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AN/1471/2023

Tempo 30 Sürther Straße

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 21.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 21.08.2023, TOP 8.1.2.1

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

4393 Zeichen

Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1  – 5 0999 Köln R.109  gruene -bv2@stadt -koeln.de   0 22 1  22192309  
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1471/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 
Tempo 30 Sürther Straße  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet darum, den folgenden Änderungsantrag auf die Tages-
ordnung der Sitzung der BV 2 am 21.08.2023 zu setzen: 
 
Die Verwaltung möge auf der Sürther Straße im Abschnitt zwischen Grüngürtelstraße und 
Siegstraße durchgehend Tempo 30 anordnen und entsprechend beschildern. 
 
Begründung:  
Die Verwaltung hat in einer ersten Kurzstellungnahme den Antrag auf Anordnung von T 30 in dem 
besagten Abschnitt abgelehnt, mit der Begründung, dass auf diesem Abschnitt kein Unfallschwer-
punkt vorläge und somit eine Anordnung von T 30 nicht möglich sei.  
Beschränkungen der Benutzung von Straßenabschnitten können nach derzeitiger Gesetzeslage 
nur aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erfolgen. Beschränkungen des flie-
ßenden Verkehrs dürfen dann abgeordnet werden, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine 
Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 genannten 
Rechtsgüter erheblich übersteigt.  
Erforderlich ist also eine qualifizierte konkrete Gefahrenlage, die auf besondere örtliche Verhältnis-
se zurückzuf ühren ist und das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Diese Gefahrenlage kann 
sich dabei aus einer Gemengelage verschiedener Faktoren ergeben.  
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen

Es müssen also die besonderen örtlichen Verhältnisse betrachtet werden. In Betracht kommen 
z.B. der Ausbauzustand der Straße, Straßenquerschnitt oder Verkehrsbelastung etc. Auch aus 
einer Unfallstatistik kann eine entsprechend Gefahrenlage abgeleitet werden. Das Ausbleiben von 
Unfällen bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass keine Gefahrenlage i.S. des § 45 vorliegt.  
Eine solche verkürzte Betrachtungsweise wäre fehlerhaft.  
 
Der maßgebliche Straßenabschnitt ist an Werktagen stark vom MIV und Radfahrende n frequen-
tiert. An der Sürther Straße liegen auf einer Länge von ca. 2 km unmittelbar 4 Schulen mit insge-
samt rund 4.000 SuS. Hinzu kommen weitere ca. 1.700 SuS der Diakonie Michaelshoven. In un-
mittelbare Nähe des in Frage stehenden Straßenabschittes liegt  noch eine weitere Grundschule 
mit weiteren ca. 300SuS. In Planung ist ebenfalls der Interimstandort „Gymnasium Rondorf“ mit 
perspektivisch 1000 SuS, die häufig mit dem Fahrrad kommen werden und besagten Abschnitt 
passieren werden müssen. Der besagte Absch nitt ist ein Nadelöhr im täglichen Schulweg dieser 
Schulen.  
Gleichzeitig ist die Sürther Straße nicht besonders breit. Die Radschutzstreifen, in dem besagten 
Abschnitt sind lediglich 1,20m breit. Trotz des erforderlichen Mindestabstandes von 1,50m werden 
viele Radfahrende dort in engstem Abstand überholt und leider auch mit unangemessen hohem 
Tempo. Durch den kleinen Straßenquerschnitt kommt es immer wieder zu gefährlichen Überhol-
manövern und der Gegenverkehr weicht auch den Schutzstreifen aus, was wiederum die Radfah-
renden dort gefährdet.  
Die Nutzung des Bürgersteigs für Grundschüler (bis 10 Jahre) ist zwar theoretisch möglich, wird 
aber durch regelmäßig dort abgestellte Mülltonnen oder parkende PKW, die aber auf den Bürgers-
teig hineinragen, behindert. Au ch stehen die Mülltonnen regelmäßig auf den Schutzstreifen, so 
dass die Radfahrenden diesen ausweichen müssen und regelmäßig in die Fahrspur ausweichen 
müssen.  
Bereits die derzeitige Ausgangssituation stellt damit eine Gefahrensituation dar, die eine Anor d-
nung von T 30 rechtfertigt.  
Sicherer Radverkehr, insbesondere Schülerverkehr ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. 
Die Anordnung von Tempo 30 ist ein kleiner Schritt zur erhöhten Sicherheit, auch wenn dadurch 
riskante Überholmanöver von PKW nicht a usgeschlossen werden können, Jedoch verkürzt sich 
der Bremsweg durch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf T 30 um fast 2/3 was im Zweifel Leben 
retten kann.   
 
 
gez. Oliver Ismail  gez. Inga Krautz

Beratungsverlauf (1)

21.08.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Sürther Straße
  • Grüngürtelstraße
  • Siegstraße
  • Industriestraße 1
  • Michaelshoven

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Details

Aktenzeichen
AN/1471/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
21.08.2023
Erstellt
20.08.2023 19:14