1672/2024
Anregung der Bezirksvertretung Porz betreffend "Vermeidung von Starkregenschäden durch gezielte Ausschreibung bei Straßensanierung ein Beitrag zur Schwammstadt ohne zusätzliche Kosten"
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Anlage 1 - Auszug BV Porz 07.05.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 23.05.2024 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2024 öffentlich 8.1 Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Gr ünen "Vermeidung von Starkregenschäden durch gezielte Ausschreibung bei Straßensa- nierung ein Beitrag zur Schwammstadt ohne zusätzliche Kosten" AN/0645/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwaltung an zu weisen bei Ausschreibun- gen für die Straßensanierung oder Straßendeckenerneuerung das ursprüngliche Stra- ßenniveau nicht zu überschreiten und wenn möglich bis zu 2 cm zu unterschreiten. Weil die Abläufe der Straßen in die Kanäle selten Starkregen aufnehmen können wird so wenigstens der vorhandene Rückhalteraum bei Starkre- gen auf den Fahrbahnen erhalten und bei unterschreiten der vorherigen Straßende- ckenhöhe bis zum Überlauf auf die angrenzenden Grundstücke erheblich erweitert. Bei abgesenkten Bordsteinen darf die Bordsteinhöhe von 3cm jedoch nicht überschritten werden um mit Behindertenfahrzeugen und Kin- derwagen noch leicht herauf zu kommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt .
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 1672/2024 Freigabedatum 29.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Porz betreffend "Vermeidung von Starkregenschäden durch gezielte Ausschreibung bei Straßensanierung ein Beitrag zur Schwammstadt ohne zusätzliche Kosten" Beschlussorgan Rat Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sitzung am 07.05.2024, TOP 8.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera- tung in den Verkehrsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sitzung am 07.05.2024, TOP 8.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. Rat 27.06.2024 Verkehrsausschuss 10.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 07.05.2024 unter TOP 8.1 auf An- trag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen AN/0645/2024 (getfile.asp (stadt-koeln.de), einstimmig den folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verw altung an zu w eisen bei Ausschreibun- gen für die Straßensanierung oder Straßendeckenerneuerung das ursprüngliche Stra- ßenniveau nicht zu überschreiten und w enn möglich bis zu 2 cm zu unterschreiten. Weil die Abläufe der Straßen in die Kanäle selten Starkregen aufnehmen können w ird so w enigstens der vorhandene Rückhalteraum bei Starkregen auf den Fahrbahnen er- halten und bei unterschreiten der vorherigen Straßendeckenhöhe bis zum Überlauf auf die angrenzenden Grundstücke erheblich erw eitert. Bei abgesenkten Bordsteinen darf die Bordsteinhöhe von 3cm jedoch nicht überschritten w erden um mit Behinder- tenfahrzeugen und Kinderw agen noch leicht herauf zu kommen. Die Anregung der Bezirksvertretung Porz wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäfts- ordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Anlage Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2024.
Anlage 2 Vorabauszug Rat 27.06.2024
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 28.06.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung des Rates vom 27.06.2024 öffentlich 3.2.2 Anregung der Bezirksvertretung Porz betreffend "Vermeidung von Starkregenschäden durch gezielte Ausschreibung bei Straßensanierung ein Beitrag zur Schwammstadt ohne zusätzliche Kosten" 1672/2024 Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sitzung am 07.05.2024, TOP 8.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera- tung in den Verkehrsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 3 Anregung der Bezirksvertretung Porz betreffend “Vermeidung von Starkregenschäden durch gezielte Ausschreibung bei Straßensanierung ein Beitrag zur Schwammstadt ohne zusätzliche Kosten“ 1672/2024 Stellungnahme der Verwaltung: Die zuständige Fachdienststelle hat die beiden Anregungen der BV Porz bzgl. zukünftiger Straßensanierungen geprüft. Anregung 1 aus dem Beschluss: “Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwaltung an zu weisen bei Ausschreibungen für die Straßensanierung oder Straßendeckenerneuerung das ursprüngliche Straßenniveau nicht zu überschreiten…“ Die Verwaltung stimmt der vorstehenden Anregung zu, das ursprüngliche Straßenniveau nicht zu überschreiten und wird bei zukünftigen Baumaßnahmen verstärkt darauf achten. Anregung 2 aus dem Beschluss: “…und wenn möglich bis zu 2 cm zu unterschreiten.“ Bezüglich der Anregung der BV 7 das ursprüngliche Straßenniveau um bis zu 2 cm zu unterschreiten, weißt die Verwaltung darauf hin, dass dazu bei jeder zukünftigen Straßensanierung zusätzlich vorab die Umsetzbarkeit gesondert überprüft werden muss, da sich auf Grund der Unterschreitung um bis zu 2 cm keine weiteren sonstigen Nachteile ergeben dürfen. Im Wesentlichen müssen hierzu im Vorfeld folgende Punkte geprüft werden: 1.) Die Unterschreitung darf nicht gegen aktuell gültiges technisches Regelwerk für Straßenbaumaßnahmen, zum Beispiel bzgl. Mindesteinbaudicken und erlaubten Einbautoleranzen für neue Asphaltdeckschichten, verstoßen. Dies würde erfahrungsgemäß sofort zu Bedenkenanzeigen der Straßenbaufirmen und der Ablehnung der Gewährleistung gegenüber der Stadt Köln als Bauherrin führen. 2.) Es darf nicht zu Nachteilen für sämtliche Verkehrsteilnehmende kommen. Hierzu hat die BV Porz bereits selbst das Thema Barrierefreiheit genannt. Durch die Reduzierung des Straßenniveaus entstehen am Fahrbahnrand höhere Kanten, welche von Nachteil für zu Fuß Gehende, Zweiradfahrende und den KFZ-Verkehr sind. Insbesondere für zu Fuß Gehende und Zweiradfahrende stellt dies je nach örtlicher Situation eine zusätzliche Unfallgefahr dar. Selbst dort, wo bereits am Fahrbahnrand abgesenkte Zufahrten vorhanden sind, wird die Zufahrt durch die neue höhere Kante erschwert. 3.) In der zu sanierenden Straße dürfen keine Einbauteile vorhanden sein, welche höhenmäßige Zwangspunkte darstellen und somit die Reduzierung des Straßenniveaus verhindern. Dies sind insbesondere vorhandene Gleise der KVB wie auch alle vorhandenen Einbauteile sämtlicher Versorgungsunternehmen wie Schacht- und Schieberanlagen z. B. der Rheinenergie, der Stadtentwässerungsbetriebe und der Telekommunikationsunternehmen. 4.) Auf Grund der Reduzierung des Straßenniveaus darf es zukünftig nicht zu neuen Entwässerungsproblemen bei den öffentlichen Verkehrsflächen kommen. In diesem Zusammenhang ist es u.a. entscheidend, auf welcher Länge eine Straße saniert werden soll. Kurze Sanierungslängen werden schnell zu Problemen bei der Fahrbahnentwässerung (Stichwort: Längsgefälle) führen, da ja jeweils jeder Sanierungsabschnitt am Bauanfang und am Bauende wieder an die höher liegenden Bestandshöhen angebunden werden muss. Hier könnten dann durchaus Höhenunterschiede entstehen, welche sich dann Nachteilig auf die Fahrbahnentwässerung auswirken. Zusammenfassend steht somit fest, dass erst nach eingehender Einzelfallprüfung und Abwägung all der v. g. Punkte bzw. Kriterien entschieden werden kann, ob bei einer Straßensanierung die von der BV Porz gewünschte Form umgesetzt werden kann.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1672/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.08.2024
- Erstellt
- 23.05.2024 08:35