0285/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 30.01.2025 (AN/0126/2025) betreffend: "Trinkbrunnen in Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/0 Vorlagen-Nummer 14.03.2025 0285/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 30.01.2025 (AN/0126/2025) betreffend: "Trinkbrunnen in Köln" Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie hoch sind zurzeit die Betriebskosten (aufgeschlüsselt nach Kostenpositionen) für Trinkbrunnen in Köln? 2. Beim derzeitigen Modell läuft das Trinkwasser aus hygienischen Gründen dauerhaft. Welche alternativen Modelle gibt es, bei denen der Hygienestandard auch ohne dauer- haft laufendes Wasser eingehalten wird? 3. Welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten je Trinkbrunnen zu reduzieren? 4. Wie sehen die weiteren Ausbaupläne der Stadt für Trinkbrunnen aus und welche Krite- rien sind für die Standortwahl ausschlaggebend? 5. Wie hoch sind die Installationskosten und woraus setzen sich diese zusammen? Antwort der Verwaltung: Zu 1) Wie hoch sind zurzeit die Betriebskosten (aufgeschlüsselt nach Kostenpositio- nen) für Trinkbrunnen in Köln? Mit Ratsbeschluss 3100/2018 – Trinkbrunnen für Köln vom 14.02.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, mit der RheinEnergie AG einen Dienstleistungsvertrag über die Installation und den Betrieb von zwölf Trinkbrunnen abzuschließen. Die RheinEnergie ist Eigentümerin und Betreiberin der Anlagen. Der Dienstleistungsvertrag hat eine Laufzeit bis 2036 und ist somit an die bis dahin laufende Konzession der RheinEnergie AG als Trinkwasserversorgerin für Köln gekoppelt. Die Kostenerstattung der Stadt Köln erfolgt als jährliche Kostenpauschale. Die Kostenpauschale umfasst die Investitionsausgaben, die Kapitalverzinsung sowie die laufen- den Betriebskosten. Pro Jahr befinden sich aktuell insgesamt zwölf Trinkwasserbrunnen für jeweils sieben Monate in Betrieb. Diese unterscheiden sich in der Kostenpauschale dahingehend, ob sie entweder an einen Abwasserkanal angeschlossen sind oder in eine Rigole zur Versickerung geführt wer- den. Zwar werden die Brunnen einzeln abgerechnet (sprich die Stadt Köln erhält zwölf Rech- nungen), die Abrechnungen werden jedoch nicht detailliert aufgeschlüsselt. 2 Sechs Brunnen verfügen über einen Anschluss an den Abwasserkanal. Die jährliche Kosten- pauschale pro Stück belief sich 2024 auf 15.979,23 €, also insgesamt 95.875,38 €. Sechs Brunnen werden in eine Rigole geführt. Die jährliche Kostenpauschale pro Stück belief sich 2024 auf 14.695,23 €, also insgesamt 88.171,38 € Im Jahr 2024 sind somit für den Betrieb der zwölf bestehenden Trinkwasserbrunnen Gesamt- kosten in Höhe von 184.046,76 € entstanden. Zu 2) Beim derzeitigen Modell läuft das Trinkwasser aus hygienischen Gründen dauer- haft. Welche alternativen Modelle gibt es, bei denen der Hygienestandard auch ohne dauerhaft laufendes Wasser eingehalten wird? Hierzu schreibt die RheinEnergie AG: Die Kölner Trinkbrunnen sind als Dauerläufer ausge- führt. Das Trinkwasser im Kölner Stadtgebiet bedarf keiner Desinfektion, d.h. es wird in seiner natürlichen Qualität ohne Zusatz von Desinfektionsmitteln wie z.B. Chlor verteilt. Teilweise wurden die Kölner Brunnen am Ende längerer Zuleitungen installiert. Im Falle einer Stagnation des Trinkwassers in wenig genutzten Leitungen besteht die erhöhte Gefahr einer hygieni- schen Beeinträchtigung (Verkeimung). Mechanische oder elektronische Einbauten erhöhen das Risiko. Dauerläufer mit einer Mindestdurchlaufmenge ohne Mechanik und Elektronik ga- rantieren einen hygienisch einwandfreien Betrieb der Trinkbrunnen und jederzeit genusstaugli- ches Wasser. Sie sind zudem im Hinblick auf den Installations- und Instandhaltungsaufwand weniger kostenaufwändig. Eine Stagnation des Wassers in den Sommermonaten führt auch zu einer erheblichen Aufwärmung des Trinkwassers, was die Genusstauglichkeit einschränkt. In den bisherigen Betriebsmonaten gab es keinerlei mikrobiologische Auffälligkeiten. Der Durchfluss ist bewusst geringgehalten, so dass der tatsächliche Wasserverbrauch überschau- bar ist. Zu 3) Welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten je Trinkbrunnen zu reduzieren? Hierzu schreibt die RheinEnergie AG: Die Kosten wurden auf der Basis eines Pilotprojekts nach dem dort festgestellten Investitionsbedarf und Aufwandspositionen kalkuliert und im Zuge der Evaluation im Nachgang letztlich der Höhe nach bestätigt. Die laufenden Betriebs- kosten ergeben sich aus den Aufwänden für Auf- und Abbau, Abwassergebühren, regelmäßi- ger Reinigung, Trinkwasseruntersuchungen, Austausch von Brunnen nach Vandalismus so- wie Instandsetzungen bei Schäden. Im Winter erhalten die Brunnen jeweils eine neue Lackie- rung. So wird sichergestellt, dass die Trinkbrunnen jedes Jahr zur Betriebszeit optisch einla- dend und hygienisch einwandfrei betrieben werden können. Der entsprechende Aufwand ist für einen verantwortungsvollen und sicheren Betrieb der Trinkbrunnen unerlässlich. Der Trink- wasserbrunnen sollte stets in einem ansprechenden Zustand durch den Nutzer vorgefunden werden. Die aktuell hinterlegten Kosten sind notwendig, um einen angemessenen Betrieb sicherzustel- len. Während der Pilotphase der Trinkbrunnen wurden die Kosten bereits unter Kosten-Nut- zen-Gesichtspunkten optimiert. Eine weitere Reduktion der laufenden Betriebskosten wäre al- lenfalls durch eine Verkürzung der Betriebszeiten denkbar, da dadurch bestimmte Auf- wandsanteile aus den routinemäßigen Arbeiten reduziert würden. Die Wasserkosten werden von der RheinEnergie getragen. Zu 4) Wie sehen die weiteren Ausbaupläne der Stadt für Trinkbrunnen aus und welche Kriterien sind für die Standortwahl ausschlaggebend? Es wurden weitere potentielle Standorte identifiziert und auf technische Machbarkeit geprüft. Ziel ist es, perspektivisch 18 weitere Trinkwasserbrunnen zu errichten, zwei pro Stadtbezirk. Die Vorschläge für die weiteren Standorte kamen sowohl aus der Bürgerschaft als auch aus der Politik und der Verwaltung. Die Auswahl der zwei neuen bezirklichen Standorte liegt bei den Bezirksvertretungen. Die Empfehlungen der Verwaltung basierten auf Erreichbarkeit des Brunnens im Sinne des Publikumsverkehrs und Einfachheit der technischen Anbindung. Auf- grund der Haushaltslage konnten die Beschlussvorlagen aber bislang nicht in die entspre- chenden Gremien gegeben werden. Insbesondere fehlen die Mittel zum Betrieb weiterer Brun- nen bis 2036. 3 Ein für die Finanzierung ausschlaggebender Faktor ist dabei die Vertragslaufzeit, die mit der RheinEnergie über den Betrieb der Trinkwasserbrunnen vereinbart wurde. Die bereits beste- henden zwölf Trinkwasserbrunnen werden demnach mit den aktuell vereinbarten Kosten bis zum Jahr 2036 betrieben. Künftig zusätzlich errichtete Brunnen würden als Ergänzung in den bestehenden Vertrag aufgenommen und würden somit ebenfalls bis 2036 betrieben werden müssen. Die im politischen Veränderungsnachweis 2025/2026 für Trinkwasserbrunnen bereitgestellten Mittel für 2025 (60.000 Euro) und für 2026 (140.000 Euro) würden insgesamt für neun weitere Trinkwasserbrunnen ausreichen (vier in 2025, fünf weitere in 2026). Die anfallenden Folge- kosten ab 2027 bis 2036 sind allerdings damit weiterhin nicht sichergestellt. Derzeit wird über- prüft, wie die Finanzierung ab 2027 sichergestellt werden kann. Eine Förderung für Trinkwasserbrunnen aus Mitteln des Landes wurde geprüft (u.a. aktuelle Förderbekanntmachung „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“), kommt aber aufgrund der Ver- tragskonstellation mit der RheinEnergie AG nicht in Betracht. Eine Prüfung weiterer bzw. zu- künftiger Förderprogramme wird in jedem Fall durchgeführt. Zu 5) Wie hoch sind die Installationskosten und woraus setzen sich diese zusammen? Die Investitionskosten liegen für den Trinkbrunnen einschließlich Anschlusskosten Trinkwas- sernetz-Kanal oder Rigole bei 25.000-30.000 EUR pro Brunnen. Dies hängt von der An- schlusssituation ab. Der Kostenanteil für den Trinkbrunnen selbst liegt bei etwa 20 % der In- vestition. Diese Investitionskosten sowie Kapitalverzinsung sind in dem jährlich an die Rhein- Energie AG zu zahlenden Pauschalbetrag inbegriffen. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0285/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.03.2025
- Erstellt
- 24.01.2025 08:19