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AN/0399/2025

Madaus Gartenland demokratisch, sozial und ökologisch gestalten.

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 27.03.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 22.05.2025, TOP 10.1.1

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

5107 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An die Ausschussvorsitzende  
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
AN/0399/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 
 
Madaus Gartenland demokratisch, sozial und ökologisch gestalten. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
 
die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag zur 
Vorlage 0330/2025 auf die Tagesordnung unter Punkt 10.3 des kommenden 
Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. 
 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert und ergänzt: 
 
1. Soziale Infrastruktur und soziale Anforderungen die Siedlungsentwicklung. 
a. Eine Grundschule wird auf dem Madaus Gartenland gebaut. 
b. Eine Wohngruppe, beispielsweise ein Mehrgenerationenhaus oder eine 
Wohngruppe für behinderte Menschen wird entstehen. 
c. Es werden min. 75 % geförderter und preisgedämpfter Wohnraum gebaut. Auf 
Einfamilienhäuser und Doppelhäuser wird verzichtet. 
 
2. Der Städtebau muss folgende Punkte erfüllen: 
a) Es ist ein städtebaulicher Wettbewerb durchzuführen. 
b) Die maximale Höhenentwicklung beträgt sechs Geschosse.  
c) Die baulichen Voraussetzungen für einen Vollversorger werden hergestellt. 
  
3. Die ökologischen Belange sind festzulegen

a) Eine intensive Dach- und Fassadenbegrünung wird verwirklicht. 
b) Die Wärmeversorgung des Quartiers wird dezentral- über eine Wärmepumpe im 
Rather See- gewährleistet 
c) Eine gutachterliche Stellungnahme bezüglich der tatsächlichen 
Klimaauswirkungen ist bei einem unabhängigen Institut, wie z.B. dem Wuppertal 
Institut einzuholen. 
 
4. Die Verkehrlichen Vorausaussetzungen für den Siedlungsbau sind. 
Um den neuen Stadtteil mit Neubrück zu verbinden wird der Neubrücker Ring zu 
einer stadtverträglichen Fahrradstraße umgestaltet. Hierbei ist die Trasse für eine 
Stadtbahn weiterhin frei zu halten. Die Verkehrsführung für den motorisierten 
Individualverkehr (mit Ausnahme des Anliegerverkehrs) erfolgt zwischen der 
Kreuzung Rather-Kirchweg/Neubrücker Ring über den Rather Kirschweg zur 
Lützerathstraße. 
 
5. Mit mehr Bürgerbeteiligung Akzeptanz für den neuen Stadtteil erlangen 
Die Bürgerbeteiligung wird aufsuchend organisiert. Jeder Neubrücker Haushalt 
erhält eine persönliche Einladung zur Bürgerbeteiligung. Die örtlichen Initiativen 
sind organisatorisch und inhaltlich in die Bürgerbeteiligung einzubeziehen.  
 
Begründung: 
Zu 1 a) Die Kapazität der Grundschulen in Neubrück reicht nicht aus. Es handelt sich 
hierbei um eine konfessionelle und um eine Gemeinschafts-Grundschule. Schon heute 
fahren muslimische Kinder aus Neubrück zu anderen Grundschulen außerhalb des 
Stadtteils und katholische fahren hin. Die geplante Bebauung südlich des Rather See 
erhöht zudem weiter den Bedarf an Grundschulen  
Zu 1b) Der Bedarf an alternativen Wohnformen steigt und steigt. Dieser wird stadtweit 
nicht gedeckt. 
Zu 1c) In Köln fehlen vor allem preiswerte Mietwohnungen. Einfamilienhäuser sind 
ökologisch nicht zu vertreten und helfen nicht bei der Überwindung der Wohnungsnot. 
Zu 2a) Ein Wettbewerb kann die städtebauliche Qualität der Siedlung optimieren. 
Zu 2b) Die Bebauung muss sich der Umgebung anpassen. Weitere Hochhäuser finden in 
der Nachbarschaft keine Akzeptanz 
Zu 2c) Heute findet sich in Neubrück kein Vollversorger. Mit den beiden Stadtteilen gibt es 
genug Kaufkraft für einen Vollversorger. Die Eigentumsverhältnisse in den Ladenlokalen in 
Neubrück verunmöglichen seit Jahren die Ansiedlung eines Vollversorgers. Dieser muss 
zentral an der Schnittstelle zwischen altem und neuem Siedlungsgebiet liegen, um das 
bestehende Nahversorgungszentrum mit Wochenmarkt in Neubrück zu stärken. 
Zu 3a) Neubauten auf der grünen Wiese in Zeiten der Klimakatastrophe erfordern einen 
optimalen Ausgleich für Natur und Umwelt. 
Zu 3b) Dezentrale Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien ist am besten für unser 
Klima und ist in neuen Gebäuden mit guter Isolierung gut umsetzbar.  
Zu 3c) Es liegen unterschiedliche Einschätzungen und Berechnungen zur 
Klimaauswirkung durch eine Bebauung vor. Daher ist ein Gutachten von unabhängiger 
Stelle einzuholen. 
Zu 4) Die Siedlung Neubrück und das Madaus Gartenland müssen zusammen gedacht 
und zusammengeführt werden. Der Neubrücker Ring ist im derzeitigen Zustand eine 
Barriere und verhindert das Zusammenwachsen der beiden Siedlungen.

Zu 5) In Neubrück herrscht Skepsis gegenüber dem Neubauvorhaben. Akzeptanz für die 
neue Siedlung kann nur durch Mitbestimmung und Dialog erreicht werden. Die 
Nachbarschaft ist intensiv in den Planungsprozess einzubeziehen. Mit freundlichen 
Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/0399/2025
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
27.03.2025
Erstellt
27.03.2025 11:38