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3144/2021

Ersatzbeschaffung eines Radladers für den Friedhofsbereich

Beschlussvorlage Ausschuss 15.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 07.10.2021, TOP 4.2.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1680 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Die Ersatzbeschaffung des Radlagers 
erfolgt auf Basis des am 18.05.2017 vom 
Rat der Stadt Köln beschlossenen 
Fahrzeug- Und Maschinenkonzeptes. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorg eschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Ausschuss

4363 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 
 3144/2021 
Freigabedatum 
 15.09.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung eines Radladers für den Friedhofsbereich 
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün stimmt der Ersatzbeschaffung eines Radladers für den 
Friedhofsbereich zu. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   165.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   20.625,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Betriebsbereich Friedhöfe werden drei Radlader mit einem Gewicht von neun Tonnen zum Wege-
bau, zur Aufbereitung von Boden, Grünschnitt und Laub im gesamten Stadtgebiet Köln und für Lade-
tätigkeiten von Transporten eingesetzt.  
 
Der nun zu ersetzende Radlader wird seit 9 Jahren intensiv genutzt. Die vorgesehene Nutzungsdauer 
dieses Radladers betrug 10 Jahre. Durch einen Schaden am Fahrgetriebe ist ein wirtschaftlicher To-
talschaden an einem vorhandenen Radlader entstanden. Die Kosten für die Instandsetzung belaufen 
sich auf eine Summe von 47.000,- € brutto. Aufgrund der hohen Laufleistung von 6070 Betriebsstun-
den und der im nächsten Jahr vorgesehenen Wiederbeschaffung, soll der Beschaffungsvorgang jetzt 
eingeleitet werden.  
 
Der Radlader ist im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 5.6, Fahrzeuge und Ar-
beitsmaschinen für Transporte, Erdaufbereitung, Entsorgung, enthalten, welches der Rat am 
18.05.2017 beschlossen hat.  
 
Begründung der Unabweisbarkeit der Ersatzbeschaffung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs:

3 
Der Totalausfall des Radladers führt schon jetzt zu einer kostspieligen Anmietung und zu sinkender 
Produktivität. Im Sinne einer sparsamen, wirtschaftlichen und effizienten Haushaltsführung (§ 75 GO 
NRW) ist die Ersatzbeschaffung insbesondere angesichts der Dauer des Beschaffungsprozesses 
(Lieferzeit von mehr als 6 Monaten) unaufschiebbar. Nur durch eine zeitnahe Ersatzbeschaffung kann 
eine Aufrechterhaltung des Betriebs gewährleistet werden. 
 
In dem Segment dieser Fahrzeuge gibt es bisher keine alltagstaugliche Alternative zu herkömmlichen 
Antrieben. 
 
Finanzierung:  
Die Kostenberechnung für die Beschaffung des Radladers beläuft sich aktuell auf 165.000 € brutto.  
Da der Radlader auf mehreren Friedhöfen eingesetzt werden soll, unterliegt er auf Kölner Straßen bei 
einer Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h enormen Vibrationen, die zu erhöhtem Verschleiß in allen 
Anlenkpunkten führen. Auch der hydrostatische Fahrantrieb verträgt die häufige Straßenfahrt bei die-
ser Geschwindigkeit leider nur bedingt. Eine Nutzungsdauer von 8 Jahren ist daher angebracht. 
 
Die Finanzierung der Ersatzbeschaffung ist im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium, bei 
Finanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens (KFZ) HPL 2022 vorbe-
haltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 gesichert.  
Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung für den Haushaltsplan 2021 steht bei der gleichen Fi-
nanzstelle bereit. 
 
Die durch die Beschaffung des Fahrzeuges entstehenden bilanziellen Abschreibungen sowie die Un-
terhaltungsaufwendungen sind im gleichnamigen Teilergebnisplan 1303 Friedhöfe und Krematorium 
berücksichtigt.  
 
Das Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Um-
schichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

07.10.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3144/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.09.2021
Erstellt
31.08.2021 10:46