AN/1471/2023
Tempo 30 Sürther Straße
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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1471/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Tempo 30 Sürther Straße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet darum, den folgenden Änderungsantrag auf die Tages- ordnung der Sitzung der BV 2 am 21.08.2023 zu setzen: Die Verwaltung möge auf der Sürther Straße im Abschnitt zwischen Grüngürtelstraße und Siegstraße durchgehend Tempo 30 anordnen und entsprechend beschildern. Begründung: Die Verwaltung hat in einer ersten Kurzstellungnahme den Antrag auf Anordnung von T 30 in dem besagten Abschnitt abgelehnt, mit der Begründung, dass auf diesem Abschnitt kein Unfallschwer- punkt vorläge und somit eine Anordnung von T 30 nicht möglich sei. Beschränkungen der Benutzung von Straßenabschnitten können nach derzeitiger Gesetzeslage nur aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erfolgen. Beschränkungen des flie- ßenden Verkehrs dürfen dann abgeordnet werden, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Erforderlich ist also eine qualifizierte konkrete Gefahrenlage, die auf besondere örtliche Verhältnis- se zurückzuf ühren ist und das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Diese Gefahrenlage kann sich dabei aus einer Gemengelage verschiedener Faktoren ergeben. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Es müssen also die besonderen örtlichen Verhältnisse betrachtet werden. In Betracht kommen z.B. der Ausbauzustand der Straße, Straßenquerschnitt oder Verkehrsbelastung etc. Auch aus einer Unfallstatistik kann eine entsprechend Gefahrenlage abgeleitet werden. Das Ausbleiben von Unfällen bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass keine Gefahrenlage i.S. des § 45 vorliegt. Eine solche verkürzte Betrachtungsweise wäre fehlerhaft. Der maßgebliche Straßenabschnitt ist an Werktagen stark vom MIV und Radfahrende n frequen- tiert. An der Sürther Straße liegen auf einer Länge von ca. 2 km unmittelbar 4 Schulen mit insge- samt rund 4.000 SuS. Hinzu kommen weitere ca. 1.700 SuS der Diakonie Michaelshoven. In un- mittelbare Nähe des in Frage stehenden Straßenabschittes liegt noch eine weitere Grundschule mit weiteren ca. 300SuS. In Planung ist ebenfalls der Interimstandort „Gymnasium Rondorf“ mit perspektivisch 1000 SuS, die häufig mit dem Fahrrad kommen werden und besagten Abschnitt passieren werden müssen. Der besagte Absch nitt ist ein Nadelöhr im täglichen Schulweg dieser Schulen. Gleichzeitig ist die Sürther Straße nicht besonders breit. Die Radschutzstreifen, in dem besagten Abschnitt sind lediglich 1,20m breit. Trotz des erforderlichen Mindestabstandes von 1,50m werden viele Radfahrende dort in engstem Abstand überholt und leider auch mit unangemessen hohem Tempo. Durch den kleinen Straßenquerschnitt kommt es immer wieder zu gefährlichen Überhol- manövern und der Gegenverkehr weicht auch den Schutzstreifen aus, was wiederum die Radfah- renden dort gefährdet. Die Nutzung des Bürgersteigs für Grundschüler (bis 10 Jahre) ist zwar theoretisch möglich, wird aber durch regelmäßig dort abgestellte Mülltonnen oder parkende PKW, die aber auf den Bürgers- teig hineinragen, behindert. Au ch stehen die Mülltonnen regelmäßig auf den Schutzstreifen, so dass die Radfahrenden diesen ausweichen müssen und regelmäßig in die Fahrspur ausweichen müssen. Bereits die derzeitige Ausgangssituation stellt damit eine Gefahrensituation dar, die eine Anor d- nung von T 30 rechtfertigt. Sicherer Radverkehr, insbesondere Schülerverkehr ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Die Anordnung von Tempo 30 ist ein kleiner Schritt zur erhöhten Sicherheit, auch wenn dadurch riskante Überholmanöver von PKW nicht a usgeschlossen werden können, Jedoch verkürzt sich der Bremsweg durch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf T 30 um fast 2/3 was im Zweifel Leben retten kann. gez. Oliver Ismail gez. Inga Krautz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Sürther Straße
- Grüngürtelstraße
- Siegstraße
- Industriestraße 1
- Michaelshoven
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1471/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 21.08.2023
- Erstellt
- 20.08.2023 19:14