahme vom 24.10.2024 zur Vorlage 3180/2024 (Be-
auftragung KGAB für die Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes im Jahr 2025) nun 
ausgeräumt sind. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Alessandra Caroli 
Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes

Beratungsverlauf (1)

15.12.2025 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3364/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.12.2025
Erstellt
25.11.2025 10:59