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3535/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik - Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 31.10.2024 betr.: "Sachstand der Monoklärschlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 30.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 30.01.2025, TOP 8.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

6228 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 30.01.2025 
 3535/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik - 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 31.10.2024 betr.: "Sachstand der 
Monoklärschlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich" 
Herr Bachhausen, Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, bittet die Verwaltung um die 
Beantwortung folgender Fragen:  
 
Frage 1: Planungsstand  
a) Informieren Sie bitte detailliert in einem Bericht über den Sachstand der Pla-
nungen der Monoklärschlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich.  
b) Legen Sie zudem bitte nachvollziehbar offen, welche Kosten (Stand 2024) für 
den Bau der Klärschlammverbrennungsanlage, den Umbau- bzw. Ausbau des 
Dükers, den Ausbau der Hafenanbindungen (Bonn/Köln) und das jährliche Be-
treiben der Anlage für die Abwassergebührenzahler zu erwarten sind.  
 
Stellungnahme KLAR GmbH zu Frage 1: 
 
Planungsstand 
 
Derzeit laufen Entwurfsplanung für die Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) und 
Aufstellen des Genehmigungsantrages parallel. Am 06.02.2024 fand der Scoping-Ter-
min mit der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, statt. Im Scoping-Ter-
min wurde der Untersuchungsumfang der notwendigen Gutachten für den Genehmi-
gungsantrag festgelegt. Sowohl der Bürgerverein Merkenich als auch die Umweltver-
bände waren Teilnehmer und konnten ihre Belange einbringen. Basierend auf diesen 
Festlegungen erfolgen umfangreiche Untersuchungen und die weitere Planung. Die 
KLAR GmbH prüft derzeit die vom Ingenieurbüro vorgelegten Unterlagen der Entwurf-
splanung und des Genehmigungsantrages. Es ist beabsichtigt, die Gesellschafter 
über eine Freigabe des Genehmigungsantrages im Januar 2025 beschließen zu las-
sen, damit anschließend der Antrag bei der Behörde eingereicht werden kann. 
 
Mit Abschluss der Entwurfsplanung werden die Gesellschafter dann über die fortge-
schriebenen Kosten informiert.

2 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2021 der Gründung und Betei-
ligung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) an der KLAR GmbH zur Errichtung einer 
Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) am Kraftwerksstandort der RheinEnergie in 
Köln-Merkenich in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit mit regionalen Klär-
schlammentsorgern, unter anderem mit der Stadtentwässserungsbetriebe Köln, AöR 
(StEB Köln), zugestimmt (vgl. Anlage 1, Vorlage Nr. 1178/2021 zur Sitzung am 6. Mai 
2021). Die Zusammenarbeit in der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung wurde in der 
Beschlussvorlage 1273/2022 am 05.05.2022 konkretisiert und die Einbindung der 
Bundesstadt Bonn in die interkommunale regionale Zusammenarbeit durch den Rat 
der Stadt Köln beschlossen. 
 
Frage 2: Maßnahmen zur Klimaneutralität und Luftreinhaltung  
 
Im Rahmen des verstärkten Kampfes gegen Luftverschmutzung w erden in der EU 
künftig strengere Grenz- und Zielw erte für verschiedene Schadstoffe eingeführt. Diese 
betreffen unter anderem Feinstaub, Stickstoffdioxid (NO₂) und Schw efeldioxid (SO₂), 
für die neue Obergrenzen festgelegt w urden.  
 
a) Neben der Abschaltung des Braunkohleblocks in Köln-Merkenich zeigen Sie 
daher bitte auf, welche konkreten Einzelmaßnahmen von Seiten der Stadt Köln 
implementiert werden, um die neuen Grenzwerte der EU zur Luftreinhaltung im 
Kölner Norden, mit der Vielzahl von Industrieanlagen und Logistikunternehmen 
zu gewährleisten.  
b) Zeigen Sie des Weiteren auf, inwiefern und konkret die zu erwartenden Luft-
schadstoffe der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich 
minimiert werden können, um die Luftreinheit im Kölner Norden mit den neuen 
Grenzwerten ab 2030 zu gewährleisten.  
c) Erläutern Sie, welche klimaneutralen Transportkonzepte für die Anlieferung und 
den Abtransport der Klärschlämme und Verbrennungsasche bereits nachweis-
lich sichergestellt sind, die dem Ziel der Klimaneutralität der Stadt Köln im Jahr 
2035 beitragen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
  
Zu Frage 2 a): 
 
Saubere Luft ist von elementarer Bedeutung für die Menschen und die Umwelt in der 
Stadt Köln. Die Luftqualität hat sich in den letzten Jahren in Köln deutlich verbessert 
und die Immissionsgrenzwerte werden aktuell eingehalten. 
Bei den angesprochenen Industrieanlagen im Kölner Norden handelt es sich im We-
sentlichen um genehmigungsbedürftige Anlagen, die gemäß TA Luft von der zuständi-
gen Genehmigungsbehörde regelmäßig überprüft werden. Die Emissionen werden in 
der Regel über Schornsteine in höhere Luftschichten abgeleitet. Aufgrund der groß-
räumigen Verteilung des Abgasstroms ist eine spürbare Auswirkung auf die Immissi-
onsbelastung an den Messpunkten im Kölner Stadtgebiet nicht zu erwarten. Die Emis-
sionen dieser Anlagen werden über Ferntransport in Hauptwindrichtung weiter trans-
portiert und bilden einen Beitrag zum regionalen Hintergrund.  
Damit zukünftig die Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden können, muss eben-
falls der Beitrag zur regionalen Hintergrundbelastung reduziert werden. Um das zu er-
reichen, muss auf Bundesebene die Anpassung der Zielvorgaben im Emissionsschutz 
für Industrieanlagen und im Kfz-Verkehr den Anforderungen im Immissionsschutz an-
gepasst werden. Darauf hat die Kommune keinen Einfluss. Auf kommunaler Ebene

3 
 
leistet die Mobilitätswende einen wesentlichen Beitrag zur Minderung der Belastungs-
situation an den lokalen Belastungsschwerpunkten.  
 
Die EU-Luftqualitätsrichtlinie ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten und muss in 
den kommenden zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt 
werden. Bei Überschreitung der neuen Grenzwerte ab dem Jahr 2026 sind Luftquali-
tätspläne zu erstellen.  
In NRW ist die Bezirksregierung Köln die für die Luftreinhaltung zuständige Behörde, 
die im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans an die Kommune herantre-
ten wird. 
 
Zu Frage 2 b und 2 c):  
 
Details zum Betrieb der Klärschlammverbrennungsanlage sowie zum Logistikkonzept 
wurden auf der Informationsveranstaltung durch die KLAR den Vertreter*innen des 
AKUG am 25.11.2024 mitgeteilt. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3535/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
30.01.2025
Erstellt
07.11.2024 10:51