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1222/2018

Mobile aufsuchende Jugendarbeit im rechtsrheinischen Köln - Anschaffung eines Fahrzeuges

Beschlussvorlage Ausschuss 24.04.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 08.05.2018, TOP 2.2.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5524 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1222/2018 
Freigabedatum  24.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mobile aufsuchende Jugendarbeit im rechtsrheinischen Köln - Anschaffung eines Fahrzeuges 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Für den Haushalt 2018, Teilplan 0604 | Kinder- und Jugendarbeit, sind der Jugendverwaltung im 
Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 100.000 € für die mobile Jugendarbeit zur Umset-
zung der Maßnahme „Anschaffung Truck mobile Jugendarbeit“ zur Verfügung gestellt worden. 
Die zugesetzten Mittel sollen dazu genutzt werden, die Anschaffung des vorgesehenen Fahrzeuges 
bei einem Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen einer Zuwendung zu fördern. 
 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie -  beschließt die Förderung 
der Anschaffung eines Trucks für mobile aufsuchende Jugendarbeit im Rechtsrheinischen für einen 
Träger der freien Jugendhilfe aus dem Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit.  
 
 
Alternative 
 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie -  beschließt die Förderung 
der Anschaffung von bis zu drei Fahrzeugen im Geltungsbereich einer Fahrerlaubnis bis zu 3,5t, für 
einen Träger der freien Jugendhilfe aus dem Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit.  
Die Fahrzeuge sollen überwiegend rechtsrheinisch eingesetzt werden. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 08.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja €  0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen       € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mobile aufsuchende Jugendarbeit 
Mobile Jugendarbeit wendet sich an junge Menschen, die ihre Freizeit an informellen Treffpunkten 
„auf der Straße“ verbringen. Mit einem hohen Grad an Flexibilität und methodischer Vielfalt orientiert 
sich mobile Jugendarbeit an den wechselnden, in der Regel problembelasteten Lebenswelten ihrer 
Adressaten. Ziel dieser Arbeit ist es, junge Menschen bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu för-
dern und ihnen auch in schwierigen Lebenslagen unterstützend zur Seite zu stehen. 
Mobile Arbeit in Köln soll auf der Grundlage der aktuellen Bedarfsanalyse zur Schaffung von Jugend-
einrichtungen und Jugendtreffs (session Nr.: 2177/2017) erfolgen und versteht sich inhaltlich als die 
Erweiterung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der Jugendeinrichtung (Immobilie). 
Der besondere Vorteil der mobilen Arbeit im Vergleich zum Bau von zukünftigen Jugendeinrichtungen 
liegt in ihrer Flexibilität. Außerdem kann mobile Arbeit, insbesondere in wenig besiedelten Stadtbezir-
ken, einen Teil der Infrastruktur im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit abbilden. 
 
Mobile Jugendarbeit mit Cliquen oder Einzelpersonen erreicht ihr Klientel unmittelbar im Lebensraum 
und daher früher als in der einrichtungsbezogenen Arbeit gewohnt. Sie erreicht auch solche Kinder 
und Jugendliche, die nicht oder nicht mehr von anderen Einrichtungen und Diensten angesprochen 
werden oder die diese Angebote nicht akzeptierten.  
Mobile Jugendarbeit hat mit ihrer konzeptionellen Ausrichtung einen Gemeinwesenbezug und arbeitet 
in sozialräumlich orientierten Projekten.  
 
Für den Haushalt 2018, Teilplan 0604 | Kinder - und Juge ndarbeit, sind der Jugendverwaltung im 
Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 100.000 € für die mobile Jugendarbeit zur Umse t-
zung der Maßnahme „Anschaffung Truck mobile Jugendarbeit“  zur Verfügung gestellt worden.  
Die zugesetzten Mittel sollen dazu genutzt werden, die Anschaffung des vorgesehenen Fahrzeuges 
bei einem Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen einer Zuwendung zu fördern.

3 
Der Truck soll im Rechtsrheinischen eingesetzt werden.  
Erfahrungen mit dem Truck in Trägerschaft des SKM sowie mit dem „Juppi-LKW“ zeigen, dass eine 
befestigte Fläche und ein großer Wendekreis unabdingbare Voraussetzung sind. Ein Hinweis auf die 
Angebotsfläche und Angebotszeiten ist notwendig, um das unberechtigte Zuparken des Standortes 
zu verhindern. Ein Führerschein für das Fahren eines LKW über 3,5t ist vorgeschrieben. In der Regel 
verfügen Pädagoginnen und Pädagogen nicht über diese erforderliche Fahrerlaubnis, was den Per-
sonalaufwand für den Betrieb eines Trucks ggf. deutlich erhöht. 
 
 
Alternative 
 
Eine Alternative zur Fahrzeugart Truck bildet die Anschaffung von bis zu drei Fahrzeugen im Gel-
tungsbereich einer Fahrerlaubnis bis 3,5t. Dies ist die gängige Fahrerlaubnis. Fahrzeuge dieser Grö-
ßenordnung  kommen in der Regel auch in dichter besiedelten Bezirken relativ schnell und flexibel an 
ihr Ziel und finden geeignete, auch unbefestigte, Stellplätze.  
 Es sollen Fahrzeuge sein, die auch kleinere Flächen anfahren können. 
 Die aktuelle Bedarfsanalyse ist ein wesentlicher Parameter für die Standorte. 
 Umweltfreundlichkeit ist zu beachten.  
Die Fahrzeuge sollen überwiegend rechtsrheinisch eingesetzt werden.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1222/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.04.2018
Erstellt
16.04.2018 14:46