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3859/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken im Bereich Köln-Stammheim (Az.: 02-1600-174/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 21.01.2019, TOP 2.1

Anlage 1 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

721 Zeichen

Im Stadtteil Stammheim, Bereich Schlosspark haben wir alle 4 Wochen und jedes schön-
wetter Wochenende, feiertags als auch bei Events im Park ein extremes 
Verkehrsaufkommen. Neben dem Problem der nicht mal annähernd eingehaltenen 30iger 
Zone ist umso schlimmer, dass alles zugeparkt wird. Da in diesem Bereich Stammheims 
noch einige ältere Anwohner sind, welche nicht die Kraft haben 1 km bis nach Hause zu 
laufen mangels Parkplätzen (selbst gekennzeichnete Behindertenparkplätze werden einfach 
Fremdgenutzt und Straßen so zugeparkt dass man nicht mehr durchfahren kann), möchte 
ich darum bitten Anwohnerparkplätze in Betracht zu ziehen, sowie Verkehrshubbel zum 
Schutz der spielenden Kinder und langsamen Älteren.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2679 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3859/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken im Bereich Köln-Stammheim (Az.: 02-
1600-174/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich bei der Petentin für die Eingabe und beauftragt die Ver-
waltung mit der Durchführung einer Parkraumuntersuchung im Bereich des Quartiers um den 
Schlosspark. Die Ergebnisse sollen anschließend der Bezirksvertretung Mülheim vorgestellt werden. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018

2 
Begründung: 
Die Petentin beantragt, „Anwohnerparkplätze und Verkehrshubbel“ im Stadtteil Stammheim – Bereich 
Schlosspark (siehe Anlage 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der 
Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Ver-
drängung der parkenden Kfz in die Nachbarstraßen vermieden bzw. reduziert und eine ausgewoge-
nes Parkraumkonzept gewährleistet werden. Die Bewirtschaftung ist dort sachgerecht und zulässig, 
wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentli-
chen Straßenland die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine 
ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung 
einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. 
Bisher liegen für den vorgenannten Bereich jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Parkraumkonzep-
tion mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind zwar punktuelle, in Kernbereichen unvermeid-
bare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzerinnen und Nutzern von Stellplätzen an die Verwal-
tung herangetragen worden. Jedoch ist ein flächendeckender Parkraummangel, ohne dass zumutba-
re Alternativen verbleiben, bisher nicht erkennbar. Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich in 
Köln-Stammheim sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur mit einer Parkraumuntersuchung fest-
stellbar. Diese wird von der Verwaltung durchgeführt, wenn von der Bezirksvertretung Mülheim ein 
Untersuchungs- oder Planungsbeschluss gefasst wird. 
 
Fahrbahnschwellen werden in Köln grundsätzlich nicht mehr errichtet. Die Gründe hierfür sind vielfäl-
tig: Lärm-und Schadstoffimmission durch Abbremsen und anschließend wieder beschleunigen, 
Schleichverkehr, Schadenersatzforderungen und Beschwerden von anderen Verkehrsteilnehmenden 
(Radfahrende, ÖPNV, Rettungswagen etc.). 
 
 
Anlage 
1. Eingabe

Beratungsverlauf (1)

21.01.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3859/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.12.2018
Erstellt
21.11.2018 13:49