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1672/2024

Anregung der Bezirksvertretung Porz betreffend "Vermeidung von Starkregenschäden durch gezielte Ausschreibung bei Straßensanierung ein Beitrag zur Schwammstadt ohne zusätzliche Kosten"

Beschlussvorlage Ausschuss 28.08.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 10.09.2024, TOP 2.2

Anlage 1 - Auszug BV Porz 07.05.2024

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Vorabauszug Rat 27.06.2024

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Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 1 - Auszug BV Porz 07.05.2024

1257 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327 
Fax:   (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 23.05.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 
07.05.2024 
öffentlich 
8.1 Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Gr ünen "Vermeidung 
von Starkregenschäden durch gezielte Ausschreibung bei Straßensa- 
nierung ein Beitrag zur Schwammstadt ohne zusätzliche Kosten" 
AN/0645/2024 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwaltung an zu weisen bei Ausschreibun- 
gen für die Straßensanierung oder Straßendeckenerneuerung das ursprüngliche Stra- 
ßenniveau nicht zu überschreiten und wenn möglich bis zu 2 cm zu unterschreiten. 
Weil die Abläufe der Straßen in die Kanäle selten Starkregen 
aufnehmen können wird so wenigstens der vorhandene Rückhalteraum bei Starkre- 
gen auf den Fahrbahnen erhalten und bei unterschreiten der vorherigen Straßende- 
ckenhöhe bis zum Überlauf auf die angrenzenden Grundstücke erheblich erweitert. 
Bei abgesenkten Bordsteinen darf die Bordsteinhöhe 
von 3cm jedoch nicht überschritten werden um mit Behindertenfahrzeugen und Kin- 
derwagen noch leicht herauf zu kommen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt .

Beschlussvorlage Ausschuss

2231 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer 
 1672/2024 
Freigabedatum 
29.05.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Porz betreffend "Vermeidung von Starkregenschäden 
durch gezielte Ausschreibung bei Straßensanierung ein Beitrag zur Schwammstadt 
ohne zusätzliche Kosten"  
Beschlussorgan 
Rat Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sitzung am 
07.05.2024, TOP 8.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera-
tung in den Verkehrsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
 
Alternative:  
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sitzung am 
07.05.2024, TOP 8.1 (Anlage 1) zur Kenntnis.  
 
Rat 27.06.2024 
Verkehrsausschuss 10.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 07.05.2024 unter TOP 8.1 auf An-
trag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen AN/0645/2024 (getfile.asp 
(stadt-koeln.de), einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:  
Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verw altung an zu w eisen bei Ausschreibun-
gen für die Straßensanierung oder Straßendeckenerneuerung das ursprüngliche Stra-
ßenniveau nicht zu überschreiten und w enn möglich bis zu 2 cm zu unterschreiten. 
Weil die Abläufe der Straßen in die Kanäle selten Starkregen aufnehmen können w ird 
so w enigstens der vorhandene Rückhalteraum bei Starkregen auf den Fahrbahnen er-
halten und bei unterschreiten der vorherigen Straßendeckenhöhe bis zum Überlauf 
auf die angrenzenden Grundstücke erheblich erw eitert. Bei abgesenkten Bordsteinen 
darf die Bordsteinhöhe von 3cm jedoch nicht überschritten w erden um mit Behinder-
tenfahrzeugen und Kinderw agen noch leicht herauf zu kommen. 
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Porz wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäfts-
ordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
Anlage 
Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2024.

Anlage 2 Vorabauszug Rat 27.06.2024

739 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 28.06.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung des Rates vom 
27.06.2024  
öffentlich 
3.2.2 Anregung der Bezirksvertretung Porz betreffend "Vermeidung von 
Starkregenschäden durch gezielte Ausschreibung bei Straßensanierung 
ein Beitrag zur Schwammstadt ohne zusätzliche Kosten" 
1672/2024 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sitzung am 
07.05.2024, TOP 8.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera-
tung in den Verkehrsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

3575 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Anregung der Bezirksvertretung Porz betreffend “Vermeidung von Starkregenschäden 
durch gezielte Ausschreibung bei Straßensanierung ein Beitrag zur Schwammstadt 
ohne zusätzliche Kosten“  
1672/2024  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die zuständige Fachdienststelle hat die beiden Anregungen der BV Porz bzgl. zukünftiger 
Straßensanierungen geprüft. 
 
Anregung 1 aus dem Beschluss:  
“Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwaltung an zu weisen bei Ausschreibungen für 
die Straßensanierung oder Straßendeckenerneuerung das ursprüngliche Straßenniveau 
nicht zu überschreiten…“  
 
Die Verwaltung stimmt der vorstehenden Anregung zu, das ursprüngliche Straßenniveau 
nicht zu überschreiten und wird bei zukünftigen Baumaßnahmen verstärkt darauf achten. 
 
 
Anregung 2 aus dem Beschluss: 
“…und wenn möglich bis zu 2 cm zu unterschreiten.“ 
 
Bezüglich der Anregung der BV 7 das ursprüngliche Straßenniveau um bis zu 2 cm zu 
unterschreiten, weißt die Verwaltung darauf hin, dass dazu bei jeder zukünftigen 
Straßensanierung zusätzlich vorab die Umsetzbarkeit gesondert überprüft werden muss, da 
sich auf Grund der Unterschreitung um bis zu 2 cm keine weiteren sonstigen Nachteile 
ergeben dürfen.  
 
Im Wesentlichen müssen hierzu im Vorfeld folgende Punkte geprüft werden: 
 
1.) Die Unterschreitung darf nicht gegen aktuell gültiges technisches Regelwerk für 
Straßenbaumaßnahmen, zum Beispiel bzgl. Mindesteinbaudicken und erlaubten 
Einbautoleranzen für neue Asphaltdeckschichten, verstoßen. Dies würde erfahrungsgemäß 
sofort zu Bedenkenanzeigen der Straßenbaufirmen und der Ablehnung der Gewährleistung 
gegenüber der Stadt Köln als Bauherrin führen. 
 
2.) Es darf nicht zu Nachteilen für sämtliche Verkehrsteilnehmende kommen. Hierzu hat die 
BV Porz bereits selbst das Thema Barrierefreiheit genannt. Durch die Reduzierung des 
Straßenniveaus entstehen am Fahrbahnrand höhere Kanten, welche von Nachteil für zu Fuß 
Gehende, Zweiradfahrende und den KFZ-Verkehr sind. Insbesondere für zu Fuß Gehende 
und Zweiradfahrende stellt dies je nach örtlicher Situation eine zusätzliche Unfallgefahr dar. 
Selbst dort, wo bereits am Fahrbahnrand abgesenkte Zufahrten vorhanden sind, wird die 
Zufahrt durch die neue höhere Kante erschwert. 
 
3.) In der zu sanierenden Straße dürfen keine Einbauteile vorhanden sein, welche 
höhenmäßige Zwangspunkte darstellen und somit die Reduzierung des Straßenniveaus 
verhindern. Dies sind insbesondere vorhandene Gleise der KVB wie auch alle vorhandenen 
Einbauteile sämtlicher Versorgungsunternehmen wie Schacht- und Schieberanlagen z. B. 
der Rheinenergie, der Stadtentwässerungsbetriebe und der 
Telekommunikationsunternehmen. 
 
4.) Auf Grund der Reduzierung des Straßenniveaus darf es zukünftig nicht zu neuen 
Entwässerungsproblemen bei den öffentlichen Verkehrsflächen kommen.  
In diesem Zusammenhang ist es u.a. entscheidend, auf welcher Länge eine Straße saniert 
werden soll. Kurze Sanierungslängen werden schnell zu Problemen bei der

Fahrbahnentwässerung (Stichwort: Längsgefälle) führen, da ja jeweils jeder 
Sanierungsabschnitt am Bauanfang und am Bauende wieder an die höher liegenden 
Bestandshöhen angebunden werden muss. Hier könnten dann durchaus Höhenunterschiede 
entstehen, welche sich dann Nachteilig auf die Fahrbahnentwässerung auswirken. 
 
Zusammenfassend steht somit fest, dass erst nach eingehender Einzelfallprüfung und 
Abwägung all der v. g. Punkte bzw. Kriterien entschieden werden kann, ob bei einer 
Straßensanierung die von der BV Porz gewünschte Form umgesetzt werden kann.

Beratungsverlauf (2)

27.06.2024 Rat
TOP 3.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2024 Verkehrsausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1672/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.08.2024
Erstellt
23.05.2024 08:35