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V/0984/2008

Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstrasenplätze

Vorlagen 13.11.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 04.12.2008, TOP 5.1

Vorlagen 996-984-Anlage 4

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Ansehen

Vorlage 984-Anlage 5

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Vorlagen 996-984-Anlage 3

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Kunstrasen Hiltrup

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Anlage 2 Kunstrasen Hiltrup

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Ansehen

Vorlagen 996-984-Anlage 4

1190 Zeichen

Sporta

BIETER C 4

SPD-F raktion
im Rat der Stadt Münster
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Mü 5
17.04.2008 unzstr, 15

43143 Münster
Telefon: 0251/45 314
Fax: 0251/ 511 750
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WUN Sed-Muenster.de
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Kunstrasen statt Asche

Der Sportausschuss möge beschließen:

t;

gez.

Zukünftig sollen in Absprache mit den Vereinen, die noch über keinen
Kunstrasenplatz verfügen, sanierungsbedürftige Tennenplätze der Stadt
Münster in Kunstrasenplätze umgewandelt werden.

Zr Finanzierung der Mehrkosten entwickelt die Verwaltung ein dauerhaft

anzuwendendes Modell, das die Hauptbelastung auf Seiten der Stadt vorsieht
und zugleich eine tragbare Beteiligung der hauptnutzenden Vereine
beinhaltet. Darüber hinaus legt die Verwaltung einen Zeitplan der zu
sanierenden Tennenplätze vor,

. In den aktuellen Fällen Roxel und Hiltrup wird anstelle der geplanten

Sanierung der Tennenplätze der Bau von Kunstrasenplätzen angestrebt. Der
hierfür notwendige städtische Finanzierungsanteil muss auf der Grundlage
des noch zu entscheidenden Finanzierungsmodells in den
Haushaltsberatungen 2009 eingestellt werden.

Gaby Kubig-Steltig

Ralf Hubert

Elke Kraut-Kleinschmidt
Jens Müller

Vorlage 984-Anlage 5

9694 Zeichen

BERN x S
Planungsgruppe REINa

DIPL. ING. KLAUS REIN

Geschäftsführer
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR- UND Landschaftsarchitektur Am Bach 1, 48366 Laer
INGENIEURBÜRO Projektentwicklung Tel.: (0.25 54) 9131-0

Ingenieurbau Fax.: (02554) 1562
Planungsgruppe REIN GmbH « Am Bach 1 + 48366 Laer Stadtplanung

info®@planungsgruppe-rein.de
www.planungsgruppe-rein.de
HRB.- Steinfurt 1802
USt-IdNr.: DE 124392881

Bankkonto: Volksbank Laer
Kto.Nr. 4866 100 (BLZ 401 642 56)

ERLÄUTERUNGSBERICHT 07156

Umbau des Tennenplatzes in Hiltrup 2 in Kunstrasen

Die Stadt Münster -Sportamt — beabsichtigt den vorhandenen Tennenplatz (Brutto- Abmessungen
105,00 x 73,20 m = 7.686,00 m?) in einen Kunstrasenplatz umzubauen

Basis der von PGR erstellten Planunterlagen ist das Gutachten des Umpfenbach, Münster vom
15.06.2007 sowie deren Ergänzungsgutachten vom 03.09.2008.

Abmessungen:

Der vorhandene Platz wird aufgrund des vorhandenen Flächenangebots in seiner Größe um 4,00
Meter verlängert, damit er gemäß DIN die Wettkampfnorm von 68,00 x 105,00 m erreicht.

Pläne:

Der Bestandslageplan stellt alle notwendigen Vorarbeiten im Plan und textlich in der Legende dar.
Der „Entwurf Neubau“ enthält die zur Herstellung des Kunstrasenplatzes erforderlichen
Arbeitsschritte,

„Entwurfslageplan Vorarbeiten"

Vorhandene Ausstattungsteile wie Tore, Eckfahnen und Entwässerungsrinnen werden ausgebaut
und entsorgt. Die Rohrbarriere wird ausgebaut, von den Betonfundamenten befreit und zum
Wiedereinbau zwischengelagert. Da aufgrund der DIN- Bestimmungen hinter den Torauslinien
keine Barrieren vorhanden sein dürfen, können ca. 120,00 m entsorgt werden. Das vorhandene
Pflaster wird aufgenommen und entsorgt. Die vorhandenen Regnerköpfe werden ausgebaut,
gereinigt und für den seitlichen Einbau im neuen Pflaster zwischengelagert. Die 3 Mittelregner
werden durch kunstrasentaugliche ersetzt. Die Regnerleitungen bleiben im Platz erhalten und
werden entsprechend der Neuplanung verlängert.

Der vorhandene Tennenbelag wird komplett entfernt (i.M. 4,5 cm; bis 9 cm) und die gesamte
dynamische Schicht i.M. 3,5 cm abgetragen und entsorgt.

„Entwurf Neubau“

Es wird eine neue Schottertragschicht in einer Schichtstärke von 17 cm auf die vorhandene
eingebaut. Die neue Dränage wird im Abstand von 5,00 m längs zum Platz mit einem
Mittelsammler in die vorhandene Schottertragschicht (vor Auftrag der neuen) gelegt. Diese Art der
Verlegung führt durch den größeren Aufwand zu erhöhten Kosten. Auf die Tragschicht werden
eine elastische Tragschicht und der Kunstrasenbelag mit je 3,5 cm Schichtstärke gebaut. Der
Kalkulation des Kunstrasens liegt das Produkt Monotex 2035 der Fa. POLYTAN o.g mit
Quarzsand- und Gummigranulat: EPDM grün, zugrunde . Alle zur Verwendung kommenden
Materialien sind gemäß DIN in ihrer Güte und Umwelteignung vor Baubeginn durch anerkannte
Prüfzeugnisse und baubegleitende Gutachterkontrolle zu belegen.

\uRaao S

Die Arbeitsschritte führen zu einer Platzerhöhung - im Verhältnis zum Bestand - von 15 cm. An
den Platzlängsseiten wird je eine Sportentwässerungsmulde als Platz- und Wegebegrenzung
eingebaut, sowie Kantensteine für den Weg und die Platzbegrenzung an den Stirnseiten. Der
umlaufende Weg wird in gleicher Breite wie vorher eingebaut wird (1,75 m ab Rohrbarriere;
Gesamtbreite: 2,00 m). Die Regnerköpfe werden in die erste Pflasterreihe hinter der Sportmulde
eingebaut, dahinter dann an den Platzlängsseiten die vorhandene Rohrbarriere neu gesetzt.
Markierungslinien in den Abmessungen 68 x 105 m werden in den Kunstrasen eingearbeitet.

Die funktionierende Bewässerungsanlage ist zu überarbeiten und den neuen Platzabmessungen
anzupassen. Hierzu sind Rohr- und Kabelarbeiten erforderlich. Die Randbereiche im Rasen und
zur Asphaltfläche sind an die neuen Platzhöhen anzuarbeiten. Abschließend werden 2 neue
Fußballtore sowie 6 Mittel- und Eckfahnen eingebaut.

Alle Arbeiten sind durch anerkannte Fachfirmen durchzuführen.Eine Fachbauleitung ist notwendig
und muss nachgewiesen werden.

Vor Baubeginn ist dem Sportamt eine Ausführungsplanung sowie ein Auftrags LV zwecks
Genehmigung vorzulegen. u

Die Ausführungsleistungen inkl. ‚Abnahmen und Übergaben sowie Gewährleistungen erfolgen
nach den Kriterien der VOB sowie besonderer Vorgaben des Sportamtes,

Mögliche Änderungen in der Planung sowie den Qualitätsmerkmalen sind vorab mit dem Sportamt
abzustimmen.

Aufgestellt: Laer, den 24.09.2008

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Planungsgruppe Er _

Geschäftsführer
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR- UND Landschaftsarchitektur Am Bach 1, 48366 Laer
INGENIEURBÜRO Projektentwicklung Tel.: (025 54) 9131-0

Ingenieurbau Fax.: (02554) 1562
Planungsgruppo REIN GmbH « Am Bach 1 + 48366 Luor Stadtplanung
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ERLÄUTERUNGSBERICHT 07157

Umbau des Tennenplatzes in Hiltrup 3 (Nebenplatz) in Kunstrasen

Die Stadt Münster -Sportamt — beabsichtigt den vorhandenen Tennenplatz (Brutto- Abmessungen
50,00 x 70,00 m = 3.500,00 m?) zu sanieren.

Basis der von PGR erstellten Planunterlagen ist das Gutachten des Büro Umpfenbach, Münster
vom 15.06.2007 sowie deren Ergänzungsgutachten vom 03.09.2008.

Der nicht normgerechte Aufbau und das einseitige Gefälle des vorh. Platzes lassen eine normale
Sanierung nicht zu, bzw. führt zu erheblichen Mehrkosten. .

weitere Argumente für den Umbau des Platzes 3 in ein Kunstrasenfeld (Tenne/Kunstrasen)

1.) Spiel- und Trainingsbetrieb auf zwei unterschiedlichen Deckenmatenialien Platz 2 und 3
(Kunstrasen/Tenne) in direkter Nachbarschaft führt zu Verunreinigungen des Kunstrasen-
Hauptfeldes (Platz 2).

2.) Der Sanierungsaufwand, mit dem Ziel 'Kunstrasenplatz’ ist bei einer zusammen liegenden
Baumaßnahme (Platz 2 + 3) kostenmäßig und organisatorisch optimal zu gestalten. Hier
lassen sich evtl. noch Synergieeffekte kostenmäßig erfassen (evtl. Einsparungen von 5 -
10%).

3.) Die Mehrkosten für den Kunstrasenplatz stehen bei der Gegenüberstellung
notwendige Sanierung / optimaler Endzustand im Zuge der Gesamtmaßnahme Platz 2 + 3
in einem sehr positiven Verhältnis.

Vorschlag Kunstrasenplatz:

Der vorhandene Platz wird aufgrund des nicht normgerechten Ausbaus mit einseitigem
Quergefälle von 0,8% in seiner Breite um 10,00 m verringert, damit er die DIN- Anforderungen
erreicht. Es ergibt sich hierdurch eine Netto- Spielfiäche 38,00 x 68,00 m, die für die Spiele der
Jugendmannschaften bis D-Jugend ausreichend sind (Bambini: 35m Breite, 32m Länge, F-Jugend:
40m Breite, 35m Länge, E-Jugend: 35m Breite, 55m Länge, D-Jugend: 35m Breite, 70m Länge).

Pläne:

Der Bestandslageplan (ein Plan gemeinsam mit dem Hauptplatz Hiltrup 2) stellt alle notwendigen
Vorarbeiten im Plan und textlich in der Legende dar.

Der „Entwurf Neubau“ enthält die zur Herstellung des Kunstrasenplatzes erforderlichen
Arbeitsschritte.

13
Seite 1 -H:\BV\20077-057\Schriftverkchr\08-10-14_Erläuterungsbericht-Hiltrup3.doc

„Entwurfsiageplan Vorarbeiten“

Vorhandene Tore und Entwässerungsrinnen werden ausgebaut und entsorgt. Der Platz wird auf
beiden Längsseiten um 5,00 m schmaler gemacht. Die Schottertragschicht verbleibt hier in einem
Streifen von 1,00 m als Unterbau für die Sauberlaufzone. Für die Stimseiten wird die
Sauberlaufzone in Pflaster samt Unterbau komplett neu gebaut Die vorh. Beregnungsanlage
wird dem Kunstrasenplatz angepasst.

Der vorhandene Tennenbelag wird komplett entfernt (i,M. 4,5 cm) und die gesamte dynamische
Schicht i.M. 4,5 cm abgetragen und entsorgt.

„Entwurf Neubau”

Es wird eine neue Schottertragschicht in einer Schichtstärke von 14 cm auf die vorhandene
eingebaut. Die neue Dränage wird im Abstand von 5,00 m längs zum Platz mit einem
Mittelsammler in die Schottertragschichten gelegt. Die Dies führt durch den größeren Aufwand zu
erhöhten Kosten bei der Verlegung. Die vorh Bewässerungsanlage wird dem neuen Platz
angepasst. Auf der Schottertragschicht werden eine elastische Tragschicht und der

Kunstrasenbelag mit je 3,5 cm Schichtstärke gebaut. Der Kalkulation des Kunstrasens liegt das
Produkt Monotex 2035 der Fa. POLYTAN o.g. mit Quarzsand- und Gummigranulat EPDM grün
zugrunde Alle zur Verwendung kommenden Materialien sind gemäß DIN in ihrer Güte und
Umwelteignung vor Baubeginn durch anerkannte Prüfzeugnisse und durch baubegleitende
Gutachterkontrolle zu belegen.

Die Arbeitsschritte führen zu einer Platzerhöhung - im Verhältnis zum Bestand - von 12 cm. An der
Platzlängsseite (zum Hauptplatz) wird je eine Sportentwässerungsmulde als Platz- und
Wegebegrenzung eingebaut, sowie Kantensteine für die Sauberlaufzone und die Platzbegrenzung
an den drei übrigen Seiten. Die Sauberlaufzone hat eine Breite von 1,00 m. Zwei Wege in der
Breite 1,75 m verbinden den Nebenplatz mit dem Asphaltweg und dem Hauptplatz. Es sind keine
Markierungslinien vorgesehen. Für den Spielbetrieb sind temporäre Markierungen zu stellen.
Abschließend werden 2 neue Fußballtore eingebaut und die umgebenden Rasenflächen an die
neuen Höhen angepasst.

Alle Arbeiten sind durch anerkannte Fachfirmen durchzuführen. Eine Fachbauleitung ist notwendig
und muss nachgewiesen werden.

Vor Baubeginn ist dem Sportamt eine Ausführungsplanung sowie das Auftrags-LV zwecks
Genehmigung vorzulegen. _

Die Ausführungsleistungen inkl. Abnahmen und Übergaben sowie Gewährleistungen erfolgen nach
Kriterien der VOB sowie besonderer Vorgaben des Sportamtes der Stadt Münster.

Mögliche Änderungen in der Planung sowie den Qualitätsmerkmalen sind vorab mit dem Sportamt
abzustimmen.

Aufgestellt: Laer, den 14.10.08

Seite 2 -H:\BV\2007W7-057\Schriftverkehr\08-10-14_Erläuterungsbericht-Hiltrup3.doc

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Vorlagen 996-984-Anlage 3

485 Zeichen

Hr (eo A
CDU Fraktion FDP Fraktion

im Sport im Sport

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Standorte Hiltrup Osttor, und Roxel,
Tilbeckerstraße, einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie eine Sanierung
der Tennenplätze in Kunstrasen unter einer angemessenen finanziellen
Beteiligung der Vereine realisiert werden kann.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Sportbudget.

gez. Günter Schulze Blasum gez. Manni Hahn

Edgar Drüge Gisela Schulze Horn
Rolf Branse

Beschlussvorlage

14965 Zeichen

V/0984/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstrasenplätze 
hier: Sportanlage Hiltrup-Ost, Osttor 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2008 Sportausschuss Bericht 
04.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In der kommunalen Sportanlage Hiltrup-Ost, Osttor – die per Vertrag an den  TuS Hiltrup 
1930 e. V. überlassen ist – werden im Rahmen des Sportbudgets die bisherigen Tennen-
spielfelder, Plätze 2 und 3 in Kunstrasenspielfelder gemäß DIN 18035 umgewandelt. 
 
2. Der Verein TuS Hiltrup 1930 e. V. beteiligt sich an dieser Maßnahme mit 30% der tatsächli-
chen Mehrkosten, die für die Umwandlung „Tenne in Kunstrasen“ in Höhe von 130.957,24 
€ entstehen. 
 
3. Die Stadt übernimmt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Münster zum 
Haushaltsplanentwurf 2009 die verbleibenden Kosten von 608.124,39 €. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung in Abstimmung mit den 
Planungsbeteiligten die Maßnahme – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (ein-
schließlich der finanziellen Vereinsbeteiligung) – durchzuführen. 
 
5. Da sich der Verein TuS Hiltrup 1930 e. V. bereit erklärt hat, die Maßnahme für die Stadt 
Münster durchzuführen, schließt die Verwaltung hierzu mit dem TuS Hiltrup 1930 e. V. ei-
nen Errichtungs- und Zuschussvertrag ab. 
 
6. Der gültige Überlassungsvertrag zwischen dem TuS Hiltrup 1930 e. V. und der Stadt Müns-
ter ist zum Abschluss der Maßnahme entsprechend anzupassen. 
 
7. Zur Vorbereitung und Begleitung dieser M aßnahme wird ein projektbezogener Arbeitskreis 
eingerichtet.   
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0984/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0984/2008 
8. Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach Abschluss der Fußballsaison 2008/2009 (ca. 
Juni 2009) mit der Maßnahme begonnen wird. Mit der Fertigstellung ist ca. Ende Oktober 
2009 zu rechnen.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die durch einen Gutachter ermittelten Kosten belaufen sich für die Sanierung „Tenne in Tenne“ 
des Platzes 2 auf 197.944,60 € und des Platzes 3 auf 104.612,90 €. Die Kosten für die vorgesehe-
ne Umwandlung „Tenne in Kunstrasen“ werden vom Gutachter für den Platz 2 mit 544.260,78 € 
und für den Platz 3 mit 194.820,85 € veranschlagt. Der TuS Hiltrup übernimmt von den tatsächlich 
entstehenden Mehrkosten (436.524,13 €) einen Eigenanteil von max. 30%. Das entspricht einer 
Eigenbeteiligung von 130.957,24 €. Weitere Details zur Kosten- und Anteilberechnung ergeben 
sich aus der beigefügten Aufstellung (Anlage 1). 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgende Investitionskosten entstehen: 
 
Maßnahme 
voraussichtliche
Gesamtkosten 
 
maximaler 
Anteil 
Stadt 
erwartete Betei-
ligung des Ver-
eines 
Tenne-Kunstrasen 
SpAnl. Hiltrup-Osttor     739.080 € 608.120 € 130.960 €  
 
Die jährlichen Folgekosten für den durch die Stadt zu finanzierenden Anteil belaufen sich in der 
Produktgruppe 0801 des Sportamtes für Bilanzielle Abschreibungen auf ca. 30.410 €. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Mittel stehen vorbehaltlich der Zustimmung  des Rates zum Entwurf des Haushaltsplanes 2009 
wie folgt zur Verfügung. 
  
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ Bemer-
kungen 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten  
Teilfinanzplan (Zei-
le) 
08 Auszahlungen für Baumaßnah-
men 
Investitionsmaß-
nahme 
0400 Baukosten Städt. Sportanlagen 
Finanzstelle 520 9 0801 00 0400 
Finanzposition  782200 - Sonstige Baukosten 
 
2009 
 
 
 
 
 
608.120 € 
 
 
Insgesamt: 608.120 €  
 
 
In der Anlage 2 gibt die Sportverwaltung die Plandaten/-zahlen des Haushaltsjahres 2009 zur 
Kenntnis. Die Auflistung enthält Eckdaten der Jahresplanung.

- 3 - 
V/0984/2008 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.09.2008 mit den Inhalten der öffentlichen 
Berichtsvorlage V/0718/2008 „Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstrasen-
plätze“ befasst. Nach eingehender Diskussion sprach sich der Sportausschuss einvernehmlich wie 
folgt aus: 
 
1. Der Sportausschuss befürwortet im Bedarfsfall aus wirtschaftlichen und pflegetechnischen 
Gründen die von den Sportvereinen (TuS Hiltrup 1930 e. V. und BSV Roxel e. V.) erbetene 
Umwandlung von Rotgrantspielfeldern (Tenne) in Kunstrasenplätze. 
 
2. Die Antragsprüfung soll unter Berücksichtigung der von Prof. Dr. Hübner erarbeiteten 
Sportentwicklungsplanung (Dezember 2007): Sportstättenbedarf für den Fußballsport in 
Münster, erfolgen  
 
3. Der Sportausschuss favorisiert in Ergänzung der Ziffer 3.2 der Berichtsvorlage 
V/0718/2008 ein Finanzierungsmodell = 70:30 Regelung des Differenzbetrages
 Tenne – 
Kunstrasen.  
    
 
Zu Ziffer 1 
Aktuell wurden u. a. im Rahmen der regelmäßig wiederkehrenden Sanierungsmaßnahmen die 
beiden Rotgrantspielfelder 2 und 3 (Haupt- und Kleinspielfeld) in der kommunalen Sportanlage 
Hiltrup-Ost gemäß der Prioritätenliste (Dringlichk eitseinstufung) gutachtlich bewertet. Im Ergebnis 
ist festzustellen, dass eine Sanierung der S portflächen dringend erforderlich ist. Aufgrund des 
durch ein extern beauftragtes Freiraumplanungsbüro erstellten Gutachtens (einschließlich des Bo-
dengutachtens) sind die zu leistenden Sanierungsmaßnahmen annähernd einem Neubau gleich-
zusetzen.   
 
Der TuS Hiltrup 1930 e. V. hält jedoch eine Sanierung „Tenne in Tenne“ aufgrund der hohen Aus-
lastung für Training und Wettkampf sowie der ganzjährigen Bespielbarkeit für nicht mehr effizient. 
Aus diesem Grunde beantragte der Sportverein schriftlich gegenüber der Sportverwaltung eine 
Umwandlung der Rotgrantplätze in Kunstrasenplätze. U. a. begründete der TuS Hiltrup dies mit 
intensiven Trainings- und Übungszeiten der 30 Jugendteams, 6 Seniorenmannschaften und 1 
Frauenmannschaft, die allesamt am Meisterschaftsbetrieb teilnehmen. Bei einer Extrembelastung 
mit ca. 2.600 bis 2.700 Nutzungsstunden im Jahr (lt. Statistik werden für Rotgrantplätze ca. 1.500 
Nutzungsstunden im Jahr gerechnet) sind die Plätze einer sehr hohen Belastung ausgesetzt. Aus 
diesem Grunde sollen nach Mitteilung des TuS Hiltrup 1930 e. V. diese Plätze nicht wieder als 
Tennenplätze saniert, sondern durch strapazierfähigere und belastbarere Kunstrasenplätze (lt. 
Statistik ca. 2.000 Stunden im Jahr) ersetzt werden. In einer Informationsveranstaltung am 
07.03.2008 hat der TuS Hiltrup 1930 e. V. sein Anliegen der Politik vorgestellt. 
 
Die vom Verein benannten Zahlen spiegeln sich in der in diesem Jahr von Herrn Prof. Dr. Hübner 
durchgeführte Nachfrage nach Großspielfeldern für den wettkampforientierten und den freizeitori-
entierten Fußballsport (Sportstättenentwicklungsplanung) wider. Herr Prof. Dr. Hübner kommt bei 
der gesamtstädtischen Betrachtung u. a. zu der Folgerung, dass bei künftigen Grundsanierungen 
in hoch ausgelasteten und entwicklungsfähigen Standorten der Bau von Kunstrasenplätzen sinn-
voll ist. Insbesondere sind hierbei Faktoren wie die Vereinsentwicklung, die Anzahl der am Spiel-
betrieb teilnehmenden Mannschaften, der hohe Auslastungsgrad der Sportanlage, die Gewährleis-
tung der Mitnutzung durch andere Vereine sowie die Liquidität des jeweiligen Vereins zu berück-
sichtigen. Der TuS Hiltrup 1930 e. V. erfüllt alle benannten Voraussetzungen, sodass die Maß-
nahme zur Umwandlung Tenne in Kunstrasen von der Verwaltung vorgeschlagen wird.

- 4 - 
V/0984/2008 
Zu Ziffer 2    
Seit Anfang der 90er Jahre stellte die Sportverwaltung zunehmend Verschleißschäden an den älte-
ren Sportflächen, ihren Beregnungsanlagen und dem Umfeld der Sportflächen fest, die in den 70er 
bzw. 80er Jahren gebaut worden sind und die mit laufenden Unterhaltungsmitteln nicht behoben 
werden konnten. Seit dieser Zeit hat sich das Fachamt erfolgreich bemüht, durch den Rat einen 
jährlich wiederkehrenden Festbetrag für Sanierungsmaßnahmen in den städtischen Haushalt ein-
stellen zu lassen. Mit dem Haushaltsplan 1999 und für die Folgejahre wurden erstmals Finanzmit-
tel für diese Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung ges tellt. Mit der seit dem Haushaltsjahr 2007 
beschlossenen Festschreibung des Sportetats auf 2 Mio. € für Neu-, Ausbau- und Sanierungs-
maßnahmen ist eine Umsetzung des bisherigen Verfahrens jedoch nicht mehr möglich. 
 
Der TuS Hiltrup 1930 e. V. hat sich aus diesem  Grunde in der Informationsveranstaltung am 
07.03.2008 dazu bereit erklärt, die Sanierungsmaßnahme „Umwandlung Tenne in Kunstrasen“ für 
die Stadt  - im Rahmen eines Errichtungs- und Zuschussvertrages – durchzuführen (siehe Errich-
tung eines Kunstrasenspielfeldes beim SC  Preußen 06 Münster) und eine angemessene Kosten-
beteiligung zu leisten (s. politische Anträge vom 17.04.2008 der CDU-Fraktion und der FDP-
Fraktion - Anlage 3 - sowie die SPD-Fraktion - Anlage 4 im Sportausschuss). Mit Schreiben vom 
23.09.2008 hat der Verein diese Bereitschaft bekräftigt und sich bereit erklärt, einen Eigenanteil 
von 30% der tatsächlichen Mehrkosten, die fü r die Umwandlung „Tenne in Kunstrasen“ entstehen 
zu erbringen. 
 
Die von dem Gutachter ermittelten Sanierungskosten für die beiden Rotgrantspielfelder in der 
Sportanlage Hiltrup-Ost stellen sich folgt dar: 
 
 Sanierung Tenne in Tenne Platz 2  197.944,60 €  
 Sanierung Tenne in Tenne Platz 3  104.612,90 €
  
       302.557,50 €   
 
 Umwandlung in Kunstrasen Platz 2  544.260,78 € 
 Umwandlung in Kunstrasen Platz 3  194.820,85 €   
       739.081,63 €    
 
Die Umwandlung der Rotgrantplätze zu Kunstrasenplätzen verursacht somit Mehrkosten von 
436.524,13 €. Im Rahmen des vorgeschlagenen Finanzierungsmodells 70:30 - d. h. die Stadt ü-
bernimmt neben den Kosten einer Sanierung „Tenne in Tenne“ auch noch 70% der tatsächlichen 
Mehrkosten der Umwandlung, der TuS Hiltrup trägt 30% der Mehrkosten - ergibt sich eine finan-
zielle Beteiligung durch den TuS Hiltrup von insgesamt 130.957,24 €. Den Restbetrag von 
608.124,39 € übernimmt die Stadt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum Haushaltsplan-
entwurf 2009. 
   
Mit diesem Finanzierungsmodell wird die von der Po litik mit ihren Anträgen (Anlagen 3 und 4) an-
geregte angemessene Kostenbeteiligung der Sportvereine an den tatsächlichen Mehrkosten für 
die Umwandlung „Tenne in Kunstrasen“ entsprochen.   
 
Zu Ziffer 3 
 
Gemäß Bes
chlussvorschlag 3. übernimmt die Verwaltung sowohl die vom Gutachter ermittelten 
Sanierungskosten Tenne in Tenne von 302.557,50 € als auch 70 % der tatsächlichen Mehrkosten 
der Umwandlung Tenne in Kunstrasen von 305.566,89 €. Somit beläuft sich die städtische Beteili-
gung auf insgesamt 608.124,39 €.

- 5 - 
V/0984/2008 
 
Zu Ziffer 4 
Die Vorplanung stellt di
e Grundlage für die weiteren Planungsschritte dar. Die Sportverwaltung 
wird in Zusammenarbeit mit dem TuS Hiltrup die endgültige Planung weiterentwickeln um  die Um-
setzung der Maßnahme vorzunehmen. Zu diesem Zwecke hat die Verwaltung ein Pflichtenheft 
(Anlage 5) erstellen lassen, in dem festgeschrieben ist, wie die Bauausführung sportfachlich und 
bautechnisch nach den einschlägigen DIN- und Bauvorschriften zu erfolgen hat. Außerdem wird 
hiermit ein einheitlicher Qualitätsstandard von Seiten der Verwaltung vorgegeben, der für alle 
Sportvereine bindend ist.   
 
Zu Ziffer 5 
Der Vorstand des TuS 
Hiltrup 1930 e. V. hat sich in der Informationsveranstaltung am 07.03.2008 
und mit Schreiben vom 23.09.2008 bereit erklärt, die Maßnahme für die Stadt im Rahmen eines 
noch abzuschließenden Errichtungs- und Zuschussvertrages durchzuführen und sich mit einem 
30%igen Eigenanteil, das entspricht einer Summe von 130.957,24 €, (s. Beschlussvorschlag Ziffer 
2) an der Maßnahme zu beteiligen. Diese Erklärung wird sich der Vorstand des TuS Hiltrup gege-
benenfalls kurzfristig durch eine Entscheidung seiner Mitgliederversammlung bestätigen lassen.       
 
Zu Ziffer 6 
Der mit de
m TuS Hiltrup 1930 e. V. am 15.05.1986 geschlossene Überlassungsvertrag ist bei den 
Personal- und Betriebskosten anzupassen. Zu diesem Zweck wird die Sportverwaltung nach dem 
ersten Betriebsjahr nach Fertigstellung des Kunstrasenplatzes mit dem Verein in Analogie zu frü-
heren Anpassungen Klärungsgespräche führen.  
 
Zu Ziffer 7 
Die Maßnahme wird entsprechend des zu schließenden Errichtungs- und Zuschussvertrages unter 
der Leitung des projektb
ezogenen Arbeitskreises geplant und umgesetzt. Dieser Arbeitskreis setzt 
sich aus Vertretern des Vereins, der bauausführenden Firma und Vertretern der Sportverwaltung 
zusammen. 
 
Zu Ziffer 8 
Wegen der 
hohen Auslastung der Rotgrantspielfelder haben sich der TuS Hiltrup 1930 e. V. und 
die Sportverwaltung darauf verständigt, alle vorbereitenden Maßnahmen so zu planen, dass mit 
der Umwandlung nach Abschluss der Fußballsaison 2008/2009 (ca. Juni 2009) begonnen werden 
kann.        
 
In den letzten Jahren wurde bereits der überwiegende Teil der kommunalen Sportplätze (Naturra-
sen und Rotgrant) bzw. Sportanlagen saniert und modernisiert. Im Einzelnen handelt es sich hier-
bei um die Sportanlagen Angelmodde, Am Hohen Ufer (Gremmendorf) Grevingstraße (DJK SV 
Borussia Münster 07 e. V.), Handorf, Nienberge, Pleistermühlenweg, Coppenrathsweg, Wange-
roogeweg (Kinderhaus), Gelmer, Wolbeck, Manfr ed-von-Richthofen-Straße, Albachten, Handorf 
und Amelsbüren. 
       
Aktuell liegen der Sportverwaltung Anträge auf Umwandlung „Tenne in Kunstrasen“ der Vereine 
DJK SV Borussia 07 Münster e. V. und TuS Saxonia Münster 1883 e. V. vor. Diese Anträge wer-
den durch die Sportverwaltung inhaltlich nach dem beschriebenen Verfahren geprüft und den poli-
tischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

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V/0984/2008 
 
Die Sportverwaltung erstellt auch künftig im Rahmen der regelmäßig wiederkehrenden Sanie-
rungsmaßnahmen eine gutachtlich bewertete Prioritätenliste im Rahmen einer Grundlagenermitt-
lung, die dem Sportausschuss wie in der Vergangenheit auch zur Kenntnis gegeben wird. Auf die-
ser Grundlage beauftragt der Sportausschuss vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahme die 
Sportverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadts portbund Münster e. V., um bei den betreffen-
den Vereinen die Möglichkeit einer Umwandlung des Rotgrantspielfeldes in einen Kunstrasenplatz 
zu prüfen. Bei der Entscheidungsfindung werden auch hierbei die Ergebnisse aus der Untersu-
chung zur Bilanzierung der Sportstättenentwicklungsplanung beachtet und berücksichtigt.      
 
In Vertretung 
 
gez. Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen:
 
Anlage 1: Kosten- und Anteilberechnung 
Anlage 2: Eckdaten der Jahresplanung 2009 innerhalb des Sportbudgets (2 Mio. €) 
Anlage 3: Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Sport  
               (Verfahrensvorschlag) 
Anlage 4: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 17.04.2008  
               (Kunstrasen statt Asche) 
Anlage 5: Pflichtenheft für die Umwandlung Tenne in Kunstrasen

Anlage 1 Kunstrasen Hiltrup

981 Zeichen

Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunststoffrasenplätze 
Kosten- und Anteilberechnung 
Anlage 1  zur Vorlage V/ 0984/2008 
70 % der Mehrkosten 
Summe Mehr- und 
"Tenne-Tenne- 
Kosten" 
Verein Stadt 
2 197.944,60 €     544.260,78 €      346.316,18 €      103.894,85 €        242.421,33 €          440.365,93 €          19,09% 80,91% 
3 104.612,90 €     194.820,85 €      90.207,95 €        27.062,39 €          63.145,57 €            167.758,47 €         13,89% 86,11% 
302.557,50 €     739.081,63 €      436.524,13 €      130.957,24 €        305.566,89 €          608.124,39 €          17,72% 82,28% 
302.560,00 €     739.080,00 €      130.960,00 €       608.120,00 €         17,72% 82,28% 
Städtischer Anteil Anteil an den Gesamtkosten 
Kosten 
Platz 
Gesamtkosten - gerundet - 
Sportanlage Hiltrup- 
Ost, Osttor 
Summe 
Eigenanteil Verein 
(30 % der 
Mehrkosten) 
Umwandlung 
Tenne - Tenne 
Umwandlung 
Tenne - 
Kunstrasen 
Differenz/ 
Mehrkosten 
Sportanlage

Anlage 2 Kunstrasen Hiltrup

1084 Zeichen

Jahresplanung 2009 Anlage 2  zur  Vorlage V/0984/2009 
Ansatz €
   2.000.000,00 € 
Baukosten für vereinseigene Anlagen (einschließlich  anteiliger Sportpauschale) 350.000,00 €           
Baukosten für vereinseigen Anlagen (sozialintegrati v) 18.000,00 €             
Sanierung Beregnungsanlagen, Parkplätzen an Sportau ßenanlagen 67.500,00 €             
Sanierung von Kunststoffflächen (z.B. Grevingstraße , Sportanlage Hiltrup Süd) 120.000,00 €           
Umwandlung Tenne-Kunstrasen SpAnl. Hiltrup-Ost 608.120,00 €        
Umwandlung Tenne-Kunstrasen SpZentrum Roxel 443.910,00 €           
Diverse Sanierungen (u. a. Schulsportaußenanlagen) 392.470,00 €           
Gesamtsumme 2.000.000,00 €   
Geplante Maßnahmen 
Jahresplanung Plandaten- und zahlen Haushaltsjahr 2009  für den Produktbereich 08 Sportförderung, Produktgruppe 0801 "Sportentwicklung, 
Sportanlagen und -stätten" 
Beschlüsse des AFBL vom 14.03.2007und des Hauptausschusses vom 21.03.207 zum Antrag der CDU Ratsfraktion "Stadtsportbund und Stadt 
entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung" vom 05.03.2007

Beratungsverlauf (2)

03.12.2008 Sportausschuss
TOP 2.2.1 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Grevingstraße
  • Pleistermühlenweg
  • Coppenrathsweg
  • Am Hohen Ufer
  • Kinderhaus
  • Osttor 739
  • Asche

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0984/2008
Typ
Vorlagen
Datum
13.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37