1317/2024
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/03 Arbeitstitel: Stockholmer Allee in Köln-Chorweiler, 3. Änderung
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Beschlussvorlage Ausschuss
3630 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
1317/2024
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/03
Arbeitstitel: Stockholmer Allee in Köln-Chorweiler, 3. Änderung
Beschlussorgan
Stadtentwicklungsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetz-
buch (BauGB) am 07.07.2011 gefassten Einleitungsbeschluss zur Änderung
des Bebauungsplanes 63549/03 für das Gebiet Liller Straße, Trondheimer
Weg, Osloer Straße, Stockholmer Allee, Athener Ring, Merianstraße, Göte-
borgstraße und südöstlich des Parkhauses bis zur Liller Straße in Köln-Chor-
weiler —Arbeitstitel: Stockholmer Allee in Köln-Chorweiler, 3. Änderung— auf-
zuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen,
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
ohne Einschränkungen zustimmt.
Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Planwirkungsbereich des Bebauungsplanes 63549/03, rechtsverbindlich seit dem
17.04.1972, umfasst den nordöstlichen Bereich des Hauptzentrums Chorweiler zwi-
schen Merianstraße, Athener Ring, Osloer Straße und Willi-Suth-Allee.
Die hier festgesetzte hochgeschossige Wohnbebauung ist vollständig realisiert.
Am 07.07.2011 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung zur Ände-
rung des Bebauungsplanes 63549/03
Arbeitstitel: Stockholmer Allee, 3. Änderung in Köln-Chorweiler.
Mehrere Eigentümerwechsel -Übernahme von wesentlichen Teilen des Wohnungsbe-
standes durch ausschließlich renditeorientierte Finanzinvestoren hatten unterlassene
Instandhaltungen-, vorwiegend soziale, teilweise auch bauliche Missstände zur Folge.
Die Maßnahmen aus der Sanierung Chorweiler ("Ergänzungsprogramm") konnten
keine Abhilfe schaffen.
Um auszuschließen, dass sich die genannten Probleme durch weitere Eigentümer-
wechsel verschärften, plante die Verwaltung durch den erneuten Erlass einer Sanie-
rungssatzung mit dem Schwerpunkt auf soziale Maßnahmen den entstandenen Prob-
lemen zu begegnen und diese durch punktuelle bauliche Maßnahmen zu ergänzen
und zu unterstützen. Hierzu wurde von der Verwaltung parallel eine eigene Beschluss-
vorlage zur Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen eingebracht (siehe
Session 2538/2011). Die baulichen Maßnahmen umfassten neben Maßnahmen im
Wohnumfeld auch sozialverträgliche Eingriffe in den Gebäudebestand. Ziel war die
Herstellung einer ausgewogeneren Bevölkerungsstruktur vor allem mittels eines
Wohnraumangebotes und Wohnumfeldes, das von breiten Schichten der Bevölkerung
akzeptiert werden sollte.
Da das Instrumentarium des Sanierungsrechts alleine nicht ausreichte, um die noch
weiter zu qualifizierenden baulichen Maßnahmen umzusetzen, sollte der hier geltende
Bebauungsplan geändert werden.
Da aufgrund des 2015 vom Rat beschlossenen Betrauungsvertrages die GAG Eigen-
tümerin der betroffenen Immobilien wurde und mit den damit verbundenen finanziellen
Mitteln die Wohneinheiten sukzessive saniert werden konnten, wurde der Aufstel-
lungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/03
Arbeitstitel: Stockholmer Allee in Köln-Chorweiler, 3. Änderung obsolet und kann so-
mit aufgehoben werden.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2095 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
1317/2024
Stand: 26.08.2025
Sachstandsbericht
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/03
Arbeitstitel: Stockholmer Allee in Köln-Chorweiler, 3. Änderung
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.06.2024:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch
(BauGB) am 07.07.2011 gefassten Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebau-
ungsplanes 63549/03 für das Gebiet Liller Straße, Trondheimer Weg, Osloer Straße,
Stockholmer Allee, Athener Ring, Merianstraße, Göteborgstraße und südöstlich des
Parkhauses bis zur Liller Straße in Köln-Chorweiler —Arbeitstitel: Stockholmer Allee in
Köln-Chorweiler, 3. Änderung— aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzu-
stellen,
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne Ein-
schränkungen zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Am 07.07.2011 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung zur Änderung des
Bebauungsplanes 63549/03
Arbeitstitel: Stockholmer Allee in Köln-Chorweiler, 3. Änderung.
Da aufgrund des 2015 vom Rat beschlossenen Betrauungsvertrages die GAG Eigentümerin
der betroffenen Immobilien wurde und mit den damit verbundenen finanziellen Mitteln die
Wohneinheiten sukzessive saniert werden konnten, wurde der Aufstellungsbeschluss zur Än-
derung des Bebauungsplanes 63549/03
Arbeitstitel: Stockholmer Allee in Köln-Chorweiler, 3. Änderung obsolet und konnte somit auf-
gehoben werden.
Am 20.06.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Aufhebung des Einlei-
tungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/03; Arbeitstitel: Stockholmer
Allee in Köln-Chorweiler, 3. Änderung rechtswirksam gefasst.
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt am 28.08.2024 im Amtsblatt der Stadt Köln.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.
Anlage_2_Geltungsbereich
413 Zeichen
l•lstadtKöln MJ Stadtplanungsamt Anlage 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 63549/03 Maßstab 1 50 0 Stockholmer Allee, 3. Änderung 5 000 100 200 in Köln - Chorweiler 300 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1039 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht notwendig da es keine Möglichkeit der inhaltlichen Einbringung gibt. Die Planung wird eingestellt, die Planungsziele konnten durch andere Maßnahmen erreicht werden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1317/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.05.2024
- Erstellt
- 17.04.2024 09:45