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0633/2025

Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ Projekte des Mantelprojektes „Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung“, Umgestaltung der Gürzenichstraße

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 03.04.2025

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

8066 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/23 
 
Vorlagen-Nummer 03.04.2025 
 0633/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 
Verkehrsausschuss 13.05.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 
Finanzausschuss 26.05.2025 
Rat 27.05.2025 
 
Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus„ 
Projekte des Mantelprojektes „Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung“, 
Umgestaltung der Gürzenichstraße 
hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 
2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2023/2024 in analoger Anwendung 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 21.05.2019 (Vorlagennummer 0930/2019) 
die Umgestaltung der Gürzenichstraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 6.423.776,95 € be-
schlossen. Die Gesamtkosten teilten sich wie folgt auf: 
 
Planungskosten    637.838,14 € (investive Kosten) 
Baukosten  5.456.186,81 € (investive Kosten) 
Beleuchtung     329.752,00 € (konsumtive Kosten). 
 
Das Angebot des mindestfordernden Bieters im Vergabeverfahren zur Bauleistung in Höhe 
von 7.431.930 € lag bereits mit rd. 1.975.743 € (36,21%) über den ursprünglich beschlosse-
nen Baukosten von 5.456.186,81 €. Die Kostensteigerung zum Angebotszeitpunkt ließ sich im 
Wesentlichen auf den Leistungsteil „Herstellung der Oberfläche mit Naturstein“ zurückführen. 
Da die Angebotsphase kurz nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 begann, waren die Auswir-
kungen auf die Baustoffpreise (regionaler Naturstein) erheblich. Zusätzlich zu der gestiegenen 
Nachfrage nach regionalen Natursteinen sank die Verfügbarkeit von Deponiekapazitäten zur 
Entsorgung des anfallenden Abbruch- und Aushubmaterials. Durch das Submissionsergebnis 
entstand somit bereits eine erste Kostenerhöhung in Höhe von rd. 1.975.743 €. 
 
Während der Maßnahmenumsetzung sind weitere Kostensteigerungen durch geänderte bzw. 
zusätzlich notwendige Leistungen entstanden. Diese zusätzlichen Kosten begründen sich wie 
folgt: 
 
Aufgrund des russischen Angriffskrieges hat sich eine enorme Preissteigerung an den Roh-
stoffmärkten entwickelt. Die wirtschaftliche Situation aus den resultierenden Mehrkosten bei

2 
 
Material, Transport und Energie war für die ARGE sowie deren Nachunternehmer und Liefe-
ranten nicht vorhersehbar. Diese Kostensteigerungen wurden an die Auftraggeberin (Stadt 
Köln) weitergegeben und beziffern sich auf 416.500 €. 
 
Im Zuge von baubegleitenden Bodenuntersuchungen wurden Auffüllungen erkundet, bei de-
nen es sich um ein Boden-/Bauschuttgemisch handelt. Dieses Gemisch ist laut Gutachten als 
Bauschutt einzustufen. Die Entsorgung des vorgefundenen Bauschutts hat nach der Rege-
lung „Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall“ (LAGA-Bauschutt) zu erfolgen. Das vorgefun-
dene Material entsprach nicht den ursprünglichen Angaben aus dem Hauptvertrag. Die daraus 
resultierende Kostensteigerung der vorgenannten Entsorgung beziffert sich auf 185.400 €. 
 
An der südlichen Fassade zwischen „Große Sandkaul“ und „Kleine Sandkaul“ traten seit ge-
raumer Zeit Schäden in Form von Setzungen und Verschiebungen im Bereich der Fassaden-
rinne sowie dem unmittelbar vor den Gebäuden befindlichen Pflaster auf. Die Schäden am 
Pflasterbelag wurden bereits mehrfach seitens der Stadt Köln saniert, jedoch traten diese im-
mer wieder auf. Daraufhin wurde im Zuge der Umbaumaßnahme eine Baugrunderkundung 
ausgeführt, um die oben beschriebenen Schadensbilder zu eruieren. Als Schadensursache 
werden in der Gutachterlichen Stellungnahme folgende Gründe genannt:  
Während der Errichtung des Bestandsgebäudes wurde das aufgefüllte Bodenmaterial, wel-
ches sich zwischen Hauswand und Trägerbohlwand, wie auch zwischen der Trägerbohlwand 
zum Kabelkanal befindet, zu locker bis sehr locker gelagert und damit verformungsempfindlich 
eingebaut. Zum anderen kam es zu weiteren Auflockerungen und Verformungen durch das 
Verrotten des Holzes der ehemaligen Trägerbohlwand, welche im Baugrund verblieb. Um eine 
dauerhafte Minimierung der zuvor genannten Verformungsursachen mit den einhergehenden 
Schäden zu erzielen, erfolgte in den kritischen Bereichen eine Bauraumsanierung. Die Kos-
tensteigerung dieser ausgeführten Bauraumsanierung beziffert sich auf 347.600 €. 
 
Neben den zuvor erläuterten Kostensteigerungen waren weitere geänderte und zusätzliche 
notwendige Leistungen während der Maßnahmenumsetzung erforderlich. Die Kosten für diese 
Leistungen beziffern sich hierbei auf rd. 609.700 €. 
 
Die Planungsleistungen sowie die Kosten für die Beleuchtung sind gleichbleibend. 
 
Aufgrund der vorgenannten Gründe sowie der zusätzlich notwendigen Leistungen während 
der Maßnahmenumsetzung beläuft sich die Gesamtkostenerhöhung auf rd. 3.534.943 €. 
Demnach belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme nunmehr auf rd. 9.958.720 €  
(davon 9.628.968 € investiv und 329.752 € konsumtiv für die Beleuchtung). 
 
Förderung 
Die Umgestaltung der Gürzenichstraße wird als eine Teilmaßnahme des Gesamtförderprojek-
tes „Die Via Culturalis - südlicher Abschnitt“ aus dem Bundesprogramm „Förderung von Inves-
titionen in nationale Projekte des Städtebaus" gefördert. Gemäß Zuwendungsbescheid vom 
17.12.2019 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung wurde der Förderantrag 
vom 26.11.2019 mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 5.521.620 € bewilligt. Diese Zu-
wendungen sind für konzeptionelle Maßnahmen und für die beiden baulichen Maßnahmen zur 
Neugestaltung der Freitreppe St. Maria im Kapitol mit dem Übergang zur Pipinstraße sowie 
der Gürzenichstraße zweckgebunden und gedeckelt. Für die Teilmaßnahme Gürzenichstraße 
sind Zuwendungen in Höhe von rd. 3.613.000,44  € vereinnahmt worden. Weitere Fördermittel 
stehen nicht zur Verfügung. Der Verwendungsnachweis wird 2025 erstellt. 
 
Finanzierung 
Von den investiven Gesamtkosten in Höhe von nunmehr 9.628.968 € wurden bis zum 
31.12.2024 rd. 8.221.000 € bereits verausgabt. Für die in 2025 dann noch benötigten investi-
ven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 1.407.968 € stehen im Hpl. 2025/2026 im 
Teilfinanzplan dem Amtes Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, 
Wege, Plätze in der Teilpanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-6612, Nord-Süd-Stadtbahn/Via Culturalis im Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe 
von 100.000 € bereit. Die darüber hinaus in 2025 benötigten restlichen investiven Mittel in 
Höhe von rd. 1.307.968 € können durch entsprechende verwaltungsinterne Umschichtungen

3 
 
bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, bereitgestellt 
werden. Eine Umschichtung zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstand-
setzung von Straßen, ist möglich, da sich die Umsetzung vorgesehener Maßnahmen in 2025 
teilweise verzögert.  
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf-
wendungen für Abschreibungen. Für die in den Jahren 2025 und 2026 anfallenden jährlichen 
Abschreibungen in Höhe von rd. 192.580 € hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen 
Aufwendungen im Hpl. 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwege-
bau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschrei-
bungen) eingeplant. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die 
bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haus-
haltsplanaufstellungsprozesse innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um-
schichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen – 
vorsehen. 
 
Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltssatzung gemäß § 82 GO NRW sind erfüllt, da 
es sich um eine Fortführungsmaßnahme handelt. Die Maßnahme ist bereits fertiggestellt so-
wie abgenommen, aber noch nicht vollständig abgerechnet. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (5)

08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.05.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Pipinstraße
  • Gürzenichstraße
  • Große Sandkaul
  • Kleine Sandkaul

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Details

Aktenzeichen
0633/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
03.04.2025
Erstellt
26.02.2025 13:46