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AN/0016/2023

Keine Fahrplanausdünnung der Linie 17 zu Schulbeginn und Schulende. – ÖPNV-Verkehr für Lernende sicherstellen

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 15.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.03.2023, TOP 1.2.1

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

2594 Zeichen

Rathaus Rodenkirchen 
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221-221-92303 
Email: spd-bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau 
Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0016/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.03.2023 
 
Keine Fahrplanausdünnung der Linie 17 zu Schulbeginn und Schulende. – ÖPNV-
Verkehr für Lernende sicherstellen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 02.03.2023 zu setzen. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet die KVB die Linie 17 auch weiterhin in den Zeiten des 
ÖPNV-Schulverkehrs (Mo-Fr von 7-9 Uhr sowie 15-17 Uhr) bis zur Haltestelle Sürth 
Bahnhof fahren zu lassen. Die angekündigte temporäre Fahrplananpassung ab dem 
01.03. (nur noch bis/ab Rodenkirchen Bahnhof und Doppeltraktion im 20-min Takt) in 
Mitteilung 0081/2023 (TOP 10.2.4) ist für diese Zeiträume nicht umzusetzen. 
Zudem ist zu prüfen, die Linie 17 künftig bis nach Wesseling fahren zu lassen. 
Begründung: 
Die Strecke ist insbesondere zu Zeiten des Schulbeginns und am Ende des Unterrichts 
stark ausgelastet. Durch die Haltestelle Michaelshoven wird die Gesamtschule

- 2 - 
Rodenkirchen und die Offene-Schule-Köln angebunden. Durch die Haltestelle Siegstr. wird 
das Gymnasium Rodenkirchen angebunden. Zudem liegen im Streckenabschnitt 
Rodenkirchen-Sürth drei Grundschulen. Dies entspricht Anzahl von fast 4.000 
Schulbesuchenden. Vor allem von den weiterführenden Schulen nutzen täglich viele davon 
die Linie 16 und Linie 17 für ihren Schulweg. Ein Wegfall der Linie 17 würde in den 
Schulbeginns- und Schulschlusszeiten zu einer weiteren Verschärfung einer ohnehin schon 
angespannten Verkehrssituation führen. Daher ist auch eine lediglich temporäre 
Fahrplananpassung auf der Linie 17 zu diesen Zeiten untragbar. 
Zudem sollte eine grundsätzliche Verlängerung der Linie 17 bis nach Wesseling geprüft 
werden. So würde die Linie 17 noch von mehr Menschen genutzt werden und die Linie 16 
könnte etwas entlastet werden. Dies würde eine erhebliche Verbesserung der 
Verkehrsanbindung für Godorf und Wesseling bedeuten. Auch einige Schüler*innen der 
genannten weiterführenden Schulen sowie der Realschule Godorf wären so besser 
angebunden. 
Gez. Dr. Jörg Klusemann    gez. Timon Marland

Sachstandsbericht BV

3085 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0016/2023
Stand: 27.04.2023 
Sachstandsbericht  
Keine Fahrplanausdünnung der Linie 17 zu Schulbeginn und Schulende. – ÖPNV-
Verkehr für Lernende sicherstellen 
Beschluss der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2023 
Die KVB verweist auf die veröffentlichte Mitteilung zur Sitzung der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen am 13.03.2023 unter  
10.2.4  Temporäre Fahrplananpassungen beim Stadtbahnangebot der KVB AG, 0081/2023: 
„Die Maßnahmen, die ab Anfang März das Fahrplanangebot der Stadtbahn im Allgemeinen 
als auch speziell der Linie 17 einschränken, sind der derzeitigen Personalnot geschuldet und 
sollen ein dadurch seit längerem sehr unzuverlässiges Angebot in ein planbares Notangebot 
überführen. Dazu wurden im Vorfeld diverse Fahrgastzählungen vorgenommen, um die unab-
dingbaren Angebotsreduzierungen auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken. Wir be-
dauern das sehr, sehen uns aber derzeit nicht in der Lage in anderer Form oder weniger gra-
vierend auf die Personalengpässe zu reagieren. Es wurden bereits diverse Maßnahmen er-
griffen, um dem Personalnotstand zu begegnen. Die Einschränkungen sollen sobald wie mög-
lich wieder zurückgenommen werden.“ 
Die SPD-Fraktion modifiziert ihren Antrag. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet die KVB die Linie 17 auch weiterhin in den Zeiten des ÖPNV-
Schulverkehrs (Mo-Fr von 7-9 Uhr sowie 15-17 Uhr) bis zur Haltestelle Sürth Bahnhof fahren 
zu lassen. Die angekündigte temporäre Fahrplananpassung ab dem 01.03. (nur noch bis/ab 
Rodenkirchen Bahnhof und Doppeltraktion im 20-min Takt) in Mitteilung 0081/2023 (TOP 
10.2.4) ist für diese Zeiträume nicht umzusetzen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der  
CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Wie die KVB bereits in ihrer Stellungnahme beschrieben hatte, sind die Maßnahmen zur Sta-
bilisierung des gesamtstädtischen Fahrplanplanangebots der Stadtbahn der derzeitigen Per-
sonallage bei der KVB geschuldet (vgl. Vorlagen-Nr. 0081/2023). 
 
Grundsätzlich entscheidet der Rat der Stadt Köln über das Verkehrsangebot und beauftragt

2 
 
dabei die Verwaltung als ÖPNV-Aufgabenträger, das Verkehrsunternehmen KVB mit der Be-
reitstellung des entsprechenden Angebotes zu beauftragen. Dieses Angebot ist daher grund-
sätzlicher Maßstab für die von der KVB zu erbringende Verkehrsleistung. 
Wenn seitens des ÖPNV-Aufgabenträgers die Erkenntnis besteht, dass eine temporäre Ein-
schränkung des Fahrplanangebots notwendig sein sollte, bedarf es keines zusätzlichen Rats-
beschlusses. Die Verwaltung erwartet, dass nach einer temporären Einschränkung schnellst-
möglich wieder das Fahrplanangebot gefahren wird, welches über den Öffentlichen Dienstleis-
tungsauftrag (ÖDLA) bei der KVB bestellt ist. 
 
Der vorliegende Beschluss ist daher aus Sicht der Verwaltung erledigt. 
 
Nächste Schritte: 
--- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
---

Beratungsverlauf (1)

02.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 1.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0016/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
15.02.2023
Erstellt
10.01.2023 11:02