3859/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken im Bereich Köln-Stammheim (Az.: 02-1600-174/18)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Eingabe
721 Zeichen
Im Stadtteil Stammheim, Bereich Schlosspark haben wir alle 4 Wochen und jedes schön- wetter Wochenende, feiertags als auch bei Events im Park ein extremes Verkehrsaufkommen. Neben dem Problem der nicht mal annähernd eingehaltenen 30iger Zone ist umso schlimmer, dass alles zugeparkt wird. Da in diesem Bereich Stammheims noch einige ältere Anwohner sind, welche nicht die Kraft haben 1 km bis nach Hause zu laufen mangels Parkplätzen (selbst gekennzeichnete Behindertenparkplätze werden einfach Fremdgenutzt und Straßen so zugeparkt dass man nicht mehr durchfahren kann), möchte ich darum bitten Anwohnerparkplätze in Betracht zu ziehen, sowie Verkehrshubbel zum Schutz der spielenden Kinder und langsamen Älteren.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2679 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 Vorlagen-Nummer 3859/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken im Bereich Köln-Stammheim (Az.: 02- 1600-174/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich bei der Petentin für die Eingabe und beauftragt die Ver- waltung mit der Durchführung einer Parkraumuntersuchung im Bereich des Quartiers um den Schlosspark. Die Ergebnisse sollen anschließend der Bezirksvertretung Mülheim vorgestellt werden. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 2 Begründung: Die Petentin beantragt, „Anwohnerparkplätze und Verkehrshubbel“ im Stadtteil Stammheim – Bereich Schlosspark (siehe Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Ver- drängung der parkenden Kfz in die Nachbarstraßen vermieden bzw. reduziert und eine ausgewoge- nes Parkraumkonzept gewährleistet werden. Die Bewirtschaftung ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentli- chen Straßenland die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Bisher liegen für den vorgenannten Bereich jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Parkraumkonzep- tion mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind zwar punktuelle, in Kernbereichen unvermeid- bare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzerinnen und Nutzern von Stellplätzen an die Verwal- tung herangetragen worden. Jedoch ist ein flächendeckender Parkraummangel, ohne dass zumutba- re Alternativen verbleiben, bisher nicht erkennbar. Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich in Köln-Stammheim sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur mit einer Parkraumuntersuchung fest- stellbar. Diese wird von der Verwaltung durchgeführt, wenn von der Bezirksvertretung Mülheim ein Untersuchungs- oder Planungsbeschluss gefasst wird. Fahrbahnschwellen werden in Köln grundsätzlich nicht mehr errichtet. Die Gründe hierfür sind vielfäl- tig: Lärm-und Schadstoffimmission durch Abbremsen und anschließend wieder beschleunigen, Schleichverkehr, Schadenersatzforderungen und Beschwerden von anderen Verkehrsteilnehmenden (Radfahrende, ÖPNV, Rettungswagen etc.). Anlage 1. Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3859/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.12.2018
- Erstellt
- 21.11.2018 13:49