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V/0047/2012

Grevener Straße - Umgestaltung des Straßenraumes zwischen Steinfurter Straße und Yorkring

Vorlagen 23.05.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 30.08.2012, TOP 7.2

Lageplan

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Lageplan

1813 Zeichen

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Beschlussvorlage

8332 Zeichen

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Grevener Straße - Umgestaltung des Straßenraumes zwischen Steinfurter Straße und Yorkring 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
30.08.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung von Januar 2012 zur Umgestaltung der Grevener Straße zwischen Steinfurter Straße 
und Yorkring wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ächen 
und –anlagen 
  
 
  
 
 
Investitionsmaßnahme 4023 Grevener Straße, Steinf. Str bis 
York-Ring 
Auszahlungen     2012 
2013 
2014 
2015 
später 
100.000 
200.000 
0 
1.200.000 
2.500.000 
 
Einzahlungen     2012 
2013 
2014 
2015 
später 
0 
0 
0 
800.000 
1.216.000 
 
Summe (Auszahlungen – Einzahlungen) -1.984.000  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0047/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
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Begründung: 
Bestand 
Die Verkehrsbelastung (DTV) auf der Grevener Straße zwischen Steinfurter Straße und Yorkring 
beträgt etwa 18.000 Kfz/24h. Für den MIV stehen jeweils zwei Fahrstreifen zuzüglich den A bbie-
gestreifen in den Knotenpunkten zur Verfügung. Der Einmündungsbereich Catharina-Müller-Straße  
ist nicht signalisiert, hier ist die Fahrbeziehung derzeit auf rechts rein/rechts -raus beschränkt. Si-
chere Radverkehrsanlagen und straßenbegleitende Stellplätze sind nicht vorhanden. 
Auf der Ostseite der Grevener Straße befindet sich durchgehend ein Gehweg mit einer Breite zw i-
schen 2,00 – 2,70 m. In Höhe der Hausnummer 58 befindet sich außerdem eine Bushaltestelle am 
Fahrbahnrand. Der westliche Gehweg ist in einer Breite von 2,00 -2,65 m vorhanden. Im nör dli-
chen Abschnitt befinden sich am Gehwegrand zwei Stieleichen, die als Naturdenkmal eingetragen 
sind. Die zwei stadteinwärtigen Bushaltestellen Dreif altigkeitskirche und Kanonierplatz sind als 
Busbucht ausgebaut und mit einer Wartehalle ausgestattet. 
 
Planung 
Auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 379, unter Beibehaltung der Ba u-
grenzen/Baulinien und dem Erhalt des Hauses Nr. 31 wu rden die Verkehrsflächen gestalterisch 
und funktional überarbeitet.  
Die Baukörper für die Quartiersbebauung Grevener Straße/Steinfurter Straße sind im Lageplan, 
unabhängig vom Prüfauftrag des Preisgerichts zur Einkürzung der Gebäudelänge im Südosten, 
entsprechend dem Wettbewerbsergebnis nachrichtlich dargestellt.  
 
Die östlichen und westlichen Nebenanlagen gliedern sich in dem gesamten Bereich der Grevener 
Straße in eine n 2,00 – 3,25 m breiten Gehweg, einen 1,60 m breiten Radweg mit einem 0,50 m 
bzw. 0,75 m breiten Sicherheitsstreifen und einen 2,00 m breiten Parkstreifen. Um den Straßen-
raum optisch aufzuwerten  ist eine alleeartige Baumbepflanzung in dem g eplanten Parkstreifen 
vorgesehen. Es sind 41 Neupflanzungen vorgesehen, 15 Bäume müssen entfallen. Dies  betrifft 
auch eine als Naturdenkmal festgesetzte Stieleiche. Diese ist abgängig und muss zeitnah entfernt 
werden. Alle vorhandenen Bushaltestellen werden barrierefrei mit einem 16 cm Niederflurbusbord 
und Bodenindikatoren aus Rippen- und Noppenplatten (Blindenleitsystem)  ausgebildet.  
 
 Südlicher Abschnitt 
Das zweispurige Rechtsabbiegen von der Steinfurter Straße in die Grevener Straße wird auf eine 
Rechtsabbiegespur reduziert, was für das vorhandene und zukünftig zu erwartende Verkehrsau f-
kommen völlig ausreicht. Der äußere Rechtsabbiegestreifen wird für die Einrichtung von Stel lplät-
zen und die Verbreiterung des Radweges zurückgebaut. Die vorhandenen Baumscheiben werden 
vergrößert.  
 
Die einstreifige Richtungsfahrbahn von der Steinfurter Straße in Richtung Ring weitet sich etwa 
100m vor dem Knotenpunkt Grevener Straße/Melcherstraße auf zwei Fahrstreifen auf. Im Bereich 
des Hauses 31 muss für den  Erhalt des Gebäudes auf den straßenbegleitenden Grün -
/Parkstreifen verzichtet werden.  
 
 Mittlerer Abschnitt 
Die Bushaltestellen „Kanonierplatz“ werden als Fahrbahnrandhaltestellen ausgebaut. Damit kön-
nen separate Aufstellflächen für die Fahrgäste und die Flächen für Wartehallen geschaffen we r-
den. Das Konfliktpotential zwischen Fahrgästen und Radfahrern wird hierdurch erheblich minimiert. 
 
Der vierstreifige Querschnitt in dem mittleren Bereich wird durch einen Mittelstreifen getrennt. Die-
ser ermöglicht eine weitere Durchgrünung des Straßenraumes durch zusätzliche Bäume. Die Kno-
tenpunkte Melcherstraße und Catharina-Müller-Straße werden signalisiert. Damit bestehen künftig 
Abbiegemöglichkeiten von der Grevener Straße nach links in die Catharina -Müller-Straße, sowie 
von der Catharina-Müller-Straße nach links in Richtung Yorkring. 
 
 Nördlicher Abschnitt

- 3 - 
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In diesem Abschnitt ko mmt es , aufgrund der vo rhandenen Stieleichen zu einer Aufweitung des 
Querschnittes. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sehen den Erhalt der beiden Natu rdenkmä-
ler vor. Allerdings muss eine Stieleiche aufgrund ihres Zustandes gefällt werden. Für die Trennung 
des Kfz-Verkehrs ist auch in diesem Abschnitt ein Mittelstreifen, der bis auf eine Breite von 14,00 
m im Bereich der vorhandenen Stieleiche aufgeweitet wird, vorgesehen.  Zur besseren Verkehrs-
anbindung des York-Centers werden zwei Wendefahrbahnen im Mittelstreifen eingerichtet. Damit 
wird es erstmals möglich, das York -Center voll (in/aus allen Richtungen) an die Grevener Straße 
anzubinden. Gefährliche Wendemanöver im Knoten Grevener Straße/Ring werden vermieden. 
Wendefahrbahnen haben sich in anderen Städten  sehr gut bewährt. Parallel zur westlichen B e-
bauung sind Längsparkstände, sowie Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen.  Durch Anordnung 
neuer Baumstandorte in der Achse der  Längsparkstände kann eine Durchgrünung und ein Alle e-
charakter auf der Straße geschaffen werden. 
Die vorhandene Bushaltestelle „Dreifaltigkeitskirche“ am York-Center wird als Busbucht angelegt. 
 
Durch die Überplanung der Grevener Straße im Bereich zwischen der Steinfurter Straße und York-
Ring werden: 
 
 sichere Radverkehrsanlagen im gesamten Abschnitt 
 erstmalig Längsparkplätze auf beiden Seiten der Straße 
 eine  besser Anbindung der Catharina-Müller-Straße und des York-Centers 
 Blindensignalgeber an allen Signalanlagen  
 ein barrierefreier Ausbau der Haltestellen 
 eine optische Aufwertung des ge samten Straßenraumes durch die geplante Bau mpflan-
zungen  
geschaffen. 
 
Lärmschutz 
Im Bebauungsplan Nr. 379 wurde n auf der Grundlage eines lärmschutztechnischen Gutachtens 
bereits Lärmschutzmaßnahmen an der westlichen Bebauung der Grevener Straße festgesetzt . 
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kommen lediglich passive Schallschutzmaßnahmen in B e-
tracht. Für Aufenthaltsräume sind daher  an den ausgewiesenen Gebäudefronten Schallschut z-
fenster, sofern dies im Rahmen der Neubebauung nicht bereits durch die Bauher ren umgesetzt 
worden ist, vorzusehen. 
 
Kosten/Finanzierung/Realisierung 
Die Kosten (Baukosten, Lärmschutz, Grunderwerb) betragen ca. 3.780.000,00 €.  
Die Verbesserungen sind i m Sinne des Straßenbaubeitragsrechts beitragsauslösend. Nach dem 
Kommunalabgabengesetz (KAG) ist die Grevener Straße als Haupterschließungsstraße eingestuft. 
Die Anlieger beteiligen sich mit 40 – 80 % (je nach Teileinrichtung) an den beitragsfähigen Kosten. 
Für den nach Abzug der Beiträge verbleibenden Kostenanteil kann ein Förderantrag nach der 
Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßen - und Radwegebaus (FöRi -Kom-Stra) gestellt 
werden. Die Förderhöhe liegt bei etwa 60 % der förderfähigen Kosten.  
 
Sofern im südlichen Abschnitt die Hochbaumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, sollte z u-
nächst der Abschnitt York -Ring bis Melcherstraße realisiert werden, um die in diesem Abschnitt 
vorhandenen Funktions- und Sicherheitsmängel zu beseitigen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor Anlagen: 
 Lageplan

Beratungsverlauf (2)

19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Grevener Straße
  • Steinfurter Straße
  • Catharina-Müller-Straße
  • Altumstraße
  • York-Ring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0047/2012
Typ
Vorlagen
Datum
23.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37