1222/2018
Mobile aufsuchende Jugendarbeit im rechtsrheinischen Köln - Anschaffung eines Fahrzeuges
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 1222/2018 Freigabedatum 24.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mobile aufsuchende Jugendarbeit im rechtsrheinischen Köln - Anschaffung eines Fahrzeuges Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Für den Haushalt 2018, Teilplan 0604 | Kinder- und Jugendarbeit, sind der Jugendverwaltung im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 100.000 € für die mobile Jugendarbeit zur Umset- zung der Maßnahme „Anschaffung Truck mobile Jugendarbeit“ zur Verfügung gestellt worden. Die zugesetzten Mittel sollen dazu genutzt werden, die Anschaffung des vorgesehenen Fahrzeuges bei einem Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen einer Zuwendung zu fördern. Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - beschließt die Förderung der Anschaffung eines Trucks für mobile aufsuchende Jugendarbeit im Rechtsrheinischen für einen Träger der freien Jugendhilfe aus dem Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Alternative Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - beschließt die Förderung der Anschaffung von bis zu drei Fahrzeugen im Geltungsbereich einer Fahrerlaubnis bis zu 3,5t, für einen Träger der freien Jugendhilfe aus dem Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Fahrzeuge sollen überwiegend rechtsrheinisch eingesetzt werden. Jugendhilfeausschuss 08.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja € 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mobile aufsuchende Jugendarbeit Mobile Jugendarbeit wendet sich an junge Menschen, die ihre Freizeit an informellen Treffpunkten „auf der Straße“ verbringen. Mit einem hohen Grad an Flexibilität und methodischer Vielfalt orientiert sich mobile Jugendarbeit an den wechselnden, in der Regel problembelasteten Lebenswelten ihrer Adressaten. Ziel dieser Arbeit ist es, junge Menschen bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu för- dern und ihnen auch in schwierigen Lebenslagen unterstützend zur Seite zu stehen. Mobile Arbeit in Köln soll auf der Grundlage der aktuellen Bedarfsanalyse zur Schaffung von Jugend- einrichtungen und Jugendtreffs (session Nr.: 2177/2017) erfolgen und versteht sich inhaltlich als die Erweiterung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der Jugendeinrichtung (Immobilie). Der besondere Vorteil der mobilen Arbeit im Vergleich zum Bau von zukünftigen Jugendeinrichtungen liegt in ihrer Flexibilität. Außerdem kann mobile Arbeit, insbesondere in wenig besiedelten Stadtbezir- ken, einen Teil der Infrastruktur im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit abbilden. Mobile Jugendarbeit mit Cliquen oder Einzelpersonen erreicht ihr Klientel unmittelbar im Lebensraum und daher früher als in der einrichtungsbezogenen Arbeit gewohnt. Sie erreicht auch solche Kinder und Jugendliche, die nicht oder nicht mehr von anderen Einrichtungen und Diensten angesprochen werden oder die diese Angebote nicht akzeptierten. Mobile Jugendarbeit hat mit ihrer konzeptionellen Ausrichtung einen Gemeinwesenbezug und arbeitet in sozialräumlich orientierten Projekten. Für den Haushalt 2018, Teilplan 0604 | Kinder - und Juge ndarbeit, sind der Jugendverwaltung im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 100.000 € für die mobile Jugendarbeit zur Umse t- zung der Maßnahme „Anschaffung Truck mobile Jugendarbeit“ zur Verfügung gestellt worden. Die zugesetzten Mittel sollen dazu genutzt werden, die Anschaffung des vorgesehenen Fahrzeuges bei einem Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen einer Zuwendung zu fördern. 3 Der Truck soll im Rechtsrheinischen eingesetzt werden. Erfahrungen mit dem Truck in Trägerschaft des SKM sowie mit dem „Juppi-LKW“ zeigen, dass eine befestigte Fläche und ein großer Wendekreis unabdingbare Voraussetzung sind. Ein Hinweis auf die Angebotsfläche und Angebotszeiten ist notwendig, um das unberechtigte Zuparken des Standortes zu verhindern. Ein Führerschein für das Fahren eines LKW über 3,5t ist vorgeschrieben. In der Regel verfügen Pädagoginnen und Pädagogen nicht über diese erforderliche Fahrerlaubnis, was den Per- sonalaufwand für den Betrieb eines Trucks ggf. deutlich erhöht. Alternative Eine Alternative zur Fahrzeugart Truck bildet die Anschaffung von bis zu drei Fahrzeugen im Gel- tungsbereich einer Fahrerlaubnis bis 3,5t. Dies ist die gängige Fahrerlaubnis. Fahrzeuge dieser Grö- ßenordnung kommen in der Regel auch in dichter besiedelten Bezirken relativ schnell und flexibel an ihr Ziel und finden geeignete, auch unbefestigte, Stellplätze. Es sollen Fahrzeuge sein, die auch kleinere Flächen anfahren können. Die aktuelle Bedarfsanalyse ist ein wesentlicher Parameter für die Standorte. Umweltfreundlichkeit ist zu beachten. Die Fahrzeuge sollen überwiegend rechtsrheinisch eingesetzt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1222/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.04.2018
- Erstellt
- 16.04.2018 14:46